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17. Oktober 2024
Falsche Risikoeinstufung von Immobilienfonds? – Klage gegen ZBI

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Risikoeinstufung von Immobilienfonds – Verbraucherschützer klagen gegen ZBI

Falsche Risikoeinstufung von Immobilienfonds? – Klage gegen ZBI

Folgen für den Markt der offenen Immobilienfonds

Generell könnte die Klage Folgen größeren Ausmaß haben. „Sollten die Gerichte unserer Auffassung folgen, können betroffene Anlegerinnen und Anleger Schadenersatz verlangen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie den Immobilienfonds nicht gekauft hätten, wenn im Basisinformationsblatt eine Risikokennzahl von 6 angegeben worden wäre“, so Verbraucherschützer Nauhauser.

Ein Erfolg der Klage hätte weitreichende Folgen für die gesamte Fondsbranche, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er erklärt: „Auch andere Immobilienfonds müssten in Zukunft als hochriskante Anlagen vermarktet werden. Betroffene Anleger können unabhängig vom Ausgang des Verfahrens schon jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen, weil sie getäuscht wurden.“ Seine Kanzlei hat bereits erste Anlegerklagen wegen des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds eingereicht. Vor allem über die Volks- und Raiffeisenbanken wurde der Fonds als besonders risikoarmes Investment an Privatanleger verkauft, so Goldenstein. Zehntausende Verbraucher seien auf diesem Weg getäuscht worden. Seiner Ansicht nach wären die Verluste der Anleger vermeidbar gewesen, wäre ihnen zum Investitionszeitpunkt das tatsächliche Risiko aufgezeigt worden.

Verbraucherschützer stellen Forderung an die BaFin

Aufgrund der allgemeinen Bedeutung für den Markt der offenen Immobilienfonds fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Finanzaufsicht BaFin auf, ihre aktuelle Aufsichtspraxis zu überprüfen und irreführende Risikoeinstufungen zu unterbinden. Auf AssCompact Nachfrage äußert sich die BaFin wie meist in solchen Fällen: Zu konkreten Einzelfällen treffe man keine Aussagen. (bh)

Bild: © Nijat – stock.adobe.com

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