Die Diskussion um ein mögliches EU-weit geltendes Provisionsverbot (AssCompact berichtete) hat nun auch das politische Berlin erreicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion interessiert sich nämlich für eine Einschätzung der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über dieses Regulierungsvorhaben der EU. Durch eine sogenannte Kleine Anfrage haben CDU/CSU nun die Bundesregierung dazu aufgefordert, zu den Äußerungen der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness Stellung zu beziehen. Durch Kleine Anfragen können Fraktionen oder Abgeordnete schriftlich von der Bundesregierung Auskunft bzw. eine Stellungnahme über bestimmte Sachverhalte verlangen.
Das will die CDU/CSU-Fraktion genau wissen
Nach dem Willen der EU-Finanzkommissarin soll im Zuge der neuen EU-Kleinanlegerstrategie auch ein Verbot von Anlageberatungen auf Provisionsbasis verankert werden können. Konkret wird die Regierung daher von der Unionsfraktion gefragt, ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wie sich ein mögliches Verbot der provisionsgestützten Anlageberatung auf die Entwicklung der privaten Altersvorsorge bei Kleinanlegern und Anlegern aus dem Niedriglohnsektor in Deutschland auswirken würde. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Marktstellung von Honorarberatern in Deutschland und nach den Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5% zum 01.07.2022.
Parlamentarier sprechen sich für ein Nebeneinander der Systeme aus
Über die Hälfte aller Investitionen von Kunden lägen unter 5.000 Euro bei einer Einmalanlage beziehungsweise unter 100 Euro bei monatlicher Sparrate, merkten die Parlamentarier in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage an. Überdies betrage das Finanzvermögen deutscher Haushalte im Durchschnitt etwa 16.900 Euro. Daher machen sich die CDU/CSU-Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage bereits dafür stark, dass ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen zielführend sei. Denn, so die Bundestagsabgeordneten, eine Honorarberatung sei für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer als eine provisionsbasierte Beratung.
BVK: Provisionsverbot hat verheerende Konsequenzen für Europa
Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat man die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion unterdessen sehr begrüßt. „Mit dieser Anfrage soll die Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen, Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen zu verbieten, klargestellt werden“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Laut Heinz hätte die Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas. Und als größte Volkswirtschaft der EU und seinen 84 Millionen Einwohnern habe Deutschland eine bedeutende Rolle, so Heinz. „Zwar haben sich Teile der Bundesregierung wie der Bundesfinanzminister bereits gegen die Pläne der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ausgesprochen. Wir fordern aber eine abgestimmte Gegenposition der gesamten Bundesregierung als ein gutes und starkes Signal an die EU-Kommission“, stellt der Verbandspräsident klar. (as)
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