Die Pläne der Versicherer, die Provisionen von vermittelten Lebensversicherungsverträgen von der nächsten Bundesregierung gesetzlich deckeln zu lassen, rufen heftige Reaktionen auf Vermittlerseite hervor. Schon lange geistert nach der Provisionsdeckelung in der PKV die Angst durch die Branche, dass auch die Provisionen im Bereich der Lebensversicherungen begrenzt werden.
„Nach der Provisionsdeckelung in der PKV letztes Jahr ist das ein weiterer Sündenfall der Versicherer, gegen den wir mit aller Macht kämpfen werden“, kritisiert Michael H. Heinz vom BVK die Pläne: „Im Interesse aller BVK-Mitglieder werden wir uns eine weitere Begrenzung unserer Verdienste nicht gefallen lassen. Das Risiko der Kapitalmärkte und der staatlich verordneten Niedrigzinsphase, die die Rentabilität der Lebensversicherung schmälern, würden damit auf den Schultern tausender Vermittlerbetriebe abgewälzt. Das ist nicht hinnehmbar und widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft.“ Der BVK kritisiert daher aufs Schärfste diese Pläne der Versicherungswirtschaft, will aber mit den Versicherern Gespräche darüber führen, wie man die Wirtschaftlichkeit des Produkts Lebensversicherung in diesen Zeiten verbessern könne, ohne dabei die Versicherungsvermittler einseitig zu belasten. Schließlich müssten alle Seiten dazu beitragen und der BVK weist darauf hin, dass die Ertragslage der Versicherer in diesem Jahr vergleichsweise gut aussieht. „Zudem ist zu bedenken, dass der GDV hier mit dem Feuer eines weiteren gesetzlichen Eingriffs spielt“, betont der BVK-Präsident. „Irgendwann muss man sich dann nicht wundern, wenn der Staat ganz selbstverständlich auch ein Gesetz auf den Weg bringt, das eine Renditeobergrenze für Versicherungskonzerne vorsieht.“
Heftige Kritik kam auch vom Verband Deutscher Versicherungsmakler. „Dass die Versicherer den Gesetzgeber anrufen, ist ein Armutszeugnis“, bezog VDVM-Vorstand Dr. Hans-Georg Jenssen in der Süddeutschen Zeitung Stellung. Gegenüber dem Handelsblatt äußert sich der VOTUM-Verband: „Mit gutem Grund unterscheiden sich die Vergütungen im Markt, weil sich auch die Beratungs- und Betreuungsleistungen der freien Finanzvermittler in Qualität und Umfang von gebundenen Vertrieben unterscheiden“, erklärte Lüder Mehren, Vorstandsvorsitzender von VOTUM. Und weiter: Vermittlervergütungen seien kein Steinbruch für die Versicherer, um die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen schwachen Renditen aufzubessern.
Dem Diskussionsentwurf nach sollen die Provisionen auf maximal 4% begrenzt werden, während die Stornohaftungszeit auf zehn Jahre verlängert werden soll. Eine GDV-Variante sieht laut BVK eine Kappung auf 2,5% bei einer Stornohaftungszeit von fünf Jahren vor und zusätzlich eine laufende Vergütung von 2%, gestreckt über die gesamte Laufzeit der Verträge. Betroffen wären von einer Deckelung insbesondere Großvertriebe und Pools.
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