Dem Verbraucherportal finanzen.de zufolge haben 94% der Erwachsenen mindestens eine Zahnfüllung. Und 57% der 35- bis 44-Jährigen fehlt mindestens ein Zahn. Mit dem Alter nimmt die Zahl der Füllungen ab, die Zähne müssen ersetzt werden. Immer noch machen gesetzlich Krankenversicherte den Fehler, sich auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kasse zu verlassen.
Was die gesetzlichen Krankenkassen zahlen
Seit 2005 gibt es von der Krankenkasse beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden, man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“. Der Festzuschuss deckt nur etwa die Hälfte der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die nach dem zahnärztlichen Befund „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Man könnte auch sagen, es ist die einfachste und zweckmäßigste Lösung, bei der Schönheit oder Ästhetik häufig keine große Rolle spielen. Seit 01.10.2020 erhöhen sich diese Festzuschüsse um 10 Prozentpunkte. Statt bisher 50% werden nun 60% der anfallenden Kosten erstattet bzw. bei lückenloser Führung des Bonusheftes bis zu 75%. Zu beachten ist, dass trotz des erhöhten Festzuschusses nur für die Regelversorgung (Standardtherapie) geleistet wird.
Die Eigenanteile sind hoch
Beispiel Regelversorgung für eine Krone: Das bedeutet eine Lösung aus Metall. Diese wird nicht verblendet, d. h., es entspricht nicht dem natürlichen Weiß der Zähne. Diese Krone kostet rund 300 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse würde hierfür zirka 180 Euro übernehmen. Eine höherwertigere Versorgung wäre eine verblendete Krone, zum Beispiel aus Keramik, die dem natürlichen Weiß der Zähne entspricht. Diese kann bis zu 1.100 Euro kosten. Hierfür würde die Kasse einen Festzuschuss von etwa 180 Euro übernehmen, also die gleiche Leistung wie für eine Krone der Regelversorgung. Der Eigenanteil würde hier 920 Euro betragen.
Der Heil- und Kostenplan
Bevor mit der Zahnersatz-Behandlung begonnen wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die weitere Behandlung. Er dokumentiert, welche Leistungen vorgenommen werden müssen und welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen können. Der Heil- und Kostenplan wird der Kasse eingereicht, um von ihr eine Kostenzusage für den Festzuschuss zu erhalten. Für Regelversorgungen muss der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt immer kostenlos erstellt werden. Der genehmigte Heil- und Kostenplan sollte zügig umgesetzt werden, da er nur sechs Monate gültig ist.
Die private Zahnzusatzversicherung
Die neue Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein richtet sich an Kunden, für die ein Leistungsanspruch bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. auf freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung besteht. ZahnGesund kann von Personen abgeschlossen werden, die nicht mehr als drei fehlende Zähne haben, die nicht dauerhaft ersetzt sind, ausgenommen davon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehende Lückenschlüsse. Für maximal einen bei Vertragsschluss fehlenden und noch nicht dauerhaft ersetzten Zahn besteht Leistungsanspruch, sofern die Zahnersatzmaßnahme noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Die drei Kompakt-Tarife sichern die Kostenrisiken von Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und der Schmerzlinderung ab. Die Versicherten können sich dabei zwischen einer Leistungshöhe von 75, 85 oder 100% entscheiden, wobei sich die Erstattungsleistungen bei den ZahnGesund-Tarifen mit 75 und 85% bei Bonusheftführung auf 80 bzw. 90% erhöhen.
Abgeschlossen werden können die Tarife in jedem Alter, es gibt kein Mindesteintritts- und kein Höchsteintrittsalter. Im Premium-Tarif ZahnGesund 100 werden die Kosten für Zahnbleaching übernommen. Die Antragstellung ist einfach: Im Antrag wird nur eine einzige Gesundheitsfrage nach fehlenden Zähnen gestellt, wobei ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert ist.
Bei medizinischer Notwendigkeit werden besondere Maßnahmen zur Schmerzlinderung wie beispielsweise Akupunktur, Hypnose oder auch Vollnarkose erstattet. Wenn es der Zahnarzt medizinisch für erforderlich hält und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann, werden moderne Trendleistungen wie Laserbehandlung bezahlt.
Dies sind die wichtigsten Produktmerkmale auf einen Blick:
- günstige Beiträge und hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
- 5% Upgrade bei geführtem Bonusheft
- Hightech-Leistungen inklusive
- Innovationsgarantie: künftig neue, medizinisch notwendige Behandlungen sind mitversichert
- einfacher Online-Abschluss ohne Unterschrift
- unkomplizierter Wechsel zum Münchener Verein durch Anrechnung der Vorversicherungszeit
- keine Wartezeit
- Den Zahn-Rundumschutz gibt es zudem für wenig Geld. So zahlen Kunden, die zwischen 26 und 35 Jahre alt sind, beispielsweise im Tarif ZahnGesund 75+ pro Monat nur 12,90 Euro. Zudem hat der Tarif bereits sehr gute und exzellente Ratings erhalten und wird in Vergleichsportalen auf Platz 1 gesetzt.
Ein Wechsel ist einfach – Es geht nichts verloren
Kunden, die bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können unter Anrechnung ihrer bisherigen Versicherungszeiten in einen der ZahnGesund-Tarife wechseln. Ohne die sonst übliche Leistungsstaffel erhalten die Kunden von Anfang an eine unbegrenzte Erstattungshöhe. Dies ist zum Beispiel bei einer vierjährigen Vorlaufzeit und einer in etwa ähnlichen Erstattungshöhe für Zahnersatz beim bisherigen Tarif der Fall.
Der richtige Ansatz im Gespräch
Nach einer Allensbach-Umfrage überlegen sich 80,2% der Befragten über 16 Jahre, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den beliebtesten Zusatzversicherungen. Über 16 Millionen Personen in Deutschland haben bereits eine abgeschlossen. Das heißt aber auch, dass etwa 50 bis 60% der Bevölkerung noch keine haben. Das eröffnet dem Vertrieb sehr gute Möglichkeiten. Vielen Kunden ist der Vorsorgebedarf noch nicht wirklich bewusst. Im Gespräch gilt es, den Kunden auf das Risiko der oft hohen Zuzahlungen hinzuweisen.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2020, Seite 34f., und in unserem ePaper.
Bild: © He2 – stock.adobe.com

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