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13. Januar 2025
ELEMENT-Insolvenz: Was der Bund der Versicherten jetzt rät

ELEMENT-Insolvenz: Was der Bund der Versicherten jetzt rät

Nach der Pleite von ELEMENT sieht der Bund der Versicherten (BdV) akuten Handlungsbedarf für Vermittler und Verbraucher. Es gelte umgehend zu überprüfen, ob Kunden über ELEMENT versichert sind, zumal dies teils nicht sofort erkennbar sei, und sich um einen alternativen Schutz zu bemühen.

Nach der Insolvenz der ELEMENT Insurance AG ist der Versicherungsschutz von betroffenen Kunden dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge massiv gefährdet. So sei insbesondere für neu eingetretene Schäden nicht sichergestellt, dass diese reguliert werden können, wie der BdV schreibt.

„Schnellstmöglich sollten deshalb zunächst Versicherungsnehmer prüfen, ob sie über ELEMENT versichert sind“, erklärt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. Es sei nicht in jedem Fall sofort ersichtlich, ob ein Versicherungsvertrag mit ELEMENT besteht. „Teilweise ist dies unmittelbar erkennbar, weil ELEMENT als Anbieter in Erscheinung tritt – teilweise ist ein anderes Unternehmen als Kooperationspartner der Anbieter und ELEMENT ist dann als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen benannt“, führt Papaspyratos weiter aus.

Etliche Kooperationspartner

ELEMENT agiert vor allem als White-Label-Anbieter. Zu den Kooperationspartnern zählen unter anderem AutoProtect, asspario, die Bayerische, direkt-AS, FRIDAY, hepster, Manufaktur Augsburg, PANDA, SCHUTZGARANT (nicht abschließend). Betroffen seien Kunden unter anderem mit Verträgen in den Sparten Fahrrad-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat-, Kfz-Reparatur-, Tier- und Smartphoneversicherungen sowie weiteren Nischendeckungen.

Sich um alternativen Versicherungsschutz kümmern

ELEMENT-Kunden sowie Vermittler, die betroffene Verträge betreuen, sollten sich schnellstmöglich um Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter bemühen und dabei eine vorläufige Deckungszusage erfragen, damit sofortiger Versicherungsschutz bestehe, wie es vom BdV weiter heißt. „Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen“, so Papaspyratos.

Verunsicherung und Beschwerden wegen mangelnder Information

Laut BdV hätten Vermittler und Verbraucher erst über soziale Netzwerke von der Insolvenz erfahren, was zu „massiven Irritationen“ geführt habe. „Es haben sich in den letzten Tagen Vermittler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns beschwert, weil sie nicht informiert wurden. Auch wurde die Frage gestellt, weshalb die BaFin erst so spät gehandelt und die Öffentlichkeit noch nicht informiert hat“, sagt Papaspyratos. (tik)

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