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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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BVK: Honorarberatung ist kein Allheilmittel

Sind die derzeit in der Diskussion befindlichen Denkansätze des Bundesverbraucherministeriums, der SPD und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Honorarberatung ein ideologisches Trugbild oder dienen sie tatsächlich dem angestrebten Ziel, mehr Verbraucherschutz zu schaffen?

<p>Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist jedenfalls die Beschr&auml;nkung auf ein bestimmtes Verg&uuml;tungssystem, Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis hier, Honorarberatung dort, keine f&uuml;r den Verbraucher befriedigende L&ouml;sung. In seiner jetzt ver&ouml;ffentlichten Stellungnahme stellt der BVK klar, dass die Qualit&auml;t der Beratung f&uuml;r den Kunden messbar und darstellbar sein muss. Sie ist nicht abh&auml;ngig von einer bestimmten Verg&uuml;tungsform, sondern muss weitere Kriterien wie finanzielles Verst&auml;ndnis des Kunden / Verbrauchers, den Umgang des Vermittlers mit komplexen Produkten, die Qualifikation des Vermittlers und auch interne Anreizsysteme ber&uuml;cksichtigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&bdquo;Die Verg&uuml;tungsform allein ist kein Garant f&uuml;r eine qualifizierte Beratung&ldquo;, sagt BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz. &bdquo;Auch bei einer Beratung auf Honorarbasis sind Interessenkonflikte, die sich aus der Verg&uuml;tung ergeben, nicht ausgeschlossen.&ldquo; Zudem ist bei dem bew&auml;hrten System der Versicherungsvermittlung zu bedenken, dass Vermittler von Versicherungen f&uuml;r ihre T&auml;tigkeit von den Produktgebern eine Provision oder Courtage erhalten, mit der nicht nur die Vermittlung, sondern auch die Beratung und &ndash; oft jahrelange &ndash; Betreuung der Kunden gleich mitverg&uuml;tet werden.</p>
<p>Einseitige Bevorzugung verhindert Wahlfreiheit</p>
<p>Beide Verg&uuml;tungsformen &ndash; Provision bzw. Courtage, die f&uuml;r die Dienstleistungen Beratung, Abschluss und Betreuung gezahlt werden und das Honorar, das allein f&uuml;r die Beratung&nbsp;f&auml;llig wird &ndash; haben Vor- und Nachteile. Eine Koexistenz der Verg&uuml;tungsmodelle ist daher am ehesten geeignet, Fehlanreize bei der Beratung zu verhindern. Der BVK sieht in den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen der Versicherungsvermittlung mit provisionsverg&uuml;teten und honorarbasierten Beratungsm&ouml;glichkeiten einen ausgewogenen vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen und deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Alle Verbraucher haben eine Wahlfreiheit und profitieren davon.</p>
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<p>&bdquo;Daher lehnt der BVK regulatorische Eingriffe durch den Gesetzgeber und die ungerechtfertigte Bevorzugung einer bestimmten Verg&uuml;tungsform im Bereich der Versicherungsvermittlung ab&ldquo;, so der BVK-Pr&auml;sident.</p>
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Der BVK zum Provisionsabgabeverbot

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vertritt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme im Konsultationsverfahren 4/2012 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss.

<p>Angesichts der auch heute noch fortgeltenden Bedeutung des Verbotes schl&auml;gt der BVK wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dar&uuml;ber hinaus vor, dieses Verg&uuml;tungsabgabeverbot in einer eigenen gesetzlichen Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern. Damit unterst&uuml;tzt der BVK die Empfehlung des Bundesrates zur gesetzlichen Regelung. Gleichzeitig sollte die BaFin erm&auml;chtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verb&auml;nden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verst&ouml;&szlig;en gegen das Provisionsabgabeverbot &uuml;ber die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden k&ouml;nnen. Die komplette Stellungnahme des BVK lesen Sie <a href="http://www.asscompact.de/media/PDF/AssCompact/BVK-Stellungnahme_Provisi…; target="_blank">hier.</a></p>
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Versicherungskaufleute kritisieren Pläne zur Förderung der Honorarberatung

Auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung in Oldenburg hat sich der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für eine Festigung und Bewahrung des Provisionssystems in der Versicherungsvermittlung ausgesprochen.

<p>Die BVK-Delegierten stimmten einstimmig am 03.05.2012 f&uuml;r den Leitantrag des Pr&auml;sidiums &bdquo;Festigung der Provisionen&ldquo;. Der BVK kritisiert darin, dass die rund 260.000 registrierten Versicherungsvermittler, die schon jahrzehntelang kundenorientiert und auf einem qualitativ hohen Niveau auf Provisionsbasis Versicherungen vermitteln, von einigen politischen Entscheidungstr&auml;gern und Verbrauchersch&uuml;tzern unzul&auml;ssigerweise f&uuml;r die Finanzkrise verantwortlich gemacht werden. Dabei war dieser Berufsstand gar nicht Ausl&ouml;ser der Wirtschaftskrise, so dass auch eine Abschaffung von Provisionsverg&uuml;tungen zugunsten eines Honorarsystems bei der Versicherungsvermittlung kein Mittel zu deren Vermeidung sein kann.</p>
<p>Umkehrung des Verbraucherschutzes</p>
<p>&bdquo;Kunden werden doppelt belastet. Denn sie w&uuml;ssten, dass die honorarpflichtige Versicherungsberatung nicht zum Versicherungsschutz f&uuml;hrt und dass bei Vertragsabschluss in der Regel zus&auml;tzliche Kosten entstehen. Daher w&uuml;rden gerade diejenigen mit schwacher Finanzkraft und mit einer h&auml;ufig unzureichenden Absicherung ihrer Lebensrisiken auf die wichtige Beratung verzichten. Das konterkariert die ganzen staatlichen Bem&uuml;hungen um einen besseren Verbraucherschutz und ist unsozial&ldquo;, kritisiert BVK Pr&auml;sident Michael H. Heinz die geplante F&ouml;rderung der Honorarberatung. &bdquo;Die Umstellung des Vermittlermarktes auf eine Honorarberatung w&uuml;rde zudem dazu f&uuml;hren, dass abertausende Vermittleragenturen mit ihren Mitarbeitern gef&auml;hrdet w&auml;ren&ldquo;, so der BVK-Pr&auml;sident. &bdquo;Ganz abgesehen davon, dass mit den derzeit 240 registrierten Versicherungsberatern gar nicht fl&auml;chendeckend beraten werden kann.&ldquo; Der BVK sieht au&szlig;erdem erhebliche Umstellungskosten und Steuermindereinnahmen bei der Versicherungsteuer auf den Staat zukommen. Der B&uuml;rokratieaufwand f&uuml;r die Versicherungsunternehmen und die Verwaltung w&uuml;rde enorm zunehmen.</p>
<p>Apell gegen die einseitige Maximierung der Unternehmensgewinne</p>
<p>Daher unterst&uuml;tzt der BVK ausdr&uuml;cklich entsprechende Tendenzen in der Regierungskoalition, die eine Konsolidierung im Versicherungsvermittlermarkt anstreben. Schlie&szlig;lich ist in Deutschland mit der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts im Jahre 2007, dem Inkrafttreten der Versicherungsvermittlungsverordnung, der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der Regelung der Informationspflichtenverordnung ein umfassender und vorbildlicher Kundenschutz bei der Vermittlung gew&auml;hrleistet. Deshalb ist die hohe Qualifikation der Versicherungsvermittler ebenso garantiert wie ihre Verpflichtungen zur umfassenden Beratung und Information. Die BVK-Delegierten richteten au&szlig;erdem einen Appell an die Versicherungsunternehmen, das Kundenwohl und den Solidargedanken, der diese Branche auszeichnet, zu erhalten und nicht einseitig die Unternehmensgewinne zu maximieren.</p>
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Vermittler sehen einer Absenkung des Garantiezinses gelassen entgegen

Vermittler und Verbände sehen in der Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes keine Gefahr für die Lebensversicherung. Diese wird nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) immer noch als sicherer Hafen angesehen.

<p></p><p>Versicherungen können für ihre Deckungsrückstellungen maximal den sogenannten Höchstrechnungszinssatz zugrunde legen. Dieser wird für Lebensversicherungen in der sogenannten Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt. Zum 01.01.2012 wird der Zinssatz von 2,25% auf 1,75% abgesenkt werden. Auf bestehende Verträge hat diese Änderung aber keine Auswirkung. Trotz dieser Absenkung ist der BVK davon überzeugt, dass die Lebensversicherung nach wie vor ein attraktives Vorsorgeprodukt sei. „Diese Zinsanpassung durch das Bundesfinanzministerium, die aufgrund der niedrigen Marktzinses erfolgte, wird nur marginal die Leistungen aus den Lebensversicherungen schmälern“, so der BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Garantiezins sei schließlich nur Teil der Gesamtverzinsung von Lebensversicherungen. </p><p>Die Diskussion um die Auswirkungen einer Absenkung des Garantiezinses geht natürlich nicht spurlos an den potentiellen Neukunden und Bestandskunden von Lebensversicherungen vorbei. Nach einer aktuellen Umfrage des Fachmagazins AssCompact von unabhängigen Vermittlern der Finanz- und Versicherungsbranche (AssCompact Trends I/2011) befürchten 21% der befragten Vermittler einen deutlichen und spürbaren Rückgang des Geschäfts aufgrund der unattraktiven Zinsbindung. Fast genauso viele Vermittler (21,4%) vermuten einen leichten Rückgang der Nachfrage durch die Absenkung des Garantiezinses. Der Großteil der Vermittler geht allerdings davon aus, dass die Nachfrage unverändert bleibt (37,1%) und sogar leicht bis stark anwachsen wird.</p><p>Anbieterportfolio erweitern</p><p>Als Reaktion auf ein möglicherweise geändertes Nachfrageverhalten von Seiten der Kunden wollen 32,3% der Vermittler ihr Anbieterportfolio erweitern und ihren Kunden somit Alternativen bieten. Des Weiteren werden die Vermittler zukünftig verstärkt die Versicherungszusagen prüfen (39,2%). 33,1% der befragten Vermittler werden Ihre Produktauswahl hingegen nicht verändern. Nach Ansicht der Vermittler werden vor allem Fondssparpläne und Garantiefonds von der Garantiezinssenkung profitieren. Aber auch die Nachfrage nach Edelmetallen und seltenen Erden werden zunehmen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A69180B1-EB85-4731-8C56-302F10807277"></div>

 

Concordia im BVK-Rating

Aller guten Dinge sind drei: Ein dritter Versicherer kann sich dieses Jahr bei der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über das Ergebnis freuen: Die Concordia wurde mit der Gesamtnote „sehr gut“ und vier Sternen ausgezeichnet.

<p>Grundlage des BVK-Ratings ist eine Befragung der Vertreter der Concordia in fünf Dimensionen: Vertriebspolitik, Provisionen, Vermittlerunterstützung, Innendienstunterstützung und Kundenorientierung. Es wird nicht nur eine Gesamtnote vergeben, sondern jede Dimension auch einzeln bewertet, so dass interessierte Vermittler die Möglichkeit haben zu erkennen, ob die für sie individuell wichtigen Teilaspekte ihren Vorstellungen entsprechen. Bei der Siegelvergabe Anfang Dezember 2010 in Hannover kündigte der Vertriebschef der Concordia, Lothar See, an, dass dem Versicherer sehr an einer weiterhin erfolgreichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der eigenen Ausschließlichkeitsorganisation als tragenden Säule des Unternehmens gelegen sei. Deshalb wolle man beim nächsten BVK-Rating die Note „gut“ bei „Provisionen und Gegenleistungen“ zu „exzellent“ verbessern. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/37C4C675-CE92-4F14-A7DF-EC151CCF2801"></div>