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12. Mai 2022
Veröffentlicht: DIN-Entwurf zu Nachhaltigkeitspräferenz
DIN-Entwurf zu Nachhaltigkeitspräferenz veröffentlicht

Veröffentlicht: DIN-Entwurf zu Nachhaltigkeitspräferenz

Die Abfragepflicht einer Nachhaltigkeitspräferenz rückt näher, immer mehr Marktteilnehmer bringen dazu unterstützende Informationen und Vorgehensweisen. Nun hat auch das deutsche Institut für Normung einen Entwurf veröffentlicht.

In weniger als drei Monaten soll es soweit sein: Die Abfragepflicht einer Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden soll in der Beratung von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten für Makler verpflichtend werden. Studien zeigen allerdings, dass die Verunsicherung unter Vermittlern bei diesem Themenkomplex noch vergleichsweise hoch ist, wie AssCompact bereits berichtete (Nachhaltigkeit: Abfragepflicht sorgt bei Vermittlern für Unsicherheit). Zur Reduzierung der Ungewissheit arbeiten derzeit verschiedene Marktteilnehmer an einer praxistauglichen Standardisierung der Abfragepflicht.

DIN-Entwurf als modulare Erweiterung

Unter Mitwirkung von großen Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertrieben, Maklern, Verbänden, Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern hat das DIN nun den Entwurf eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ vorgelegt. Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, aber auch losgelöst davon, anwendbar sein. Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse“ begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen die Einstellungen und Verhaltensweisen von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. „Daher werden die Verbraucher sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG. Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klar zu werden.

Strukturierter Abfrageprozess soll für Sicherheit sorgen

Das ESG-Modul schafft einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur jeweils individuellen Nachhaltigkeitspräferenz. Eine Standardisierung der Abfrage ist auch deswegen nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war – aber bereits ab August 2022 gilt. Mit Verabschiedung der endgültigen Fassung des ESG-Moduls wird der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt. Der Entwurf des ESG-Moduls liegt der Öffentlichkeit nun bis zum 06.07.2022 zur Einsicht und Stellungnahme (DIN 77230/A2 Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte) vor. Anschließend werden etwaige Optimierungen eingearbeitet, sodass das Norm-Modul im August 2022 verfügbar sein wird. (as)

Bild: © Philip Steury – stock.adobe.com