Es sind mittlerweile alte Bekannte, die sich da vor dem Landgericht München gegenüberstanden. Wieder einmal hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das größte deutsche Vergleichsportal angeklagt. Und wenig überraschend ging es erneut um den Vorwurf der Provisionsabgabe.
BVK wirft Check24 Provisionsabgabe vor
Der BVK stößt sich in diesem Fall an den sogenannten „Versicherungsjubiläumsdeals“, die Check24 im Jahre 2018 zum zehnjährigen Bestehen seines Vergleichsportals anbot. Damals hatte der Internetkonzern aus München seinen Kunden beim Abschluss einer Versicherung zwölf Monatsprämien zurückerstattet. Darin sah der BVK einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot, mahnte Check24 ab und zog nun sogar vor Gericht.
Vergleichsportalbetreiber wehrt sich
Check24 wiederum gibt zu bedenken, dass die Konzernmutter die Erstattung veranlasst hat und nicht der für die Versicherungsvermittlung zuständige Konzernteil. Dementsprechend sei nicht die Provision an die Kunden geflossen, sondern ein Bonus, der die Kundentreue belohnen sollte.
Dem hält der BVK entgegen, dass bereits das Versprechen einer Sondervergütung ein Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot sei. Von wem das Geld letztendlich ausbezahlt würde, sieht der Verband als unerheblich an.
Urteil im Frühjahr 2020 erwartet
Der BVK strebt mit seiner Unterlassungsklage an, dass derartige Verkaufsaktionen zukünftig unterbunden werden. Wer am Ende recht behält ist offen. Am gestrigen Tag haben die Kontrahenten ihre Sicht der Dinge lediglich dem Gericht dargelegt. Die Entscheidung des Gerichts wird am 04.02.2020 erwartet. (tku)
Bild: © Vladimirs Koskins – stock.adobe.com
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