Das am 15.11.2023 gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht weite Kreise. In Karlsruhe hatte man an jenem Tag die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 festgestellt und damit eindeutig geregelt, dass Notlagenkreditermächtigungen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung stehen und anschließend verfallen. Speziell davon betroffen sind der Klima- und Transformationsfonds (KTF), der nun über 60 Mrd. Euro weniger Rücklagen verfügt, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie, dessen Sondervermögen zum Ende des Jahres 2023 aufgelöst wird, sowie das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021, dessen Mittel 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Um dem Urteil gerecht zu werden, hat das Kabinett am Montag, 27.11.2023, einen Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, über den das Finanzministerium auf seiner Website informiert. Und auch wenn man etwas suchen muss – bei den Haushaltsanpassungen steht auch ein Eintrag zur Aktienrente, einem der wichtigsten Vorhaben der Freien Demokraten (FDP).
Aktienrente wird verschoben
„Schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023 (10 Mrd. Euro)“ – oder etwas verständlicher: Der Bund wird in diesem Jahr anders als geplant keine 10 Mrd. Euro an sogenanntem Generationenkapital in einen von einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung verwalteten Fonds investieren, der die gesetzliche Rente mithilfe des Kapitalmarkts finanzieren soll.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Die FDP betont derweil, wie es in mehreren Medien übereinstimmend heißt, dass das Projekt trotzdem noch umgesetzt würde. Die Einzahlung der 10 Mrd. Euro sei lediglich verschoben worden, da es in der Koalition noch keine Einigung auf das Rentenpaket gebe. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seien sich weitgehend einig, doch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stelle sich noch gegen das Vorhaben.
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