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EU-Transparenzverordnung: Update bei BVK-Checkliste

Mit der EU-Transparenzverordnung vom März 2021 ist das Thema „nachhaltige Finanzberatung“ auch im Vermittlergeschäft regulatorisch verankert worden. Aufgrund neuer Beratungspflichten hat nun der BVK seine Checkliste für Finanzberater aktualisiert.

Immer mehr Menschen achten bei Geldanlagen auf Nachhaltigkeit und Öko-Footprints. Das hat zur Folge, dass gegenwärtig bereits dreistellige Milliardenbeträge in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet werden, wie AssCompact bereits berichtete. Mit der EU-Transparenzverordnung vom März 2021 ist das Thema „nachhaltige Finanzberatung“ auch im Vermittlergeschäft regulatorisch verankert worden. Aufgrund neuer Beratungspflichten hat nun der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) seine Checkliste für Finanzberater aktualisiert.

Neue aktive Frage- und Beratungspflichten

Die Aktualisierungen seien notwendig geworden, weil es inzwischen aktive Frage- und Beratungspflichten beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten wie fondsgebundene und kapitalbildende Lebensversicherungen gebe, heißt es dazu vonseiten des BVK. Diese wurden mit einer neuen EU-Verordnung (2021/1257) eingeführt und müssen spätestens ab 02.08.2022 angewendet werden. Versicherer und Versicherungsvermittler sollen durch die EU-Transparenzverordnung sicherstellen, dass die Versicherungsanlageprodukte, die sie ihren Kunden empfehlen, auch tatsächlich den Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden entsprechen. Dazu ist eine differenzierte Beratung beim Kunden vorgeschrieben, ob und in welchem Ausmaß sich der Kunde entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen wünscht. Versicherungsvermittler müssen diese Kundenwünsche bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen und in einer Beratungsdokumentation festhalten. „Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird damit erneut komplexer und zeitintensiver“, so der wissenschaftliche Begleiter beim Update der Checkliste, Professor Dr. Matthias Beenken. „Außerdem sollte man nicht bis August warten, denn die Änderungen des Beratungsprozesses werden Zeit erforderlich machen.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Mit der TVO-Checkliste wollen wir den Versicherungsvermittlern pragmatisch helfen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.“ (as)

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Ampelkoalition: Geschriebenes ist Silber, Ungeschriebenes Gold

Am vergangenen Mittwochnachmittag präsentierten die Ampelparteien die Ergebnisse ihres Koalitionsvertrages. Die wichtigste Erkenntnis für das Vermittlergeschäft: Radikale Veränderungen wie ein Provisionsverbot für die Branche werden darin nicht thematisiert.

Was war im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen zwischen den Ampelparteien aus SPD, Grünen und FDP in der Vermittlerbranche nicht alles zur Diskussion gestanden: Die SPD befürwortete die Abschaffung des dualen Gesundheitssystems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung zugunsten einer einheitlichen Bürgerversicherung. Für besonders viel Aufsehen sorgte auch die Forderung im Wahlprogramm der Bündnisgrünen, die provisionsbasierte Beratung von Kleinanlegern schrittweise vollständig abzuschaffen und durch unabhängige Honorarberatung zu ersetzen. Außerdem setzten sich insbesondere SPD und Grüne für eine Neuordnung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler ein. So sollte diese Berufsgruppe künftig nach dem Willen der beiden Parteien von der BaFin und nicht mehr von den regionalen Industrie- und Handelskammern kontrolliert werden.

„Die Ampel steht“, verkündete der designierte Kanzler Scholz

Nun haben sich die Ampelparteien am vergangenen Mittwoch auf einen Koalitionsvertrag geeinigt: „Die Ampel steht“, verkündete dazu der nun designierte nächste Kanzler Olaf Scholz. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihr niedergeschriebenes, 177 Seiten starkes Regierungsprogramm für die kommenden vier Jahre präsentiert. Und hier die gute Neuigkeit für Vermittler: Radikale Veränderungen wie ein Provisionsverbot für die Branche werden darin nicht angesprochen.

Ungeschriebenes Gold: Was der Koalitionsvertrag nicht thematisiert

Zunächst scheint die Einführung eines Provisionsdeckels für Lebensversicherungen oder gar ein Verbot der Provisionsvergütung kein bedeutender Bestandteil des künftigen Regierungshandelns zu sein, denn diese Punkte finden sich im Regierungsprogramm nicht wieder. Auch die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern auf die BaFin wird im Koalitionsvertrag nicht weiter erwähnt. Zustimmung erhielten die Ampelparteien hierfür in einer ersten Reaktion von Martin Klein, Vorstand des Branchenverbands VOTUM. „Es ist zu begrüßen, dass sich Maximalforderungen wie ein generelles Provisionsverbot, eine Erweiterung der BaFin-Aufsicht auf 34f-Vermittler und anderer Unsinn nicht durchsetzen konnten“, erklärte Klein in einem Pressestatement. Ähnlich analysierte Frank Rottenbacher, Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW), die Ergebnisse:Wir freuen uns über die Einsicht der Koalitionäre, die großen Themen im Land anzugehen und sich nicht mit ideologisch getriebenen Zielen wie einem Provisionsverbot oder einer BaFin-Vermittleraufsicht zu beschäftigen.“ Außerdem bleiben im Koalitionsvertrag mögliche Erwägungen hinsichtlich der Einführung einer Einheitsversicherung im Gesundheits- und Pflegewesen unerwähnt. Sogar die geplante Wechseloption von Beamten in die GKV (AssCompact berichtete) wird nach Lesart des Koalitionsvertrags gegenwärtig nicht weiter verfolgt. „Positiv ist, dass die Einführung einer Bürgerversicherung, wie sie in den Wahlprogrammen von SPD und Grünen anvisiert wurde, keine Berücksichtigung gefunden hat“, lobte prompt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die Vermittlerbranche profitiert davon, dass diese radikalen Veränderungen keine Erwähnung im Koalitionsvertrag finden und damit keine wesentlichen Bestandteile der Regierungsarbeit zumindest für die kommenden vier Jahre darstellen. Insofern sind keine Neuigkeiten gute Neuigkeiten.

Geschriebenes Silber: Was der Koalitionsvertrag thematisiert

Natürlich listet der neue Koalitionsvertrag aber auch zahlreiche Punkte der künftigen Regierungsagenda mit Einfluss auf das Vermittlergeschäft auf. In erster Linie betrifft das die Themen Altersvorsorge, Pflege sowie Wohnen und nachhaltige Finanzwirtschaft.

Die Pläne in der bAV

Um gesetzliches Rentenniveau und Beitragssatz zu stabilisieren, kommt der Einstieg einer von der FDP befürworteten Aktien-Rente. Viel bedeutender für das Vermittlergeschäft sind hingegen die Absichten der Ampelparteien in der betrieblichen wie privaten Altersvorsorge. Hierzu heißt es im Regierungsprogramm: „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.“ Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) kommentiert diese Pläne: „Das Bekenntnis zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso die Bestrebung, renditestarke Anlageprodukte als Teil der privaten Altersvorsorge gesetzlich anzuerkennen.“ Zurückhaltend reagiert hier der BVK: „Hier bleibt es abzuwarten, was die Prüfung alternativer privater Altersvorsorge mit einer höheren Rendite als Riester ergeben wird.“

Die Pläne in der privaten Altersvorsorge

Allerdings geben die künftigen Ampelkoalitionäre auch zu erkennen, dass sie „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren werden.“ Dazu wird das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit geprüft. Außerdem soll die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester evaluiert werden. Weiter sollen die Sparer durch eine Erhöhung des Sparerpauschbetrages auf 1.000 Euro steuerlich entlastet werden. Zudem sollen Anreize entwickelt werden, um gerade untere Einkommensgruppen für eine private Altersvorsorge zu motivieren. Für laufende Riester-Verträge gelte Bestandsschutz. Für Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll es eine Pflicht zur Altersvorsorge (mit Wahlfreiheit) geben. Selbstständige sind demnach in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines „einfachen und unbürokratischen“ Opt-outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. „Der BVK begrüßt das Bekenntnis zu den drei Säulen der Altersvorsorge. Zudem befürwortet der BVK Pläne, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für private Altersvorsorge einzuführen“, kommentiert der BVK.

Die Pläne in der Pflege

Die Koalition prüft, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind. Der privaten Pflegeversicherung wolle man vergleichbare Möglichkeiten geben.

Wohnen und nachhaltige Finanzwirtschaft

Auch beim Thema „Wohnen“ sieht der neue Koalitionsvertrag einige Neuerungen vor, die AssCompact daher in einer separaten Zusammenfassung analysiert.

Abschließend schafft der Koalitionsvertrag auch neue Klarheit bei der Nachhaltigkeitswende im Finanzsektor. Hierzu wollen die Ampelparteien Deutschland zum führenden Standort im Bereich nachhaltiger Finanzierung machen: „Angemessene Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzprodukte unterstützen wir. Nicht-risikogerechte Eigenkapitalregeln lehnen wir ab. Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken sind Finanzrisiken. Wir setzen uns für europäische Mindestanforderungen im Markt für ESG-Ratings ein.“ Dazu ergänzend soll auf europäischer Ebene ein einheitlicher Transparenzstandard hinsichtlich der Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen gesetzt werden. Außerdem sollen laut Koalitionsvertrag in bestehende Rechnungslegungsstandards ökologische, „beginnend mit Treibhausgasemissionen“, und „gegebenenfalls soziale“ Werte im Dialog mit der Wirtschaft integriert werden. (as)

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Vertriebs-Lockdown in Sachsen: Keine stationäre Beratung mehr

Versicherungsvermittler dürfen in Sachsen keine stationäre Beratungsleistung mehr erbringen. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaats hervor. Für Kreditinstitute gibt es Ausnahmen. Branchenverbände erkennen darin eine Wettbewerbsverzerrung.

Die Maßnahmen, die gegen die aktuell steigenden Corona-Zahlen ergriffen werden, haben in Teilen Deutschlands bereits wieder Auswirkungen auf die Arbeit von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern. Das geht aus der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaats Sachsen hervor.

Einschränkungen in Sachsen

Um die vierte Infektionswelle mit dem neuartigen Corona-Virus zu brechen, hat die sächsische Landesregierung zahlreiche Einschränkungen per Verordnung vom 19.11.2021 beschlossen. Auch davon betroffen: die Finanz- und Versicherungsbranche. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Notverordnung mit Ausnahmen

Unter § 9 Abs. 4 der Notverordnung heißt es: „Die Öffnung von Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme der Banken und Sparkassen, für Publikumsverkehr ist untersagt.“

Nur noch telefonische und Online-Beratung

Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, sind Online-Beratungen und telefonische Beratungen demnach auch in Sachsen weiterhin möglich. Des Weiteren gelten selbstverständlich auch in Vermittlerbüros die bundeseinheitlichen Vorgaben für 3G am Arbeitsplatz sowie die sogenannte Home-Office-Pflicht.

Kreditinstitute werden bevorzugt

Kritisch sieht der Branchenverband insbesondere die Ausnahme für Banken und Sparkassen. Dadurch, dass Kreditinstitute weiterhin stationär beraten dürften, entstehe eine Wettbewerbsverzerrung bei der Vermittlung von Versicherungs- und Anlageprodukten.

Weitere Bundesländer könnten folgen

Sachsen hat zwar bisher als einziges Bundesland Maßnahmen ergriffen, die Vermittler in ihrer Arbeit derart einschränken. Weitere Länder könnten jedoch folgen, wenn es darum geht, den ansteigenden Corona-Infektionszahlen zu begegnen. Der BVK stellt auf seiner Website Informationen zu dem Thema zur Verfügung.

Dauer der Maßnahmen

Die sächsische Verordnung trat am 22.11.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich weiterer Entwicklungen mit Ablauf des 12.12.2021. (tku)

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BVK plädiert für Riester-Reform und kritisiert Aktienrente & Co.

Zum Auftakt des DKM Forums appellierte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an die Politik: Altersvorsorge müsse den individuellen Lebenslagen entsprechen. Außerdem präsentierte der Verband einen Berichtsstandard zu Nachhaltigkeit im Vermittlerbetrieb.

Die traditionell gemeinschaftliche Pressekonferenz des DKM-Veranstalters bbg und des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fand nach digitaler Form im letzten Jahr nun wieder in Dortmund statt. Im Hinblick auf die  laufenden Koalitionsverhandlungen rief der BVK die künftigen Regierungspartner beim Thema Altersvorsorge zu „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ auf. Der BVK befürworte eine Reform der privaten Altersvorsorge, zeigte sich jedoch kritisch gegenüber Plänen, die eine für alle Bürger geltende Einheitslösung in Form einer Aktienrente oder eines Staatsfonds anstreben. „Denn die Unterhändler der zukünftigen Ampel-Koalition sollten bedenken, dass die Lebenslagen der Menschen in Deutschland zu individuell sind, um hier mit einem Standardprodukt allen gerecht zu werden. Da die Altersvorsorge später eine lebensstandardsichernde Existenz für Millionen ermöglichen soll und zum Beispiel systemische Risiken eines Fonds nicht ausgeblendet werden dürfen, gilt hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit,“ betonte BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Pressekonferenz in Dortmund.

Riester-Rente reformieren

Stattdessen macht sich der BVK dafür stark, die Riester-Rente zu entbürokratisieren und zu vereinfachen und mit flexiblen Kapitalgarantien auszustatten, die optimalere Anlagemöglichkeiten eröffnen. „Insbesondere würde es uns freuen, wenn die Koalitionsunterhändler bei ihren Beratungen berücksichtigen würden, dass unser Berufsstand diejenige Kompetenz und Kundenkenntnis hat, um den Vorsorgesparern individuell entsprechende Produkte zu vermitteln“, erklärte der BVK-Präsident. Die staatlich geförderte Altersvorsorge sollte deshalb weiterhin Handlungsspielräume für Kunden wie auch für Vermittler beinhalten. „Schließlich erfüllt unser Berufsstand auch eine wichtige sozialpolitische Aufgabe“, so Heinz weiter. Bei der Reform der privaten Altersvorsorge bietet sich der Verband der künftigen Bundesregierung als Sachverständiger an.

Nachhaltigkeit: Vermittler in der „Pole Position“

Ein weiteres wichtiges Thema in den Ausführungen war das Thema Nachhaltigkeit im Vermittlerbetrieb. Nachhaltigkeit betrachtet der Verband als Wertehaltung und das zentrale Konzept zum ständig zu verfolgendem Ausgleich von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen. Der BVK-Präsident Heinz stellte klar. „Das Geschäftsmodell der Vermittlerbetriebe ist per se nachhaltig. Durch die herausragende sozialpolitische Bedeutung der Vermittlung von Lösungen und Produkten zur Altersvorsorge und zur Risikoabsicherung befinden sich die Angehörigen unseres Berufsstandes quasi in der Nachhaltigkeits-Pole-Position.“ Vermittler würden mehr zur Kernforderung der nachhaltigen Entwicklung und der Generationengerechtigkeit beitragen als die meisten anderen Berufsgruppen.

Berichtsstandard vorgestellt – Siegel für Vermittler

Vermittler, die über ihr nachhaltiges Handeln und ihre nachhaltige Wertehaltung berichten, können dies ab sofort mit einem Siegel zum Ausdruck bringen. Hierzu hat der BVK einen Berichtsstandard konzipiert mit der Formulierung einer Nachhaltigkeitsstrategie für Vermittlerbetriebe. Anhand von zwölf 12 Kriterien in den Kategorien Strategie, Unternehmensführung, Ökologie und Soziales können Vermittlerbetriebe den aktuellen Stand und ihre Ziele für das folgende Kalenderjahr aufstellen.

Die so entstehende Nachhaltigkeitsstrategie und in den Folgejahren die Nachhaltigkeitsberichte sollen auf der Plattform www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de veröffentlicht werden.

Neue Studie zu Pools und Dienstleistern

Außerdem hat der BVK eine Studie angekündigt, die die Unabhängigkeit von Maklern beleuchtet, die an Pools bzw. Dienstleister angebunden sind. Dabei wird es unter anderem auch um die Frage gehen, rür welche Wertschöpfungsaktivitäten Versicherungsmakler Pools bzw. Dienstleister nutzen. Erstellt wird die Studie von Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund im Auftrag des BVK.

BVK für Riester-Reform und gegen Aktienrente & Co.
Unabhängigkeit von Versicherern ist Maklern am wichtigsten

Erste Ergebnisse einer hierzu durchgeführten Umfrage liegen bereits vor. „Unsere Umfrage zeigt, dass Unabhängigkeit für Makler ein hohes Gut ist“, sagt der beim BVK verantwortliche Vizepräsident Andreas Vollmer. Unabhängigkeit von Versicherern und freie Produktauswahl seien Maklern dabei am wichtigsten, so Vollmer weiter.

„Versicherungsmakler benötigen Dienstleister, um ihren heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Das können auch Pools sein“, so Prof. Dr. Beenken. „Makler lassen sich jedoch nur in ausgewählten Bereichen unterstützen und erledigen viele Bereiche der Wertschöpfungskette selbst.“ Grundsätzlich würden gut drei Viertel der Befragten mit Pools zusammenarbeiten.

Wie BVK-Präsident Heinz unterstrich, wolle der BVK keine Urteile fällen, sondern ein Bewusstsein über die fließenden Übergänge zur wirtschaftlichen Abhängigkeit schaffen und einen Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des Maklers leisten. (tk)

Im Bild oben v. l. n. r.: Prof. Dr. Matthias Beenken, BVK-Präsident Michael H. Heinz; bbg-Geschäftsführer Konrad Schmidt; © bbg

 

Studienaufruf: Was bedeuten Pools für Versicherungsmakler?

Die Bedeutung von Maklerpools und -dienstleistern steigt. Welche Folgen diese Entwicklung für Versicherungsmakler hat, will eine Gemeinschaftsstudie auf Initiative des BVK herausfinden. Je mehr Makler und Maklerinnen sich beteiligen, umso aussagekräftiger das Ergebnis.

Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter stehen zunehmend unter Ertragsdruck. Die Regulierung des Berufsstands geht trotz Richtlinien wie IMD, IDD, Datenschutz-Grundverordnung, Provisionsdeckel in Kranken, Lebensversicherungsreform und vieles mehr weiter. Das beeinträchtigt die Chancen auf der Einnahmenseite. Die Kosten steigen zudem, wenn die Betriebe Herausforderungen wie Digitalisierung, Demografie und Fachkräftemangel standhalten wollen.

Andererseits bieten sich Pools und andere Dienstleister an, freie Vermittler zu unterstützen. Neue Geschäftschancen oder Käufe von Beständen werden ebenso in Aussicht gestellt wie die Übernahme kostentreibender Backoffice-Aufgaben. Eine Kehrseite können allerdings Abhängigkeiten von diesen Dienstleistern sein.

Gemeinschaftsprojekt gestartet

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), die bbg Betriebsberatungs GmbH, die Versicherungsforen Leipzig GmbH und die Maklerforen Leipzig GmbH wollen in einem Gemeinschaftsprojekt in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund herausfinden, welche Bedeutung Pools und andere Dienstleister für das Geschäftsmodell „freier Vermittler“ haben. Es geht um den Nutzen und die Kosten der Kooperation mit Partnern, aber auch um mögliche Abhängigkeiten.

Ziel der Studie ist es, einerseits potenzielle Abhängigkeiten von freien Vermittlern zu identifizieren und andererseits freien Vermittlern zu helfen, wie sie ihr Geschäftsmodell erfolgreich weiterentwickeln können.

Umfrageschluss am 15.09.2021

Alle Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter sind aufgerufen, an einer Onlinebefragung unter dem Link https://surveytool.de/studio/meinung/bvk_2021/ teilzunehmen. Die Befragung läuft bis zum 15.09.2021 und dauert etwa 15 Minuten. Alle Daten werden vertraulich und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen behandelt. Teilnehmer erhalten eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie und können an einer Verlosung von zehn Amazon-Gutscheinen im Wert von jeweils 50 Euro teilnehmen.

Hier noch einmal der Link: https://surveytool.de/studio/meinung/bvk_2021/

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Das sind die Antworten der Parteien auf die Themen der Branche

Der BVK hat die großen Parteien nach ihren Positionen zu branchenrelevanten Themen gefragt. Mit diesen sogenannten Wahlprüfsteinen will der Verband Versicherungsvermittlern Orientierung im Hinblick auf die nahende Bundestagswahl bieten. Unter anderem geht es um die private Altersvorsorge und Regulierung.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat, wie vor Bundestagswahlen üblich, alle im Bundestag vertretenen Parteien nach ihren Positionen zu aktuellen verbandspolitischen Themen befragt. Die Fragen an die Parteien drehen sich um die Themen:

  • Unterstützung des Berufsstands
  • Regulierung
  • private Altersvorsorge
  • europaweite Altersvorsorgeprodukte (Pan-European Personal Pension Product)
  • Aufsicht über Finanzanlagenvermittler
  • Erhalt des dualen Gesundheitssystems

Darüber hinaus haben sich mehrere Parteien auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungs- und Vermittlerbranche geäußert.

Kontroverse Positionen

Aus den Antworten ergibt sich beispielsweise, dass die FDP plant, den überbordenden Bürokratieaufwand für Versicherungs- und Anlagevermittler einzugrenzen. Die Linkspartei erklärt, weshalb sie einer kapitalgedeckten Altersvorsorge grundsätzlich kritisch gegenübersteht. Die SPD weist darauf hin, dass einzelne schwarze Schafe in der Branche einen Provisionsdeckel nötig machen. CDU und CSU machen deutlich, weshalb sie eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung ablehnen. Und die Bündnisgrünen erklären, weshalb PEPP für europäische Sparer hinsichtlich Verbraucherschutz und Bürokratieabbau eine Chance darstellt.

AfD gibt sich wortkarg

Die AfD hatte zu vier von acht Wahlprüfsteinen überhaupt keine programmatische Position. Ansonsten sind die Antworten der Rechtspopulisten knapp gehalten. Eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung und Nachhaltigkeitskriterien in der Finanzwirtschaft lehnt die Partei aber beispielsweise ab.

Große Unterschiede in entscheidenden Fragen

„Mit unseren Wahlprüfsteinen geben wir der Branche eine wichtige und übersichtliche Wahlorientierung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es ist interessant zu lesen, wie teilweise diametral die einzelnen Parteien das Provisionssystem und die Probleme der Rentensicherung sowie des Gesundheitssystems sehen und was sie in der kommenden Legislaturperiode planen.“

Die vollständigen Antworten der Parteien auf die Fragen des BVK können hier auf der Website des Verbands heruntergeladen werden. (tku)

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Neuer stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim BVK

Hubertus Münster, bisher BVK-Geschäftsführer, ist zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Verbands ernannt worden. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Leitung der Bildungsakademie unter anderem die Zusammenarbeit mit der Initiative „gut beraten“ sowie dem GDV im Gemeinschaftsausschuss.

Das Präsidium des BVK hat auf seiner Sitzung am Ende Mai entschieden, BVK-Geschäftsführer Hubertus Münster zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu ernennen.

Hubertus Münster ist Rechtsanwalt und arbeitet seit dem Jahr 1998 für den BVK. Bereits seit 2001 ist er Geschäftsführer der BVK-Bildungsakademie und seit 2012 Geschäftsführer des BVK.

Zu seinen Aufgaben gehören neben der Leitung der Bildungsakademie unter anderem die Zusammenarbeit mit der Initiative „gut beraten“ sowie dem GDV im Gemeinschaftsausschuss. Neben diverser Sonderaufgaben gehört auch die rechtliche Beratung der Mitglieder im Handelsvertreter- und Maklerrecht zu den Aufgaben des Experten für Versicherungsrecht. (ad)

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BVK wertet GDV-Aussage als Kampfansage

BVK-Präsident Michael Heinz sieht in den jüngsten Äußerungen des GDV-Hauptgeschäftsführers, Jörg Asmussen, eine Kampfansage an die Vermittler. In einer Podiumsdiskussion anlässlich der Jahreshauptversammlung des BVK standen aber auch die Themen Provisionsdeckel, Digitalisierung sowie die kommende Bundestagswahl auf der Agenda.

Neben gesetzten Themen wie dem Provisionsdeckel und der Bundestagswahl im September stand die BVK-Jahreshauptversammlung auch unter dem Eindruck der jüngsten Äußerungen von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. In einem Statement des GDV hatte Asmussen von einem rein digital vertriebenen Riester-Standardprodukt gesprochen, seine Aussagen jedoch im Nachhinein ergänzt und entschärft. Für den BVK-Präsidenten, Michael Heinz, reicht das jedoch nicht aus.

Kampfansage an die Vermittler

Heinz sieht in den Aussagen des GDV zwar noch keine Kriegserklärung, aber eine „Kampferklärung ist das allemal“. Der GDV gebe zwar immer wieder vor, mit den Vermittlern im selben Boot zu sitzen. Das Problem sei aber, dass man in unterschiedliche Richtungen rudere, so Heinz in seinen einführenden Worten zur Veranstaltung. Gegen Riester-Rentenverträge, die ohne Beratung digital abgeschlossen würden, kündigte der BVK-Präsident im Zuge dessen den erbitterten Widerstand seines Verbands an.

Einfach gebaute Produkte nötig

In der Podiumsdiskussion zum Thema „Zukünftige Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche“ kam das Thema dann wieder auf. Oliver Brüß, Vertriebsvorstand der Gothaer, nahm Asmussen für seine Äußerungen teilweise in Schutz. Der GDV-Hauptgeschäftsführer sei falsch verstanden worden. Sein Anliegen habe lediglich darin bestanden, die Notwendigkeit von einfach gebauten Produkten zu unterstreichen, die über verschiedene Vertriebskanäle abgesetzt werden können. Der Anteil an Lebensversicherungen in der Altersvorsorge, die direkt vertrieben werden, liege ohnehin lediglich bei unter 3%, so Brüß.

BVK kennt seine Verbündeten beim GDV

Das wollte Heinz jedoch nicht als Erklärung akzeptieren. Asmussen sei nicht mehr in der Probezeit und wisse, was er sage. „Es ist eine Kampfansage“, unterstrich der BVK-Präsident seine Haltung. Des Weiteren sei ihm auch klar, wer im GDV-Direktorium zu seinen Verbündeten zähle und wer nicht.

Teilnehmer der Podiumsdiskussion

An der Diskussion nahmen darüber hinaus die Politiker Stefan Schmidt von den Grünen und Dr. Carsten Brodesser von der CDU sowie der Journalist Thomas Ramge teil. Ramge ist Autor mehrerer Bücher, die den Schwerpunkt Datenökonomie, KI und Digitalisierung aufweisen.

Regulierung macht Vermittlerberuf unattraktiv

Es dauerte dann auch nicht lang, bis es um die politische Regulierung der Vermittler ging. Ein Punkt, bei dem vor allem der Vertreter der Grünen zeitweise im Feuer stand. Heinz warf Stefan Schmidt vor, die Liebe der Grünen zur Regulierung sei verbraucherfeindlich. Gerade der Wunsch der Grünen, nur noch Honorarberatung zuzulassen, stieß beim BVK-Präsidenten auf Kritik. Die Grünen würden mit der Beschneidung der Vergütungsmöglichkeiten nicht die angebotenen Produkte günstiger, sondern nur den Vermittlerberuf unattraktiver machen.

Honorarberatung müsste sich eigentlich durchsetzen

Thomas Ramge warf zu dem Thema ein, dass sich die Honorarberatung eigentlich durchsetzen müsste. Immerhin schaffe das Provisionsmodell einen Interessenkonflikt, der so in der Honorarberatung nicht gegeben sei. Der Journalist zeigte sich überzeugt, dass viele Menschen gerne Geld für eine nicht interessengeleitete Beratung zahlen würden. Die niedrige Zahl an Honorarberatern bringe ihn zu der Ansicht, dass es sich unter Umständen um ein Angebotsproblem und nicht um ein Nachfrageproblem handele.

Unionsvertreter kritisiert Koalitionspartner

Doch auch zwischen den Vertretern von Unionsfraktion und Grünen sollte es noch einmal knirschen. Beim Thema Riester-Renten-Reform, zeigte sich Carsten Brodesser vom Koalitionspartner SPD mehr als enttäuscht, wie er bereits vor Kurzem in einer Bundestagsrede klargemacht hatte (AssCompact berichtete). Die Absenkung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung, ohne gleichzeitig eine Reform der Riester-Rente anzugehen, sei nur noch der „Schlussstein dieser Tragödie“ gewesen, in der das SPD-geführte Bundesfinanzministerium sich den gemeinsam getroffenen Absprachen im Koalitionsvertrag widersetzte. Die Union habe stets das Ziel gehabt, die Riester-Rente weiterzuentwickeln und den Bürgern auf diese Weise eine verlässliche Möglichkeit zur privaten Vorsorge zu bieten.

Grünenpolitiker fordert Ende der Riester-Rente

Diesen Plänen konnte Stefan Schmidt nur vehement widersprechen. Seiner Ansicht nach habe die Riester-Rente keine Zukunft. Die Produkte seien schlecht vergleichbar, zu kompliziert und zu teuer. Wobei er sich aber bewusst darüber sei, dass die Riester-Verträge nicht nur wegen der gezahlten Provisionen, sondern auch aufgrund der Verwaltungsgebühren so teuer seien. Von dem öffentlich verwalteten Bürgerfonds, den die Grünen als Standardprodukt in der betrieblichen Altersvorsorge und als Riester-Renten-Ersatz (AssCompact berichtete) einführen wollen, rückte Schmidt im Gespräch aber teilweise ab. Bei dem Bürgerfonds handele es sich lediglich um eine Diskussionsgrundlage und bei dem Programmentwurf noch nicht um das fertige Wahlprogramm zur Bundestagswahl.

Keine Disruption durch die Tech-Giganten zu erwarten

Als es schließlich um das Thema Digitalisierung ging, zeigten sich die Diskussionsteilnehmer weniger uneins. Der Digitalisierungsspezialist Ramge hatte auch eine verhalten optimistische Einschätzung für die Versicherungsbranche parat. Seiner Ansicht nach wird die Branche nicht von außen disruptiert werden. Vielmehr deutet sich eine Kluft zwischen denjenigen Unternehmen an, die die verfügbaren technischen Möglichkeiten voll ausschöpften, und denjenigen, die auf der Strecke bleiben werden. Die Tech-Riesen werden sich gemäß seiner Überzeugung mittelfristig nicht mehr in den Versicherungsmarkt wagen. Nicht nur, weil der Rückzug von Amazon gezeigt hat, dass eine Disruption der Branche schwierig ist, sondern auch, weil die zu erzielenden Margen für die Tech-Giganten einfach nicht verführerisch genug erscheinen. (tku)

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Corona-Tests und Home-Office-Pflicht (auch) in Maklerbetrieben

Die bundeseinheitliche Notbremse ist beschlossen. Mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber und damit auch Vermittlerbetriebe nun verpflichtet, Mitarbeitern zweimal pro Woche Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Verstärkt wird außerdem die Home-Office-Pflicht.

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Neuregelung ist am 23.04.2021 in Kraft getreten. Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen.

Pflicht für Firmen, Corona-Tests anzubieten

Mit der Änderung der bestehenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Testpflicht für Unternehmen in Deutschland eingeführt. Ursprünglich waren Betriebe demnach verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal die Woche ein Corona-Testangebot zu unterbreiten. Dann wurde nachgelegt: Mit der Dritten Änderungsverordnung der Corona-ArbSchV wurden Regelungen für weitere betriebliche Testangebote ergänzt. Nun müssen Unternehmen wie auch Maklerbetriebe ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im heimischen Büro arbeiten, grundsätzlich mindestens zwei Mal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anbieten.

Home-Office-Pflicht verstärkt

Die Verpflichtung für Arbeitgeber, Home-Office anzubieten, war bereits Teil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Nun wurden die Regelungen zum Home-Office in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die bisherige Pflicht für Firmen bleibt bestehen, ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Home-Office zu ermöglichen, sofern dem keine betriebsbedingten Gründe entgegensprechen.

Arbeitnehmer in der Pflicht

Allerdings mussten die Mitarbeiter dieses Angebot bislang nicht annehmen. Nun werden Arbeitnehmer stärker in die Pflicht genommen: Sie sind verpflichtet, das Angebot der Firma auch anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen. Als Beispiele für solche Gründe nennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beispielsweise die Störung durch Dritte im Home-Office oder einen fehlenden adäquaten Arbeitsplatz. Nach aktuellem Stand gilt die Regelung bis zum 30.06.2021.

Informationen von Branchenverbänden

Branchenverbände wie unter anderem auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) haben für ihre Mitglieder nützliche Informationen rund um die Corona-Pandemie zusammengestellt. In Updates bieten sie Aktuelles auch zum Thema Home-Office und Corona-Tests (siehe bvk.de/corona). (tk)

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