Wie hat sich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im vergangenen Jahr entwickelt? Das hat das Analysehaus Franke und Bornberg zum Start ins neue Jahr untersucht. Laut den Experten war das Jahr 2024 geprägt von kontroversen Produktinnovationen. Insbesondere die Einführung des Verzichts auf die konkrete Verweisung vonseiten der HDI und der Bayerischen hat den Experten sauer aufgestoßen. „Diese Neuerungen bergen das Risiko, die Balance zwischen Versicherbarkeit und Solidarität zu beeinträchtigen“, so Franke und Bornberg.
Experten kritisieren Verzicht auf konkrete Verweisung
Was hat es damit auf sich? Durch die konkrete Verweisung muss der Versicherer nicht zahlen, wenn der Versicherte in der Lage ist, eine Tätigkeit auszuüben, die sozial und finanziell vergleichbar mit seiner bisherigen Arbeit ist. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung bedeutet, dass der Versicherer in einem solchen Fall trotzdem weiterzahlen würde. Der Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, Michael Franke, äußerte sich bereits in einem Interview mit AssCompact Mitte vergangenen Jahres kritisch über die Entwicklungen. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung könnte dazu führen, dass das Versicherungsprinzip auf den Kopf gestellt wird, sagte Franke im AssCompact Interview. Im Rückblick formuliert das Analysehaus seine Position zu der Entwicklung noch etwas deutlicher: Die Entwicklung übertrete die „Linie zwischen Versicherungsschutz und sinnlosen Geschenken an einzelne Versicherte“.
Keine Zeitenwende eingetreten
Erfreut zeigen sich die Analysten, dass die vom Analysehaus befürchtete „Zeitenwende“ nicht eingetreten ist, denn: Bislang ist kein weiterer Versicherer dem Beispiel gefolgt. „Die Entscheidung, an der konkreten Verweisung festzuhalten, unterstreicht die Bedeutung von Stabilität und Risikobewusstsein im Markt“, kommentiert Franke.
Steigender Höchstrechnungszins hat Einfluss auf BU-Verträge
Eine wichtige Veränderung, die im laufenden Jahr Einfluss auf BU-Verträge haben wird, ist der Anstieg des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1,0%. Die Änderung ist zum Jahreswechsel erfolgt und viele Versicherer haben ihre Produkte entsprechend angepasst. In der Regel führt die Anhebung des Rechnungszinses zu einer proportionalen Reduzierung der Überschussbeteiligungen von 0,75%, was wiederum Auswirkungen auf die BU-Rente im Leistungsfall hat, erklären die Experten. Franke und Bornberg verweist auf positive Beispiele, bei denen Versicherer die Überschussbeteiligung moderater gestaltet haben, etwa die uniVersa (-0,25 Prozentpunkte), die Hannoversche (-0,45 Prozentpunkte) und die ERGO Vorsorge (-0,30 Prozentpunkte).
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