AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Wed, 15 Jan 2025 16:35:17 +0100 <a href="/nachrichten/allianz-investment-management-unter-neuer-leitung" hreflang="de">Allianz Investment Management unter neuer Leitung </a> http://www.asscompact.de/node/167044

Die Allianz Investment Management SE (AIM) hat ein neues Führungsduo: Mario Skoric übernimmt die Position des CEO und Ludovic Subran tritt die Rolle des Group CIO an. Sie lösen Claus Stickler und Carsten Quitter ab, die in den Ruhestand gehen. Subran wird weiterhin Chefvolkswirt der Allianz SE bleiben.

167044 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Allianz Investment Management SE (AIM) hat ein neues Führungsteam ernannt: Mario Skoric ist neuer Chief Executive Officer (CEO) der AIM. Ludovic Subran übernimmt die Rolle des Allianz Group Chief Investment Officer (Group CIO) an, in der er eng mit den Investmentverantwortlichen der globalen Allianz Gesellschaften zusammenarbeitet. Seit Anfang Januar 2025 fungieren beide als Managing Directors und Co-Leads von AIM. Sie folgen somit auf die bisherigen Managing Directors Claus Stickler und Carsten Quitter, die im Laufe dieses Jahres ihren Ruhestand antreten und die Allianz Gruppe verlassen werden.

Bei der AIM handelt es sich um die Einheit der Allianz Gruppe, die die Anlagestrategie für die von den Allianz Gesellschaften weltweit erwirtschafteten Versicherungsprämien entwickelt, steuert und umsetzt.

Skoric ist seit 2000 bei der Allianz und hatte in den vergangenen Jahren verschiedene Führungspositionen inne. In seiner vorherigen Funktion als Global Head of ALM/SAA und Mitglied des Investment Management Board der AIM war er verantwortlich für das Asset-Liability-Management und die strategische Asset Allocation des Allianz-eigenen Investmentportfolios.

Subran ist seit 2019 als Chefvolkswirt der Allianz Gruppe maßgeblich an der Gestaltung der Wirtschaftsforschung und der Strategie beteiligt. Neben seinem neuen Führungsposten wird er weiterhin Chefvolkswirt der Allianz SE bleiben und den Bereich Economic Research des Versicherers leiten.

Zuvor war Subran Chefvolkswirt von Allianz Trade. Vor seinem Wechsel zur Allianz im Jahr 2011 arbeitete Subran für öffentliche Institutionen wie das französische Finanzministerium, die Vereinten Nationen und die Weltbank. (tik)

Bild: © AIM

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<a href="/nachrichten/das-waren-die-besten-etfs-2024" hreflang="de">Das waren die besten ETFs 2024</a> http://www.asscompact.de/node/167043

Das Analysehaus Morningstar hat die ETFs mit der besten Performance 2024 für deutsche Anleger herausgearbeitet. In der Liste sind vornehmlich Themen-ETFs vertreten, darunter Rüstung, Halbleiter, Gaming und Raumfahrt.

167043 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Anlagejahr 2024 ist vorbei – und es war bekanntermaßen kein schlechtes. Auch börsengehandelte Indexfonds, kurz ETFs, konnten im letzten Jahr ordentlich liefern. Doch welche ETFs konnten 2024 mit ihrer Wertentwicklung am stärksten überzeugen? Morningstar hat genau das herausgearbeitet.

Um die ETFs mit der besten Wertentwicklung des Jahres zu finden, hat Morningstar die in Deutschland erhältlichen ETFs aus den Morningstar-Kategorien Aktien, Allokation und Anleihen untersucht. Börsengehandelte Schuldverschreibungen, sogenannte ETNs, und ETFs mit einem Gesamtvermögen von weniger als 25 Mio. US-Dollar (24,1 Mio. Euro) wurden ausgeschlossen, ebenso wie Fonds, die in Morningstars „Trading“-Kategorien fallen, da diese Fonds für aktive Händler konzipiert sind und sich nicht für langfristige Anleger eignen, so das Analysehaus.

Die 10 ETFs mit der besten Wertentwicklung im Jahr 2024

Bei den Top-10-ETFs waren verschiedene Branchen-ETFs vertreten. Auf Platz 1 landete der Halbleiter-ETF Amundi MSCI Semiconductors ESG Screened UCITS ETF mit einer Wertentwicklung von 66,53%, gefolgt vom VanEck Video Gaming and eSports UCITS ETF mit 58,53%. Platz 3 komplettiert das Treppchen der VanEck Defense ETF mit einer Performance von 53,13%. Auf Platz 4 und Platz 6 liegen mit dem VanEck Crypto & Blockchain Innovators und der WisdomTree Blockchain zwei Blockchain-ETF, während Rang 5 sich der auf Raumfahrtunternehmen spezialisierte VanEck Space Innovators ETF sichert.

Platz 7 belegt der L&G Global Brands UCITS ETF mit Fokus auf Unternehmen mit wertvollen Marken. Die Plätze 8 bis 10 sind allesamt in der Hand von Tech- und Kommunikations-ETFs, nämlich dem UBS MSCI USA Tech 125 ESG Universal, dem Invesco Technology S&P US Select Sector und dem iShares S&P 500 Communication Sector.

Weitere Informationen zur Morningstar-Untersuchung gibt es hier.

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<a href="/nachrichten/leible-gmbh-schlie%C3%9Ft-sich-blau-direkt" hreflang="de">Leible GmbH schließt sich blau direkt an</a> http://www.asscompact.de/node/167042

Der Infrastrukturdienstleister blau direkt hat Zuwachs bekommen. Das Maklerhaus Leible GmbH aus Durbach hat sich der Gruppe angeschlossen. Gültig ist der Zusammenschluss bereits rückwirkend zum 01.01.2024.

167042 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Jahr 2023 ist Marc Gmeiner mit seinem Unternehmen GV Makler GmbH der blau direkt-Gruppe beigetreten. Er und sein Team bieten seitdem Maklern in Baden-Württemberg einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort für die regionale Ruhestandsplanung.

Zusammenschluss rückwirkend zum 01.01.2024

In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ist nun ein weiteres Maklerhaus Teil der blau direkt-Gruppe geworden: die Leible GmbH aus Durbach. Der selbstständige Makler und Gründer des Unternehmens, Ralf Leible, hat mit 55 Jahren die Entscheidung getroffen, seine Nachfolge zu regeln und sich dem Team anzuschließen. Leible arbeitet vollständig digital und ist bereits seit 2004 mit blau direkt bekannt. Auch der blau direkt-Ruhestandsexperte Dirk Henkies begleitete den Prozess. Der gesamte Übergang wurde im Sommer 2024 abgeschlossen und rückwirkend zum 01.01.2024 umgesetzt.

Fokus auf Privat- und Geschäftskunden

Die Leible GmbH ist seit Jahrzehnten rund um Offenburg aktiv sowie digital im ganzen Bundesgebiet. Der Maklerbetrieb bleibt weiterhin bestehen. Der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit liegt auf individuellen Versicherungslösungen für Privat- und Geschäftskunden. Alle Mitarbeiter bleiben der Leible GmbH erhalten. (lg)

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<a href="/nachrichten/do-versicherung-warum-es-2025-spannend-wird" hreflang="de">D&O-Versicherung: Warum es 2025 spannend wird</a> http://www.asscompact.de/node/167040

Besorgniserregende Trends und eine Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen – das neue Jahr birgt für Manager viel Zündstoff. Der klassische D&O-Versicherungsschutz gerät dabei zunehmend unter Druck und fordert von den Versicherungsmaklern kreative Anstrengungen.

167040 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Mark Wilhelm, LL.M., Rechtsanwalt Master of Insurance Law Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Wilhelm Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Das Jahr wird noch keine sechs Wochen alt sein, da kommt es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bereits zum Showdown. Die obersten Richter haben zu entscheiden, ob Manager für Kartell-Bußgelder in Regress genommen werden dürfen. Derartige Strafzahlungen nach der Aufdeckung von Wettbewerbsverletzungen können schnell zwei- bis dreistellige Millionensummen betragen. Verständlicherweise würden die betroffenen Unternehmen solche Summen gern zumindest teilweise von den verantwortlichen Vorständen und deren D&O-Versicherern erstattet bekommen. Die Frage, ob das grundsätzlich rechtlich möglich ist, war zuletzt eine der am strittigsten diskutierten Fragen im deutschen Wirtschaftsrecht.

Schadenpotenzial in Milliardenhöhe

Die Antwort hat weitreichende Auswirkungen, womöglich auch über das Kartellrecht hinaus. Denn behördliche Bußgelder sind auch in anderen Bereichen – etwa dem Datenschutz oder neuerdings dem Lieferkettengesetz (LkSG) – ein beliebtes Regulierungsinstrument. Allein aufgrund von DSGVO-Verstößen werden in Deutschland mehrere Hundert Unternehmen pro Jahr mit Bußen von durchschnittlich rund 3 Mio. Euro belegt. Mit dem Cybersicherheitsgesetz NIS-2 steht das nächste Gesetzeswerk in den Startlöchern, das weitere Bußgeldrisiken für viele Unternehmen bereithält. Insgesamt dürfte das Bußgeldrisiko deutscher Unternehmen somit potenziell im Milliardenbereich liegen.

Viele Juristen lehnen eine Haftung der Entscheidungsträger für an das Unternehmen gerichtete Bußgelder ab. Der Zweck des Bußgelds würde unterlaufen, wenn Unternehmen die Rechnung einfach an die Manager weiterreichen könnten – und diese dann womöglich an ihre D&O-Versicherer. Zudem gebe es zumindest im deutschen Kartellrecht die Möglichkeit des Bundeskartellamts, Geldbußen auch direkt gegen Manager zu verhängen. In diesem Fall sind die Bußen jedoch bei 1 Mio. Euro gedeckelt. Müsste nun ein Manager nicht nur eine persönliche Buße tragen, sondern zusätzlich die um ein vielfaches höhere Unternehmens­buße, würde das dem Sinn des deutschen Bußgeldrechts widersprechen. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuell anhängigen Verfahren gegen einen Manager, der mutmaßlich am sogenannten Edelstahl-Kartell mitgewirkt hatte. Sein ehemaliger Arbeitgeber verklagte den Mann unter anderem auf Erstattung des gegen das Unternehmen verhängten Bußgeldes von rund 4 Mio. Euro (Az. 6 U 1/22 (Kart)).

BGH klärt Bußgeldregress

In der dritten Instanz liegt die Frage der Regressfähigkeit des Bußgelds nun dem BGH vor, der am 11.02.2025 eine Entscheidung trifft. Wie diese aussehen wird, ist nicht abzusehen, denn auch für einen Bußgeldregress gegen Organmitglieder gibt es gute juristische Argumente. Zuletzt hatte das Landgericht Dortmund in einem ähnlichen Verfahren eine Haftung eines Geschäftsführers für ein Kartellbußgeld bejaht (8 O 5/22 (Kart)). Die Dortmunder Richter argumentierten unter anderem, dass Unternehmensbußen ihre abschreckende Wirkung verlören, wenn die ver­antwortlichen Entscheidungsträger keine persönliche Haftung für das von ihnen ermöglichte rechtswidrige Handeln fürchten müssten. Das Bußgeldrecht und das Gesellschaftsrecht, das die Geschäftsführerhaftung regelt, seien getrennt zu betrachten.

Falls der BGH der Dortmunder Argumentation folgen sollte, sind die Folgen weitreichend. Angesichts der Vielzahl von neuen Bußgeldrisiken für Unternehmen verschärft sich die ohnehin schon strenge Managerhaftung in Deutschland weiter. Die D&O-Versicherungsverträge sind für dieses Szenario nicht gewappnet. Vielfach finden sich in den D&O-Versicherungsbedingungen Ausschlüsse, die einer Über­nahme von Bußgeldern entgegenstehen. Doch hierbei geht es um persönlich gegen den Manager verhängte Bußgelder. Unternehmensbußen hingegen, die als Schadensersatzanspruch vom Unternehmen an den Manager weitergereicht werden, könnten je nach Ausgestaltung der Bedingungen durchaus von den Versicherern zu tragen sein. Mit zahlreichen Deckungsauseinandersetzungen wäre in der Folge zu rechnen. Möglich erscheint, dass Versicherer mit neuen Ausschlüssen – oder im Idealfall bestätigenden Klarstellungen – auf ein BGH-Urteil reagieren werden. Ob eine solche Reaktion erforderlich ist, wird der Februar zeigen.

Compliance und Insolvenzen treiben Schäden

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zum Thema Bußgeld­regress ist auch 2025 mit der Fortführung der jüngsten Dynamik im D&O-Geschehen zu rechnen: Die steigende Zahl an Insolvenzen und die immer zahlreicheren Compliance-Anforderungen treiben die Zahl der D&O-Fälle in die Höhe.

Während Fehler des Managements in wirtschaftlich guten Zeiten oft eingepreist sind oder gar nicht bemerkt werden, führen Krisen zu einer detaillierten Überprüfung der Tätigkeit des Managements. Insbesondere für Insolvenzverwalter gehört die Suche nach Pflichtverletzungen des letzten Geschäftsführers zum Standardvorgehen. Häufig kommt es dann zu einer Inanspruchnahme des ehemaligen Managers auf Schadensersatz. Steigt somit die Zahl der Insolvenzen, führt dies mit wenigen Monaten Verzug zu einer ebenfalls steigenden Zahl an D&O-Versicherungsfällen. Laut Statistischem Bundesamt lag die Zahl der Insolvenzen Ende 2024 rund 20% über den Vorjahreswerten.

Zweiter Treiber der Managerhaftung sind die zunehmenden Compliance-Anforderungen. Verstöße wie etwa Verletzungen der bereits erwähnten Regelwerke DSGVO oder LkSG können nicht nur Bußgelder zur Folge haben, sondern auch Schadensersatzforderungen Betroffener, Umsatzverluste sowie hohe Kosten für Berater und Anwälte. Kaum ein Unternehmen kann und will es sich leisten, derartige Vermögensschäden ohne Prüfung einer internen Verantwortung zu schlucken. Für eine Haftung des gesamten Vorstands braucht es dann wenig: Die Tatsache, dass das Unternehmen der Pflicht zur Legalität nicht vollumfänglich nachkam, ist so stets auf ein Organisationsverschulden des Managements zurückzuführen. Ressortzuständigkeit entlastet nicht: Für die Einhaltung der Compliance ist der gesamte Vorstand zuständig.

Manager sollten das Thema Compliance 2025 auf ihrer Prioritätenliste ganz nach oben setzen, wenn sie das persönliche Haftungsrisiko aktiv minimieren wollen. Das gilt besonders mit Blick auf neue Regularien wie NIS-2, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Whistleblower-Gesetz. Für Versicherungsmakler wird die Herausforderung im neuen Jahr nicht kleiner, einen an den rechtlichen Rahmenbedingungen und der faktischen Risikolage orientierten D&O-Schutz sicherzustellen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/run-spezialist-%C3%BCbernimmt-versicherungsportfolio-von-wefox" hreflang="de">Run-off-Spezialist übernimmt Versicherungsportfolio von wefox</a> http://www.asscompact.de/node/167038

Der Run-off-Spezialist DARAG übernimmt einen Teil der Verträge von der wefox Insurance AG. Dabei handelt es sich um das Schadenportfolio des InsurTechs. Die Transaktion steht in Zusammenhang mit dem im vergangenen Jahr angekündigten Verkauf der Versicherungstochter der wefox Gruppe.

167038 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Run-off-Spezialist DARAG wird einen Teil des Versicherungsportfolios der wefox Insurance AG übernehmen. Das haben die beiden Unternehmen diese Woche in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Übernahme umfasst Verträge aus der Kfz-Schaden- und -Haftpflichtversicherung sowie aus dem Bereich Privathaftpflicht- und Sachversicherung in Deutschland, Italien und der Schweiz, heißt es vonseiten der Unternehmen.

Die Übertragung, die noch die Zustimmung vonseiten der zuständigen Behörden benötigt, steht in Zusammenhang mit dem bereits im Dezember 2024 angekündigten Verkauf der wefox Insurance AG an eine Gruppe von Schweizer Unternehmen unter der Führung des unabhängigen Schweizer Pensionskassen-Dienstleisters BERAG. Im vergangenen Sommer hatte wefox zudem angekündigt, sich im Rahmen einer Umstrukturierung aus dem deutschen Markt zurückzuziehen.

Für die Versicherungsnehmer sollen sich durch die Übertragung der Bestände auf die DARAG keine Änderungen ergeben, heißt es in der Pressemitteilung. Peter Huber, CEO der wefox Insurance AG, zeigt sich erfreut über die Transaktion. Man sei nun „sehr zuversichtlich“, dass der angekündigte Verkauf der wefox Insurance AG noch im ersten Halbjahr 2025 erfolgreich abgeschlossen werden könne und man damit einen weiteren Schritt in Richtung der zukünftigen Fokussierung auf den Schweizer Markt gehen könne, wird Huber in der Pressemitteilung zitiert. (js)

 

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<a href="/nachrichten/wie-entwickelt-sich-der-immobilienmarkt-2025" hreflang="de">Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt 2025?</a> http://www.asscompact.de/node/167037

Was erwartet die Branche nach herausfordernden Zeiten im Jahr 2025? Wohin bewegt sich der Immobilienmarkt? Und wie lauten die Prognosen in Sachen Baufinanzierung? AssCompact hat bei Branchenvertretern nachgefragt und die Einschätzungen in einer Bildergalerie zusammengefasst.

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<a href="/nachrichten/zurich-gibt-produkt%C3%A4nderungen-der-biometrie-bekannt" hreflang="de">Zurich gibt Produktänderungen in der Biometrie bekannt</a> http://www.asscompact.de/node/167036

Die Zurich hat Neuerungen bei ihren Biometrieprodukten bekannt gegeben. Neben Leistungserweiterungen in der Grundfähigkeitsversicherung hat der Versicherer auch eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt.

167036 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der Zurich Versicherung gibt es Produktneuerungen in der biometrischen Absicherung. Zum einen hat die Zurich Gruppe Deutschland Leistungserweiterungen in der Grundfähigkeitsversicherung bekannt gegeben. Der Leistungskatalog wurde auf nun insgesamt 23 Fähigkeiten erweitert. Neu dazugekommen sind die Fähigkeiten Fahrradfahren, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Nutzung des Smartphones und Bildschirmarbeit. Gleichzeitig reduziert sich der Zahlbeitrag für alle Risikoklassen um bis zu 18%, so der Versicherer in einer Pressemitteilung.

Durch die BU-Wechseloption sei das Produkt bereits für Kinder ab dem fünften Lebensjahr geeignet. Zu Beginn der ersten Berufstätigkeit nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums können Kunden von der Wechseloption Gebrauch machen. So kann die Grundfähigkeitspolice ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) umgewandelt werden. Ansonsten bleibt die Grundfähigkeitsversicherung bestehen. Versicherte können bis zum 30. Lebensjahr von der Wechseloption Gebrauch machen.

Neue DU-Option für Beamte, Richter, Soldaten

Des Weiteren führt die Zurich Versicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ein. Die neue Option kann in der Selbstständigen BU sowie in der BU-Zusatzversicherung künftig gegen einen Mehrbeitrag von etwa 10% vereinbart werden, erklärt der Versicherer.

Die DU richtet sich an Beamte, Soldaten und Richter und sichert sie im Falle einer allgemeinen Dienstunfähigkeit ab, unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit besteht, so der Versicherer.

Das neue Produkt nimmt damit die besonderen Herausforderungen und Versorgungslücken für Beamte in den Fokus. „Viele Beamte überschätzen die Versorgung durch den Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit. Die Höhe der Versorgung ist entscheidend abhängig vom jeweiligen Beamtenstatus“, sagt Björn Bohnhoff, Zurich Leben Vorstand.

Es handele sich um eine sogenannte „echte“ DU, ergänzt der Versicherer. Wird ein Beamter durch den Dienstherrn ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen als dienstunfähig erklärt, zahlt die BU die vereinbarte Leistung. Die Zurich verzichtet dann auf eine zusätzliche Prüfung, ob der Beamte auch als berufsunfähig gilt. Der Versicherer schließt sich der Entscheidung des Dienstherrn a und stößt keine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit an.

Auch wenn die versicherte Person Beamter ist und keine Dienstunfähigkeit vorliegt, gibt es die Möglichkeit, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu erhalten. In diesem Falle führt der Versicherer eine Günstigerprüfung durch und erbringt Leistungen entweder wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Dienstunfähigkeit, so der Versicherer. (js)

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<a href="/nachrichten/verdienstausfallschaden-steuererstattung-ist-steuerpflichtig" hreflang="de">Verdienstausfallschaden: Steuererstattung ist steuerpflichtig</a> http://www.asscompact.de/node/167018

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlichen Urteil klargestellt, dass sowohl der Ersatz eines Verdienstausfallschadens als auch die Erstattung der darauf entfallenden Steuer durch den Versicherer eines Schädigers als steuerpflichtige Einnahmen gelten.

167018 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Ersatz eines Verdienstausfallschadens sowie die Erstattung der hierauf gezahlten Einkommensteuer vonseiten des Versicherer eines Schädiger steuerpflichtig sind.

In dem Fall hat die Klägerin aufgrund eines schweren medizinischen Behandlungsfehlers ihren Beruf aufgeben müssen. Sie erhielt von der Versicherung des Schädigers jährlich ihren Verdienstausfallschaden ersetzt. Die Zahlungen musste sie als Entschädigung für entgehenden Arbeitslohn versteuern (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG).

Versicherer des Schädiger ersetzt zusätzliche Steuerlast

Der Schaden wurde gemäß einer Einigung zwischen Klägerin und Versicherer „nach der modifizierten Nettolohntheorie abgerechnet“. Demzufolge sollte zunächst der ausgefallene Nettoverdienst gezahlt und später die tatsächlich angefallene Einkommensteuer erstattet werden.

In den Streitjahren kam die Versicherung ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die von der Klägerin in den Vorjahren bereits geleisteten Einkommensteuerzahlungen für die erhaltenen Entschädigungsleistungen zu erstatten. Das zuständige Finanzamt und das schließlich mit dem Fall befasste Finanzgericht waren der Ansicht, dass diese Erstattungen selbst der Einkommensteuer unterlägen. Die Klägerin meinte dagegen, es handele sich um einen Steuerschaden, dessen Ersatz keine Steuer auslöse und legte Berufung beim BFH ein.

Ein einheitlicher Schadenersatzanspruch

Der BFH wies die Revision der Klägerin allerdings zurück. Zu den steuerpflichtigen Entschädigungen zähle nicht nur der zunächst gezahlte Ausfall des Nettoverdienstes, sondern ebenso die vom Schädiger später erstattete Steuerlast. Der BFH knüpfte insoweit an die zivilrechtlichen Wertungen an, die den Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung verpflichteten, auch die auf den Verdienstausfallschaden entfallende Steuer zu übernehmen.

Nach Auffassung des BFH zählen sowohl der Nettoverdienstausfall als auch die erstattete Steuerlast zum einheitlichen Schadenersatzanspruch. Beide Positionen dienen dem Ersatz entgangener Einnahmen und sind daher steuerpflichtig. Eine tarifermäßigte Besteuerung der Steuererstattungen gemäß § 34 EStG schloss der BFH aus, da die Zahlungen nicht zusammengeballt in einem Jahr, sondern über mehrere Jahre verteilt erfolgten und somit nicht die für eine „Außerordentlichkeit“ erforderlichen Kriterien erfüllten. (bh)

BFH, Urteil vom 15.10.2024 - Az: IX R 5/23

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<a href="/nachrichten/immac-startet-neuen-publikums-aif" hreflang="de">IMMAC startet neuen Publikums-AIF</a> http://www.asscompact.de/node/167035

Der Investment- und Asset-Manager IMMAC Holding AG hat den Vertrieb des geschlossenen Publikums-AIF „IMMAC 130. Renditefonds – Bad Laer“ gestartet- Der Fonds investiert in eine Pflegeeinrichtung im Kurort Bad Laer in Niedersachsen.

167035 15. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Investment- und Asset-Manager IMMAC Holding AG mit Fokus auf Healthcare-Immobilien, hat den Vertriebsstart des geschlossenen Publikums-AIF „IMMAC 130. Renditefonds – Bad Laer“ bekannt gegeben. Der Fonds investiert in die „Blomberg Klinik“ im Kurort Bad Laer in Niedersachsen. Die Einrichtung verfügt über 138 vollstationäre Pflegeplätze in Einzelzimmern.

Das Investitionsvolumen des Fonds beläuft sich auf 10,29 Mio. Euro, davon entfallen 5,8 Mio. Euro auf das Kommanditkapital. Die prognostizierte jährliche Ausschüttung liegt bei 5,00 %,ausgezahlt in monatlichen Teilbeträgen. Die geplante Laufzeit des Fonds beträgt 15 Jahre. Die Mindestbeteiligung liegt bei 20.000,00 Euro.

„Mit dem IMMAC 130. Renditefonds bieten wir Anlegern die Möglichkeit, von einem stabilen und wachstumsstarken Pflegemarkt zu profitieren“, erklärt Florian M. Bormann, Geschäftsführer der IMMAC Immobilienfonds GmbH. (tik)

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<a href="/nachrichten/bu-was-versteht-man-unter-%E2%80%9Eleidensbedingtem-berufswechsel%E2%80%9C" hreflang="de">BU: Was versteht man unter „leidensbedingtem Berufswechsel“?</a> http://www.asscompact.de/node/167029

Im Leistungsprüfungsverfahren mit dem BU-Versicherer ist oft nicht klar, auf welchen Beruf zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit abzustellen ist. Kompliziert wird es, wenn der Versicherte vor Eintritt des Versicherungsfalls den Beruf „leidensbedingt“ gewechselt hat. Was kennzeichnet einen solchen Wechsel? Und welche Auswirkungen hat dies? Das erläutert Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne.

167029 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Ein leidensbedingter Berufswechsel liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer durch Herabsinken seiner beruflichen Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder Kräfteverfall oder wegen krankheitsbedingter Kündigung seinen Beruf aufgibt und (freiwillig) in eine ihm noch mögliche Tätigkeit wechselt. Davon abzugrenzen ist der leidensunabhängige Berufswechsel. Ein solcher ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer den Beruf zumindest mittelfristig vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit gewechselt hat, ohne dass dies mit seiner Gesundheitsbeeinträchtigung in Zusammenhang steht.

Ausnahme bei der Bestimmung des zuletzt ausgeübten Berufs

Der Grundsatz, dass bei der Ermittlung des versicherten Berufs stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf abzustellen ist, ist in Fällen eines leidensbedingten Berufswechsels des Versicherungsnehmers ausnahmsweise nicht geboten. Dies ergibt sich bereits daraus, dass es sich insoweit nicht um die von den Bedingungen vorausgesetzte Tätigkeit, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, handelt.

Abstellen auf den Beruf vor dem Wechsel

Demnach bleibt im Falle eines ausschließlich leidensbedingten Berufswechsels der vor diesem Wechsel „in gesunden Tagen“ ausgeübte Beruf der richtige Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer nach dem erstmaligen Eintritt des Versicherungsfalls zunächst weiterhin die leidensbedingt eingeschränkte Tätigkeit ausgeübt hat und nach Beendigung dieser Tätigkeit erneut Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend macht. Dies ergibt sich aus der Auslegung der üblichen Definition der Berufsunfähigkeit in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Auslegung der Definition der Berufsunfähigkeit

Die Definition der Berufsunfähigkeit ist unter Zugrundelegung der Sichtweise eines durchschnittlich informierten Versicherungsnehmers auszulegen. Die Auslegung kommt sodann zu dem Ergebnis, dass dieser Versicherungsnehmer nur seine berufliche Leistungsfähigkeit in gesunden Tagen als Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der leidensbedingten Einschränkung seiner beruflichen Fähigkeiten verstehen kann. Hieraus ergibt sich auch, dass sich der bedingungsgemäß festgelegte Grad der Berufsunfähigkeit an dem fortlaufend sinkenden Leistungsniveau des Versicherungsnehmers als Vergleichsmaßstab orientieren muss. Denn der Versicherungsnehmer kann der Definition der Berufsunfähigkeit jedenfalls nicht entnehmen, dass ein während der Versicherungsdauer verschlechterter gesundheitlicher Zustand, der bereits einen Versicherungsfall ausgelöst hat, für die restliche Laufzeit der Versicherung als neuer Normalzustand gelten soll, an dem künftig der Eintritt der Berufsunfähigkeit zu messen wäre. Bei einem dahingehend abweichenden Verständnis würde der versprochene und durch ungeminderte Beiträge erworbene Versicherungsschutz während der Versicherungsdauer zunehmend entwertet werden.

Damit ist auch in solchen Fällen auf den vor dem Wechsel in gesunden Tagen vormals ausgeübten Beruf abzustellen, in denen der Versicherungsnehmer wegen fortschreitender Erkrankung seine Berufstätigkeit nach und nach leidensbedingt zurücknimmt oder auf einen vom Arbeitgeber eingerichteten Schonarbeitsplatz wechselt. Denn ein solches Verhalten kann nicht mehr als freiwillig erachtet werden, selbst wenn es grundsätzlich auf einer Willensbildung beruht.

Keine zeitliche Grenze der Betrachtung?

Es wird insbesondere ohne zeitliche Grenze auf den in gesunden Tagen ausgeübten Beruf abgestellt, so dass auch bei einem jahrelang ausgeübten neuen – leidensbedingt gewählten – Beruf immer die frühere Tätigkeit zugrunde zu legen ist. Nach Ansicht des BGH könne der durchschnittliche Versicherungsnehmer den Versicherungsbedingungen nämlich nicht entnehmen, ab wann eine gesundheitlich verminderte Leistungsfähigkeit und eine daran angepasste Berufsunfähigkeit im Weiteren zum versicherten Normalzustand werden könnte. Aus diesem Grund können keine zeitlichen Grenzen konstruiert werden.

Diese Auslegung greift allerdings nicht in den Fällen, in denen der Versicherungsfall erst längere Zeit nach dem Wechsel eintritt. Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer weiß in derartigen Fällen durchaus, dass die neue Tätigkeit – und gerade nicht die alte Tätigkeit – für seine Lebensumstände prägend ist. Aus diesem Grund würde er bei einer entsprechend zeitlichen Verfestigung auch davon ausgehen, dass die neue Tätigkeit dann die versicherte Tätigkeit ist, zumal von der „zuletzt ausgeübten Tätigkeit“ die Rede ist. Somit versteht der durchschnittliche Versicherungsnehmer in diesen Fällen unter der zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht diejenige Zeit, in der er letztmalig völlig gesund war, sondern die Zeit vor demjenigen Zeitpunkt, zu dem er meint, der bedingungsgemäße Grad der Berufsunfähigkeit sei überschritten worden. Würde man immer streng nach den gesunden Tagen gehen, könnte sogar der Versicherungsnehmer Schwierigkeiten haben, die Tätigkeiten in diesem möglicherweise schon lange zurückliegenden Zeitraum zu rekonstruieren und zu beweisen.

Individuelle Prüfung im Einzelfall

Damit ist in Fällen, in denen der Versicherungsfall erst lange nach dem leidensbedingten Berufswechsel eintritt, im Einzelfall individuell zu prüfen, ob es sachgerecht erscheint, auf die letzte Tätigkeit und nicht die Tätigkeit in gesunden Tagen abzustellen. Dies wäre anzunehmen, wenn die neue Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird. In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass nach Ablauf von fünf Jahren der vorherige Beruf nicht mehr als Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit zugrunde zu legen ist.

Dahingegen erscheint es allerdings sachgerechter, anstelle einer starren zeitlichen Grenze eine differenzierende Betrachtung anzustellen. Hierbei sollen neben der zeitlichen Entfernung der Anzeige des Versicherungsfalls auch die Erkenntnisse und Entscheidungen des Versicherten während und nach dem leidensbedingten Wechsel herangezogen werden. Je länger er nach Auftreten eines Leidens im neuen Beruf gearbeitet hat und je klarer ihm ursprünglich sein musste, dass die Berufsunfähigkeit im alten Beruf eingetreten ist, desto näher liegt es, nunmehr auf den neuen Beruf abzustellen.

Fazit und Hinweise für die Praxis

Bei Vorliegen eines leidensbedingten Berufswechsels wird im Grundsatz auf den vor diesem Wechsel „in gesunden Tagen“ ausgeübten Beruf abgestellt. Der BGH stellt hierfür keine zeitliche Grenze und stützt seine Begründung auf die Auslegung der Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen, die eine Zeitgrenze nicht erwähnt. Möchte ein Versicherer sicherstellen, dass eine jahrelang ausgeübte Tätigkeit, in die der Versicherte leidensbedingt gewechselt ist, zum Anknüpfungspunkt wird, so muss er dies ausdrücklich regeln. Da im Ergebnis eine Einzelfallbetrachtung notwendig ist, sind die vorgenannten Grundsätze auch sehr anfällig für Fehlentscheidungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherungen, die so dann häufig einer juristischen Korrektur bedürfen. Aus diesem Grund sollte in Leistungsprüfungen stets darauf geachtet werden, dass der Versicherte selbst die „richtige Tätigkeit“ konkret beschreibt, und nicht selbst auf die „falsche Tätigkeit“ abstellt.

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Bild: © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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<a href="/nachrichten/deutsche-wollen-wieder-mehr-vorsorgen" hreflang="de">Deutsche wollen wieder mehr vorsorgen</a> http://www.asscompact.de/node/167032

Die Deutschen sind wieder mehr bereit, vorzusorgen. Das zeigt die aktuelle Version des DIA-Deutschland-Trend Vorsorge des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Der Anteil der Befragten, dass sie in diesem Jahr etwas für die zusätzliche finanzielle Absicherung unternehmen wollen, ist auf einem Achtjahreshoch.

167032 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat wie jedes Jahr einen neuen DIA-Deutschland-Trend Vorsorge veröffentlicht. Darin wird die Vorsorgebereitschaft für die nächsten zwölf Monate erfragt. Und die Ergebnisse bestätigen die Entwicklung der letzten Jahre, denn die Vorsorgebereitschaft ist weiter angestiegen – auf den höchsten Wert der letzten acht Jahre.

Mehr Vorsorgebereitschaft in Deutschland

In der Umfrage äußerten 41% der Befragten, dass sie bislang nicht ausreichend vorgesorgt hätten, aber in den nächsten zwölf Monaten etwas für die finanzielle Absicherung im Alter unternehmen wollen. Das ist der höchste Wert, der bei der Vorsorgebereitschaft in den letzten acht Jahren gemessen wurde, so das DIA. 2023 gaben nur 36% an, dass sie in naher Zukunft eine ergänzende Altersvorsorge aufbauen wollen, 2020 waren es sogar nur 25%.

Nur 26% fühlen sich laut DIA abgesichert fürs Alter, was wiederum der niedrigste Wert seit acht Jahren ist. 2017 trafen noch 36% eine solch positive Einschätzung. Die Gruppe derer, die ihre bisherige Vorsorge als zu gering einschätzen, aber in den kommenden zwölf Monaten nichts dagegen unternehmen können, bleibt gegenüber dem Vorjahr etwa gleich (2023: 35%, 2024: 33%).

Weniger Verunsicherung

Zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass sie im Alter ihren bisherigen Lebensstandard werden absenken müssen. Gegenüber 2023 (71%) und 2022 (74%) sind das weniger, bleibt jedoch im Trend der zurückliegenden Jahre. Nur etwa ein Viertel gehen davon aus, dass der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. (mki)

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<a href="/nachrichten/diese-versicherer-regulieren-laut-servicevalue-am-fairsten" hreflang="de">Diese Versicherer regulieren laut ServiceValue am fairsten</a> http://www.asscompact.de/node/167031

Im Schadenfall möchten sich Versicherte gut und fair behandelt wissen. Manchen Unternehmen gelingt das nach Kundeneinschätzung leichter, manchen eher schwieriger. ServiceValue hat gemeinsam mit Focus Money wieder analysiert, mit welchen Unternehmen Kunden im Leistungsfall am zufriedensten waren.

167031 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/max-weinhold-gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrer-von-ggw-maklereinheit" hreflang="de">Max Weinhold Geschäftsführer von GGW-Maklereinheit</a> http://www.asscompact.de/node/167028

Seit Jahresbeginn ist Dr. Max Weinhold als Geschäftsführer für die LEADING BROKERS UNITED GmbH tätig, einer Tochter der GGW Group, die für das Maklergeschäft zuständig ist. Zuvor war Weinhold Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG.

167028 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Anfang Januar ist Dr. Max Weinhold in die Geschäftsführung der LEADING BROKERS UNITED GmbH eingestiegen, einer Tochter der GGW Group, die für das Maklergeschäft zuständig ist. Dies hat GGW gegenüber AssCompact bestätigt. Weinhold war zuvor Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG. Im August vergangenen Jahres wurde mitgeteilt, dass Weinhold das Unternehmen zum Jahresende 2024 verlassen wird (AssCompact berichtete).

Weinhold studierte in München und Köln Sport/Medien- und Kommunikationswissenschaften und war zudem Mitglied der deutschen Herrennationalmannschaft im Hockey. Mit der Mannschaft wurde er zweimal Europameister, Weltmeister und holte olympisches Gold in Peking und London.

Seine Laufbahn in der Versicherungsbranche startete Weinhold 2011 bei der AXA. Berufsbegleitend promovierte er an der Sporthochschule Köln und absolvierte eine Ausbildung zum IHK-zertifizierten Versicherungsfachmann. 2014 wurde er Regionalleiter im Exklusivvertrieb der AXA. 2016 wechselte Weinhold zu HDI und übernahm dort im Maklervertrieb zunächst die Leitung der Vertriebsdirektion Hamburg. 2018 wurde er dann zum Leiter der Vertriebsdirektion Nord/Ost Sach berufen, 2020 zum Leiter des Regionalen Maklervertriebs von HDI, bis er im November 2021 zur Gothaer Vertriebs-Service AG wechselte. (tik)

Bild: © Gothaer

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<a href="/nachrichten/wie-versicherer-junge-makler-gewinnen-und-halten-k%C3%B6nnen" hreflang="de">Wie Versicherer junge Makler gewinnen und halten können</a> http://www.asscompact.de/node/167027

Maklerbetreuer (MBs) gehören zum Versicherungsunternehmen wie Milch zum Kaffee, meint Cornelia Frankenberg von ILMFINANZ: Für manche essenziell, für andere überflüssig. Welche Erfahrungen sie bisher gemacht hat, erläutert sie in einem Kommentar – inklusive Wünsche an den MB der Zukunft.

167027 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Kommentar von Cornelia Frankenberg, Gründerin und Geschäftsführerin von ILMFINANZ

Maklerbetreuer (MBs) gehören zum Versicherungsunternehmen wie Milch zum Kaffee. Für manche essenziell, für andere überflüssig. Doch wenn es nicht angeboten wird, fehlt etwas.

Unsere Branche ist im Wandel und neben gestandenen Maklerhäusern erobern Jungmakler den Markt. Jungmakler, das sind junge, innovative, hochdigitalisierte Maklerunternehmen, die vor allem unternehmerisch denken. Sie haben meist eine bestimmte Zielgruppe und wissen ganz genau, wie sie diese erreichen können. Dazu kommen schlanke Prozesse, um den Kostenapparat so klein wie möglich zu halten.

Aller Anfang ist wohl schwer

Meine Erfahrung mit Maklerbetreuern war bisher gemischt. Als Maklerin hatte ich schon vor Jahren diverse MBs Kaffee trinkend an meinem Tisch sitzen. Viele haben mir erzählt, was für tolle Produkte sie anbieten, und alle wollten mich überzeugen, diese Produkte auch zu verkaufen. Dabei bekam ich bisweilen Vertriebsansätze zu hören, die mit meinem Kerngeschäft nichts zu tun hatten.

Die meisten MBs verschwanden nach der Courtagezusage wieder in der Versenkung, da ich als Einzelmaklerin mit meinem Umsatz häufig zu uninteressant war, um aktiv Kontakt zu halten. Und wenn es zum aktiven Kontakt kam, stand oft die Frage nach mehr Umsatz im Vordergrund. Den Vogel abgeschossen hat dabei ein Maklerbetreuer eines sehr großen Sachversicherers, der einmal im Quartal bei mir aufschlug, mir meine Zahlen vorlegte und sich wie mein Vorgesetzter aufführte. Stück für Stück vermied ich den Kontakt mit MBs, da sich die negativen Erfahrungen häuften. Am liebsten waren mir daher bisher all die MBs, die nicht negativ auffallen, schnell auf meine Anliegen reagieren, die ich nicht selbst geregelt bekomme, und mich ansonsten in Ruhe lassen.

Meine Wünsche an die Maklerbetreuer

Doch dann durfte ich im Rahmen der Jungmakler MasterClass großartige Maklerbetreuer kennenlernen, die auch junge Makler unterstützen können und wollen. Und daraus haben sich Wünsche gebildet, die ich an die Maklerbetreuung der Zukunft habe:

  • Habt wirkliches Interesse an Jungmaklern, selbst wenn aktuell noch nicht viel Umsatz kommt. Jungmakler sind die Zukunft, denn in 15 Jahren ist die ältere Hälfte der Versicherungsvermittler in Rente. Wer als Versicherer heute die Jungmakler vernachlässigt, verpasst den Zug.
  • Die Vergütung muss weg vom Umsatz. Eine rein umsatzorientierte Vergütung verleitet dazu, die Makler zu fördern, die es eigentlich nicht mehr brauchen. Schafft Budgets für Jungmaklerförderung und passt eure Zielvorstellungen an!
  • Nutzt digitale Tools und auf Makler abgestimmte Prozesse, um die Maklerbetreuung zu vereinfachen. Eine Adressänderung oder ein Formular herauszusuchen, ist keine Aufgabe eines MBs. Das kann ein guter, optimalerweise KI-gestützter Prozess effizienter. Damit werden Kapazitäten für die Zusammenarbeit frei.
  • Setzt junge Menschen in die Maklerbetreuung ein. Nur weil ein 60-jähriger MB Turnschuhe anhat, kennt er noch lange nicht die Wünsche und Bedürfnisse der jüngeren Generationen. Für die richtige Maklerbetreuung muss es menschlich passen. Die Aufhebung des Regionalitätsprinzips kann helfen, den passenden MB zu finden.
  • Verständnis für das Geschäftsmodell des Jungmaklers. Liebe MB: Seid Unternehmensberater, Netzwerker, Unterstützer. Ihr müsst nicht alles selbst können, aber ihr solltet die entsprechenden Spezialisten kennen.
  • Weg vom Konkurrenzgedanken! Jeder Versicherer hat seine Zielgruppe, genau wie auch jeder Jungmakler seine Zielgruppe und Strategie hat. Wenn wir zusammenarbeiten und uns gegenseitig unterstützen, können wir gemeinsam wachsen und ein wertvolles Netzwerk schaffen, von dem wir alle profitieren.

In diesem Sinne blicke ich optimistisch in die Zukunft und wünsche uns eine Zusammenarbeit, in der die Menschlichkeit und die gemeinsame Wertschöpfung im Vordergrund stehen. Lasst uns die Maklerbetreuung zukunftsfähig machen! Dann trinke ich auch gerne wieder Kaffee mit euch. Mit aufgeschäumter Milch.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/europace-leicht-steigende-immobilienpreise" hreflang="de">Europace: Leicht steigende Immobilienpreise </a> http://www.asscompact.de/node/167026

Der Hauspreis-Index EPX von Europace zeigt für Dezember 2024 eine leichte Zunahme der Immobilienpreise in allen Segmenten. Am stärksten haben die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser angezogen. Der Wohnimmobilienmarkt 2025 könnte an Dynamik zulegen.

167026 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Immobilienpreise haben sich 2024 stabilisiert, im Dezember sind leicte Anstiege in allen Segmenten zu verzeichnen. Dies geht aus dem Europace Hauspreisindex (EPX) hervor, den die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace vorgelegt hat. Demzufolge sind kontinuierliche Preissteigerungen in allen Segmenten zu beobachten. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes.

Demnach erhöhten sich die Preise für Eigentumswohnungen im Dezember 2024 um 0,38% und der Index stieg auf 214,16 Punkte. Im Vorjahresvergleich legten die Preise um 5,86% zu.

Preise für Bestandshäuser legen zu

Die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind mit 0,52% im Vergleich mit den anderen Segmenten am stärksten gestiegen. Der Hauspreisindex weist 198,70 Punkte auf. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate zogen die Preise um 4,3% an.

Im Segment der neuen Ein- und Zweifamilienhäuser ist im Dezember einen leichter Zuwachs von 0,25% zu beobachten, womit der Hauspreisindex 236,91 Punkte aufweist. Im Vorjahreszeitraum nahmen die Preise um 1,28% zu. 

Der Gesamtindex zeigt einen kontinuierlichen Aufwärtstrend: Im Dezember erreichte er ein Plus von 0,38% und kletterte auf 216,59 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate legten die Preise um 3,68% zu.

Aussicht auf weiter steigende Immobilienpreise 2025

„Die Immobilienpreise in Deutschland haben sich in 2024 deutlich stabilisiert. Über alle Segmente hinweg sahen wir über den Europace Hauspreisindex einen moderaten Preisanstieg – besonders in den Metropolen sind die Preise nach oben geschnellt, während ländliche Gebiete eine ruhigere Entwicklung zeigten. Für 2025 rechnen wir mit weiter steigenden Kaufpreisen”, erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace.

Auswertung der VALUE AG

Auch die Vorabauswertung der VALUE AG zum vierten Quartal 2024 zeigen in Richtung Wachstum. So landen die Preise für gebrauchte Eigentumswohnungen mit bundesweit 0,2% gegenüber dem Vorquartal wieder im Plus. Auf Jahressicht ergibt sich wieder ein positives Vorzeichen von 0,1%. Die Top-7-Märkte weisen auf Jahressicht Wachstumsraten von im Schnitt 0,4% auf.

Der Eigenheimmarkt legt tendenziell eine Seitwärts-Entwicklung an den Tag, doch es braucht eine differenzierte Betrachtung: Die Angebotspreise für Einfamilienhäuser im Bestand sind im vierten Quartal insgesamt leicht zurückgegangen um 0,5%. Bestandsbauten bis zur Energieeffizienzklasse D wurden von Oktober bis Dezember 2024 um 0,4% teurer angeboten als im Vorquartal. Auf Jahressicht weisen solche Immobilien ein Plus von rund 2% auf. Die Angebotspreise für Häuser mit einem schlechteren Effizienzstandard von E bis H sind um 0,1% zum Vorquartal und um 1,5% zum Vorjahresquartal gesunken. Da die ineffizienten Immobilien auch seltener bzw. langsamer zur Transaktion gelangen, ist die Gesamtbetrachtung der Preisentwicklung dahingehend laut VALUE AG verzerrt.

Neues Jahr, alte Herausforderungen

„Das neue Jahr beginnt mit den alten Herausforderungen für den Wohnimmobilienmarkt“, sagt Sebastian Hein, Director bei der Value AG. „Die ohnehin angespannte Lage am Mietmarkt verschärft sich zusehends und daher ziehen auch die Kaufmärkte wieder vermehrt an, besonders in den Großstädten. Aussicht auf eine Besserung der Angebotssituation besteht nicht, die Knappheit wird im Gegenteil weiter ansteigen, mit entsprechenden Wachstumsimpulsen auf Kaufpreise und Mieten“, führt er fort. „Sofern die Konjunktur nicht abrauscht, dürfte der Wohnimmobilienmarkt 2025 daher deutlich an Dynamik zulegen“, ergänzt Hein. (tik)

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<a href="/nachrichten/bauzinsen-zum-jahresauftakt-stabil" hreflang="de">Bauzinsen zum Jahresauftakt stabil</a> http://www.asscompact.de/node/167025

Zu Jahresbeginn weisen die Baufinanzierungszinsen eine stabile Tendenz auf, wie aktuelle Daten von Qualitypool zeigen. Diese Stabilität könnte dem Lübecker Maklerpool zufolge im Januar fortdauern, wobei der Blick den kommenden politischen Entwicklungen gilt.

167025 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum Start in das Jahr 2025 ist bei den Immobilienfinanzierungszinsen eine stabile Entwicklung zu beobachten, wohingegen die Inflationsraten in Deutschland und der Eurozone für Unsicherheiten sorgen. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind im Dezember um 2,6% gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, haben sich somit zum dritten Mal in Folge erhöht. „Diese unerwartete Teuerung hat die Prognosen vieler Volkswirte übertroffen“, erläutert Antonio Skoro, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. „Trotz der moderaten Teuerungsrate von 2,2% für das Gesamtjahr 2024 bleibt die Unsicherheit über die zukünftige Preisentwicklung hoch.“

Der Anstieg sei laut Skoro insbesondere auf die Verteuerung von Nahrungsmitteln und Dienstleistungen zurückzuführen. In der Eurozone betrug die Inflation 2,4% im Vergleich zum Vorjahresmonat, was die Europäische Zenralbank (EZB) vor neue Herausforderungen stellt.

Zinspolitische Unsicherheiten

Die EZB hat 2024 vier Zinssenkungen vorgenommen, zuletzt im Dezember um 0,25%. Die Währungshüter haben sich mittelfristig eine Inflationsrate von 2% anvisiert. Weitere Zinsschritte wurden für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Laut Qualitypool seien bislang aus EZB-Kreisen unterschiedliche Meinungen zum geldpolitischen Kurs zu vernehmen. So ordne ein Teil der Notenbanker die Inflation auch nach den jüngsten Anstiegen nahe an der Idealmarke von 2,0% ein, ein anderer Teil ist der Ansicht, weitere Senkungen seien zur Stabilisierung des Zinsniveaus unumgänglich.

„In den USA macht die Unsicherheit über die politischen Entwicklungen unter der neuen Regierung eine genaue Marschrichtung für das neue Jahr fast unmöglich“, erklärt Skoro. „Die Fed geht eigentlich davon aus, dass sich die Inflation weiter verlangsamen wird. Geplante Vorhaben der designierten Regierung in der Handelspolitik, z. B. mögliche Strafzölle, könnten sich aber negativ auswirken und die Zinspolitik beeinflussen. Diese Unsicherheit spiegelt sich auch in der Entwicklung der US-Staatsanleihen wider.“

Bauzinsen könnte im Januar weiter stabil bleiben

Anfang Januar lagen die durchschnittlichen Bestzinsen für zehnjährige Zinsbindungen bei 2,90%, für 15-jährige Zinsbindungen bei 3,00%. Die geldpolitischen Entscheidungen im Dezember waren Skoro zufolge bereits eingepreist und die Weihnachtspause hat den Zinsmärkten vorübergehend Ruhe beschert. Nach Einschätzung des Geschäftsführers der Qualitypool GmbH könnte die Stabilität der Bauzinsen im Januar andauern. „Das Augenmerk bleibt aber auf den kommenden politischen Entwicklungen“, so Skoro.

Der nächste Zinsentscheid der Fed steht am 29.01.2025 an und der EZB am 30.01.2025. Die Amtseinführung des designierten US-Präsidenten Trump erfolgt am 20.01.2025. In der Regel brauche eine neue Regierung einige Zeit, um sich einzufinden. Ab Ende Januar und im Februar könnten demnach neue Bekanntgaben Einfluss auf die Anleihen- und in der Folge die Zinsmärkte nehmen, so Skoro. (tik)

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<a href="/nachrichten/kundennutzen-bafin-untersucht-vier-weitere-lebensversicherer" hreflang="de">Kundennutzen: BaFin untersucht vier weitere Lebensversicherer</a> http://www.asscompact.de/node/167022

Die BaFin plant, 2025 vier weitere Versicherer im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht zu prüfen, nachdem im Vorjahr bereits 13 Unternehmen untersucht wurden. Im Fokus stehen vor allem Storno-Auffälligkeiten. Zudem sind problematische Produkte bereits vom Markt verschwunden.

167022 14. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will 2025 weitere vier Versicherer im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht prüfen. Im vergangenen Jahr waren es bereits 13 Unternehmen. Das ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP von Mitte Dezember 2024 zu entnehmen. Die FDP bezog sich dabei auf das BaFin-Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten und die mehrmalige Ankündigung der Versicherungsaufseherin Julia Wiens, weitere Prüfungen vornehmen zu wollen.

Versicherer nehmen Produkte vom Markt

Merkblatt und Prüfungen haben bereits Wirkung gezeigt, lässt sich dem Antwortpapier entnehmen. Demnach hätten Versicherer den weiteren Vertrieb von Produkten seit Veröffentlichung des Merkblatts eingestellt. Für vier Produkte hatte die BaFin den Anbietern zuvor kommuniziert, dass ein Kundennutzen bezweifelt werde. Für diese vier Produkte wurde inzwischen das Neugeschäft eingestellt.

„Dass die BaFin gezielt Produkte mit fragwürdigem Kundennutzen aus dem Markt nimmt, zeigt die Schlagkraft der Wohlverhaltensaufsicht. Gemessen am vielfältigen Angebot verdeutlicht die geringe Zahl an Produkteinstellungen, wie gut der Markt insgesamt funktioniert. Die überwältigende Mehrheit der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte bietet einen angemessenen Kundennutzen“, kommentiert Anja Schulz, MdB und Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für Versicherungen und Kapitalmärkte. Entscheidend sei es daher, dass die Angebotsvielfalt nicht unnötig durch übermäßige Eingriffe eingeschränkt werde.

Eine Reaktion gibt es auch vom BVK. „Obwohl die BaFin 13 Lebensversicherer in die Prüfung nahm, bei der sie überhöhte Kosten vermutete, halten wir das Ergebnis der behördlichen Prüfung für erfreulich“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das Ergebnis. „Es zeigt sich, dass das Konzept des Value for Money im deutschen Versicherungsmarkt funktioniert und kein generelles Marktversagen vorliegt. Zudem sind die Abschlusskosten für Versicherungsprodukte nicht unangemessen hoch. Das ist für den Versicherungsvertrieb auf Provisionsbasis eine gute Nachricht zum Jahresanfang.“ 

Hohe Stornos im Blick der BaFin

Bei allen weiteren Prüfungen hat die BaFin insbesondere Storno-Auffälligkeiten im Auge. Grundsätzlich werden aber eine Vielfalt an Kriterien geprüft, unter anderem die Effektivkosten, die Vergütungszahlungen an Versicherungsvermittler, hohe Stornoquoten, hohes Neugeschäft und Rückvergütungen an Vertriebspartner durch Fondsgesellschaften. Ein weiteres ergänzendes Kriterium ist die Wertentwicklung der fondsgebundenen Kapitalanlagen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen will die Aufsicht aber eben vor allem einen Schwerpunkt auf die Stornos legen. Zwei der vier Versicherer, die 2025 intensiv geprüft werden sollen, fallen denn auch mit hohen Stornoquoten auf, so das Antwortpapier.

Ausweitung auf Schaden-, Unfall und Krankenversicherung in Vorbereitung

Versicherungsaufseherin Julia Wiens hatte zudem angekündigt, auch das Segment der Schaden- und Unfallversicherung sowie der Krankenversicherung in die Prüfungen mit einzubeziehen. Welche Anbieter hier mit Ansagen der BaFin rechnen müssen, ist derzeit aber noch in Prüfung.

Im Blick hat die BaFin in den Segmenten das Produktfreigabeverfahren und die Vertriebsvergütungen. Allerdings ist der geeignete, risikoorientierte Aufsichtsansatz erst noch in der Entwicklung. Für Anja Schulz, Mitinitiatorin der Kleinen Anfrage, stellt sich an der Stelle die Frage, ob die Ausweitung auf andere Sparten tatsächlich durch konkrete Missstände gerechtfertigt sei oder ob es sich lediglich um eine präventive Maßnahme handele. Die Pläne sprächen für ein hohes Misstrauen, sie betont dagegen die Bedeutung von Wettbewerb und von marktwirtschaftlichen Ansätzen.

EU-Kleinanlegerstrategie und mögliches Provisionsverbot

Wenig Neues gibt es auf die Frage nach einem möglichen Provisionsverbot im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie. Da die Trilogverhandlungen noch nicht begonnen haben, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, welche Regelungen für Zuwendungen und Provisionen in dem nach dem Trilog zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament geeinten Rechtstext enthalten sein werden. (bh)

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<a href="/nachrichten/element-insolvenz-was-der-bund-der-versicherten-jetzt-r%C3%A4t" hreflang="de">ELEMENT-Insolvenz: Was der Bund der Versicherten jetzt rät</a> http://www.asscompact.de/node/167023

Nach der Pleite von ELEMENT sieht der Bund der Versicherten (BdV) akuten Handlungsbedarf für Vermittler und Verbraucher. Es gelte umgehend zu überprüfen, ob Kunden über ELEMENT versichert sind, zumal dies teils nicht sofort erkennbar sei, und sich um einen alternativen Schutz zu bemühen.

167023 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach der Insolvenz der ELEMENT Insurance AG ist der Versicherungsschutz von betroffenen Kunden dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge massiv gefährdet. So sei insbesondere für neu eingetretene Schäden nicht sichergestellt, dass diese reguliert werden können, wie der BdV schreibt.

„Schnellstmöglich sollten deshalb zunächst Versicherungsnehmer prüfen, ob sie über ELEMENT versichert sind“, erklärt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. Es sei nicht in jedem Fall sofort ersichtlich, ob ein Versicherungsvertrag mit ELEMENT besteht. „Teilweise ist dies unmittelbar erkennbar, weil ELEMENT als Anbieter in Erscheinung tritt – teilweise ist ein anderes Unternehmen als Kooperationspartner der Anbieter und ELEMENT ist dann als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen benannt“, führt Papaspyratos weiter aus.

Etliche Kooperationspartner

ELEMENT agiert vor allem als White-Label-Anbieter. Zu den Kooperationspartnern zählen unter anderem AutoProtect, asspario, die Bayerische, direkt-AS, FRIDAY, hepster, Manufaktur Augsburg, PANDA, SCHUTZGARANT (nicht abschließend). Betroffen seien Kunden unter anderem mit Verträgen in den Sparten Fahrrad-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat-, Kfz-Reparatur-, Tier- und Smartphoneversicherungen sowie weiteren Nischendeckungen.

Sich um alternativen Versicherungsschutz kümmern

ELEMENT-Kunden sowie Vermittler, die betroffene Verträge betreuen, sollten sich schnellstmöglich um Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter bemühen und dabei eine vorläufige Deckungszusage erfragen, damit sofortiger Versicherungsschutz bestehe, wie es vom BdV weiter heißt. „Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen“, so Papaspyratos.

Verunsicherung und Beschwerden wegen mangelnder Information

Laut BdV hätten Vermittler und Verbraucher erst über soziale Netzwerke von der Insolvenz erfahren, was zu „massiven Irritationen“ geführt habe. „Es haben sich in den letzten Tagen Vermittler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns beschwert, weil sie nicht informiert wurden. Auch wurde die Frage gestellt, weshalb die BaFin erst so spät gehandelt und die Öffentlichkeit noch nicht informiert hat“, sagt Papaspyratos. (tik)

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<a href="/nachrichten/naturkatastrophen-und-extremwetter-so-hoch-waren-die-sch%C3%A4den-2024" hreflang="de">Naturkatastrophen und Extremwetter: So hoch waren die Schäden 2024</a> http://www.asscompact.de/node/167021

Sowohl der GDV als auch der Rückversicherer Munich Re haben jüngst ihre Reports zu den Schäden veröffentlicht, die 2024 durch Naturgefahren entstanden sind. Klar ist, dass die Schäden enorm hoch geblieben sind, oder anders gesagt: Der Klimawandel zeigt Krallen. Das sind die wichtigsten Zahlen.

167021 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Extremwetter, Hurrikans, Hochwasser und andere Naturkatastrophen – wenngleich manche die Augen davor verschließen (was für das Gemüt manchmal vielleicht auch gesünder ist), dominieren derartige Ereignisse immer wieder die Nachrichten. So auch aktuell durch die schweren Waldbrände um Los Angeles in Kalifornien, bei denen Existenzen in schwerste Mitleidenschaft gezogen werden.

Dass solche Naturgefahren immer öfter „ihre Krallen zeigen“, bestätigen auch die jüngst veröffentlichten Naturgefahrenreports des Rückversicherers Munich Re und des Gessamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), die aufschlüsseln, wie hoch die durch Naturkatastrophen verursachten Schäden im Jahr 2024 waren und wodurch genau die Schäden verursacht wurden – in Deutschland wie auch weltweit.

Insgesamt hohe Schadenbilanz durch Wetterextreme in Deutschland

Wie der GDV mitteilt, haben 2024 Sturm, Hagel und Überschwemmungen etwas weniger Schäden verursacht als im Vorjahr, es gebe allerdings Unterschiede bei den Sacharten. Die vorläufigen Zahlen würden zeigen, dass die versicherten Schäden zwar um 100 Mio. Euro auf 5,5 Mrd. Euro zurückgegangen sind, die Schadenbilanz jedoch insgesamt hoch bleibe, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Gerade bei Elementarschäden wie bspw. durch Überschwemmungen liegen die Zahlen weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt.

In der Sachversicherung wurden 2024 versicherte Schäden von insgesamt 4,5 Mrd. Euro verzeichnet, so der GDV. Davon entfallen 2 Mrd. Euro für Schäden durch Sturm und Hagel und 2,5 Mrd. Euro auf Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen aufgrund von Starkregen. Mit Leistungen von gut 1 Mrd. Euro fällt die Bilanz für die Kraftfahrtversicherer 2024 leicht unterdurchschnittlich aus. Der langjährige Durchschnitt liege hier bei 1,2 bis 1,3 Mrd. Euro

Hochwasser im Mai und Juni mit den höchsten Schäden

Große Schäden durch Winter- und Herbststürme seien im Jahr 2024 zwar ausgeblieben, dafür aber hätten die Hochwasser im Mai und Juni erhebliche Überschwemmungsschäden verursacht. Insbesondere im Saarland und Rheinland-Pfalz seien über Pfingsten versicherte Schäden in Höhe von rund 200 Mio. Euro entstanden. Das Juni-Hochwasser traf vor allem Bayern und Baden-Württemberg. Insgesamt zahlten die Sach- und Kraftfahrtversicherer 2 Mrd. Euro dafür.

So hoch waren die Schäden weltweit

Der Naturgefahrenreport des Rückversicherers Munich Re gibt seinerseits einen weltweiten Überblick über die durch Naturgefahren entstandenen Schäden. Diese lagen 2024 bei 320 Mrd. US-Dollar (2023 inflationsbereinigt: 268 Mrd. US-Dollar), etwa 140 Mrd. US-Dollar waren davon versichert. Die Gesamtschäden und noch stärker die versicherten Schäden liegen laut Munich Re erheblich über den inflationsbereinigten Durchschnittswerten der vergangenen 10 und 30 Jahre (Gesamtschäden: 236 bzw. 181 Mrd. US-Dollar, versichert davon: 94 bzw. 61 Mrd. US-Dollar). Gemessen an den versicherten Schäden war es das drittteuerste Jahr, bei den Gesamtschäden liegt 2024 auf Rang 5 der Kostenskala seit 1980.

Wetterkatastrophen verursachten 93% der versicherten Schäden des Jahres. Etwa 11.000 Menschen kamen 2024 durch Naturkatastrophen ums Leben – deutlich weniger als im Durchschnitt früherer Jahre. Die Schäden durch sogenannte Non-Peak Perils wie Hochwasser, Schwergewitter oder Waldbrände waren erneut sehr hoch. Sie verursachten Gesamtschäden von 136 Mrd. US-Dollar, wovon etwa 67 Mrd. US-Dollar versichert waren. Damit lagen sie zwar etwas unter den Werten des Vorjahres (143 Mrd. US-Dollar davon versicherte Schäden im Rekordwert von 82 Mrd. US-Dollar), aber deutlich über den Durchschnittswerten der vergangenen zehn Jahre (inflationsbereinigt 110 Mrd. US-Dollar bzw. 48 Mrd. US-Dollar). Auffällig, so die Munich Re, ist, dass bei langfristiger Betrachtung die Non-Peak Perils den Trend zu steigenden Schäden befeuern, während die Spitzenrisiken wie tropische Wirbelstürme oder Erdbeben für schwankende Schadenhöhen sorgen.

Tropische Wirbelstürme steuerten allein 135 Mrd. US-Dollar zu den Gesamtschäden und 52 Mrd. US-Dollar zu den versicherten Schäden bei. Der Löwenanteil davon entfiel auf starke Hurrikane in den USA (105 Mrd. US-Dollar, davon waren 47 Mrd. US-Dollar versichert).

Hier entstanden die höchsten Schäden

Die höchsten Schäden verursachte der Doppelschlag im September/Oktober mit den beiden Hurrikanen Helene und Milton. Den größten volkswirtschaftlichen Schaden aus Naturkatastrophen im Jahr 2024 hinterließ Helene mit 56 Mrd. US-Dollar, davon entfielen 16 Mrd. US-Dollar auf Versicherer. Für Schäden sorgte nicht nur die hohe Windgeschwindigkeit von 225 km/h, sondern auch die im weiteren Zug des Sturms verursachten Schäden durch Starkregen und Sturzfluten in North Carolina und Georgia. Den höchsten Schaden für Versicherer verursachte Hurrikan Milton mit 25 Mrd. US-Dollar.

Die drittteuerste Naturkatastrophe des Jahres gemessen an den Gesamtschäden war ein Erdbeben in Japan am Neujahrstag 2024, als mit einer Magnitude von 7,5 die japanische Westküste nahe der weniger stark besiedelten Noto-Halbinsel erschüttert wurde. Geschätzt betrug der Gesamtschaden rund 15 Mrd. US-Dollar, der versicherte Schaden rund 2,5 Mrd. US-Dollar. Mehr als 200 Menschen kamen ums Leben.

Prävention und Klimawandel

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen weist in der Mitteilung zum Naturgefahrenreport erneut darauf hin, dass Hochwasserschutz und intakte Dämme und Deiche angesichts der Hochwasserschäden enorm wichtig seien. Die Versicherer fordern, Prävention und Klimafolgenanpassung endlich weiter in den Vordergrund zu rücken, um den zunehmenden Schäden durch Wetterextreme entgegenzuwirken. „Damit Schäden versicherbar bleiben, müssen effektive und nachhaltig wirksame Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden“, so Asmussen. Eine Pflichtversicherung allein könne dieses Problem nicht lösen.

Munich Re rückt in seinem Fazit den Klimawandel deutlich in den Fokus und in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich derartige Naturkatastrophen in Zukunft immer mehr ereignen würden. „Der Einfluss des Klimawandels auf Wetterkatastrophen ist von der Forschung vielfach belegt: In vielen Regionen werden Schwergewitter und Starkniederschläge häufiger und extremer. Tropische Wirbelstürme nehmen tendenziell zwar nicht in der Anzahl zu, aber der Anteil extremer Wirbelstürme wächst. Sie wiederum verstärken sich bei ihrer Entwicklung sehr rasch und haben extreme Niederschläge im Gepäck.“ Studien würden belegen, dass bspw. die Hurrikane Helene und Milton deutlich stärker ausfielen und viel extremere Regenfälle mitbrachten als in einer hypothetischen Welt ohne Klimawandel. (mki)

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<a href="/nachrichten/helmsauer-gruppe-%C3%BCbernimmt-aris-management-gmbh" hreflang="de">Helmsauer Gruppe übernimmt ARIS Management GmbH</a> http://www.asscompact.de/node/167020

Die Helmsauer Gruppe kann mit der Übernahme der ARIS Management GmbH ihren 29. Zukauf verkünden. Die ARIS ist international im Schmuck- und Diamantengeschäft tätig, unter anderem in Europa, den USA und Hongkong.

167020 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 29. Mal kann die Helmsauer Gruppe den Zukauf eines weiteren Unternehmens bekannt geben: Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die ARIS Management GmbH Teil des familiengeführten Versicherungsmaklers. Das haben die Unternehmen in einer gemeinsamen Pressemitteilung verkündet. Die Versicherungsmakler Dr. Schmidt & Erdsiek GmbH & Co. KG aus Nürnberg, eine Gesellschaft der Helmsauer Gruppe, übernimmt 100% der Gesellschaftsanteile der ARIS Management GmbH, die ihren Sitz in Inning am Ammersee hat. Bezüglich des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.

Über ARIS

Laut Unternehmensangaben ist die ARIS die weltweit größte Underwriting-Agency für internationales Schmuck und Diamantengeschäft. Sie wurde im Jahr 2002 als kontinentale Alternative zu Lloyd‘s of London gegründet. Zum Kerngeschäft gehören zudem Groß- und Einzelhändler. International tätig ist das Unternehmen darüber hinaus in weiteren Spezial-Geschäftsfeldern wie Fine Art, Rennkasko und CMR. Mit rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Unternehmen nahezu in ganz Europa, in den USA, Hongkong, Malaysia und Dubai sowie Israel als Assekuradeur tätig. Inhaber der ARIS sind Angelika Rehm-Wilke und Manfred Wilke. Beide Inhaber sollen weiterhin beratend zur Seite stehen.

Arbeitsplatz- und Standortgarantie

„Mit der ARIS und der hohen Spezialisierung auf das Schmuck- und Diamantengeschäft sowie den Bereich Fine Art (Kunstversicherung), den die Helmsauer Gruppe ebenfalls seit einigen Jahren als einer der größten Anbieter im deutschen Versicherungsmarkt bedient, werden wir in diesen Zielgruppen noch bedeutender und können unseren Kundinnen und Kunden noch besseren Service bieten. Wie bei Helmsauer üblich wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Arbeitsplatz- und Standortgarantie gegeben“, so Bernd Helmsauer, Vorstand der Helmsauer Gruppe. (lg)

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<a href="/nachrichten/nachfolge-braucht-man-einen-berater-und-wenn-ja-wie-viele" hreflang="de">Nachfolge: Braucht man einen Berater und wenn ja, wie viele?</a> http://www.asscompact.de/node/167016

Die Nachfolgeplanung eines Maklerbetriebs ist wie das Arrangieren eines Musikstücks: Man kann es allein spielen – oder ein ganzes Orchester hinzuziehen. Doch welche Begleitung braucht es wirklich? Viele Makler fragen sich, ob es besser ist, beim Verkaufsprozess auf Berater zu setzen.

167016 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm

Die Nachfolgeplanung eines Maklerunternehmens ist wie das Arrangieren eines Musikstücks: Man kann es allein mit einer Gitarre spielen – oder ein ganzes Orchester hinzuziehen, um es eindrucksvoll zu gestalten. Doch welche Begleitung braucht es wirklich? Und wann ist weniger mehr? Viele Makler fragen sich, ob sie den Verkaufsprozess selbst meistern können oder ob es besser ist, auf Berater zu setzen. Reicht ein kleines Quartett oder braucht es ein ganzes Ensemble? Und in welcher Besetzung? Klar ist: Die richtige Unterstützung kann den Unterschied ausmachen – beim erzielbaren Preis, der Sicherheit, dem Stresslevel und der Qualität des Ergebnisses. Allerdings auch bei den Kosten.

Sachverständiger Analyst

Mancher Makler verzichtet auf Berater, weil er seinen Bestand für zu klein hält. Doch selbst hier kann ein sachverständiger Analyst sinnvoll sein. Ein Vergleich der Kaufmodelle zeigt, welches Modell nach Steuern das beste Ergebnis bringt. Für wenige Hundert Euro ist eine solche Analyse erhältlich – ein lohnender Einsatz, denn auch bei kleinen Beständen ergeben sich oft Unter-schiede von mehreren Tausend Euro.

Unternehmens- und IT-Berater / Coach

Hat der Makler Zeit für die Nachfolgeplanung, lohnt sich eine Analyse der Betriebsabläufe. Ein Berater hilft, Kundenfokus und Abläufe zu verbessern und Beratungsdokumentationen zu optimieren. Das Ergebnis: ein gut organisierter Betrieb, der Käufern mehr Sicherheit und höhere Preise bietet. Optimierungen wie der Austausch von Verwaltungssystemen wirken allerdings nur, wenn sie frühzeitig eingeführt werden.

Steuerberater

Die steuerlichen Konsequenzen eines Verkaufs erfordern Planung. Die Überführung in eine Holding-Struktur kann den Erlös weitestgehend steuerfrei stellen – vorausgesetzt, dies wird rechtzeitig umgesetzt. Ein Steuerberater hilft, unnötige Steuerlasten zu vermeiden. Fehler können schnell fünf- bis sechs­stellige Summen kosten.

Jurist

Ein Kaufvertrag ist das Herzstück jeder Transaktion. Kein Vertrag sollte ohne einen juristischen Berater erstellt werden. Fallstricke wie nachlaufende Haftungen, Stornorückforderungen oder Schadensersatzforderungen erkennen nur erfahrene Juristen. Sie sichern den Verkäufer vor unangenehmen Überraschungen im Ruhestand ab.

Bankberater

Ein Gespräch mit dem Bankberater erleichtert oft die Finanzierung für den Käufer. Vorverhandelte Finanzierungskonzepte können die Nachfolge erheblich beschleunigen, insbesondere bei Käufen durch jüngere Makler oder Start-ups.

M&A-Berater

Ein spezialisierter M&A-Berater kennt die passenden Käufergruppen und verfügt über das Netzwerk, um diese anzusprechen. Er entlastet den Verkäufer bei Verhandlungen und sorgt dafür, dass Emotionen den Prozess nicht gefährden.

Kosten und Nutzen – eine lohnende Investition?

Die Beraterkosten variieren stark, doch der Nutzen ist klar: Sie sparen Steuern, minimieren Risiken und maximieren oft den Kaufpreis. Kleine Bestände kommen mit ein paar Hundert Euro für Analysen und Prüfungen aus. Größere Projekte erfordern 5.000 bis 15.000 Euro. Insgesamt bewegen sich die Nebenkosten oft bei 10 bis 15% des Verkaufserlöses – eine Investition, die sich vielfach auszahlen kann.

Wer ohne Berater seine Nachfolge regelt, kann Erfolg haben – sicher ist es jedoch nicht. Es ist wie in der Musik: Allein kann man spielen, aber mit der richtigen Band oder dem passenden Orchester entsteht etwas Größeres. Und oft spart man sich so viel Mühe und Nerven.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/vpv-macht-anpassungen-bei-lebensversicherungsprodukten" hreflang="de">VPV macht Anpassungen bei Lebensversicherungsprodukten</a> http://www.asscompact.de/node/167001

Die VPV Versicherungen haben Anpassungen bei ihren Lebensversicherungsprodukten bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen die Sterbegeld-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sowie die VPV Green Invest.

167001 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die VPV Versicherungen haben im Zuge des Jahreswechsels Änderungen und Anpassungen bei mehreren Biometrieprodukten bekannt gegeben. Anlass ist der Anstieg des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1,0% zum 01.012025, was zu günstigeren Beiträgen führe, erklärt Dr. Olaf Schmitz, Vorstandsmitglied für die Lebensversicherung bei der VPV. „Gleichzeitig konnten wir weitere Verbesserungen umsetzen“, so Schmitz.

Neuerungen in der Sterbegeldversicherung

Die VPV Sterbegeldversicherung kann künftig in beiden Tarifvarianten Basis und Premium von Nichtrauchern und Rauchern ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Beide Tarifvarianten können ab einem Alter von 18 Jahren abgeschlossen werden, bieten eine Auszahlungsgarantie und sind optional mit Beitragsdynamik erhältlich. Im Basistarif besteht eine Wartezeit in Form einer Beitragsrückgewähr von 36 Monaten, im Premiumtarif hat der Versicherer eine je nach Eintrittsalter gestaffelte Wartezeit zwischen zwölf und 36 Monaten umgesetzt.

BU-Versicherung mit Beitragsreduktion

Neben einer Beitragsreduktion – die auf den Anstieg des Höchstrechnungszinses zurückzuführen ist – hat der Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung zudem eine Teilzeitklausel aufgenommen und die Annahmerichtlinien für Schüler und Beamte verbessert. Eine neue „Karrieregarantie“ ermöglicht eine höhere Nachversicherung im Falle einer Gehaltserhöhung.

Neue Leistungsmerkmale in der Risikolebensversicherung

Auch in der Risikolebensversicherung resultiert der höhere Höchstrechnungszins in einer Beitragsreduktion. Neben einer Erweiterung der Berufsgruppen hat das Unternehmen weitere Leistungsmerkmale aufgenommen. Darunter sind Soforthilfe, die Erhöhung der Versicherungssumme bei Tod im Ausland und zusätzliche Nachversicherungsanlässe.

Neue ETFs bei VPV Green Invest

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung VPV Green Invest erhalten Versicherte einen höheren garantierten Rentenfaktor. Zudem gibt es zwei neue ETFs mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Mobilität der Zukunft. (js)

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<a href="/nachrichten/b%C3%BCchnerbarella-erweitert-f%C3%BChrungsstruktur" hreflang="de">BüchnerBarella erweitert Führungsstruktur</a> http://www.asscompact.de/node/167015

Der Industriemakler BüchnerBarella hat sein Führungsteam neu aufgestellt. Geschäftsführer Joachim Lenoir hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen. Im Zuge dieser Veränderung hat BüchnerBarella ein erweitertes Management Board eingeführt.

167015 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der inhabergeführte Versicherungsmakler BüchnerBarella, der mit über 450 Mitarbeitern an 19 Standorten in Deutschland vertreten ist, hat seine Führungsstruktur erweitert. Ende Dezember 2024 hat Geschäftsführer Joachim Lenoir das Unternehmen auf eigenen Wunsch und in Abstimmung mit der Geschäftsführung verlassen. Er bleibt der Unternehmensgruppe künftig als Berater in einer neuen Funktion erhalten.

Infolgedessen hat BüchnerBarella Anfang Januar 2025 ein erweitertes Management Board eingeführt, das die Führungskapazitäten der Holding deutlich verstärkt, wie das Unternehmen mitteilt. Neben Christina Holzinger, Benno Walter und Andreas Zelmer gehören der neuen Führungsriege auch Regina Schulz, Thomas Prenzel und Dr. Michael Vothknecht an.

Gegenentwurf zur Marktkonsolidierung

Mit dieser strategischen Neuausrichtung will sich BüchnerBarella als unabhängiger und dynamischer Gegenentwurf zur zunehmenden Marktkonsolidierung positionieren. „Wir möchten nicht nur wachsen, sondern uns auch noch stärker auf die Bedürfnisse unserer Kunden konzentrieren. Unsere inhabergeführte Struktur bleibt dabei ein zentraler Bestandteil unserer Identität,“ erklärt die Geschäftsführung.

Im Bild oben v. l. n. r.: Thomas Prenzel, Regina Schulz, Christina Holzinger, Benno Walter, Andreas Zelmer und Dr. Michael Vothknecht

© BüchnerBarella

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<a href="/nachrichten/bu-rente-profifu%C3%9Fballer-bleibt-trotz-trainerjob-berufsunf%C3%A4hig" hreflang="de">BU-Rente: Profifußballer bleibt trotz Trainerjob berufsunfähig</a> http://www.asscompact.de/node/166989

Verweisungsregeln in der BU-Versicherung gelten auch für Profisportler: Ein Ex-Profifußballer, der nach einer schweren Knieverletzung Torwarttrainer wurde, stritt mit seiner Versicherung um die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Das Gericht entschied zu seinen Gunsten.

166989 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) beleuchtet die Rechte eines Profisportlers im Zusammenhang mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Mittelpunkt stand ein ehemaliger Profifußballspieler, der auf die Zahlung seiner Berufsunfähigkeitsrente klagte, nachdem die Versicherung im Rahmen einer Nachprüfung ihre Leistungen eingestellt hatte.

Profisportler wird nach Verletzung Torwarttrainer

Der 1982 geborene Kläger hatte im Jahr 1999 eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Nach einer erfolgreichen Karriere als Profifußballspieler, in der er Jahreseinkünfte von rund 587.000 Euro erzielte, zog sich der Torwart 2014 eine schwere Knieverletzung zu und wurde berufsunfähig. Die Versicherung erkannte zunächst die Leistungspflicht an und zahlte die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.024,18 Euro.

Ab 2022 übte der Kläger jedoch eine neue Tätigkeit als Torwarttrainer bei einem Profifußballverein aus, die mit einem Jahreseinkommen von etwa 97.358 Euro vergütet wurde. Daraufhin stellte die Versicherung die Zahlungen ein und verwies darauf, dass der Kläger nun eine „seiner bisherigen Lebensstellung entsprechende“ berufliche Tätigkeit ausübt. Dies sah der Kläger anders und erhob Klage. Vor dem Landgericht wurde seine Klage zunächst abgewiesen, anders beim Berufungsgericht, wo der Versicherer das erstinstanzliche Urteil als zutreffend und seine Verweisung als formell und materiell wirksam bezeichnete.

Entscheidung zur Fortzahlung der BU-Rente

Das OLG Karlsruhe entschied allerdings zugunsten des Klägers und verpflichtete den Versicherer zur Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die neue Tätigkeit als Torwarttrainer nicht die bisherige Lebensstellung des Klägers wahrt.

Zwei Hauptaspekte hat das Gericht hervorgehoben. Die Einkommensdifferenz zwischen der Tätigkeit als Profifußballer und der neuen Rolle als Torwarttrainer sei erheblich. Während der Kläger als Spieler ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rund 468.000 Euro erzielte, lag das Einkommen als Trainer um mehr als 75% darunter. Eine solche Reduktion sei nicht mit der bisherigen Lebensstellung vereinbar, selbst wenn es sich bei Profisportlern um Berufe mit zeitlich begrenzten Spitzenverdiensten handelt. Zudem sei die soziale Wertschätzung der neuen Tätigkeit ebenfalls geringer. Als Profifußballer genoss der Kläger ein hohes öffentliches Prestige und stand im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Dagegen bewegt sich ein Torwarttrainer eher im Hintergrund und erfährt nicht denselben Grad an gesellschaftlicher Anerkennung.

Das Gericht betonte, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit in „gesunden Tagen“ als Referenz für die Lebensstellung dient. Auch das Argument der Versicherung, dass das Einkommen als Profifußballer nur für einen begrenzten Zeitraum erzielt werden konnte, änderte an dieser Bewertung nichts. Der Versicherer hatte argumentiert, dass der Kläger am Anfang einer möglicherweise sehr erfolgreichen Trainerkarriere stehe, während er demgegenüber, wenn er noch als Lizenzfußballspieler (Torwart) tätig wäre, mit einem baldigen Ende seiner Spielerkarriere aufgrund des erreichten Alters rechnen müsste. Vergleiche man daher nicht nur die bloßen Einkommenszahlen, sondern berücksichtige man auch die beruflichen Perspektiven, sei der jetzt ausgeübte Beruf dem nicht mehr ausgeübten Beruf gegenwärtig bereits „gleichwertig“. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, der Versicherer hätte diese Besonderheit vertraglich berücksichtigen müssen, was hier nicht geschehen sei.

Freistellung von der Beitragspflicht

Zudem stellte das Gericht fest, dass der Versicherer den Kläger von seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung aus dem Versicherungsvertrag freizustellen sei. Es bemängelte außerdem, dass die Einstellungsmitteilung nicht ausreichend begründet war. Die Beklagte habe beispielsweise nicht dargelegt, wie sich die Lebensstellung des Klägers als Profifußballer nach dem Ende seiner aktiven Karriere ohne den Eintritt der Berufsunfähigkeit ihrer Auffassung nach typischerweise dargestellt hätte.

Unabhängig davon war die Leistungseinstellung aber auch materiell unberechtigt. Die Beklagte wäre nur berechtigt gewesen, ihre Leistungen einzustellen, wenn die Berufsunfähigkeit des Klägers weggefallen oder unter 50% gesunken wäre. Eindeutig war aber, dass der Kläger nicht in der Lage ist, seinen vor dem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

Auch bei Profisportlern trägt der Versicherer das Risiko

Das Urteil verdeutlicht, dass Verweisungstätigkeiten bei Berufsunfähigkeitsversicherungen strengen Kriterien unterliegen. Insbesondere bei Berufen mit außergewöhnlich hohen Einkommen und gesellschaftlicher Anerkennung, wie es bei Profisportlern der Fall ist, können neue Tätigkeiten nicht ohne Weiteres als gleichwertig angesehen werden.

Versicherer müssen bei der Beurteilung von Verweisungstätigkeiten die individuelle Lebensstellung des Versicherten umfassend würdigen. Insbesondere bei Berufen mit besonderen Charakteristika wie Profisport sind generalisierte Ansätze unzureichend. (bh)

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<a href="/nachrichten/mietvertragsk%C3%BCndigung-zerr%C3%BCttung-allein-reicht-nicht-aus" hreflang="de">Mietvertragskündigung: Zerrüttung allein reicht nicht aus</a> http://www.asscompact.de/node/166993

Von Streitigkeiten im Hausflur bis zu juristischen Auseinandersetzungen – Mietverhältnisse sind oft konfliktgeladen. Doch reicht eine Zerrüttung zwischen Vermieter und Mieter für eine fristlose Kündigung? Der BGH urteilt: Nein, das allein genügt nicht.

166993 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern sind keine Seltenheit. Stört der Mieter den Hausfrieden nachhaltig, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Der BGH hat allerdings entschieden, dass der Kündigungsgrund „zerrüttetes Verhältnis“ auch bewiesen werden muss, was er in einem Rechtsstreit, auf den die Wüstenrot Bausparkasse aktuell hinweist, als nicht gegeben ansah.

Streitigkeiten über Hausordnungen bis hin zur Verleumdung

Bei dem Streit drehte es sich um eine Vierzimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen. Die Beklagten wohnen seit 2011 als Mieter im ersten Obergeschoss, während die Kläger, die Vermieter, das Erdgeschoss bewohnen. Bereits seit 2014 gab es regelmäßige Auseinandersetzungen, insbesondere Streitigkeiten über Haus- und Reinigungsordnungen. Der Streit eskalierte, als die Vermieter gegenüber den übrigen Mietparteien behaupteten, die Mieter der Erdgeschosswohnung hätten sich rassistisch gegenüber Ausländern geäußert. Diese erstatteten daraufhin eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Die Vermieter zogen deshalb die Reißleine und sprachen eine außerordentliche fristlose Kündigung gegenüber den Mietern aus. Der Grund: das „zerrüttete“ Verhältnis. Doch sowohl Amts- als auch Landgericht haben die Kündigung für unwirksam erklärt. Auch vor dem BGH scheiterte schließlich die Revision der Vermieter.

Zerwürfnis von beiden Seiten zu verantworten

Das oberste deutsche Gericht machte in seinem Urteil klar: Eine nachhaltige Zerrüttung des Mietverhältnisses reicht allein nicht aus, um eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen. Für eine solche Kündigung muss die Ursache der Zerrüttung nachweislich aus dem Verantwortungsbereich des anderen Vertragspartners stammen.

Der BGH hob hervor, dass der Vermieter in diesem Fall nicht beweisen konnte, dass die Mieter durch pflichtwidriges Verhalten die Zerrüttung verursacht hatten. Vielmehr lag der Ursprung der Streitigkeiten in einem jahrelangen Hin und Her, das beide Seiten gleichermaßen geprägt hatten.

Grund für die Strafanzeige gegen Vermieter war zutreffend

Auch die von den Mietern erstattete Strafanzeige gegen die Vermieter – in der auch die rassistische Beleidigungen vorgeworfen wurden – wurde vom BGH nicht als Grund für eine Kündigung anerkannt. Entscheidend war hierbei, dass der Hauptvorwurf in der Anzeige zutreffend war. Damit durften sich die Mieter gegen die Verleumdung mit einer Strafanzeige wehren. (bh)

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<a href="/nachrichten/regensburger-wird-co-ceo-von-pangaea-life-capital-partners" hreflang="de">Regensburger wird Co-CEO von Pangaea Life Capital Partners</a> http://www.asscompact.de/node/167014

Mit Wirkung zum 01.01.2025 wechselte Daniel Regensburger, bisheriger Geschäftsführer der Pangaea Life GmbH, zur 2023 gegründeten Pangaea Life Capital Partners AG (PLCP). Dort lenkt er nun gemeinsam mit Michael Haupt die Geschicke des im schweizerischen Zug ansässigen Unternehmens.

167014 13. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Daniel Regensburger, bislang Geschäftsführer der Pangaea Life GmbH, ist seit Anfang Januar neuer Co-Geschäftsführer der Pangaea Life Capital Partners AG (PLCP). Im Duo mit Michael Haupt leitet er fortan das im schweizerischen Zug ansässige Unternehmen. Bei der PLCP handelt es sich um ein 2023 gegründetes Joint Venture der Versicherungsgruppe die Bayerische und der Schweizer Investmentgesellschaft Empira AG, die zur Investmentplattform Partners Group AG gehört. Als globaler Investment Manager ist PLCP auf die Entwicklung von Anlagelösungen auf Basis nachhaltiger Sachwerte spezialisiert. Die Pangaea Life GmbH mit Sitz in München verantwortet als Marke der Bayerischen die Vermarktung und den Vertrieb der auf diesen Lösungen aufbauenden Produkte. Außerdem ist sie Eigentümerin der Markenrechte der Pangaea Life.

In seiner neuen Funktion soll Regensburger die Entwicklung der PLCP weiter vorantreiben. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, attraktive Anlagechancen in nachhaltigen Sachwerten auf globaler Ebene zu identifizieren und institutionellen wie privaten Anlegern Zugang zu diesen zu eröffnen – für Produkte innerhalb und außerhalb von Versicherungen.

Regensburger rückte im Januar 2018 in die Geschäftsführung der Pangaea Life GmbH auf und bildete dort zuletzt gemeinsam mit Uwe Mahrt und Achim Steinhorst das Führungstrio an der Spitze der nachhaltigen Tochter der Bayerischen. Vor seiner Zeit bei der Pangaea Life GmbH war Regensburger seit 2011 in verschiedenen Funktionen bei der Bayerischen tätig, darunter als Vorstandsassistent von Martin Gräfer und als Leiter der Vertriebsdirektion Süd der Versicherungsgruppe.

Führungsduo bei der Pangaea Life GmbH

Die Pangaea Life GmbH wird fortan gemeinsam von Uwe Mahrt und Achim Steinhorst als Doppelspitze geleitet, die bereits zuvor Teil der Geschäftsführung waren. Als Hauptgeschäftsführer (CEO) ist Uwe Mahrt bereits seit 2017 bei der Pangaea Life GmbH. In bestehender Rolle wird Mahrt künftig verstärkt den Vertrieb in der DACH-Region vorantreiben. Achim Steinhorst rückte 2021 in die Geschäftsführung auf. (tik)

Bild: © die Bayerische

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<a href="/nachrichten/w%C3%BCrttembergische-vertriebspartner-gmbh-neuer-vertriebsdirektor" hreflang="de">Württembergische Vertriebspartner GmbH: Neuer Vertriebsdirektor</a> http://www.asscompact.de/node/167013

Matthias Katz hat bei der Württembergischen Vertriebspartner GmbH (WVVP) den Posten als Vertriebsdirektor übernommen und verantwortet künftig den Maklervertrieb Komposit in der Region Deutschland Mitte. Er folgt auf Yasser Bassal, der Anfang März 2024 zur Global Gruppe als COO wechselte.

167013 12. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Württembergische Vertriebspartner GmbH (WVVP) hat die Position des Vertriebsdirektors neu besetzt: Matthias Katz ist seit Anfang Januar 2025 für den Maklervertrieb Komposit in der Region Deutschland Mitte verantwortlich. Er tritt die Nachfolge von Yasser Bassal an, der Anfang März 2024 zur Global Gruppe als COO wechselte.

Matthias Katz startete seine berufliche Laufbahn 2003 mit einer Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Anschließend sammelte er umfassende Erfahrungen in verschiedenen Positionen bei der Allianz in Deutschland, unter anderem im Ausschließlichkeitsvertrieb, im Bankenvertrieb, im Change- und Qualitätsmanagement sowie in der gewerblichen und industriellen Sachversicherung. Zuletzt war er als Referatsleiter im Maklervertrieb Komposit bei der Allianz Versicherungs-AG in Frankfurt tätig. (tik)

Bild: © Löffler Photography & Film I Steffen Löffler

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<a href="/nachrichten/tobias-kn%C3%B6rrer-steigt-die-gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung-der-bbg-ein" hreflang="de">Tobias Knörrer steigt in die Geschäftsführung der bbg ein</a> http://www.asscompact.de/node/167003

Zum 01.01.2025 ist Tobias Knörrer in die Geschäftsführung der bbg Betriebsberatungs GmbH eingestiegen. Er leitet nun gemeinsam mit seiner Schwester Dr. Lisa Knörrer die Geschicke des Familienbetriebs. Der bbg-Gesellschafter und WHU-Absolvent verfügt über umfassende Expertise in strategischer Entwicklung.

167003 12. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die bbg Betriebsberatungs GmbH, bekannt durch ihre erfolgreichen Marken DKM, AssCompact und Jungmakler Award, erweitert ihre Geschäftsführung. Tobias Knörrer, bereits seit Mai 2024 als CFO und COO für die bbg tätig, ist zum 01.01.2025 in die Geschäftsführung eingestiegen. Nun leitet er gemeinsam mit seiner Schwester Dr. Lisa Knörrer das Familienunternehmen.

Tobias Knörrer, Gesellschafter der bbg und WHU-Absolvent, bringt umfassende Expertise in der strategischen Entwicklung mit und hat mit Jahresbeginn die Verantwortung für die Bereiche IT, Finanzen und Projektmanagement übernommen. In dieser Funktion nutzt er seine analytischen Fähigkeiten, um die Effizienz der bbg-Prozesse weiter zu steigern und die strategische Ausrichtung des Unternehmens voranzutreiben.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass Wachstum die beste Antwort auf die Wirtschaftskrise in Deutschland ist“, betont Tobias Knörrer. Mit diesem Ansatz setzt er auf starke Kundenbeziehungen, konkrete Mehrwerte für jene sowie vorausschauendes Handeln, um die bbg auch in volatilen Zeiten und durch raue Gewässer sicher zu steuern. „Ich freue mich darauf, in dieser Rolle die Zukunft der bbg aktiv mitzugestalten und die Erfolgsgeschichte unseres Familienunternehmens fortzuschreiben“, so Knörrer. „Besonders wichtig ist mir, innovative Lösungen zu entwickeln und unser Team auf diesem Weg zu stärken.“

Dr. Lisa Knörrer, die weiterhin die Bereiche Marketing, Vertrieb und Redaktion verantwortet, ergänzt: „Tobias bringt nicht nur analytische Präzision, sondern auch eine inspirierende Energie in die Geschäftsführung. Mit ihm sind wir hervorragend auf die Herausforderungen heute und in Zukunft vorbereitet.“

Bild: © bbg

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<a href="/nachrichten/franke-und-bornberg-analysiert-entwicklungen-und-trends-der-bu" hreflang="de">Franke und Bornberg analysiert Entwicklungen und Trends in der BU</a> http://www.asscompact.de/node/167007

Franke und Bornberg hat die Entwicklungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung 2024 beleuchtet und zeigt sich erleichtert, dass die befürchtete „Zeitenwende“ ausgeblieben ist. Zudem beleuchten die Experten, was sich 2025 in der Sparte tun könnte, etwa im Zuge der Anhebung des Höchstrechnungszinses.

167007 12. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie hat sich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im vergangenen Jahr entwickelt? Das hat das Analysehaus Franke und Bornberg zum Start ins neue Jahr untersucht. Laut den Experten war das Jahr 2024 geprägt von kontroversen Produktinnovationen. Insbesondere die Einführung des Verzichts auf die konkrete Verweisung vonseiten der HDI und der Bayerischen hat den Experten sauer aufgestoßen. „Diese Neuerungen bergen das Risiko, die Balance zwischen Versicherbarkeit und Solidarität zu beeinträchtigen“, so Franke und Bornberg.

Experten kritisieren Verzicht auf konkrete Verweisung

Was hat es damit auf sich? Durch die konkrete Verweisung muss der Versicherer nicht zahlen, wenn der Versicherte eine Tätigkeit ausübt, die sozial und finanziell vergleichbar mit seiner vorherigen Arbeit ist. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung bedeutet, dass der Versicherer in einem solchen Fall trotzdem weiterzahlen würde. Der Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, Michael Franke, äußerte sich bereits in einem Interview mit AssCompact Mitte vergangenen Jahres kritisch über die Entwicklungen. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung könnte dazu führen, dass das Versicherungsprinzip auf den Kopf gestellt wird, sagte Franke im AssCompact Interview. Im Rückblick formuliert das Analysehaus seine Position zu der Entwicklung noch etwas deutlicher: Die Entwicklung übertrete die „Linie zwischen Versicherungsschutz und sinnlosen Geschenken an einzelne Versicherte“.

Keine Zeitenwende eingetreten

Erfreut zeigen sich die Analysten, dass die vom Analysehaus befürchtete „Zeitenwende“ nicht eingetreten ist, denn: Bislang ist kein weiterer Versicherer dem Beispiel gefolgt. „Die Entscheidung, an der konkreten Verweisung festzuhalten, unterstreicht die Bedeutung von Stabilität und Risikobewusstsein im Markt“, kommentiert Franke.

Steigender Höchstrechnungszins hat Einfluss auf BU-Verträge

Eine wichtige Veränderung, die im laufenden Jahr Einfluss auf BU-Verträge haben wird, ist der Anstieg des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1,0%. Die Änderung ist zum Jahreswechsel erfolgt und viele Versicherer haben ihre Produkte entsprechend angepasst. In der Regel führt die Anhebung des Rechnungszinses zu einer proportionalen Reduzierung der Überschussbeteiligungen von 0,75%, was wiederum Auswirkungen auf die BU-Rente im Leistungsfall hat, erklären die Experten. Franke und Bornberg verweist auf positive Beispiele, bei denen Versicherer die Überschussbeteiligung moderater gestaltet haben, etwa die uniVersa (-0,25 Prozentpunkte), die Hannoversche (-0,45 Prozentpunkte) und die ERGO Vorsorge (-0,30 Prozentpunkte).

Weitere „Trends“ in der BU im Jahr 2025

Neben diesem „Trend“ beobachtet Franke und Bornberg noch weitere Entwicklungen in der BU. So heben immer mehr Versicherer die Grenze für den Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation in Kleinbetrieben von fünf auf zehn Mitarbeiter an. Bei Selbstständigen verzichten mehr Versicherer auf die Prüfung von Umorganisation, wenn mindestens 90% der Arbeitszeit auf kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten entfällt. In der Vergangenheit war dies meist nur für Akademiker vorgesehen, wird aber nun auf eine breitere Zielgruppe ausgeweitet.

Als Verbesserung sehen die Analysten auch die vereinfachte Anerkenntnis der BU bei Vorliegen einer Erwerbsminderung an. „Dabei wird eine Berufsunfähigkeit automatisch anerkannt, wenn eine (volle) Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt wurde, was nicht selten der Fall ist“, schreibt Franke und Bornberg. Das verkürzt die Leistungsprüfung erheblich, was dazu führt, dass Versicherte einfacher und schneller ihre Leistungen erhalten. Immer mehr Versicherer nehmen dies in ihren Leistungskatalog auf. Erst im Dezember 2024 hat Franke und Bornberg die Ergebnisse seines Leistungspraxisratings in der BU veröffentlicht, wo die Analysten die Leistungspraxis von zehn deutschen BU-Versicherern untersucht hat. Durchschnittlich dauerte die Regulierung eines BU-Antrags im Jahr 2023 knapp 182 Tage, also fast ein halbes Jahr.

BU bleibt zuverlässiger Schutz im Bereich AKS

2024 war ein herausforderndes Jahr für die BU, resümiert Franke und Bornberg, die Marktstabilität konnte jedoch gewahrt werden. Mit einem verantwortungsvollen Umfang der Versicherer und gezielten Produktanpassungen bleibt die BU ein zuverlässiger Schutz vor existenziellen Risiken, prophezeien die Experten. (js)

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<a href="/nachrichten/wie-sich-die-lkh-zukunftsfest-positioniert" hreflang="de">Wie sich die LKH zukunftsfest positioniert</a> http://www.asscompact.de/node/167010

Jan-Peter Diercks ist seit November 2023 Vertriebsvorstand bei der Landeskrankenhilfe. Wie stellt der Manager den Vertrieb des Krankenversicherers neu auf? Wie blickt er auf die Relevanz des PKV-Geschäfts in den kommenden Jahren? Und wie profitieren Versicherungsmakler von den Veränderungen?

167010 11. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Jan-Peter Diercks, Vertriebsvorstand bei der Landeskrankenhilfe
Herr Diercks, die Landeskrankenhilfe (LKH) ist ein privater Krankenversicherer als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Wie bewerten Sie die Relevanz des PKV-Geschäfts für Vermittler in den kommenden fünf Jahren?

Die eigene Gesundheit ist für die meisten von uns ein extrem wichtiges Thema. Viele wünschen sich eine bestmögliche gesundheitliche Vorsorge, die mit einer privaten Krankenversicherung möglich ist. Die PKV ist nach wie vor eine starke und berechtigte Säule unseres Gesundheitssystems, daran gibt es keinen Zweifel. In den nächsten Jahren erwarten wir deshalb einen positiven Aufschwung in der PKV, den wir in der Zusatzversicherung bereits deutlich verzeichnen. Die Zahl der Zusatzversicherungen stieg laut PKV-Verband im Jahr 2023 bundesweit um 1,5% auf 29,6 Millionen. Neue Spielarten wie die betriebliche Krankenver-­sicherung (bKV) kommen dazu und entwickeln sich zu interessanten Wachstumsmärkten.

Treffen diese Erwartungen auch auf die zuletzt schwächelnde Krankenvollversicherung zu?

Auch in der Krankenvollversicherung ist Wachstum wieder möglich. Nach langer Stagnation gibt es branchenweit wieder mehr Neuversicherte in der Vollversicherung.

Die PKV bietet weiterhin ein großes Potenzial, ob im Privat- oder Firmenkundengeschäft. Vermittler sollten diese Chancen nutzen, mit dem richtigen Partner. Wir sind als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit keinen Aktionären verpflichtet. Deshalb können wir uns sehr konsequent auf Kunden und Vertriebspartner ausrichten. Bei uns stehen die Bedürfnisse der Menschen und des PKV-Marktes im Mittelpunkt.

Ende letzten Jahres launchte die LKH einen neuen Tarif in der Krankenvollversicherung. In welche Vertriebsstrategie ist das neue Produkt eingebettet?

Wir haben in den letzten zwei Jahren neu konzipierte Zusatzversicherungen auf dem Markt eingeführt: Der Zahntarif LKH-ZahnUpgrade und die stationäre Zusatzversicherung LKH-KlinikUpgrade sind in Produktvergleichen auf Top-Platzierungen zu finden und wurden mehrfach ausgezeichnet. Mit dem gelungenen Markteintritt in die bKV bietet die LKH außerdem Arbeitgebern besondere Benefits und steigert so deren Attraktivität.

Weil wir wieder in der Breite wachsen wollen, ist die Vollversicherung für uns natürlich das elementarste Segment. Wir wollten Vermittlern und Endkunden ein hochwertiges Produkt bieten, ergänzend zu unseren bestehenden. Für dieses Top-Segment hat die LKH ganz aktuell den Tarif GesundheitsUpgrade Premium (GUP) eingeführt. Er richtet sich an anspruchsvolle Kunden, die eine sehr umfassende Gesundheitsversorgung und maßgeschneiderte Serviceleistungen wünschen. Neben weiteren bereits geplanten Tarifen möchten wir mit dem Premium-Tarif mittelfristig unseren Bestand wieder stabilisieren.

Weil in der Vollversicherung eine versierte Beratung ein zentraler Erfolgsfaktor ist, haben wir in unserer Vertriebsstrategie fest verankert, dass die Beratung im persönlichen Kundenkontakt erfolgen sollte. Dabei wollen wir unsere Vermittler bestmöglich und nahbar im Tagesgeschäft unterstützen.

Wie unterscheidet sich der neue Tarif von der bisherigen Produktlandschaft und welche Zielgruppe hat er im Blick?

Die LKH verfügt traditionell über Angebote in der Vollversicherung, Tarife für Beihilfeberechtigte, aber auch gut platzierte Tarife für die Zielgruppe Ärzte. Bisher hat das Unternehmen leistungsstarke Bausteintarife angeboten, die Vermittler und Kunden individuell zusammenstellen können. Der neue GUP-Tarif kommt als leistungsstarker Kompakttarif mit den besten, umfangreichsten Leistungen im ambulanten, stationären und Zahn-Bereich dazu.

Franke und Bornberg hat dem Tarif die Note „hervorragend“ gegeben, Level Nine zeichnete ihn in der Kategorie Premium-Tarife mit „exzellent“ aus. Darauf können wir stolz sein, nun bei den leistungsstärksten Tarifen ein tolles Angebot zu haben.

Welchen Stellenwert nimmt bei der LKH der Vertriebsweg „Makler“ ein?

Viele Makler kennen die LKH. Wir wollen zurück zur Bedeutung, die unser Unternehmen einmal hatte. Nicht umsonst hat die LKH einen attraktiven Ruf im Markt. Seit rund zwei Jahren befindet sich das Unternehmen in einer großen Transformation. Auch die Vertriebsstrategie haben wir neu definiert, mit der wir uns auf die unterschiedlichen Vertriebswege ausrichten. Hierbei spielt der Maklervertrieb eine sehr bedeutende Rolle. Daher haben wir eine eigene Einheit zur Betreuung unserer Makler eingerichtet, die zielgerichtet Wünsche und Bedürfnisse bedienen kann und wird. Dies soll neben Maklerpools, Verbünden und Vertrieben einer der künftigen Hauptvertriebswege sein.

Makler legen viel Wert auf die Qualität in der Vertriebsunterstützung durch den Anbieter, etwa bei Marketingunterlagen. Was bietet die LKH den Maklern bei der Beratung und Vermittlung von Vorsorgelösungen?

Mit unserem neuen Markenclaim „Wie geht es dir?“ stellen wir den Kunden in den Mittelpunkt. Damit schaffen wir echte Nähe. Das trifft auch auf unsere Zusammenarbeit mit den Maklern zu. Wir orientieren uns an deren Bedürfnissen und fragen sie, welche Unterstützung benötigt wird, um erfolgreich zu sein. Unser Ziel ist eine nahbare Betreuung der Vertriebspartner; unsere Key-Account-Manager und Maklerbetreuer unterstützen bestmöglich. Als Grundlage dienen digitale Tools, vertriebsunterstützende Unterlagen sowie Marketing-Materialien – alles im modernen Markenbild. Und den neuen GUP-Tarif können sie im LKH-Studio kennenlernen. Das ist unser neues digitales Schulungsformat für Vertriebspartner.

Welchen Stellenwert genießt darin die digitale Vertriebsunterstützung bei der LKH?

Kunden und Vertriebspartner stehen bei uns im Vordergrund. Ergänzend zur Beratung von Mensch zu Mensch bieten wir digitalen Support. Wir haben dafür in den letzten Monaten neue Online-Tools entwickelt: ein Vermittlerportal, ein Kundenportal, eine Kunden-App, digitale Online-Antragsstrecken, individuelle Abschluss-Links für Vertriebspartner für Zusatzversicherungen und vieles mehr.

Als wir im Jahr 2023 mit dem LKH-TeamUpgrade in den bKV-Markt eingestiegen sind, konnten wir sofort eine digitale Antrags- und Vertragsverwaltung bieten. Weil wir in der bKV mit dem Technologieanbieter Xempus zusammenarbeiten, war dieser Service schon von „Stunde null“ an möglich.

Außerdem stellen wir stets die aktuellen BiPRO-Schnittstellen zur Verfügung. Dass wir diese innovativen Lösungen innerhalb kurzer Zeit anbieten können, hat viele Vertriebspartner positiv überrascht. Das war für uns ein tolles Feedback!

Sie erwähnten, dass der Maklerkanal eine wichtige Bedeutung besitzt. Inwiefern öffnen Sie sich auch gegenüber Pools und Verbünden?

Richtig, der Maklerkanal hat für die LKH traditionell eine wichtige Rolle. Wir wollen uns insgesamt dem Vermittlermarkt wieder öffnen. Deshalb sind wir auch bei Maklerpools und Verbünden wieder sichtbarer als zuvor. Früher oder später finden uns die Makler also auch dort in den Systemen.

Wie sieht es darüber hinaus bei rein digitalen Vertriebswegen wie CHECK24 oder Verivox aus?

Unser Ziel ist, möglichst viele Menschen in finanziellen und gesundheitlichen Fragen hochwertig abzusichern. Immer mehr Menschen machen sich vor Vertragsabschluss selbstständig auf die Suche nach einer geeigneten Absicherung. Daher spielen Vergleichsportale mittlerweile eine große Rolle im deutschen Vermittlermarkt. Genau vor diesem Hintergrund haben wir uns auch diesem Vertriebsweg geöffnet und freuen uns sehr über den bereits großen Zuspruch.

Makler und Kunden schätzen private Kranken- versicherer mit einer hohen Beitragsstabilität. Welche Entwicklung kann hier die LKH in den letzten Jahren vorweisen?

Die LKH ist dafür bekannt, dass die Tarife solide und nachhaltig kalkuliert sind. Daher zählt die LKH zu den Anbietern mit Beitragsanpassungen, die unter dem Marktdurchschnitt liegen. Das bestätigt auch das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN, das mit seinem Rating einen Hinweis auf die Beitragsstabilität der PKV gibt. Gesellschaften mit Vier- oder Fünf-Sterne-Bewertungen zeichnen sich durch eine langfristige Beitragsstabilität aus. Die LKH bekam im „M&M Rating KV-Unternehmen“ im Gesamtrating der Bilanzjahrgänge 2019 bis 2023 mit vier von fünf Sternen ein „sehr gut“.

Sie sind seit November 2023 Vertriebsvorstand der LKH. Welche Merkmale prägen den Vertrieb der Zukunft in der PKV-Sparte?

Vertrieb für Versicherungen wird immer komplexer, weil Vertriebspartner immer individueller werden. Heute gibt es verschiedene Vertriebswege, die für uns Kunden und Versicherte gewinnen. O Unterschiedliche Geschäftsmodelle oder Spezialisierungen entstehen. Wir legen deshalb viel Wert darauf, jeden Vertriebsweg mit seinen Bedürfnissen individuell und ideal zu betreuen und den passenden Service zu bieten. Dabei müssen alle Erfolgshebel stimmen, also Tarife, Service, Prozesse, Technik und die Betreuung. Hier sind wir mittlerweile „State of the Art“.

Wie sieht vor diesem Hintergrund Ihre Vision für den Vertrieb konkret bei der LKH aus?

Meine Vision ist fester Bestandteil unserer Transformation und genauso weitreichend. Wir fokussieren die wichtigsten Vertriebskanäle, die Makler zählen eindeutig dazu. Alle relevanten Steuerungshebel richten wir auf die Anforderungen der PKV-Vertriebe aus. Natürlich beobachten wir Megatrends, die mit der Digitalisierung einhergehen. Wir setzen in puncto Digitalisierung auf Standards, die wir für die individuellen Bedürfnisse einzelner Vertriebe anpassen können, ohne von Komplexität auf- gefressen zu werden.

In Summe möchten wir die Wünsche und Bedürfnisse der Vertriebspartner erfüllen – immer lösungsorientiert und pragmatisch, um unsere Vertriebspartner bestmöglich zu betreuen. Wir stehen für eine Zusammenarbeit, die einfach Spaß macht!

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © LKH

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-legacy-systeme-z%C3%A4hmen" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Legacy-Systeme zähmen</a> http://www.asscompact.de/node/167011

In der neuen Folge des Digital Insurance Podcast geht es um die Modernisierung von Legacy-Systemen in der Versicherungswirtschaft. Jonas Piela spricht mit Georg Stach, IT-Architekt, Solution Engineer und Experte für die Integration alter und neuer IT-Systeme.

167011 11. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine Case Study über die Transformation veralteter Systeme und die Herausforderungen bei der Datenmigration: Die neueste Episode des Digital Insurance Podcast des Digitalexperten Jonas Piela widmet sich dem Thema Legacy-Systeme in der Versicherungswirtschaft. Zu Gast ist Georg Stach, IT-Architekt, Solution Engineer und Experte für die Integration alter und neuer IT-Systeme. Stach arbeitet als professioneller IT-Freelancer seit mehr als 12 Jahren mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Webanwendungen, dem Aufbau und der Verbesserung von IT-Architekturen – vor Ort und in der Cloud – und der Schaffung von Geschäftswerten. Das Gespräch beleuchtet die komplexen Herausforderungen, die sich aus der Verbindung von veralteten und modernen IT-Landschaften ergeben.

Was sind Legacy-Systeme und wann werden sie zum Problem?

Stach erklärt zunächst, was unter Legacy-Systemen zu verstehen ist. Es gibt keine feste Definition, sondern der Bedarf an Modernisierung zeigt sich, wenn Unternehmen mit ihrer bestehenden IT-Infrastruktur nicht mehr weiterkommen. Dies kann verschiedene Ursachen haben: auslaufende Lizenzen teurer Mainframes, fehlende Weiterentwicklung der Software, Sicherheitslücken oder Skalierungsprobleme.

Java, FTP und die Evolution der Datenübertragung

Das Gespräch befasst sich auch mit technologischen Aspekten der Legacy-Modernisierung. Stach erläutert, wie verschiedene Technologien, inwiefern Java (mit älteren Versionen als Legacy eingestuft), FTP-basierte Datenübertragung und veraltete Datenbanken Herausforderungen darstellen. Der Vergleich zwischen synchroner und asynchroner Datenübertragung verdeutlicht den Unterschied zwischen modernen und veralteten Ansätzen. Die Diskussion zeigt, wie sich die IT-Landschaft über die Jahrzehnte entwickelt hat – von einzelnen, monolithischen Systemen über Virtualisierung bis hin zur Cloud-basierten Infrastruktur mit Infrastructure-as-Code.

Fallbeispiel: Stammdatenmigration bei einem großen Versicherer

Ein konkretes Projekt aus dem Jahr 2020 dient als Fallbeispiel. Ein großes Versicherungsunternehmen kämpfte mit einem veralteten Stammdatensystem, das nur eine begrenzte Anzahl an Kundennummern erlaubte und somit zukünftiges Wachstum behindert hätte. Die Lösung umfasste die Migration der Stammdaten in die Cloud, die Implementierung eines modernen Kundenportals und die Verwendung von Technologien wie Spring Boot, REST-Schnittstellen und Kafka für die asynchrone Datenmigration. Das Projekt verdeutlicht die Vorteile einer schrittweisen Migration und der Implementierung einer Abstraktionsschicht vor der Datenbank, um zukünftige Erweiterungen und Wartungsarbeiten zu erleichtern.

Schlussfolgerungen und Ausblick

Stach betont die Notwendigkeit, die IT-Infrastruktur kontinuierlich zu modernisieren und flexibel auf Marktanforderungen reagieren zu können. Die Investition in die IT ist unerlässlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben und neue Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Die Episode unterstreicht die Bedeutung einer vorausschauenden Planung und die Vorteile einer gut strukturierten IT-Architektur, die erweiterbar und sicher ist.

Hier geht es zur aktuellen Podcast-Episode: Legacy-Systeme zähmen: Der Weg von alten Mainframes in die Cloud

Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Jonas Piela Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast und dkm365.de.

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<a href="/nachrichten/personelle-ver%C3%A4nderungen-beim-cyberassekuradeur-sto%C3%AFk" hreflang="de">Personelle Veränderungen beim Cyberassekuradeur Stoïk </a> http://www.asscompact.de/node/167012

Jan Meurer ist Head of Cybersecurity Solutions beim Cyberassekuradeur Stoïk. Er war zuvor bei COGITANDA und soll den Vertrieb der Angebote rund um Managed Detection and Response (MDR) vorantreiben. Außerdem kommt Pepe Schön von Hiscox und verstärkt das Versicherungsteam in der Region Nord.

167012 11. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Personeller Neuzugang bei Stoïk: Der Anfang 2021 gegründete Assekuradeur, der auf Cyberrisiken für Gewerbe- und Industrieunternehmen in Europa spezialisiert ist, Jan Meurer als Head of Cybersecurity Solutions an Bord geholt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Cyberprävention und Risikomanagement soll Meurer den Ausbau und Vertrieb der Angebote rund um Managed Detection and Response (MDR) sowie weiterer Services des Unternehmens forcieren.

Meurer kommt von COGITANDA, wo er Head of Cyber Prevention Solutions war und unter anderem für die Einführung eines branchenweit anerkannten Services zur Reaktion auf Cyberangriffe verantwortlich war. Somit verfügt er über umfassende Expertise in der Cyberrisikoprävention und Incident Response.

Weiterer Neuzugang für Maklerbetreuung im Norden Deutschlands

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, will es mit der gezielten Stärkung des Teams und einem klaren Fokus auf Innovation seine Marktposition weiter festigen. Neben Jan Meurer wurde auch Pepe Schön, zuvor bei Hiscox tätig, für den Versicherungsbereich eingestellt. Er bringt Erfahrung aus der Cyberversicherungsbranche mit und wird die Maklerbetreuung im Norden Deutschlands ausweiten. (tik)

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<a href="/nachrichten/n%C3%A4chstes-unternehmen-wird-teil-der-ascendia-gruppe" hreflang="de">Nächstes Unternehmen wird Teil der Ascendia Gruppe</a> http://www.asscompact.de/node/167009

Als zweites Unternehmen nach der [pma:] schließt sich nun die STATUS GmbH der Ascendia Gruppe an. Die Ascendia Gruppe mit Sitz in Frankfurt am Main wurde Ende des vergangenen Jahres gegründet und ist ein Verbund für Versicherungsmakler, -vertriebe, -verbünde und Assekuradeure.

167009 10. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die STATUS GmbH aus Regensburg schließt sich als zweites Unternehmen der im Dezember 2024 gegründeten Ascendia Gruppe an. Das Frankfurter Unternehmen ist ein Verbund für Versicherungsmakler, -vertriebe, -verbünde und Assekuradeure mit Fokus auf Privatkunden und Kleingewerbetreibende. Erstes Ankerunternehmen der Ascendia Gruppe ist die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH.

Maklermarkt noch besser erschließen

Die STATUS Gruppe möchte im Verbund die Möglichkeiten nutzen und für sich den Maklermarkt noch besser erschließen. Die Geschäftsleitung der STATUS GmbH bleibt weiterhin operativ voll verantwortlich, wie die Unternehmen in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt geben. Sie habe sich auch finanziell erheblich an der Ascendia Gruppe beteiligt.

Florian Brokamp, Ascendia-CEO, sagt: „Im Verbund können wir leichter größere Investitionen tätigen und Spezialisierungen anbieten. Die STATUS Gruppe passt hier wunderbar in unsere Strategie. Gemeinsam wollen wir in den nächsten Jahren noch viel aufbauen und erreichen!“

Über die STATUS GmbH

Die STATUS GmbH wurde im Jahr 2010 gegründet. Das Unternehmen ist ein unabhängiger, neutraler Dienstleister für Makler und solche die es werden wollen. Es verfügt über mehr als 500 angebundene Makleragenturen. STATUS unterstützt insbesondere Aussteiger aus der Ausschließlichkeit in ihrem Wunsch, unabhängiger Versicherungsmakler zu werden. Gründer und Geschäftsführer der STATUS GmbH ist Michael Bade. (lg)

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<a href="/nachrichten/element-pleite-das-sind-die-folgen-f%C3%BCr-gesch%C3%A4ft-und-kunden" hreflang="de">ELEMENT-Pleite: Das sind die Folgen für Geschäft und Kunden</a> http://www.asscompact.de/node/167008

Nach der Insolvenz der ELEMENT wird bereits die Zukunft des InsurTechs ausgelotet. Denkbar ist, den Policenbestand auf andere Versicherer zu übertragen. Die Prüfung der Schadenfälle laufe weiter, Zahlungen aber erfolgten derzeit nicht mehr.

167008 10. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zwei Tage nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter der ELEMENT Insurance AG (ELEMENT) durch das Amtsgericht Charlottenburg (AG) hat der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schade erste Abstimmungen mit den wesentlichen Partnern des Unternehmens – insbesondere Assekuradeure und MGA-Partner (Managing General Agent) – eingeleitet: „Schwerpunkte der Gespräche waren die weitere Bestandsbetreuung einschließlich der Schadenregulierung. Auch haben wir Möglichkeiten für die Neueindeckung einzelner Policen-Gruppen erörtert. Dabei werden wir uns auch weiterhin eng mit der BaFin abstimmen“, erklärte Friedemann Schade im Anschluss.

Der in Berlin ansässige Versicherer ELEMENT hatte der BaFin noch im Dezember 2024 nach der Kündigung seines wichtigsten Rückversicherers den Eintritt von Überschuldung gemäß der Insolvenzordnung angezeigt. Die BaFin hatte daraufhin beim zuständigen AG einen Insolvenzantrag für ELEMENT gestellt. Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 08.01.2025 Rechtsanwalt Friedemann Schade, Partner in der multidisziplinären Kanzlei BRL, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Versicherungsverträge laufen weiter

Die Versicherungsverträge laufen auch nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung weiter, bestätigte nun der Insolvenzverwalter in einer Mitteilung, die AssCompact vorliegt. Der Betrieb des Unternehmens werde aktuell fortgeführt. Die bestehenden Policen werden von den Vertragspartnern der ELEMENT und den ELEMENT-Mitarbeitern weiterhin umfassend betreut. Die Gehälter der ELEMENT-Mitarbeiter sind durch Insolvenzgeldansprüche abgesichert.

Ziel der Unternehmensfortführung ist nach Angaben von Schade auch, gemeinsam mit der ELEMENT-Geschäftsleitung und der BaFin die Möglichkeiten für Bestandsübertragungen des ELEMENT-Vertragsportfolios auf eine solvente Versicherungsgesellschaft zu eruieren. Kommt es dazu nicht, werden die Versicherungsverträge binnen einer Monatsfrist nach der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Mit der Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens durch das AG rechnet Schade im Februar 2025.

Prüfung der Schadenfälle wird fortgesetzt

Alle noch nicht regulierten Schadenfälle werden laut Insolvenzverwalter seit der Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts vom 08.01.2025 nach den Spezialvorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Insolvenzordnung behandelt. Dies gilt gleichermaßen für bereits eingetretene, wie auch für künftige Schadenfälle. Die Prüfung der Schadenfälle wird von den Partnern der ELEMENT und von deren Mitarbeitern unverändert fortgesetzt.

Zahlungen auf Schadenfälle erfolgen hingegen zunächst nicht mehr. Stattdessen sind die Schäden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzumelden und werden dann aus dem Sicherungsvermögen nach § 125 VAG bedient. Auf dieses Sicherungsvermögen, das das Unternehmen zur Absicherung der Ansprüche der Versicherten nach den Vorschriften des VAG zu bilden hatte, haben alle Schadengläubiger einen vorrangigen Anspruch vor allen anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, werden die Ansprüche quotal bedient.

Über das weitere Prozedere zur Geltendmachung ihrer Forderungen werden alle Gläubiger des Unternehmens nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens detailliert unterrichtet. (as)

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<a href="/nachrichten/nachfrage-nach-immobilien-zum-kauf-legt-deutlich-zu" hreflang="de">Nachfrage nach Immobilien zum Kauf legt deutlich zu</a> http://www.asscompact.de/node/167006

Laut ImmoScout24 ist das Interesse an Wohnimmobilien zum Kauf zuletzt deutlich gestiegen. So bewegte sich die Kaufnachfrage in den Großstädten Ende 2024 auf höherem Niveau als zum bisherigen Höhepunkt Ende 2020. Derweil entwickeln sich die Preise für Neubau- und Bestandswohnungen stabil.

167006 10. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie das ImmoScout24 WohnBarometer für das vierte Quartal 2024 zeigt, hat das Interesse an Wohnimmobilien zum Kauf in ganz Deutschland deutlich zugelegt. So hat die Kaufnachfrage für Wohnungen bundesweit um 16% zugenommen, für Einfamilienhäuser um 8%. Im Jahresvergleich hat sich die Nachfrage nach Eigentumswohnungen hierzulande um 31% erhöht. Einfamilienhäuser in Deutschland verzeichnen 24% mehr Nachfrage als vor einem Jahr.

Deutliche Zunahme in Städten und Metropolen

Ebenso deutlich hat sich die Nachfrage nach Eigentumswohnungen in den Metropolen und Städten erhöht: Hier zeigt die ImmoScout24-Auswertung ein Plus um jeweils 31% gegenüber dem Vorjahr. Damit erreicht die Kaufachfrage in den Metropolen und Städten neue Rekordwerte: Die Städte weisen 14% mehr Nachfrage als zum bisherigen Höhepunkt im vierten Quartal 2020 auf. Die Metropolen verbuchen 21% mehr Nachfrage als zur Hochphase im zweiten Quartal 2021.

Im Umland der Metropolen ist das Interesse im Jahresvergleich um 27% gewachsen, im ländlichen Raum um 20%. Hier bleibt es aber noch unter dem Niveau des zweiten Quartals 2021.

Preise für Bestandswohnungen stabil

Bei den Preisen für Bestandswohnungen ist deutschlandweit im vierten Quartal eine Seitwärtsbewegung zu beobachten (-0,7%). In den acht Metropolen bewegen sich die Kaufpreise für Eigentumswohnungen im Bestand entweder auf oder leicht über dem Vorquartalsniveau wie in Stuttgart (+1,1%), Leipzig (+1,1%) und Hamburg (+1,0%). Im Jahresvergleich zeigen sich bei Bestandswohnungen keine Preisabschläge mehr: In Stuttgart (+4,2%), Hamburg (+3,3%) und Köln (+3,2%) legen die Preise am stärksten zu. Auch in Berlin (+2,1%), Leipzig (+1,7%) und München (+1,4%) liegen die Preise für Bestandswohnungen über dem Niveau des Vorjahres.

Zur Preisentwicklung bei Neubauwohnungen zum Kauf

Ähnlich wie die Preise für Bestandswohnungen verharren auch die Preise für Neubauwohnungen im deutschlandweiten Durchschnitt im vierten Quartal 2024 nahezu auf Vorquartalsniveau (-0,2%). Regionale Unterschiede sind vor allem in den Metropolen festzustellen. Die stärksten Preissteigerungen innerhalb eines Quartals gibt es in Köln (+1,9%), Hamburg (+1,8%), Stuttgart (+1,5%) und Berlin (+1,4%). In der teuersten Metropole München bleiben die Preise konstant (+0,1%). Auch in Frankfurt am Main (-0,1%), Leipzig (+0,5 Prozent) und Düsseldorf (+0,8%) verläuft die Entwicklung der Neubaupreise seitwärts. Im Jahresvergleich sind in München (+4,2%), Köln (+3,0%) und Berlin (+2,5%) die deutlichsten Preiszuwächse zu beobachten. So ist der Quadratmeter in München mit knapp 11.200 Euro rund 4.600 Euro teurer als in Berlin und fast 5.100 Euro teurer als in Köln. Frankfurt am Main (-2,1%) und Düsseldorf (-1,2%) weisen im Vergleich der Metropolen noch Preisabschläge im Vergleich zum Vorjahr auf. (tik)

Weitere Informationen unter immobilienscout24.de.

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<a href="/nachrichten/so-haben-sich-die-goldpreise-und-best%C3%A4nde-2024-entwickelt" hreflang="de">So haben sich die Goldpreise und Bestände 2024 entwickelt</a> http://www.asscompact.de/node/167005

Der Goldpreis erlebte 2024 seinen stärksten Anstieg seit der Eurokrise 2010 und sorgte damit für große Bewegungen auf dem deutschen Anlagemarkt. Während viele Anleger die hohen Preise für Gewinnmitnahmen nutzten, zeigte sich zugleich ein bemerkenswertes Wachstum des Gesamtwerts der Edelmetallbestände.

167005 10. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

2024 war ein bemerkenswertes Jahr für die Anlageklasse Gold. Zu Jahresbeginn lag der Preis für die Feinunze noch bei unter 1.900 Euro, zum Jahresende dann war man, nach diversen Preisrekorden, bei rund 2.500 Euro. Doch wie haben sich die Bestände bei den Gold-Investoren entwickelt? Die Deutsche Börse und der Online-Edelmetallhändler BullionVault lassen das Jahr 2024 Revue passieren.

Deutsche Börse: Rückgang bei Xetra-Gold-Beständen

Laut der Deutschen Börse beendete Xetra-Gold das Jahr 2024 mit einem geringeren Bestand. Der Abbau der Goldbestände deutet auf eine verstärkte Gewinnmitnahme deutscher Anleger hin. Die gestiegenen Goldpreise boten Anlegern die Gelegenheit, bestehende Positionen mit Gewinn zu veräußern. Dies spiegelt sich in der Rückkehr von Kapital in andere Anlageklassen wider, während Anleger ihre Portfolios neu ausrichteten. Besonders bemerkenswert ist, dass trotz des geringeren Bestands von Xetra-Gold der weltweite Bedarf an physischen Edelmetallen hoch blieb.

Ein weiterer Faktor für den Bestandsrückgang bei Xetra-Gold könnte die erhöhte Attraktivität alternativer Anlageklassen gewesen sein. Der Aktienmarkt erreichte 2024 neue Höchststände, was Investoren dazu bewegen könnte, ihr Kapital umzuschichten. Auch die gestiegenen Realzinsen machten das klassische Sparen wieder interessanter, was möglicherweise zulasten von Edelmetallinvestments ging.

BullionVault: Rekord-Gewinnmitnahmen trotz Wertsteigerung

Auch BullionVault berichtet von einer Rekordmenge an Goldveräußerungen durch deutsche Anleger im Jahr 2024. Dennoch stieg der Gesamtwert der Edelmetallbestände aufgrund des starken Preisanstiegs um 30,1%. Die deutschen BullionVault-Nutzer reduzierten ihre physischen Goldbestände um 4,0%. Weltweit sanken die Bestände aller Kunden um 6,0%, während der Gesamtwert um 26,4% auf 3,5 Mrd. Euro zunahm.

Adrian Ash, Director of Research bei BullionVault, erklärte, dass hohe Goldpreise 2024 erhebliche Gewinnmitnahmen auslösten. Gleichzeitig hätten steigende Aktienmärkte und höhere Realzinsen für Bargeldsparer Anleger dazu bewegt, Teile ihrer Gewinne umzuschichten. Trotz dieser Entwicklungen blieb das Engagement in Edelmetalle solide. Besonders auffällig war dabei, dass Anleger ihre Bestände nicht so schnell verkauften, wie die Preise stiegen, was auf ein langfristiges Vertrauen in Gold als sicheren Hafen hindeutet.

Rückgang der Anlegeraktivität zum Jahresende

Der Gold-Investor-Index Deutschland (GII DE) von BullionVault sank im Dezember 2024 auf 55,3 Punkte und erreichte damit ein Sechsmonatstief. Sowohl die Zahl der Verkäufer als auch der Käufer von Gold ging zurück. Im Jahresverlauf 2024 zeigte sich die Goldnachfrage schwach, was auf politische Stabilität und steigende Aktienmärkte zurückzuführen ist. Besonders im Dezember 2024 sank die Zahl der deutschen Anleger, die Gold verkauften, um 33,1% gegenüber dem Vormonat. Auch die Zahl der Käufer verringerte sich um 17,6% gegenüber dem Höchststand im November.

Interessanterweise erlebte BullionVault im Vergleich zu 2023 einen weltweiten Anstieg der Erstnutzer um 42,4%, was den höchsten Stand seit 2021 darstellte. Fast die Hälfte dieser neuen Anleger eröffnete ihre Konten in den letzten vier Monaten des Jahres 2024. Ein signifikanter Teil dieser Neukunden kam aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich, was auf ein wachsendes Interesse an Edelmetallanlagen in Europa hindeutet. (mki)

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<a href="/nachrichten/nachhaltigkeit-der-pkv-studie-zeigt-potenziale" hreflang="de">Nachhaltigkeit in der PKV: Studie zeigt Potenziale</a> http://www.asscompact.de/node/167004

Die Kriterien für die Wahl von PKV-Tarifen haben sich grundlegend verändert. Früher konnten Kund*innen noch auf stabile ökologische und soziale Bedingungen bauen. Heute ist die Welt vielschichtiger und unbeständiger. Doch was macht eine zukunftsfähige PKV-Versicherungslösung aus?

167004 10. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Eva Schneider, Projektleiterin bei CONCERN, Dr. Markus Groß-­Engelmann, Managing Partner bei CONCERN, und Prof. Dr. Dr. Alexander Brink, Universitätsprofessor für Wirtschafts- und Unternehmensethik an der Universität Bayreuth, Gründer und Partner bei CONCERN

Klimawandel, Fachkräftemangel, Migration, verlängerte Lebensarbeitszeit und Cyberrisiken sind nur einige der vielen Aspekte, die die nachhaltige und digitale Transformation in der Versicherungswirtschaft prägen. Kund*innen brauchen jetzt Partner an ihrer Seite, die sich flexibel an diese Herausforderungen anpassen und den bestmöglichen Schutz für die Zukunft bieten. Doch wie sieht in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine zukunftsfähige Versicherungslösung aus?

Eine im Juni 2024 veröffentlichte Studie der Kölner Unternehmensberatung CONCERN zeigt Lösungswege auf. Nachhaltigkeit wird erstmals mit den langfristigen Bedürfnissen der Kund*innen verbunden. Die Tarife von zwölf PKV-Anbietern wurden detailliert untersucht. Die Mission: Kund*innen sollen gut informiert eine zukunftsfähige Versicherung wählen können. Doch auch für Versicherer und Vermittler birgt die Studie Potenziale: Sie liefert neue Impulse für die Produktentwicklung und wertvolle Ansätze zur Kundenbindung und -gewinnung.

Ein Blick in die Ergebnisse: Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern

Die Versicherungslösungen wurden anhand von vier Kriterien analysiert:

1. Nachhaltigkeit des Anbieters

2. Nachhaltigkeit in der Anlage von Kundengeldern

3. Langfristiger Erhalt und Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes

4. Anpassung der Leistungen an veränderte Kundenbedarfe.

Im Gesamtergebnis spiegelt sich ein differenziertes Bild des Marktes wider. Die Ergebnisse der zwölf bewerteten Tarife streuen deutlich zwischen 24 und 62 von 100 möglichen Punkten. An der Spitze positionieren sich drei Versicherer. Was die drei Vorreiter besonders auszeichnet: Sie finden eine gute Balance zwischen den vier Kriterien. Im großen Mittelfeld zeigen die Anbieter eher selektive Stärken. Neben der Marktübersicht bietet die Studie eine Wettbewerbsdatenbank, die detaillierte Einblicke in die individuellen Ergebnisse der Versicherer ermöglicht. Damit lassen sich Best Practices identifizieren sowie Entwicklungspotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung ableiten.

Handlungsempfehlungen für Versicherer und Vermittler

Die Studie zeigt: Nachhaltigkeit bietet Versicherern die Chance, sich zu differenzieren und langfristig Kund*innen zu binden. Kund*- innen erwarten Verantwortung und zukunftsfähige Produkte. Glaubwürdig integriert, stärkt Nachhaltigkeit das Vertrauen und den Geschäftserfolg. Die Studie liefert hierzu drei zentrale Empfehlungen:

1. Vom „Sollen“ zum „Wollen“

Eine inspirierende Vision ist entscheidend, die den Mehrwert der PKV-Lösungen für Kund*innen in den Fokus stellt und alle im Unternehmen antreibt. Wenn die Mitarbeitenden erkennen, welchen Unterschied sie durch ihre Arbeit bewirken können, bleiben sie – bei aller Regulierung – motiviert und die Kund*innen erleben diesen Mehrwert unmittelbar.

2. Nachhaltigkeit gezielt in Produkte integrieren

Wer seine Kund*innen wirklich begeistern will, muss verstehen, was sie bewegt. Es geht darum, Produkte zu schaffen, die nicht nur den heutigen Anforderungen gerecht werden, sondern auch langfristig Schutz bieten. Die Digitalisierung eröffnet dabei Chancen, um soziale Wirkung über das Übliche hinaus zu schaffen. Wer das erkennt und seine Produktentwicklung darauf ausrichtet, wird die Nase vorn haben.

3. Kundenansprache – Nachhaltigkeit erlebbar und glaubwürdig machen

Um sich vom Wettbewerb abzuheben, müssen Versicherer Nachhaltigkeit für Kund*innen erlebbar machen. Echte Geschichten, klare Vorteile und glaubwürdige Nachweise stärken das Vertrauen und machen Nachhaltigkeit zu einem zentralen Erfolgsfaktor. Die Vermittler sind der Schlüssel zum Erfolg – sie entscheiden durch ihre Beratung und Expertise, welche Produkte die Kund*innen überzeugen und Vertrauen schaffen.

„PKV-Kunden erwarten, dass ihre Versicherungen langfristig Sicherheit und Schutz bieten“
Nachhaltigkeit in der PKV: Studie zeigt Potenziale
Interview mit Prof. Dr. Dr. Alexander Brink, Universitätsprofessor für Wirtschafts- und Unternehmensethik an der Universität Bayreuth und Gründungspartner der CONCERN GmbH
Herr Prof. Dr. Dr. Brink, was hebt Ihre Studie zur Nachhaltigkeit in der PKV von den vielen bereits existierenden ab?

Unsere Studie hebt sich durch ihre Praxisnähe und die Kombination von Nachhaltigkeit mit den langfristigen Bedürfnissen der Kund*innen ab. Es geht nicht nur darum, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern darum, Versicherern konkrete Handlungsansätze zu bieten, um sich am Markt zu differenzieren und langfristige Kundenbindungen aufzubauen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Kund*innen zunehmend zukunftsfähige und verantwortungsvolle Produkte wünschen. Das ist neu! Deshalb gilt aus unserer Sicht: Versicherer, die Nachhaltigkeit glaubwürdig integrieren, stärken das Vertrauen ihrer Kund*innen und sichern ihren nachhaltigen Geschäftserfolg. Das unterscheidet unsere Studie von vielen theoretischen Ansätzen.

Wie vermeiden Sie, dass Ihre Studie im Bereich Nachhaltigkeit als „ermüdend“ oder „überrepräsentiert“ wahrgenommen wird?

Die Studie zeigt klar auf, dass Nachhaltigkeit eine echte Chance für Versicherer darstellt, wenn sie mit den langfristigen Bedürfnissen von Kund*innen in Bezug gesetzt wird. Die Erwartungen der Kund*innen wandeln sich, und sie fordern zunehmend von Versicherern, dass diese nicht nur aktuelle Bedürfnisse abdecken, sondern auch langfristig Sicherheit bieten. Die Digitalisierung eröffnet hierbei neue Potenziale, soziale Wirkung zu erzielen. Unsere Studie rückt genau diese Chancen in den Mittelpunkt und hebt sich dadurch von rein regulatorischen Ansätzen ab. Die vorgestellten Best Practices und Handlungsempfehlungen sind praxisnah und motivieren zum Umdenken und Handeln.

Wie stellen Sie sicher, dass Ihre auf öffentlich zugänglichen Daten basierende Analyse fair ist, obwohl einige Unternehmen transparenter agieren als andere?

Die Nutzung ausschließlich öffentlich zugänglicher Daten schafft faire Vergleichsbedingungen für alle Anbieter. Zwar agieren einige Unternehmen transparenter als andere, aber genau hier setzt unsere Methodik an: Über 600 Prüfpunkte, die klar strukturiert und transparent erfasst wurden, sorgen für eine ausgewogene Beurteilung. So können wir sowohl Best Practices identifizieren als auch Entwicklungspotenziale aufzeigen. Transparenz wird dadurch belohnt, dass die Unternehmen, die mehr Informationen liefern, sich klarer am Markt positionieren können und durch Glaubwürdigkeit Vertrauen aufbauen.

Inwieweit ist das Thema Nachhaltigkeit für die tägliche Arbeit von Vermittlern relevant, oder besteht die Gefahr, dass es als weit entfernt von den Bedürfnissen der Kund*innen wahrgenommen wird?

Nachhaltigkeit ist heute mehr denn je ein zentrales Thema für die Kund*innen. Vermittler spielen eine Schlüsselrolle dabei, diese Bedürfnisse zu verstehen und entsprechende Produkte anzubieten. Die Studie zeigt, dass Kund*innen erwarten, dass ihre Versicherungen langfristig Sicherheit und Schutz bieten und sich flexibel an künftige Herausforderungen anpassen. Vermittler, die dies in ihre Beratung integrieren und glaubwürdige nachhaltige Lösungen anbieten, schaffen Vertrauen und steigern die Kundenbindung. Nachhaltigkeit wird so zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor, der nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret im täglichen Vertrieb relevant ist.

Weiterführende Informationen:

Wer tiefer in die Studie eintauchen möchte, findet alle Details unter: concern.de/pkv-vergleichsstudie-2024

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 12/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Prof. Dr. Dr. Alexander Brink

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-kundenkommunikation-bot" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Kundenkommunikation via Bot </a> http://www.asscompact.de/node/167000

In der neuen Folge des Digital Insurance Podcast geht es darum, wie Versicherer intelligente Bots zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit einsetzen können. Jonas Piela spricht mit Peter Stockhorst, Vorstand Digital Business & Partnerships bei der Zurich Gruppe Deutschland und CEO bei der DA Direkt.

167000 10. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuen Folge des Digital Insurance Podcast begrüßt Digitalexperte Jonas Piela Peter Stockhorst. Er ist Vorstand Digital Business & Partnerships bei der Zurich Gruppe Deutschland und CEO bei der DA Direkt. Zuvor war Stockhorst bereits CEO bei der ERGO Direkt sowie bei CosmosDirekt.

GenAI ist in aller Munde – so auch beim Thema digitale Kundenkommunikation. Inwieweit verändert KI die Art und Weise, wie Versicherer mit ihren Kunden interagieren können? Angefangen beim personalisierten Kundenservice bis hin zu KI-Chatbots gibt es hier viel zu entdecken.

Der nächste Turbo der Digitalisierung

Peter Stockhorst meint: „Gen AI ist der nächste Turbo für die Digitalisierung.” Im Versicherungsmarkt hat sich da zuletzt viel getan. Heute werden bereits 30% der Abschlüsse digital getätigt. Hinzukommen die Veränderungen bei der Kommunikation mit dem Kunden: „Im Service sehen wir auch eine stetige Entwicklung.”

Der erste Hype ist vorüber

Allerdings folge der Hype rund um künstliche Intelligenz dem klassischen Entwicklungszyklus moderner Technologien, so Stockhorst. Am Anfang entsteht jede Menge Euphorie, die anschließend abebbt und danach zu einer langsameren, aber kontinuierlichen Verbesserung in Sachen Produktivität und Kundenzufriedenheit führt.

Auf GenAI angesprochen, meint Stockhorst, der erste Hype sei vorüber. Allerdings werde auch wieder kräftig Anlauf genommen. Aktuell gehe es darum, abzuchecken, welche Use Cases sich mit der neuen Technologie umsetzen lassen. Am Ende müsse es stets um die Kundenzufriedenheit gehen, sagt Stockhorst.

Intelligente, kreative Bots

Bei der Zurich setzt man auf „Bello“ – einen Bot, der Kundenwünsche erkennen und Antwortvorschläge generieren kann. Ganz autonom agiert der Bot aber noch nicht. „Am Ende schaut immer nochmal ein Mensch drüber“, versichert Stockhorst. Allerdings sei das System als echte One-Click-Lösung implementiert und erleichtere das Leben der Mitarbeiter enorm.

Bello ist kreativ. Man kann ihm z. B. sagen, in welchem Ton er antworten soll: freundlich, kundenorientiert usw. Neben Bello arbeitet die Zurich bzw. die DA Direkt mit weiteren Bots, wie einem Voice-Bot, um Kundenwünsche zu identifizieren und Identitäten zu authentifizieren. Oftmals werden die technischen Neuheiten zuerst bei der DA Direkt ausprobiert, bevor sie beim großen Bruder in Betrieb gehen.

Ausblick

Des Weiteren sprechen Jonas Piela und Peter Stockhorst darüber, ob Bots eingekauft oder selbst entwickelt werden sollten, über das Wettrennen auf Daten und welche Rolle ChatGPT bei der Frage nach Bots spielt.

Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Jonas Piela Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast und dkm365.de.

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<a href="/nachrichten/glasschaden-nach-drehspa%C3%9F-13-j%C3%A4hriger-muss-nicht-haften" hreflang="de">Glasschaden nach Drehspaß: 13-Jähriger muss nicht haften </a> http://www.asscompact.de/node/166962

Ein 13-jähriger Junge prallt nach dem Absteigen von einem Drehkarussell gegen ein Schaufenster, das anschließend bricht. Wer haftet für den Schaden? Das Landgericht Frankenthal entschied: Das Kind trifft kein Verschulden. Der Ladenbesitzer bleibt auf dem Schaden sitzen.

166962 10. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit der Frage, ob ein 13-jähriges Kind für einen Glasschaden an einem Schaufenster haftet, hat sich die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (LG) in einem Urteil Ende November 2024 beschäftigt. Die Entscheidung fiel zugunsten des Jungen aus, der nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Junge taumelt nach Fahrt auf der Drehscheibe gegen Schaufenster

Der 13-Jährige nutzte in der Fußgängerzone von Frankenthal ein fest installiertes Spielgerät in Form eines Drehkarussells. Beim Absprung taumelte er rückwärts und prallte gegen die Schaufensterscheibe eines Geschäfts, die daraufhin zerbrach. Der Ladenbesitzer forderte Schadenersatz und argumentierte, der Junge habe schuldhaft gehandelt, da er zu alt für das Karussell gewesen sei und sich zu schnell gedreht habe. Die Gefahr eines Sturzes und eines möglichen Schadens habe er erkennen können.

Der Junge schilderte, er sei auf dem Schulweg an dem Karussell vorbeigekommen, habe sich daraufgestellt und sei von einem Freund gedreht worden – zunächst langsam, dann schneller. Als die Drehscheibe angehalten wurde, habe er das Gleichgewicht verloren und sei rückwärts gegen die Fensterscheibe gefallen.

Keine Haftung des Jungen

Das LG wies die Klage ab. Die Richter stellten fest, dass der 13-Jährige grundsätzlich einsichtsfähig und in der Lage gewesen sei, die Gefahr eines Sturzes zu erkennen. Beides ist erforderlich, damit Minderjährige in diesem Alter überhaupt selbstständig haften. Dennoch konnte das für eine Haftung notwendige Verschulden nicht festgestellt werden.

Der Junge habe das Spielgerät bestimmungsgemäß genutzt, da es gerade darauf ausgelegt sei, die Balance bei einer Drehbewegung zu halten. Weder sei er zu alt noch zu groß für das Karussell gewesen. Das Gericht betonte, dass das deutsche Haftungsrecht im Grundsatz auf dem Prinzip der Verschuldenshaftung basiert. Eine Haftung ohne Verschulden sei nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, die hier jedoch nicht vorlagen.

Berufung möglich

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ladenbesitzer können Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht einlegen. (bh)

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 29.11.2024 – Az. 9 O 27/24

Bild: © focus finder – stock.adobe.com

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<a href="/nachrichten/2025-ein-rechtlicher-und-regulatorischer-ausblick-f%C3%BCr-vermittler" hreflang="de">2025: Ein rechtlicher und regulatorischer Ausblick für Vermittler</a> http://www.asscompact.de/node/166996

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen, die für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler von Bedeutung sind. Doch 2025 ist kein Jahr wie jedes andere. Neben den klassischen rechtlichen und regulatorischen Änderungen gibt es tiefgreifende politische Entwicklungen und strukturelle Reformen, die in diesem Jahr besonders im Fokus stehen.

166996 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Norman Wirth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Seniorpartner bei Wirth-Rechtsanwälte

Ob es um die private Krankenversicherung (PKV), den Garantiezins, verlängerte Postlaufzeiten oder politische Großthemen wie die Retail Investment Strategy (RIS) und die Reform der Altersvorsorge geht: Die Vielzahl an Themen zeigt, dass die Tätigkeit von Versicherungsmaklern auch 2025 von Herausforderungen geprägt sein wird. Doch wie immer gilt: Mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Blick auf die Chancen, die diese Veränderungen bieten, können Versicherungsmakler ihre Position als kompetente Berater weiter stärken.

PKV: Eine lohnenswerte Alternative?

Die private Krankenversicherung bleibt auch im Jahr 2025 ein wichtiger Bestandteil der Beratungspraxis – und die Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung unterstreichen, warum die PKV für viele Zielgruppen eine attraktive Alternative sein kann.

Zum 01.01.2025 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 66.150 Euro jährlich beziehungsweise auf 5.512,50 Euro monatlich angehoben. Das bedeutet, dass freiwillig gesetzlich Versicherte bei einem Einkommen oberhalb dieser Grenze mit einem Höchstbeitrag von bis zu 943,64 Euro für die Krankenversicherung rechnen müssen – inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,5%. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung, die bei 3,6% liegen und für Kinderlose sogar auf 3,95% steigen. Insgesamt können die monatlichen Belastungen für Kranken- und Pflegeversicherung die Marke von 1.160 Euro übersteigen.

Für viele Kunden stellt sich daher die Frage, ob die gesetzliche Krankenversicherung bei diesen Beiträgen wirklich die optimale Lösung ist – insbesondere, wenn sie von den erweiterten Leistungsoptionen der PKV profitieren könnten.

Die PKV bietet nicht nur die Möglichkeit, individuelle Leistungsbausteine zu wählen, sondern ermöglicht es auch, die Beiträge langfristig zu planen und – je nach Tarif – Rückerstattungen bei geringem Leistungsbezug zu erhalten. Besonders für Gutverdiener, Selbstständige und junge Berufseinsteiger, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kann ein Wechsel in die PKV langfristig finanziell vorteilhaft sein.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Kunden gezielt anzusprechen und gemeinsam zu prüfen, ob die PKV für sie eine bessere Lösung darstellt. Eine fundierte Beratung, die die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten des Kunden berücksichtigt, ist dabei essenziell. Dazu zählen die Unterschiede zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und PKV, nicht nur bei den Beiträgen, sondern auch bei den Leistungen, der Flexibilität und den Möglichkeiten im Alter – und ohne die zu erwartenden Beitragssteigerungen zu verschweigen.

Auch für 2025 haben viele Versicherer ihre Beiträge ganz erheblich anpassen müssen. Dies ist eine Folge steigender Gesundheitskosten, der Inflation und höherer Lebenserwartungen. Besonders ältere Bestandskunden sind oft von deutlichen Erhöhungen betroffen, da ihre Tarife auf älteren Kalkulationsgrundlagen basieren.

Makler stehen als Berater vor der Herausforderung, diesen Kunden Lösungen anzubieten, um die Belastung abzumildern. Eine zentrale Option bleibt der Tarifwechsel gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der es Kunden erlaubt, innerhalb des bestehenden Vertrags in einen gleichartigen Tarif zu wechseln. Dabei bleibt der Versicherungsschutz erhalten, während die Beiträge in vielen Fällen spürbar sinken. Aufgabe des Maklers sollte es sein, diese Möglichkeit aktiv zu kommunizieren und den Kunden durch den oft komplexen Prozess des Tarifwechsels zu begleiten oder aber mit darauf spezialisierten Kollegen für seine Kunden zu kooperieren.

Auch für Kunden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, können Versicherungsmakler Lösungen anbieten. Zusatzversicherungen, etwa für Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Pflegeleistungen, gewinnen weiter an Bedeutung. Vermittler, die sich in diesem Bereich als Experten positionieren, können nicht nur ihren Kundenstamm erweitern, sondern auch zusätzliche Einnahmequellen erschließen.

Kurz gesagt: Die Entwicklungen in der gesetzlichen Krankenversicherung machen die PKV attraktiver denn je. Versicherungsmakler sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Kunden umfassend zu beraten und ihnen dabei zu helfen, die für sie optimale Entscheidung zu treffen.

Garantiezins: Lebensversicherung wird wieder attraktiv

Ein echtes Highlight des Jahres 2025 ist die Erhöhung des Garantiezinses auf 1,0%. Die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Nach vielen Jahren sinkender oder stagnierender Zinssätze ist dies eine erfreuliche O Nachricht für die Versicherungsbranche – und für die Kunden.

Der Garantiezins bildet die Basis für die garantierten Leistungen einer Lebensversicherung. Mit der Anhebung können Versicherer wieder attraktivere Garantien anbieten, was besonders sicherheitsorientierten Kunden zugutekommt. Doch nicht nur neue Produkte profitieren von der Änderung, auch bestehende Verträge können in vielen Fällen angepasst werden, um den erhöhten Garantiezins zu nutzen.

Für Vermittler eröffnet dies zahlreiche Chancen. Makler sollten diese Gelegenheit dazu nutzen, ihre Kunden aktiv auf die neuen Möglichkeiten hinzuweisen und sie über die Vorteile zu informieren. Auch die Überprüfung bestehender Verträge bietet Potenzial: Kunden, die in den vergangenen Jahren skeptisch gegenüber Lebensversicherungen waren, könnten durch die verbesserten Konditionen wieder Interesse an diesen Produkten finden.

Mindestlohn: Relevanz für Vermittlerbetriebe mit Mitarbeitern

Seit dem 01.01.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Für Vermittlerunternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, ergeben sich daraus konkrete Herausforderungen – insbesondere im Hinblick auf Minijobs.

Die maximale Verdienstgrenze für Minijobs bleibt bei 520 Euro. Dadurch sinkt die zulässige Arbeitszeit auf etwa 40,5 Stunden pro Monat. Als Arbeitgeber sollten Versicherungsmakler frühzeitig prüfen, ob die Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten angepasst werden müssen, um Überschreitungen der Verdienstgrenze zu vermeiden.

Auch für Mitarbeiter, deren Gehälter nah am Mindestlohn liegen, könnte eine Anpassung notwendig sein. Arbeitgeber sollten zwingend darauf achten, dass alle Vergütungen den neuen Vorgaben entsprechen. Wie immer gilt dabei, mögliche finanzielle Auswirkungen auf den Vermittlerbetrieb zu berücksichtigen.

Postzustellung: Neue Laufzeiten, neue Herausforderungen

Schicken Sie für Ihre Kunden noch Kündigungen oder Widersprüche per Post? Dann aufgepasst: 2025 ändern sich die Laufzeiten für Briefe. Die neue Regelung sieht vor, dass 95% der Briefe innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden müssen – bisher waren es zwei. Außerdem wird die sogenannte Bekanntgabefiktion angepasst: Ein Brief gilt künftig erst vier Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt.

Diese Änderungen betreffen alle fristgebundenen Schreiben, etwa Kündigungen oder Vertragsänderungen. Vermittlerbetriebe sollten daher ausreichende Zeitpuffer einplanen und ihren Kunden empfehlen, ebenfalls frühzeitig zu handeln. Elektronische Kommunikationsmittel bieten hier eine zuverlässige Alternative, die Zeit spart und rechtliche Sicherheit schafft.

Retail Investment Strategy (RIS): Provisionsverbot bleibt in der Diskussion

Die EU arbeitet weiterhin an der Kleinanlegerstrategie / Retail Investment Strategy (RIS), die neben vielem anderen im Entwurf der EU-Kommission auch ein mögliches Provisionsverbot für Versicherungsmakler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten vorsieht. Da die Ideen der EU-Kommission beim eigentlichen Gesetzgeber, dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union, jeweils nicht auf wirkliche Gegenliebe gestoßen sind, bleibt erhebliche Hoffnung, dass auch dieses Mal der Kelch an der Branche vorübergeht. Derzeit befindet sich das Vorhaben im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat. Dabei wird versucht, zu den jeweils unterschiedlichen Vorstellungen einen Kompromiss zu finden.

Es wird erwartet, dass die echten Verhandlungen erst nach dem Jahreswechsel 2024/2025 beginnen. Mit einem Inkrafttreten der vielen neuen Regelungen wird unter Berücksichtigung der aktuell diskutierten Übergangsfristen eventuell erst am 01.01.2028 gerechnet.

Reform der geförderten Altersvorsorge: Ein unvollendetes Projekt

Das Ende der Ampel-Koalition hat nicht nur den politischen Alltag in Berlin durcheinandergebracht, sondern auch zentrale Reformprojekte ins Stocken gebracht. Besonders betroffen ist die geplante Reform der geförderten Altersvorsorge.

Neben der Einführung eines Altersvorsorgedepots stand auch eine grundlegende Reform der Riester-Rente auf der Agenda. Diese Maßnahmen sollten die private Vorsorge flexibler und attraktiver machen. Doch mit dem Regierungswechsel bleibt unklar, ob und wann diese Pläne umgesetzt werden.

Warum ist das bedauerlich? Die private Altersvorsorge ist ein essenzieller Baustein der finanziellen Absicherung. Ohne klare Reformen droht jedoch Stillstand, der letztlich zulasten der Bürger geht. Wir werden sicherlich einen Rentenwahlkampf erleben. Olaf Scholz spricht schon von Rentenkürzungsplänen der anderen Parteien und seitens der CDU ist u. a. von der Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge zu hören. Wir können gespannt sein.

E-Rechnung: Digitalisierung wird zur Pflicht

Rechnungen werden im Vermittlerbetrieb häufig noch in Papierform oder als PDF erstellt. Angesichts der kommenden Anforderungen lohnt sich ein genauerer Blick auf die zukünftigen Regelungen. Denn seit dem 01.01.2025 ist die sogenannte E-Rechnung für viele Unternehmen Pflicht – und das betrifft möglicherweise auch Ihren Betrieb. Gerade wenn der Vermittlerbetrieb Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber oder größere Geschäftspartner erbringt, wird eine Umstellung unvermeidlich.

Was genau ist eine E-Rechnung? Die E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung im PDF-Format. Sie folgt einem festen Standard, beispielsweise der XRechnung oder ZUGFeRD, und enthält strukturierte Daten, die maschinell ausgelesen und verarbeitet werden können. Das Besondere daran: Diese Rechnungen sind vollständig digital und ermöglichen eine automatisierte Weiterverarbeitung, was Fehler reduziert und die Effizienz erhöht.

Rechnungen, die bisher per Post oder als einfache PDF-Datei verschickt wurden, erfordern daher ab 2025 eine Anpassung der Prozesse. Die Umstellung auf die E-Rechnung ist dabei keine rein bürokratische Herausforderung, sondern bietet auch Vorteile. Automatisierte Abläufe sparen Zeit und reduzieren den Verwaltungsaufwand – insbesondere, wenn Sie mit öffentlichen Stellen oder größeren Kooperationspartnern zusammenarbeiten, die diese Rechnungsform künftig einfordern werden.

Die Einführung der E-Rechnung erfordert einige Anpassungen. Zunächst sollten Vermittler prüfen, ob ihre aktuelle Buchhaltungssoftware in der Lage ist, E-Rechnungen im richtigen Format zu erstellen. Falls dies nicht der Fall ist, könnte ein Update oder die Anschaffung einer neuen Software nötig werden. Doch keine Sorge: Viele Anbieter haben bereits Lösungen im Programm, die eine einfache Umstellung ermöglichen.

Ein weiterer Punkt, den Sie als Versicherungsmakler nicht unterschätzen sollten, ist die Schulung der Mitarbeiter. Gerade in kleineren Unternehmen, wo Rechnungen oft „nebenbei“ erstellt werden, ist wichtig, dass alle Beteiligten mit dem neuen System vertraut sind. Hierfür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um eine reibungslose Einführung sicherzustellen.

Auch wenn die Umstellung zunächst wie ein zusätzlicher Aufwand wirkt, bringt sie einige Vorteile mit sich. E-Rechnungen sind nicht nur umweltfreundlicher, da der Papierverbrauch reduziert wird, sondern sie ermöglichen auch eine bessere Nachverfolgbarkeit und weniger Fehler bei der Verarbeitung. Zudem sind sie häufig schneller beim Empfänger – und gerade bei fristgebundenen Rechnungen kann das ein entscheidender Faktor sein.

Fazit

Das Jahr 2025 hält zahlreiche Herausforderungen, aber auch vielfältige Chancen für Versicherungsmakler bereit. Einige zentrale Aspekte wurden im Text dargestellt. Diese Entwicklungen bieten die Möglichkeit, Kundenbeziehungen zu vertiefen und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Gemeinsam lässt sich das Jahr erfolgreich gestalten.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 01/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/deutsche-anleger-wollen-weniger-risiko" hreflang="de">Deutsche Anleger wollen weniger Risiko</a> http://www.asscompact.de/node/166998

Der Bundesverband deutscher Banken hat in einer Umfrage die Risikobereitschaft der Deutschen bei der Geldanlage erfragt. Vielleicht wenig überraschend: Diese hält sich in Grenzen bzw. ist im Vergleich zur Vorjahresumfrage gesunken. Die Deutschen wollen wieder mehr Sicherheit bei ihrer Geldanlage.

166998 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Börsenjahr 2024 liegt hinter uns – und im Großen und Ganzen ist man sich einig, dass es ein gutes war. Blickt man nur auf Deutschland, so konnte der Dax mehrfach seinen Rekordwert brechen und hatte am Jahresende ein Plus von etwa 19%. Dieser positive Verlauf spiegelt sich auch in der Zufriedenheit der deutschen Anleger wider, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) unter rund 1.000 Teilnehmern zeigt.

Darin heißt es, dass 70% der Befragten mit der Wertentwicklung der eigenen Finanzanlagen zufrieden waren – ein deutliches Plus zu 58% im Vorjahr. Zu der optimistischen Einschätzung dürften die positive Börsenentwicklung und ein bei rückläufiger Inflation immer noch ansehnliches Zinsniveau beigetragen haben, so der BdB.

Geringere Risikobereitschaft der Deutschen

Und doch: Das Stereotyp des risikoaversen Deutschen greift auch hier. Denn wie die Umfrageergebnisse zeigen, ist das Sicherheitsbedürfnis der Deutschen bei der Geldanlage nicht nur hoch, sondern im Vergleich zum Vorjahr auch wieder deutlich gestiegen. Nur noch 19% (im Vorjahr waren es 33%) können sich aktuell vorstellen, ein höheres Anlagerisiko einzugehen, um damit ggf. eine höhere Rendite zu erzielen. Der Anteil derjenigen, die das für sich gänzlich ausschließen, ist sogar von 25% auf nun 52% angestiegen. BdB-Hauptgeschäftsführer Heiner Herkenhoff merkt hier an, dass die Ursache dafür die schwache wirtschaftliche Lage sein dürfte. Gleichzeitig sollte man jedoch, entgegen der Gefühlslage der Befragten, festhalten, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland schon länger besorgniserregend ist, die Märkte dies jedoch bislang nur wenig störte.

Außerdem nimmt die Risikobereitschaft mit zunehmendem Alter deutlich ab, so der BdB. 59% der Befragten von 18 bis 29 Jahren gaben bei der Frage, ob sie sich in Zukunft ein höheres Risiko für eine ggf. höhere Rendite bei der Anlage vorstellen könnten „eher nicht“ oder „gar nicht“ an. Bei den Umfrageteilnehmern ab 60 Jahren waren es satte 94%.

Immobilien, Tagesgeld und Gold im Fokus

Am liebsten würden die Anleger, sofern denn die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stehen, in Immobilien investieren (47%), aber auch Tagesgeld (43%), Fonds und Aktien (je 40%) erfreuen sich größerer Beliebtheit. „Sicherheit“ und „Rendite“ werden mit 66% bzw. 47% weiterhin am häufigsten als wichtiges Ziel bei der Geldanlage genannt. Allerdings verzeichnet der Nachhaltigkeitsaspekt als Anlagemotiv mit einem Plus von 13 Prozentpunkten (von 10% auf 23%) die größte Zunahme. „Verfügbarkeit“ ist weiterhin für rund ein Drittel der Anleger ein wichtiges Kriterium. (mki)

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<a href="/nachrichten/exklusiv-ga-group-mit-vier-neuen-mitgliedern" hreflang="de">Exklusiv: GA Group mit vier neuen Mitgliedern</a> http://www.asscompact.de/node/166997

Die Guarantee Advisor Group wächst. Vier weitere Maklerhäuser sind dem Zusammenschluss inhabergeführter Versicherungsmakler beigetreten, darunter Maklerhäuser aus Berlin, NRW, Niedersachsen sowie Baden-Württemberg.

166997 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Guarantee Advisor Group e. V. (GA Group), ein Zusammenschluss inhabergeführter Versicherungsmakler mit einem Schwerpunkt auf gewerblichen und industriellen Versicherungen, gibt die Aufnahme vier neuer Mitglieder bekannt. Diese sind:

  • Rehbaum Kretschmer Versicherungsmakler GmbH
  • DHS Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
  • LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH
  • DIVAL GmbH Makler für Versicherungen

Die GA Group hat sich zum Ziel gesetzt, unabhängigen Maklern eine Plattform für Kooperation, Austausch und Wettbewerbsfähigkeit zu bieten. Dies gelte insbesondere in Zeiten zunehmender Marktkonsolidierung und dem Aufkauf inhabergeführter Maklerhäuser durch Investoren, heißt es von Vereinsseite.

Über DIVAL
Exklusiv: GA Group mit vier neuen Mitgliedern

Silvio Liepack, einer der Geschäftsführer der DIVAL GmbH, will die Plattform nutzen, um gemeinsam an den zentralen Herausforderungen zu arbeiten, die jedes mittelständische Maklerunternehmen in der Branche zu bewältigen hat. DIVAL wurde 1991 in Berlin gegründet und ist auf die Absicherung von Privat- und Gewerbekunden spezialisiert.

Über Rehbaum Kretschmer Versicherungsmakler
Exklusiv: GA Group mit vier neuen Mitgliedern

Peter Kretschmer, einer der Geschäftsführer der Rehbaum Kretschmer Versicherungsmakler GmbH, meint, dass man in turbulenten Zeiten zunehmender Konsolidierung in einer Struktur wie der GA Group besser die Kräfte bündeln könne, um so auch im Markt der Zukunft wahrgenommen zu werden. Das Unternehmen mit Sitz in Warendorf (NRW) ist seit mehr als 25 Jahren tätig und betreut u. a. Privat- und Geschäftskunden sowie Hausverwaltungen.

Über DHS Versicherungsmakler
Exklusiv: GA Group mit vier neuen Mitgliedern

Die DHS Versicherungsmakler GmbH & Co. KG ist bereits seit mehr als 100 Jahren im Versicherungsgeschäft aktiv. Heiko Bartels, Geschäftsführer CEO des Unternehmens, glaubt, dass sein Unternehmen nun durch die Zusammenarbeit mehr erreichen und man voneinander lernen könne. Das Braunschweiger Maklerhaus kümmert sich v. a. um Gewerbe- und Industrieunternehmen aus diversen Branchen, z. B. aus der Land- und Forstwirtschaft.

Über die LBV-U GmbH
Exklusiv: GA Group mit vier neuen Mitgliedern

Die LBV-U GmbH hat zwei Geschäftsstellen in Baden-Württemberg. Der Makler ist Teil des Landesbauernverbandes und berät ebenfalls Land- und Forstwirte, beispielsweise zu betrieblicher und privater Absicherung sowie Vermögensplanung. Dirk Lambertz, Teil der Geschäftsleitung der LBV-U GmbH, sieht den Austausch unter Kollegen auf Augenhöhe als besonders wertvoll an (Bild v. l. n. r.: Dirk Lambertz, Markus Kindermann, ebenfalls Geschäftsführer). (lg)

Bilder: © DIVAL, Rehbaum Kretschmer Versicherungsmakler, DHS Versicherungsmakler, LBV-U

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<a href="/nachrichten/markel-wird-investor-bei-perseus" hreflang="de">Markel wird Investor bei Perseus </a> http://www.asscompact.de/node/166994

Der Spezialversicherer Markel steigt als Minderheitsaktionär bei dem Cybersicherheitsdienstleister Perseus ein. Markel wird neben dem Versicherer HDI der zweite Investor bei Perseus. Die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen besteht bereits seit 2019.

166994 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Cybersicherheitsunternehmen Perseus und der Spezialversicherer Markel werden künftig ihre seit dem Jahr 2019 bestehende Zusammenarbeit intensivieren. Das kündigten die beiden Unternehmen in einer Pressemitteilung zum Jahresanfang an. Demnach wird Markel als Minderheitsaktionär bei Perseus einsteigen. Neben Markel zählt bereits der Versicherer HDI zu den Investoren von Perseus.

Seit dem Jahr 2016 bietet Markel Deckung von Cyberrisiken vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland an. Die Dienstleistungen von Perseus ergänzen den Cyberschutz des Unternehmens seit dem Jahr 2019. Der Einstieg als Investor ermögliche es Markel nun, die „Leistungen von Perseus aktiv mitgestalten und so noch optimaler auf die Ansprüche der Kunden und Kundinnen anpassen zu können“, heißt es in der Mitteilung.

Der Markt für Cyberversicherungen bleibe herausfordernd. Neue Bedrohungsszenarien, die steigende Anzahl von Angriffen und höhere Schadenssummen machen es unerlässlich, Lösungen zu finden, die diese dynamischen Risiken nachhaltig vermindern, abdecken und langfristige Versicherbarkeit gewährleisten, schreiben die beiden Unternehmen. (js)

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<a href="/nachrichten/warum-wir-die-rolle-des-vertrieblers-neu-denken-m%C3%BCssen" hreflang="de">Warum wir die Rolle des Vertrieblers neu denken müssen</a> http://www.asscompact.de/node/166992

Die Versicherungswirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel und eine zentrale Frage drängt sich immer stärker auf: Wie müssen wir die Rolle des Vertriebs neu definieren, damit junge Menschen wieder Lust darauf bekommen?

166992 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Berater und Trainer für Versicherer und Finanzdienstleister unter der Wortmarke GENsurance®

Hand aufs Herz – das klassische Bild des Verkäufers ist nicht nur verstaubt, sondern für viele Menschen in unserer Gesellschaft abschreckend. Bezeichnungen wie „Verkäufer“ oder „Sales Manager“ rufen bei vielen jungen Menschen kaum positive Assoziationen hervor. Vielmehr stehen sie für unnachgiebigen Druck, für Manipulation und das berüchtigte „Anhauen, umhauen, abhauen!“ Ein Vorgehen, das in Zeiten von sozialem Bewusstsein und dem Wunsch nach Sinnstiftung bei jungen Menschen nicht mehr zeitgemäß ist.

Warum ist das so? Junge Generationen, vor allem die Gen Z, sind in einem Umfeld aufgewachsen, in dem Werte wie Authentizität, Nachhaltigkeit und Ethik eine große Rolle spielen. Doch das Bild des Verkäufers – geprägt von den Erfahrungen von Eltern oder von verzerrten Darstellungen auf Social Media – steht oft in direktem Widerspruch zu diesen Werten. Sie sehen den Vertrieb häufig als eindimensionalen, profitorientierten Beruf, in dem es ausschließlich darum geht, Menschen Produkte aufzuschwatzen, die sie vielleicht gar nicht brauchen. Dass der Vertrieb jedoch eine elementare Rolle in der Kundenbindung und in der Lösungsfindung spielt, bleibt meist im Schatten. Gerade in unserer Branche, in der es darum geht, Menschen und Sachwerte zu schützen, sollte der Mehrwert der Kunden im Vordergrund stehen.

Die Folgen der Ablehnung

Diese verzerrte Wahrnehmung hat weitreichende Folgen. Die Versicherungsbranche, die dringend talentierten Nachwuchs im Vertrieb braucht, hat große Schwierigkeiten, junge Menschen für den Beruf zu begeistern. Wenn potenzielle Bewerber den Vertrieb als „unseriös“ oder gar als „unethisch“ empfinden, entscheiden sie sich gegen eine Karriere in diesem Bereich. Es droht ein Teufelskreis: weniger Nachwuchs im Vertrieb, eine weiterhin negative Wahrnehmung des Berufsbildes und eine Branche, die sich vor verschlossenen Türen wiederfindet.

Zeitgemäße Stellenausschreibungen – kein Platz für Floskeln und Pauschalen

Das beginnt bereits bei der Sichtbarkeit des Berufsbildes und bei entsprechenden Stellenausschreibungen. Noch immer wird im Vertrieb mit den gleichen Phrasen und Anforderungen geworben: „Kommunikationsstärke“, „Durchsetzungsvermögen“, „Ergebnisorientierung“.

Wir brauchen also Stellenausschreibungen, die den Vertrieb als das positionieren, was er heute sein sollte! Eine zwischenmenschliche Schnittstelle, die sich dem Kundenbedürfnis widmet, statt Produkte nur im Akkord zu verkaufen. Formulierungen wie „Beziehungsaufbau“, „Affinität zu Social Media“, „Problemlösungskompetenz“, „Empathie“ und „authentische Kommunikation“ sollten im Mittelpunkt stehen. Die Fähigkeit, Vertrauen zu schaffen und zuzuhören, ist essenziell. Nur so können wir junge Menschen erreichen, die heute in den Arbeitsmarkt eintreten und nach einer sinnvollen Tätigkeit suchen.

Vertrieb neu gedacht: Berater, Begleiter, Vertrauensperson

Was braucht ein moderner Vertriebler? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns von dem Gedanken lösen, dass Vertrieb und Verkauf Synonyme sind. Das Ziel des Vertriebs darf nicht länger sein, Menschen etwas zu verkaufen. Das Ziel muss sein, Menschen zu verstehen und ihnen zu helfen, Entscheidungen zu treffen, die sie langfristig glücklich machen und Probleme der Gegenwart und Zukunft lösen. Die Rolle des Vertrieblers muss also die eines Beraters, Begleiters und manchmal auch eines Moderators sein, der zuhört, analysiert und dann gemeinsam mit dem Kunden Lösungen entwickelt.

In der Versicherungswirtschaft stehen wir hier vor einer besonderen Herausforderung. Unsere Produkte sind abstrakt, sie bieten keinen unmittelbar spürbaren Nutzen und greifen meist erst in schwierigen Lebenssituationen. Das erfordert nicht nur Einfühlungsvermögen, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte einfach und nachvollziehbar zu vermitteln. Ein moderner Vertriebler unserer Branche muss mehr sein als ein Verkäufer, er muss ein Vertrauensmensch sein, der Sicherheit und Unterstützung bietet.

Zurück zu den Basics: Kommunikation auf Augenhöhe

Der Weg dorthin führt zurück zu den Basics, die im hektischen und zahlenorientierten Vertriebsalltag oft verloren gehen. Es braucht Menschen, die im Vertrieb ein Grundverständnis für Storytelling entwickeln, also die Fähigkeit, Produkte und Dienstleistungen nicht als bloße Zahlen und Daten zu vermitteln, sondern als Geschichten, die an das Leben der Menschen andocken. Eine gute Geschichte schafft Vertrauen, bleibt im Gedächtnis und transportiert Werte.

Hinzu kommt die Notwendigkeit, die Grundlagen der Etikette und des Respekts wieder in den Vordergrund zu stellen. Viele junge Menschen wachsen zum größten Teil in einer digitalen, schnelllebigen Welt auf, in der echte persönliche Kommunikation oft vernachlässigt wird. Doch im Vertrieb ist und bleibt der persönliche Kontakt entscheidend. Es geht darum, auf die individuellen Bedürfnisse und Lebenslagen der Kunden einzugehen, und das gelingt nur mit einer respektvollen und wertschätzenden Haltung.

Empathie – der Schlüssel für den Vertrieb der Zukunft

Empathie wird in der Gen Z und der heranwachsenden Gen Alpha zunehmend als Schlüsselfähigkeit angesehen. Diese Generationen erwarten von Unternehmen und deren Vertretern ein tiefes Verständnis für ihre Situation, ihre Bedürfnisse und auch ihre Sorgen. In der Versicherungswirtschaft, die oft mit komplexen und teils sensiblen Themen wie Altersvorsorge, Krankheitsfällen oder Berufsunfähigkeit zu tun hat, ist Empathie unabdingbar. Ein Vertriebler, der empathisch zuhören kann, gewinnt Vertrauen und schafft die Basis für eine langfristige Kundenbeziehung.

Dabei bedeutet Empathie im Vertrieb nicht, jeden Wunsch unkritisch zu erfüllen. Vielmehr geht es darum, ein tiefes Verständnis für den Kunden zu entwickeln und ihm auf Augenhöhe zu begegnen. Wer dies beherrscht, kann die echten Bedürfnisse des Kunden erkennen und ihm Lösungen anbieten, die ihm wirklich helfen, und dies nicht nur kurzfristig, sondern auf lange Sicht.

Der Vertrieb braucht einen Imagewechsel

Die Versicherungswirtschaft muss sich fragen, wie sie in Zukunft den Vertrieb positionieren möchte. Es ist wichtig, das Image des Verkäufers abzulegen und eine Rolle zu schaffen, die für junge Menschen attraktiv ist. Eine Rolle, die Werte wie Empathie, Authentizität und Ehrlichkeit verkörpert. Nur so kann die Branche zukünftig Talente gewinnen, nachhaltig befähigen und langfristig binden.

Unser Ziel muss sein, Stellenprofile so zu gestalten, dass junge Menschen nicht nur verstehen, was sie erwartet, sondern auch, was sie bewirken können. Denn Jobs im Vertrieb sind eine wertvolle und erfüllende Tätigkeit, die Menschen miteinander verbindet und gemeinsam Lösungen schafft.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 12/2024 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/%C3%A4nderungen-im-vorstand-der-allianz-kranken" hreflang="de">Änderungen im Vorstand der Allianz Kranken</a> http://www.asscompact.de/node/166991

Ab Februar übernimmt Anke Idstein das Vorstandsressort Produkte bei der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) von Jan Esser, CEO der APKV. Esser hatte das Ressort nach seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden zusätzlich zu seinen Aufgaben weitergeführt. Idstein kommt von Munich Re.

166991 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG hat das Vorstandsressort Produkte neu besetzt. Ab 01.02.2025 wird Anke Idstein das Ressort leiten. Sie übernimmt von Jan Esser, CEO der APKV, der den Bereich nach seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zusätzlich zu seinen Aufgaben als CEO weitergeführt hat. Das Ressort umfasst vor allem die Bereiche Produktentwicklung und Vertragsprozesse für das Privat- und Firmenkundengeschäft sowie das Produktaktuariat.

Bisher ist Idstein bei Munich Re für das Lebens- und Krankenrückversicherungsgeschäft für Kontinentaleuropa und Israel verantwortlich. Seit 2001 ist die Mathematikerin und Aktuarin für den Rückversicherer im Bereich Lebensrückversicherung tätig und hat seit 2009 unterschiedliche Führungspositionen inne, die ab 2018 ebenso die Krankenrückversicherung umfassten.

Die Personalie steht noch unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (tik)

Bild: © APKV

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-nachhaltiger-vertriebserfolg" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Nachhaltiger Vertriebserfolg</a> http://www.asscompact.de/node/166995

Zu Gast im neuen Digital Insurance Podcast von Digitalexperte Jonas Piela ist Matthias Dittrich. Er erläutert sein 30-Wochen-Programm für nachhaltigen Vertriebserfolg, das auf Gamification basiert und die Motivation der Teilnehmer steigert.

166995 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In dieser Episode des Digital Insurance Podcast spricht Jonas Piela mit Matthias Dittrich über dessen 30-Wochen-Programm für ein europäisches Versicherungsunternehmen. Anstatt nur Wissen zu vermitteln, konzentriert sich Dittrichs Ansatz auf die systematische Implementierung neuer Routinen und die nachhaltige Veränderung von Verhaltensmustern. Es basiert auf Gamification und steigert die Motivation der Teilnehmer. Das Programm beinhaltet wöchentliche Treffen der Führungskräfte mit ihren Teams, bei denen konkrete Sales-Themen und Mindset-Aspekte diskutiert werden. Ein wichtiger Bestandteil sind wöchentliche Video-Impulse von Dittrich selbst, die als Anregung für gemeinsame Diskussionen und konkrete Aktionen dienen. Dittrich betont dabei die Wichtigkeit des persönlichen Austauschs und der gemeinsamen Bearbeitung von Herausforderungen.

Angst im Vertrieb als zentrales Thema

Ein besonderer Schwerpunkt des Programms liegt auf der Bewältigung von Ängsten im Vertrieb. Dittrich berichtet über die typischen Ängste der Vertriebsmitarbeiter, wie Angst vor der Kundenansprache, Furcht vor Ablehnung oder Unsicherheit bei der Produktpräsentation. Das Programm unterstützt die Mitarbeiter dabei, diese Ängste zu identifizieren und konstruktiv zu bearbeiten.

Messbare Erfolge und Zukunftsausblick

Die Ergebnisse des Programms sprechen für sich. Dittrich berichtet von einer signifikanten Steigerung des Pro-Kopf-Umsatzes und einer deutlich verbesserten Kundenberatung. Die nachhaltige Integration von Lernprozessen in den Arbeitsalltag hat zu messbaren Erfolgen geführt. Dittrich blickt optimistisch in die Zukunft und sieht großes Potenzial für die Weiterentwicklung seiner Trainingskonzepte. Er betont die Notwendigkeit neuer Wege im Vertriebstraining, um auf die sich verändernden Anforderungen des Marktes zu reagieren.

Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Jonas Piela Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast und dkm365.de.

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<a href="/nachrichten/deutlich-mehr-beschwerden-%C3%BCber-versicherer" hreflang="de">Deutlich mehr Beschwerden über Versicherer</a> http://www.asscompact.de/node/166986

Die Schlichtungsstelle für Versicherungen hat erste Zahlen zur Beschwerdestatistik des vergangenen Jahres veröffentlicht. Die Zahlen zeigen einen klaren Aufwärtstrend im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt sind 21.548 Beschwerden eingegangen.

166986 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im vergangenen Jahr gab es deutlich mehr Beschwerden über Versicherer als im Vorjahr. Die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V., der seit April 2024 Dr. Sibylle als Ombudsfrau für Versicherungen vorsteht, vermeldet 21.548 eingegangene Beschwerden. Davon konnten 19.809 Fälle abgeschlossen werden. Die meisten Beschwerden erreichten die Schlichtungsstelle im vierten Quartal.

Worauf sich die Beschwerden beziehen, teilt die Streitschlichtungsstelle zu diesem Zeitpunkt wie gewohnt noch nicht mit. Nähere Informationen liefert erst der Tätigkeitsbericht, der voraussichtlich Ende Januar erscheinen wird. Inhaltliche Ausführungen enthält erst der Jahresbericht, der im Mai veröffentlicht wird.

Die Gesamtentwicklung seit 2020 zeigt eine schwankende Beschwerdesituation, mit einem jüngst starken Anstieg in den Jahren 2023 und 2024. Im Jahr 2023 waren 18.037 Beschwerden eingegangen, 2022 nur 15.907. Diese Zahl stellt in der Entwicklung einen deutlichen Rückgang dar, denn zuvor lag die Zahl der Beschwerden bereits mehrmals über 18.000.

Die Zunahme der Beschwerden lässt auf ein wachsendes Bewusstsein der Verbraucher schließen, Konflikte mit dem Versicherer über die Schlichtungsstelle zu lösen. Im Jahr 2023 verbuchten wie schon zuvor die Sparten Lebensversicherung und Rechtsschutzversicherung die meisten Beschwerden. (bh)

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<a href="/nachrichten/vors%C3%A4tzliche-fristumgehung-kein-anspruch-auf-bu-leistungen" hreflang="de">Vorsätzliche Fristumgehung: Kein Anspruch auf BU-Leistungen</a> http://www.asscompact.de/node/166954

Versicherungsnehmer müssen bei Abschluss einer BU-Versicherung wahrheitsgemäße Angaben machen. Das OLG Braunschweig entschied, dass ein bewusster Täuschungsversuch selbst nach Ablauf der Anfechtungsfrist zum Leistungsausschluss führen kann. Ein Urteil, das der BGH bestätigte.

166954 9. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei Abschluss einer BU-Versicherung sind Versicherungsnehmer verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer gesundheitlichen Situation zu machen. Ein Aspekt, der regelmäßig auch Versicherungsmakler beschäftigt. Falsche Angaben können der Versicherung das Recht geben, den Vertrag anzufechten – mit der Folge, dass Versicherungsleistungen entfallen. Doch was passiert, wenn der Versicherungsnehmer bewusst auf den Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist für eine Anfechtung spekuliert?

Eine solche Situation wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt (Az: 11 U 316/21). Der Fall: Ein Versicherungsnehmer hatte bei Vertragsschluss psychische Probleme und Behandlungen verschwiegen, obwohl die Versicherung ausdrücklich danach gefragt hatte. Später wurde er berufsunfähig – unter anderem aufgrund seiner psychischen Erkrankungen – und meldete den Versicherungsfall jedoch erst drei Tage nach Ablauf der zehnjährigen Ausschlussfrist gemäß § 124 Abs. 3 BGB.

Der 11. Zivilsenat des OLG Braunschweig wies die Berufung des Versicherungsnehmers zurück und bestätigte die Entscheidung des zuvor mit dem Fall befassten Landgerichts Göttingen (LG). Obwohl die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung aufgrund des Fristablaufs nicht mehr anfechten konnte, wurde der Anspruch auf Leistungen abgelehnt. Der Grund: Der Versicherungsnehmer hatte konkret darauf abgezielt, die Ausschlussfrist zu umgehen.

Vorsätzliche Vereitelung des Anfechtungsrechts

Der Versicherungsnehmer wusste bereits ein Jahr vor der Meldung des Versicherungsfalls von seiner Berufsunfähigkeit. Dennoch meldete er den Fall bewusst erst nach Ablauf der Ausschlussfrist. Bei einem anderen BU-Versicherer hatte er hingegen sofort Anzeige erstattet. Dieses Verhalten wertete das OLG als groben Verstoß gegen Treu und Glauben und als unzulässige Rechtsausübung.

Die Richter sahen den Täuschungsversuch als so schwerwiegend an, dass der Versicherungsnehmer keine Leistungen beanspruchen könne – trotz des Ablaufs der Anfechtungsfrist. Er habe die Interessen der Versicherung vorsätzlich missachtet und diese gezielt daran gehindert, ihr Anfechtungsrecht wahrzunehmen.

Entscheidung bestätigt

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Beschluss vom 23.10.2024 die Entscheidung, indem er die Beschwerde des Versicherungsnehmers gegen die Nichtzulassung der Revision zurückwies. Das Urteil verdeutlicht die strengen Maßstäbe an die Verhaltenspflichten von Versicherungsnehmern und unterstreicht, dass arglistige Täuschung und der Missbrauch von Fristen nicht zum Erfolg führen. (bh)

 

Bild: © Rising Monk – stock.adobe.com

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<a href="/nachrichten/element-bafin-stellt-insolvenzantrag" hreflang="de">ELEMENT: BaFin stellt Insolvenzantrag </a> http://www.asscompact.de/node/166990

Nach dem Neugeschäftsverbot für ELEMENT hat die BaFin einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat Rechtsanwalt Friedemann Schade von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er will sich nun einen ersten Überblick verschaffen.

166990 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Erst vor Kurzem hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Berliner InsurTech ELEMENT das Neugeschäft untersagt. Nun hat die Finanzaufsicht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie die Anwaltskanzlei BRL mitteilt, hat das Amtsgericht Charlottenburg den Rechtsanwalt Friedemann Schade, Berliner Partner in der Kanzlei, am 08.01.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der ELEMENT Insurance AG bestellt. Laut einer Mitteilung des Insolvenzverwalters erfolgte der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, nachdem ELEMENT im Dezember 2024 gegenüber der BaFin den Eintritt der Überschuldung angezeigt hatte.

Der Geschäftsbetrieb soll unter der vermögensrechtlichen Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters weiterlaufen. „Ich werde mir jetzt zusammen mit meinem Team einen Überblick über die aktuelle Lage der ELEMENT Insurance AG verschaffen. Die Löhne und Gehälter der rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert“, erklärte Schade in einer ersten Stellungnahme. (tik)

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<a href="/nachrichten/ggw-gmbh-verst%C3%A4rkt-vertriebsleitung" hreflang="de">GGW GmbH verstärkt Vertriebsleitung </a> http://www.asscompact.de/node/166988

Die GGW GmbH, in der sich die Makler BDJ, GBH, GGW und von Rauchhaupt & Senftleben zusammenschließen, meldet einen Neuzugang: Seit Jahresbeginn verantwortet Jan Kramer, zuvor Managing Director Sales bei AON, die Umsetzung der Vertriebsstrategie und ist Mitglied der Geschäftsleitung.

166988 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Hamburger GGW GmbH hat ihre Vertriebsleitung verstärkt. Seit dem 01.01.2025 ist Jan Kramer für die Umsetzung der Vertriebsstrategie verantwortlich und hat die Leitung des Vertriebsstandorts Hamburg übernommen. Kramer kommt vom Maklerunternehmen AON, wo er seit 2021 tätig war – zuletzt als Managing Director Sales. Davor arbeitete Kramer 15 Jahre lang beim Industrieversicherungsmakler Funk. Bei der GGW GmbH ist er neben Jörg Hamann, dem Vertriebsleiter für die weiteren Niederlassungen der GGW GmbH, Mitglied der Geschäftsleitung.

In der GGW GmbH schließen sich die vier Hamburger Industrieversicherungsmakler Burmester, Duncker & Joly (BDJ), Gayen & Berns Homann (GBH), Gossler, Gobert & Wolters (GGW) und von Rauchhaupt & Senftleben (vR&S) zusammen. Die Fusion und die gemeinsame Marke GGW wurden bereits im Juli 2024 angekündigt. Geführt wird das Unternehmen von Geschäftsführern der vier Maklerhäuser: Carsten Büttner, Claas Hußmann, Malte Mengers, Justus Mengers, Constantin von Rauchhaupt, Johannes von Rauchhaupt, Philipp Ritterhoff und Emanuel Wessel. Im Laufe des ersten Quartals soll die Umstellung des gemeinsamen Markenauftritts abgeschlossen sein.

Das Unternehmen ist mit mehr als 650 Mitarbeitern an rund 15 Standorten in Deutschland vertreten. Bei der GGW GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der LEADING BROKERS UNITED GmbH. (tik)

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<a href="/nachrichten/ausblick-das-erwarten-pools-und-verb%C3%BCnde-im-jahr-2025" hreflang="de">Ausblick: Das erwarten Pools und Verbünde im Jahr 2025</a> http://www.asscompact.de/node/166985

Wie entwickelt sich der Pool- und Verbündemarkt in diesem Jahr? Welche Trends und Herausforderungen wird es 2025 geben? Und welche Themen werden wohl in diesem Zusammenhang den Makler- und Vermittlermarkt prägen? AssCompact hat bei Pools und Verbünden nachgefragt. Die Antworten gibt es in einer Bildergalerie.

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<a href="/nachrichten/infinakon-gmbh-t%C3%A4tigt-13-bestandskauf" hreflang="de">infinakon GmbH tätigt 13. Bestandskauf</a> http://www.asscompact.de/node/166987

Die Berghoff & Partner Versicherungsmakler GmbH aus Sachsen wurde zum Jahresanfang Teil der infinakon GmbH. Die Übernahme ist der 13. Kauf vonseiten der infinakon GmbH und soll den Gewerbebereich ausbauen.

166987 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.01.2025 hat die infinakon GmbH den inhabergeführten Gewerbemakler Berghoff & Partner Versicherungsmakler GmbH übernommen. Damit hat infinakon den 13. Kauf eines Unternehmens oder Kundenbestandes getätigt. Die Übernahme soll die Expertise im Gewerbebereich erweitern.

Gewerbemakler aus Sachsen

Die Berghoff & Partner Versicherungsmakler GmbH ist ein regionaler Gewerbemakler aus Zschopau in Sachsen. Das Unternehmen wird weiterhin eigenständig bestehen und sich auf den Gewerbebereich fokussieren. Ralph Pöschmann, bisheriger Geschäftsführer der Berghoff & Partner Versicherungsmakler GmbH, bleibt weiterhin an Bord.

Know-how und Digitalisierung

Langfristig sollen die Gewerbekunden der infinakon GmbH in die Berghoff & Partner Versicherungsmakler GmbH überführt werden. Dabei wird einerseits auf das Know-how der Berghoff & Partner Versicherungsmakler GmbH gesetzt, andererseits auf den hohen Digitalisierungsgrad der infinakon GmbH. Der Ansatz soll die Gewerbeprozesse nachhaltig optimieren, heißt es.

Bisher größter Deal

Der Deal ist laut eigenen Angaben der bisher größte in der Unternehmensgeschichte der infinakon GmbH. Die infinakon Gruppe kümmert sich bundesweit mit nun 16 Mitarbeitenden um über 5.000 Kunden. (lg)

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<a href="/nachrichten/scalable-capital-startet-eigenen-welt-etf-mit-der-dws" hreflang="de">Scalable Capital startet eigenen Welt-ETF mit der DWS</a> http://www.asscompact.de/node/166982

Der Neobroker Scalable Capital hat noch im Dezember seinen ersten eigenen ETF auf den Markt gebracht. Der Scalable MSCI AC World Xtrackers UCITS ETF ist eine Zusammenarbeit mit der DWS und kombiniert dabei eine physische und synthetische Replikation seines Referenzindex.

166982 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Scalable Capital scheint zumindest derzeit einen etwas anderen Weg gehen zu wollen als sein größter Konkurrent, Trade Republic. Letzterer begann 2023, die Weichen in Richtung Vollbank zu stellen, und erhielt dafür auch schlussendlich seine Lizenz. 2024 folgten für die Kunden nach und nach Angebote im Rahmen dieser Vollbanklizenz.

Bei Scalable Capital schielt man derzeit auf eigene Anlageprodukte im Produktportfolio – das suggeriert jedenfalls eine neue Kooperation des Neobrokers mit der DWS. Kurz vor Weihnachten brachte Scalable nämlich zusammen mit dem größten deutschen Asset-Manager einen Welt-ETF auf den Markt: den Scalable MSCI AC World Xtrackers UCITS ETF.

Kooperation zwischen Scalable Capital und DWS

Scalable Capital berät dabei die DWS bei der Verwaltung des ETFs hinsichtlich der Konstruktion und Replikation des Portfolios. Dabei werden, nach Scalable-Angaben weltweit erstmals, zwei Nachbildungsmethoden in einem Aktien-ETF kombiniert, nämlich physisch und synthetisch. Die Wertentwicklung europäischer und japanischer Aktien wird durch den Kauf der entsprechenden Aktien direkt abgebildet (physisch). Die Performance von US-Aktien kann der Welt-ETF indirekt (synthetisch) abbilden. Hierzu können entweder über Finanzinstrumente wie Swaps direkt oder UCITS ETFs mit indirekter Replikation genutzt werden, schreibt die DWS. Bei der indirekten Replikation wird die Indexrendite mittels einer Swap-Vereinbarung von einer Gegenpartei zur Verfügung gestellt.

Durch die Kombination der beiden Replikationsmethoden soll eine insgesamt präzisere Indexabbildung und eine höhere Effizienz in der Replikation der Indexrendite für Anleger erzielt werden.

Erstes Jahr nach Auflage kostenfrei

Der Scalable MSCI AC World Xtrackers UCITS ETF wird seit dem 20.12.2024 an der Deutschen Börse Xetra sowie gettex (Börse München) und European Investor Exchange (EIX, Börse Hannover) notiert. Die TER beträgt in den ersten zwölf Monaten nach Auflage 0,00% p. a., nach Ablauf der zwölf Monate dann 0,17% p. a. Er bildet den MSCI All Country World Index ab und umfasst demzufolge über 2.600 Large- und Mid-Cap-Aktien aus 23 Industrieländern und 24 Schwellenländern. (mki)

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<a href="/nachrichten/howden-verst%C3%A4rkt-vorstandsteam" hreflang="de">Howden verstärkt Vorstandsteam </a> http://www.asscompact.de/node/166981

Howden Deutschland hat Richard Bader in den Vorstand berufen. Der Versicherungsmanager, der zuletzt Vorsitzender des Vorstands bei der ERGO Reiseversicherungs AG war, wird bei Howden zum 15.01.2025 die neu geschaffene Position des Chief Commercial Officers (CCO) übernehmen.

166981 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Howden Deutschland holt Richard Bader in sein Vorstandsteam. In der neu geschaffenen Funktion des Chief Commercial Officers (CCO) soll der erfahrene Versicherungsmanager die Entwicklung und das Wachstum von Howden in Deutschland mit vorantreiben.

Der im schwedischen Stockholm geborene Bader startete seine berufliche Laufbahn 1991 bei der Münchener-Rück-Gruppe. Im Jahr 2000 wechselte er zur schwedischen Europeiska Försäkrings AB, wo er zuletzt Leiter Geschäftsbereich Firmenkunden war. Seit 2003 ist Bader bei der ERGO Reiseversicherungs AG (bis April 2019 firmierend unter Europäische Reiseversicherung AG). Dort bekleidete er unterschiedlichste Führungspositionen und war zuletzt Vorsitzender des Vorstands. Zudem war Bader Mitglied des Vorstands der ERGO Digital Ventures AG und des Vorstands der ERGO Direkt Versicherung AG.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Richard Bader eine Größe der europäischen Versicherungsbranche für Howden Deutschland gewinnen konnten. [...] Er verfügt über umfassende Managementerfahrung und ein großes Netzwerk im deutschen sowie europäischen Versicherungsmarkt. In seiner Karriere ist es ihm wiederholt gelungen, profitables Wachstum zu begründen. Seine Erfahrungen und seine Kenntnisse im Digitalbereich werden für uns sehr wertvoll sein. Diese Kombination macht ihn zur idealen Besetzung für die neu geschaffene Rolle des CCO“, erklärt Karl-Heinz Holz, CEO der Howden Deutschland AG. (tik)

Bild: © Howden Deutschland AG

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<a href="/nachrichten/pflegeheimbewohner-zahlen-immer-h%C3%B6here-eigenanteile" hreflang="de">Pflegeheimbewohner zahlen immer höhere Eigenanteile</a> http://www.asscompact.de/node/166980

Die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Heimbewohner ist weiter gestiegen. Der monatliche Eigenanteil liegt inzwischen bei mehr als 2.400 Euro, wie eine Auswertung des WIdO zeigt. Bei gleicher Entwicklung könnte er in einigen Jahren sogar auf fast 4.000 Euro pro Monat steigen.

166980 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Eigenanteile für pflegebedürftige Heimbewohner sind weiter gestiegen. Aktuell liegen sie bei monatlich mehr als 2.400 Euro, und damit wieder deutlich über dem Niveau des Jahres 2021, als die Politik Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen eingeführt hat. Das zeigt eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

So lagen die Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2024 bei durchschnittlich 4.701 Euro. Davon zahlte die Pflegekasse durchschnittlich 1.470 Euro, zusätzlich bekamen pflegebedürftige Heimbewohner von der Pflegeversicherung durchschnittlich weitere 807 Euro für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet.

Trend zu höheren Eigenanteilen „ungebrochen“

Das bedeutet Ende des Jahres 2024 mussten Heimbewohner mit durchschnittlich 950 Euro für die Pflege selbst aufkommen. Dazu kamen durchschnittlich 977 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 497 Euro für Investitionskosten – was dann insgesamt durchschnittlich 2.424 Euro im Monat ergibt, ein deutliches Plus gegenüber dem Niveau von der Einführung der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zur Entlastung, die seit Anfang 2022 greifen.

Bei Pflegebedürftigen, die länger im Heim wohnen, haben die Zuschläge für deutliche Entlastung gesorgt. „Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen jedoch ungebrochen“, so David Scheller-Kreinsen, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.

Prognose: Pflegeanteile könnten bis 2029 auf fast 4.000 Euro steigen

Trotz der mit Jahresbeginn steigenden Leistungssätze der Pflegeversicherung steigen die Zuzahlungen für Heimbewohner weiterhin an. Das liege unter anderem an den gestiegenen Lohnkosten für Pflegepersonal und inflationsbedingten Tarifsteigerungen, erklärt Scheller-Kreinsen. Und es wird auch weiterhin nach oben gehen. Das zeigt sich in Prognosen zur weiteren Entwicklung der pflegebedingten Eigenanteile, für die das WIdO verschiedene Szenarien durchgespielt hat.

„Wenn man von einer im Vergleich zu den Vorjahren eher moderaten Steigerung der Zuzahlungen um 10% ausgeht, werden die Eigenanteile inklusive Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten im Jahr 2029 eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 3.812 Euro pro Monat ergeben“, so Scheller-Kreinsen. Zum Vergleich: Vom Jahr 2023 zum Jahr 2024 stiegen die pflegebedingten Eigenanteile – ohne Berücksichtigung der nach Wohndauer gestaffelten Leistungszuschläge – um 21,7% an, von 2022 auf 2023 waren es 17,5%. (js)

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<a href="/nachrichten/so-hat-sich-zahl-der-vermittler-2024-entwickelt" hreflang="de">So hat sich Zahl der Vermittler 2024 entwickelt</a> http://www.asscompact.de/node/166979

Der Vermittlerschwund hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt, wenn auch nicht so stark wie noch 2023. Laut aktueller Statistik der DIHK ist die Zahl der Versicherungsvermittler insgesamt um 1.894 Eintragungen auf 181.761 gesunken. Die Maklerschaft verbucht 2024 ein leichtes Plus.

166979 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat aktuelle Daten aus dem Vermittlerverzeichnis für das vierte Quartal 2024 veröffentlicht. Demnach waren zum Stichtag 01.01.2025 insgesamt 181.761 Versicherungsvermittler nach § 34d GewO im Register eingetragen. Somit hat sich die Zahl der Versicherungsvermittler in vierten Quartal gegenüber dem dritten Quartal abermals verringert, und zwar um 1.084.

Auf das Gesamtjahr 2024 betrachtet ist die Vermittlerzahl um 1.894 geschrumpft. Anfang Januar 2024 wies das Online-Register noch 183.655 Eintragungen auf. Somit fällt der Schwund 2024 deutlich geringer aus als im Jahr 2023, als die Zahl der Versicherungsvermittler um 7.053 geschrumpft ist.

Zahl der gebundenen Versicherungsvertreter sinkt erneut

Vom Vermittlerschwund betroffen sind in erster Linie die gebundenen Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO. Laut Daten der DIHK ist ihre Zahl in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 von 102.833 auf 101.793 Eintragungen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 1.040 Eintragungen. Aufs Jahr gesehen hat sich die Zahl der gebundenen Vertreter um 2.003 verkleinert. Anfang Januar 2024 umfasste das Register noch 103.796 Eintragungen. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 hatte der Rückgang noch 6.176 betragen, der Schwund war also deutlich höher.

Auch bei den Versicherungsvertretern mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO ist ein Rückgang zu beobachten. Die Zahl der Eintragungen hat sich von 27.547 im dritten Quartal 2024 auf 27.409 im vierten Quartal verringert – 138 Eintragungen weniger. Aufs Gesamtjahr gesehen hat sich die Zahl um 555 verkleinert. Anfang Januar 2024 wies das Vermittlerregister noch 27.964 Eintragungen auf.

Maklerschaft unterm Strich mit Plus

Bei den Versicherungsmaklern hat sich der Aufwärtstrend der vorangegangenen Quartale zuletzt zwar nicht fortgesetzt: So ist die Zahl im vierten Quartal 2024 gegenüber dem Vorquartal von 46.666 auf 46.619 gesunken. Das sind 47 weniger als Anfang Oktober 2024. Im Vergleich mit dem Vorjahresstand kann die Maklerschaft jedoch unterm Strich ein Plus verbuchen: Anfang 2024 waren 46.383 Makler im Register gelistet, zum Stichtag 01.01.2025 sind es 236 mehr. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 musste die Maklerschaft Federn lassen und verbuchte einen Rückgang um 126 Eintragungen.

Zahl der Versicherungsberater konstant

Keine Veränderung zeigt sich unterm Strich bei den Versicherungsberatern. Nach minimalen zahlenmäßigen Schwankungen im Jahresverlauf ergibt sich Anfang Januar 2025 mit 319 Beratern der gleiche Stand wie Anfang 2024.

Eine Zunahme ist bei den produktakzessorischen Vertretern (Versicherungstreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO) zu verzeichnen: Die Zahl ist von Anfang Januar 2024 von 5.007 Eintragungen auf nun 5.181 gestiegen. Ebenfalls zugelegt hat die Zahl der produktakzessorischen Makler (Versicherungsmakler mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO). Anfang 2024 wies das Register 186 Eintragungen auf, nun sind es 440. (tik)

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<a href="/nachrichten/finanzinvestoren-d%C3%BCrfen-sich-nicht-einer-anwaltskanzlei-beteiligen" hreflang="de">Finanzinvestoren dürfen sich nicht an einer Anwaltskanzlei beteiligen</a> http://www.asscompact.de/node/166959

Der EuGH hat das Beteiligungsverbot von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Verbot sei gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das betrifft auch deutsche Rechtsschutzversicherer, die solche Beteiligungen anstreben.

166959 8. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Diese Einschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist gerechtfertigt, um sicherzustellen, dass Rechtsanwälte unabhängig und im Einklang mit ihren Berufs- und Standespflichten tätig sein können. Das hat der Europäische Gerichtshof Mitte Dezember 2024 bestätigt.

Auch Rechtsschutzversicherer zeigen Interesse an Beteiligungen

Auch einige deutsche Rechtsschutzversicherer haben mehrmals Interesse gezeigt, sich an Rechtsanwaltskanzleien zu beteiligen. Dies geschieht vor allem mit dem Ziel, rechtliche Dienstleistungen effizienter anzubieten und vermutlich auch eine stärkere Kontrolle über die Kosten und Abläufe in der Rechtsberatung zu gewinnen. Zudem könnten die Versicherer ihren Kunden direkten Zugang zu eigenen Kanzleien bieten, was ein Vorteil in einem wettbewerbsintensiven Markt sein könnte. 

„Das Fremdbesitzverbot und das sehr weitgehende Verbot der außergerichtlichen Rechtsberatung sind nicht mehr zeitgemäß“, sagte Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE etwa bei der Bilanz-Pressekonferenz des Unternehmens. Im Ausland berät die ARAG bereits über eigene Anwaltskanzleien. Das ist in Deutschland bisher verboten. Deshalb dürfte das Urteil des EuGH von besonderem Interesse sein. Allgemein stoßen diese Vorhaben in Deutschland auch auf erhebliche Kritik, da eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft vermutet wird. Und so sieht dies auch der EuGH.

Kanzlei verliert Zulassung nach Beteiligung österreichischer Geldgeber

In dem oben genannten Fall hat die deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft Halmer beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer München geklagt, mit dem ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft widerrufen wurde, nachdem eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsanteile an ihr zu rein finanziellen Zwecken erworben hatte. Nach der deutschen Regelung konnten aber nur Rechtsanwälte und Angehörige bestimmter freier Berufe Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft werden. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hat daraufhin den EuGH zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht befragt.

Allgemeininteresse geht vor Niederlassungsfreiheit

Der Gerichtshof stellt klar, dass das Unionsrecht – insbesondere der freie Kapitalverkehr und die Dienstleistungsrichtlinie zur Niederlassungsfreiheit – nicht gegen eine nationale Regelung verstößt, die den Verkauf von Anteilen einer Rechtsanwaltsgesellschaft an reine Finanzinvestoren untersagt. Eine solche Regelung, die bei Verstößen sogar den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vorsieht, ist zulässig.

Unabhängigkeit der Rechtsanwälte in Gefahr

Diese Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt, teilt der EuGH mit. Ein Mitgliedstaat kann nämlich legitimerweise davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt nicht in der Lage wäre, seinen Beruf unabhängig und unter Beachtung seiner Berufs- und Standespflichten auszuüben, wenn er einer Gesellschaft angehörte, zu deren Gesellschaftern Personen zählen, die ausschließlich als reine Finanzinvestoren handeln, ohne den Rechtsanwaltsberuf oder einen anderen, vergleichbaren Regeln unterliegenden Beruf auszuüben. (bh)

 

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<a href="/nachrichten/bafin-greift-gegen-haftpflichtkasse-und-element-durch" hreflang="de">BaFin greift gegen Haftpflichtkasse und ELEMENT durch</a> http://www.asscompact.de/node/166977

Die Finanzaufsicht BaFin greift im Versicherungssektor offenbar härter durch. Offiziell teilte man mit, dass die Haftpflichtkasse einen Aufschlag auf ihr Solvenzkapital entrichten muss. Und: Dem noch recht jungen Versicherer Element aus Berlin untersagt die BaFin laut einem Medienbericht nun das Neugeschäft.

166977 7. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Jahr war noch nicht zu Ende, da beschloss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in der Versicherungsbranche noch einmal durchzugreifen – und zwar gleich zweimal. Zum einen traf es die Haftpflichtkasse, die aufgrund von Mängeln in ihren IT-Systemen nun einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung leisten muss. Zum anderen griff die Aufsicht bei dem Berliner Start-up ELEMENT durch, wie die Süddeutsche Zeitung meldet.

IT-Mängel bei der Haftpflichtkasse

Bereits Anfang November 2024 setzte die BaFin gegenüber der Haftpflichtkasse einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung fest. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation, und zwar bezogen auf die IT, wie es in einer offiziellen Mitteilung der Aufsicht heißt. Sie hatte die Mängel beim Roßdorfer Versicherer bei einer Prüfung festgestellt und nun angeordnet, die Mängel zu beseitigen.

Hintergrund ist, dass Versicherungsunternehmen eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation haben müssen, die „der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist“, wozu auch dessen IT gehört. Bei Mängeln in der Geschäftsorganisation kann die BaFin einen Kapitalaufschlag anordnen, der die Solvabilitätskapitalanforderung erhöht und die Risiken abdecken soll, die aus den Mängeln resultieren. Wenn die Mängel beseitigt sind, hebt die BaFin den Kapitalaufschlag wieder auf.

Die BaFin erteilte auch 2023 derartige Kapitalaufschläge für Versicherungsunternehmen, so z. B. bei der SIGNAL IDUNA und der AXA.

Kein Neugeschäft mehr für Element

Der Süddeutschen Zeitung liegen außerdem Informationen vor, dass die BaFin gegen den nur sieben Jahre alten Versicherer ELEMENT Insurance aus Berlin durchgreift, der vor allem als White-Label-Anbieter agiert. Vor Weihnachten hatte die Aufsicht dem Unternehmen das Neugeschäft verboten, so meldet die Zeitung. Hintergrund: ELEMENT hatte einen 51 Mio. Euro Umsatz schweren Rückversicherungsvertrag mit der Hannover Rück – der nun aber gekündigt worden sei. Ohne Rückversicherung könne ELEMENT aber „angesichts sehr knapper Kapitalausstattung“ kein Geschäft machen, so die Süddeutsche.

ELEMENT-Chefin Astrid Stange habe der Süddeutschen die Schließung bestätigt mit der Aussage: „In der Tat haben wir eine Weisung von der BaFin erhalten, das Neugeschäft einzustellen. Dies ist eine unerwartete Situation für ELEMENT. Wir sind aktuell dabei, die üblichen Maßnahmen einer Versicherung in einer solchen Situation zu aktivieren. Hier haben wir vor allem das Wohl der Kunden im Blick, aber natürlich auch aller Mitarbeiter, Partner und Aktionäre.“ (mki)

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<a href="/nachrichten/dentolo-mit-neuem-namen-und-neuer-dachmarke" hreflang="de">Dentolo mit neuem Namen und neuer Dachmarke </a> http://www.asscompact.de/node/166976

Das InsurTech Dentolo, eine Tochter der Zurich Gruppe Deutschland, heißt künftig getolo. Im Zuge der Umfirmierung werden die bestehenden Marken in den Bereichen Zahnzusatz-, Tier- und Krankenzusatzversicherung – dentolo, petolo und vitolo – unter einer Dachmarke gebündelt.

166976 7. Januar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die 2015 gegründete Dentolo Deutschland GmbH, eine Tochter der Zurich Gruppe Deutschland, agiert künftig unter dem Namen getolo GmbH. Mit der Umfirmierung vereint das Unternehmen die bestehenden Marken des Produktportfolios – dentolo, petolo und vitolo – unter einer Dachmarke. Ziel ist es den Unternehmensangaben zufolge, Prozesse zu optimieren, Marktanforderungen schneller zu begegnen und die interne sowie externe Kommunikation zu vereinheitlichen.

„Mit der Einführung der Dachmarke getolo möchten wir eine klare Linie in der Kommunikation schaffen und gleichzeitig unsere Position als führendes InsurTech weiter ausbauen. Mit der neuen Dachmarke können wir unseren Wachstumskurs weiter fortsetzen und neue Märkte erschließen“, erläutert Daniel Gadea, CEO der getolo GmbH.

Die Marken dentolo (Zahnzusatzversicherung), petolo (Tierversicherung) und vitolo (Krankenzusatzversicherung) bleiben eigenständig. Mit der Einführung einer einheitlichen Dachmarke will das Unternehmen seinen Wachstumskurs festigen und zusätzliche Marktanteile gewinnen. Die Dachmarke fördere sowohl die Weiterentwicklung bestehender Produktlinien als auch die Entwicklung neuer Versicherungslösungen, wie es vom Unternehmen dazu heißt. (tik)

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