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Nach Ampel-Aus: Was wird aus der privaten Altersvorsorgereform?

Die Altersvorsorge in Deutschland sah in den nächsten Monaten „eigentlich“ einige Reformen auf sich zukommen – durch das Altersvorsorgedepot, die geplante Riester-Reform und auch das Rentenpaket II. Doch in Berlin hat’s gekracht: Christian Lindner ist als Finanzminister entlassen worden. Was wird nun aus den Reformen? So schätzt die Branche die Lage ein.

Der 06.11.2024 dürfte auf politischer Ebene wohl einer der denkwürdigsten Tage der jüngsten Vergangenheit sein, zumindest aus deutscher Sicht. Nach dem Aufstehen bekam der interessierte Bürger auf der Nachrichten-App seiner Wahl zunächst zu lesen, dass es in den USA wohl stark nach einem Wahlsieg der Republikaner in den USA aussieht – nie für unmöglich befunden, aber für manch einen dennoch überraschend. Tatsächlich aber kam der nächste Paukenschlag für viele noch vor der Schlafenszeit, und zwar aus Berlin.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwochabend den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier um die Entlassung des amtierenden Finanzministers, Christian Lindner (FDP), gebeten und in einer Pressekonferenz kurz nach 21 Uhr auch die Gründe dafür genannt: Egoismus, Verantwortungslosigkeit, kleinkariertes politisches Taktieren usw. Ernsthafte Regierungsarbeit sei mit Lindner so nicht möglich gewesen. Lindners Nachfolger steht mehreren Medienberichten zufolge, die sich auf Regierungssprecher Steffen Hebestreit berufen, auch schon fest: Jörg Kukies (SPD), Staatssekretär im Kanzleramt.

Es hatte schon an den Tagen zuvor gehörig zwischen den Koalitionspartnern gekrieselt, vorrangig aufgrund der heißen Diskussion über den Bundeshaushalt 2025. Eine Lösung hat man offensichtlich nicht gefunden. Im Rahmen dieser Entwicklungen will Scholz nun im Januar 2025 die Vertrauensfrage stellen – vorher jedoch noch alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die „keinerlei Aufschub“ dulden. Bei der Aufzählung, um welche es sich dabei handelt, nannte Scholz u. a. auch die Stabilisierung der gesetzlichen Rente, womit das Rentenpaket II gemeint sein dürfte. Hierfür zeichnet neben Lindner auch Scholz‘ Parteikollege und Arbeitsminister Hubertus Heil verantwortlich. Was in der Aufzählung fehlt: das Altersvorsorgedepot und die Riester-Reform, die vornehmlich das Finanzministerium unter Lindner im Lauf des Jahres ins Rollen gebracht hatte. Wie geht es nun mit den Altersvorsorgereformen in Deutschland ob dieser Entwicklungen weiter? AssCompact hat bei Experten und Branchen-Playern nachgefragt.

Was plant die Politik?

Gut wäre es zunächst einmal, wenn man wüsste, was mit beiden Reformen denn nun eigentlich sicher geplant ist. Denn wie oben bereits geschildert: Der Bundeskanzler bezog sich in seiner Rede in Sachen Altersvorsorge lediglich auf das Rentenpaket II, das Altersvorsorgedepot und die Riester-Reform wurden nicht erwähnt. Das Bundespresseamt um Regierungssprecher Steffen Hebestreit reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf eine AssCompact Nachfrage dahingehend – und auch das Finanzministerium entgegnete schlicht, dass man die Geschehnisse derzeit nicht kommentieren könne. Das Bundesarbeitsministerium konnte bis Redaktionsschluss ebenfalls nicht mit einer Antwort dienen.

Einziger „Lichtblick“: tagesschau.de meldete am Donnerstagnachmittag, dass FDP-Fraktionschef Christian Dürr im ARD-Morgenmagazin mitgeteilt habe, dass die FDP Projekte, an denen sie mitgearbeitet hat, nicht fallen lassen wolle.

Was sagt die Branche?

Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), hält sich auf Nachfrage mit Spekulationen zum weiteren Verlauf bei der Altersvorsorgereform zurück. Als förderlich für die Altersvorsorge befindet er die Geschehnisse in Berlin jedoch keineswegs und betont: „Der BDVM bedauert, dass mit dem Aus der Bundes-Ampel die dringend erforderliche Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge ins Stocken gerät.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist nicht optimistischer gestimmt – im Gegenteil. In einer Pressemitteilung des Vermittlerverbands heißt es, dass man durch den „Bruch der Ampel-Regierung die Interessenwahrung der Vermittlerschaft sowie die Reform der privaten Altersvorsorge in einer kritischen Lage“ sehe. Präsident Michael H. Heinz betont, dass der BVK sehr skeptisch sei, ob Scholz‘ Plan, mit einer Minderheitsregierung die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben bis Jahresende im Bundestag zu verabschieden, funktionieren werde. Da Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) eine sofortige Vertrauensfrage und Neuwahlen fordert, sei dies sogar eher unwahrscheinlich.

Auch befürchte der BVK Unsicherheiten hinsichtlich der Interimsbesetzung des Finanzministeriums im Hinblick auf die anstehenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie sowie der Neubesetzung der EU-Finanzkommissarin. Diese Konstellation könne „im Hinblick auf die Diskussion zu Provisionsbeschränkungen in den nächsten Monaten eine Zitterpartie für die Vermittlerschaft in Deutschland“ bedeuten.

Und auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW (AfW) meldete sich zu Wort. Dieser sieht die aktuellen Entwicklungen ebenfalls mit Sorge. Grundsätzlich sei der Referentenentwurf des Finanzministeriums von vielen Seiten, auch innerhalb der Versicherungs- und Finanzbranche, positiv aufgenommen worden. Er sei eine „echte Chance“ für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge gewesen. Nun sei jedoch mehr als fraglich, ob es bis zur Amtsübernahme einer neuen Regierung überhaupt noch zu einer Umsetzung des Entwurfs kommen wird.

Der Makler als Ansprechpartner in der Unsicherheit

Was macht man nun als Makler mit dieser Unsicherheit? Prinzipiell sind attraktive Vorsorgeangebote sowohl aus Verbrauchersicht als auch aus Maklersicht wünschenswert – und auch eine staatliche Förderung kann hierzu etwas beitragen. Doch Adrian Schmidt vom schwäbischen Maklerhaus KÄPSELE, Finalist beim Jungmakler Award 2023 und 2024, sieht die Sache recht pragmatisch, auch wenn es „sich hart anhört: Die Unsicherheit der Politik bringt die Leute dazu, sich nach unabhängigen Alternativen umzusehen, und hier sind wir als Makler Ansprechpartner. Je mehr die Regierung es nicht auf die Reihe bekommt, neue gesetzliche Lösungen zu schaffen, desto besser für uns als Makler, weil immer mehr Bürger sich auf die private Vorsorge konzentrieren.“

Wie es politisch mit dem Altersvorsorgedepot weiter geht, ist auch für Schmidt schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich hält er auch Lindners Nachfolger Jörg Kukies vor dem Hintergrund seiner Laufbahn für durchaus geeignet, das Vorhaben voranzutreiben, allerdings sei die anstehende Neuwahl ein klares Hindernis: „Gute Entscheidungen benötigen Konstanz innerhalb der Regierung und langfristiges Denken durch alle Beteiligten. Solange eigene Machtgeplänkel im Vordergrund stehen, sind die Vorschläge und Ideen erstmal nur Parolen, die einen weiteren Weg zur Umsetzung haben.“

„Ein bis zwei Jahre“ bis zur nächsten Reform

Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), sieht die Reformen für den Moment vom Tisch. Auf AssCompact Nachfrage geht er davon aus, dass die CDU/CSU die Gesetze nicht unterstützen wird, um Druck auf Scholz auszuüben, wenn der Kanzler die Vertrauensfrage nicht gleich nächste Woche stellen sollte. Daher rechne Hauer nicht mehr damit, dass die Gesetze verabschiedet werden.

Dass die Reform der privaten Altersvorsorge somit im Moment „auf Eis“ liegt, betrachtet der IVFP-Chef kritisch. Denn sie hätte die notwendige Sicherheit und Klarheit in diesem Bereich gebracht. Jetzt werde es wahrscheinlich ein bis zwei Jahre dauern, bis die nächste Reform durchgeführt wird und bis dahin bestehe die Gefahr einer gewissen Verunsicherung der Menschen mit der Folge einer Verdrängung des Problems.

Nichtsdestotrotz: Die Versicherungsbranche biete, so Hauer, nach wie vor sehr gut passende Lösungen für die Altersvorsorge, wie die ungeförderte private Rentenversicherung der dritten Schicht, die betriebliche Altersversorgung in der zweiten Schicht und der Basisrente in der ersten Schicht. Was Hauer zufolge allerdings noch fehlt: der Weckruf von der Politik zur Dringlichkeit der Altersvorsorge.

Wie bei politischen Ereignissen und Vorhaben also oft üblich: Was mit den Altersvorsorgereformen passiert, ist nicht klar. Auf der Kippe stehen die Gesetzentwürfe allemal. Und auch wann die Vertrauensfrage kommt, ist nicht sicher. Es heißt also: abwarten, beobachten und mit allem rechnen – auch mit zwei wegweisenden politischen Ereignissen an einem Tag. (mki)

Bild: © Nataraj – stock.adobe.com

 

BVK und BDVM zu AV-Reform und Kleinanlegerstrategie

Bei der Auftakt-Pressekonferenz auf der DKM 2024 kamen wieder einige Branchenthemen auf den Tisch – besonders diskutiert: die private Altersvorsorgereform, aber natürlich auch das vorerst abgewendete Provisionsverbot, das aber wohl bald schon wieder diskutiert werden dürfte.

Die DKM 2024 hat am Dienstag, 29.10.2024, auf dem Dortmunder Messegelände wieder ihre Pforten geöffnet. Traditionell startete die Messe mit der Auftakt-Pressekonferenz des Veranstalters, der bbg Betriebsberatungs GmbH, die wieder der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) begleitete. Und: Erstmals vertreten war in diesem Jahr bei der Konferenz auch der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM).

bbg-Geschäftsführerin Dr. Lisa Knörrer hieß die Gäste zur Eröffnung der Pressekonferenz herzlich willkommen auf der Leitmesse und erwähnte neben einigen Zahlen zur Messe (256 Aussteller auf einer Nettoquadratmeterfläche von 6857 m² bei insgesamt 278 Programmpunkten) auch die im letzten Jahr debütierten Kongresse „Young DKM“ und „Femsurance“, die positiv aufgenommen worden waren und auf der DKM 2024 stärker in den Fokus rücken. Ebenfalls neu ist ein eigener Kongress zur neuen AssCompact Trendstudie, die die Entwicklung des Maklermarktes im Hinblick auf Maklerpools und Verbünde bis 2030 untersucht und in Zusammenarbeit mit Oliver Wyman erstellt wurde.

Der BVK und der BDVM nutzten derweil die Konferenz, um über wichtige, branchenrelevante Themen und ihre Standpunkte dazu zu sprechen. Die zwei Schwerpunkte dabei: die EU-Kleinanlegerstrategie und das in dem Zusammenhang viel diskutierte, aber mittlerweile abgewendete Provisionsverbot für Versicherungsvermittler, sowie die aktuelle Debatte um die Reform der privaten Altersvorsorge.

BVK mit Lob und Kritik für die Altersvorsorgereform

BVK-Vizepräsident Marco Seuffert befasste sich auf der Konferenz mit den Plänen der Bundesregierung zur Altersvorsorgereform, also der Neuaufstellung der Riester-Rente mit einer Garantie von 80%, und dem Altersvorsorgedepot mit einem Auszahlplan bis Vollendung des 85. Lebensjahres – eine viel diskutierte Regelung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Versicherungsbranche die lebenslange Rente hoch im Kurs steht.

Prinzipiell lobt Seuffert die Vorschläge der Ampel, die Geldanlage bei der privaten Vorsorge auch staatlich zu fördern und sie so attraktiver für die Bürger zu machen. Es gebe allerdings einige kritisch zu beachtende Punkte, z. B. die Förderung von Einzelaktien. Seuffert mache sich Sorgen um insbesondere die jungen Anleger, die in die aktuell gehypten Aktien investieren könnten – und das im Rahmen eines staatlich geförderten Depots.

Auch sei ein wesentlicher Kritikpunkt, dass die Beratung nicht ausreichend berücksichtigt werde und vorneweg gesetzt sein müsse. Man müsse, so Seuffert, mit den Menschen darüber reden, wie hoch die Kosten im Alter sein werden und sie darüber aufklären, dass das zum Leben notwendige Geld monatlich zur Verfügung stehe. Eine staatlich geförderte Altersvorsorge solle demzufolge nicht ohne Beratung stattfinden.

Kleinanlegerstrategie: Provisionsverbot erfolgreich abgewendet … oder?

BVK-Präsident Michael H. Heinz ließ außerdem die EU-Kleinanlegerstrategie nicht unerwähnt, in der längere Zeit ein Provisionsverbot, potenziell auch für Versicherungsmakler, vorgesehen war. Doch dieses wurde erfolgreich abgewendet durch den Einsatz des BVK und aller Mitstreiter. Heinz selbst sei mittlerweile viele Male in Brüssel unterwegs gewesen, denn man müsse dort vor Ort sein, um ab und an die nötigen Gespräche zu führen. Das Provisionsverbot bzw. die Kleinanlegerstrategie sei „abgeräumt“ worden, was Heinz selbst vor einem Jahr so noch nicht gedacht hätte. Aktuell herrsche dahingehend dort Stillstand, was jedoch sicher nicht zehn Jahre so bleiben werde – ein Provisionsverbot sei ein ideologisch getriebenes Unterfangen und man werde sicher in Brüssel immer wieder einen Blick auf die Nachbarländer werfen, in denen bereits Provisionsverbote in der Vermittlung eingeführt wurden.

Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim BDVM, ergänzte zur Kleinanlegerstrategie, dass es zwar stimme, dass ein Provisionsverbot bei der Versicherungsvermittlung zwar aktuell nicht mehr enthalten sei, das Thema aber dennoch „in den Köpfen drin“ sei. Maria Luís Albuquerque, die Nachfolgerin von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, habe bereits verkündet, dass das, was in der EU-Kleinanlegerstrategie derzeit steht, nicht reiche, und sich für einen größeren Anteil an „Low-Cost-Investment-Products“ ausgesprochen. Das Thema werde also virulent bleiben, solange die im Raum anwesenden noch in dieser Branche arbeiten. (mki)

Bild: v. l. n. r.: Marco Seuffert, Vizepräsident BVK; Julie Schellack, Vizepräsidentin BDVM; Thomas Billerbeck, Präsident BDVM; Dr. Lisa Knörrer, Geschäftsführerin bbg; Bernhard Gause, Geschäftsführender Vorstand BDVM; Katrin Taepke, Marketing & Unternehmenskommunikation bbg; Gerald Archangeli, Vizepräsident BVK; Michael H. Heinz, Präsident BVK; © DKM

 

EU-Provisionsverbot für Versicherungsmakler vom Tisch

Sowohl der BVK als auch der BDVM haben nun ihre Jahrespressegespräche hinter sich. Im großen Maße thematisiert wurde ein Provisionsverbot bzw. die EU-Kleinanlegerstrategie nicht. Beide Verbände sind der Meinung, es ist vom Tisch. Der BDVM positioniert sich bei seinem Gespräch wiederum klar, was „Unabhängigkeit“ eigentlich heißt.

2023 war die EU-Kleinanlegerstrategie und ein damit einhergehendes Provisionsverbot für Finanzanlagenvermittler und potenziell auch Makler das Branchenthema schlechthin: Profitieren die Renditen von Verbrauchern tatsächlich von einem Verbot des provisionsbasierten Vergütungsmodells? Bei welchen Produkten und für welche Vermittler soll ein Provisionsverbot gelten? Das waren die dominanten Fragen.

In der Zwischenzeit hat sich viel getan – auch in den vielen Entwurfsversionen der EU-Kleinanlegerstrategie. Das generelle Provisionsverbot bei der Finanzanlagenvermittlung ist aus der Kleinanlegerstrategie gewichen, stattdessen liegt der Fokus jetzt auf einem anderen Aspekt, nämlich: Darf ein Makler bzw. Vermittler sich und seine Dienstleistung als unabhängig bezeichnen, wenn er über Provisionen vergütet wird?

Praktisch kein Thema mehr für Verbände

Ende September hielt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) seinen jährlich stattfindenden Pressedialog ab. Der BVK-Präsident Michael H. Heinz verkündete dort, dass man sich mit seiner Position fast vollständig durchsetzen konnte und das „drohende Provisionsverbot für Versicherungsmakler“ weitgehend abwenden konnte. Der Verband sieht im Provisionsverbot also folglich keine Gefahr mehr.

Und ganz ähnlich verhielt es sich beim Jahrespressegespräch des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), das am 10. Oktober in Hamburg stattfand. Auf Nachfrage von AssCompact bestätigte BDVM-Präsident Thomas Billerbeck, dass man die Gefahr eines Provisionsverbots für Makler im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie als „vom Tisch“ betrachte. Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand, pflichtete Billerbeck bei und verwies darauf, dass sich ein Provisionsverbot für Makler bzw. Vermittler in der aktuellen Fassung der EU-Kleinanlegerstrategie auch nicht mehr finde.

Die Unabhängigkeit des Maklers

Auf der Debatte um das Provisionsverbot fußt jedoch ein anderer Streitpunkt, der jetzt umso mehr diskutiert wird: Berät ein provisionsvergüteter Makler unabhängig? Im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie kann es nun nämlich so kommen, dass ein Makler darauf hinweisen muss, dass er in diesem Fall nicht unabhängig berät – einem Provisionsverbot für Makler würde man so aus dem Weg gehen. Der BVK hatte bei seinem Pressedialog klargestellt: Es gehe dabei nicht um den Unabhängigkeitsstatus des Maklers selbst, sondern lediglich um den Unabhängigkeitsstatus seiner Dienstleistung.

Ein emotionaler Streitpunkt, wie Dr. Bernhard Gause beim BDVM-Gespräch zugibt. Einem Makler bzw. seiner Dienstleistung seine Unabhängigkeit abzusprechen, weil er mit Provisionen vergütet wird, basiere auf „absurden Verbraucherschutzgedanken“. Unabhängigkeit komme dann zur Sprache, wenn man von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis spreche. In seinem offiziellen Statement zum BDVM-Jahrespressegespräch sieht das auch Präsident Billerbeck so: „Anders als beim Versicherungsvertreter auf Seiten eines Versicherers kann und muss der Makler aus einer Vielzahl von Angeboten im Markt wählen und haftet nach dem ‚Sachwalterurteil‘. Gerade das macht ihn unabhängig, nicht die Art der Vergütung.“

Provisionsdeckel im Leben-Bereich?

Billerbeck bestärkt außerdem nochmals die Forderungen eines Provisionsdeckels bei der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille, die der BDVM im Juni geäußert hatte. In dem Fall läge der Fokus dann verstärkt auf Bestandscourtagen. AssCompact hatte sich damals bei den Jungmaklern umgehört, die darauf hingewiesen hatten, dass der Start in die Branche bei geringeren Abschlusscourtagen schwerer fallen könnte. Auf Nachfrage zu dieser Kritik erwidert Marcus Wetzel, Geschäftsführer der Martens & Prahl Pensionsmanagement GmbH, dass es zu derartigen Startschwierigkeiten eigentlich nicht kommen sollte, wenn das Geschäftsmodell entsprechend auf Bestandscourtagen aufbaue.

BDVM-Präsident Billerbeck merkte an, es könne seiner Meinung nach nicht sein, dass die Existenzgründung von der einmaligen Abschlusscourtage finanziert werde. Das Nachwuchsproblem in der Branche werde nicht über Abschlusscourtagen im Leben-Bereich geklärt, sondern an anderen Stellen wie etwa durch ein besseres Branchenimage.

BDVM-Makler blicken optimistisch in die Zukunft

Dr. Bernhard Gause stellte zum Abschluss der Sitzung noch einige Ergebnisse aus dem neuen BDVM-Stimmungsbarometer vor. Daran haben dieses Jahr 149 Mitglieder teilgenommen, woraus sich Gause zufolge durchaus einige Trends ablesen lassen könnten. 98% der Teilnehmer bewerten ihre Geschäftslage in den ersten acht Monaten des Jahres 2024 positiv, im Vorjahr waren es 96,4%. Grund dafür seien unter anderem steigende Courtage-Einnahmen bei 85,7% der teilnehmenden Unternehmen. Allerdings fallen die gesteigerten Courtage-Einnahmen moderat aus: 51% der Mitgliedsunternehmen geben an, die Steigerung sei unter 10%.

Hohe Unzufriedenheit unter den BDVM-Maklern gibt es dem Stimmungsbarometer zufolge bei der Geschwindigkeit und der Qualität der Schadenbearbeitung der Versicherer: Mehr als ein Drittel der Befragten (36,9%) vergaben hier die Note 5, die Note 6 sogar 11,4%. Nur etwa die Hälfte der Teilnehmenden kann sich mit einer Note 4 oder besser anfreunden. Die Anmerkungen der Makler seien drastisch: „Explosion der Bearbeitungszeiten/an der Grenze zur Serviceverweigerung“. Es werde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es sehr große Unterschiede bei den Versicherungsunternehmen gebe. (mki)

Bild: © Mark – stock.adobe.com

 

Altersvorsorgereform: So reagiert die Branche

Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt vor. Am Montag wurde er vorgelegt. Kernpunkte: Details zum Altersvorsorgedepot sowie zu einigen Upgrades zur Riester-Rente. Viele Branchenvertreter haben bereits erste Einschätzungen veröffentlicht – auf Nachfrage von AssCompact auch der BDVM.

Die Bundesregierung knöpft sich nun anscheinend ernsthaft die dritte Säule der Altersvorsorge vor: die private. Am Montag wurde der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Die wichtigsten Punkte sind zum einen das viel diskutierte staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Jeder eigens angesparte Euro soll mit 20 ct vom Staat gefördert werden – bis zu einer jährlichen Maximalanlage von 3.000 Euro. Ab 2023 soll dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht werden. Außerdem sind für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, Geringverdiener und Berufseinsteiger zusätzliche Förderungen geplant. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, also nur bei der Auszahlungsphase, nicht aber in der Ansparphase.

Auch bei der Riester-Rente soll es einige Veränderungen geben: Eine Erhöhung des jährlichen Sonderausgabenabzugs von 2.100 Euro auf 3.500 Euro, und außerdem mehr Wahlmöglichkeiten bei der Garantie. Neben einem 100%-igen Garantiekapital sind dann auch Produkte mit einer 80%-igen Garantie angedacht. Und: Die Verrentungspflicht soll abgeschafft werden, sodass Riester-Sparer einen Auszahlungsplan wählen können, der bis zum 85. Lebensjahr läuft.

Die Meinungen aus der Branche sind erwartungsgemäß vielschichtig. Bereits am Montagnachmittag wurde erste Statements von Branchenvertretern zu den Reformplänen veröffentlicht. AssCompact hat die wichtigsten zusammengefasst.

Begrüßungen über Begrüßungen

Eine gerne gewählte Formulierung bei der Beurteilung politischer Initiativen, bei denen zumindest die Idee gut zu sein scheint, ist die der „Begrüßung“. Denn diese haben gleich mehrere Verbände nach der Vorstellung des Entwurfs zur Altersvorsorgereform geäußert, so z. B. der Fondsverband BVI, der den Entwurf laut einer Pressemitteilung zum Thema „begrüßt“. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sieht darin einen großen Wurf, der einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge bedeute. „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge 100% Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestärker anlegen können. Ein wichtiger Schritt sei dementsprechend die Wahlfreiheit in der Auszahlphase, mit der die Bürger „endlich Wahlfreiheit statt gesetzlichen Zwang“ hätten.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält sich mit seiner „Begrüßung“ nicht zurück und „begrüßt“ den Entwurf. Insbesondere unterstütze er das Ziel der Reform, die geförderte private Altersvorsorge flexibler, transparenter und renditestärker zu machen, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Die vom BVI gelobte Wahlfreiheit bei der Auszahlungsphase bei Garantieprodukten sieht der BVK allerdings skeptisch, da so keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen muss. Aus BVK-Sicht sollte daher zwingend eine vorherige Beratung erfolgen, um sicherzustellen, dass die monatlichen Fixkosten im Alter auch dauerhaft abgesichert werden und die Verbraucher vor Grundsicherungsbedarf im hohen Alter geschützt werden.

Das sagen AfW und BDVM

In eine ganz ähnliche Kerbe schlagen die Äußerungen des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Dieser „begrüßt“ ebenfalls den Gesetzentwurf, da mit dem darin enthaltenen Altersvorsorgedepot eine renditestarke und flexible Alternative zu bisherigen Fördervarianten geschaffen werde, die insbesondere jüngere Sparer anspreche. Und auch die flexiblere Gestaltung der Auszahlungsphase mit Optionen für Leibrenten oder Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr befindet der AfW für eine „wichtige Neuerung, die den Bedürfnissen nach mehr Flexibilität in der Altersvorsorge Rechnung trägt“. Allerdings halte es der Verband für problematisch, wenn es geplant sein sollte, dass Verbraucher Anlageentscheidungen beim vorgesehenen Referenzdepot ohne qualifizierte Beratung treffen könnten. Daher werde man sich weiter für verbindliche Beratungsstandards einsetzen, um sicherzustellen, dass Verbraucher über eventuelle Risiken und die Chancen ihrer Anlagewahl umfassend aufgeklärt werden.

Auf Nachfrage von AssCompact hat sich auch Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler, geäußert – und er bzw. der BDVM „begrüßt“ die Flexibilisierung der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die erweiterte Produktauswahl könne mehr Menschen von der Notwendigkeit zur Eigenvorsorge überzeugen, werde aber gleichzeitig den Beratungsaufwand für Versicherungsmakler erhöhen, so Gause. Die Mitglieder des BDVM werden demnach ihre Kunden individuell mit Blick auf die Höhe möglicher Garantien und die Länge von Rentenzahlungen beraten und begleiten.

Lebenslange Absicherung die „Stärke“ der Lebensversicherung

Die Versicherer „begrüßen“ den Vorschlag zur Modernisierung ebenfalls, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) noch am Montag mitteilte. Sie unterstützen den Vorschlag, einfache und transparente Produkte mit lebenslanger Auszahlgarantie zu fördern, sowie ein beitragsproportionales Fördersystem einzuführen. Zu der Auswahlmöglichkeit aus drei Garantiestufen, 100%, 80% und ohne Garantie, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Die Balance von Sicherheit und Rendite ist weiterhin wichtig. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind jedoch unterschiedlich. Daher ist der optionale Wegfall der vollen Beitragsgarantie richtig und wurde lange von uns gefordert.“

Die größte Kritik lässt der GDV an dem potenziellen Wegfall der Verrentungspflicht. Denn so wie die Reform gestaltet ist, bleibe die lebenslange Absicherung „auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung“.

Ähnlich sieht es auch Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung, der die „überfällige Reform“ einerseits – richtig – „begrüßt“. Deutschland brauche eine attraktive steuerlich geförderte private Absicherung neben der gesetzlichen Rente. Bader halte jedoch die Wahlmöglichkeit für Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr für falsch: „Für mich sollte eine staatlich geförderte Altersvorsorge zwingend eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Alles andere ist ein fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern. Das Langlebigkeitsrisiko muss abgesichert sein.“ Auch beim Altersvorsorgedepot fehle es Bader an Sicherungsmechanismen. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt sollte eine gewisse Grundabsicherung bieten, da Totalverluste, wie zuletzt beispielsweise bei bestimmten Russland-Fonds, leider nie völlig auszuschließen seien.

Die Verbände wollen weiter den Entwurf prüfen und auch zeitnah und fristgerecht Stellungnahmen abgeben. Befassen will sich das Kabinett mit dem Entwurf am 13.11.2024. (mki)

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

BVK bietet Beratungstool zur Digitalen Rentenübersicht

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stellt Vermittlern ein Beratungstool zur Verfügung, das ergänzend zur Digitalen Rentenübersicht die Wirkung und den Nutzen der Plattform vorstellt. Vermittler können damit Lücken in der Altersvorsorge ihrer Kunden anschaulich darstellen.

Das Beratungstool zur Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) bietet der BVK auf seiner Webseite. Vermittlern würden damit eine effiziente Möglichkeit erhalten, den Vorsorge- und Handlungsbedarf ihrer Kunden neutral und anschaulich darzulegen, wie es vom Verband dazu heißt.

Das Programm verwendet die Daten des neuen Rentenportals der Deutschen Rentenversicherung, das bereits im Pilotbetrieb läuft und an die bis zum Jahresende alle Versorgungsträger angeschlossen sein werden. „Damit eröffnen wir den Vermittlern frühzeitig die Möglichkeit, als Ergänzung zu dem wichtigen Impuls der DRÜ auch die Versorgungslücken in der Altersvorsorge anschaulich darzustellen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Das Tool verfügt neben einer Schnellberechnung auch über eine Detailberechnung, die ausschließlich im BVK-Mitgliederbereich aufrufbar ist. Diese ermögliche auch die Einbeziehung vieler zusätzlicher Parameter wie des Sozialversicherungsstatus oder möglicher Auswirkungen eines vorgezogenen Renteneintritts, wie der BVK weiter mitteilt. (tik)

Bild: © greenbutterfly – stock.adobe.com

 

KMU in Not: BVK appelliert an Industrieversicherer

Der BVK hat eine mangelnde Zeichnungsbereitschaft der Feuer-Industrie-Versicherer gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen festgestellt. Das könnte bei den betroffenen Unternehmen teils die Insolvenz bedeuten. Der Verband hat daher einen dringlichen Appell an die Versicherer gerichtet.

Schon seit geraumer Zeit beobachtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) eine mangelnde Zeichnungsbereitschaft der Feuer-Industrie-Versicherer gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies berichtete das BVK-Präsidium auf seinem jährlich in Berlin stattfindenden Pressedialog. Der BVK hat daher an die Versicherer appelliert, ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und sie ermuntert, wieder mutig diejenige Risikobereitschaft zu zeigen wie es bereits in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.

Deckungsnotstand könne dramatische Ausmaße annehmen

Demnach ergab eine aktuelle Abfrage des BVK unter Industriemaklern in vielen Branchen einen „als dramatisch zu bezeichnenden Zeichnungsnotstand“. Dies betreffe insbesondere die Branchen Recycling, Galvanik, Holzverarbeitung sowie die Lebensmittel und Fleischverarbeitung. Aber auch große landwirtschaftliche Betriebe würden zunehmend keinen ausreichenden Versicherungsschutz mehr erhalten, erklärte BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Doch den heute teilweise kritischen Betriebsarten der KMU sollte nicht mit Abwehrhaltungen der Versicherer begegnet werden“, fordert Vollmer daher weiter.

Dieser Deckungsnotstand könne für die KMU dramatische Ausmaße bis hin zur Insolvenz annehmen. Denn viele Unternehmen müssten Banken für die Gewährung von Kreditlinien Deckungszusagen der Versicherer vorlegen. Bestehe aber kein Deckungsschutz, stellen die Banken das Darlehen fällig, so dass die Unternehmen drohen, in die Insolvenz zu gehen.

Gründe für die fehlende Zeichnungsbereitschaft

Die Gründe für die mangelnde Deckungsbereitschaft sieht der BVK in komplexer werdenden Risikolagen der Unternehmen. Die zunehmenden gesetzliche Auflagen wie das Lieferkettengesetz, Umweltauflagen, Nachhaltigkeitsvorgaben, usw. führen zu neuartigen betrieblichen Risiken, für die Erfahrungswerte und Risikokalkulationen fehlten. Auch im Bereich der Cybersicherheit und Datenverarbeitung bestünden unkalkulierbare Risiken, die die Deckungsbereitschaft der Versicherer nicht gerade förderten.

Eine weitere wesentliche Ursache sieht der BVK auch darin, dass sich die Versicherer in der Risikobetrachtung zu oft vereinfacht auf ihre Algorithmen verlassen würden. Hier sollten die Versicherer der Expertise ihrer Underwriter in Kooperation mit den professionell agierenden Industrie-Versicherungsmakler vertrauen. Zudem sei es zunehmend fragwürdig, dass viele Versicherer ihre Kunden je nach Wirtschaftsbranchen in Schubladen stecken und sie mit einem Zeichnungsverbot konfrontieren, anstatt sie individuell mit ihren jeweiligen Risiken und Schadenhistorien zu betrachten und geeignete Maßnahmen zum Brandschutz mit ihnen zu diskutieren.

Versicherern mangle es zunehmend an Underwirting-Kompetenz

Aber auch ein demografisches Problem kommt erschwerend hinzu. Denn viele erfahrene Underwriter sind in Rente oder auf dem Weg dahin. Hier wird für den BVK ein Mangel an qualifizierten Kräften sichtbar, zunehmend fehle bei den Versicherern die Underwriting-Kompetenz in der Feuer-Industrie-Versicherung. Daher müssten die Versicherer noch mehr auf ihre Algorithmen setzen. Somit laufe ein IT-gestützter Automatismus, der aber in der Praxis häufig als grobschlächtiger „Rasenmäher“ funktioniere und die KMU so „im Regen stehen“ lasse. (as)

Bild: © Shawn Hempel

 

BVK-Präsident zu Berufsbild, Provision und Politikbetrieb

Abschlusscourtage im Bereich Leben, Nachwuchsmangel, Unternehmertum und anstehende Reform in der privaten Altersvorsorge: Themen, die Berufsbild und Business von Vermittlern mit Wucht betreffen. Wie unterstützt der BVK dabei die Makler? Bundesverdienstkreuzträger Michael H. Heinz im AssCompact Interview.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
Herr Heinz, Sie haben kürzlich das Bundesverdienstkreuz erhalten. Was bedeutet Ihnen diese Auszeichnung?

Ich bin zutiefst geehrt und bewegt über diese hohe Auszeichnung. Diese Ehrung erfüllt mich mit großer Dankbarkeit und Demut. Sie ist nicht nur eine Anerkennung meiner Arbeit, sondern vielmehr auch eine Würdigung all jener, die mich auf meinem Weg begleitet und unterstützt haben. Der Verdienstorden ist für mich ein Ansporn, weiterhin mit voller Kraft für die Werte einzutreten, die uns alle verbinden.

In der Branche sorgte zuletzt die Diskussion um einen freiwilligen Provisionsdeckel bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer Erhöhung der laufenden Provision für Schlagzeilen. Was daran sehen Sie positiv?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich, dass der Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) seinen Vorstoß zur Begrenzung der Abschlussprovision bei einer zusätzlich höheren laufenden Vergütung nun eingeordnet hat. Dass dies keine Forderung nach einem gesetzlichen Deckel beinhaltet, begrüßen wir. Auch wir präferieren grundsätzlich eine stärkere Verlagerung der Courtagen von Abschluss- hin zu Betreuungs­courtagen.

Der BVK teilt zudem weiterhin die Sorge des BDVM, dass die Branche insgesamt noch zu wenig gegen einzelne Vergütungsexzesse vorgeht und daher auch vor dem Hintergrund der RIS auf Bewährung ist. Die BaFin hat jedoch im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten bereits ein adäquates Mittel, um Fehlanreizen im Vertrieb entgegenzuwirken.

Daher plädiert der BVK weiter dafür, die wenigen Ausreißer zu sanktionieren und nicht alle Versicherungsvermittler gleichermaßen. Eine Deckelung von Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 25 Promille der Bruttobeitragssumme sehen wir ordnungspolitisch weiterhin kritisch.

Wie positioniert sich denn der BVK generell zu einem freiwilligen Branchenstandard?

Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ innerhalb der Branche bei Abschlussprovisionen ist ein schwieriges Thema. Wir sehen den Vorschlag des BDVM skeptisch. Wir glauben nicht, dass ein freiwilliger Branchenstandard in der Form, für die sich der BDVM aktuell starkmacht, umsetzbar ist. Die Interessen innerhalb der Verbändelandschaft sind zu unterschiedlich, um einen solchen Standard zu etablieren.

Können Sie das näher erläutern? Was sind die Knackpunkte?

Eine Schwierigkeit ist die Vielzahl an kleinen Verbänden, die teilweise nur wenigen Mitgliedern dienen und oft eigene Interessen verfolgen. Diese Kleinstverbände würden sich schwerlich auf einen gemeinsamen Standard einigen können. Zudem sehen wir auch, dass große Finanzdienstleister und Endkundenvertriebe einfach andere Interessen verfolgen. Diese verschiedenen Akteure unter einen Hut zu bringen, ist meiner Auffassung nach nahezu unmöglich​, das schaffen wir hierzulande eher nicht.

Was schlägt statt­dessen der BVK vor, um dieses Problem zu lösen?

Wir setzen uns dafür ein, dass die politischen Entscheidungsträger die Vielfalt der Vermittlerlandschaft besser verstehen und berücksichtigen. Einer der großen Vorteile des BVK ist, dass wir alle Vermittlertypen unter einem Dach vereinen – dazu gehören Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und Vertreter. Diese Struktur ermöglicht es uns, die unterschiedlichen Interessen aller Vermittlertypen zu berücksichtigen und gegenüber den politischen Entscheidungsträgern gezielt anzusprechen. Im Übrigen sind wir auch der größte Maklerverband, was uns zusätzliche Stärke und Einfluss verleiht.

Wie setzt der BVK diese Stärke und diesen Einfluss konkret ein?

Wir sind in der Lage, effektiv auf politischer Ebene zu agieren und die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten. Unsere langjährige Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern helfen uns dabei. Mit der Eröffnung eines Büros in Brüssel – übrigens als einziger deutscher Vermittlerverband – haben wir unsere Interessenvertretung nochmals deutlich geschärft. Diese Repräsentanz ermöglicht uns den direkten Zugang zu europäischen politischen Entscheidungsprozessen, sodass wir die Anliegen der Vermittler auf EU-Ebene sehr effektiv einbringen können. So haben wir im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie intensive Lobbyarbeit geleistet, um auf die negativen Folgen eines Provisionsverbotes hinzuweisen und um die politischen Entscheidungsträger davon zu überzeugen, die bestehende Provisionsstruktur beizubehalten. Dies hat dazu beigetragen, dass Vermittler weiterhin eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten​. Wir wissen genau, was wo wann im politischen Betrieb passiert.

Abschlussprovisionen sind gerade für Makler-Start-ups entscheidend, nun stehen sie zur Diskussion. Wie will denn der BVK mehr Menschen für den Beruf des Versicherungsmaklers begeistern?

Ich habe auch meine starken Zweifel, ob eine Beschneidung unserer Vergütungen für Berufsinteressenten attraktiv wäre. Schließlich will man ja als junger Mensch nicht ewig mit geringen Erträgen nach Hause kommen, sondern sich seinen Wohlstand erarbeiten. Unser langfristiger Ansatz, um mehr Nachwuchs für den Beruf zu begeistern, besteht aus mehreren Bausteinen: erstens eine Stärkung des Berufsbildes. Zweitens, die gesellschaftliche Wahrnehmung durch professionelle Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Drittens durch die Qualifizierung der Vermittler durch Weiterbildung. Viertens einem klaren Bekenntnis zum ehrbaren Kaufmann. Und fünftens durch eine kontinuierliche Nachwuchsförderung über die BVK-Junioren. Allerdings brauchen wir hierbei einen langen Atem und auch die Unterstützung der Versicherer.

Berufsbild und ein starkes Unternehmertum sind eng miteinander verknüpft. Wie steht es um die Kultur des Unternehmertums hierzulande im Allgemeinen und im Besonderen in der Vermittler­branche?

Allgemein haben es Unternehmer aufgrund bürokratischer Hemmnisse nicht einfach in Deutschland. Daher fordern wir schon lange, Bürokratisierung und Überregulierung zurückzufahren.

Wir haben viele gut ausgebildete Vermittler in Deutschland, insbesondere auch beim Nachwuchs. Wir sehen auch im Rahmen unserer Kommission für Betriebswirtschaft und unternehmerische Entwicklung, die mein Präsidiumskollege Andreas Vollmer leitet, eine zunehmende Professionalisierung im Bereich Unternehmertum. Dies zeigen unter anderem unsere BVK-Strukturanalyse und die Ergebnisse des Betriebsvergleichs. Auch im Rahmen unseres Engagements beim Award UnternehmerAss beobachten wir eine zunehmende Spezialisierung und Professionalisierung der Betriebe. Dies freut uns sehr und ist ein Erfolg unserer langjährigen Arbeit.

Der BVK sieht sich als größter Verband für Makler. Zuletzt hat er neue Dienstleistungen für die Maklerschaft angekündigt? Warum erst jetzt?

Schon seit Jahren bieten wir viele dieser Leistungen an, zum Beispiel Prüfung von Courtagezusagen und Rechtsberatung und vieles mehr. Wir reagieren mit den zusätzlichen Dienstleistungen auf die Konsolidierungswelle im sich ändernden Maklermarkt. Da ist in den letzten Jahren einiges in Bewegung geraten. Das erweiterte Dienstleistungsspektrum ist unter anderem ein konkretes Ergebnis des gegründeten Maklerbeirats.

Zudem steht es nun durch eine Satzungsänderung auch Pools und Verbünden offen, dem BVK beizutreten. Und mit dem Maklerverbund CHARTA ist dem BVK bereits zum 01.08.2024 der erste Verbund beigetreten. Wir sind zuversichtlich, dass weitere folgen werden und damit die Zahl der Makler im BVK deutlich wachsen wird.

Worauf fokussiert sich das neue Leistungsspektrum und inwiefern kann es zur Stärkung des Berufsbildes/Unternehmertums beitragen?

Ein Schwerpunkt liegt auf rechtlichen Aspekten, die beim Kauf O oder Verkauf eines Maklerbestands auftreten können. Angefangen bei Ausgangsfragen, die bei der Existenzgründung eines Vermittlerbetriebes auftreten können, also von gesellschaftsrechtlichen Fragen bei der Gründung eines Unternehmens, über Detailfragen zum Arbeitsrecht im Rahmen einer solchen Unternehmensveränderung bis hin zu erbrechtlichen Angelegenheiten und der Überprüfung von Übernahmeverträgen bietet der BVK – wie gewohnt – eine individuelle und persönliche Beratung ohne Zusatzkosten für seine Mitglieder an.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Beratung zur Orientierung im komplexen System der Pools und Verbünde. Immer mehr Vermittler suchen nach Alternativen zur Ausschließlichkeitsvertretung oder möchten sich als Makler einem Pool oder Verbund anschließen, um den steigenden Anforderungen und administrativen Aufgaben gerecht zu werden. Hierbei unterstützt der BVK seine Mitglieder bei Fragen zu Vertragsbedingungen und hilft anhand von bestimmten Kriterien wie Status im Innenverhältnis, Bestandsverwertung beim Ausstieg, Vorhandensein eines kostenlosen oder kostenpflichtigen Maklerverwaltungsprogramms und vielen weiteren Aspekten, eine Orientierung im Labyrinth der Pools und Verbünde zu geben. Diese Beratung findet immer unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche des Mitglieds statt. Diese neuen Beratungsangebote werden ergänzt durch Workshops, Online-Kurse und Fachartikel, die gezielt auf die Bedürfnisse von Maklern zugeschnitten sind.

Auch die Courtagezusagen seitens der Anbieter sind ein Streitpunkt für Makler. Bietet der BVK auch hierzu Beratung an?

Selbstverständlich. Und ein besonderes Highlight ist die Möglichkeit, bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Courtagezusagen den Rechtsschutz des BVK zur Prozesskostenübernahme in Anspruch zu nehmen. Diese Kombination aus individueller Beratung und rechtlicher Unterstützung ist einzigartig und steht den Mitgliedern im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Darüber hinaus bietet der BVK weiterhin bewährte, rechtsberatende Dienstleistungen für seine Mitglieder an. Dazu gehören die Prüfung von Vereinbarungen, Hilfe bei der Ausgestaltung von Maklerverträgen, Beratung bei Haftungsfragen und eine kostenlose Beratung zum Absicherungsbedarf über den Verbandsmakler im BVK-Rahmenvertrag zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der BVK bleibt damit auch in Zeiten des Wandels nah am Markt und setzt sein Engagement dafür ein, seine Mitglieder bestmöglich zu unterstützen – sei es beim Einstieg, Umstieg oder Ausstieg aus der Maklerbranche.

Spannend wird die Reform der Altersvorsorge der dritten Schicht. Wie es scheint, sollen Garantien wegfallen und ein Altersvorsorgedepot kommen. Sieht nicht gut aus für die Interessen der Versicherungswirtschaft, oder?

Leider waren wir in der Fokusgruppe Altersvorsorge nicht direkt vertreten. Wir haben daher auf anderem Wege unsere Expertise eingebracht. Trotzdem war die Ausrichtung der Fokusgruppe damit schon stark vorgeprägt mit vielen Verbraucherschützern und vermeintlichen Experten, die noch nie einen Kunden direkt beraten haben.

Nun bleibt es abzuwarten, ob die Regierung sich auf Basis der Ergebnisse auf eine Reform verständigen kann. Obwohl wir grundsätzliche Reformen insbesondere bei Riester fordern, haben wir beim aktuellen Zustand der Koalition erhebliche Zweifel, ob ein Konsens der Ampel bei diesem Thema möglich sein wird. Unsere fachliche Kritik haben wir zudem wiederholt vorgebracht.

Für die Versicherungsbranche saß der GDV am Verhandlungstisch, und damit die größte Interessenvertretung hierzulande. Hat sich die Branche zu sehr überrumpeln lassen?

Dass dies für die Versicherungswirtschaft nicht optimal gelaufen ist, haben wir bereits kundgetan. Der GDV war der einzige Vertreter aus der Versicherungswirtschaft in der Fokusgruppe. Die Fondsbranche konnte hier offenbar punkten. Allerdings ist dies angesichts von derzeit eher marktwirtschaftlichen Ideen nicht verwunderlich, was sich unter anderem auch an der Idee zur Aktienrente zeigt.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 09/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Michael H. Heinz, BVK bzw. © ARAMYAN – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Michael H. Heinz

Das fordert der BVK zum Einsatz von KI in Vermittlerbetrieben

Der BVK hat ein Positionspapier zur Nutzung von KI bei Vermittlern und Versicherern vorgelegt. Darin hat der Verband einige Forderungen formuliert, um die Potenziale auszuschöpfen, aber auch vertrauensvoll damit umzugehen und die Risiken zu reflektieren. KI dürfe menschliche Beratung nicht ersetzen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat zur Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Vermittler- und Versicherungsbranche Stellung bezogen. So erkennt der Verband die transformative Kraft der KI an. Potenzial sieht der BVK beim KI-Einsatz vor allem zur Effizienzsteigerung bei der Schadenregulierung, Kundenberatung und Prämiengestaltung sowie zur Kostensenkung. Zugleich weist der BVK aber auch darauf hin, dass die Anwendung KI-gestützter Tätigkeiten aktuell noch mit erheblichen Risiken, insbesondere mit rechtlichem Hintergrund, verbunden sei, und ruft in seinem Positionspapier zu einem vertrauensvollen KI-Einsatz auf.

Nutzung von KI nach Governance-Prinzipien

„In unseren Positionen zur Nutzung der KI formulieren wir sieben Forderungen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Diese reichen von einem ethisch geleiteten Umgang, regulatorischen Rahmenbedingungen wie dem AI-Act der Europäischen Kommission, der Anerkennung und Nutzung von Innovationspotenzialen, bis zur Reflexion der Risiken von KI-Systemen.

Wir bestehen auch darauf, dass KI verantwortungsvoll und nach Governance-Prinzipien eingesetzt wird, ohne von ihrem zukunftsweisenden Charakter abzusehen.“ Der Verband wirbt für eine breite Unterstützung dieser Prinzipien innerhalb der Branche und spricht sich für einen Dialog zwischen Versicherern, Vermittlern, Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern aus, um die Vorteile von KI zu maximieren und die Risiken zu minimieren.

Der BVK beruft sich auf die Governance-Prinzipien der EIOPA für einen ethischen und vertrauenswürdigen Einsatz der KI als Leitlinie. Dabei geht es um Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, Fairness und Nichtdiskriminierung, der Transparenz und Erklärbarkeit, der Datenverwaltung, Sicherheit und Integrität, der Robustheit und Leistungsfähigkeit sowie schließlich um das Prinzip der menschlichen Aufsicht.

Letzte Verantwortung sollte beim Menschen liegen

In diesem Zusammenhang appelliert der BVK, dass Grundsätze der menschlichen Aufsicht über das maschinelle Lernen von KI-Systemen, ihre Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit und Integrität der Datenverwaltung erfüllt sein müssten. „Schließlich sollte die letzte Entscheidung und Verantwortung zur Nutzung von KI immer Menschen obliegen“, so Heinz weiter.

KI darf menschliche Beratung nicht ersetzen, nur unterstützen

Die im Positionspapier genannten Aspekte decken Bereiche wie „Ethik und Vertrauen“ oder „Herausforderungen und Risiken“ sowie „Vorteile und Potenziale“ ab. Was Letztere angeht, schreibt der BVK unter anderem: „Vermittlerbetriebe können und sollen durch den Einsatz von KI eine Steigerung der Effizienz, Problemlösungs-Kreativität und Innovationsfähigkeit erlangen.“ KI könne dabei helfen, den Wissenstransfer sicherzustellen.

Im Bereich der regulatorischen Rahmenbedingungen fordert der Verband, dass KI nicht dazu führen dürfe, dass durch Implementierung KI-gefütterter Daten neue Möglichkeiten der Vertriebssteuerung entstehen. Weiter heißt es im Positionspapier: „KI kann und darf eine menschliche Beratung nicht ersetzen, sondern nur unterstützen." Der BVK stehe für die Aussage „Kein Vertrieb ohne Beratung!".

Abschließend unterstreicht der BVK, mit dem Positionspapier verdeutliche das Engagement des Verbands, die Nutzung von KI in der Versicherungsbranche zu optimieren, die gesellschaftlichen Anforderungen zu erfüllen und eine nachhaltige digitale Transformation voranzutreiben.

Alle Forderungen finden sich im KI-Positionspapier des BVK. (tik)

Bild: © blackdiamond67 – stock.adobe.com

 

Bundesverdienstkreuz für BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, hat das Bundesverdienstkreuz erhalten. Mit dieser Ehrung wird sein langjähriges Engagement für die Versicherungswirtschaft und die Interessen der Versicherungskaufleute gewürdigt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Damit wird das langjährige Engagement von Heinz für die deutsche Versicherungswirtschaft und die Interessen der Versicherungskaufleute gewürdigt.

Das Bundesverdienstkreuz wurde Heinz am 26.08.2024 in seiner Heimatstadt Siegen durch den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Andreas Müller, ausgehändigt. Heinz hat es für sein Eintreten für die Belange der mittelständischen Wirtschaft und seinen ehrenamtlichen Einsatz als BVK-Präsident sowie als Präsident des Bundesverbands der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) erhalten.

Heinz ist seit 1997 Präsidiumsmitglied des BVK und seit 2004 dessen Präsident. In seiner Amtszeit habe er maßgeblich zur Stärkung und Weiterentwicklung des BVK beigetragen, wie es vom Verband dazu heißt. Unter seiner Führung habe sich der BVK zu einer bedeutenden Stimme in der Branche und der Politik entwickelt und zu einem der führenden Vermittlerverbände in Deutschland. (tik)

Bild: Michael H. Heinz mit Landrat Andreas Müller (l.); © BVK

 

BVK-Präsidium einstimmig wiedergewählt

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat sein Präsidium einstimmig wiedergewählt. Präsident Michael H. Heinz und Vizepräsident Andreas Vollmer sind somit für vier weitere Jahre im Amt.

Am 23.05.2024 wurden der bisherige Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, und der BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer von den Delegierten in Berlin einstimmig für eine weitere vierjährige Amtszeit wiedergewählt.

Heinz ist im BVK zuständig für die Grundsatzfragen, die strategische Ausrichtung und Reformen des BVK, Satzungsfragen, Mittelstandspolitik, die Öffentlichkeitsarbeit sowie für das Verbandsmarketing und die Mitgliederwerbung. Die fünfte Wiederzahl zum BVK-Präsidenten erfülle Heinz „mit großem Stolz und großer Freude“, wird in einer Mitteilung zitiert. „Mit dieser solidarischen Unterstützung unseres gesamten Verbandes werde ich mich kraftvoll für die Anerkennung des sozialpolitischen Auftrags unseres Berufstands einsetzen und seine Interessen auf nationaler und europäischer Bühne vertreten.“

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer ist seinerseits zuständig für Betriebswirtschaft/unternehmerische Entwicklung, Makler und Mehrfachagenten, Schadenversicherung, Normung und Standardisierung, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung und Tarifvertragsangelegenheiten. Zudem verantwortet er als Schatzmeister die Finanzen des Verbandes. Auch er freut sich über seine dritte Wiederwahl: „Ich danke den Delegierten für das in mich gesetzte Vertrauen und freue mich, meine Aufgaben und Projekte für den BVK, seine Mitglieder und insbesondere in den Maklern und Mehrfachagenten im Verband weiterverfolgen zu können. Im Hinblick auf den Maklermarkt stehen wir in den nächsten Jahren durch die demografische Entwicklung vor großen Veränderungen, die einen starken Berufs- und Interessenverband nötiger denn je machen.“

Der BVK wird neben Michael H. Heinz und Andreas Vollmer weiterhin von den in diesem Jahr nicht zur Wahl stehenden BVK-Vizepräsidenten Gerald Archangeli und Marco Seuffert sowie BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. (mki)

Bild: © BVK