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10. November 2020
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung muss nicht teuer sein

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Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung muss nicht teuer sein

Der Heil- und Kostenplan

Bevor mit der Zahnersatz-Behandlung begonnen wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die weitere Behandlung. Er dokumentiert, welche Leistungen vorgenommen werden müssen und welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen können. Der Heil- und Kostenplan wird der Kasse eingereicht, um von ihr eine Kostenzusage für den Festzuschuss zu erhalten. Für Regelversorgungen muss der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt immer kostenlos erstellt werden. Der genehmigte Heil- und Kostenplan sollte zügig umgesetzt werden, da er nur sechs Monate gültig ist.

Die private Zahnzusatzversicherung

Die neue Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein richtet sich an Kun­den, für die ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. auf freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung besteht. ZahnGesund kann von Personen abgeschlossen werden, die nicht mehr als drei fehlende Zähne haben, die nicht dauerhaft ersetzt sind, ausgenommen davon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehende Lückenschlüsse. Für maximal einen bei Vertragsschluss fehlenden und noch nicht dauerhaft ersetzten Zahn besteht Leistungsanspruch, sofern die Zahnersatzmaßnahme noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Die drei Kompakt-Tarife sichern die Kostenrisiken von Zahnbehandlung, Zahn­prophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und der Schmerzlinderung ab. Die Versicherten können sich dabei zwischen einer Leistungshöhe von 75, 85 oder 100% entscheiden, wobei sich die Erstattungsleistungen bei den ZahnGesund-Tarifen mit 75 und 85% bei Bonusheftführung auf 80 bzw. 90% erhöhen.

Abgeschlossen werden können die Tarife in jedem Alter, es gibt kein Mindesteintritts- und kein Höchsteintrittsalter. Im Premium-Tarif ZahnGesund 100 werden die Kosten für Zahnbleaching übernommen. Die Antragstellung ist einfach: Im Antrag wird nur eine einzige Gesundheits­frage nach fehlenden Zähnen gestellt, wobei ein fehlender Zahn kostenlos mit­versichert ist.

Bei medizinischer Notwendigkeit werden besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung wie beispielsweise Akupunktur, Hypnose oder auch Vollnarkose erstattet. Wenn es der Zahnarzt medizinisch für erforderlich hält und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann, werden moderne Trendleistungen wie Laser­behandlung bezahlt.

 
Ein Artikel von
Dr. Rainer Reitzler