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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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Das fordert der BVK von Bundesregierung und EU-Finanzregulierung

Auf der diesjährigen Jahrhauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. haben sich die Delegierten zu unterschiedlichen Themenkomplexen in einem Leitantrag positioniert. Außerdem wurde eine personelle Veränderung bekannt gegeben.

Die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sind am 19. und 20.05.2022 in Berlin zur BVK-Jahreshauptversammlung zusammengekommen. Darin setzten sich die Vermittler mit zahlreichen Themenkomplexen auseinander und verabschiedeten die jeweiligen Positionen und die damit verbundenen Forderungen an Bundesregierung und EU-Finanzregulierung in einem Leitantrag.

Licht und Schatten im Koalitionsvertrag

An die Adresse der Bundesregierung gerichtet, sieht der BVK im Hinblick auf die Vermittlerbranche Licht und Schatten beim Koalitionsvertrag. Positiv sei das Bekenntnis der Ampel-Koalition zu den drei Säulen der Altersvorsorge, die Nichtberücksichtigung einer „Bürgerversicherung“ sowie der Bestandsschutz für Riesterverträge. Zudem befürworten die Vermittler die Absicht, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für private Altersvorsorge einzuführen.

Altersvorsorge: Standardisiertes Produkt gehe an der Realität vorbei

Die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge mit der Einrichtung eines Staatsfonds sowie eines Standardprodukts kritisieren hingegen die Vermittler. Insbesondere den Plan, die mangelnde Finanzierung der gesetzlichen Rente mit 10 Mrd. Euro auszustatten, die über einen Staatsfonds am Kapitalmarkt angelegt werden sollen, werden sehr kritisch gesehen. Dies wird nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und so keine lebensstandardsichernde Rente für Millionen ermöglichen, heißt es dazu im auf der Jahreshauptversammlung verabschiedeten Leitantrag.

Vermittler als sachverständiger Ratgeber

Weiter fordert der BVK, dass Vermittler als sachverständige Ratgeber und Lotsen für ihre Kunden bleiben sollen. Damit werde weiterhin ein Versicherungsvertrieb mit qualifizierter und persönlicher Beratung gewährleistet und dem Verbraucherschutzgedanken Rechnung getragen. Zudem beansprucht der BVK von der Politik die Berücksichtigung seiner Vorschläge zur Riester-Reform sowie ein Moratorium von neuen Regulierungsvorhaben. Schließlich bringe jede neue Regelung am Markt für den Versicherungsvertrieb zusätzliche Verpflichtungen, sei kostenintensiv und führe zu neuen bürokratischen Belastungen.

Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt

Generell begrüßt der BVK entsprechend dem Leitantrag die Ziele des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Capital Market Union (CMU), hält dabei aber die vorhandenen, rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend. Die Wirkung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Product Oversight and Governance-Regelungen (POG), die in der IDD selbst verankert sind, sollten zuerst abgewartet werden, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Der BVK fordere daher eine Phase der regulatorischen Stabilität.

Des Weiteren vertritt der BVK die Auffassung, dass ein freier Markt mit unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, damit diese ihr Wahlrecht entsprechend ausüben können. Das provisionsbasierte System bietet dem Verbraucher einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Auch die Regulierung des Online-Vertriebes im Hinblick auf gleiche Informationspflichten und gleiche Wettbewerbsbedingungen ist äußerst wichtig. Auf die Frage nach dem von der BaFin in die Diskussion eingebrachten Provisionsrichtwert konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz auf der Pressekonferenz, dass man dabei momentan noch im Nebel stochere. Nichtsdestotrotz sei dieser Vorschlag eine neue Qualität der Einmischung, wenn eine Aufsicht hier die Rolle des Gesetzgebers übernehmen wolle, heißt es vom BVK.

Nachhaltigkeit

Der BVK sieht darüber hinaus die „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als ein wesentliches Zukunftsthema an und hat dazu eine eigene Brancheninitiative namens „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ ins Leben gerufen. Im Hinblick auf die im August in Kraft tretenden neuen Beratungspflichten pocht der BVK auf eine stärkere Förderung nachhaltiger Produkte und mehr Transparenz. Hier seien die Versicherer auch in einer Bringschuld an die Vermittler, denn dieser Themenkomplex solle eine Bereicherung und keine Belastung für das Vermittlungsgeschäft sein, so Heinz. Statt Bonifikationen auf Basis von Vertriebssteuerungen bei Exklusivvertrieben sollte zur Kompensation eine Anpassung der Vergütung, verteilt auf die Laufzeit, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit umgeschichtet werden, heißt es dazu im Leitantrag.

Personelles

Abschließend wurde während der Jahreshauptversammlung eine personelle Veränderung im BVK-Präsidium bekannt gegeben. Demnach wurde Marco Seuffert zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Der bisherige Amtsinhaber Ulrich Zander kandidierte nach 20 Jahren im BVK-Präsidium nicht mehr für eine weitere Amtszeit in dem fünfköpfigen Gremium. (as)

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BVK: Neue EU-Fernabsatzregeln dürfen Vermittler nicht belasten

Der Vertrieb von Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren angesichts von Digitalisierung und Produktneuheiten rasant verändert. Für die EU-Kommission Grund genug, die Verbraucherrechte daran anzupassen. Allerdings wittert der BVK darin für Vermittler auch eine Gefahr.

Der Vertrieb von Finanzdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren rasch verändert. So nutzen Finanzdienstleister und Verbraucher im Vertriebsprozess keine Faxgeräte mehr, sondern Computer, Tablets oder Smartphones. Außerdem sind neue Akteure (z. B. FinTech-Unternehmen) mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Vertriebskanälen (z. B. Online-Verkauf von Finanzdienstleistungen) auf den Plan getreten. Die Verbraucher sind in diesem veränderten Umfeld bereit, vermehrt digitale Tools zu verwenden und erwerben Finanzprodukte und -dienstleistungen online, was etablierte Akteure dazu veranlasst, ihre Marketing- und Geschäftspraktiken anzupassen.

EU-Kommission forciert Stärkung der Verbraucherrechte

Die Europäische Kommission verabschiedete daher kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen. Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu stärken und an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Dafür sollen u. a. bei Internetverträgen die Kosten ausgewiesen und das Widerspruchsrecht für Verbraucher erleichtert werden. Konkret macht die EU-Richtlinie unter anderem den Vorschlag, dass „[ein] Unternehmer bei Fernabsatzverträgen, die auf elektronischem Wege geschlossen werden, die Möglichkeit bietet, eine Schaltfläche für den Widerruf zu nutzen, um dem Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts zu erleichtern.“ Nach dem Willen des EU-Justizkommissars Didier Reynders ist diese Schaltfläche mit den Worten „Den Vertrag widerrufen“ hervorgehoben auf der Benutzeroberfläche zu kennzeichnen. Außerdem sollen dem Entwurf nach bei einem Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet Unternehmer dazu verpflichtet werden, „faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen.“

 BVK wittert Gefahr für das Vermittlungsgeschäft

Doch gegen einzelne Aspekte des aktuellen Richtlinienentwurfs regt sich unter Vermittlerverbänden Widerstand, denn die neuen Fernabsatzregeln dürften die Vermittlungstätigkeit nicht noch weiter belasten. „Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, schätzt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), den EU-Vorstoß. „Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein.“ Allerdings gab der Verbandschef in diesem Zusammenhang auch zu bedenken: „Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“ Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird nun im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert. Der BVK werde diesen Prozess intensiv begleiten und sich über seine Kooperation mit dem europäischen Vermittlerdachverband „European Federation of Insurance Intermediaries“ (BIPAR) dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert würden, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. (as)

Lesen Sie auch: EIOPA und BaFin machen Druck beim Vergütungssystem

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EIOPA und BaFin machen Druck beim Vergütungssystem

Die für die Versicherungswirtschaft zuständigen Aufsichtsbehörden EIOPA und BaFin erhöhen in der Debatte um eine Begrenzung von Provisionen bei Versicherungsanlageprodukten den Druck. Während Vermittlerverbände eine klare Haltung zu dem Vorhaben äußern, hüllt sich die BaFin nach erstem Hinweis in Schweigen.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die BaFin machen Druck bei Beschränkungen im provisionsbasierten Vergütungssystem. So verfolge die EIOPA unter anderem das Ziel, „schädliche Interessenkonflikte im Verkaufsprozess zu bekämpfen“. Denn die EIOPA hat die Auswirkungen der Unterschiede in der Regulierung von Anreizen zwischen der zweiten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD analysiert. Dabei kommt die EU-Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass es wichtige Unterschiede, insbesondere auf der Ebene der Offenlegung von Anreizen und zur Beschränkung der Zahlung und/oder Entgegennahme von Anreizen in der MiFID II im Vergleich zur IDD gibt, und hält deshalb eine Angleichung der Rechtsvorschriften für vorteilhaft.

EIOPA hinterfragt provisionsbasiertes System

Bereits im ersten Quartal 2022 hat EIOPA für eine Verbesserung des Kleinanlegerschutzes eine Konsultation unter Vermittler- und Branchenverbänden, Versicherern und Vertriebsgesellschaften durchgeführt. Ziel ist eine Evaluierung EU-weit bestehender Unterschiede in Kosten und Beratung bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, wozu zum Beispiel auch eine fondsgebundene Lebensversicherung zählt. Anlass dieser EIOPA-Konsultation seien die zu hohen Kosten bei den Produkten, die den Zugang des Kleinanlegers zum Kapitalmarkt beschränken und die Rendite entscheidend schmälern würden.

EIOPA-Konsultation als Fingerzeig?

Steht mit der EIOPA-Konsultation und einer möglichen Angleichung von IDD an MiFID II also erneut eine Debatte um ein generelles Provisionsverbot auf europäischer Ebene an? Im exklusiven AssCompact-Interview – das vollständige Interview ist in der Juni-Ausgabe der AssCompact zu lesen – gab Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), durchaus zu bedenken, dass mit der EIOPA-Befragung ein generelles Provisionsverbot bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wieder auf dem Tisch sei. Es liege aber auch im Bereich des Möglichen, dass der Pfad eher in Richtung Honorarberatung eingeschlagen werde oder, dass bei der Frage nach der Vergütung alles so bleibe wie es gegenwärtig der Stand der Dinge sei. Sicher sei nur, dass die Konsultation etwas bewegen und auch verändern werde, so Dr. Jenssen weiter.

Vermittlerverbände sprechen sich klar gegen ein Verbot aus

Insgesamt positioniert sich der BDVM klar gegen ein Verbot, wie Dr. Jenssen erläutert: „Solche Konsultationen setzen den unabhängigen Sachwalter unter Druck. Und deshalb sieht BDVM gemeinsam mit BIPAR [der europäische Vermittlerdachverband, Anm. der Redaktion] diese Befragungen und Vorhaben seitens der EIOPA äußerst kritisch.“ Auch beim Bundesverband der Versicherungskaufleute e.V. (BVK) heißt es in der Stellungnahme zur aktuellen EIOPA-Konsultation, dass eine unterschiedliche Behandlung in beiden Bestimmungen (MiFID II und IDD, Anm. der Redaktion) gerechtfertigt sei, da Versicherungen grundsätzlich nicht mit Anlageprodukten zu vergleichen seien. Außerdem sei man der Auffassung, dass das provisionsbasierte System im Allgemeinen zu einem breiten Zugang zu Beratungen und Empfehlungen führe, wie es in der BVK-Stellungnahme weiter heißt.

Auch die BaFin heizt die Diskussion erneut an

Unterdessen ist auch in Deutschland die Debatte um das provisionsbasierte Vergütungssystem bei Fondspolicen wiederholt entflammt. Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, hat nämlich auf der Jahrespressekonferenz der BaFin angekündigt, dass sogenannte Provisionsrichtwerte für fondsgebundene Lebensversicherungen eingeführt werden sollen. Hintergrund dieses Vorhabens dürfte wohl sein, dass die BaFin zuletzt keine Zweifel daran ließ, dass die Kosten bei Fondspolicen zu hoch seien. Mit „Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten“ betitelte die Aufsichtsbehörde kürzlich eine Marktstudie, in der die Autoren schwerwiegende Defizite bei der Kostenstruktur und den Rückvergütungen – den sogenannten Kickbacks – feststellten (AssCompact berichtete bereits). Die Aufsicht sieht daher reichlich Verbesserungsbedarf im Produktfreigabeverfahren, aber auch beim Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten im Vertrieb.

Vorerst keine Konkretisierung des Provisionsrichtwerts

Doch was soll es nun mit dem von der BaFin ins Spiel gebrachten Provisionsrichtwert auf sich haben? Die BaFin gibt sich auf AssCompact Anfrage kurz angebunden. In einer schriftlichen Antwort heißt es, dass es aus Sicht der BaFin zu dem Thema aktuell nicht viel zu sagen gebe. „Wie Herr Dr. Grund bereits kommuniziert hat, werden wir unsere Überlegungen zur Einführung eines Provisionsrichtwerts in der zweiten Jahreshälfte 2022 zur Konsultation stellen“, heißt es weiter. Das dürfte dann wohl auch für wichtige Details wie etwa die Höhe des Richtwertes gelten. Generelles Ziel sei, gibt die schriftliche BaFin-Stellungnahme noch an, dass Fehlanreize beim provisionsgestützten Vertrieb und ein unangemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis („value for money“) zu vermeiden seien. Ihren Auftrag dazu leite die BaFin auch aus dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen ab. Die Aufsichtsbehörde beruft sich insbesondere auf die Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Vertriebsvergütung gemäß § 48a Abs. 1 VAG und auf allgemeine Aufsichtsbefugnisse und daraus resultierende Aufgaben gemäß §§ 298 Abs. 1 Satz 1 und 294 Abs. 2 VAG. Damit machen EIOPA und BaFin nun ordentlich Druck bei der künftigen Gestaltung des Vergütungssystems im Vermittlungsgeschäft. (as)

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Nachhaltigkeit: Abfragepflicht sorgt bei Vermittlern für Unsicherheit

Angesichts der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Vermittlungsgeschäft ab August 2022 haben sich BVK und GSN nach dem Status quo unter Vermittlern erkundigt. Ergebnis: Der Themenkomplex Nachhaltigkeit stößt auf großes Interesse, es herrschen aber große Informationsdefizite.

Mit der Ergänzung der Vertriebsrichtlinie IDD und der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergeben sich beim Themenkomplex Nachhaltigkeit neue Beratungspflichten im Vermittlungsgeschäft. Vermittler müssen dann die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen sowie zum Thema nachhaltige Versicherungs- und Finanzanlageprodukte beraten. Die neue Beratungspflicht soll nach dem Willen der EU-Kommission ab August 2022 gelten, auch wenn branchenintern bereits über eine Verschiebung der aufsichtsrechtlichen Kontrolle der Abfragepflicht auf den Jahresbeginn 2023 spekuliert wird. Um sich über den Status quo im Vermittlungsgeschäft zu erkundigen, hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gemeinsam mit dem German Sustainability Network (GSN) – eine Brancheninitiative der Versicherungswirtschaft rund um das Thema Nachhaltigkeit – die Vermittler nach ihrem persönlichen Interesse, ihrer Beschäftigung sowie ihren Sorgen befragt. An der Online-Umfrage nahmen rund 300 Vermittler teil, davon 83% reine Ausschließlichkeit, 12% ungebundene Vermittler und 5% Finanzanlagenvermittler.

Persönliches Interesse am Themenkomplex

Für eine Umsetzung der Abfragepflichten ist ein persönliches und glaubhaftes Interesse am Thema Nachhaltigkeit gegenüber dem Kunden ein überzeugendes Ansprachemotiv. Und auf die Frage nach ihrem persönlichen Interesse am Themenkomplex Nachhaltigkeit gaben etwas mehr als 75% der Befragten an, dass sie aus voller Überzeugung daran interessiert seien – eine gute Voraussetzung für die Abfrage der Präferenzen. Weitere 73% nähern sich dem Thema mit Neugier. Allerdings gaben auch knapp 35% zu erkennen, dass sie sich gezwungen fühlen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Berufliche Beschäftigung

Bei der Frage nach den Themen, die die Vermittler gegenwärtig am meisten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit beschäftigen, tut sich dann doch eine kleine Überraschung auf. Vor allem die Themen „Gute Unternehmensführung“, „Gesellschaftlicher Wandel“ und „Soziale Fragen“ sind diejenigen, mit denen sich die Befragten im Beruf am häufigsten beschäftigen. Mit Nachhaltigkeit üblicherweise in Verbindung stehende Themen wie „Umweltpolitik“ oder „Klimawandel“ erlangen hingegen nur mittlere Werte. Die Entwicklung eines eigenen nachhaltigen Geschäftsmodells oder einer eigenen ESG-Geschäftsstrategie spielt im Berufsgeschehen nur eine untergeordnete Rolle. Demnach wird der Umstellung auf einen rein nachhaltigen Vermittlerbetrieb derzeit lediglich eine geringe Priorität eingeräumt.

Strategie und Zielgruppenansprache

Die Umsetzung des Themenkomplexes ins operative Geschäft erscheint schwierig: 62% der Befragten gaben an, dass sie keine Selektion nachhaltigkeitsaffiner Zielgruppen vornehmen. Allerdings bietet gerade eine verfeinerte Zielgruppenansprache in der Vermittlung nachhaltiger Versicherungslösungen einen entscheidenden Vorteil bei der Realisierung von Geschäftspotenzial. Gelten doch vor allem jüngere und gebildete Menschen als nachhaltigkeitsaffin. Insgesamt ist auch der Anteil der Vermittler, die ihre Kunden aktiv auf Nachhaltigkeitsthemen ansprechen, nur unwesentlich höher als der Anteil derjenigen, die nur auf Anfrage mit den Kunden über Nachhaltigkeitsthemen sprechen. So gab ein Drittel der Befragten an, dass sie in den letzten zwölf Monaten Kunden noch nie aktiv auf Nachhaltigkeitsaspekte angesprochen haben. Immerhin ein Viertel hat zwischen einem und zehn Gespräche innerhalb eines Jahres über Nachhaltigkeitsaspekte geführt, knapp 15% sogar mehr als 50.

Informationsdefizite sorgen für Unsicherheit

Möglicherweise liegt die Vernachlässigung der Zielgruppenselektion aber auch an den vorherrschenden großen Unsicherheiten bei dem Themenkomplex Nachhaltigkeit. So fühlen sich knapp 71% der Befragten gar nicht oder wenig informiert, was Vorgaben zu Inhalt, Ablauf und Dokumentation des Beratungsprozesses betrifft. Lediglich rund 4% der Umfrageteilnehmer fühlen sich hingegen vollständig informiert. Ähnlich große Informationsdefizite existieren bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsaussagen zu einzelnen Produkten. Beides – Informationsdefizite beim Beratungsprozess sowie bei der Qualität der Produkte – erzeugt Unsicherheiten und beeinträchtigt die Auseinandersetzung im Alltag des Vermittlungsgeschäfts. Deshalb schlussfolgert BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Die Umfrage zeigt, dass noch viel zu tun ist, bis die Umsetzungsfähigkeit sichergestellt ist. Gelingt es, den Blick auf die aus der Nachhaltigkeit resultierenden Chancen für die Vermittlerbetriebe zu schärfen, wäre mehr gewonnen, als jede weitere Regulierung bewirken könnte.“

Abhilfe sollen vor allem die Produktgeber schaffen

Hinsichtlich der Wissens- und Informationsdefizite erhoffen sich die Befragten vor allem von den Produktgebern nachhaltiger Versicherungslösungen Abhilfe. Aber auch die Berufsverbände, die Aufsichtsbehörden und die Fachpresse sollten nach Meinung der Umfrageteilnehmer zur Verbesserung des Informationsstandes beitragen. So konstatiert Timo Biskop, GSN-Fokusbereichsleiter für „Beratung & Vertrieb“: „Die aktuelle Blitzumfrage stützt das Bild einer unsicheren Branche, das jedoch nicht überrascht. Da die konkreten Merkmale für den Beratungsprozess noch nicht final sind und auch die Produktzuordnung zu etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen weiterhin mit Unsicherheit behaftet ist, können die Vermittlerbetriebe gar nicht auf zuverlässige Informationen zurückgreifen. Die Versicherungswirtschaft darf dennoch keine Zeit verlieren, Wissensdefizite abzubauen. Das Ziel sollte sein, die Vermittler kurzfristig und soweit es geht aufzuklären, damit die Grundlagenarbeit bereits getan ist, wenn die konkreten Prozesse stehen.“ (as)

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Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit

Ab August 2022 soll die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen im Vermittlungsgeschäft verpflichtend werden. Wie also ist der Status quo unter den Vermittlerinnen und Vermittlern? Zur Klärung dieser Frage ruft der BVK gemeinsam mit dem GSN zu einer Blitzumfrage auf.

Mit der Ergänzung der Vertriebsrichtlinie IDD und der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergeben sich hinsichtlich des Themas Nachhaltigkeit neue Beratungspflichten im Vermittlungsgeschäft. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler müssen dann die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden abfragen sowie zum Thema nachhaltige Versicherungs- und Finanzanlageprodukte beraten. Die neue Beratungspflicht soll nach dem Willen der EU-Kommission ab August 2022 gelten. Daher hat die Branche in den noch verbleibenden vier Monaten erhebliche Vorbereitungen zu treffen, sowohl auf der „Pflichtseite“, aber auch zur Nutzung neuer Marktchancen. Die Vorbereitungen auf die neue Beratungspflicht betrifft sowohl die Produktgeber als auch alle Vermittlerinnen und Vermittler.

Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit

Zur Erfüllung der aktuellen Aufgaben und der Umstellung auf die ergänzte Beratungspflicht bei Produktgebern, Vermittlerinnen und Vermittlern bedarf es einer breiten Wissensbasis. Daher hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gemeinsam mit dem German Sustainability Network (GSN) – einer Brancheninitiative der Versicherungswirtschaft rund um das Thema Nachhaltigkeit – zur Teilnahme an einer Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit aufgerufen. Die Umfrage dient der Einschätzung des Istzustandes der Nachhaltigkeitaspekte in den Vermittlungsbetrieben. Darauf aufbauend können seitens des BVK und des GSN Wünsche und Bedarfe der Branche präziser abgeleitet und Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten; eine Teilnahme ist bis zum 08.04.2022 möglich. Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage. (as)

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BaFin: Lebensversicherungen sind zu teuer für eine gute Rendite

Für viele Menschen sind Fondspolicen ein Baustein der Altersvorsorge. Allerdings können zu hohe Kosten bei diesen Produkten die Rendite unangemessen schmälern, wie eine BaFin-Analyse zeigt. Auf AssCompact-Anfrage kommentieren BVK und BdV diese Ergebnisse recht unterschiedlich.

„Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten“ überschreiben Dr. Guido Werner und Roland Paetzold vom Grundsatzreferat Lebensversicherungen ihre kritische Analyse im aktuellen BaFin-Journal: „Hohe Kosten können darauf hindeuten, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungsanlageprodukten nicht angemessen ist“, schreiben die beiden Autoren und bestätigen damit die Kritik vieler Verbraucherschützer an der Kostenstruktur von Lebensversicherungen. Schwerwiegende Defizite sehen die Autoren insbesondere bei den Rückvergütungen – den sogenannten Kickbacks –, die nicht nur an Versicherer, sondern auch direkt an Vermittler von Fondspolicen fließen können. Die Aufsicht sieht daher reichlich Verbesserungsbedarf im Produktfreigabeverfahren, aber auch beim Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten im Vertrieb.

Was die BaFin abgefragt hat

In ihrer Analyse wollte die BaFin nun von den Lebensversicherern die Höhe der Effektivkosten bei den meist verkauften fondsgebundenen Produkten wissen. Denn nur diese Kosten geben an, wie stark die jährliche Rendite einer Fondspolice durch die insgesamt anfallenden Kosten gemindert wird. Außerdem interessierte sich die Aufsichtsbehörde auch für die Höhe der Rückvergütungen, die die Kapitalverwaltungsgesellschaften für den Vertrieb von Fondspolicen bezahlen.

Unterschiedlich hohe Effektivkosten

Die BaFin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Effektivkosten der betrachteten Produkte sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Beispielsweise betragen sie für ein Eintrittsalter von 37 Jahren und eine Laufzeit von 30 Jahren im gewichteten Mittel 1,9% (siehe nebenstehende Grafik aus dem Artikel des aktuellen BaFin-Journals).

BaFin: Lebensversicherungen sind zu teuer für eine gute Rendite

Wenn die Kapitalanlage also nicht mindestens eine Rendite in Höhe von 1,9% jährlich abwirft, realisiert der Kunde eine Rendite in Höhe von 0%. Im Falle einer Rendite unter 1,9% macht der Kunde sogar Verluste. Im Umkehrschluss bedeuten Effektivkosten in Höhe von 1,9% auch, dass bei einem angesparten Betrag von beispielsweise 30.000 Euro jedes Jahr 570 Euro an Kosten für den Kunden anfallen. Allerdings geht es noch teurer: bei 25% aller abgefragten Produkte liegen die Effektivkosten sogar über 2,35%. Außerdem gibt es nach BaFin-Angaben bei allen Abfragekombinationen Lebensversicherer, deren Effektivkosten bei den meistverkauften Fondspolicen bei über 4% liegen.

Rückvergütungen auch direkt an Vermittler

In vielen Fällen legen die Versicherer das angesparte Geld in Fonds an. Die Fondsgesellschaften zahlen dem Versicherer daher eine Rückvergütung. Wie die BaFin-Analyse nun offenlegt, fließen bei 19% aller Verträge – gemessen an der Beitragssumme des untersuchten Neugeschäfts – auch noch zusätzliche Rückvergütungen direkt an die Vermittler. Beachtlich: Nur in etwas weniger als der Hälfte dieser Fälle kennen die Lebensversicherer überhaupt die konkrete Höhe dieser Rückvergütungen, die im gewichteten Mittel bei immerhin rund 0,50% liegt. „Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis aus der Perspektive der Versicherungsnehmer nicht mehr angemessen ist“, kritisieren die BaFin-Experten solche Kickbacks. Vertriebe von Fondspolicen können damit gleich doppelt kassieren: nämlich die Provision vom Versicherer und zusätzlich die Rückvergütung von der Fondsgesellschaft – und das tendenziell auf Rechnung des Kunden.

Verbände mit unterschiedlicher Einordnung der BaFin-Analyse

Die BaFin sieht daher die Gefahr, dass durch diese Vergütungspraxis Interessenkonflikte im Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen vorprogrammiert sind. Denn erhält ein Vermittler bei einer Fondspolice eine Rückvergütung, so ist der Anreiz groß, dem Kunden nur das Produkt mit der höchsten Rückvergütung zu empfehlen. Allerdings teilen diese Schlussfolgerung nicht alle beteiligten Akteure aus der Versicherungswirtschaft. Vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute heißt es auf AssCompact-Nachfrage, dass nicht die Versicherungskaufleute, sondern die Versicherungsunternehmen selbst die Kostentreiber bei fondsgebundenen Produkten sind. „Diese gewähren sich hier und da einen ordentlichen Schluck aus der Pulle, zum Nachteil der wichtigen Vorsorgeprodukte ihrer Kunden. Das kritisieren wir, weil wir einen sozialpolitischen Auftrag zur Altersabsicherung unserer Kunden haben und unsere Kunden in Zukunft wohlversorgt sehen möchten“, kommentiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), die BaFin-Analyse. Unterdessen begrüßt der Bund der Versicherten die BaFin-Studie, bewertet die Situation in der Lebensversicherung aber noch viel dramatischer als von der BaFin dargestellt, denn: „Die Versicherer stellen immer weniger echte Garantien bei gleichzeitig sehr hohen Kosten zur Verfügung. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist aus Sicht des BdV daher einfach unterirdisch“, erläutert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten e.V. (BdV). Die BaFin hingegen erwähnt keine Maßnahmen, die sie angesichts der Ergebnisse ergreifen will. Nichtsdestotrotz haben die obersten Aufseher der Branche mit dem Artikel klargemacht, dass sie das Problem angehen werden. (as)

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BVK fordert Pause bei weiteren Regulierungsvorhaben

Der BVK hat sich in einer Stellungnahme zur Regulierung im Vermittlungsgeschäft für eine Wahlfreiheit bei Vergütungssystemen und gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle ausgesprochen. Unterdessen forciert der Verband seine internationale Zusammenarbeit.

Fortwährend neue Regulierungsvorhaben engen die Handlungsspielräume für Vermittlerinnen und Vermittler immer stärker ein. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat daher zur Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt Stellung genommen.

BVK: Jede Regulierung bringt Zusatzarbeiten

In der Stellungnahme begrüßt der BVK die Ziele der Kapitalmarktunion auf EU-Ebene, hält jedoch zugleich das vorhandene rechtliche Rahmenwerk für ausreichend, wie es durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sowie die Finanzmarktrichtlinie MiFID II bestimmt wird. Ihre Wirkung am Markt bleibe zunächst abzuwarten, bevor erneut Maßnahmen ergriffen würden. „Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Regulatorische Stabilität sollte zunächst einkehren. Weitere Maßnahmen würden nur zu einer unverhältnismäßigen Unsicherheit führen.“

BVK für Beibehaltung des provisionsbasierten Systems

Der BVK ist in seiner Stellungnahme weiter der Auffassung, dass ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, und sie eine freie Wahl haben sollten. Das provisionsbasierte System bietet Kunden einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung. Im Hinblick auf die Regulierung des Online-Vertriebs spricht sich der BVK mit Verweis auf seinen gerichtlichen Erfolg gegen das Internetportal CHECK24 für gleiche Informationspflichten und Wettbewerbsbedingungen aus. „Die zukünftigen Entwicklungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden den Markt verändern. Hierauf sollte dann zu gegebener Zeit reagiert werden“, so BVK-Präsident Heinz.

BVK mit Vertretung in Brüssel

Unterdessen hat der BVK zu Beginn des Jahres 2022 ein Büro in Brüssel eingerichtet. „Damit entsprechen wir der wachsenden Bedeutung der EU und ihrer Gesetzgebung auf die nationale Politik“, unterstreicht Heinz die neue Vertretung in der belgischen Hauptstadt. „Schließlich wird eine Vielzahl von Gesetzen, die die Vermittlerbranche betreffen, in Brüssel beraten und beschlossen, so etwa die IDD, die Pan-European Personal Pension Products (PEPP) und die Finanzmarktrichtlinie MiFID.“ Durch das Brüsseler BVK-Büro wird außerdem die Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband der Vermittler (BIPAR) intensiviert. Mit der neuen Dependance reagiert der BVK auch auf die wachsende Internationalisierung in der Vermittlerbranche. In diesem Zusammenhang wurde BVK-Vizepräsident Ulrich Zander bereits im Sommer 2021 zum Incoming Chairman im Präsidium des Weltverbandes der Versicherungsvermittler (WFII) gewählt. (as)

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Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister läuft ab

Seit 2017 sind bestimmte Vereinigungen nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Angaben im Transparenzregister zu machen. Entscheidend sind dabei Rechtsform und Beteiligungsverhältnisse. 2022 laufen nun die Übergangsfristen zur Eintragung in das Register ab.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert erneut über die Verpflichtung von juristischen Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und diese im Transparenzregister einzutragen. „Diese Verpflichtung besteht seit dem 01.01.2021 für alle Unternehmen. Neugründungen sind also unmittelbar betroffen und müssen sich eintragen lassen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist nur für die Unternehmen vorgesehen, die bislang von einer sogenannten Mitteilungsfiktion profitierten, weil sie in einem anderen elektronisch abrufbaren öffentlichen Register mit allen notwendigen Angaben eingetragen waren.

Rechtsformabhängige Übergangsfristen

Die Übergangsfristen sind nach den unterschiedlichen Rechtsformen gestaffelt. Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA haben noch bis zum 31.03.2022 Zeit, die Eintragungsverpflichtung zu erfüllen. Sollte diese Frist verstreichen, können hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen. Für die GmbH läuft diese Frist am 30.06.2022 ab, Personengesellschaften haben noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit. „Der BVK empfiehlt jedoch, sich frühzeitig um die Eintragung über die Seite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) zu kümmern, da die Erfahrung unserer Mitglieder bei bisherigen Eintragungen zeigt, dass häufig Unklarheiten auftreten und Nachfragen notwendig werden“, bekräftigt BVK-Präsident Heinz die Wichtigkeit diese Themas. Nach BVK-Angaben dauert die Eintragung bei einfachen Unternehmensstrukturen zwischen 20 Minuten und einer Stunde, je nach Übersichtlichkeit der wirtschaftlichen Verzweigung und Berechtigung. (as)

Lesen Sie auch: Welcher Makler muss Angaben im Transparenzregister machen?

Finanzanlagenvermittlung im Licht des geänderten Geldwäschegesetzes

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Die besten Makler und Agenturen

Die Bestplatzierten des „Award Unternehmer-Ass 2021“ sind gekürt. In den Kategorien „Deutsche Versicherungsagentur 2021“ und „Deutscher Versicherungsmakler 2021“ stehen sechs Gewinner fest. Die Verleihung fand im Rahmen einer Online-Veranstaltung statt.

Zum 16. Mal haben die Jury und Initiatoren des „Award Unternehmer-Ass“ – das Versicherungsmagazin, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. sowie das Institut Ritter – die besten Vermittlerbetriebe des Jahres 2021 ausgezeichnet. Der Award wurde aufgrund der aktuellen Einschränkungen abermals in der Online-Veranstaltung „Zukunftstag deutscher Vermittler“ überreicht. Seit 2006 werden in dem Wettbewerb die professionellsten und besten Vermittlerbetriebe der Branche ermittelt.

„Spannendes, emotionales Moment“

„Es war für alle und mich ein spannendes, emotionales Moment nach einem wirklich herausfordernden Jahr“, so Steffen Ritter, Initiator und Jurymitglied des Award Unternehmer-Ass, „und das, obwohl die Verleihung zum zweiten Mal auf digitalem Wege stattfand.“

Gewinner Kategorie Exklusivorganisation „Deutsche Versicherungsagentur 2021“

Die Gewinner dieses Jahres in der Kategorie Exklusivorganisation „Deutsche Versicherungsagentur 2021“ sind: Schlechtinger OHG, Provinzial Geschäftsstelle, Wenden (Gold); Versicherungsagentur Marinesse e.K., Öffentliche Oldenburg, Oldenburg (Silber) und Generalagentur Dario Palumbo, SV SparkassenVersicherung, Neu-Isenburg (Bronze).

Gewinner Kategorie Maklerunternehmen „Deutscher Versicherungsmakler 2021“

In der Kategorie Maklerunternehmen „Deutscher Versicherungsmakler 2021“ gewannen nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG, Köln (Gold); CuP Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Fürth (Silber) und Paas & Paas Versicherungen, Düsseldorf (Bronze).

Zielgruppen und Spezialwissen

Ausgezeichnet wurden hervorragend aufgestellte Unternehmen, wobei der Fokus auf klar definierten Prozessen und Abläufen lag. Die Unternehmen betonen laut Jury ihre Kundenarbeit und konzentrieren sich auf eigene Zielgruppen. Damit einher gehe ihr Spezialwissen. Die ausgezeichneten Unternehmen seien innovativ, vertrieblich und unternehmerisch erfolgreich und würden mutig neue Wege gehen und ihre Stärken kennen. Im Rahmen des Wettbewerbs stellten Jury und Initiatoren fest, dass die Branche immer organisierter, professioneller und unternehmerisch bewusster wird.

Hinter jedem Unternehmer ein motiviertes Team

Die erfolgreichsten Vermittler werden als zukunftsorientiert, nachhaltig und hoch fokussiert beschrieben. Es handelt sich um agile Unternehmerinnen und Unternehmer, die stetig an der eigenen persönlichen und unternehmerischen Entwicklung arbeiten. Auch das dazugehörige Team drängt auf Entwicklung. Denn zu den Unternehmerinnen und Unternehmern gehört jeweils ein motiviertes und professionelles Team, das die Unternehmensvision mitträgt, heißt es in der Erklärung der Jury.

Unternehmerisch neue Wege gehen

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer sagt: „Alle Teilnehmer des Awards haben erneut die exzellente unternehmerische Expertise in unserem Berufsstand unter Beweis gestellt. Dies zeigt, dass auch die Angebote zur Unternehmensentwicklung sowie zum BVK-Berufsbild eine Wirkung erzielen.“

Bewerbung für 2022

Ab dem 01.03.2022 beginnt die Bewerbungsphase für den Award Unternehmer-Ass 2022. Weitere Informationen gibt es hier. (lg)

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Provisionsdeckel 2.0? BaFin sieht bei Vertriebskosten genau hin

Die BaFin will bei den Vertriebskosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen genau hinsehen. Ende 2022 sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung dann vorgelegt werden. Branchenverbände sehen keinen Handlungsbedarf. Ganz anders die Meinung von Verbraucherschützern.

2021 konnte sich die Große Koalition nicht auf eine Deckelung der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung verständigen – lediglich ein Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung kam zustande. Wie erwartet, hat es das Thema auch nicht in den Koalitionsvertrag der Ampelkoalitionäre geschafft. Gänzlich vom Tisch ist die verstärkte Regulierung von Provisionen jedoch nicht, wie einigen Aussagen von Dr. Frank Grund, dem Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin, zu entnehmen ist.

Vermeidung von Fehlanreizen

Grund hatte der Deutschen Presseagentur (dpa) ein Interview gegeben, in dem er zum Thema Vertriebskosten anmerkte: „Wir werden uns genau anschauen, inwieweit hier die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden. Es gibt schließlich keine gesetzlichen Grenzen für die Vertriebsvergütung von kapitalbildenden Lebensversicherungen.“ Die Ergebnisse dieser genauen Betrachtung möchte die BaFin Ende 2022 vorlegen.

Verwaltungskosten bleiben niedrig

Ganz anders sieht es laut Grund bei den Verwaltungskosten aus. Im Gegensatz zu den Vertriebskosten verharrten die Verwaltungskosten für Produkte der privaten Altersvorsorge nämlich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau.

Honorarvergütung ist keine Lösung

Der Umstieg auf eine honorarbasierte Vergütung, wie ihn beispielsweise die Grünen in ihrem Wahlprogramm gefordert hatten, überzeugt Grund jedoch ebenfalls nicht. Zwar handele es sich dabei um einen grundsätzlich gangbaren Weg, jedoch könne man auf diese Weise nicht jede Verbraucherschicht erreichen. „Nach meiner Erfahrung scheuen viele Verbraucher davor zurück, für die Beratung Geld auszugeben“, so Grund gegenüber der dpa.

BVK sieht keinen Handlungsbedarf

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht dem genauen Blick der BaFin gelassen entgegen. Dem Verband lägen derzeit keine Anhaltspunkte für weit verbreitete Fehlanreize und gesetzeswidrige Interessenkonflikte beim Vertrieb von Lebensversicherungen vor.

„Künstlicher Handlungsdruck wird hier höchstens seitens der selbsternannten Verbraucherschützer aufgebaut“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Selbst die alte Bundesregierung konnte sich nicht zu einem Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen durchringen und auch die neue Ampel-Koalition greift dieses Thema bisher nicht auf.“

BdV fordert schärferes Vorgehen

Ganz anders sieht das Axel Kleinlein, der Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV). In einer Mitteilung fordert der Verbraucherverein die BaFin zu einem härteren Vorgehen gegen überhöhte Provisionen auf. „Schon jetzt gibt es genügend rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsbehörde, um gegen überhöhte Provisionen vorgehen zu können“, so Kleinlein. „Es bedarf einer mutigen BaFin, um den aufsichtsrechtlichen Spielraum auszuschöpfen.“

Zillmerverfahren

Eine Möglichkeit, über das Aufsichtsrecht aktiv zu werden, sieht Kleinlein im sogenannten Zillmerverfahren. Dieses Verfahren deckelt die Abschlusskosten unter Umständen bereits heute bei 2,5% der Beitragssumme. „Schon diese Zillmerung von 2,5% der Beitragssumme ist schlicht Abzocke, weil sie damit die versicherte Leistung deutlich mindert“, sagt Kleinlein. In der Praxis überstiegen die Provisionen zuzüglich der weiteren Vertriebskosten aber oft sogar diesen Wert. „Schon jetzt könnte die Aufsicht mit Blick auf die maximal zulässige Zillmerung eigentlich tätig werden“, erklärt Kleinlein. (tku)

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