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BVK: Altersvorsorgereform und EU-Kleinanlegerstrategie im Fokus

Wie steht die Vermittlerschaft zur Reform der privaten Altersvorsorge? Welchen Einfluss könnte die kommende Europawahl auf den Fortgang der EU-Kleinanlegerstrategie und eventuelle Provisionsverbote haben? Fragen, mit denen sich der BVK auf seiner Jahrespressekonferenz beschäftigte.

Auf ihrer jährlichen Pressekonferenz griffen der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) Michael H. Heinz und BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli u. a. Fragen der privaten Altersvorsorgereform sowie der im Juni anstehenden Europawahl auf und legten die Antworten aus Verbands- und Vermittlersicht dar.

Was erwartet die Vermittlerbranche von der Reform der privaten Altersvorsorge? Was ist nötig und möglich, um der Altersabsicherung wieder neuen Schwung zu verleihen? Und wie wird sich die bevorstehende Europawahl auf den Fortgang der EU-Kleinanlegerstrategie und eventuelle Provisionsverbote auswirken? Dazu hatten die kürzlich einstimmig zum Präsidenten und Vize-Präsidenten wiedergewählten Heinz und Archangeli Neuigkeiten zu berichten.

Berater als Teil der Lösung

In der Jahresmitgliederversammlung wurde der Leitantrag „Vermittler sind als qualifizierte Berater Teil der Lösung des sozialpolitischen Auftrags der Altersvorsorge in Europa!“ bereits vorgestellt und ebenfalls einstimmig angenommen. Darin geht es laut einer BVK-Pressemitteilung um die „komplexe Situation, in denen die Versicherungsvermittler derzeit ihre Kundendienstleistungen erbringen“. Sie sei gekennzeichnet durch die interessenpolitische Auseinandersetzung im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente sowie die Reform der privaten Altersvorsorge. Vermittler seien zudem auch von den Entwicklungen im Rahmen der künstlichen Intelligenz betroffen.

Zufriedenheit mit aktuellem Stand bei Provisionsverbot

Bekanntermaßen steht der BVK in der Debatte um die EU-Kleinanlegerstrategie für eine Koexistenz von Provisions- und Honorarvergütung. Provisionsverbote – auch partielle – lehnt der Verband ab. Die zurückgenommenen Pläne eines Provisionsverbots verbucht der BVK als einen großen Erfolg für sich, wie auf der Pressekonferenz mitgeteilt wurde. Jetzt werde man sehen, wie es zukünftig weiter geht. Heinz wies aber in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es in der Branche mitunter „Vertriebssituationen“ und „gewisse Verwerfungen“ gebe, die sie nicht gutheißen würden.

Berufsstand Makler und die Parteienlandschaft

Im Rahmen der Europawahl hatte der BVK im Vorfeld den im Bundestag vertretenen Parteien Fragen zukommen lassen, die für die Vermittlerschaft interessant sind. Am ehesten finde man Unterstützung für Vermittler und den Berufsstand, aber auch, was etwa die Courtage-Diskussion angeht, laut Heinz bei CDU und FDP. SPD, Grüne und Linke seien hier eher für ein Provisionsverbot, die AfD sei dagegen.

Erwartungen an Reform der privaten Altersvorsorge

Außerdem hält der Bundesverband eine Reform gesetzlicher und privater Altersvorsorge für nötig. Der Leitantrag spricht sich für eine moderate und gleichzeitige Anhebung des Renteneintrittsalters und des Beitragssatzes sowie eine Anpassung des Rentenniveaus aus. Auch diverse Vorschläge zur Reform der Riester-Rente unterbreitet der BVK. Demnach sollte die Riester-Rente unter anderem entbürokratisiert, für Selbstständige geöffnet und durch den Verzicht auf Garantien renditestärker gestaltet werden.

Lieber IHKs als BaFin

Zur Frage, wer den Berufsstand beaufsichtigen soll, herrscht die Meinung, dass dies die Industrie- und Handelskammern weiterführen sollten. Pläne zur Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden abgelehnt, vor allem, da sie für Vermittler mit Kostensteigerungen verbunden wären, allerdings ohne einen Mehrwert für Kunden, wie es heißt.

Neue Leistungen für Makler im BVK-Portfolio

Bekannt gegeben wurden außerdem einige neue Leistungen, die der BVK Maklern bietet. Die Leistungen des BVK umfassen unter anderem rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfungen bei der Existenzgründung, beim Kauf oder Verkauf von Maklerbeständen und bei der Anbindung an Maklerpools bis hin zur Klärung von gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zuge der Gründung von Maklerunternehmen. Mitglieder des BVK erhalten eine persönliche und individuelle Beratung von spezialisierten Beratern des Verbandes. Darüber hinaus beinhaltet das Angebot Online-Workshops, Veranstaltungen und Fachbeiträge in seiner Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ zur Orientierung im Markt der Pools und Verbünde. Komplettiert werde dieses umfassende BVK-Angebot, so Heinz, durch einen im Mitgliedsbeitrag inkludierten Rechtsschutz bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Courtagezusagen.

Neu gegründet wurde vor Kurzem ein Maklerbeirat, in dem externe Branchenkenner ohne Mitgliedschaft im BVK, etwa Dienstleister, Großunternehmen, Wissenschaftler, und auch kleinere Maklerunternehmen, das Präsidium beraten und Vorschläge einreichen. (lg)

Bild: © Eakrin – stock.adobe.com

 

Provisionsverbot im Bundestag: Die Branche im Clinch mit der Politik

Am Mittwoch fand eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zur EU-Kleinanlegerstrategie statt. Anwesend bei der Diskussion, in der es auch um das Thema Provisionsverbot ging, waren u. a. der BVK, der BVI, der GDV und auch die ING.

Das Thema Provisionsverbot lässt sich dieser Tage wieder häufiger blicken – dieses Mal auch im politischen Berlin. Denn dort fand am Mittwoch, 21.02.2024, eine öffentliche Anhörung zur EU-Kleinanlegerstrategie statt. Die Bundestagsfraktionen luden zur Anhörung verschiedene Ökonomen ein, um über diverse Fragestellungen aus der Strategie zu diskutieren. Schwerpunktmäßig ging es um ein Provisionsverbot für Banken und Versicherungen bei beratungsfreien Anlagen. Es kam jedoch auch zur Sprache, wie dieses „partielle Provisionsverbot“ bspw. Versicherungsmakler betreffen könnte.

Der Deutsche Bundestag hat in seinem Newsletter „heute im bundestag“ die Debatte zusammengefasst und auch die Teilnehmer veröffentlichten bereits im Vorfeld ihre Stellungnahmen, die sie am Mittwoch in Berlin äußerten. Einigkeit herrschte bei der Diskussion unter den Ökonomen gewiss keine.

Provisionsverbot soll Ertrag für Kleinanleger steigern

Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Uni Regensburg, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war, verwies auf Studien, denen zufolge insbesondere Sparer mit kleinen und mittleren Einkommen von einer Regulierung der Provisionen im Finanzvertrieb profitieren würden, und nannte eine Ertragserhöhung von 2%. Ein marktwirtschaftlicher Ansatz werde „immer ein Provisionsverbot begünstigen“, so Sebastian.

Auch die Vertreterin der EU-Kommission, Dr. Andrea Liesenfeld, teilte diese Sicht. Die Kosten in Deutschland seien derzeit höher als in anderen Ländern, in denen bereits ein Provisionsverbot bestehe. Als Positivbeispiele wurden hier die Niederlande und das Vereinigte Königreich genannt: „Das Provisionsverbot führt zu niedrigeren Kosten und damit zu höheren Renditen für den Kleinanleger“, hieß es von der EU-Kommission.

Keine höheren Renditen, günstigere Angebote

Doch genau hier setzt der Widerspruch mehrerer Diskussionsteilnehmer an. Der Fondsverband BVI führte seinerseits eine eigene Studie an, die zeigen soll, dass ein Provisionsverbot nicht zu höheren Renditen für Privatanleger führe und sogar verhindere, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. Die Studie fertigte der BVI aus Basis öffentlich verfügbarerer Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde zur Entwicklung des Geldvermögens im Zeitraum von Anfang 1999 bis 2023 an.

Zwar begrüßt der BVI in seiner Stellungnahme die Intention der EU-Kommission, die Beteiligung der Kleinanleger an den Kapitalmärkten zu stärken. Doch der Vorschlag der Kommission weise inhaltlich erhebliche Schwächen auf, sei in weiten Teilen unverhältnismäßig und vielfach auch ungeeignet, die genannten Ziele zu erreichen – teilweise wirke er sogar kontraproduktiv. So kritisiert der BVI auch das vorgeschlagene Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft. Denn in diesem seien keine relevanten Interessenkonflikte zu befürchten.

ING gegen Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft

Primär beeinträchtigt durch ein Provisionsverbot beim beratungsfreien Geschäft gelten Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital, da deren Geschäftsmodell zu einem großen Teil auf Einnahmen daraus basiert – es nennt sich auch „Payment for order flow“. Gerne vergessen wird dabei jedoch, dass auch Direktbanken wie die ING kostenlose Sparpläne auf börsengehandelte Indexfonds (ETFs) anbietet, die von Kunden in der Regel ohne jegliche Beratung genutzt werden.

Da verwundert es wohl nur bedingt, dass auch die Frankfurter Bank nicht viel vom Provisionsverbot für beratungsfreie Produkte hält und im Bundestag auf ebensolche ETFs verwies. Diese seien besonders günstig und für Anleger leicht zu verstehen. Der ING-Vertreter erläuterte, dass das Angebot von kostengünstigen ETFs „in Deutschland einzigartig“ sei und breite Bevölkerungsschichten über sie Zugang zum Kapitalmarkt fänden.

Das sagen BVK und GDV

Im Vorfeld zur Anhörung hatte Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), AssCompact bereits die Pläne für Mittwoch erläutert, teilgenommen hat letztlich jedoch BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. Dieser schloss sich dem BVI und der ING an, begrüßte, dass „ein generelles Provisionsverbot vom Tisch“ sei, lehnte aber auch ein teilweises Provisionsverbot ab. Denn auch auf den Märkten, auf denen Beratung nicht über Provisionen im Vertrieb, sondern über fixe Honorare stattfände, gebe es Intransparenz – bspw. im Bereich der juristischen Beratung.

Wie der Stellungnahme des BVK jedoch zu entnehmen ist, sprach Eichele sich für mehr Rechtssicherheit im Artikel 30 Abs. 5 der EU-Kleinanlegerstrategie aus. Hier brauche es eine dringende Klarstellung, um „unnötige Diskussionen in diesem Bereich“ zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) macht sich derweil in seiner Stellungnahme für die Koexistenz der Vergütungsmodelle stark. Zurzeit hätten die Menschen die Wahl, ob sie Versicherungen direkt beim Versicherer kaufen, Honorare an einen Berater zahlen oder die Vergütung des Vermittlers dem Versicherer überlassen. Diese Wahlmöglichkeit solle erhalten bleiben, denn ein partielles Provisionsverbot würde europaweit dazu führen, dass unabhängige Beratung nur noch gewährt werden kann, wenn der Kunde sie aus der eigenen Tasche bezahlt. Die Praxis, so der GDV, zeige jedoch, dass große Teile der Bevölkerung dazu nicht in der Lage oder nicht gewillt seien. Das partielle Verbot würde den Zugang zu unabhängiger Beratung also erschweren.

So geht es weiter

Wie sich die Debatte um ein Provisionsverbot und die EU-Kleinanlegerstrategie weiterentwickelt, ist noch nicht sicher. Am 20.03.2024 gibt es eine Abstimmung über die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments zur EU-Kleinanlegerstrategie. Laut GDV strebe die belgische Ratspräsidentschaft an, noch vor Ende ihrer Amtszeit eine sogenannte „Allgemeine Ausrichtung“ im Rat zu erreichen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass vor den Europawahlen noch genügend Zeit für Trilogverhandlungen bleibt. (mki)

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Provision & Co.: Das fordert der BVK vom Gesetzgeber

Am Mittwoch steht im Finanzausschuss des Bundestags eine Anhörung mit dem Thema „Kapitalmarkt für Kleinanleger“ auf der Agenda. Im Mittelpunkt: die EU-Kleinanlegerstrategie. Auch der BVK nimmt daran teil. Im Interview mit AssCompact verrät Präsident Michael H. Heinz die Pläne des BVK für die Anhörung.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)
Herr Heinz, der BVK nimmt als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Bundestags zur EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) teil. Können Sie uns einen Einblick geben, wie der Verband sich auf die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung im Bundestag vorbereitet?

Wir bereiten uns durch unsere juristische Rechtsexpertise im Hause sowie durch unsere intensive Zusammenarbeit und dem Austausch mit dem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR auf die Anhörung vor.

Was ist das Ziel dieser Anhörung? Und was erwartet man sich beim BVK durch die Mitwirkung?

Das Ziel der Anhörung ist, den Abgeordneten, die eine Vielzahl von komplexen Gesetzen zum gesellschaftlichen Zusammenleben zu entscheiden haben, tiefere Einblicke in das Projekt der EU-Kleinanlegerstrategie zu geben sowie die wirtschaftlichen und vertrieblichen Konsequenzen aus verschiedenen Sichtweisen aufzuzeigen. Damit wird letztlich die Entscheidungsexpertise der politischen Entscheidungsträger unterstützt.

Der BVK ist hier als führender Vermittlerverband zu Recht als einer von zehn Sachverständigen eingeladen worden, um seine konstruktive Kritik an der EU-Kleinanlegerstrategie vorzubringen. Wir erwarten, dass die Mitglieder des Finanzausschusses unsere Punkte in ihrer politischen Arbeit im Kontext der RIS würdigen und berücksichtigen.

Welche Kernforderungen – Stichwort „Bürokratie“ und „einseitige Kostenfokussierung“ in der reformierten EU-Kleinanlegerstrategie – wird der BVK vertreten?

Wie Sie schon in Ihrer Frage äußern, sind wir gegen eine einseitige Kostenfokussierung in der RIS. Stattdessen sollten die Kosten im Verhältnis zu der zu erwartenden Rendite und Produktqualität gesetzt werden. Schließlich ignoriert ein zu starres und aufgezwungenes Kostenkorsett die anderen Qualitätsmerkmale der Versicherungsprodukte.

Stichwort „Bürokratie“: Wir sind dafür, dass die RIS nur eine Mindestharmonisierung in den EU-Staaten etabliert. Damit hätten die Mitgliedsstaaten weiterhin Freiräume, die ihren jeweiligen nationalen Finanz- und Versicherungsmärkten besser entsprechen, und müssten hier nicht weitere Gesetze zur Umsetzung verabschieden. Hier sollte also dem Subsidiaritätsprinzip der EU mehr entsprochen werden, wonach die Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung zuständig wären.

In diesem Zusammenhang sehen wir es als problematisch an, dass die RIS viele Regelungen als Verwaltungsakte auf der sogenannten Level-2 und -3-Rechtsebene definiert, die später behördlich von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA für die nationalen Märkte angeordnet werden können und damit zu mehr Bürokratie führen.

Daneben bleibt die Frage nach der Deutung des Begriffs „unabhängige Beratung“ im Zusammenhang mit einem partiellen Provisionsverbot nach wie vor unklar. Wofür macht sich der BVK in seiner Stellungnahme stark?

Der BVK setzt sich als führender Vermittlerverband für eine rechtliche Klarstellung des Artikels 30 Absatz 5 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ein. Hier ist eine dringende Klarstellung wichtig, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden und drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern, und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken, wenn diese nur über ein Honorarsystem Beratungsleistungen erhalten.

Welche Rolle spielt eine solche Anhörung überhaupt im EU-Gesetzgebungsprozess?

Die Anhörung dient dem Zweck, das Parlament und die Bundesregierung aufzufordern, die von den eingeladenen Sachverständigen geäußerten Kritikpunkte zu berücksichtigen und sie in den europäischen Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Welche konkreten Schritte plant der BVK, um sicherzustellen, dass die Interessen der Versicherungsmakler im weiteren Verlauf der Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie berücksichtigt werden?

Wir werden zusammen mit unserem europäischen Dachverband der Vermittler BIPAR den Gesetzgebungsprozess eng begleiten. Darüber hinaus werden wir verschiedene Gespräche mit EU-Parlamentariern führen und unsere bewährte Interessenvertretung intensivieren, um die RIS im Sinne der deutschen Vermittlerschaft zu gestalten. Wichtig ist, den Entscheidungsträgern zu vermitteln, dass die Vermittler nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS sind.

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Aktienrente aufgeschoben: Branche setzt auf private Altersvorsorge

Finanzminister Lindner muss nach dem Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 die Haushaltskosten etwas umorganisieren. Damit entfallen 2023 auch 10 Mrd. Euro Ausgaben für die Aktienrente. Die Versicherungsbranche hat sich auf Nachfrage von AssCompact geäußert.

Das am 15.11.2023 gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht weite Kreise. In Karlsruhe hatte man an jenem Tag die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 festgestellt und damit eindeutig geregelt, dass Notlagenkreditermächtigungen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen und anschließend verfallen. Speziell davon betroffen sind der Klima- und Transformationsfonds (KTF), der nun über 60 Mrd. Euro weniger Rücklagen verfügt, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie, dessen Sondervermögen zum Ende des Jahres 2023 aufgelöst wird, sowie das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021, dessen Mittel 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Um dem Urteil gerecht zu werden, hat das Kabinett am Montag, 27.11.2023, einen Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, über den das Finanzministerium auf seiner Website informiert. Und auch wenn man etwas suchen muss – bei den Haushaltsanpassungen steht auch ein Eintrag zur Aktienrente, einem der wichtigsten Vorhaben der Freien Demokraten (FDP).

Aktienrente wird verschoben

„Schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023 (10 Mrd. Euro)“ – oder etwas verständlicher: Der Bund wird in diesem Jahr anders als geplant keine 10 Mrd. Euro an sogenanntem Generationenkapital in einen von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalteten Fonds investieren, der die gesetzliche Rente mithilfe des Kapitalmarkts finanzieren soll.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Die FDP betont derweil, wie es in mehreren Medien übereinstimmend heißt, dass das Projekt trotzdem noch umgesetzt würde. Die Einzahlung der 10 Mrd. Euro sei lediglich verschoben worden, da es in der Koalition noch keine Einigung auf das Rentenpaket gebe. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seien sich weitgehend einig, doch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stelle sich noch gegen das Vorhaben.

Das sagt die Branche zur Verschiebung der Aktienrente

Auf Nachfrage von AssCompact haben sich auch einige Vertreter der Versicherungsbranche zur Verschiebung der Aktienrente geäußert. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sagte AssCompact, dass grundsätzlich jede Entlastung künftiger Generationen willkommen und es daher „im Prinzip richtig“ sei, zur Finanzierung der gesetzlichen Rente neben laufenden Beiträgen und Steuern auch auf den Kapitalmarkt zu setzen. „Für ein gutes Leben im Alter wird die gesetzliche Rente aber wohl auch dann nicht ausreichen“, so der GDV-Sprecher. Die Versicherungswirtschaft setze daher vor allem auf die dringend notwendige grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.

BVK: Politik in der Pflicht

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) nutzt auf Nachfrage von AssCompact die Gunst der Stunde, um die Politik in Sachen privater und betrieblicher Altersvorsorge in die Pflicht zu nehmen. BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wir sehen die große Gefahr, dass wichtige Reformen auch in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden. Wir setzen uns weiter für eine reformierte Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ein. Die derzeitige Haushaltssituation zeigt, dass sich die Bürger nicht allein auf staatliche Vorhaben verlassen sollten, sondern privat vorsorgen müssen.“

Der BVK befürchtet, dass ein weiterer Reformstau ein fatales Signal für die Altersvorsorge aussendet. „Die Rentenlücke der Bürger wird weiterwachsen und die Menschen sehnen sich nach adäquaten Möglichkeiten, vorzusorgen. Die Politik muss jetzt für die private und betriebliche Altersvorsorge die notwendigen Rahmenbedingungen und Impulse schaffen, um zukünftige Altersarmut zu verhindern“, erklärt Heinz.

„Politisch ein ungutes Signal“

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung e. V. (AfW), findet, dass die bisher erst vorgesehenen 10 Mrd. bis 12 Mrd. Euro, die dann jährlich zugeführt werden sollen, ein „Nice-to-have“ gewesen wären, die jedoch erst in ferner Zukunft überhaupt Auswirkungen auf die Stabilität der gesetzlichen Rente hätten. Mit 10 Mrd. Euro komme die gesetzliche Rente heute etwa zehn Tage weit. Die vorläufige Streichung werde dementsprechend nicht auffallen.

Die vorläufig erfolgte Streichung halte Wirth für „nachvollziehbar, schade und zumindest politisch ein ungutes Signal – aber nicht für dramatisch und wirkmächtig. Viel wichtiger für die Stabilisierung der gesetzlichen Rente wäre sowieso, endlich an die drei Haltelinien zu gehen – Rentenniveau, Beitragssatz, Rentenalter. Betriebliche Altersvorsorge ist und bleibt – unabhängig von der aktuellen Entscheidung – von höchster Relevanz“.

Fondsbranche äußert sich

Auch in der Fondsbranche regen sich langsam die Stimmen. Christoph Quiring, Head of Workplace Investing bei Fidelity International, teilte Folgendes mit: „Die Entscheidung, das Generationenkapital zu verschieben, ist ein herber Rückschlag für die Generationengerechtigkeit in unserem Land und verschiebt das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenansprüche weiter in die Zukunft. Es sendet ein schlechtes Signal an die junge Generation.“

Zustimmung vom VdK

Positiv aufgenommen wurde die Streichung der 10 Mrd. Euro dagegen vom Sozialverband VdK, wie aus einer am Mittwochmorgen veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht. Präsidentin Verena Bentele: "Selbst ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre es in diesen unsicheren Zeiten unverantwortlich gewesen, 10 Mrd. [Euro] zusätzliche Schulden aufzunehmen und auf dem Aktienmarkt zu parken." Zuallererst finanziere sich die gesetzliche Rente aus den Beiträgen der hart arbeitenden Menschen, weshalb die Bundesregierung jetzt, statt an die Börse zu gehen, in die Beschäftigten investieren und sich um gute und bezahlte Arbeit kümmern solle. "Staatliches Zocken am Aktienmarkt" sichere nicht langfristig die Rente.

Bentele empfiehlt der Bundesregierung, sich ganz von den Plänen des Generationenkapitals zu verabschieden und den Weg frei für das Rentenpaket II mit einer solide finanzierten Anhebung des allgemeinen Rentenniveaus zu machen, in dem alle Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen werden und die Renten wieder eins zu eins den Löhnen folgen müssten. (mki)

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BVK-Präsident Heinz lässt TV-Experten abmahnen

In der RTL-Sendung „Stern TV“ hat ein Journalist eine Versicherungsberatung durchgeführt, ohne dafür eine entsprechende Zulassung zu besitzen. Der BVK-Präsident Michael H. Heinz ergreift nun die Initiative und lässt den Journalisten anwaltlich abmahnen.

Am 02.11.2023 wurde auf dem Privatsender RTL die Sendung „Stern TV“ mit dem Thema „Sparen bei Versicherungen“ ausgestrahlt, in der Aussagen getätigt wurden, die in der Vermittlerschaft für großes Aufsehen und, so der Bund der Versicherungskaufleute e. V. (BVK), für Verärgerung sorgten. So wurde in der Sendung erklärt, dass der Abschluss von Versicherungen im Internet vorteilhafter sei, da dort keine Provisionen anfallen würden. Dass auch Vergleichsportale ihr Geld über Provisionen verdienen, darüber wurde in der Sendung nicht aufgeklärt.

U. a. war der ehemalige Chefredakteur von Finanztest und jetziger Chefredakteur der Geld-Ratgeberplattform Finanztip, Hermann-Josef Tenhagen, in der Show anwesend. Diesen und auch die Stern-TV-Produktionsfirma i&u TV hatte der BVK im Nachgang der Sendung zu einer Richtigstellung aufgefordert.

Heinz lässt Journalisten abmahnen

Auch wurde in der Sendung ein Einspieler gezeigt, bei dem der Journalist Ron Perduss eine Familie zu Versicherungswechseln und Vertragskündigungen berät. Perduss verfüge allerdings, so der BVK, nicht über eine entsprechende Zulassung als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater im Vermittlerregister. Daraufhin hat der BVK-Präsident Michael H. Heinz den Journalisten nun über die Kanzlei Nordemann abmahnen lassen, wie es in einer Mitteilung des Verbands heißt. (mki)

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BVK: Interessenvertretung zur EU-Kleinanlegerstrategie wirkt

Auf der alljährlichen gemeinsamen DKM-Auftaktpressekonferenz zwischen der bbg und dem BVK zeigt sich der Verband optimistisch, dass seine Interessenvertretung auf europäischer Ebene zur EU-Kleinanlegerstrategie Wirkung zeigt. Der Verband wirbt für ein Nebeneinander von Vergütungsszenarien.

Auch in diesem Jahr bildete die gemeinsame Pressekonferenz der bbg, Veranstalter der DKM, und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) am Dienstag, den 24.10.2023, in Dortmund den Auftakt der diesjährigen Messe.

Zum ersten Mal begrüßte Lisa Knörrer, Geschäftsführerin der bbg, die Anwesenden und wies auf das neue DKM-Format mit Messebeginn am Dienstagmittag hin, welches gewählt wurde, um Ausstellern und Maklern entgegenzukommen und sie weniger lang aus den Betrieben herauszunehmen. Trotz der verkürzten Messezeit gäbe es nur ein „Netto“ von einer Messestunde weniger, so Knörrer.

Zudem machte sie die Anwesenden noch einmal auf die neuen Formate „Young DKM“ und „Femsurance“ aufmerksam. Auch werde im Rahmen der Messe, die dieses Jahr einen Aufwärtstrend bei den Ausstellern verzeichnen kann (285, Vorjahr: 276), wieder ausreichend Zeit sein, die Themen, die den Markt aktuell bewegen, zu diskutieren – als Beispiele nannte sie den Fachkräftemangel, die Maklerkonsolidierung und künstliche Intelligenz.

BVK: Klarstellung der Unabhängigkeit im Bezug auf Maklerstatus ist nötig

Der BVK äußerte sich unter anderem zu seiner Position zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS). Im Allgemeinen begrüße der Verband die Kleinanlegerstrategie, so BVK-Präsident Michael H. Heinz, denn schlussendlich wolle diese Menschen ermutigen, in ihre Altersvorsorge zu investieren, und dies sei etwas Positives.

Der Verband habe allerdings insbesondere Bedenken gegen die Formulierung des Artikel 30 Abs. 5 b der RIS und habe auch klar in Brüssel dafür geworben, dass der Verband eine Klarstellung dahingehend begrüßen würde, dass sich die „Unabhängigkeit des Maklers nicht auf den Status, sondern auf die Dienstleistung als solche bezieht.“ Dementsprechend hat der Verband auch kürzlich Mitgliedern des damit betrauten Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments geschrieben.

Unterschiedliche Auffassung von Begrifflichkeit sorgt für Probleme

Wo sich auf nationaler und internationaler Ebene die Geister scheiden würden, sei nämlich die Begrifflichkeit „unabhängig“. Auf nationaler Ebene würde diese automatisch mit dem Status des Maklers in Verbindung gebracht werden. Auf europäischer Ebene wird jedoch damit oft die Art der Vergütung gemeint.

Solle der Vorschlag umgesetzt werden, wäre es laut dem BVK nach ausreichend, Kunden am Anfang einer Beratung über die Zahlung der Courtage aufzuklären – womit zwar die Dienstleistung als „abhängig“ anzusehen sei, nicht aber der Status des Maklers, erklärt BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. In Irland, welches Eichele als Beispiel nannte, wäre diese Regelung im Rahmen von Versicherungsanfragen bereits seit einigen Jahren im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie MiFID in Kraft und habe am Vermittlermarkt keinerlei Veränderung hervorgerufen.

Nebeneinander von Vergütungsszenarien muss bewahrt werden

Der Verband sieht es zudem es als bedenklich, dass die RIS generell das Provisionsverbot als Hemmnis identifiziert, die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zu erhöhen. Ganz im Gegenteil könne ein System, in dem es nur Honorarberatung gäbe, Menschen – vor allem aus geringerem Einkommensschichten – davon abhalten, überhaupt Beratung zu suchen. Dadurch können Beratungslücken entstehen.

Stattdessen mache sich der BVK stark dafür, dass Kunden im Vorfeld eines Beratungsgesprächs die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen. „Das Nebeneinander von Vergütungsszenarien muss bewahrt werden“, so Heinz.

„Des Weiteren sind wir der Meinung, dass es den Mitgliedsstaaten überlassen werden sollte, über wichtige Definitionen zu entscheiden, die die Existenzgrundlage der Maklerschaft betreffen."

Arbeit auf EU-Ebene trägt offenbar Früchte

Die Arbeit des BVK auf europäischer Ebene scheint Früchte zu tragen. So habe sich die Berichterstatterin des ECON-Ausschusses Stéphanie Yon-Courtin bereits kritisch zum Provisionsverbot geäußert. Bis zum 26.10.2023 haben die Parlamentarier des ECON-Ausschusses noch Gelegenheit, ihre Anmerkungen zum RIS-Entwurf einzubringen, mit einer ersten Abstimmung voraussichtlich im Januar 2024. Die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat können allerdings erst beginnen, wenn das Votum des Letzteren vorliegt.

Reform von Riester laut BVK unter aktueller Bundesregierung unwahrscheinlich

Des Weiteren äußerte sich der BVK zu den Ergebnissen der Fokusgruppe Private Altersvorsorge. Die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium der Finanzen, Dr. Florian Toncar, hatte im Juli ihren Abschlussbericht mit Vorschlägen zur Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Über das Abschlusspapier der Fokusgruppe sagte Heinz, dass es nicht so erschreckend sei, wie es hätte sein können, wenn man bedenke, dass es sich die Fokusgruppe geleistet hatte, diejenigen, „die tatsächlich am meisten an der Front mit denjenigen sprechen, die nachher eine Altersvorsorge brauchen“ aus der Konsultation auszuschließen.

Den Vorschlag der Fokusgruppe, die Garantieanforderung einer lebenslangen Rente abzuschaffen, um potenziell mehr Rendite zu erwirtschaften, sieht der Verband jedoch als zu risikoreich an. Beim BVK sei man dafür, dass vom Staat geförderte Altersvorsorgeprodukte eine lebenslange Zahlung vorsehen.

Eine Reform von Riester-Verträgen, wie es die Fokusgruppe vorschlägt, sieht der BVK in dieser Legislaturperiode als nicht wahrscheinlich an. „Mit der derzeitigen Regierung wird mit Riester nichts passieren“, prophezeit Heinz. Die derzeitige Regierung würde nach Meinung des BVK im Rahmen der Altersvorsorge höchstens Dinge auf „niedrigem Niveau“ festzurren. „Die nächste Bundesregierung wird vor einem riesigen Problem stehen.“ (js)

Bild: v.l.n.r. Michael H. Heinz, Präsident BVK, Katrin Taepke, Leiterin Unternehmenskommunikation & Marketing bbg, Lisa Knörrer, Geschäftsführerin bbg, Gerald Archangeli, Vizepräsident BVK, Dr. Wolfgang Eichele, Hauptgeschäftsführer BVK; © DKM

 

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer neu im DIN-Beirat

Andreas Vollmer, Vizepräsident des BVK, ist in den Beirat des DIN-Normenausschusses Finanzen bestellt worden. In seiner neuen Rolle will er die Expertise des Vermittlerverbandes einbringen und wichtige strategische Weichen im Wirkungsbereich von Finanzen und Standardisierung stellen.

Andreas Vollmer, der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), wurde in den Beirat des DIN-Normenausschusses Finanzen gewählt. Der Beirat ist das Aufsichtsgremium des DIN-Normenausschusses.

„Als Vizepräsident und Versicherungsmakler werde ich die Expertise des führenden Vermittlerverbandes sowohl in die Beiratsarbeit als auch in den Normenausschuss einbringen und daran arbeiten, wichtige strategische Weichen im Wirkungsbereich von Finanzen und Standardisierung zu stellen“, sagt Vollmer über seine neue Aufgabe.

Unter der Mitarbeit des BVK sowie weiteren Vermittlerverbänden, Versicherern, Banken und Verbraucherschützern seien in den letzten Jahren wichtige Normen, wie beispielsweise die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ erarbeitet worden. Diese wurde vor dem Hintergrund der Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit im letzten Jahr um ein ESG-Modul erweitert. Auch die DIN-Norm 77235 „Risikoanalyse für Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige und klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)“ wurde veröffentlicht. (sts)

Bild: © BVK

 

Vermittlerverbände fordern Reformen statt Überregulierung

Auf dem alljährlich stattfindenden Bonner Spitzentreffen haben die versammelten Vermittlerverbände Reformen statt Überregulierung im Vermittlermarkt gefordert. So sollten ihrer Meinung nach Vergütungsreformen statt Provisionsverbote umgesetzt werden.

Die deutsche Vermittlerschaft ist am 28.09.2023 zum sogenannten 19. Bonner Spitzentreffen zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Themen „Provisionsbegrenzung/Provisionsverbot“ sowie „Reform der privaten Altersvorsorge“. Dabei haben die Vermittlerverbände – vertreten durch das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e. V. (AVV) – die sogenannte „Bonner Erklärung“ verabschiedet.

Vermittlerverbände wenden sich gegen Eingriffe durch den Staat

Zusammenfassend wenden sich die Vermittlerverbände darin vehement gegen staatliche Eingriffe in ihre Vergütungen, wie sie im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie erwogen werden. „Nur durch intensive Interessenvertretung in Brüssel ist es gelungen, die EU-Kommissarin zu einer weitgehenden Abkehr von diesen Plänen zu bewegen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der BVK werde sich daher im anstehenden Trilogverfahren weiterhin für wichtige Klarstellungen für Makler und Exklusivermittler einsetzen.

Vergütungsreformen statt Vergütungsverbote

Die Kernforderung der „Bonner Erklärung“ mit dem Titel „Provisionsberatung auf dem Prüfstand – ist die Altersvorsorge gefährdet?“ lehnt daher Provisionsverbote weiterhin ab. Vielmehr hat das Bonner Spitzentreffen angesichts der Bewährungsprobe der EU nun Vergütungsreformen durch die Versicherungsunternehmen und Vertriebe unter Wahrung einer auskömmlichen Vergütung für Vermittler gefordert. Eine Möglichkeit dafür könnte die stärkere Berücksichtigung qualitativer Elemente bei der Vertriebsvergütung wie die Kundenzufriedenheit oder die Weiterempfehlungsquote von Vermittlern sein. Auch sollten Zusatzvergütungen nicht allein an das Erreichen bestimmter quantitativer Ziele geknüpft werden, heißt es in dem Papier. Und auch eine stärkere Verteilung der Provision auf die Laufzeit wäre aus Sicht der Vermittler eine Alternative, um mit einer auskömmlichen Vergütung ihren sozialpolitischen Auftrag in hoher Qualität dauerhaft erfüllen zu können.

Licht und Schatten bei den Reformideen zur privaten Altersvorsorge

Zudem wird in der Bonner Erklärung eine zügige Reform der privaten Altersvorsorge gefordert. Begrüßenswert sei demnach im von der Fokusgruppe beschlossenen Eckpunktepapier die Beibehaltung des Drei-Schichten-Modells und der Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge sowie eine stärkere Flexibilisierung in der Auszahlungsphase. Zudem findet die Abkehr von der Idee eines Staatsfonds großen Gefallen. Skeptisch beurteilen die Vermittler dagegen die Pläne, die Altersvorsorge über sogenannte Altersvorsorgedepots den volatilen Kapitalmärkten zu überlassen. Allerdings hätten sie es lieber gesehen, wenn sie ihre Expertise und Reformvorschläge direkt selbst in der Fokusgruppe hätten darlegen können. (as)

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Neue Eintragungspflicht für Versicherungsvermittler kommt

Auf Versicherungsvermittler kommt eine neue Eintragungspflicht zu. Ab 01.01.2024 müssen sich nämlich alle selbstregistrierten Vermittler bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen elektronisch registrieren.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat an die Eintragungspflicht für Versicherungsvermittler bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erinnert. Gemäß den Vorschriften nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) zählt jeder selbstregistrierte Versicherungsvermittler zum Kreis der Verpflichteten. Damit ist er dazu verpflichtet, sich spätestens bis zum 01.01.2024 bei der FIU elektronisch zu registrieren.

FIU hat Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Blick

Die Registrierung findet über das elektronische Meldeportal „goAML“ statt. Bislang war eine Registrierung nur dann notwendig, wenn ein Sachverhalt übermittelt werden sollte, der mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Nunmehr muss sich jeder selbstregistrierte Vermittler auch verdachtsunabhängig dort registrieren.

Zentrale Aufgabe der FIU ist, Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu sammeln, zu bewerten und schließlich Transaktionen zu untersagen oder andere Sofortmaßnahmen anzuordnen.

Hier geht es zu weiteren Infos sowie zum elektronischen Meldeportal. (as)

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