Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat an die Eintragungspflicht für Versicherungsvermittler bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erinnert. Gemäß den Vorschriften nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) zählt jeder selbstregistrierte Versicherungsvermittler zum Kreis der Verpflichteten. Damit ist er dazu verpflichtet, sich spätestens bis zum 01.01.2024 bei der FIU elektronisch zu registrieren.
FIU hat Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Blick
Die Registrierung findet über das elektronische Meldeportal „goAML“ statt. Bislang war eine Registrierung nur dann notwendig, wenn ein Sachverhalt übermittelt werden sollte, der mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Nunmehr muss sich jeder selbstregistrierte Vermittler auch verdachtsunabhängig dort registrieren.
Zentrale Aufgabe der FIU ist, Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu sammeln, zu bewerten und schließlich Transaktionen zu untersagen oder andere Sofortmaßnahmen anzuordnen.
Hier geht es zu weiteren Infos sowie zum elektronischen Meldeportal. (as)
Bild: © Kiattisak – stock.adobe.com
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