AssCompact suche
Home

bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

4919

Vermittlerbetriebe erhalten Award Unternehmer-Ass 2022

Bereits zum 17. Mal wurde in diesem Jahr der Award Unternehmer-Ass 2022 an erfolgreiche und authentische Vermittlerbetriebe vergeben. Initiatoren des Awards sind das Versicherungsmagazin, der BVK und das Institut Ritter. Der Award soll zur weiteren Professionalisierung der Branche beitragen.

Am 08.12.2022 haben das Versicherungsmagazin, der BVK und das Institut Ritter zum 17. Mal den Award Unternehmer-Ass 2022 vergeben. Die Verleihung fand in einem Online-Kongress statt. Die Vermittlerbetriebe, die in diesem Jahr den Preis verliehen bekamen, zeichneten sich laut Initiatoren durch Kompetenz und Qualität aus. Es zeige sich immer mehr, wie wichtig die professionell systematische Entwicklung des eigenen Vermittlerbetriebes als Unternehmen seien.

Kriterien für die Vergabe des Awards

Unternehmerischer Ansatz, das Nutzen der unternehmerischen Fähigkeit und Entwicklung sowie die herausragende professionelle Begleitung der Kunden in der Vorsorge waren in diesem Jahr von Bedeutung für die Vergabe des Awards. Mit dem Preis soll zur weiteren Professionalisierung der Branche beigetragen werden. Im Mittelpunkt stehen Unternehmensführung und unternehmerischer Erfolg. Einerseits werden die reinen Erfolgszahlen, andererseits auch die Integration von Standards und Prozessen, die Mitarbeiterführung und -zufriedenheit sowie die Strategien und Zielsetzungen für die kommenden Unternehmensjahre für die Bewertung herangezogen. Unternehmen und Unternehmer sollen außerdem authentisch sein. (lg)

Das sind die Sieger des Award Unternehmer-Ass 2022
Exklusivorganisation
  • Gold: Generalvertretung Stefan Böttcher, Allianz
  • Silber: Concordia Oberheide Versicherungen & Finanzen, Daniel Oberheide
  • Bronze: Generalagentur Dario Palumbo SV SparkassenVersicherung
Maklerunternehmen
  • Gold: CuP Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
  • Silber: DIVM Deutsche Immobilien Versicherungsmakler GmbH
  • Bronze: nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG

Bild: © Blue Planet Studio – stock.adobe.com

 

ESG-Abfragepflicht bald auch für 34f-Vermittler

34f-Vermittler waren bisher von der Abfragepflicht zu nachhaltigen Finanzanlageprodukten aufgrund eines „Systemfehlers“ ausgenommen. Nun soll die FinVermV entsprechend geändert werden – ein Entwurf liegt vor. Beim VOTUM-Verband wie auch beim AfW und dem BVK stoßen die Pläne auf Zustimmung.

Seit dem 02.08.2022 sind Vermögensverwalter, Finanzdienstleister unter einem Haftungsdach und auch Versicherungsvermittler verpflichtet, bei der Beratung zu Finanzanlageprodukten die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln. Für 34f-Vermittler galt diese Abfragepflicht bislang nicht. Dies soll sich nun ändern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen entsprechenden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt.

Verschiedene Anpassungen der FinVermV

Wie das BMWK dazu mitteilt, werden mit der Änderung der FinVermV verschiedene erforderliche Anpassungen vorgenommen. So werde in § 11a Absatz 3 Satz 3 FinVermV der starre Verweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 in einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Fassung der Delegierten Verordnung geändert. Zum Referentenentwurf geht es hier.

Damit wird ein bisher bestehender Fehler korrigiert, der dazu geführt hatte, dass Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h GewO von der ESG-Abfragepflicht ausgenommen waren.

AfW, BVK und VOTUM-Verband begrüßen Pläne

Sowohl beim Vermittlerverband VOTUM als auch beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stoßen die Pläne auf Zustimmung. „Als Verband der unabhängigen Finanzdienstleister, die ihre Kunden oft produktübergreifend, also im Allfinanzgedanken beraten, begrüßen wir die kommende Änderung sehr. Der bisherige Zustand war absurd. Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, welche Investmentfonds enthalten, müssen die Präferenzen abgefragt werden, bei der Beratung zu Einzelfonds aber derzeit nicht“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nach Ansicht des BVK wird mit den Änderungen eine wichtige Regelungslücke geschlossen und eine Ungleichbehandlung zwischen Versicherungskaufleuten und Finanzanlagenvermittlern beseitigt. Das wird auch bei Kunden die nötige Klarheit schaffen“, meint BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK begrüßt darüber hinaus, dass das Thema „nachhaltige Finanzanlageprodukte“ Gegenstand der Sachkundeprüfung der FinVermV werden soll. 

„Wir begrüßen es, dass das Ministerium den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Klar ist aber: Aufgrund der weiterhin unvollständigen Datenlage – die auch von den Aufsichtsbehörden BaFin und EIOPA eingeräumt wurde – wäre es für alle Berater besser gewesen, wenn der Start erst im Frühjahr 2023 erfolgt wäre. Das hat VOTUM von Anfang an gefordert“, sagt VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Verpflichtung für 34f-Vermittler wohl ab März 2023

Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Eine Nachfrage des AfW beim Bundeswirtschaftsministerium hat ergeben, dass sich der Bundesrat voraussichtlich Mitte Februar mit dem Entwurf befassen wird. Die Änderungsverordnung solle danach so schnell wie möglich in Kraft treten.

Der VOTUM-Verband rechnet mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im März 2023. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann auch die in der Anlageberatung tätigen § 34f-Vermittler verpflichtend die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen und berücksichtigen.

Beschäftigung mit ESG für Vermittler höchste Eisenbahn

Norman Wirth appelliert zugleich an Finanzanlagevermittler: „Beschäftigung mit dem Thema ESG ist spätestens jetzt unabdingbar. An Qualifikation dazu führt kein Weg vorbei. Es ist keine Frage mehr des OB, sondern nur noch des WIE.“ (tk)

Bild: © Parradee – stock.adobe.com

 

BVK: Zufriedene Mitglieder und Gründung Maklerbeirat

Der BVK stellte auf der DKM-Pressekonferenz seinen neu gegründeten Maklerbeirat sowie die Ergebnisse der Mitgliederbefragung vor. Der Maklerbeirat wird sich mit den aktuellen Themen der Makler beschäftigen und möchte dazu vor allem in ständigem Austausch mit den Maklern selbst stehen.

Auch in diesem Jahr traten die bbg, Veranstalter der DKM, und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 26.10.2022 zum Auftakt der Messe gemeinsam auf. Konrad Schmidt, Geschäftsführer der bbg, wies auf die klare Entscheidung zur Messe vor Ort hin, die durch Online-Angebote wie die Streaming Days ergänzt wird. Mit insgesamt 276 Ausstellern und einigen neuen Formaten, z. B. Entscheider-Talks und Makler-Round-Tables, startet die 25. DKM in diesem Jahr. Schmidt hält es für die gesamte Branche für „sinnvoll, sich mindestens einmal im Jahr in Präsenz zu treffen“, da der Austausch und die Kontakte und Themen ganz anders stattfinden können als bei rein digitalen Events.

Mitgliederbefragung des BVK fällt positiv aus

Der BVK stellte unter anderem die Ergebnisse einer im September durchgeführten Mitgliederumfrage vor. Dabei zeigten sich laut BVK-Präsident Michael H. Heinz 92% der Mitglieder zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Mitgliedschaft. Der BVK informiert seine Mitglieder über die Verbandszeitschrift VersicherungsVermittlung, seine Website, Newsletter und Social-Media. Besonders verwies Heinz auch auf die Wichtigkeit der politischen Interessenvertretung (83%). Zudem werde der Rechts- und Mitgliederberatung von mehr als 80% der Befragten ein sehr hoher bzw. hoher Stellenwert beigemessen. Diese Beratung wird überwiegend mit sehr gut (1,6) bewertet. Gemäß Heinz bearbeiten die Rechtsangestellten des Verbandes jährlich zwischen 11.000 und 15.000 Rechtsanfragen.

BVK gründet Maklerbeirat

Weiteres Thema der BVK-Pressekonferenz war zudem die Gründung eines Maklerbeirats. „Der Maklermarkt ist in einer Konsolidierungswelle“, so Heinz. Er verändere sich „fulminant“. Durch die Gründung wolle der BVK „eine Art Deutungshoheit über den Maklermarkt“ bekommen. Überdies verwies Heinz auch auf das Büro, das der BVK in Brüssel eröffnet hat, wo die Entscheidungen, die die Branche betreffen, angestoßen würden.

Das sind die Mitglieder des Maklerbeirats

Als Vorsitzender des Maklerbeirats wurde Ulrich Neumann auf der Pressekonferenz vorgestellt. Derzeitige Mitglieder sind außerdem Dr. Christian Durchholz (bbg), Michael Franke (insuranceconsult), Bernd Helmsauer (Helmsauer & Kollegen), Dieter Knörrer (bbg), Klaus Liebig (vfm), Simon Nörtersheuser (Policen Direkt) und Michael Richthammer (Versicherungsmakler Richthammer). Neumann hofft, dass weitere Mitglieder hinzukommen. Die Nachfrage, warum bisher keine Frau im Maklerbeirat sei, begründete Neumann damit, dass die wenigen Frauen, die sich ehrenamtlich betätigten, sehr viele Ämter übernehmen würden und es daher schwierig sei, jemanden zu finden. Es werde keine Quote geben. Ziel sei es aber, „möglichst alles abzudecken“, sagt Neumann. Dabei werden sie z. B. auch in Richtung Jungmakler und Online-Makler schauen.

Maklern Gehör schenken und sie selbst zu Wort kommen lassen

Insgesamt soll der neugegründete Beirat Maklern Orientierung und Unterstützung geben. In diesem Zusammenhang erklärte Neumann, dass man wenig von den „Mittelstandsmaklern“ höre. Daher macht es sich laut BVK der Maklerbeirat zur Aufgabe, genau mit diesen ins Gespräch zu kommen. Dazu Neumann: „Insbesondere wollen wir den Makler zu Wort kommen lassen.“ Es wird darum gehen, was die Makler aktuell beschäftigt und was ihre Themen sind. Als Beispiele nannte der neue Vorsitzende unter anderem Maklerhaftung, Nachfolge, Digitalisierung und Beratung, Vergütung und Verträge mit Maklerpools, zu denen es viele Fragen gebe. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass der Beirat „viele neue Formate ausprobieren“ werde.

Berufsbild der Makler als „ehrbare Kaufleute“

Neben den internen Themen kam kurz auch das Thema Vergütung auf. Auf die Frage, wie es damit weitergehen werde, antwortete Heinz, dass sich der BVK grundsätzlich keine weiteren staatlichen Regulierungen wünsche. In Richtung BaFin sagte er, falls es „Ausreißer“ gebe, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten, hätte man dort die Möglichkeit zielgerichtet einzugreifen. Sein Credo zu dem Thema: „Wir müssen in ein anderes Bild kommen.“ Dieses konkretisierte Heinz mit der Wortwahl „ehrbare Kaufleute“. (lg)

Bild: © DKM; v. l. n. r.: Michael H. Heinz, Konrad Schmidt, Ulrich Neumann

 

Nachhaltigkeit: Status Quo in der Vermittlerbranche

Wie sieht es denn gegenwärtig beim Thema Nachhaltigkeit in der Vermittlerbranche aus? Das wollte der BVK in Kooperation mit dem GSN wissen und hat beobachtet, dass dabei sowohl Überzeugung als auch Zwang vorherrschen. Große Unzufriedenheit herrscht beim Thema Regulatorik.

Seit Anfang August sind alle Versicherungsvermittler verpflichtet, Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen. Um die aktuelle Einstellung der Vermittler zu diesen neuen Pflichten und Anforderungen zu ermitteln, haben der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und das German Sustainability Network (GSN) im September die zweite Online-Umfrage unter Vermittlern durchgeführt. Insgesamt 17 Fragen zum Interesse, zur Alltagsrelevanz, zur Qualifikation und zum Status Quo der Nachhaltigkeitsberatung sollten darin von den Vermittlerbetrieben beantwortet werden. Bei den Befragten handelte es sich zumeist um kleinere Betriebe, denn 72% von ihnen beschäftigen bis zu drei Mitarbeiter.

Ambivalentes Stimmungsbild

Und die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass sowohl Überzeugung als auch Zwang beim Thema Nachhaltigkeit ausgeprägt sind. So gaben 34% an, sich aus voller Überzeugung mit dem Thema Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Gleichzeitig gaben 28% der Befragten an, sich zur Beschäftigung mit Nachhaltigkeit gezwungen zu fühlen. Diese Zweiteilung der Vermittlerschaft existiert auch bei der Frage nach einer konkreten Nachhaltigkeitsstrategie im Betrieb. Während 18% der Befragten noch über keinerlei Nachhaltigkeitsstrategie verfügen und 16% lediglich regulatorische Vorschriften umsetzen, sprechen immerhin 37% der Umfrageteilnehmer ihre Kunden proaktiv auf Nachhaltigkeitsaspekte an. Interessant auch, dass sich die einzelnen Themenaspekte bei Nachhaltigkeit, mit denen sich beruflich besonders häufig beschäftigt wird, eher auf Unternehmensführung (32%), gesellschaftlichen Wertewandel (26%) und regulatorische Anforderungen (24%) und weniger auf konkrete Umweltthemen wie Klimawandel oder Treibhausgase (15%) fokussieren.

Regulatorik als größter Hemmschuh

Apropos Regulatorik: Nach wie vor sind laut Umfrage Informationsdefizite und andere Unsicherheiten in der Vermittlerschaft weit verbreitet. So fühlen sich 51% der Befragten über die Inhalte und 47% über die Ziele der Regulatorik lediglich grundlegend informiert. Ein weiteres Drittel fühlt sich wenig bis gar nicht informiert. Timo Biskop, GSN-Fokusbereichsleiter für „Beratung & Vertrieb“, resümiert daher: „Die aktuelle Blitzumfrage untermauert weiterhin das Bild einer unsicheren Branche und zeigt dringende Verbesserungsnotwendigkeiten auf. Dies betrifft allem voran die Aufklärungsarbeit zum Thema Nachhaltigkeit.“ Doch welche Akteure sollten laut Vermittler-Votum Handlungshilfen zur Verfügung stellen? Umfassende Informationen und Handlungshilfen erwarten Vermittler von Produktgebern (75%), Aufsichtsbehörden (BaFin, IHKs) (38%), Berufsverbänden (37%) sowie von Pools und Dienstleistern (30%).

Kaum ein Kunde spricht Nachhaltigkeitsaspekte an

Und wie werden die im Markt bereits zur Verfügung stehenden Hilfestellungen beurteilt? Die gegenwärtig verwendeten Abfragetools werden von 69% der Befragten als überwiegend ungeeignet bewertet. 78% der Vermittler fühlen sich zudem davon gestört, unterschiedliche Abfragelogiken verwenden zu müssen. Fragt sich nur, ob überhaupt all zu oft auf diese Tools zurückzugreifen ist. Denn 66% der befragten Vermittler gaben an, in den letzten vier Wochen nie von Kunden auf Nachhaltigkeitsaspekte angesprochen worden zu sein. Die Mehrheit der Kunden kennt nach Einschätzung der Vermittler ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zudem nicht und vertraut ihrem Vermittler, analysiert die Studie abschließend. (as)

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

 

Prämienerhöhungen: So sehen Makler die Marktentwicklung

Wegen der Inflation wollen die Versicherer die Preise spürbar erhöhen. Viele Maklerhäuser wurden bereits über bevorstehende Prämienanpassung informiert. Wie schätzen Maklerhäuser die Situation ein? Ist dafür nur die hohe Teuerungsrate verantwortlich? Und was raten Makler in dieser Situation für das Kundengespräch?

Höhere Preise für Lebensmittel und Mobilität, drastisch gestiegene Vorauszahlungen für Gas und Strom: Die Teuerung hat Deutschland fest im Griff. Vertraut man den Prognosen renommierter Wirtschaftsforschungsinstitute, dann soll es im nächsten Jahr noch dicker kommen. Laut ifo-Institut soll 2023 die Jahresteuerungsrate 9,3%, laut Institut für Weltwirtschaft (IfW) soll sie 8,7% betragen. Die Inflation wird also noch schlimmer. Und nun kommen auch noch die Versicherer.

Denn die Gesellschaften werden in vielen Versicherungssparten die Prämien zum Teil deutlich nach oben schrauben. So sind auch bereits viele Maklerhäuser über eine Prämienanpassung zum Jahresbeginn 2023 informiert. „Dies zieht sich von der Kfz-Versicherung über die Sach- und Haftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung nahezu durch jede Versicherungsart“, erläutert etwa Marco Schulz, Vorstand und Managing Partner bei der AdVertum AG Versicherungsmakler. Grundsätzlich, so Schulz weiter, sei auch festzustellen, dass die Versicherer tendenziell in schlechten wirtschaftlichen Zeiten mehr Prämienerhöhungen anstreben als in guten Wirtschaftsphasen.

Steigende Baupreise, steigende Prämien

Die Prämien für die Wohngebäudeversicherung scheinen besonders davon betroffen zu sein. Der Grund ist schnell ausgemacht, zumindest für die Versicherer: Denn gerade seit Beginn des Jahres 2021 sind die Baupreise für Wohngebäude regelrecht explodiert, wie AssCompact bereits berichtete. So sind die Baupreise für Wohngebäude nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 17,6% gegenüber Mai 2021 gestiegen und markieren damit den höchsten Anstieg der Baupreise seit Mai 1970. Diese enorme Kostensteigerung bleibt nicht ohne Folgen für die Versicherungswirtschaft, denn sie treibt die Preise für Reparaturen und die Wiederherstellung von Gebäuden ordentlich nach oben.

Durch die bevorstehende Anpassung des Baupreisindexes und die Anpassung des gleitenden Neuwertfaktors haben die Versicherer nun bereits Anpassungen in Höhe von etwa 15% angekündigt. Dazu kommt noch die Katastrophe an Ahr und Erft im Sommer des vergangenen Jahres. Das Unglück ging zunächst vorwiegend in die Bücher der Rückversicherer und wird nun erst mit einem Jahr Verzögerung auch an die Erstversicherer weitergereicht. „Nimmt man dann noch je nach Versicherer eine gestiegene Schadenquote dazu, kann die Prämienerhöhung noch heftiger werden. Eine Anpassung von bis zu 20% im Einzelfall würde daher nicht überraschen“, schätzt Michael Reeg, Geschäftsführer bei Hoesch & Partner GmbH Versicherungsmakler. Manche Makler erwarten auf AssCompact-Anfrage sogar 30% und mehr.

Kfz: Trotz guter Schaden-Kosten-Quote weitere Prämienanhebungen

Nicht anders ist die Situation im Kfz-Bereich. Auch hier versuchen die Versicherer die vorhandenen Kostensteigerungen durch Beitragserhöhungen aufzufangen. Die Kostensteigerungen seien aber auch im Kfz-Bereich nicht allein den höheren Energiekosten geschuldet. Dazu gesellen sich steigende Kosten bei Ersatzteilen. So seien laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich teurer geworden. Aber auch steigende Kosten bei Gehältern, die zunehmende Häufigkeit von Elementarereignissen sowie unterbrochene Lieferketten bei Ersatzteilen durch Corona und den Krieg in der Ukraine treiben die Schadenkosten der Versicherer und damit auch die Prämien an.

Dabei hätten die Kfz-Versicherer in den vergangenen zwei Jahren so gut verdient wie seit Jahren nicht mehr. Grund war die Pandemie. Autofahrer waren weniger unterwegs, es gab weniger Unfälle. Laut GDV zahlten Autobesitzer 2021 29 Mrd. Euro an Prämien für ihre Absicherung. Davon gaben die Gesellschaften 24,3 Mrd. Euro für Schäden aus, dazu kommen noch Verwaltung und Vertrieb. Dennoch: Die Schaden-Kosten-Quote beträgt seit vielen Jahren deutlich unter 100. Was die Frage aufwirft, inwiefern die Steigerungen wirklich gerechtfertigt sind.

Die Erfahrungen der Maklerhäuser

Und welche Erfahrungen machen die Maklerhäuser in dieser angespannten Marktsituation? „Wir erleben zum Beispiel Änderungskündigungen und neuerdings auch die Ablehnung von üblichen Kündigungsfristverkürzungen häufiger als in den Vorjahren“, berichtet etwa Thomas Billerbeck, Geschäftsführer bei einem unabhängigen Versicherungsmakler. Und das Vorgehen seitens der Versicherer scheint auch teilweise wenig verständlich zu sein. Die Makler fordern von den Versicherern daher eine höhere Transparenz bei der Berechnung der Erhöhungen. Schon allein deshalb, damit die drastischen Prämienanpassungen den Versicherten nachvollziehbar erläutert werden könnten. Angesichts der Breite der Prämienerhöhungen im Markt bleibe den Kunden auch kaum eine Alternative für ihre Vermeidung, denn auch die Mitbewerber ziehen mit ihren Prämien nach – der eine Versicherer mehr, der andere Versicherer weniger und mit Augenmaß, erklärt Burkhard Brämer, geschäftsführender Gesellschafter bei bauass Versicherungsmakler GmbH + Co. KG, die Dynamik im Markt. Es gibt unterdessen aber auch relativierende Stimmen in der Branche. „Seitdem ich in der Branche arbeite, gibt es immer wieder diese Wellenbewegungen nach oben oder nach unten. Und derzeit empfinde ich es auch nicht anders“, meint etwa Michael Richthammer, langjähriger Geschäftsführer eines mittelständischen Maklerhauses. Insgesamt könne sein Maklerhaus noch keine Tariferhöhungen über das übliche Maß hinaus feststellen.

Und was nun nicht geschehen sollte

Was indes keinesfalls geschehen sollte, ist, dass Versicherte nun am Versicherungsschutz sparen, zum Beispiel durch die Absenkung der Versicherungssumme. Dies berge immense Risiken für den Versicherten, weiß Andreas Vollmer, geschäftsführender Gesellschafter bei Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG und Vizepräsident beim Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Denn dieser Eingriff werde seitens des Versicherers mit dem Entzug der Gewährung des Unterversicherungsverzichts sanktioniert. Die Versicherungssumme entspreche dann nicht mehr der Höhe, die durch einen Wertermittlungsbogen oder durch Umrechnung aus tatsächlichen Baukosten oder durch Ermittlung eines Sachverständigen zustande gekommen sei. Die Konsequenz: Schäden werden nur noch in Höhe der Unterversicherungsquote entschädigt und damit nicht mehr zu 100%. Vollmer empfiehlt stattdessen, Optionen für eine Erhöhung der Selbstbeteiligung zu prüfen. Diese würden häufig mit einer Prämienreduktion von 5% bis 25% goutiert werden. Bereits mit einer fest vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro könne so bei der Prämie ein Teil der Erhöhung kompensiert werden. (as)

Bild: © fotogestoeber – stock.adobe.com

 

BVK startet zweite Umfrage über Nachhaltigkeitsthemen

Bereits seit mehr als einem Monat gilt in der Beratung über Versicherungsanlageprodukte die ESG-Abfragepflicht. Wie also steht es bei den Vermittlerbetrieben mittlerweile beim Thema „Nachhaltigkeit“? Um das in Erfahrung zu bringen, hat der BVK gemeinsam mit dem GSN erneut eine Umfrage gestartet.

Ein halbes Jahr nach der ersten Umfrage untersuchen der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und das German Sustainability Network (GSN) erneut das Nachhaltigkeitsthema aus Sicht der Vermittler in einer Online-Umfrage. Die branchenweite Umfrage läuft vom 09. bis zum 25.09.2022 und setzt keine Mitgliedschaft im BVK voraus. „Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und wollen deshalb genau wissen, wie Versicherungsvermittler dazu stehen, wie sie es umsetzen und welche Erfahrungen sie in der Praxis machen“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Erste BVK-Umfrage bescheinigte noch große Informationsdefizite

Nach der ersten Umfrage im April 2022 war festzustellen, dass der Themenkomplex Nachhaltigkeit zwar auf großes Interesse stoße, gleichzeitig aber noch große Informationsdefizite unter den befragten Vermittlern vorherrschten (AssCompact berichtete). Die zweite Umfrage von BVK und GSN zum Themenfeld Nachhaltigkeit wird nun durch aufschlussreiche Fragen ergänzt, die Erkenntnisse zu ersten Erfahrungen mit der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen liefern, die nun seit rund sieben Wochen gilt. Die durch die Auswertung gewonnenen Erkenntnisse würden dringend benötigt, um die Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Vertriebspraxis weiter fördern zu können, erläutert der BVK die Motivation für die Umfrage. Außerdem forcieren die Ergebnisse die Interessenvertretung des BVK beim Thema Nachhaltigkeit. Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage. (as)

Lesen Sie auch: BaFin-Chef: ESG-Abfragepflicht ist ein Gamechanger

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

Aktuelle EU-Regulatorik im Versicherungsvertrieb

Im Versicherungsvertrieb spielt Regulatorik „made in Europe“ eine immer größere Rolle. Die EU-Institutionen Kommission und Parlament sowie EU-Versicherungsaufsicht EIOPA drängen auf eine verstärkte Regulierung beim Vertrieb von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten. Was genau kommt auf Vermittler zu?

Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin und Rechts­anwältin beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

Wenn man eines für das Jahr 2022 bis jetzt schon konstatieren kann, so ist es, dass der Versicherungsvertrieb in Deutschland durch neue europäische Regelungen stärker betroffen sein wird, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Seit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zum 23.02.2018 gab es zwar immer wieder kleine Regelungen, große Änderungen, wie sie derzeit anstehen, blieben jedoch aus.

Was gilt es nunmehr zu beachten?

Es wird wichtig sein, die regulatorischen Anforderungen im Blick zu behalten und den Beratungsprozess dementsprechend anzupassen. Gerade die Aspekte rund um das Thema „Nachhaltigkeit“ werden den Versicherungsvertrieb stark beschäftigen. So gelten ab 02.08.2022 neue Regelungen zur Verankerung des Nachhaltigkeitsaspektes im Versicherungsvertrieb. An diesem Tag trat eine neue Verordnung in Kraft, die alle Versicherungsvermittler dazu verpflichtet, Kunden im Rahmen einer Beratung zu einem Versicherungsanlageprodukt wie etwa Fondspolicen nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen.

Neue Leitlinien für Nachhaltigkeit

Da viele Informationsdefizite und Unsicherheiten bei den Vermittlern als auch bei den Unternehmen bestanden und bestehen und die zeitliche Abfolge der europäischen Regulatorik nicht ganz reibungslos abläuft, sah sich die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) bemüßigt, eine Konsultation zu dem Thema „neue Leitlinien für die Nachhaltigkeitspräferenzen“ durchzuführen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat zu dieser wie auch zu vielen anderen Konsultationen Stellung bezogen.

Wenn auch der BVK grundsätzlich die neuen Leitlinien begrüßt, gab es doch einige Gesichtspunkte, die für eine konstruktive Kritik durchaus geeignet sind. Angefangen bei der kurzen Zeitspanne, die für die Stellungnahme seitens EIOPA gesetzt war, bis hin zu neuen weiteren bürokratischen Verpflichtungen oder Kosten, die grundsätzlich abzulehnen sind. Auch die Gefahr, dass ein standardisierter Verkaufsprozess letztendlich nicht zu dem gewünschten Erfolg, nämlich einer individuellen Beratung für die Kunden mit einer persönlichen Begleitung, führt, wurden aufgezeigt. Ob und wie die neuen Leitlinien umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Schutz von Kleinanlegern

Neben der EIOPA-Konsultation für neue Leitlinien für die Nachhaltigkeitspräferenzen im Zuge der IDD-Umsetzung meldete sich der BVK aber auch zur Konsultation der EIOPA zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt zu Wort. Diese Konsultation veröffentlichte EIOPA im Januar 2022, um letztendlich ein Stimmungsbild bei den Marktteilnehmern zu diversen Fragen zu erhalten. Auch hier sollten innerhalb eines Monats alle Marktteilnehmer Stellung beziehen. Im Rahmen dieser Konsultation waren auf einmal wieder entscheidende Fragen wie zum Beispiel die Vergütungssysteme allgemein, die Frage des Interessenkonfliktes und des digitalen Vertriebes auf dem Tisch. Selbst wenn sich die Konsultation vorwiegend nur auf die Versicherungsanlageprodukte bezieht, hat sie doch weitreichende Bedeutung für den Markt im Allgemeinen und die zukünftigen Vergütungsmodelle im Besonderen. Die Ergebnisse der Konsultation zum Kleinanlegerschutz im Kapitalmarkt wird erst im dritten Quartal 2022 ausgewertet vorliegen.

EU-Aktionsplan „Kapitalmarktunion“

Grundlage der Konsultation war der Aktionsplan der Europäischen Kommission (CMU – Capital Market Union), der vorsieht, die Interessen der individuellen Investoren in Finanzprodukte zu steigern. Zu diesem Zweck verabschiedete die Europäische Kommission die sogenannte Retail Investment Strategy im August 2021 und bat die unterschiedlichen Aufsichts­behörden, unter anderem EIPOA, Vorschläge zu unterbreiten.

Wenngleich der BVK die Ziele der Capital Market Union grundsätzlich begrüßt, ist er dennoch der Auffassung, dass die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind. Die Wirkungen von IDD, der zweiten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der Product Oversight and Governance (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sind zunächst abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Denn jede neue Regelung am Markt bringt für Versicherungsvertriebe zusätzliche Verpflichtungen, die zum einen kostenintensiv sind und zum anderen zu neuen bürokratischen Belastungen führen. Regulatorische Stabilität ist daher eine vordringliche Forderung, die immer wieder seitens des BVK hervorgehoben wird. Auch ist der BVK der Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit dieser sein Wahlrecht entsprechend ausüben kann. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung.

Regulierung des Online-Vertriebs

Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Dieser Gedanke wird im Übrigen auch durch die geplante Änderung seitens der Europäischen Kommission, die Richtlinie für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge zu ändern, aufgegriffen. Auch hier hat sich der BVK mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Wenngleich der BVK die Annäherung und Überarbeitung der veralteten Vorschrift an neue Regelungen begrüßt, ist der Verband dennoch der Auffassung, dass auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.

Die Einführung neuer Regelungen ist nur dann sinnvoll, wenn eine Kosten- und Folgenabschätzung ergibt, dass hier keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für den Versicherungsvertrieb ausgebildet werden. Auch hier bleibt abzuwarten, wie die Politik weiter agieren wird. Der Entwurf der Europäischen Kommission wird nunmehr im Europäischen Parlament und Europäischen Rat diskutiert.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2022, S. 114 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Artenauta – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer

ESG-Abfragepflicht: BVK veröffentlicht Checkliste

Nur noch zwei Wochen, dann tritt ab August die ESG-Abfragepflicht bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten in Kraft. Der BVK unterstützt nun Vermittler mit einer eigens veröffentlichten Checkliste. Allerdings reiche die formal korrekte Abfrage nicht aus, warnt der Verband.

Rechtzeitig zum Start der verpflichtenden Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten am 02.08.2022 hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) eine Checkliste für Vermittler veröffentlicht. Diese Checkliste soll Versicherungsvermittlern helfen, eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und daraus abgeleitet Informations-, Beratungs- und Betreuungspflichten gegenüber den Kunden zu gestalten. „Wir werden als Vermittler nur dann authentisch und kompetent von unseren Kunden wahrgenommen, wenn wir unsere eigenen individuellen Positionen zu Nachhaltigkeitsfragen kennen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

„Die formal korrekte Abfrage reiche aber nicht aus“

Die Checkliste bietet nun für Vermittler eine Übersicht über Aspekte, die bei der Positionierung und der Beratung im Themenkomplex Nachhaltigkeit Handlungsempfehlungen unterbreiten. Dabei werden Themen wie die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie im Betrieb und Vertrieb – differenziert nach einer defensiven oder nach einer Impact-orientierten Nachhaltigkeitsstrategie – sowie allgemeine Informationen zur Gestaltung der eigenen Homepage und weitere Marketingmitteilungen an die Hand gegeben. Außerdem beinhaltet die Checkliste auch Ratschläge für die Eignungsprüfung von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten. Insgesamt werde die anstehende Regulatorik zwar in der Checkliste abgebildet, Ausgangspunkt sei aber zwingend die Kenntnis der eigenen Wertehaltung zu Nachhaltigkeitsfragen, gibt der Verband allen Interessierten der Checkliste dabei zu bedenken. „Die formal korrekte Abfrage vorgegebener Stichpunkte reicht nicht aus. Die Beteiligung unserer Branche an der dringend notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft beginnt beim Kundenkontakt im Vermittlerbetrieb. Das ist für uns Verpflichtung und Chance zugleich!“, unterstreicht Heinz.

Checkliste wurde wissenschaftlich begleitet

Die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsfragen betrifft unterdessen alle Bereiche des Geschäftsmodells eines Vermittlerbetriebes. Daher liege eine Besonderheit der BVK-Checkliste auch darin, dass es sich als Gesamtkonzept bei der Integration einer Nachhaltigkeitsstrategie im Versicherungsvermittlerbetrieb versteht, heißt es vom BVK. „Das beginnt bei der eigenen Positionierung, der Entscheidung für eine offensive, neutrale oder defensive Grundhaltung und betrifft letztlich jeden einzelnen operativen Prozess“, erläutert Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Dortmund mit Schwerpunkt auf Versicherungswirtschaft, der das BVK-Konzept wissenschaftlich begleitet hat. (as)

Die BVK Checkliste zur Nachhaltigkeit im Vermittlerbetrieb steht hier zum Download zur Verfügung.

Bild: © everything bagel – stock.adobe.com

 

Berichten Sie über Ihre Haltung zur Nachhaltigkeit!

Vermittlerbetriebe, die ihre Nachhaltigkeitsbemühungen kommunizieren wollen, bekommen beim BVK die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu veröffentlichen. Teilnehmende Vermittlerbetriebe erhalten dafür ein Siegel.

Ein Fachbeitrag von Stefan Frigger, Geschäftsführer bei der BVK-Dienstleistungsgesellschaft mbH

Viele Vermittler nehmen aktuell Nachhaltigkeitsthemen als Gegenstand von Normen und Zwang wahr. Der Grund: ein völlig misslungenes erstes Date! Mit der EU-Transparenzverordnung ist vor etwas mehr als einem Jahr seitens der europäischen Regulierer viel Schaden angerichtet worden. Durch die aus jedem zeitlichen Bezugsrahmen gefallene Vorschrift wurde der Begriff der „Nachhaltigkeit“ für große Teile der Branche ohne Not negativ aufgeladen, was im Vorfeld der Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden voraussichtlich ab August 2022 noch größer zu werden droht.

Dabei eröffnet sich bei einem zweiten Blick eine für interessierte Vermittler chancenreiche Welt, die zudem die dringend notwendige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Die Annäherung an die Thematik muss dabei zwei Sichtweisen streng voneinander trennen: Die Grundidee des Konzepts der „Nachhaltigkeit“ und der „Nachhaltigen Entwicklung“ einerseits und andererseits die regulatorische Umsetzung politischer Aktionspläne. Letztere führen zwar den Begriff, nicht aber die eigentliche Bedeutung des Konzepts im Titel.

Durch die vielfältigen Informations- und Qualifizierungsangebote gilt die Interpretation von „Nachhaltigkeit“ als Ausdruck einer allgemeinen Wertehaltung als etabliert. Der „nachhaltige“ Umgang mit knappen Ressourcen ist ursprünglich als Gegenpol zu einer „nachlässigen“ Grundhaltung unstrittig Gegenstand von Naturwissenschaften und Ethik, nicht juristischer Regulierung. Die Grundaussage einer Wertehaltung mit dem Ziel eines jederzeit harmonischen Gleichklangs ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte findet in den „Zielen für nachhaltige Entwicklung“ eine Leitlinie nachhaltigen Handelns. Diese Ziele wurden von den Vereinten Nationen formuliert und von den Mitgliedsstaaten anerkannt, sodass auch hier ein etablierter Startpunkt existiert.

Rahmenbedingungen der Maklerpositionierung

Zu einem Gegenstand politischen Planens und Agierens mit den üblichen Normierungs- und Regulierungsfolgen wurde Nachhaltigkeit erst deshalb, weil sich die für die Sicherung der Lebensgrundlagen notwendige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ohne Eingriff und Steuerung nicht im notwendigen Umfang vollzieht. Zur Finanzierung dieser gewaltigen Aufgabe werden Regulierungspakete geschnürt, die unter anderem die Lenkung der Finanzströme in solche Anlagen zum Ziel haben, die den größten Beitrag zur Transformation leisten. Der Rest folgt einer verlässlichen Logik: Welche Anlagen dies sein sollen, muss definiert werden (Taxonomie), wie die Finanzströme gelenkt werden sollen („sustainable finance action plan“), ob und welche Anreize gesetzt werden sollen und wie darüber informiert und kommuniziert werden soll.

Für den Maklerbetrieb lautet die Pflicht weiterhin, vorgabengerecht zu arbeiten. Die Kür besteht in der Positionierung durch wahrnehm­bare Kommunikation der eigenen Wertehaltung zur Nachhaltigkeit und der daraus resultierenden Umsetzung im Vermittleralltag.

Vermittler in der Poleposition

Die Chancen für solche Vermittler, die sich Nachhaltigkeitsaspekten ohne Vorbehalte öffnen, sind enorm. Durch ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit in allen Fragen der Vorsorge, Anlage und Risikoabsicherung nehmen sie per se eine mächtige Position bei der Lenkung der Finanzströme in nachhaltige Anlagen ein. Altersvorsorgeberatung kann als Entsprechung der Forderung nach Generationen­gerechtigkeit, eine der Kernforderungen der nachhaltigen Entwicklungsziele, argumentiert werden, andere Sparten mit geeigneten Produkten und Lösungen können ebenfalls auf die UN-Ziele gespiegelt werden.

Vermittler nehmen aufgrund ihres Geschäftsmodells per se eine Poleposition beim Thema Nachhaltigkeit, insbesondere beim Faktor „S“, ein. Aus diesem Grund sieht der Berufsverband für Versicherungskaufleute e. V. (BVK) eine entsprechende offensive und Impact-orientierte Strategie als berufspolitische Selbstverständlichkeit.

 

Berichten Sie über Ihre Haltung zur Nachhaltigkeit!

 

Da konkrete Praxishilfen für den Vermittleralltag zu den Leistungen gehören, wurde der Berichtsstandard „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ entwickelt.

Positionierung: Tue Gutes und rede darüber!

Vermittlerbetriebe, die ihr Engagement in Form einer öffentlich einsehbaren Nachhaltigkeitsstrategie oder eines Nachhaltigkeitsberichts dokumentieren wollen, können dies unter https://nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de tun und das kalenderjährlich zu erneuernde Siegel verliehen bekommen (siehe Bild oben). Auf Anfrage werden ein beschreibbares Word-Template und Formulierungshilfen bereitgestellt, darüber hinaus gibt es individuelle Coaching-Angebote.

Der Berichtsstandard wurde unter Annahme folgender Thesen entwickelt:

Freiwilligkeit und Überzeugung

Nur derjenige, der aus einer intrinsisch motivierten Grundüberzeugung heraus authentisch gegenüber der Öffentlichkeit, den Kunden und anderen Stakeholdern auftreten kann, kann Wettbewerbsvorteile erlangen und einen Beitrag zur Verfolgung der Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.

Selbsterklärung statt Zertifizierung

Normen führen häufig zum „Normen-Limbo“: Trifft das auf mich zu? Habe ich eine Übergangsfrist? Kann ich das umgehen? Ist die Nichterfüllung strafbewehrt? Der Versuch, menschliches Verhalten durch Zertifizierung und Normen beurteilen und lenken zu können, hat nur selten zum gewünschten Ergebnis geführt. So können Normen zur Verhinderung von Greenwashing auch zu mehr Greenwashing führen. Der Berichtsstandard des BVK gibt ausreichend Raum für die Darstellung von umfassenden Anerkennungen (z. B. Gemeinwohlzertifizierung) oder von Einzelaspekten (z. B. die Ermittlung des CO2-Abdrucks des Vermittlerbetriebes), der Standard selbst versteht sich nicht als Zertifikat. Das Siegel weist lediglich nach, dass nach dem Standard berichtet wird.

Respekt vor der Individualität nachhaltiger Wertehaltung und Handlung

Jeder Vermittlerbetrieb ist in seiner Gesamtheit einmalig. Das gilt auch für die Wertehaltungen des Inhabers, seiner Mitarbeiter und der wesentlichen Stakeholder. Diese Individualität darzustellen, braucht freien Raum. Der Berichtsstandard sieht zwar zwölf Kriterien vor, die Darstellung von Zielen, Strategie und Maßnahmen bleibt aber frei von Vorgaben.

Orientierung an ESG-Kriterien und UN Sustainable Development Goals (SDG)

Der Grundaufbau orientiert sich an vorhandenen Berichtsstandards – vor allem dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Diese sind in ihrem vollen Umfang nicht auf Vermittlerbetriebe anwendbar, weshalb hier zwölf Kriterien in vier Kategorien genannt werden. Im einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Kategorie „Strategie“

Nachhaltigkeitsstrategie, Wesentlichkeit und Wertschöpfung

  • Kategorie „Unternehmensführung“

Prozesse und Regeln, Nachhaltige Führung und Stakeholder

  • Kategorie „Umwelt“

Ressourcen und Emissionen, Ressourcenmanagement und Umwelt-Engagement

  • Kategorie „Soziales“

Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Gemeinwesen und Solidarität und Compliance

Weitere Informationen und die Plattform zum Upload der schriftlichen Nachhaltigkeitsstrategien finden Sie hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2022 und in unserem ePaper.

Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Stefan Frigger

BVK wählt neuen Vizepräsidenten

Mit Marco Seuffert hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) einen neuen Vizepräsidenten. Seuffert ist Nachfolger von Ulrich Zander, der nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium kandidierte.

Auf der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Berlin ist Marco Seuffert einstimmig zum neuen Vizepräsidenten gewählt worden. Der bisherige Amtsinhaber, Ulrich Zander, kandidierte nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium.

Seuffert setzt sich seit den 2000er-Jahren in verschiedenen Organisationen für die Belange des Berufsstands der selbstständigen Versicherungskaufleute in herausgehobenen Positionen ein: Im Präsidialrat des BVK arbeitet er seit 2008 mit und unterstützt das BVK-Präsidium in seiner Arbeit. Zur gleichen Zeit wurde er zum Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e. V. (AVV) gewählt, den er seit 2013 als Vorsitzender leitet. Seuffert ist zudem seit 2003 im Vorstand des Interessenverbandes hauptberuflicher Versicherungsvertreter der Zurich Gesellschaften e.V. (IVZ) und führt diesen Verband seit 2011.

Der bisherige BVK-Vizepräsident Ulrich Zander verantwortete 17 Jahre lang die Finanzen des Verbandes. Als jahrelanges Präsidiumsmitglied des AVV trat er auch für eine konstruktive Zusammenarbeit der Vertretervereinigungen mit dem BVK ein. Darüber hinaus festigte Zander durch seine Mitgliedschaft im Gemeinschaftsausschuss Versicherungsaußendienst des GDV die Position der Vermittler gegenüber den Unternehmen.

Das BVK-Präsidium besteht künftig aus BVK-Präsident Michael H. Heinz sowie den Vizepräsidenten Gerald Archangeli, Marco Seuffert, Andreas Vollmer und dem geschäftsführenden Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. (ad)

Lesen Sie auch: Das fordert der BVK von der Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Bild: © BVK