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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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Versicherungsvermittler demonstrieren in Berlin

Am Montag lief die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss zur Reform der Lebensversicherung. Am Freitag soll über das LVRG entschieden werden. Zuvor ruft der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aber zu einer Solidaritätskundgebung für Vermittler am Donnerstag in Berlin auf.

<p>In den nächsten Wochen soll das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) durchgesetzt werden. Am Montag lief die Anhörung im Finanzausschuss, es folgt die Entscheidung im Bundestag und Mitte Juli soll das Gesetz schon durch sein. Die Versicherer- und Vermittlerverbände versuchen entsprechend in inoffiziellen Gesprächen und offiziellen Stellungnahmen noch Entscheidungen zugunsten der jeweiligen Interessensgruppe zu erreichen. </p><p>Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will darüber hinaus mit einer Solidaritätskundgebung am 03.07.2014, 15 Uhr, am Potsdamer Platz in Berlin die Position der Vermittler unterstreichen. Inhaltlich geht es dem BVK um die im Gesetz verordnete Offenlegung der Provisionen. Dadurch würden Kunden verunsichert und Arbeitsplätze gefährdet, so der BVK. Besonders in der Kritik der Branche steht, dass die Offenlegung bisher für alle Sparten gelten soll – auch wenn es hier nach neuesten Meldungen noch die größte Hoffnung gibt, dass sich die Politik gesprächsbereit zeigt. Der BVK sieht aber auch in weiteren Regelungen Risiken auf die Vermittler zukommen und will auch diese in ihrer Demonstration am Donnerstag zur Sprache bringen. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C8E06998-37E9-4DB8-A5DE-1692D8AA5721"></div>

 

Wie der BVK den zukunftsfähigen Vermittler sieht

Der BVK verankert den ehrbaren Versicherungskaufmann als Leitbild, fordert seine Mitglieder auf, den BVK-Verhaltenskodex umzusetzen und will flexible Vergütungsformen für Vermittler. Das waren die Leitthemen der BVK-Jahreshauptversammlung in der vergangenen Woche.

<p>Die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedeten auf der Jahreshauptversammlung am 22.05.2014 einstimmig den Leitantrag des Präsidiums „Der ehrbare Versicherungskaufmann – tragende Säule eines neuen Berufsbildes“. Mit diesem Leitantrag will der BVK die Neupositionierung des Berufsstands, der unter einem schlechten Image leidet, erreichen. Mit dem Leitbild verbindet der Vermittlerverband insbesondere drei Komponenten, die für alle Vermittlertypen gelten sollen: Erstens das unbedingte und nachprüfbare Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein verkörpert, zweitens den Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens das Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer.</p><p>Aus all dem resultiert für den BVK, dass der Vermittler neuen Zuschnitts als ein souverän handelnder und verhandelnder Kaufmann auftritt, der die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern auf Augenhöhe führt und jegliche gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit ablehnt, insbesondere Provisionsbegrenzungen, Verlängerung der Stornohaftungszeit und verbraucherfeindliche Bürokratisierung. </p><h5>Verhaltenskodex des BVK</h5><p>Ein weiterer wichtiger Punkt des BVK-Leitantrags ist die Verpflichtung aller BVK-Mitglieder auf einen Verhaltenskodex bzw. Compliance-Regeln, die neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten. Der BVK verlangt in diesem Zusammenhang von seinen Mitgliedern die Befolgung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Beachtung von Kundenbedürfnissen, insbesondere bei Abwerbungen und Umdeckungen. Der BVK-Verhaltenskodex versteht außerdem Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall als miteinander untrennbare Vermittlertätigkeiten, deren Vergütungshöhe die Unabhängigkeit der unternehmerischen Entscheidungen wahren soll. </p><h5>Flexibilität der Vergütung</h5><p>Angesichts der Tatsache, dass Versicherungsunternehmen alternative Vertriebswege wie Banken, Struktur- sowie Internetvertrieb nutzen und damit parallele Produktwelten schaffen, werden die Versicherungskaufleute ihrer Exklusivität in der Vermittlung von Versicherungen beraubt. Das reflektiert der BVK in seinem Leitantrag und setzt sich daher für eine konsequente Umsetzung eines neuen Vermittlerbildes ein, dem flexible Vergütungsformen offenstehen müssen. Der BVK fordert in der Realisierung seines neuen Vermittlerbildes beim notwendigen Umbau des Geschäftsmodells auch die Vergütungsformen flexibel für den unternehmerischen Vermittlerbetrieb zu gestalten.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6E940573-8EA4-4A21-9587-7E273003CDA3"></div>

 

BVK prüft Kompositversicherungen anhand von Mindestanforderungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich für die Etablierung von Mindeststandards bei Versicherungsprodukten im Privatbereich ein. Ziel dieser Mindeststandards ist es, Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.

<p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich für die Etablierung von Mindeststandards bei Versicherungsprodukten im Privatbereich ein. Ziel dieser Mindeststandards ist es, Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.</p><p>Im Unterschied zu bestehenden Produkt-Ratings gehe es bei dieser Bewertung nicht um eine möglichst umfassende Ausgestaltung der Produkte oder um die Prüfung auf hohe Leistungsstandards, sondern um eine Grundprüfung der erforderlichen Mindestausprägungen in Umfang und klarer Bedingungsformulierung, so der BVK. Nach Einschätzung des Vermittlerverbands enthalten viele Produkte zwar hochwertige Leistungsbausteine, oft fehlt es aber an grundlegenden Leistungsmerkmalen. Das kann im Schadensfall zu einer Deckungslücke führen und das Vertrauen in den Vermittler erschüttern.</p><h5>Der Bewertungsprozess</h5><p>Für das Projekt Mindeststandards nahm der BVK gemeinsam mit der Ratingagentur Franke und Bornberg eine Analyse von Versicherungsprodukten vor. BVK-Mitglieder aus allen Vertriebswegen trugen aktiv dazu bei, die Kriterien für die Mindeststandards zusammenzustellen, die gute Produkte für ihre Kunden ausmachen. So müssen beispielsweise Leistungsansprüche unmissverständlich geregelt sein und dürfen keine Auslegungsmöglichkeiten im Schadensfall zulassen. In einem aufwendigen Prozess wurden von der Schadenkommission des BVK in Zusammenarbeit mit Franke und Bornberg zunächst alle weiteren möglichen Sachverhalte eruiert, die Konfliktpotenziale im Schadensfall beinhalten. In einem Internetgestützten Verfahren wurden sodann diese Kriterien durch die BVK-Mitglieder bewertet und die wichtigsten Merkmale, die für nahezu alle Versicherten von Bedeutung sind, ausgewählt. In einem weiteren Schritt wurden für diese Kriterien Mindestausprägungen festgelegt. Dabei waren stets notwendige Mindeststandards zu erarbeiten, die aus Kunden- und Vermittlersicht bedeutsam sind.</p><h5>Vergabe von Qualitätssiegel für Tarife</h5><p>In Bezug auf die Untersuchung bieten der BVK und Franke und Bornberg die Nutzung eines Qualitätssiegels an, welches Versicherer zur werblichen Darstellung verwenden können. Dabei ist das vergebene Qualitätssiegel immer auf den Tarif und nicht auf den Anbieter bezogen, wobei die Einteilung der Tarife in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktausgestaltung in den besagten Sparten erfolgt. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8E9876A8-B86F-42B9-AC27-B0BBAC51937F"></div>

 

BVK: Vergleichsportale sind nicht objektiv und neutral

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich durch die Schließung des Online-Vergleichsportals „transparo“ bestätigt, dass Versicherungsvermittlung am besten durch eine unmittelbar persönliche Beratung der Versicherungskaufleute erfolgt. Der Verband wirft Vergleichsportalen zudem vor, dass Anbieter mit hohen Provisionszahlungen in den Listungen bevorzugt würden.

<p></p><p/><p>„Offenbar meiden die User zunehmend Vergleichsportale für Versicherungen, weil sie merken, dass diese diejenigen Anbieter in ihren Rankings bevorzugen, die ihnen die höchsten Vermittlungsgebühren zahlen. Sie sind somit nicht objektiv und neutral“, kommentiert BVKPräsident Michael H. Heinz das Ende des Vergleichsportals „transparo“. Laut Kenntnissen des BVK erhalten die Portale zwischen 50 bis 100 Euro pro abgeschlossenen Online-Vertrag. Zudem würden Kunden jedes Jahr insbesondere beim Wechsel ihrer KfzVersicherungen oft böse Überraschungen erfahren, wenn sie aufgrund einer vermeintlich günstigeren Empfehlung in einem Vergleichsportal ihren Autoversicherer wechseln und so zum Beispiel ihren langjährigen Rabattschutz verlieren würden. Das kommt die Kunden bei einem Schadensfall teurer, so der BVK.</p><p/><p>„In den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie die kundenseitig vorhandenen Kfz-Tarife gar nicht beurteilen und somit ihre Aufgabe des Vergleichens gar nicht angemessen erfüllen“, sagt der BVK-Präsident. „Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben. Wir haben deshalb immer gesagt, dass der Online-Abschluss von Versicherungen nicht taugt und nur der qualifizierte und ehrbare Versicherungskaufmann der richtige Ansprechpartner dafür ist. Versicherungsprodukte sind zu komplex und bedürfen vieler fundierter Erklärungen zur Qualität, Umfang und Dauer des Versicherungsschutzes, als das dies Kunden allein und ohne Vorwissen im Internet bewältigen könnten.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/58A1EBA5-98D0-4BD9-A914-9904710393FD"></div>

 

BVK: Einigung auf Kurzinformations-Dokument anstatt Annex-Lösung ist erfreulich

Ende November 2013 hatte das EU-Parlament über den Entwurf der Europäischen Kommission zum Kundeninformationsblatt im Rahmen der PRIPS-Verordnung abgestimmt. Anfang April einigte man sich nun im sogenannten „Trilog“ auf ein Kurzinformations-Dokument für die Finanzprodukte. Der BVK sieht diese Einigung vor allem deshalb positiv, weil er ein zusätzliches ausführliches Infoblatt mit offengelegten Kosten für den Verbraucher als kontraproduktiv betrachtet.

<p>Ende November 2013 hatte das Europäische Parlament über den Entwurf der Europäischen Kommission zum Kundeninformationsblatt im Rahmen der PRIPS-Verordnung, das heißt der Finanzanlageprodukte für Kleinanleger, abgestimmt. Letzte Woche einigten sich nun das EU-Parlament, der Ministerrat und die Kommission im sogenannten Trilog auf einen Verordnungstext für die Finanzprodukte. Anzuwenden wäre diese Verordnung zwei Jahre nach Veröffentlichung, also vorrausichtlich ab Mitte 2016. </p><p>Dieser bislang als PRIPS-Verordnung bekannte Text regelt zukünftig die Informationspflichten zu den Anlage- bzw. Versicherungsanlage-Produkten. Erfreulich ist laut Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dass die Annex-Lösung vom Tisch ist und es nur ein Kurzinformations-Dokument geben wird. Damit ist einer Forderung des BVK Rechnung getragen worden, wonach ein zusätzliches Informationsblatt, in dem auch noch die Kosten offengelegt werden sollten, für den Verbraucher kontraproduktiv ist. </p><p>Außerdem ist der BVK der Auffassung, dass die Diskussion um die Offenlegung der Provisionen nicht im Rahmen einer Verordnung zu den PRIPS-Produkten getroffen werden sollte, sondern zielgerichtet im Rahmen der europäischen Vermittlerrichtlinie IMD II zu führen ist. Wie der Text im Detail aussehen wird und welche Produkte davon umfasst sein werden, muss jedoch abgewartet werden. Hier sind die drei europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA, ESMA und EBA gefragt, eine praktische Ausgestaltung zu finden. </p><p>Insbesondere die Frage der Lebensversicherung als PRIPS-Produkt wird der BVK im Auge behalten. Die Lebensversicherung sei systematisch ein Versicherungsprodukt und kein Anlageprodukt. Sie diene als Produkt zur Altersvorsorge und stelle einen Vertrag mit langfristiger Bindung dar, in dem die garantierten Leistungen für die Versicherungsgemeinschaft Vorrang haben vor möglichst hohen Auszahlungen an Einzelne, fordert BVK-Präsident Michael Heinz. </p><p>Siehe dazu auch <a href="http://www.asscompact.de/article/einheitliche-informationsblaetter-fuer… " target="_blank" >Einheitliche Informationsblätter für alle Finanzprodukte – einschließlich Lebensversicherungen</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2B4BA114-167C-4897-83B3-850C4B7CA0C6"></div>

 

BVK greift Kritik an Stiftung Warentest auf

Empfehlungen und Ratings von Stiftung Warentest und der Zeitschrift „Finanztest“ wurden zuletzt häufiger in Zweifel gezogen. Dieser Kritik schließt sich nun auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an. Zudem stellt er Forderungen zu Qualifizierung und Haftungsübernahme auf.

<p></p><p/><p>Die Kritik des BVK richtet sich beispielsweise gegen einen Online-Versicherungscheck von Stiftung Warentest. Dort werden Selbstständigen Riesterverträge empfohlen, obwohl diese Berufsgruppe in der Regel nicht in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen kann. Lebensversicherungen würden zudem als ein „sehr teures Produkt“ verteufelt, die „weder als Sparanlage noch als Todesfallschutz brauchbar“ seien, so der BVK. Der Verband betont dagegen, dass Lebensversicherungen immer noch eine Verzinsung von durchschnittlich über 3,6% mit einem eingebauten Todesfallschutz für die Familie bietet.</p><p/><p>Der BVK führt auch den Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen im vergangenen Jahr an, der insbesondere im Internet für Aufruhr sorgte. Versicherungsmakler Matthias Hellberg analysierte den Test, bei dem 58 von 75 getesteten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Note „sehr gut“ erhielten, und zeigte auf, dass wichtige Klauseln in den Versicherungsbedingungen für das Rating nicht oder nicht vollständig einbezogen worden sind. In dem Zusammenhang spricht der BVK sogar von einem „Geschmäckle“, da die Zeitschrift ihr Logo-Lizenzsystem, mit dem Anbieter für ihre Produkte mit Finanztest-Urteilen werben können, kurz zuvor deutlich verteuert hatte.</p><p/><p>„Diese Liste ließe sich noch verlängern“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Allein an diesen aktuellen Beispielen sieht man, dass sich die Stiftung Warentest öfter irrt und eine unzureichende Gewichtung der Kriterien erstellt. Das ist für uns Versicherungskaufleute umso unverständlicher, weil wir im Gegensatz dazu für eine Falschberatung der Kunden belangt werden können. Doch die mit Steuergeldern finanzierte Stiftung Warentest braucht kaum Konsequenzen aus Fehlurteilen zu tragen.“</p><p/><p>Der BVK ist deshalb der Auffassung, dass eine so populäre Bewertungsinstitution wie die Stiftung Warentest auf die gleichen fachlichen Voraussetzungen und Haftungsregeln verpflichtet werden sollte, wie sie für Versicherungsvermittler bereits seit Jahren gelten. Schließlich habe dieser Berufsstand Beschwerdequoten im kaum noch zu bezifferbaren Promillebereich, wie der Ombudsmann für Versicherungen attestiere.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9149FEB8-503E-4D7A-8BE0-EF4EB76C2835"></div>

 

BVK-Strukturanalyse: 13% abwanderungswillige Ausschließlichkeitsvertreter

Die Mehrheit der Vermittler ist mit ihrem aktuellen Vertriebsweg zufrieden. Die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Versicherer hingegen, bewerten die Vermittler als verbesserungsbedürftig. Das haben die repräsentativen Ergebnisse der 23. Strukturanalyse des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ergeben.

<p></p><p>Die allgemeine Zufriedenheit hat sich mit 87% der Teilnehmer, die ihren aktuellen Vertriebsweg nicht ändern möchten, gegenüber 2010 (88%) kaum verändert. Unter den zurückgesandten auswertbaren einzelnen Gesellschaften gibt es aber nach wie vor große Unterschiede: Die Bandbreite reicht von nur 3,8% (W&amp;W-Konzern) wechselwilligen Vermittlern bis zu 34,9% (Versicherungskammer Bayern) unzufriedenen Vermittlern. Die Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften haben sich gegenüber 2010 teilweise verbessert, zum Beispiel R + V Versicherung. Aber auch deutlich verschlechtert, wie ERGO und Versicherungskammer Bayern. Hier sollte - laut den Machern der Studie - Ursachenforschung betrieben werden.</p><p>Erstmals wurde von der BVK die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Versicherer abgefragt. Die Erreichbarkeitszufriedenheit ist nach Schulnoten im Durchschnitt mit der Gesamtnote von 2,77 nicht mehr als gut zu bezeichnen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Note 6 nicht zu vergeben war, sonst wäre der Durchschnitt schlechter ausgefallen. Auch bei dieser Analyse ist die Spreizung der Ergebnisse von 1,41(LVM) bis zu 3,59 (Zurich) sehr groß. Die Hälfte der Gesellschaften schafft keine 2 vor dem Komma. </p><p>Außerdem hat die Analyse ergeben, dass Vermittler und deren Mitarbeiter häufig und lange in telefonischen Warteschleifen ihre Vertriebszeit verschenken. Der BVK zieht daraus das Fazit, dass die Gesellschaften die schlechte Erreichbarkeit teilweise in Kauf nähmen, um selber Kosten zu sparen. Die Kosten der ungenutzten Vertriebszeiten in den Vermittlerbetrieben würden dann jedoch den Gewinn der Agenturen schmälern. Eine gute Erreichbarkeit sei auch ein wichtiges Indiz für die Bemühungen der Gesellschaften um ihre Vermittler. </p><p>Demographie: Problem oder Chance</p><p>Der Anteil der über 60jährigen Teilnehmer liegt bei 9,2%. Das heißt, die Agenturinhaber oder die Gesellschaften, je nachdem wer für die Nachfolgefrage verantwortlich ist, haben spätestens innerhalb der nächsten fünf Jahre die Nachfolge zu regeln. Das Problem für die Einen bietet auf der anderen Seite für viele junge Mitarbeiter in den Agenturen die Chance auf eine selbstständige Tätigkeit als Inhaber eines Vermittlerbetriebes. Diese Chancen nehmen zur Zeit aber nur wenige unter 30jährige wahr. Ihr Anteil an der Befragung liegt nur bei 3,1%.</p><p>Der Altersdurchschnitt aller Teilnehmer liegt bei 48,8 Jahren. Hier liegen die Gesellschaften zwischen 46,8 (VGH/ÖVB/ÖF) Jahren und bis zu 52,2 Jahren (Signal Iduna) – immerhin 5,4 Jahre – auseinander. Dadurch greift die Altersproblematik zum Beispiel bei der Signal Iduna fünf Jahre eher als bei der VGH/ÖVB/ÖF. Die öffentlichen Versicherer scheinen tendenziell einen Vorteil gegenüber der privaten Gesellschaft zu haben, ergab die Analyse.</p><p>Qualifizierungsoffensive macht sich bemerkbar</p><p>Der Anteil der Teilnehmer ohne versicherungsspezifische Ausbildung hat sich um 20% reduziert (von 11% in 2010 auf nur noch 8,8% in 2012). Dies sei der Beweis, dass die Qualifizierung im Versicherungsvertrieb auch im Verbraucherinteresse zunehme, so der BVK. Auch die Versicherungsgesellschaften investieren in die Ausbildung der zukünftigen Agenturmitarbeiter. Der Anteil der Gesellschaften, die sich mit Kostenzuschüssen für die Ausbildung des jungen Nachwuchses engagieren, ist seit 2008 um 33% gestiegen. Mit dieser Maßnahme versuchen die Gesellschaften, geeignete Agenturnachfolger für die Zukunft heranzubilden. Für die Agenturinhaber ist diese Zunahme der Förderung sicher von Vorteil, so der BVK. Der Verband zieht daraus den Schluss: Ohne Zuschuss ist die Azubi-Ausbildung für einen Vermittlerbetrieb häufig nicht wirtschaftlich.</p><p>Für die 23. Strukturanalyse hat der BVK seine Mitglieder und darüber hinaus die Mitglieder des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) durch die einzelnen Hausverbände befragt. Die Befragung erfolgte im Januar und Februar 2013 für das Kalenderjahr 2012. Sie wird alle zwei Jahre durchgeführt. Aus 1.683 auswertbaren Analysen hat das IFH Institut für Handelsforschung GmbH (Köln) im Auftrag des BVK die repräsentativen Ergebnisse ermittelt.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CC78444D-7DAC-4642-9B56-B8952D8EF916"></div>

 

Vermittler reagieren mit heftiger Kritik auf Provisionsobergrenzen in der Lebensversicherung

Die Pläne der Versicherer, die Provisionen von vermittelten Lebensversicherungsverträgen von der nächsten Bundesregierung gesetzlich deckeln zu lassen, rufen heftige Reaktionen auf Vermittlerseite hervor. Schon lange geistert nach der Provisionsdeckelung in der PKV das Gerücht durch die Branche, dass auch die Provisionen im Bereich der Lebensversicherungen begrenzt werden sollen.

<p>Die Pläne der Versicherer, die Provisionen von vermittelten Lebensversicherungsverträgen von der nächsten Bundesregierung gesetzlich deckeln zu lassen, rufen heftige Reaktionen auf Vermittlerseite hervor. Schon lange geistert nach der Provisionsdeckelung in der PKV die Angst durch die Branche, dass auch die Provisionen im Bereich der Lebensversicherungen begrenzt werden. </p><p>„Nach der Provisionsdeckelung in der PKV letztes Jahr ist das ein weiterer Sündenfall der Versicherer, gegen den wir mit aller Macht kämpfen werden“, kritisiert Michael H. Heinz vom BVK die Pläne: „Im Interesse aller BVK-Mitglieder werden wir uns eine weitere Begrenzung unserer Verdienste nicht gefallen lassen. Das Risiko der Kapitalmärkte und der staatlich verordneten Niedrigzinsphase, die die Rentabilität der Lebensversicherung schmälern, würden damit auf den Schultern tausender Vermittlerbetriebe abgewälzt. Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft.“ Der BVK kritisiert daher aufs Schärfste diese Pläne der Versicherungswirtschaft, will aber mit den Versicherern Gespräche darüber führen, wie man die Wirtschaftlichkeit des Produkts Lebensversicherung in diesen Zeiten verbessern könne, ohne dabei die Versicherungsvermittler einseitig zu belasten. Schließlich müssten alle Seiten dazu beitragen und der BVK weist darauf hin, dass die Ertragslage der Versicherer in diesem Jahr vergleichsweise gut aussieht. „Zudem ist zu bedenken, dass der GDV hier mit dem Feuer eines weiteren gesetzlichen Eingriffs spielt“, betont der BVK-Präsident. „Irgendwann muss man sich dann nicht wundern, wenn der Staat ganz selbstverständlich auch ein Gesetz auf den Weg bringt, das eine Renditeobergrenze für Versicherungskonzerne vorsieht.“ </p><p>Heftige Kritik kam auch vom Verband Deutscher Versicherungsmakler. „Dass die Versicherer den Gesetzgeber anrufen, ist ein Armutszeugnis“, bezog VDVM-Vorstand Dr. Hans-Georg Jenssen in der Süddeutschen Zeitung Stellung. Gegenüber dem Handelsblatt äußert sich der VOTUM-Verband: „Mit gutem Grund unterscheiden sich die Vergütungen im Markt, weil sich auch die Beratungs- und Betreuungsleistungen der freien Finanzvermittler in Qualität und Umfang von gebundenen Vertrieben unterscheiden“, erklärte Lüder Mehren, Vorstandsvorsitzender von VOTUM. Und weiter: Vermittlervergütungen seien kein Steinbruch für die Versicherer, um die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen schwachen Renditen aufzubessern.</p><p>Dem Diskussionsentwurf nach sollen die Provisionen auf maximal 4% begrenzt werden, während die Stornohaftungszeit auf zehn Jahre verlängert werden soll. Eine GDV-Variante sieht laut BVK eine Kappung auf 2,5% bei einer Stornohaftungszeit von fünf Jahren vor und zusätzlich eine laufende Vergütung von 2%, gestreckt über die gesamte Laufzeit der Verträge. Betroffen wären von einer Deckelung insbesondere Großvertriebe und Pools.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BA9FF3AF-39E8-43B4-9215-E4ECC40380BA"></div>

 

Was passiert eigentlich in Sachen EU-Vermittlerrichtlinie?

Seit 03.07.2012 liegt ein Entwurf für die Neufassung der europäischen Richtlinie der Versicherungsvermittlung vor. Seitdem ist es in der Öffentlichkeit rund um die EU-Vermittlerrichtlinie ruhig geworden. In Brüssel wird aber weiter lebhaft diskutiert. Ziemlich genau ein Jahr später, am 02.07.2013, könnte nun das Europäische Parlament über die Richtlinie entscheiden. Bleibt es bei der Offenlegung der Provisionspflichten und bis wann ist die Umsetzung in Deutschland zu erwarten?

<p></p><p>Nachgefragt bei Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer, Geschäftsführerin des BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.</p><p>AssCompact: Frau Kahlscheuer, Verbände und Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zum vorliegenden IMD-2-Entwurf abgeben. Wird es noch einmal zu Änderungen im Entwurf kommen?</p><p>Anja C. Kahlscheuer: Der Entscheidung des Europäischen Parlamentes über die Richtlinie möchte ich nicht vorweg greifen. Wenngleich es nicht zu übersehen ist, dass die derzeit involvierten Ausschüsse, sowohl der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) als auch der ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung hier entsprechende Diskussionen führen. </p><p>Erfreulicherweise konnten wir in vielen Gesprächen mit Europa-Parlamentariern als auch mit Teilnehmern der entsprechenden Ausschüsse erreichen, dass die Problematik der Provisionsoffenlegung erneut diskutiert wird. Immer wieder haben wir unsere Auffassung bekundet, dass wir für eine Kostentransparenz bei Versicherungsverträgen eintreten, die es dem Kunden ermöglicht, zu erkennen, in welcher Höhe sein eingezahltes Kapital in die Anlage fließt bzw. die Abschlusskosten gedeckt sind. </p><p>Dieses Interesse sehen wir mit der VVG-Informationspflichtenverordnung als erfüllt an. Eine festgeschriebene Verpflichtung zur Offenlegung der Abschlusskosten halten wir für verbraucherfreundlicher und lehnen daher eine Offenlegung von Provisionen und Courtagen ab. Für den Kunden ist es unserer Auffassung nach entscheidend, welche Leistungen er zu welchem Preis bekommt. Dafür muss er die Gesamtkosten kennen und nicht die Höhe der Provision. Gerade auch der Vorschlag, für Produkte der Schadensversicherung nach Ablauf von fünf Jahren eine Offenlegung zu fordern, dürfte für den Verbraucher keinen besseren Schutz darstellen. </p><p>AC: Aber bleibt es bei der Offenlegung der Provisionen?</p><p>ACK: Ob es zu Änderungen kommen wird, können wir definitiv nicht sagen. Wir sehen jedoch in vielerlei Hinsicht noch Änderungsbedarf, zum einen im Bereich der Offenlegung der Provisionen, aber auch in der grundsätzlichen Frage der Erweiterung des Anwendungsbereiches auf den Internet-Vertrieb und die Angestellten im Versicherungsvertrieb sowie die Regelungen in den Artikeln 22 ff des Entwurfes für die so genannten PRIBS-Produkte.</p><p>AC: Und wie sieht es mit PRIBs genau aus und dem Punkt, dass unabhängige Beratung nur noch vorliegt, wenn gegen Honorar beraten wird?</p><p>ACK: Eine eindeutige Einschätzung kann ich leider nicht abgeben. Ich denke aber, dass ein Kompromiss zwischen den Ausschüssen im Europäischen Parlament dahingehend gefunden wird, dass es zu einer Offenlegung der Provisionen auf Nachfrage des Kunden, das heißt die so genannte Soft-Disclosure-Lösung kommt. Dieses Modell können sich zumindest nach unserer Auffassung viele in Brüssel vorstellen. </p><p>AC: Und wie sieht der Umgang mit Fondspolicen künftig aus?</p><p>ACK: Zunächst möchten wir festhalten, dass wir es grundsätzlich begrüßen, dass diese Produkte, die eher den Versicherungsprodukten zuzuordnen sind als den Wertpapierprodukten, auch in der Richtlinie für Versicherungen aufgenommen werden. Eine anderweitige Regelung dieser Produkte in der MiFiD hätte dazu geführt, dass das Prinzip der IMD, berufszugangs- und berufsausübungsrechtliche Bestimmungen in einer Richtlinie zu regeln, unterlaufen würden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen handelt es sich nach deutschem Recht im Übrigen um ein Versicherungsprodukt, dessen Vermittlung durch Versicherungsvermittler erfolgt, so dass die Aufsicht über diese Tätigkeit der Vermittlung den IHK’s obliegen sollte. </p><p>Auf der anderen Seite bedauern wir es, dass die Frage der unabhängigen Beratung an die Form der Verprovisionierung geknüpft wird. Dieses lehnen wir ausdrücklich ab. Die Tatsache, ob man unabhängig oder abhängig berät, hat nichts mit der Form der finanziellen Vergütung zu tun. </p><p>AC: Wie viel Einigkeit herrscht eigentlich unter den europäischen Vermittlerverbänden? Und was bedeutet das Provisionsverbot in England für den weiteren Fortgang?</p><p>ACK: Die großen europäischen Vermittlerverbände sind im Wesentlichen im europäischen Dachverband – BIPAR – organisiert. Dort versuchen wir gemeinsame Lösungen und Stellungnahmen zu entwickeln, was uns in der Vergangenheit auch immer sehr gut gelungen ist. Dennoch gibt es natürlich nationale Unterschiede, die jeder Vermittlerverband im Interesse seiner Mitglieder auch berücksichtigen muss. Dies bedeutet für den deutschen Verband, der Makler, Mehrfachagenten und Exklusivagenten vertritt, auch die besondere Berücksichtigung aller Berufsgruppen. Ob das englische Provisionsverbot Ausflüsse auf den deutschen Markt haben wird, bezweifele ich eher. Im Übrigen ist nicht nur England diesem Schritt gefolgt, sondern auch die Niederlande haben seit dem 01.01.2013 ein Provisionsverbot für den Lebensversicherungsbereich. Der englische Markt ist jedoch im Wesentlichen ein maklerorientierter Markt, so dass dieser nicht mit dem deutschen Markt vergleichbar ist. </p><p>AC: Wie ist der weitere Fahrplan für die IMD 2 und wann müssen sich Vermittler auf die Umsetzung in Deutschland einstellen?</p><p>ACK: Der derzeitige Fahrplan sieht so aus, dass wir zunächst einmal die Entscheidungen der einzelnen Ausschüsse im Europäischen Parlament abwarten müssen. Hier stehen wir im direkten Kontakt mit den Mitgliedern dieser Ausschüsse. Sollten diese Entscheidungen dann vorliegen, würden sie in das Europäische Parlament getragen und dort letztendlich final entschieden werden. Mit einer Umsetzung rechnen wir frühestens 2015.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2494B055-37C4-47CB-BE51-88DB372F225F"></div>

 
Ein Artikel von
Anja C. Kahlscheuer

LVM zum zweiten Mal „exzellent“ im BVK-Rating „Fairness für Versicherungsvertreter“

Die LVM Versicherung bleibt ein exzellenter Versicherungspartner für Ausschließlichkeitsvermittler. Beim unabhängigen Rating des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wurde sie zum zweiten Mal in Folge mit fünf Sternen und der Höchstnote „exzellent“ ausgezeichnet.

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<p>Im Vergleich zum Vorjahr konnte sich die LVM nochmals verbessern und kommt nun in vier von f&uuml;nf Kategorien auf ein &bdquo;Exzellent&ldquo;. Das liegt an den guten Beurteilungen durch die LVM-Vermittler, die ihre unternehmerische Freiheit in der exklusiven Zusammenarbeit mit der LVM besonders hervorheben. Zudem empfinden sie vor allem die Produkte, die Unterst&uuml;tzung durch den Innendienst und die Beratungssoftware als hervorragend. Ebenfalls weit &uuml;ber dem Branchenschnitt liegt die Bewertung f&uuml;r die Schadenregulierung.</p>
<p>&Uuml;ber die Vergabe des Siegels entscheidet ein unabh&auml;ngiger Expertenrat, der f&uuml;r die Qualit&auml;t und Unabh&auml;ngigkeit des Ratings sorgt und parit&auml;tisch besetzt ist mit Vertretern aus Wissenschaft, des Berufsstandes und dem durchf&uuml;hrenden Marktforschungsinstitut YouGov. Er begleitet den gesamten Rating-Prozess aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht. Ziel des seit 2009 durchgef&uuml;hrten Ratings ist es, diejenigen Unternehmen zu w&uuml;rdigen, die sich in besonderer Weise als verl&auml;ssliche und faire Partner f&uuml;r Versicherungsvertreter auszeichnen und es ihnen erm&ouml;glichen, als eigenverantwortliche Unternehmer handeln zu k&ouml;nnen. Berufseinsteiger und wechselinteressierte Vermittler erhalten so die M&ouml;glichkeit, sich aus neutraler Quelle ein objektives Bild der m&ouml;glichen Gesch&auml;ftspartner zu machen. Dabei m&ouml;chte der BVK den teilnehmenden Unternehmen aufzeigen, in welchen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht und helfen, Schwachstellen zu beseitigen &ndash; zum Nutzen beider, des Unternehmens und der Vertreter.</p>
<p>Das BVK-Fairness-Siegel &bdquo;exzellent&ldquo; mit f&uuml;nf Sternen darf die LVM Versicherung 14 Monate lang f&uuml;hren, bevor sie sich wieder der Beurteilung durch ihre Vermittler stellen wird.</p>
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