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EU-Provisionsverbot: Mehr Klarheit ab Ende Mai

Die EU-Kommission will sich voraussichtlich am 24.05.2023 mit der EU-Kleinanlegerstrategie und damit auch mit einem möglichen EU-weit geltenden Provisionsverbot befassen. Vermittlerverbände fordern nochmals eindringlich den Stopp des Vorhabens.

Anmerkung der Redaktion: Einige Stunden nach Veröffentlichung dieser Meldung verkündete die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness den vorläufigen Verzicht auf ein Provisionsverbot. Mehr Information dazu hat AssCompact (EU-Kommission verzichtet auf Provisionsverbot – vorerst) zusammengefasst.

Ende Mai 2023 wird voraussichtlich mehr Klarheit in Sachen eines EU-weit geltenden Provisionsverbots herrschen. Wie die EU-Kommission nun veröffentlicht hat, wird sie sich am 24.05.2023 mit der EU-Kleinanlegerstrategie befassen, in deren Zusammenhang auch die Einführung eines Provisionsverbots im Bereich der Finanzanlagenvermittlung steht. Damit naht nun langsam eine Entscheidung in dieser innerhalb der Finanz- und Versicherungsbranche mitunter kontrovers geführten Debatte (AssCompact berichtete Ifa kritisiert EU-Kleinanlegerstudie zu Provisionsverbot, Würde ein Provisionsverbot eine höhere Rendite einbringen? und EU-Provisionsverbot: Bundesregierung gibt sich uneinig). Ursprünglich war bereits für den 03.05.2023 eine Entscheidung durch die EU-Kommission darüber geplant.

Verbände erneuern bekannte Positionen

Angesichts der nun näher rückenden Entscheidung hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) in einem gemeinsamen Brief EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) dazu aufgerufen, das Vorhaben zu stoppen. BVK-Präsident Michael H. Heinz und BDVM-Präsident Thomas Haukje erneuerten darin ihre bekannten Positionen. So ermögliche demzufolge die Provisionsvermittlung erst allen Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen und Beratung durch qualifizierte Vermittler in den Bereichen Altersvorsorge, Sparen, Investitionen und versicherungsbasierte Anlageprodukte.

Provisionsverbot gefährdet Entscheidungsfreiheit für Verbraucher

„Wir sind der Meinung, dass ein Provisionsverbot nicht verhältnismäßig wäre und die Besonderheiten und/oder Unterschiede zwischen den verschiedenen EU-Märkten und Anlageprodukten nicht berücksichtigen würde. Ein solches Verbot würde für viele Verbraucher – insbesondere für kleinere Sparer – eine Beratungslücke schaffen“, schreiben die beiden Vermittlerverbände weiter. Außerdem weisen sie darauf hin, dass in Deutschland die Provisionsvermittlung seit vielen Jahrzehnten etabliert sei, wohingegen die Honorarberatung bisher nicht angenommen werde. BVK und BDVM geben der EU-Kommissionspräsidentin daher zu bedenken, dass es auch aus wettbewerblicher Sicht kein alleiniges Vergütungssystem geben sollte. Denn gerade die Koexistenz verschiedener Systeme beinhalte eine Freiheit für Verbraucher, sich auf transparenter Basis zu entscheiden, welchem sie den Vorzug geben. (as)

Bild: © Min Chiu – stock.adobe.com

 

Glückwunsch von Michael H. Heinz zu 25 Jahren AssCompact

In diesem Jahr feiert AssCompact Jubiläum: Das Fachmagazin für die Finanz- und Versicherungsbranche erschien vor 25 Jahren zum ersten Mal. Unter den Gratulanten befindet sich auch Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK).

„AssCompact hat sich in den letzten 25 Jahren als führendes Fachmagazin für die Finanz- und Versicherungsbranche etabliert. In bewährter und ansprechender Weise haben Sie in dieser Zeit stets kompetent über die Ver­sicherungs- und Vermittlerbranche informiert. Der Markt für unabhängige Vermittler ist in den letzten Jahren durch zunehmende Konsolidierungen stark in Bewegung geraten. Deshalb ist es besonders wichtig, sich in diesen Zeiten gegenseitig mit Impulsen zu befruchten. Die im letzten Jahr gegründeten und wechselseitig besetzten Maklerbeiräte bei AssCompact und BVK sind Ausdruck unserer intensiven langjährigen Kooperation. Im Namen des BVK wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg als medialer Leuchtturm der Versicherungs- und Vermittlerbranche.“

Weitere Informationen zum 25-jährigen Jubiläum von AssCompact finden sich hier.

Bild: © BVK

 

EU-Provisionsverbot: Bundesregierung gibt sich uneinig

In der Ampelkoalition ist die Meinungsbildung bezüglich eines drohenden EU-Provisionsverbotes noch nicht abgeschlossen. Das hat die Bundesregierung der Unions-Bundestagsfraktion geantwortet. Doch im Dokument finden sich auch Argumente gegen das Vorhaben, heißt es vom BVK.

„Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.“ Diesem Verweis begegnet man in der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 20/5905 vom 03.03.2023) auf eine Kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion zum drohenden EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung (AssCompact berichtete: Provisionsverbot: Unionsfraktion hakt bei Bundesregierung nach) häufiger. Zum Beispiel bei der Frage, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Provisionsvergütung eingeschränkt werden sollte. Oder bei der Frage, ob es die Bundesregierung für sinnvoll hält, trotz der negativen Erfahrungen in Großbritannien (AssCompact berichtete: Das sind die Folgen des Provisionsverbots in Großbritannien) ein Provisionsverbot einzuführen. Häufig lautet die Antwort: „Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.“

Keine gemeinsame Position in der Ampel

Doch was hat die Bundesregierung überhaupt zur Frage 4 geantwortet? Die Frage der Unions-Bundestagsfraktion lautete sinngemäß: „Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber einer Abschaffung der Provisionsberatung und in welcher Form wurde diese Position gegenüber der EU-Kommission vertreten?“ Und die knappe Antwort der Bundesregierung ist: „Die Meinungsbildung der Bundesregierung ist zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen.“ Punkt. Die Bundesregierung ist sich in dieser so bedeutsamen Frage für unabhängige Versicherungs- und Finanzberater uneins. Es scheint also weiterhin unterschiedliche Auffassungen in der Positionierung zu einem möglichen EU-Provisionsverbot zwischen den Ampelparteien aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu geben. Zu einer gemeinsamen Position haben sich die Regierungsparteien jedenfalls in den rund fünf Wochen seit Eingang der Kleinen Anfrage nicht durchringen können. Oder mit anderen Worten: Es herrscht Streit.

Jede Anlageberatung hat besondere Vor- und Nachteile

Doch der Blick ins Dokument zeigt durchaus auch Argumente, die gegen ein EU-weit geltendes Provisionsverbot sprechen, meint etwa Michael H. Heinz, Präsident beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Denn zum einen liegen der Bundesregierung und der BaFin laut Antwortschreiben keine Erkenntnisse vor, nach denen die Provisionen in Deutschland systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führen. Zum anderen wird eingeräumt, dass jede Anlageberatung unabhängig vom Vergütungsmodell Vor- und Nachteile hat. „Das entspricht der Position des BVK, dass letztlich der Verbraucher entscheiden soll, welche Vergütungsart er bevorzugt“, betont Heinz.

Beispiel Niederlande ist nicht auf den deutschen Markt übertragbar

Und auch das stets von Verbraucherschützern angeführte bestehende Zuwendungsverbot in den Niederlanden sei „nicht zuletzt aus strukturellen Unterschieden im System der Altersvorsorge“ nicht unmittelbar auf den deutschen Markt übertragbar, schreibt die Bundesregierung. Der dortige Anstieg des beratungsfreien Geschäfts werde aus Sicht des Verbraucherschutzes von der BaFin laut Bundesregierung kritisch gesehen, da dieses ein niedrigeres regulatorisches Schutzniveau biete und besondere Finanzkompetenz bei den Kleinanlegern erfordere. Und grundsätzlich solle aus Sicht der Bundesregierung auch jeder Kleinanleger Zugang zu persönlicher Beratung haben können. Daher fordert der BVK von der Bundesregierung, diese Positionen auch gegenüber der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness klar zu vertreten, damit diese ihre Pläne über ein EU-weit geltendes EU-Provisionsverbot wieder ad acta lege. Die Bundesregierung würde dazu sagen: „Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.“ (as)

Bild: © Cagkan – stock.adobe.com

 

BVK aktualisiert Checkliste zur Nachhaltigkeit

Der BVK hat seine Checkliste zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvermittlervertrieb überarbeitet. Sie soll Vermittler dabei unterstützen, ihre Position zum Thema Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu überprüfen, ob und wie sie den verschiedenen Regulatorien nachkommen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat eine aktualisierte Version seiner Checkliste zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvermittlerbetrieb veröffentlicht. Der Verband sehe das Thema Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb als zentral und zukunftsweisend an und motiviere alle Vermittler, sich der Aufgabe offensiv und aufgeschlossen anzunehmen, so der BVK in einer Mitteilung.

Die Checkliste wurde im Rahmen des Inkrafttretens der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten im August 2022 veröffentlicht (AssCompact berichtete). Sie wird laufend an neue Anforderungen angepasst. „Sie führt die Leser durch verständliche Fragen und hilft ihnen durch die eigene Beantwortung zu überprüfen, ob und wie sie den verschiedenen Regulatoriken (EU-Transparenzverordnung, IDD, RTS) entsprechen, die inzwischen zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb in Kraft sind“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Orientierung für Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit

Neben der Orientierung zu den regulatorischen Anforderungen soll die Checkliste Vermittler unterstützen, eine eigene Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit zu entwickeln und diese entsprechend umzusetzen. In Tabellenform wird für Nutzer aufgegliedert, was zu tun ist, wenn sie entweder eine defensive Nachhaltigkeitsstrategie, eine Impact-orientierte Nachhaltigkeitsstrategie oder keine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen. Die Checkliste wurde in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund erarbeitet. (js)

Die Checkliste zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvermittlervertrieb steht hier zum Download zur Verfügung.

Bild: © Parradee – stock.adobe.com

 

DORA für Vermittler abgewendet

Die Europäische Kommission verabschiedete 2022 ein Regelungswerk zur Sicherstellung der Widerstandskraft gegen Cyberattacken in Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Für Vermittlerbetriebe hätten die Vorschriften eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet. Dagegen intervenierte u. a. der BVK – mit Erfolg.

<h5>Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin und Rechtsanwältin beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.</h5><p>Das Europäische Parlament verabschiedete am 10.11.2022 den sogenannten Digital Operational Resilience Act (kurz: DORA). Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes stimmten mit 556 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen für das neue gesetzliche Regelungswerk zur digitalen operativen Belastbarkeit im Finanzsektor. Die neue Verordnung, die unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten gilt, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf, wurde im Zuge des sogenannten digitalen Finanzpaketes in Angriff genommen. </p><h5>Unverhältnismäßige Belastung für Versicherungsvermittler</h5><p>Kurze Vorgeschichte: Die Europäische Union legte im Herbst 2020 ein Regelungswerk zur digitalen operativen Belastbarkeit im Finanzsektor vor. Damit sollen zukünftig Cyber-Angriffe vermieden und eine Verbesserung der Aufsicht über ausgelagerte IT-Dienste erreicht werden. Geplant waren ca. 100 digitale Sicherheits- und Berichtsanforderungen, um die Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie zu mindern. Im Vorschlag der Europäischen Kommission fielen zunächst die Versicherungsvermittler uneingeschränkt in den Anwendungsbereich von DORA. Dieses hätte zu einer unverhältnismäßigen Belastung für viele Versicherungsvermittler geführt, aber auch zu großen bürokratischen und finanziellen Hürden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat sich daher selbst sowie über seinen europäischen Dachverband der Vermittler – BIPAR – gegen die Einbeziehung von Versicherungsvermittlern in den Anwendungsbereich von DORA eingesetzt. </p><p>Auch wenn das grundsätzliche Ziel von DORA, nämlich die digitale operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors zu erhöhen, begrüßt werden kann, war es nach Ansicht des BVK nicht operativ und finanziell tragbar, dass diese Anforderungen von DORA für alle Versicherungs- und Finanzvermittler zu übernehmen sind. Die Regulierungsarchitektur von DORA sei nicht an den Versicherungsvertriebssektor angepasst und die verhältnismäßige Anwendung der zahlreichen und detaillierten Anforderungen sei in der Praxis nur schwer zu gewährleisten. Diese Botschaft wurde an die Abgeordneten des Rates und der Kommission weitergeleitet. Der BVK hat sich daher zum einen in Arbeitspapieren an die Europäische Kommission gewandt, zum anderen aber auch die Mitglieder des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON-Ausschuss) angeschrieben und seine Bedenken angebracht. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Verdoppelung der Anforderungen--><h5>Verdoppelung der Anforderungen</h5><p>Im Wesentlichen wurde vorgetragen, dass die Versicherungsvermittler bereits ausreichend durch die derzeitige EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und die Datenschutzgrundverordnung erfasst seien und bereits dadurch IT-sicherheitsrelevante Pflichten tragen müssten. Kritisiert wurde zudem, dass kleine und mittelgroße Unternehmen vollumfänglich in den Anwendungsbereich von DORA aufgenommen werden. Der Anwendungsbereich von DORA sei viel zu weit gefasst. Er betreffe große Finanzunternehmen und gleichfalls auch Versicherungsvermittler oder nebenberufliche Vermittler, so wie sie in der IDD definiert seien. Dies würde in vielen Fällen zu einer Verdopplung von Anforderungen führen, die bereits heute für die Versicherungsvermittler gelten. Im Übrigen würden die Verpflichtungen von DORA für viele Vermittler zu weiteren bürokratischen Hürden führen, die in keinem proportionalen Verhältnis zum Risiko stehen. </p><h5>Einwände trugen Früchte</h5><p>Ein weiterer Kritikpunkt: Die Mehrzahl der Versicherungsvermittler hat kein eigenes IT-System, im Gegenteil, die meisten Vermittler benutzen die Software des Versicherungsunternehmens, das sie vertreten. Auch sei die digitale Vernetzung und Gefährdung eines großen Banken- und Versicherungsunternehmens kaum mit einer Versicherungsagentur zu vergleichen. Es sei daher im Weiteren der Gedanke der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen.</p><p>Diese Kritikpunkte trugen Früchte. Im neuen Entwurf, der nunmehr auch verabschiedet wurde, sind Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, so wie sie in der IDD definiert sind, bei denen es sich um Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen handelt, aus dem Anwendungsbereich von DORA gemäß Artikel 2 Nr. 3e und Artikel 3 herausgenommen worden.</p><p>Für große Kreditinstitute oder größere Versicherungsvermittler gelten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. Hier stehen noch weitere Diskussionen an, welche Auslegung im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit letztendlich heranzuziehen sind. Eine weitere berufspolitische Interessenvertretung auf nationaler sowie europäischer Ebene wird also weiter vonnöten sein. </p><h5>Relevanz für Versicherungsvermittler</h5><p>Für Versicherungsvermittler bedeutet dies nun: Versicherungsvermittler mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro fallen nicht in den Anwendungsbereich von DORA. Verfügen Versicherungsvermittler über mehr als 250 Mitarbeiter und liegt ihr Jahresumsatz oder ihre Bilanzsumme über den oben erwähnten Beträgen, fallen sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich von DORA. Die Anwendung muss sich jedoch an Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit orientieren. Ihre Ausarbeitung wird in den nächsten Monaten noch ausgeführt werden müssen.</p><p>Es zeigt sich, dass durch eine beharrliche Interessenvertretung und Einflussnahme auf die entsprechenden Gremien im Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen werden kann. Es ist daher wichtig, die politische Arbeit in Brüssel frühzeitig zu starten und die Belange der Versicherungsvermittler dort vorzubringen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 102 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © 1stGallery – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E27CA7AE-1C6B-4FC6-80A5-5D30A27860F1"></div>

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer

Provisionsverbot: Unionsfraktion hakt bei Bundesregierung nach

In die Debatte um ein EU-weit geltendes Provisionsverbot hat sich nun auch die Bundespolitik eingeschaltet. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung verlangt nämlich die CDU/CSU-Fraktion eine Stellungnahme von den Ampelparteien. Unterstützung erhält die Unionsfraktion dabei vom BVK.

Die Diskussion um ein mögliches EU-weit geltendes Provisionsverbot (AssCompact berichtete: Die Debatte um ein Provisionsverbot ist zurück) hat nun auch das politische Berlin erreicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion interessiert sich nämlich für eine Einschätzung der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über dieses Regulierungsvorhaben der EU. Durch eine sogenannte Kleine Anfrage haben CDU/CSU nun die Bundesregierung dazu aufgefordert, zu den Äußerungen der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness Stellung zu beziehen. Durch Kleine Anfragen können Fraktionen oder Abgeordnete schriftlich von der Bundesregierung Auskunft bzw. eine Stellungnahme über bestimmte Sachverhalte verlangen.

Das will die CDU/CSU-Fraktion genau wissen

Nach dem Willen der EU-Finanzkommissarin soll im Zuge der neuen EU-Kleinanlegerstrategie auch ein Verbot von Anlageberatungen auf Provisionsbasis verankert werden können. Konkret wird die Regierung daher von der Unionsfraktion gefragt, ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wie sich ein mögliches Verbot der provisionsgestützten Anlageberatung auf die Entwicklung der privaten Altersvorsorge bei Kleinanlegern und Anlegern aus dem Niedriglohnsektor in Deutschland auswirken würde. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Marktstellung von Honorarberatern in Deutschland und nach den Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5% zum 01.07.2022.

Parlamentarier sprechen sich für ein Nebeneinander der Systeme aus

Über die Hälfte aller Investitionen von Kunden lägen unter 5.000 Euro bei einer Einmalanlage beziehungsweise unter 100 Euro bei monatlicher Sparrate, merkten die Parlamentarier in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage an. Überdies betrage das Finanzvermögen deutscher Haushalte im Durchschnitt etwa 16.900 Euro. Daher machen sich die CDU/CSU-Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bereits dafür stark, dass ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen zielführend sei. Denn, so die Bundestagsabgeordneten, eine Honorarberatung sei für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer als eine provisionsbasierte Beratung.

BVK: Provisionsverbot hat verheerende Konsequenzen für Europa

Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat man die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion unterdessen sehr begrüßt. „Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Laut Heinz hätte die Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Und als größte Volkswirtschaft der EU und seinen 84 Millionen Einwohnern habe Deutschland eine bedeutende Rolle, so Heinz. „Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Wir fordern aber eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, stellt der Verbandspräsident klar. (as)

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LV-Merkblatt der BaFin: Das sagen die Vermittlerverbände dazu

Die BaFin hat ihr Merkblatt über eine verschärfte Prüfung der Vertriebspraxis bei Lebensversicherungen zur Konsultation gestellt. Mehrere Vermittlerverbände haben nun eine Stellungnahme dazu abgeben. Was also loben sie und was wird daran scharf kritisiert?

<p>Die nationale Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin hat im Herbst ein „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen“ vorgelegt und zur Diskussion gestellt (AssCompact <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/lebensversicherung-bafin-r%C3%BCc…; target="_blank" >berichtete</a>). Mit den neuen Leitlinien will die Aufsichtsbehörde „sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen Kundinnen und Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden“. Die Marktteilnehmer waren aufgerufen, zum dem Text bis zum 15.01.2023 ihre Stellungnahmen einzureichen. Diese Möglichkeit haben einige Branchenverbände genutzt.</p><h5>BDVM: Hochwertige Beratung fördert Verbraucherschutz</h5><p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) befürwortet grundsätzlich das Ziel, einen angemessenen Kundennutzen bei der Vermittlung von Versicherungslösungen in den Vordergrund zu stellen und monetäre Fehlanreize zu vermeiden, wie es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes heißt, die AssCompact vorliegt. Allerdings könne die Bewertung der Geeignetheit eines Produkts aufgrund ihrer Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Produktarten nicht pauschal erfolgen, moniert der Verband. Vielmehr könne die Geeignetheit in der Regel nur nach einer individuellen, qualifizierten Beratung festgestellt werden, womit sich der Verband wohl gegen eine standardisierte Regelung durch ein aufsichtsbehördliches Merkblatt wehrt. Außerdem stellt die BDVM-Stellungnahme klar, dass eine so verstandene hochwertige Beratung mit einer angemessenen Vergütung und damit auch mit Kosten verbunden sei. Und eine gute Beratung und Betreuung würden grundsätzlich zu einem besseren Produktverständnis und und auch zu einer geringeren Stornowahrscheinlichkeit führen.</p><h5>BDVM wünscht Nachbesserungen</h5><p>Mit Blick auf die im Merkblatt angedeutete Festlegung von Produkt- bzw. Kostenvorgaben fordert der BDVM Nachbesserungen. Insbesondere solle nach Verbandsauffassung eine stärkere Berücksichtigung des Zielmarktes sowie eine differenziertere Betrachtung der Kostenblöcke erfolgen. Beim Punkt „Zielmarkt“ solle eine Aufteilung in in private und betriebliche Altersversorgung erfolgen. Denn die beiden Vorsorgelösungen würden sich in sehr vielen Aspekten wie der durchschnittlichen Vertragslaufzeit, der Stornoquoten oder der Abschluss- und Verwaltungskosten unterscheiden. Und beim Punkt „Kostenblöcke“ schlägt der BDVM eine Aufteilung in </p><ul><li>Kosten durch Beratung und Betreuung beim Vermittler</li><li>Kosten der Verwaltung beim Versicherer und </li><li>Produktkosten</li></ul><p>vor. „Mit dieser Differenzierung würde eine zielgerichtetere Erfassung und Kontrolle der einzelnen Kosten ermöglicht und eine zu starke Kostenbelastung des Produktes reduziert“, schreibt der BDVM in seiner Stellungnahme an die BaFin.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||BVK verweist auf die bereits bestehende Qualitätssicherung--><h5>BVK verweist auf die bereits bestehende Qualitätssicherung</h5><p>Neben dem BDVM haben sich weitere Vermittlerverbände mit einer Stellungnahme zum Merkblatt an die BaFin gewandt. Zum Thema Stornierungsverhalten merkt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) an, dass nicht jeder Vertragsstorno als Beleg für eine eingeschränkte Beratungsqualität des Vermittlers herangezogen werden könne. Mit Verweis auf die niedrigen Beschwerdquoten beim Versicherungsombudsmann erläutert der BVK, dass längst nahezu alle Lebensversicherer Qualitätskriterien, wie die Stornoquote, Weiterbildungsmaßnahmen oder auch die Agenturvertragsdauer für eine kundenorientierte Verhaltenssteuerung im Vertrieb umsetzen würden. Daher befürchtet der BVK, dass mit dem von der BaFin verfolgten Veröffentlichung eines Merkblattes ein weiterer Eingriff in die Privatautonomie der Vermittler erfolge.</p><h5>AfW befürchtet Eingriff in die Vergütungsstrukturen</h5><p>Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) begrüßt zwar, dass die ursprünglich geplanten Aufsichtsstandards inklusive einer Provisionsbeschränkung ausbleiben, befürchtet aber einen Eingriff in die Vergütungsstrukturen am Markt durch die Hintertür. Besonders schwer wiegt der AfW-Auffassung nach, dass das Merkblatt eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens oder einer Auslegungsentscheidung, vorsieht. Für ein solches Vorgehen sieht der AfW allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben.</p><h5>VOTUM wirft BaFin eine Mogelpackung vor</h5><p>Der Vermittlerverband VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (VOTUM) wirft der BaFin mit dem Merkblatt eine Mogelpackung vor. Denn „unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert“, heißt es in der VOTUM-Stellungnahme. Außerdem macht sich dieser Verband für eine ganzheitliche Lösung auf europäischer Ebene stark und kritisiert den nun von der BaFin eingeschlagenen „deutschen Sonderweg“.</p><h5>BFV: Kundennutzen nicht nur auf den Renditeaspekt beschränken</h5><p>Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) kritisiert, dass sich die BaFin in ihrem Merkblatt zur Beurteilung des Kundennutzens einzig auf den Renditeaspekt beschränkt. Dieses Vorgehen greife zu kurz, so der BFV. Denn es gäbe weitere Aspekte, die den Kundennutzen ausmachen, insbesondere die Beratung, Vermittlung und Betreuung. Außerdem würde laut BFV jede weitere Regulierung, Auflage und Forderung zu weiterem Personalbedarf und somit zu höheren Kosten führen, mit negativen Folgen für die Rendite der Produkte.</p><h5>BDV: Das Beratungsangebot würde sich verknappen</h5><p>Der Bund der Deutschen Vermögensberater e. V. (BDV) moniert unterdessen, dass eine Mindestrendite von 2% nach Kosten die fondsgebundene Lebensversicherung privilegieren würde. Der BDV weist daraufhin, dass dieses Produkt allerdings nicht immer im Einklang mit den Kundeninteressen stehe. Außerdem müsste die staatliche Förderung für Lebensversicherungen wie Steuervorteile und Zulagen, anders als im Merkblatt angelegt, bei der Rendite aus Kundensicht mitberücksichtigt werden. Der BDV warnt daher davor, dass sich das Beratungsangebot stark verknappen werde, und Kunden nicht mehr in der Breite vorsorgen oder die falschen Verträge abschließen würden. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/205694CF-8E1C-4F55-A5DC-9509FF17146A"></div>

 

BVK befürwortet Reform der Riester-Rente statt neuer Konzepte

Erst kürzlich ist mit der „Bürgerrente“ ein neuer Vorschlag der Versicherungswirtschaft für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge bekannt geworden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. sieht den GDV-Vorschlag jedoch skeptisch.

Sichtlich irritiert hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) die bekanntgewordenen Pläne der Versicherungswirtschaft für eine neue „Bürgerrente“ zur Kenntnis genommen und bemängelt, dass dafür wohl die Riester-Rente geopfert werden soll. Grundlage der BVK-Kritik ist der Vorschlag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge namens „Bürgerrente“ einzuführen.

„Bürgerrente“ ermöglicht einfache, staatliche Förderung

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hatte mit Verweis auf ein internes GDV-Arbeitspapier berichtet, dass die neue „Bürgerrente“ sehr einfach vom Staat gefördert werden solle. So werde jeder Euro, der in die Bürgerrente eingezahlt wird, mit jeweils 50 Cent gefördert. Außerdem sollen die Einzahlungen steuerfrei sein. Erst bei Leistung werden die Auszahlungen besteuert, wie die SZ weiter schreibt. 80% der eingezahlten Beiträge sollen zudem von den Versicherern garantiert werden. Der GDV sieht die Förderung der „Bürgerrente“ insbesondere als Anreiz für Geringverdiener. Auf AssCompact-Anfrage beim GDV äußerte sich Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen knapp: „Nach 20 Jahren ohne wesentliche Änderungen müssen Verbesserungen anstehen, z. B. eine stark vereinfachte Förderung. Wir arbeiten dazu an Ideen zur Fortentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge und werden diese nach erfolgter interner Abstimmung vorstellen.“

BVK: Zielführender ist eine Riester-Reform

BVK-Chef Michael Heinz wirft dem GDV nun vor, mit der „Bürgerrente“ lediglich ein weiteres Standardprodukt für alle von der Stange anzubieten, welches den individuellen Lebenslagen der Menschen gar nicht entsprechen könne. „Das hatten wir schon 2021 bei den ersten Statements des GDV kritisiert. Zielführender wäre daher stattdessen eine umfassende Reform der seit zwei Jahrzehnten besparten Riester-Rente mit ihren 16 Millionen Rentenanspruchsberechtigten“, fordert Heinz. Der BVK fordert stattdessen, Riester zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und den Kreis der Zulageberechtigten deutlich zu erweitern sowie die Beitragsgarantien zu senken. Eine Reform der Riester-Rente hätte auch den Vorteil, dass man kein neues System erst zeitaufwendig einführen müsste, heißt es vom BVK weiter.

Beratungslose Abschlussoption schadet dem Verbraucherschutz

Äußerst bedenklich findet der BVK sogar, dass die Versicherungswirtschaft erneut vorhat, eine beratungslose digitale Abschlussoption für Interessierte anzubieten. Vertrieb ohne Beratung entspreche jedoch weder dem Verbraucherschutzgedanken noch den Interessen der Vermittler, die als Lotsen im Dickicht der Altersvorsorgeprodukte eine wichtige sozialpolitische Aufgabe erfüllen, argumentiert man auf Seiten des BVK. (as)

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Die Debatte um ein Provisionsverbot ist zurück

Die Europäische Kommission forciert ihren Plan, ein EU-weit geltendes Provisionsverbot bei der Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen einzuführen. Denn MiFID II habe bisher kaum für Verbesserungen in der Finanzberatung gesorgt. Vermittler- und Beraterverbände bringen sich dagegen in Stellung und üben am Vorhaben scharfe Kritik.

Es kommt nur noch selten vor, dass heutzutage ausgerechnet ein Brief für viel Aufregung in der Vermittlerbranche sorgt. So sieht zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) „das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland“ kommen. Und auch beim Bundesverband Finanzdienstleistungen e. V. (AfW) klingt es recht dramatisch, wenn von einem „Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen und der Vernichtung von Existenzen von vielen Gewerbetreibenden“ die Rede ist.

EU-Finanzkommissarin forciert Einführung eines Provisionsverbots

Doch worauf nimmt die heftige Kritik des BVK und des AfW Bezug? Richtig: auf einen Brief. Genauer gesagt auf einen Brief, den die EU-Kommissarin Mairead McGuinness – zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion – an Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament, geschrieben hat – mit brisantem Inhalt. In dem Schreiben, das AssCompact vorliegt, konkretisiert die EU-Finanzkommissarin den Plan, ein EU-weites Provisionsverbot im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Anlageberatung einzuführen. Und dann könnte es der Fall sein, dass zukünftig in der gesamten Europäischen Union Finanz- und Versicherungsprodukte nur noch auf Honorarbasis vermittelt werden dürfen.

EU-Studien: Verkaufsanreize würden Anlageprodukte unnötig verteuern

Hauptargument der Kommissarin ist, dass die Änderungen an der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (MiFID II) zu keinen wesentlichen Verbesserungen hin zu einer vermehrt unabhängigen Finanzberatung geführt haben. Vielmehr sei, so das Schreiben, im Kleinanlegersegment der auf Verkaufsanreize – ergo Provisionen – gestützte Vertrieb weiterhin das wichtigste Modell für den Verkauf von Anlageprodukten. Und laut EU-Finanzkommissarin deuten Studien von EU-Kommission und EU-Aufsichtsbehörden wiederholt darauf hin, dass im provisionsbasierten System Kleinanlegern häufig Produkte verkauft werden, die teurer sind als andere, kostengünstigere Alternativen, die ebenfalls auf dem Markt erhältlich sind. Und McGuinness wird noch deutlicher. So geht sie auf Basis der Studien davon aus, dass Produkte, für die Verkaufsanreize gezahlt werden, im Durchschnitt etwa 35% teurer sind als Anlageprodukte, für die keine solche Verkaufsanreize gezahlt würden. Eine Stärkung der Verbraucherinteressen auf den Kapitalmärkten sei laut EU-Kommissarin mit MiFID II also nicht erreicht worden.

EU-Vorhaben deutete sich bereits im Dezember an

Dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer EU-Kleinanlegerstrategie nun zum wiederholten Mal die Einführung eines EU-weit geltenden Provisionsverbot forciert, war bereits im vergangenen Dezember abzusehen. Beim AfW-Hauptstadtgespräch war durch einen CDU-Finanzexperten im Bundestag bekannt geworden, dass die Provisionsverbot-Initiative in Brüssel demnächst in einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission münden werde (AssCompact berichtete). Und die Äußerungen der EU-Finanzkommissarin McGuinness deuten nun in die gleiche Richtung.

BVK: EU schade dem Verbraucherschutz selbst

Doch Vermittler- und Beraterverbände bringen sich in Stellung und üben scharfe Kritik am EU-Vorhaben. BVK-Präsident Michael Heinz etwa wirft der EU-Kommission nun selbst die Schwächung des Verbraucherschutzes vor, sofern sie an der Einführung eines Provisionsverbotes festhalten sollte. „Die Kunden sind kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen“, so Heinz. Heinz befürchtet zudem, dass viele Menschen, darunter insbesondere Geringverdiener, im Zuge der Pläne der Brüsseler Behörde auf eine nötige Absicherung verzichten müssten oder sich eben ohne Beratung um ihre Vorsorge kümmern müssten. Denn bereits jetzt zeige die geringe Akzeptanz der Honorarberatung, dass diese nicht im Kundeninteresse sei, schreibt der BVK-Chef. Der BVK halte daher ein Provisionsverbot für völlig unverhältnismäßig, da es eine gesamte Branche in ihrer Existenz gefährde – zumal Vermittler nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bereits dazu verpflichtet seien, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu beraten.

AfW: Qualifizierte Beratung gibt es nicht zum Nulltarif

Mit Verweis auf die Situation in Großbritannien übt man auch beim AfW scharfe Kritik an den Plänen von EU-Finanzkommissarin McGuinness. Denn dort hätten nach Einführung des Provisionsverbots auf Beratung angewiesene Kleinanleger keine persönliche Beratung mehr erhalten. In der EU wäre dies dann binnen kürzester Zeit der Fall, spekuliert man beim AfW. Außerdem befürchtet der Beraterverband, dass im Falle eines Provisionsverbots selbsternannte Experten ohne Qualifikation im Internet oder die Verbraucherzentralen noch mehr Zulauf erhalten würden. Doch „qualifizierte Beratung zu nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten aus der ganzen Breite des Marktes, die die Wünsche und insbesondere Bedürfnisse der Kunden abbilden, gibt es nicht zum Nulltarif“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der AfW werde – wie auch der BVK – in Zusammenarbeit mit den nationalen und europäischen Partnern alles dafür tun, dass die Pläne von EU-Finanzkommissarin McGuinness nicht realisiert werden. Dennoch: Die Debatte um ein Provisionsverbot bei der Vermittlung von Vorsorge- und Anlageprodukten ist eindeutig zurück. Und schon im Frühjahr will die EU-Kommission ihre konkreten Pläne für eine Privatanleger-Strategie vorstellen. Es braut sich etwas zusammen in Brüssel. (as)

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BVK blickt verhalten optimistisch in die Zukunft

BVK-Präsident Michael H. Heinz hat AssCompact einen Ausblick auf das Jahr 2023 gegeben. Er spricht dabei unter anderem die Themen Altersvorsorge, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Nachwuchs und den Maklermarkt an. Und was plant der BVK selbst?

Ein Artikel von Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Die Versicherungs- und Vermittlerbranche ist bisher erstaunlich unbeeindruckt von den allgegenwärtigen Krisen. Dennoch werden folgende Themenfelder zukünftig die Versicherungs- und Vermittlerbranche beschäftigen:

Altersvorsorge

Die Reform der Altersvorsorge ist nötiger denn je. Nur ergänzende private Altersvorsorge kann dann Altersarmut eindämmen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) legte schon vor geraumer Zeit ein Positions­papier vor, das das bewährte System der Riester-Rente ins Zentrum stellt: Würde man es vereinfachen, erweitern und entbürokratisieren, könnten Millionen zusätzlicher Vorsorgesparer gewonnen werden.

Wir hoffen, dass die Pläne zur Einführung einer Aktienrente und die Einrichtung der „Fokusgruppe Altersvorsorge“ für Impulse und den nötigen Schwung sorgen werden. Denn wir halten es für positiv, wenn die Altersvorsorge auch die Chancen der Kapitalmärkte nutzt. Wir werden uns aktiv in die Fokusgruppe einbringen.

Nachhaltigkeit

Sie ist in aller Munde und die Zeit, die die Menschheit noch hat, um unumkehrbare Kipppunkte des Weltklimas zu vermeiden, wird knapp. Daher begrüßen wir als ehrbare Versicherungskaufleute, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, Bemühungen, nachhaltiges Wirtschaften zu stärken, und stehen der Nachhaltigkeitsdiskussion insgesamt positiv gegenüber.

Der BVK startete deshalb die Initiative „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“. Hier sind alle Vermittler aufgerufen, mitzumachen und dies auf dem extra dafür vorgesehenen Webportal nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de zu dokumentieren. Aber auch von den Produktgebern müsste auf diesem Gebiet mehr produktseitige Transparenz geschaffen werden, um die vorhandenen Vertriebschancen optimal zu heben.

Digitalisierung

Die Corona-Pandemie hat mit ihren Kontaktbeschränkungen die Digitalisierung auf vielfältige Weise geboostert. Für Kunden ist es seitdem selbstverständlicher, von ihren Vermittlern auch online beraten zu werden. Dieser Trend wird sich fortsetzen und Kunden erwarten von uns Erklärungen und Übersetzungen der oftmals komplizierten Vertragsbedingungen, auf die sie in ihrer netz­basierten Customer Journey gestoßen sind. Insbesondere bei den wichtigen biometrischen Absicherungen in den Sparten Leben, Kranken und Berufsunfähigkeit werden wir Vermittler daher reüssieren und vertriebliche Kräfte freisetzen. Der BVK stellt dafür seinen Mitgliedern unter dem Namen „Digitales Vermittlerbüro“ eine ganze Palette an Dienstleistungen und Angeboten zur Verfügung.

Nachwuchs

Der demografische Wandel trifft auch die Vermittlerbranche und wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Doch durch die zahlreichen Regulierungen, die wachsenden Ansprüche an den Versicherungsvertrieb und die damit geringer werdenden Verdienstmöglichkeiten wurde es dem Vermittlernachwuchs schwer gemacht. Das könnte den sozialpolitischen Auftrag der Vermittler zur Absicherung ihrer Kunden gefährden. Daher müssen von den Produktgebern attraktivere Konditionen angeboten werden, gepaart mit Respekt und Fairness gegenüber ihrem Vertrieb.

Mit den BVK-Junioren spricht der Verband gezielt junge Vermittler und Vermittlerinnen an, um den Vermittlernachwuchs zu stärken. Wir bieten Foren an, auf denen sie sich austauschen können, und fördern sie.

Maklermarkt

Im Maklervertrieb sehen wir eine zunehmende Konsolidierung. Um hier den Maklern Orientierung und Unterstützung zu geben, gründete der BVK im Dezember 2022 den Maklerbeirat. Dieser soll die entscheidenden Antworten identifizieren, um weiterhin die hohe Professionalität der berufsständischen Arbeit des BVK zu sichern und auszubauen. Denn insbesondere der Mittelstandsmakler braucht einen starken unabhängigen Verband an seiner Seite, der seine Interessen vertritt und ihn begleitet. Dafür steht der BVK als stärkster Maklerverband.

BVK

Der BVK wird mit großem Zuspruch seiner Mitglieder das Jahr 2023 gestalten. Schließlich bewerteten die Mitglieder den BVK in einer im September 2022 durchgeführten Online-Mitgliederumfrage mit der Note „Sehr gut“. Dennoch werden wir unsere Verbandsleistungen und die politische Interessenvertretung weiterentwickeln, sowohl im Inland als auch auf EU-Ebene. Dafür eröffneten wir in Brüssel ein eigenes Büro. Mit dem Brüsseler Büro verfügt der BVK gleich über drei Geschäftsstellen, nämlich in Berlin, Bonn und Brüssel. Mit diesen Vertretungen können wir zeitnah an den entscheidenden Standorten unsere Interessenvertretung gewährleisten.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2023, S. 72, und in unserem ePaper.

Weitere Ausblicke von Versicherern, Pools, Asset-Managern und Maklern lesen Sie hier.

Bild: © Michael H. Heinz, BVK

 
Ein Artikel von
Michael H. Heinz