Anfang Februar hatte das Landgericht München I entschieden, dass CHECK24 gegen das Sondervergütungsverbot verstoßen hatte. Damit konnte der klagende BVK ein langwieriges Verfahren für sich entscheiden. CHECK24 wurde im Zuge des Urteils verpflichtet, derartige Angebote zukünftig zu unterlassen.
CHECK24 verstieß gegen Provisionsabgabeverbot
Im Rahmen der sogenannten „Versicherungsjubiläumsdeals“ hatte das Vergleichsportal seinen Kunden bei Abschluss einer Versicherung bis zu zwölf Monatsraten erstattet. Dies erfolgte über einen anderen Konzernteil, um so nicht unter das Provisionsabgabeverbot zu fallen. Das Gericht erkannte dennoch einen Verstoß.
Vergleichsportal verzichtet auf Berufung
Direkt im Anschluss an das Urteil hatte CHECK24 weitere Schritte angekündigt. Zumindest in diesem konkreten Fall hat die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem BVK und dem Vergleichsportal nun jedoch ein Ende. CHECK24 verzichtet auf eine Berufung. Das Urteil ist somit rechtskräftig. (tku)
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