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15. Januar 2025
Zurich gibt Produktänderungen in der Biometrie bekannt
Zurich gibt Produktänderungen in der Biometrie bekannt

Zurich gibt Produktänderungen in der Biometrie bekannt

Die Zurich hat Neuerungen bei ihren Biometrieprodukten bekannt gegeben. Neben Leistungserweiterungen in der Grundunfähigkeitsversicherung hat der Versicherer auch eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt.

Bei der Zurich Versicherung gibt es Produktneuerungen in der biometrischen Absicherung. Zum einen hat die Zurich Gruppe Deutschland Leistungserweiterungen in der Grundunfähigkeitsversicherung bekannt gegeben. Der Leistungskatalog wurde auf nun insgesamt 23 Fähigkeiten erweitert. Neu dazugekommen sind die Fähigkeiten Fahrradfahren, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Nutzung des Smartphones und Bildschirmarbeit. Gleichzeitig reduziert sich der Zahlbeitrag für alle Risikoklassen um bis zu 18%, so der Versicherer in einer Pressemitteilung.

Durch die BU-Wechseloption sei das Produkt bereits für Kinder ab dem fünften Lebensjahr geeignet. Zu Beginn der ersten Berufstätigkeit nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums können Kunden von der Wechseloption Gebrauch machen. So kann die Grundfähigkeitspolice ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) umgewandelt werden. Ansonsten bleibt die Grundfähigkeitsversicherung bestehen. Versicherte können bis zum 30. Lebensjahr von der Wechseloption Gebrauch machen.

Neue DU-Option für Beamte, Richter, Soldaten

Des Weiteren führt die Zurich Versicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ein. Die neue Option kann in der Selbstständigen BU sowie in der BU-Zusatzversicherung künftig gegen einen Mehrbeitrag von etwa 10% vereinbart werden, erklärt der Versicherer.

Die DU richtet sich an Beamte, Soldaten und Richter und sichert sie im Falle einer allgemeinen Dienstunfähigkeit ab, unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit besteht, so der Versicherer.

Das neue Produkt nimmt damit die besonderen Herausforderungen und Versorgungslücken für Beamte in den Fokus. „Viele Beamte überschätzen die Versorgung durch den Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit. Die Höhe der Versorgung ist entscheidend abhängig vom jeweiligen Beamtenstatus“, sagt Björn Bohnhoff, Zurich Leben Vorstand.

Es handele sich um eine sogenannte „echte“ DU, ergänzt der Versicherer. Wird ein Beamter durch den Dienstherrn ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen als dienstunfähig erklärt, zahlt die BU die vereinbarte Leistung. Die Zurich verzichtet dann auf eine zusätzliche Prüfung, ob der Beamte auch als berufsunfähig gilt. Der Versicherer schließt sich der Entscheidung des Dienstherrn a und stößt keine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit an.

Auch wenn die versicherte Person Beamter ist und keine Dienstunfähigkeit vorliegt, gibt es die Möglichkeit, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu erhalten. In diesem Falle führt der Versicherer eine Günstigerprüfung durch und erbringt Leistungen entweder wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Dienstunfähigkeit, so der Versicherer. (js)