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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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BVK befürwortet mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat den Gesetzentwurf für mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten befürwortet. Der Vermittlerverband sieht allerdings auch Nachjustierungsbedarf. Der Verband fordert unter anderem ein grundsätzliches Verbot von Kopplungsgeschäften.

<p>Die Bundesregierung will den Schutz von Darlehensnehmern mit dem <a target="_blank" href="https://www.asscompact.de/nachrichten/versch%C3%A4rfte-anforderungen-f%…; target="_blank" >„Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“</a> stärken. Der dafür vorgesehene Gesetzentwurf geht jetzt in die Zielgerade. Der BVK begrüßt grundsätzlich die Regierungspläne. „In unserer Stellungnahme befürworten wir grundsätzlich den Regierungsentwurf, weil er ähnliche Bestimmungen vornimmt, wie sie schon seit Jahren im Versicherungsvermittlerrecht erfolgreich gelten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><h5>Registrierung gut für Verbraucherschutz</h5><p>Tritt das Gesetz in Kraft, müssten die Vermittler von Hypothekendarlehen auch eine gesonderte Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Registrierung bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern beantragen (§ 34i Gewerbeordnung) und ihre Sachkunde sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das sei gut für den Verbraucherschutz. „Wir kritisieren jedoch eine Änderung des ursprünglichen Entwurfes, wonach langjährig tätige und erfahrene Darlehensvermittler ihre Sachkunde in einer Prüfung erst nachweisen müssen, wenn sie nicht vorher auch schon zusätzlich Grundstücke und Immobilien vermittelt haben“, so Heinz. </p><h5>Unnötige Verschärfung</h5><p>Von der Regelung wären auch Versicherungs- und Bausparkaufleute betroffen, die neben Bausparverträgen Hypothekendarlehen vermitteln. Daher moniert der BVK, dass der geänderte Gesetzentwurf für Darlehensvermittler zukünftig nicht nur die bisherige Erlaubnis für die Darlehensvermittlung des § 34c Gewerbeordnung, sondern zusätzlich eine Erlaubnis für die Grundstücks- und Immobilienvermittlung einfordert, um in den Genuss von Erleichterungen der Übergangsvorschriften, wie die Alte-Hasen-Regelung, zu kommen. „Damit verschärft der Gesetzgeber im jetzigen Entwurf die Bedingungen für die Beantragung der Erlaubnis unnötigerweise“, so der BVK-Präsident. „Unser Ziel ist es, den Parlamentariern zu verdeutlichen, den Bestandsschutz für Darlehensvermittler in der ursprünglichen Form des Gesetzentwurfes zu erhalten.“</p><h5>Verbot von Kopplungsgeschäften gefordert</h5><p>Der BVK begrüßt, dass für den Bereich der Immobilienkreditvermittler das bereits bestehende Vermittlerregister bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) erweitert wird. Damit könne eine bereits bestehende Struktur genutzt werden, denn die bisherige einheitliche Regelung der Registerführung im Bereich der Versicherungsvermittlung habe sich bewährt. Zudem befürwortet der BVK die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung von Kopplungsgeschäften zwischen Wohnimmobiliendarlehen mit anderen Finanzprodukten, wie sie noch heute gängige Praxis von Kreditinstituten ist. Der Verband fordert konsequenterweise ein grundsätzliches Verbot von Kopplungsgeschäften und kritisiert daher die im Entwurf vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten. Für äußerst problematisch hält der BVK auch die enthaltene Pflicht zur Offenlegung von Provisionen, weil sie für Verbraucher keine Vorteile bringe. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/91C8E39F-151A-4860-8510-DBCEA1A2B203"></div>

 

BVK lehnt Einführung eines staatlichen Vorsorgekontos ab

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat vorgeschlagen, ein sogenanntes „Vorsorgekonto“ als weiteres Instrument der Altersvorsorge einzuführen. Es soll eine Alternative zu Riester unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Der BVK bezweifelt den Sinn eines solchen Vorsorgekontos: Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei unnötig. Der Staat solle sich hier besser heraushalten.

<p>Ein staatliches Vorsorgekonto soll die Palette der heutigen Riester-Produkte der Banken, Bausparkassen und Versicherungen erweitern und Sparern die Möglichkeit geben, unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung und mit staatlicher Förderung ein Vorsorgevermögen aufzubauen – so beschreibt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ihre Idee, wie Altersarmut in Deutschland verhindert werden könne. Es ist ein Modell, das insbesondere in Skandinavien verbreitet ist. Von dem Vorsorgekonto verspricht sich die Deutsche Rentenversicherung, damit auch die Menschen zu erreichen, die von den privaten Produktanbietern bisher nicht erreicht werden konnten.</p><h5>Kritik vom BVK</h5><p>Auf Kritik stoßen die Pläne, die bisher vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen wurden, beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die Altersvorsorge über das private Kapitaldeckungsverfahren funktioniert in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. In Deutschland gewährleiste die Dualität des obligatorischen staatlichen Umlageverfahrens in Kombination mit der wahlfreien privaten Altersvorsorge über das Kapitaldeckungsverfahren durch Versicherungen, Fonds, Aktien, Banksparpläne usw. nach Ansicht des BVK eine optimale Mischung, um den Lebensstandard der Bundesbürger im Alter halten zu können. Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei daher unnötig. </p><h5>„Staat soll sich heraushalten“</h5><p>„Der Staat sollte sich, wie bei manchen Großbaustellen auch, aus diesem Bereich heraushalten und die Profis machen lassen. Außerdem sollte er nicht als Akteur in einen funktionierenden Marktwettbewerb eingreifen“, so der BVK-Präsident. Zudem lässt Heinz nicht gelten, dass ein solches Modell mehr Sicherheit biete. Das Gegenteil sei der Fall, führt er an: Gerade die jüngste Vergangenheit habe gezeigt, dass einige krisengeschüttelte europäische Staaten die Leistungen aus staatlichen Altersvorsorgefonds kurzerhand gesenkt hätten, um ihre Haushalte zu sanieren. Daher gehe die Gleichung, staatliche Vorsorge gleich sichere Vorsorge, nicht zwangsläufig auf. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/89657FC7-6F8A-4C75-8B07-F47491EB533B"></div>

 

Unlauterer Wettbewerb: BVK verklagt check24

Verbirgt sich hinter check24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt? Diese Frage will der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gerichtlich klären lassen. Er hat deshalb nun Klage gegen das Internetportal eingereicht.

<p>Bei check24 werden laut dem BVK Verbraucher angelockt, um letztendlich Versicherungsverträge über das Vergleichsportal abzuschließen. „Dabei werden aber die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler nicht eingehalten“, erläutert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Landgericht München soll daher nun klären, ob das Internetportal zu Lasten der Verbraucher gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt. </p><h5>Fehlende Gleichbehandlung</h5><p>Zum Schutz der Verbraucher wird die Branche seit Jahren stark reguliert. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, so Heinz. Der BVK fordert eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Auch für die Internetportale müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratung. </p><h5>Verbraucherschutz muss auch im Internet gelten</h5><p>„Verbraucherschutz darf im Internet nicht aufhören“, sagt Heinz. Bestätigt fühlt er sich durch die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Vorstoß begrüßt. Im Vorfeld der Klage hatte der BVK das Internetportal abgemahnt und check24 eine Frist bis zum 10.07.2015 zur Beseitigung der Missstände eingeräumt. Basis der juristischen Schritte ist ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Demnach handelt eine Vergleichsplattform unlauter, wenn sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BCC9636A-CD9A-4AAC-A733-FCA1B09964EA"></div>

 

Wechselbereitschaft im Versicherungsvertrieb steigt

Einfirmenvertreter, Mehrfachagent oder Makler? Jeder achte Angestellte im Versicherungsvertrieb beschäftigt sich laut der aktuellen Strukturanalyse des BVK mit dieser Frage. Vor allem Einfirmenvertreter plagen demnach Wechselgedanken – Tendenz steigend. Die Zufriedenheit ist dabei von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterschiedlich.

<p>Bei der 24. Strukturanalyse hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Besch&auml;ftigte des Versicherungsvertriebs unter anderem zu ihrer Wechselbereitschaft befragt. Mit einem Anteil von 12,7% zeigte sich dabei gut jeder achte wechselbereit. Im Vergleich 2010 (11,9%) und 2012 (12,2%) ist er damit erneut leicht gestiegen. Das ist das Ergebnis unter insgesamt 4.202 teilnehmenden Mitgliedern des BVK sowie des Arbeitskreises Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), wie der BVK in der Zeitschrift selbst&auml;ndiger Versicherungskaufleute und Bausparkaufleute mitteilt.</p>
<h5>
Kaum Wechselgedanken bei Maklern</h5>
<p>Die Wechselbereitschaft ist allerdings fast ausschlie&szlig;lich auf Einfirmenvertreter begrenzt. 13,8% der gebundenen Vermittler denken demnach &uuml;ber einen Vertriebswegewechsel nach, bei Mehrfachagenten sind es dagegen nur rund 4%, bei Maklern sogar nur etwas mehr als 1%. Die Mehrheit von 55% der Wechselwilligen strebt eine T&auml;tigkeit als Makler an. 14 % wollen als Mehrfachagenten t&auml;tig werden. Ein knappes Drittel der Einfirmenvertreter m&ouml;chte lediglich die Gesellschaft wechseln.</p>
<h5>
H&ouml;here Zufriedenheit als Hauptziel</h5>
<p>Von einem Vertriebswegewechsel erhoffen sich die Umfrageteilnehmer vor allem eine h&ouml;here Zufriedenheit bei der t&auml;glichen Arbeit. Sieben von acht Umfrageteilnehmern haben das als Ziel angegeben. Mit einem Anteil von knapp zwei Dritteln folgt ein h&ouml;herer Betriebsgewinn bereits mit deutlichem Abstand. Weniger Vertriebsdruck erhofft sich knapp jeder Zweite. Die Weitergabe des eigenen Bestandes an Familienangeh&ouml;rige spielt mit rund 20% hingegen nur eine untergeordnete Rolle.</p>
<h5>
Deutliche Unterschiede</h5>
<p>Bei der Zufriedenheit mit den Gesellschaften weist die Umfrage deutliche Unterschiede aus. Am zufriedensten zeigten sich die Einfirmenvertreter der Provinzial Kiel mit lediglich 2,7% Wechselwilligen. Auch bei LVM (3,1 %) und der Provinzial D&uuml;sseldorf (3,4 %) ist der Anteil sehr niedrig. Den gr&ouml;&szlig;ten Anteil der Vermittler mit Wechselabsichten weist dagegen die N&Uuml;RNBERGER mit 24,1% auf. Dahinter folgen ERGO (21,8 %) und Generali (20,9 %). Die BVK-Kommission empfiehlt den Vertriebsverantwortlichen der drei Unternehmen dringend gegenzusteuern. Wenn mehr als jeder f&uuml;nfte Vertreter &uuml;ber einen Vertriebswegewechsel nachdenkt, seien die Unternehmen gefordert, den partnerschaftlichen Umgang mit ihren Vertragspartnern in den Vordergrund zu stellen. Sie sollten Strukturen schaffen, die motivieren, eine Entwicklung in der Zukunft zulassen und Kundenorientiertheit ohne Vertriebszw&auml;nge in den Vordergrund stellen. (mh)</p>
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BVK startet Projekt mit unternehmensberatenden Dienstleistungen

Der BVK möchte die unternehmerische Kompetenz seiner Mitglieder stärken und hat zu diesem Zweck ein Projekt initiiert, dessen Angebote individuell nach dem Wissensbedarf und Nutzen der BVK-Vermittlerbetriebe gebucht werden können.

<p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung 2015 in der vergangenen Woche in Rostock ein Projekt initiiert, das unternehmensberatende Dienstleistungen anbietet. Damit soll die unternehmerische Kompetenz seiner Mitglieder gestärkt werden. „Es ist geplant, den BVK-Mitgliedern neben der rechtlichen Beratung ein erweitertes Angebot zur Abdeckung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen und unternehmensberatender Dienstleistungen zu geben“, erläutert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer das neue Projekt. „Dabei sollen vorhandene Angebote des BVK, wie der Betriebsvergleich, das Qualitätsmanagement, der Unternehmertag und die Versicherungsbestandsbewertung integriert werden.“</p><h5>Aufbau eines Netzwerks von Unternehmensberatern</h5><p>Die BVK-Unternehmerberatung wird einen Pool von ausgewiesenen Unternehmensberatern beinhalten, die vom BVK akkreditiert werden. Der BVK achtet dabei eigenen Angaben zufolge auf die berufsethischen Voraussetzungen wie Neutralität, Objektivität, Vertraulichkeit und Treuepflicht. Die neue Dienstleistung ist vielfältig und kann thematisch beispielhaft reichen von „Einstieg in die Honorarberatung“, über den „Bestands- und Unternehmenskauf“ und „Kundensegmentierung“ bis hin zur „professionellen Personalauswahl“. Dabei können die Angebote individuell nach dem Wissensbedarf und Nutzen der BVK-Vermittlerbetriebe gebucht werden und sind breit gefächert. </p><p>„Die neue BVK-Unternehmerberatung spiegelt auch unser neues Berufsbild wider, das die unternehmerische Kompetenz als gleichbedeutenden Baustein neben Qualifikation und Ethik setzt“, so BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Damit machen wir die teilnehmenden Vermittlerbetriebe für die Herausforderungen der Zukunft fit.“ (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/28FCB3AF-7997-4051-AB0F-FA216C9AF6FA"></div>

 

BVK will neue Regeln für Vergleichsportale

Internetvergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen dieselben Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) anlässlich seiner Jahreshauptversammlung, die gerade in Rostock stattgefunden hat. Unter anderem will der Verband, dass die Statusinformation, die jeder Vermittler abgeben muss, gut sichtbar auf den Internetseiten der Portale platziert wird.

<p>Im Zuge der Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie sind mittlerweile auch der Direktvertrieb und damit die Vergleichsportale ins Blickfeld der Aufseher und Gesetzgeber gerutscht. Das sei richtig so, hat der BVK auf seiner Jahreshauptversammlung bekräftigt. „Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale auf nationaler Ebene nach dem Vorbild des europäischen Entwurfs zur Reform der Vermittlerrichtlinie (IDD)“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><p>Er will aber noch mehr: Internetportale müssten eine klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler vornehmen, so Heinz. Für den Verbraucher müsse diese Unterscheidung auch im Internet deutlich erkennbar sein. „Der Gesetzgeber schreibt bei Versicherungsvermittlern hierfür die schriftliche Abgabe einer Statusinformation gegenüber dem Verbraucher vor“, informiert der BVK-Präsident. „Diese Anforderung muss auch für Internetvergleichsportale gelten. Allerdings müssen Verbraucher bisher auf den Internetvergleichsportalen gezielt nach diesen Informationen suchen.“</p><p>Aus Sicht des BVK sollte daher ein gut sichtbarer Button „Statusinformation“ auf den Internetseiten der Vergleichsportale platziert werden. Außerdem sollten die Vergleichsportale transparent über ihr Geschäftsmodell und ihre kapitalmäßigen Verflechtungen (Besitzverhältnisse) informieren. Der Verband will weiterhin, dass Vergleichsportale gesetzlich verpflichtet werden, eine Leistungs- und Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Kundenwunsch identifizieren zu können. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/39BC6AC9-107B-4CCD-A2DC-E5F0B0DF2FBC"></div>

 

Blendende Stimmung am Beteiligungskapitalmarkt

Das German Private Equity Barometer der KfW ist auf Dreijahreshoch gestiegen. Sowohl Früh- als auch Spätphasenfinanzierer sind optimistisch für 2015. Beim Fundraising ist das Klima sogar so gut wie nie.

<p>Das German Private Equity Barometers ist im vierten Quartal 2014 um 9,6 auf 57,4 Punkte gestiegen. Damit erreichte die Stimmung der deutschen Beteiligungskapitalgeber zum Jahresende ein Dreijahreshoch. Sowohl die aktuelle Geschäftslage (+5,5 auf 53,6 Punkte) als auch die Geschäftserwartung (+13,7 auf 61,2 Punkte) wurden besser eingeschätzt. Hauptgründe für den gestiegenen Optimismus sind die so gut wie nie eingeschätzten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung (Fundraising) sowie ein nach wie vor gutes Umfeld für den Ausstieg aus Beteiligungen (Exits).</p><h5>Zuversichtlich für 2015</h5><p>„Der breite Stimmungsaufschwung zum Jahresende über die Segmente hinweg spricht für die Stabilität des Beteiligungsmarktes. Dies unterstreicht auch unsere Marktstatistik, die ein deutliches Investitionsplus gegenüber dem Vorjahr ausweist“, erläutert Ulrike Hinrichs, Geschäftsführerin des Bundesverbands deutscher Kapitalgesellschaften e. V. (BVK), der das Barometer zusammen mit der KfW berechnet. „Angesichts der optimistischen Erwartungen der Befragungsteilnehmer sind wir zuversichtlich, dass sich diese positive Entwicklung auch 2015 fortsetzen wird.“ </p><h5>Früh wie spät optimistisch</h5><p>Sowohl im Früh- als auch im Spätphasensegment des Beteiligungskapitalmarkts verbesserte sich das Klima. In der Spätphasenfinanzierung stieg das um 14,3 Zähler auf 57,8 P, im Frühphasensegment immerhin um 12,9 auf 56,8 Punkte. Die Geschäftslage und Geschäftserwartungen werden dabei im gleichen Ausmaß optimistischer betrachtet. Rückenwind spüren die Frühphasenfinanzierer dabei auch durch die weiterhin hohe Nachfrage nach Venture Capital. „Die Stimmung der Beteiligungskapitalgeber stieg, vor allem die Frühphasenfinanzierer zeigen sich zufriedener“, kommentiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. </p><h5>Überlebenswichtig für Unternehmen</h5><p>Für die weitere Verfügbarkeit von Venture Capital ist Zeuner zuversichtlich. Zudem betont er dessen Bedeutung für junge, innovative Technologieunternehmen: „Venture Capital ist überlebenswichtig, da hohe Anfangsverluste oder forciertes Wachstum nur über Eigenkapital aufzufangen sind. Die Versorgung mit Venture Capital ist daher ein zentraler Faktor für den Technologiestandort Deutschland.“ (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/11A63D65-0EBB-4179-98BD-FCA2AC775229"></div>

 

Überarbeitung der IMD II geht in die Endphase

Die Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie (IMD II) hat mit der Verabschiedung des Entwurfes durch den Europäischen Rat am 05.11.2014 konkretere Gestalt angenommen. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers ist im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Darauf hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hingewiesen.

<p>Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs zur IMD II – die in IDD (Insurance Distribution Directive) umbenannt wird – sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden ist aber im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Stattdessen sollen die Gesamtkosten ausgewiesen werden. „Wir halten den EU-Vorschlag, die Gesamtkosten eines Versicherungsabschlusses auszuweisen, für sinnvoll“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Angabe der Abschluss- und Verwaltungskosten, wie sie durch den deutschen Gesetzgeber auch im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) festgeschrieben wurde, ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar. Hier könnte das deutsche Modell Vorbild sein.“</p><h5>Weiterbildung: keine konkrete Stundenzahl vorgegeben</h5><p>Im Überarbeitungsentwurf des EU-Rats ist hinsichtlich der Qualifikation im Bereich der Fortbildung keine konkrete Stundenanzahl vorgesehen. Der BVK sieht Deutschland mit der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ mit bereits über 45.000 registrierten Weiterbildungskonten auf dem richtigen Weg. </p><h5>Nächste Schritte</h5><p>In absehbarer Zeit werden die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat beginnen. Sollten die Beratungen Anfang 2015 beendet sein und die IMD II / IDD verabschiedet werden, könnte die Richtlinie Anfang 2016 in Kraft treten. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neugeregelte Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3EBDA4A9-FF24-444C-8D79-58E78F1367A4"></div>

 

„Wir sind überzeugt, dass Kunden weitergebildete Vermittler bevorzugen“

Dass „gut beraten“ trotz unterschiedlichster Kritik im Vermittlermarkt angekommen ist, verlautete Anfang des Monats vonseiten der Initiatoren. Auch bei der DKM 2014, die gestern Abend mit der Warm-Up Veranstaltung gestartet ist, können wieder Weiterbildungspunkte gesammelt werden – gleichzeitig wird dort die Weiterbildung selbst thematisiert. Zu klären ist etwa die Frage, ob der Kunde Weiterbildung belohnt. Nachgefragt bei Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

<h5>Anfang des Monats war zu hören, dass bereits 45.000 Vermittler ein „gut beraten“-Weiterbildungskonto haben. Wie schätzen Sie diese Zahl ein?</h5><p>Wir sind mit den Anmeldezahlen sehr zufrieden. Wenn man die Zahl 45.000 ins Verhältnis setzt zu den etwa 100.000 Versicherungsvermittlern, die wirklich aktiv ihren Beruf ausüben, wie die BVK-Studie „Betriebswirtschaftliche Konsequenzen eines Systemwechsels in der Vergütung von Versicherungsvermittlern“ nachweist, dann nimmt bereits ein dreiviertel Jahr nach dem Start der Initiative fast die Hälfte des Berufsstands an unserer Brancheninitiative teil.</p><h5>Kritiker der Weiterbildungsinitiative bemängeln vor allem den Weiterbildungszwang und die wenig greifbare Punktevergabe-Praxis. Was entgegnen Sie?</h5><p>Unsere Weiterbildungsinitiative ist auf freiwilliger Basis und sie macht die Weiterbildungsbemühungen jedes einzelnen Teilnehmers durch das Punktesystem transparent. Keiner wird gezwungen, daran teilzunehmen. Allerdings sollten diejenigen, die sich einer lebenslangen Weiterbildung verweigern, auch bedenken, dass in der heutigen Welt mit ihrem schnellen ökonomischen Wandel das Wissen nur noch eine kurze Halbwertszeit hat. Weiterqualifizierung ist daher nötiger denn je.</p><h5>Ihr Vortrag beim DKM-Kongress Versicherungsvermittlung 2020 lautet „Nutzen Weiterbildungspunkte im Vertrieb oder stören sie nur?“ Können Sie kurz erläutern, wie die Weiterbildungspunkte am besten vertrieblich genutzt werden können?</h5><p>Mit der Teilnahme an „gut beraten“ und der transparenten Vergabe von Weiterbildungspunkten können Kunden sofort sehen, ob ihr Vermittler ambitioniert ist und sich weiterbildet. Das kann gegenüber Weiterbildungsverweigerern Wettbewerbsvorteile verschaffen. Außerdem ist nachgewiesen, dass qualifizierte Vermittler deutlich erfolgreicher sind, als diejenigen, die es nicht sind. </p><p>Andererseits herrscht bei einigen in der Branche noch der Glaube, dass Weiterbildung nur lästig ist und vertrieblich nichts bringt. Auf diese Gegenpole spielt mein Vortragstitel an und möchte aus diesem Spannungsverhältnis das Interesse der Zuhörer gewinnen.</p><h5>Wie bekommt man denn die „gut beraten“-Initiative zum Kunden? Glauben Sie, dass der Kunde die Weiterbildung eines Vermittlers tatsächlich belohnt?</h5><p>Oh ja, wir sind fest überzeugt, dass Kunden weitergebildete Vermittler bevorzugen. Vermittler können ja ihre Teilnahme bei „gut beraten“ veröffentlichen und sich damit von Mitbewerbern abheben. Sie dokumentieren damit, dass sie sozusagen auf der Höhe der Zeit sind was ihre Markt- und Produktkenntnis anlangt. Und Kunden verbinden mit weitergebildeten Vermittlern eher einen Mehrwert, als mit solchen von denen sie nicht wissen können, wie sie ihr Wissen up-to-date halten.</p><h5>Mit der zweiten EU-Vermittlerrichtlinie kommen nun vermutlich keine europaweit einheitlichen Regelungen für die Weiterbildung. Wird es bei nationalen Regelungen und damit bei „gut beraten“ bleiben?</h5><p>Auf EU-Ebene wird gerade über die zukünftigen Anforderungen zur Weiterbildung von Versicherungsvermittlern diskutiert. Wir vom BVK schätzen, dass es auf jeden Fall eine Verpflichtung zur Weiterbildung im Rahmen der IMD II bzw. IDD geben wird. Unklar ist noch der konkrete Umfang, ob es 200 oder eher 50 Zeitstunden sein werden. Also: In puncto Weiterbildung sind noch nicht alle Messen gesungen und mit unserer branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ ist unsere Branche in Deutschland auf jeden Fall sozusagen gut beraten. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0C60FE0B-FD43-46BB-ABB8-FEF8BD84A5BD"></div>

 

Längere Stornohaftungszeit durch die Hintertür?

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), findet deutliche Worte in Richtung der Versicherer: „Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“. Er fürchtet, dass die Versicherer bei Lebensversicherungen eine Verlängerung der Stornohaftzeit durch die Hintertür durchsetzen wollen.

<p>Anlass für die Kritik des BVK-Präsident Michael H. Heinz bildet die Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen“. Mit dem Gesetz sollen die Bestimmungen aus Solvency II in nationales Recht umgesetzt werden. Der GDV hatte am Anfang der Woche dazu seine Stellungnahme abgegeben. In Anlage 2 seiner Stellungnahme schlägt der GDV „mögliche Gesetzestexte zur Kalkulation der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“ vor. So soll der § 169 Abs. 3 VVG (Rückkaufswert) geändert werden. Die Änderung soll zu deutlich höheren Rückkaufswerten bei Storno in den ersten Vertragsjahren führen. Danach sollen nur noch 0,4 % der Beitragssumme pro Jahr einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten sollen nur in den ersten zehn Jahren eingerechnet werden können – bisher sind es fünf Jahre. </p><h5>„Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“</h5><p>„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so Michael H. Heinz in einer Presseerklärung, „das hört sich nach einer verbraucherfreundlichen Regelung an, die wir grundsätzlich begrüßen.“ Allerdings empfiehlt der GDV im Anschluss auch eine „Folgeänderung“ des § 80 VAG (Anforderungen an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen). Die Versicherer schlagen vor, im Sinne eines Gleichlaufs der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung und eines dauerhaften Bestands des Vertrages, die Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre zu erhöhen. „Was die Unternehmen beim LVRG nicht erreicht haben, versuchen Sie jetzt durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren. Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“, kritisiert Michael H. Heinz das Verhalten der Versicherer aufs Schärfste. „Wir werden bei Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A8AEA8A1-573B-471F-9C55-6456F1475B68"></div>