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Online-Petition gegen Taping bei Investmentberatungen gestartet

Die EU hatte im Rahmen ihrer Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II die Aufzeichnung von telefonischen Abschlüssen im Investmentbereich verbindlich vorgeschrieben. In der Branche sorgt das zum Teil für Unmut. Mehrere Verbände haben daher nun eine Online-Petition dagegen gestartet.

Das verpflichtende Taping von Beratungsgesprächen sorgt weiter für Diskussionsstoff in der Finanzdienstleistungsbranche. Im Zuge der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II in nationales Recht müssen Telefon- oder Video-Beratungsgespräche zur Beweissicherung zwingend aufgezeichnet werden. Dabei muss nicht nur der eigentliche Auftrag, sondern die komplette Beratung festgehalten werden, auch wenn am Ende gar kein Auftrag erfolgt.

Nicht im Sinne des Verbraucherschutzes

Nach aktuellem Stand dürfen diejenigen, die keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen, keine Beratung am Telefon mehr erhalten und können mit ihren Beratern telefonisch keine Fragen mehr klären. Das führt den Initiatoren der Petition zufolge gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen dazu, dass die Kunden auf sich allein gestellt sind, da Präsenzberatungen gar nicht leistbar sind. Das könne nicht im Sinne eines angestrebten Verbraucherschutzes sein.

Gemeinsame Online-Petition gestartet

Gegen die aktuelle Regelung setzt sich nun ein Verbund aus Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW), Bund der Versicherten (BDV), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und VOTUM in Form einer gemeinsam unterstützten Online-Petition zur Wehr. Unterzeichner der Petition erklären, „dass ich als Kunde/Kundin selbst entscheiden möchte, ob mein Gespräch in einem Telefon- oder Video-Beratungsgespräch zur Beweissicherung (sogenanntes Taping) aufgezeichnet wird oder nicht. Hierzu wünsche ich mir eine einmalige Erklärung, die bis zum Widerruf ihre Gültigkeit behält.“

Evaluierung im Sommer geplant

Hintergrund der Petition ist die für Sommer 2021 geplante Evaluierung der MiFID-II-Richtlinie. Die Verbände wollen erreichen, dass dabei für Kunden eine Wahlfreiheit geschaffen wird. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, telefonisch beraten zu werden und Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie selbst keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Forderung inzwischen bereits übernommen und gibt an, sich bei den zuständigen Stellen in Brüssel dafür einzusetzen. (mh)

Bild: © bestforbest – stock.adobe.com

 

Wie Vermittler jetzt ihre Zukunftsfähigkeit sichern können

Corona-Krise: Einige Makler haben sehr zu kämpfen, andere fahren derzeit Rekordumsätze ein. Mit welchen Erfolgsfaktoren Vermittler ihren Betrieb gerade jetzt zukunftsfähig machen können, diskutierten im Rahmen des DKM-Kongresses Unternehmertum Stefan Frigger, Prof. Matthias Beenken und Andreas Vollmer.

In Erwartung des bevorstehenden „Lockdown light“ gewann die Diskussion, die den DKM-Kongress Unternehmertum am Messedonnerstag eröffnet hat, zusätzliche Aktualität. Stefan Frigger, Geschäftsführer der BVK Dienstleistungsgesellschaft mbH, moderierte das Gespräch zwischen Prof. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer.

Unterschiedliche Standpunkte in derselben Situation

Auf die Frage, wie man von Wissenschaft zur Zukunftsfähigkeit komme, bemerkte Prof. Matthias Beenken zunächst, dass unterschiedliche miteinander nicht zu vereinbarende Diskussionsstandpunkte so zustande kämen, dass jeder sich selbst als Referenzpunkt sehe und das Erlebte auf die Gesamtheit beziehe. Auf die Versicherungsbranche bezogen gebe es in der momentanen Situation, so Beenken, Umsatzeinbrüche bei zwei Dritteln der Vermittler, wohingegen anderen derzeit mehr Umsatz gelänge als sonst. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen sei die Tatsache, dass sich einige schon mehr, die anderen weniger mit dem seit Jahren andauernden Trend der Digitalisierung befasst hätten. Corona mache es nun aber unumgänglich, neue Kundenkontaktmöglichkeiten und auch andere Arten der Mitarbeiterorganisation zu finden. Erfolgreicher seien zudem die Makler und Mehrfachagenten, die mit eigenen Webaktivitäten aufwarten könnten und ihren Kunden ebenfalls die Möglichkeit zur Webaktivität böten. Allerdings sei hierbei für den Erfolg eine klare Strategie vonnöten.

Digitalisierung, Personalplanung, Cross-Selling

Neben der Digitalisierung gebe es aber noch andere Gestaltungsräume, wie Vermittler nun ihre Zukunftsfähigkeit sichern könnten, so Beenken. In der letztjährigen BVK-Strukturanalyse habe sich beispielsweise auch klar gezeigt, dass das Personal ein wichtiger Erfolgsfaktor im Vermittlerbetrieb sei. Arbeitsteilung sei wertvoll, erläuterte Beenken und appellierte an die Zuhörer auf der Plattform der DKM digital.persönlich, dass es für Inhaber von Maklerbüros und an der Zeit sei, sich über Personalplanung und sinnvolle Arbeitsteilung Gedanken zu machen. Den eigenen Mitarbeitern Aufgaben zuzutrauen und sie Verantwortung übernehmen zu lassen, sei das Gebot der Stunde.

Als letzten Erfolgsfaktor im Gespräch mit Stefan Frigger und Andras Vollmer nannte Prof. Matthias Beenken noch die Cross-Selling-Quote als Erfolgsrezept: Vermittler – und Makler hätten hier eine besonders große Chance – müssten sich an eine umfassende Betreuung und Beratung ihrer Kunden wagen, anstatt sich im Klein-Klein einzelner Kfz-Versicherungsverträge zu verlieren.

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer bekräftigte in der Eröffnungsdiskussion des DKM-Kongresses Unternehmertum, dass man als Branchenverband momentan mit der großen Heterogenität am Markt konfrontiert sei und individuelle unternehmerische Hilfestellungen gebe. Unternehmerische Kompetenz sei derzeit besonders gefragt, so Vollmer, der an die Kollegen aus der Branche appellierte, diese Zeit, in der der Kundenkontakt sehr schwierig sei, doch intensiv für den eigenen Vermittlerbetrieb zu nutzen.

Intensive Innenansicht des eigenen Maklerbetriebs und Weiterbildung

Im Lockdown lasse sich zwar laut Vollmer nicht plötzlich ein unternehmerisches Mindset aufsetzen, wenn es bisher noch gar nicht vorhanden sei. Wenn aber der Maklerbetrieb über ein eigenes Maklerverwaltungsprogramm (MVP) verfüge, dann sei es jetzt an der Zeit, so Vollmer, sich intensiv mit den eigenen Geschäftsabläufen auseinanderzusetzen, Fortschritte im Umgang mit dem eigenen MVP zu machen und auch BiPRO-Schnittstellen zu entdecken. Dies sei vielleicht ein extrem steiniger Weg, dessen Zeit aber nun wohl zwangsläufig gekommen sei – und der mit Hilfe von Webinaren auch erleichtert werden könne. In diesem Zusammenhang sprachen sowohl Vollmer als auch Beenken diverse Weiterbildungsmöglichkeiten an und luden die Zuschauer dazu ein, auf den Internetseiten des BVK und im Bildungsprogramm der Deutschen Maklerakademie vorbeizuschauen. (ad)

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BVK: Direkte Kundenansprache kaum zu kompensieren

Bislang hat die Corona-Krise nicht zu einem massenhaften Vermittlerschwund geführt, wie Umfragen des BVK zeigen. Doch die Lage bleibt unsicher, so drohen für Vermittler Einbußen erst zeitverzögert, wie der BVK auf der DKM 2020 digital.persönlich noch einmal betonte. Weiteres Thema auf der Agenda waren die Klarstellungen von DIHK und BaFin zur Weiterbildungspflicht. Hier fordert der BVK Nachbesserungen.

Digital statt Dortmund: Die traditionell gemeinschaftliche Pressekonferenz des DKM-Veranstalters bbg und des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ging in diesem Jahr digital vonstatten. Der BVK zog anlässlich der DKM 2020 digital.persönlich eine Corona-Zwischenbilanz zur wirtschaftlichen Lage der Vermittler. Ein weiteres wichtiges Thema in den Ausführungen war die Weiterbildungspflicht für Vermittler.

Corona-Krise trifft auch Vermittler massiv

Die Covid-19-Pandemie hat auch massive Auswirkungen auf die Vermittler-Branche. Im Rahmen von zwei Umfragen hat der BVK bei seinen Mitgliedern hierzu nachgefragt. In einer ersten Umfrage im April klagten zwei Drittel der Teilnehmer über Umsatzeinbußen. Im Schnitt betrugen die Rückgänge 38%. Dabei waren die Makler mit annähernd 39% am zweithäufigsten betroffen, Mehrfachvertreter mit 43,3% am stärksten. Die Folgeumfrage im August zeigte dann ein etwas abgemildertes Bild, was die Umsatzeinbußen angeht: Hier gaben zwei Drittel der Teilnehmer verringerte Umsätze an, die sich im Schnitt auf 20% beliefen.

Kein Vermittlerschwund infolge von Corona

Laut BVK deuten die Umfrageergebnisse nicht auf einen massenhaften Vermittlerschwund durch die Folgen der Corona-Krise im Zusammenspiel mit der Digitalisierung hin. Denn nur 2,5% der befragten Vermittler planen bislang einen Marktaustritt bzw. in den Ruhestand zu gehen.

Direkte Kundenansprache aber kaum zu kompensieren

„Unsere Vermittlerumfragen bilden sehr gut die Einschränkungen der Geschäftstätigkeit durch die Corona-Pandemie für die Vermittler und deren Umsatzentwicklung ab“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Persönliche Gespräche und Treffen hätten den Studien zufolge um dramatische 82% abgenommen. „Trotz der massiv ausgeweiteten digitalen und telefonischen Kontaktaufnahme zu den Kunden konnte die direkte Kundenansprache kaum kompensiert werden“, so Heinz weiter. Somit bleibt die Lage unsicher. Schließlich drohen Vermittler Einbußen erst zeitversetzt zu treffen und sie könnten Einnahmeverluste erst im Nachgang mit voller Wucht zu spüren bekommen. Dies bekräftigte  Heinz erst jüngst wieder gegenüber Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Regularien als Damoklesschwert

Angesichts der Corona-Krise fordert der BVK von den politischen Entscheidungsträgern, Vermittler nicht mit weiteren Regularien unter Druck zu setzen. Auf politischer Ebene will der Verband künftig „noch stärker vom Verhindern ins Agieren kommen“, wie Heinz betonte. Es gehe um die Frage, was eine wie auch immer geartete Bundesregierung in Sachen private und staatlich geförderte Altersvorsorge künftig beschäftigen wird und wie sich der BVK einbringen könne. Hierzu sei der BVK im Austausch mit jungen Bundestagsabgeordneten aus entsprechenden Fachausschüssen. Es seien informative Gespräche. Was aufhorchen lässt: Aufseiten der jüngeren Politiker wäre aber teilweise eine Distanz zum Berufsstand der Vermittler feststellbar.

BVK unterstützt Klarstellungen zur Weiterbildungspflicht

Inwieweit die Forderungen des BVK in Berlin umgesetzt werden, wird die Zukunft zeigen. Auf die Klarstellungen zur Weiterbildungspflicht von Vermittlern, die der DIHK und die BaFin vor Kurzem veröffentlicht haben (AssCompact berichtete) hat der BVK Einfluss nehmen können.

 „Wir befürworten die Klarstellungen seitens dieser Institutionen, denn damit erhalten Versicherungsvermittler Rechtssicherheit, welche Weiterbildungsangebote anerkannt werden und IDD-konform sind bzw. der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und der Gewerbeordnung entsprechen“, erklärt Gerald Archangeli, BVK-Vizepräsident und Vorsitzender des Trägerausschusses der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“. „Als bedeutender Vermittlerverband Deutschlands haben wir auf die Ausführungen in den FAQs Einfluss genommen, damit die Prüfstandards, was als Weiterbildung gilt und was nicht, bundesweit einheitlich gehandhabt werden.“

 

 Direkte Kundenansprache kaum zu kompensieren

 

Nachbesserungen gefordert

Grundsätzlich befürwortet der BVK auch die Vorgaben zu den Inhalten von Weiterbildungsangeboten, die der Aufrechterhaltung der Fachkompetenz und personalen Kompetenz (§ 7 VersVermV) dienen sollen und einen Bezug zur Versicherungsvermittlung bzw. beratung haben müssen. Würden damit vertriebsfremde „Motivations-Events“ nicht mehr als Weiterbildung anerkannt. Doch den erforderlichen konkreten Bezug zur Versicherungsvermittlung moniert der Verband als „nicht immer sachgerecht“. Betriebswirtschaftliche Weiterbildungen zur Unternehmensführung würden dann nicht berücksichtigt.

Auch eine weitere Regelung ist dem BVK ein Dorn im Auge: Laut DIHK können Veranstaltungen zu den Themen Finanzanlagen, Immobiliardarlehen und Bausparen nicht als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn sie sich nicht mit Versicherungsthemen befassen. Der BVK argumentiert jedoch, dass diese Qualifizierungen im Rahmen einer ganzheitlichen Vorsorgeberatung für Vermittler wichtig sind.

Nun müssen solche Qualifizierungen neben der Pflicht als Kür besucht werden. Doch die Vermittler haben sich in der Vergangenheit als recht weiterbildungsfreudig gezeigt. 2019 hat sich der weit überwiegende Teil der Vermittler laut „gut beraten“ mehr als die vorgeschriebenen 15 Stunden weitergebildet. Gelegenheit zu Pflicht und Kür bieten die Workshops und Kongresse dieser Tage auf der DKM 2020 digital.persönlich. (tk)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 

BVK-Umfrage: Kein Vermittlerschwund infolge der Corona-Krise?

Haben sich die Befürchtungen der Vermittler von deutlichen Umsatzeinbrüchen infolge der Corona-Krise aus dem Frühjahr bewahrheitet? Dies wollte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer onlinebasierten Folgeumfrage im August wissen. Hier sind einige Ergebnisse.

In einer ersten Umfrage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu den Auswirkungen von Corona auf BVK-Mitglieder im April klagten zwei Drittel der Teilnehmer über Umsatzeinbußen. Weitere 25% können noch nicht abschätzen, wie sich der Umsatz entwickeln werde. Bei denjenigen, die Einbußen verzeichneten, lag der Durchschnitt bei fast 38% Umsatzrückgang.

Im August hat der BVK nun nachgehakt, inwieweit sich die Befürchtungen der Vermittler von deutlichen Umsatzeinbußen bewahrheitet haben. Im Rahmen der onlinebasierten Folge-Umfrage gab eine Mehrheit von 62% der teilnehmenden BVK-Mitglieder an, dass sich ihre Umsätze im Vergleich zum Vorjahr verringert haben, und zwar im Schnitt um 20%.

Exklusivvermittler erwarten Rückgänge der Boni

Nichtsdestotrotz fürchtet ein Großteil der Versicherungskaufleute Liquiditätseinbußen. Annähernd zwei von drei Exklusivvermittlern (63,7%) rechnen 2020 mit Rückgängen bei Bonifikationen. Diese machen nach Analysen des BVK immer noch bei vielen Exklusivvertrieben einen wesentlichen Bestandteil des Einkommens aus.

Sorgen um die eigene Altersvorsorge

Wie die Umfrage weiter zeigt, machen sich etliche Vermittler Sorgen um ihre eigene finanzielle Absicherung im Ruhestand. So befürchten 31,5% und damit fast jeder Dritte negative Auswirkungen für die eigene private Altersvorsorge.

Kein Hinweis auf Vermittlerschwund aufgrund der Corona-Krise

Laut BVK deuten die Umfrageergebnisse nicht auf einen Vermittlerschwund durch die Folgen der Corona-Krise hin. Denn nur 2,5% der befragten Vermittler planen bislang einen Marktaustritt bzw. in den Ruhestand zu gehen. „Ein möglicher Grund hierfür könnte sein, dass die Vermittler aufgrund der wirtschaftlichen Situation gezwungen sind, weiterhin zu arbeiten“, unterstreicht BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Trotz einer leichten Entspannung im Vergleich zur Vorumfrage bleibe die Situation in vielen Vermittlerbetrieben unsicher, wie BVK-Präsident Heinz betont. Einbußen bei den Bestandsprovisionen würden sich zudem erst zeitversetzt zeigen. Der BVK rät Vermittler daher, intensiv und rechtzeitig Gegenstrategien vor einer erneuten Verschärfung der Pandemie zu ergreifen. (tk)

Bild: © Andrii Zastrozhnov – stock.adobe.com

 

Digitale Rentenübersicht: Kabinett bringt säulenübergreifende Renten-Info auf den Weg

Der Entwurf der Bundesregierung zum Rentenübersichtsgesetz hat das Ziel eine Digitale Rentenübersicht über alle drei Säulen der Altersvorsorge zu bieten. Ab 2023 soll allen Bürgern ein Online-Portal zur Verfügung gestellt werden, das bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist und gesetzliche, betriebliche und private Altersabsicherungen gebündelt darstellt.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die im Koalitionsvertrag vereinbarte Digitale Rentenübersicht ermöglichen soll. Das in Kurzform Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) genannte Vorhaben, hat das Ziel transparent zu machen, wie es um die eigene Absicherung im Alter bestellt ist.

Säulenübergreifender Überblick

Um einen Gesamtüberblick über die persönlich zu erwartende Rente herzustellen, sollen die erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge sowie der betrieblichen Altersversorgung säulenübergreifend abrufbar sein. Zu diesem Zweck ist geplant, ein Online-Portal einzurichten, auf dem die Informationen zusammengeführt und so übersichtlich dargestellt werden, dass sie auch für Laien nachvollziehbar sind.

Straffer Zeitplan

Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung einer zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vor, die das Online-Portal umsetzen soll. Die Bundesregierung plant das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Bereits 2021 soll das Online-Portal entwickelt und im Herbst 2022 der Betrieb der Digitalen Rentenübersicht erprobt werden. Für 2023, jedoch spätestens 2024, ist der Regelbetrieb des Portals vorgesehen. Der Zeitplan gilt als ambitioniert. Während die Teilnahme im Probebetrieb noch freiwillig ist, sind Anbieter von Leistungen zur Altersabsicherung ab 2023 verpflichtet, ihre Informationen bereitzustellen.

Überschaubare Kosten prognostiziert

Die Kosten für Entwicklung und Erprobung werden mit knapp 20 Mio. Euro veranschlagt und vom Bund übernommen. Im Regelbetrieb erwartet die Regierung dann jährlich anfallende Kosten von 4,5 Mio. Euro. Die Mehrausgaben für den Regelbetrieb sollen durch Einsparungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgeglichen werden.

Vorbilder aus Skandinavien und der Privatwirtschaft

Das Vorhaben ist nicht neu. Gerade in den skandinavischen Ländern gibt es bereits digitale Rentenkonten, die alle Informationen über die Absicherung im Alter bündeln. Doch auch in Belgien und den Niederlanden existiert das Konzept. In Deutschland wurde das Vorhaben ebenfalls bereits erforscht und vereinzelt auch in Pilotprojekten umgesetzt. Die Allianz hatte zuletzt mit ihrem Rentenkompass von sich reden gemacht, doch bereits zuvor waren FinTechs mit Renten-Cockpits bzw. Vorsorge-Cockpits an den Start gegangen.

Kritik und Lob von Interessensverbänden
BdV kritisiert verengte Sicht des Vorhabens

Doch wenngleich das Vorhaben schon lange in den Startlöchern steht, stößt die geplante Umsetzung nicht überall auf Gegenliebe. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) beispielsweise kritisiert das Vorhaben als Stückwerk. Nach Ansicht des BdV liegt der Fokus des Gesetzentwurfs zu sehr auf den Lebensversicherern. Andere Sparformen der Altersvorsorge würden bis auf wenige Ausnahmen (Riester- und Rürup-Verträge) ignoriert.

Sparprodukte müssen einbezogen werden

Der BdV plädiert dementsprechend dafür, die Altersvorsorge weiter zu fassen und Sparprodukte in die Übersicht der persönlichen Altersvorsorgeaktivitäten mit einzubeziehen. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die aktuell schlechte Verfassung der Lebensversicherer. So kommentierte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein dazu: „Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung den toten Gaul Lebensversicherung nicht weiter reitet.“

VdK fordert Alternative für Personen ohne Internetanschluss

Der Sozialverband VdK weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Teile der Gesellschaft nicht vergessen werden dürfen, die noch immer keinen Internetzugang haben und dementsprechend nicht an dem geplanten Online-Portal partizipieren könnten. Wenngleich auch der VdK das Transparenzversprechen begrüßt, das mit dem Gesetzesvorhaben verbunden ist.

GDV hinterfragt technische Umsetzung

Positiv hingegen äußerte sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Der Verband begrüßt den Gesetzesentwurf grundsätzlich und merkt nur bei den Details der technischen Umsetzung Nachbesserungsbedarf an.

BVK sieht die Übersicht als Beratungsgrundlage

Auch der BVK glaubt, dass die Digitale Rentenübersicht zur Transparenz in der Altersvorsorge beitragen kann. So eine Übersicht stelle eine gute Grundlage für ehrbare Versicherungskaufleute dar, die ihre Kunden umfassend beraten wollten, merkte BVK-Präsident Michael Heinz an.

Lob und Ratschläge zum Datenschutz

Das Beratungsunternehmen Aon Solutions Germany äußert sich ebenfalls wohlmeinend zu dem Gesetzesvorhaben. Das ist jedoch kaum verwunderlich. Das Unternehmen hatte gemeinsam mit der Universität Ulm ein Gutachten zur Umsetzung des Online-Portals für die Digitale Rentenübersicht erstellt. Dieses Gutachten dient dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun als Grundlage, wenn es um die im Gesetzesentwurf vorgesehene Etablierung des Online-Portals geht. Um den Datenschutz der Bürger zu gewährleisten, fordert Aon, dass die Daten nicht zentral bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gelagert werden, sondern erst beim Abruf aggregiert würden.

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BVK: Neues Beratungsangebot als „Soforthilfe“ für Vermittler

Der BVK bietet seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“: Ein Beratungsangebot in Kooperation mit der Kanzlei Wolter Hoppenberg. Dadurch erhalten Verbandsmitglieder kurzfristig Zugang zu den Ressourcen weiterer Rechtsexperten, die Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen können.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen auch viele Vermittler vor große Herausforderungen. Daher begrüßt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige. „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, denn für die Betroffenen ist schnelle und unbürokratische Hilfe unerlässlich“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. 

Kooperation mit Wolter Hoppenberg

Auch der BVK bietet nun seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“ in Form eines neuen zusätzlichen Beratungsangebots in Kooperation mit der Kanzlei Wolter Hoppenberg an. Damit sollen Verbandsmitglieder kurzfristig Zugang zu den Ressourcen weiterer Rechtsexperten erhalten, die die notwendigen und möglichen Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen können, so Heinz.

Wolter Hoppenberg hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zusammengestellt, um mit einem Höchstmaß an Effizienz und Schnelligkeit betroffenen BVK-Mitgliedern zu helfen. Dadurch wird die effektive Inanspruchnahme der unterschiedlichen Förderprogramme ermöglicht, die profunde Kenntnisse der jeweils betroffenen Rechtsmaterien des öffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Insolvenzrechts erfordern.

Natürlich steht auch die BVK-Geschäftsführung trotz der Corona-Pandemie allen Mitgliedern weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten zur Beratung zur Verfügung. Über die zentrale Rufnummer 0228 228050 werden BVK-Mitglieder bei Anruf ihrem Anliegen entsprechend weitergeleitet. (ad)

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BVK unterstützt Vermittler mit Infos zu Corona, Kurzarbeitergeld & Co.

Die Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundene Aufruf, soziale Kontakte zu meiden, betrifft gerade auch Vermittler. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bietet auf seiner Website Informationen und Links zur Corona-Krise, darunter auch zur Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Um die Pandemie einzudämmen, sind die Menschen aufgerufen, soziale Kontakte zu vermeiden. Stark davon betroffen sind auch die Versicherungsvermittler, die üblicherweise oft mit ihren Kunden im persönlichen Kontakt stehen. Um Versicherungsvermittler in dieser Ausnahmesituation zu unterstützen, hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf seiner Website sachliche Informationen und hilfreiche Links rund um die Corona-Krise zusammengestellt. Die Links werden fortlaufend an die aktuelle Informationslage angepasst, so der BVK auf seiner Seite.

 „Die momentane Lage ist schon schwierig genug“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Da möchten wir alle Versicherungsvermittler mit den nötigen Informationen und Links versorgen, mit denen sie die Belastungen der Corona-Krise zumindest etwas abmildern können.“

Wenn Vermittler oder ihre Mitarbeiter an Covid-19 erkranken

Was die eigene Arbeitskraft des selbstständigen Versicherungsvermittlers angeht, stellt sich bei einer Covid-19-Erkrankung die Frage nach einer eventuellen Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung. Laut BVK sei hier an die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankentagegeld-Zusatzversicherung zu denken. Falls Arbeitnehmer erkranken, bekommen Sie zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen gibt es nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind. Bei Anwendung des Manteltarifvertrages für das Versicherungsvermittler-Gewerbe (BVK) ist dieser ergänzend zu berücksichtigen, erklärt der BVK.

Selbstständige in Quarantäne

Kann infolge des Coronavirus der eigene Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden, weil vom zuständigen Gesundheitsamt offiziell Quarantäne verhängt wurde, gibt es auch für Selbstständige Entschädigungsmaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, die greifen können.

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Für viele Betriebe hat die Corona-Krise drastische wirtschaftliche Folgen und das Thema Kurzarbeit steht im Raum. Wie der BVK mitteilt, habe man viele Anfragen von Mitgliedern zum Thema Kurzarbeitergeld in Bezug auf Versicherungsagenturen erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Regierung die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld gelockert. Kurzarbeit muss der Agentur für Arbeit angezeigt und von dieser bewilligt werden. In einem eigenen Informationsblatt, das der BVK ebenfalls auf seiner Website veröffentlicht hat, können sich Vermittler über die Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld informieren und erfahren wie man bei der Beantragung vorgeht.

Alle Infos und Links des BVK finden sich unter www.bvk.de/corona.

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BVK geht als Sieger vom Platz. CHECK24 legt keine Berufung ein

Nachdem das Landgericht München im Prozess um die sogenannten „Versicherungsjubiläumsdeals“ zugunsten des BVK entschieden hatte, kündigte CHECK24 zuerst weitere Schritte an. Nun verzichtet der Vergleichsportalbetreiber jedoch darauf, Berufung einzulegen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Anfang Februar hatte das Landgericht München I entschieden, dass CHECK24 gegen das Sondervergütungsverbot verstoßen hatte. Damit konnte der klagende BVK ein langwieriges Verfahren für sich entscheiden. CHECK24 wurde im Zuge des Urteils verpflichtet, derartige Angebote zukünftig zu unterlassen.

CHECK24 verstieß gegen Provisionsabgabeverbot

Im Rahmen der sogenannten „Versicherungsjubiläumsdeals“ hatte das Vergleichsportal seinen Kunden bei Abschluss einer Versicherung bis zu zwölf Monatsraten erstattet. Dies erfolgte über einen anderen Konzernteil, um so nicht unter das Provisionsabgabeverbot zu fallen. Das Gericht erkannte dennoch einen Verstoß.

Vergleichsportal verzichtet auf Berufung

Direkt im Anschluss an das Urteil hatte CHECK24 weitere Schritte angekündigt. Zumindest in diesem konkreten Fall hat die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem BVK und dem Vergleichsportal nun jedoch ein Ende. CHECK24 verzichtet auf eine Berufung. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (tku)

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BVK gegen BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler

Der zum Jahresende 2019 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern zentral auf die BaFin übertragen. Dies kritisiert der BVK zu Jahresbeginn vehement.

Sie hatte sich lange angekündigt, nun wird sie gewiss: Die Verlegung der Aufsicht über 34f-Vermittler auf die BaFin. Das ruft in der Branche die Verbände auf den Plan. „Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll“, erklärt etwa BVK-Präsident Michael H. Heinz zum Jahresstart. „Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“

Der BVK lehnt daher die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin strikt ab, zumal dieser Schritt die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten würde. Stattdessen spricht sich der Verband für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus.

„Schon seit Jahren sind die Belastungen für Versicherungskaufleute und Finanzanlagenvermittler erheblich und wir werden mit immer neuen Verordnungen und Regulierungen, wie beispielsweise aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, der Datenschutzgrund- und Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie dem Lebensversicherungsreformgesetz, weiter reguliert“, betont der BVK-Präsident. „Jetzt legt das BMF noch nach und will die Finanzanlagenvermittler gleich von mehreren Ämtern gleichzeitig beaufsichtigen lassen und sie zudem unter das Wertpapierhandelsgesetz stellen. Das ist absolut unverständlich und wir werden mit unserer Kritik daran nicht hinterm Berg halten.“

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Nächste Runde eingeläutet: BVK vs. Check24

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen BVK und Check24 geht in eine weitere Runde. Dem Vergleichsportal wird vorgeworfen, gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen zu haben. Gestern fand der Prozessauftakt in München statt.

Es sind mittlerweile alte Bekannte, die sich da vor dem Landgericht München gegenüberstanden. Wieder einmal hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das größte deutsche Vergleichsportal angeklagt. Und wenig überraschend ging es erneut um den Vorwurf der Provisionsabgabe.

BVK wirft Check24 Provisionsabgabe vor

Der BVK stößt sich in diesem Fall an den sogenannten „Versicherungsjubiläumsdeals“, die Check24 im Jahre 2018 zum zehnjährigen Bestehen seines Vergleichsportals anbot. Damals hatte der Internetkonzern aus München seinen Kunden beim Abschluss einer Versicherung zwölf Monatsprämien zurückerstattet. Darin sah der BVK einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot, mahnte Check24 ab und zog nun sogar vor Gericht.

Vergleichsportalbetreiber wehrt sich

Check24 wiederum gibt zu bedenken, dass die Konzernmutter die Erstattung veranlasst hat und nicht der für die Versicherungsvermittlung zuständige Konzernteil. Dementsprechend sei nicht die Provision an die Kunden geflossen, sondern ein Bonus, der die Kundentreue belohnen sollte.

Dem hält der BVK entgegen, dass bereits das Versprechen einer Sondervergütung ein Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot sei. Von wem das Geld letztendlich ausbezahlt würde, sieht der Verband als unerheblich an.

Urteil im Frühjahr 2020 erwartet

Der BVK strebt mit seiner Unterlassungsklage an, dass derartige Verkaufsaktionen zukünftig unterbunden werden. Wer am Ende recht behält ist offen. Am gestrigen Tag haben die Kontrahenten ihre Sicht der Dinge lediglich dem Gericht dargelegt. Die Entscheidung des Gerichts wird am 04.02.2020 erwartet. (tku)

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