Angesichts der auch heute noch fortgeltenden Bedeutung des Verbotes schlägt der BVK wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) darüber hinaus vor, dieses Vergütungsabgabeverbot in einer eigenen gesetzlichen Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu verankern. Damit unterstützt der BVK die Empfehlung des Bundesrates zur gesetzlichen Regelung. Gleichzeitig sollte die BaFin ermächtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verbänden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden können. Die komplette Stellungnahme des BVK lesen Sie hier.
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