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18. Februar 2023
DORA für Vermittler abgewendet

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DORA für Vermittler abgewendet

DORA für Vermittler abgewendet

Die Europäische Kommission verabschiedete 2022 ein Regelungswerk zur Sicherstellung der Widerstandskraft gegen Cyberattacken in Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Für Vermittlerbetriebe hätten die Vorschriften eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet. Dagegen intervenierte u. a. der BVK – mit Erfolg.

Ein Artikel von Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin und Rechtsanwältin beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

Das Europäische Parlament verabschiedete am 10.11.2022 den sogenannten Digital Operational Resilience Act (kurz: DORA). Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes stimmten mit 556 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen für das neue gesetzliche Regelungswerk zur digitalen operativen Belastbarkeit im Finanzsektor. Die neue Verordnung, die unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten gilt, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf, wurde im Zuge des sogenannten digitalen Finanzpaketes in Angriff genommen.

Unverhältnismäßige Belastung für Versicherungsvermittler

Kurze Vorgeschichte: Die Europäische Union legte im Herbst 2020 ein Regelungswerk zur digitalen operativen Belastbarkeit im Finanzsektor vor. Damit sollen zukünftig Cyber-Angriffe vermieden und eine Verbesserung der Aufsicht über ausgelagerte IT-Dienste erreicht werden. Geplant waren ca. 100 digitale Sicherheits- und Berichtsanforderungen, um die Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie zu mindern. Im Vorschlag der Europäischen Kommission fielen zunächst die Versicherungsvermittler uneingeschränkt in den Anwendungsbereich von DORA. Dieses hätte zu einer unverhältnismäßigen Belastung für viele Versicherungsvermittler geführt, aber auch zu großen bürokratischen und finanziellen Hürden. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat sich daher selbst sowie über seinen europäischen Dachverband der Vermittler – BIPAR – gegen die Einbeziehung von Versicherungsvermittlern in den Anwendungsbereich von DORA eingesetzt.

Auch wenn das grundsätzliche Ziel von DORA, nämlich die digitale operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors zu erhöhen, begrüßt werden kann, war es nach Ansicht des BVK nicht operativ und finanziell tragbar, dass diese Anforderungen von DORA für alle Versicherungs- und Finanzvermittler zu übernehmen sind. Die Regulierungsarchitektur von DORA sei nicht an den Versicherungsvertriebssektor angepasst und die verhältnismäßige Anwendung der zahlreichen und detaillierten Anforderungen sei in der Praxis nur schwer zu gewährleisten. Diese Botschaft wurde an die Abgeordneten des Rates und der Kommission weitergeleitet. Der BVK hat sich daher zum einen in Arbeitspapieren an die Europäische Kommission gewandt, zum anderen aber auch die Mitglieder des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON-Ausschuss) angeschrieben und seine Bedenken angebracht.

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Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer