Ein Artikel von Daniel Krüger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Lena Ribbers, LL. M., Juristin bei der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverord- nung (FinVermV) vorgelegt, wonach zukünftig Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten durch den Berater bzw. Vermittler zwingend zu berücksichtigen sind.
Eine entsprechende Regelung gilt bereits seit August 2022 für Kreditinstitute. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach §§ 34f bzw. 34h GewO sind bisher nicht unter diese Regelung gefallen, da die aktuelle Fassung der FinVermV einen starren Verweis auf die entsprechende EU-Verordnung beinhaltet. Die jüngste Erweiterung der EU-Verordnung um eine Nachhaltigkeitspräferenzabfrage hatte demnach nicht zur Folge, dass diese Änderung auch freie Finanzanlagenvermittler betrifft, da diese den Vorgaben der FinVermV unterliegen. Nun soll also die FinVermV so angepasst werden, dass der starre Verweis auf die EU-Verordnung aufgehoben und die EU-Verordnung stattdessen in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung findet.
Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung zwar noch zustimmen; eine Zustimmung gilt jedoch als sicher. Die neue Regelung tritt sodann am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Grundsätzliche Änderungen für Finanzanlagenvermittler
Was also ändert sich für Finanzanlagenvermittler? Knapp zusammengefasst: Die Nachhaltigkeitswünsche von Anlegern sind seitens der Anlagenvermittler bei der Anlageberatung aktiv anzusprechen und zu berücksichtigen. Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ist zwingender Bestandteil der Geeignetheitsprüfung; eine Unterlassung der Abfrage kann dazu führen, dass die Empfehlung eines Anlageprodukts für den Kunden ungeeignet ist und damit der Tatbestand der Falschberatung vorliegt. Neben möglichen Schadensersatzansprüchen, die im Falle einer Falschberatung die Folge sein können, kann auch ein Bußgeld drohen, da es sich bei der vorsätzlichen oder leichtfertigen Empfehlung eines ungeeigneten Produkts um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Vom magischen Dreieck zum magischen Viereck in der Beratung
Im Einzelnen: Durch die angekündigte Gesetzesänderung ist eine Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern im Beratungsgespräch durch den Finanzanlagenvermittler verpflichtend. Um auf entsprechende Fragen und Wünsche des Kunden eingehen und ein Produkt empfehlen zu können, hat sich also der Anlageberater – sofern bislang nicht geschehen – bereits im Vorfeld mit der Thematik der Nachhaltigkeit in der Finanzbranche zu beschäftigen. Neben einem Grundverständnis für das Thema ist ein Überblick über das Marktangebot notwendig. Aus dem magischen Dreieck „Liquidität, Sicherheit und Rendite“, das den zentralen Ankerpunkt für die Anlageberatung darstellte, wird nun also das magische Viereck „Liquidität, Sicherheit, Rendite und Nachhaltigkeit“.
In einer Anlageberatung bedeutet dies konkret für den Finanzvermittler, die Kunden nicht nur nach deren Präferenzen für das Anlageziel Nachhaltigkeit zu befragen, sondern auch ihren Wissensstand in Bezug auf nachhaltige Geldanlagen zu ermitteln, um so mögliche Missverständnisse zu vermeiden und Wissenslücken schließen zu können. In vielen Fällen wird es bereits aufgrund der medialen Präsenz des Themas Nachhaltigkeit und einer entsprechenden Sensibilisierung vieler Anleger Anknüpfungspunkte für den Austausch zwischen Berater und Anleger geben. Ein solcher Austausch kann sehr hilfreich dabei sein, eine bedarfs- und präferenzengerechte Anlageberatung durchzuführen. Denn bei der nachhaltigkeitsorientierten Beratung ist entscheidend, dass ein gemeinsames Verständnis für die Nachhaltigkeitspräferenzen zwischen Kunde und Anlageberater entsteht. Auch wenn hiermit sicherlich tendenziell ein höherer Zeitaufwand bei der Beratung einhergeht, ergeben sich daraus Chancen für Finanzvermittler, weitere Zielgruppen zu finden sowie auf die Interessen und Wünsche bestehender Kunden noch genauer einzugehen.
Seite 1 Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Finanzanlagenvermittlung
Seite 2 Bedeutung für die Produktauswahl
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können