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bvk Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

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„Zum Aufbau einer Marke benötigen Makler einen langen Atem“

Verbände, Dienstleister und Pools unterstützen Vermittler immer öfter auch im Bereich Marketing. Die Form der Unterstützung ist dabei ganz unterschiedlich. AssCompact hat in Ergänzung zum Juli-Sonderthema „Marketing für das Vermittlerbüro“ nachgefragt, unter anderem beim BVK. Rede und Antwort steht BVK-Präsident Michael H. Heinz.

<h5>Welche Unterstützung bietet Ihr Verband den Vermittlern im Bereich Marketing? </h5><p>Unsere Mitglieder erwarten vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weniger eine Vertriebsunterstützung als vielmehr eine effektive politische Interessenvertretung gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit sowie kompetente rechtliche und fachliche Unterstützung bei Berufsfragen und bei der Berufsausübung.</p><p>Insofern sehen sich unsere Mitglieder – im Unterschied zu den Produktgebern – nicht als Vertriebspartner gegenüber dem BVK, die umsatzfördernde Marketingmaßnahmen erwarten. Dennoch bietet der BVK seinen Mitgliedern eine Auswahl von Instrumenten, die vertriebsunterstützend wirken können. Diese sind:</p><ul><li>Unternehmensberatende Dienstleistungen</li><li>Weiterbildungsseminare zum besseren Marketing und zur Erschließung neuer Kundensegmente</li><li>Qualifizierte Fachinformationen </li><li>Beratung durch Rechtsanwälte</li><li>Beratung durch Volkswirte, wie sinnvoll betriebswirtschaftliches Benchmarking durchzuführen ist</li><li>Unterstützende Öffentlichkeitsarbeit durch die BVK-Pressestelle</li><li>Studien für Mitglieder (Strukturanalyse, Betriebsvergleich), um eine angemessene Selbstpositionierung im Markt zu erreichen</li><li>Mitgliederzeitschrift „VersicherungsVermittlung“, die über aktuelle Branchenthemen und -entwicklungen berichtet und in der Kolumne „Impulse Ritter“ Marketingempfehlungen gibt</li></ul><h5>Welche Marketingmaßnahmen können Makler damit vor Ort umsetzen?</h5><p>Außer den Weiterbildungsseminaren, die an unterschiedlichen Orten stattfinden, lassen sich alle vorgenannten Angebote am jeweiligen Ort des Maklers umsetzen. Darüber hinaus bieten wir seit rund drei Jahren Webinare an, also internetgestützte Weiterbildungsseminare, die örtlich unabhängig sind und daher auch direkt im Maklerbüro stattfinden.</p><h5>Finden die Angebote Anklang?</h5><p>Die BVK-Mitglieder schätzen die Angebote des Verbandes sehr, insbesondere die Webinare erfreuen sich einer großen Beliebtheit in der Mitgliedschaft, weil sie mit keinerlei Reisekosten und -zeit verbunden sind. Auch die Ergebnisse des BVK-Betriebsvergleichs und der zweijährig stattfindenden Strukturanalyse werden von der Mitgliedschaft mit großem Interesse aufgenommen.</p><h5>Wie würden Sie Qualität und Quantität des Marketings und/oder die Markenbildung der unabhängigen Maklerbüros einschätzen?</h5><p>Marketing ist in Zeiten der Marktkonsolidierung in Deutschland ein „Must-have“. Einem guten Marketing sollten aber Marktanalysen und eine Soziografie der eigenen Kundengruppen vorausgehen, um angemessene Marketingmaßnahmen durchzuführen. </p><p>Um Maklerbüros zu einer lokalen Marke aufzubauen, bedarf es eines langen Atems und des Einsatzes unterschiedlicher Marketingmaßnahmen – etwa Anzeigenschaltungen, Newsletter, Fachveranstaltungen, Events, Messebeteiligungen, Pressearbeit. Das stößt bei einigen Maklerbüros an betriebswirtschaftliche und personelle Grenzen.</p><h5>Ihr Marketing-Tipp? </h5><p>Werden Sie Mitglied im BVK. Damit öffnen sich Ihnen viele Horizonte und Sie unterstützen Ihren eigenen Berufsstand.</p><p>Lesen Sie mehr zum Thema „Marketing im Vermittlerbüro“ in AssCompact 07/2016.</p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Ekleinere-maklerb%C3%BCro…; target="_blank" >„Kleinere Maklerbüros betreiben nicht automatisch schlechteres Marketing“</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F7223E02-3BD0-45E3-83BC-2C3F36BCD6DA"></div>

 
Ein Artikel von
Michael H. Heinz

Riester: Mehr Förderung und Provisionslimit bei Vertragswechsel

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) glaubt an die Riester-Rente und will diese weiter entwickeln. Ziel ist eine neue Form der Zulagenrente und ein monatlicher Freibetrag die Grundsicherung im Alter betreffend. Zudem will sie auch eine Höchstprovision bei Vertragswechsel.

<p>Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert eine grundlegende Reform der Riester-Rente. Nach Willen der MIT soll sie zu einer attraktiven neuen Zulagenrente weiterentwickelt werden. Dazu schlägt der MIT-Bundesvorstand einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter vor. Das Ersparte dürfe nicht vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden, heißt es in einer Mitteilung von Mitte der Woche. </p><p/><p>Dazu fordert die MIT, die steuerliche Förderhöchstgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze zu koppeln und auf 4% festzusetzen. Seit der Einführung 2002 seien Gehälter, Inflationsrate und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen, nicht aber die Förderhöchstgrenze für die Zulagen zur Altersvorsorge. Förderung und Leistung sollen demnach dynamisiert werden.</p><h5>Vereinfachung von Prozessen und Provisionsgrenze</h5><p>Weiterhin sollen Verwaltungsprozesse rund um die Bearbeitung der Zulagen vereinfacht werden. Die Zuständigkeit für die Berechnung und Zuweisung der Zulagen für die Sparer muss aus MIT-Sicht auf die Finanzverwaltung übertragen werden. Die MIT fordert zudem kundenorientiertere Abläufe und eine Nachzahlungsmöglichkeit. Für schwierige Lebenssituationen solle eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie angeboten werden. Außerdem fordert die MIT, die Riester-Rente für alle Erwerbstätigen, also auch Selbstständige, zu öffnen, und die Provisionen für Vertragswechsel auf 150 Euro zu begrenzen. </p><h5>BVK begrüßt die Vorschläge</h5><p>Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nannte die Reform-Vorschläge einen Schritt in die richtige Richtung. Der BVK begrüßt den Vorschlag zum Freibetrag und zur Dynamisierung der Förderhöchstgrenze. Der BVK stimmt ebenfalls dem MIT-Vorschlag einer Entbürokratisierung der Verwaltungsprozesse zu. Denn durch viele regulatorische Vorschriften, wie den jährlich zu stellenden Zulagenantrag bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), sei die Riester-Rente undurchsichtig und kostenintensiv geworden. Eine Vereinfachung würde Kosten reduzieren, womit das Vorsorgesparen über die Zulagenrente attraktiver gemacht werden könnte. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7456386D-39BD-4E84-AD5E-3263A69786DC"></div>

 

Dr. Wolfgang Eichele rückt ins BVK-Präsidium

Dr. Wolfgang Eichele ist seit 2012 Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Nun wurde er zum geschäftsführenden Mitglied des BVK-Präsidiums berufen.

<p>BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele ist in dieser Woche auf einer Klausurtagung des Präsidiums zum geschäftsführenden Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) berufen worden. </p><h5>Seit 2012 Hauptgeschäftsführer</h5><p>Dr. Wolfgang Eichele ist Rechtsanwalt und seit 2012 Hauptgeschäftsführer des BVK. In seinem Verantwortungsbereich liegen, neben der Leitung der BVK-Geschäftsführung, die allgemeine Verbandspolitik, politische und verbandspolitische Kontakte, die Europapolitik des BVK sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem europäischen Dachverband der Versicherungsvermittler, dem „Bureau International des Producteurs d‘Assurances et de Réassurances“ (BIPAR).</p><h5>Experte und Berater für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen</h5><p>Vor dem BVK war der 44-Jährige in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin tätig, wo er die Leitung der internationalen Aktivitäten verantwortete. Dort war er Experte und Berater für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks sowie für multilaterale ausländische Kontakte zuständig. Daneben verfasste er zahlreiche berufspolitische Veröffentlichungen, u.a. zur Kommentierung der europäischen und internationalen Vorschriften für die anwaltliche Berufsausübung. (bh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/ADF00284-46B3-4A7E-A6F3-B3A4F89390F1"></div>

 

Digitalisierungsoffensive in der Schadenbearbeitung gefordert

Die Schadenbearbeitung nimmt im Vermittlerbüro viel Zeit in Anspruch. Optimierungspotenzial gibt es vor allem in der Kommunikation zwischen Makler und Versicherer. AssCompact hat darüber mit Andreas Vollmer, BVK-Vizepräsident und Gesellschafter-Geschäftsführer der Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG, gesprochen

<p class="frage">Herr Vollmer, eine rasche und transparente Schadenbearbeitung durch den Versicherer sorgt f&uuml;r zufriedene Kunden. Und davon profitiert nat&uuml;rlich auch der Vermittler. L&auml;uft es mal nicht so glatt, bindet dies beim Vermittler vor allem Zeit. Was sind Ihre Erfahrungswerte? Wie viel Zeit verbringen Vermittler mit der Schadenbearbeitung?</p>
<p>Der Aufwand, den sich Vermittler mit der Schadenbearbeitung machen, ist sehr unterschiedlich. Das Dienstleistungsangebot von Vermittlern im Schadenfall differiert sehr. Es gibt Makler und Agenturen, die mit ihren Kunden vereinbaren, im Schadenfall zun&auml;chst den Direktkontakt zum Versicherer zu suchen und im Zweifelsfall als Vermittler nur bei Problemen in der Regulierung eingeschaltet zu werden, bis hin zu &bdquo;Full Service&ldquo;-Angeboten, die sich auch auf die Vermittlung von Dienstleistern im Schadenfall erstrecken k&ouml;nnen. Der Vermittler hat die M&ouml;glichkeit, gerade im Schadenfall intensive Dienstleistungsf&auml;higkeiten und -qualit&auml;ten unter Beweis zu stellen. Insofern h&auml;ngt die Frage nach dem Zeitaufwand f&uuml;r die Schadenbearbeitung prim&auml;r von der Strategie des Vermittlers ab. Aber auch Aspekte der Bestandszusammensetzung spielen hier eine Rolle. Kompositlastige Best&auml;nde verursachen deutlich h&ouml;here Zeitaufw&auml;nde f&uuml;r das Schadenmanagement als KV- und LV-Best&auml;nde. Zusammengefasst l&auml;sst sich sicherlich konstatieren, dass im Durchschnitt mindestens 30% der Zeit f&uuml;r die Schadenbearbeitung anf&auml;llt.</p>
<p class="frage">Welche Prozesse binden denn die meiste Arbeitszeit?</p>
<p>Das Schadenmanagement zeichnet sich durch einen sehr kommunikationsorientierten Prozess aus. Insofern haben professionell agierende Vermittlerbetriebe hier ein hohes Interesse, die Kommunikationswege schlank und effektiv zu gestalten. Kommunikationswege zwischen dem Makler und seinem Kunden werden individuell &ndash; an den Bed&uuml;rfnissen des Kunden orientiert &ndash; vielfach vereinfacht und schlank gehalten. Die Kommunikationsebene des Maklers mit dem Versicherer birgt hingegen noch viel Optimierungsbedarf. Es sind keine Einzelf&auml;lle, dass Makler von Schadenabteilungen aufgefordert werden, man m&ouml;ge die Schadenunterlagen doch einfach noch einmal schicken. Ausk&uuml;nfte zum Regulierungsprozess k&ouml;nnen nur zeitverz&ouml;gert und rudiment&auml;r erteilt werden. Makler erkennen oftmals nicht, woran es liegt, dass eine anstehende Regulierungsentscheidung noch nicht getroffen ist. Fehlen dem Versicherer noch Unterlagen? Steht eine R&uuml;ck&auml;u&szlig;erung eines externen Sachverst&auml;ndigen noch aus? Muss ein Vorgesetzter des Schadensachbearbeiters die Regulierung final entscheiden? Diese Themen zu eruieren, erfordert oft viel Zeit aus Maklersicht.</p>
<p class="frage">Was ist technisch bei der Prozess&shy;optimierung &uuml;berhaupt m&ouml;glich? Und welche Rolle spielt BiPRO?</p>
<p>Zun&auml;chst w&auml;re es schon sehr hilfreich, wenn die Zuordnung von Informationen und Dokumenten, die ausgetauscht werden, mittels einer BiPRO-Norm auf beiden Seiten (Makler und Versicherer) eindeutig erfolgen w&uuml;rde. Das System der Schadennummern (Makler und Versicherer) existiert bereits. Trotzdem erreicht die Kommunikation nicht immer schnell, sicher und eindeutig ihr Ziel, wie die Erfahrung in unserem Unternehmen zeigt. Die daf&uuml;r entwickelte BiPRO-Norm 530 w&uuml;rde hier professionell Abhilfe leisten, wenn sie vom Versicherer und dem Makler angewandt w&uuml;rde. Aus mir nicht erkl&auml;rlichen Gr&uuml;nden kommt die Norm bisher kaum zum Tragen. Da hier enorme Effizienzgewinne auf beiden Seiten erzielt werden k&ouml;nnten, m&uuml;sste meines Erachtens z&uuml;gig eine strategische Digitalisierungsoffensive des Marktes gestartet werden.</p>
<p class="frage">Wie kann die Kommunikation mit den Kunden in der Schadenbearbeitung verbessert werden?</p>
<p>Langfristig ist es vorstellbar, dass die BiPRO-Normen auch in die Kommunikationsplattform des Maklers mit seinem Kunden implementiert werden. Web-Oberfl&auml;chen, die Makler in Zukunft ihren Kunden zur Verf&uuml;gung stellen, werden &uuml;ber diese Technologien verf&uuml;gen. Damit w&uuml;rden mehrfache Dateneingaben entfallen, und es w&uuml;rde f&uuml;r eine eindeutige Zuordnung der Informationen auf allen Seiten im Rahmen der Kommunikation untereinander gesorgt.</p>
<p>Schon heute bieten erste Maklerverwaltungsprogramme sogenannte Kundenportale an. Hier kann der Kunde auf einer Web-Oberfl&auml;che seine Vertr&auml;ge und Daten beim Makler einsehen. Sofern der Makler entsprechende Freischaltungen vornimmt, kann er seinem Kunden auch Schriftwechsel im Kundenportal zeigen. Schadenmeldung und einfache Datensatz&auml;nderungen k&ouml;nnen vom Kunden selbstst&auml;ndig im Portal vorgenommen werden. Wir haben in dem Unternehmen, das ich f&uuml;hren darf &ndash; Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG aus Bielefeld &ndash; erste, gute Erfahrungen sammeln d&uuml;rfen.</p>
<p class="frage">Wie sind die Versicherer &uuml;berhaupt aufgestellt? Wird hier &bdquo;mehrheitlich einheitlich&ldquo; agiert?</p>
<p>Im Hinblick auf die Normierung des Schadenprozesses agieren die Versicherer leider &bdquo;mehrheitlich einheitlich&ldquo;: Die BiPRO-Norm 530 wird (zurzeit) noch nicht eingesetzt. Meines Erachtens wird hier betriebswirtschaftlich wertvolles Rationalisierungspotenzial eindeutig liegen gelassen. Die Effizienz einer Schadenabteilung w&uuml;rde signifikant steigen, wenn die Kommunikation des Versicherers mit allen Vermittlern auf Basis von BiPRO-Normen erfolgen w&uuml;rde. &Auml;hnliche Effekte haben wir ja auch auf Vertragsebene oder im TAA-Prozess, also bei der Tarifierung, der Angebotserstellung und dem Antrag. Versicherer m&uuml;ssen erkennen, dass sie hier sinnvoll investieren k&ouml;nnen, um das Gesch&auml;ft rationaler und damit kosteng&uuml;nstiger betreiben zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Zeit, die der Vermittler durch eine effektivere Schadenbearbeitung gewinnt, setzt er von sich aus sofort an der Kundenfront ein, um Gesch&auml;ft zu machen. Das muss man uns nicht zweimal sagen. Davon profitieren alle Beteiligten: Kunden werden zeitintensiver beraten, Versicherer bekommen mehr Gesch&auml;ft und der Vermittler kann last, but not least Geld verdienen.</p>
<p class="frage">Welche Ma&szlig;nahmen muss die Branche und welche m&uuml;ssen die Vermittler umsetzen, um bei der Schadenbearbeitung optimal aufgestellt zu sein?</p>
<p>Als stellvertretender Beiratsvorsitzender der BiPRO muss ich die Versicherer hier klar zur Implementierung aller in den letzten Jahren entwickelten BiPRO-Normen aufrufen. Nahezu alle Gesch&auml;ftsbereiche mit Vermittlern wurden durch hochprofessionelle Normenarbeit erschlossen. Die Standards liegen vor. Sie m&uuml;ssen in die Gesch&auml;ftsprozesse mit den Vermittlern integriert werden. Die Zeit des Abwartens bei den Versicherern ist meines Erachtens vorbei. BiPRO-Normen sind alternativlos im Markt. Andere Normen wird es nicht geben.</p>
<p>Aufseiten der Makler bedarf es jedoch eines professionellen Maklerverwaltungsprogramms (MVP), das in Zukunft die zentrale Software seines Unternehmens darstellt. Die meisten Makler haben das erkannt und arbeiten mit einem guten MVP. Das BiPRO-f&auml;hige MVP erm&ouml;glicht ihm dann die Hebung der dringend notwendigen Ressourcen. So kann die Performance im Maklerbetrieb wieder verbessert werden.</p>
<p class="frage">Wie sehr besch&auml;ftigt Sie das Thema Prozessoptimierung als Funktion&auml;r?</p>
<p>Als Vizepr&auml;sident im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute verantworte ich seit dem Jahr 2012 unter anderem die Gesch&auml;ftsbereiche Makler, Betriebswirtschaft, Schadenversicherung, Datenschutz, Normierung und Digitalisierung. Zudem fungiere ich seit seiner Gr&uuml;ndung im Jahr 2013 im Beirat der BiPRO als stellvertretender Vorsitzender und geh&ouml;re ebenfalls seit 2013 dem Resonanzkreis &bdquo;Maklerverb&auml;nde&ldquo; zum Lenkungsausschuss des Projektes Maklerkommunikation beim GDV an. Das Thema steht also sehr prominent im Fokus meiner Funktion&auml;rst&auml;tigkeit.</p>
<p>Aber nat&uuml;rlich wird die Prozessoptimierung auch in meinem Vermittlerb&uuml;ro &bdquo;gelebt&ldquo;. Seit dem Jahr 1996 bin ich beherrschender Gesellschafter-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer in der Mehrfachagentur Hasenclever + Partner GmbH + Co. KG, einem renommierten Bielefelder Versicherungsvermittlungsunternehmen mit dem Schwerpunkt im Firmenkundengesch&auml;ft.</p>
<p>Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2016, Seite 96 f.</p>
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Ein Artikel von
Interview mit Andreas Vollmer

Weiterbildungsinitiative gut beraten: Neuer Vorsitzender im Trägerausschuss

BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli übernimmt den Vorsitz im Trägerausschuss der Brancheninitiative „gut beraten“ von Dr. Josef Beutelmann. „gut beraten“ wird von über 113.000 Vermittlern zur Weiterbildung genutzt.

<p>Der Vizepr&auml;sident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Gerald Archangeli, hat zum 16.03.2016 den Vorsitz im Tr&auml;gerausschuss der freiwilligen Weiterbildungsinitiative &bdquo;gut beraten&ldquo; von Dr. Josef Beutelmann &uuml;bernommen. Die Weiterbildungsinstitution der Versicherungsbranche in Deutschland wird knapp zwei Jahre nach ihrer Gr&uuml;ndung von &uuml;ber 113.000 Versicherungsvermittlern genutzt.</p>
<h5>
&bdquo;Weiterqualifizierung zum Wohle der Kunden&ldquo;</h5>
<p>Zu seiner Ernennung sagte Gerald Archangeli: &bdquo;Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe in der Weiterqualifizierung unseres Berufsstands. Daf&uuml;r kann ich meine jahrelangen Erfahrungen und Expertise in der Qualifizierung von Versicherungsvermittlern aus unserer BVK-Bildungsakademie sehr gut einbringen. Mit &sbquo;gut beraten&lsquo; dokumentiert die Vermittlerbranche ihren Anspruch auf Weiterqualifizierung zum Wohle ihrer Kunden.&ldquo;</p>
<p>Der 46-j&auml;hrige BVK-Vizepr&auml;sident ist im BVK zust&auml;ndig f&uuml;r die BVK-Bildungsakademie, zusammen mit BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz f&uuml;r die Presse- und &Ouml;ffentlichkeitsarbeit sowie f&uuml;r das Marketing und die Arbeitssicherheit. Gerald Archangeli schloss Ende der 80er-Jahre seine Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann ab. 1989 &uuml;bernahm er eine Victoria Hauptagentur, die er 1993 zu einer Generalagentur ausbaute. Nach der Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt (IHK) absolvierte er bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) berufsbegleitend ein Studium zum Versicherungsbetriebswirt (DVA). (sg)</p>
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Erste richterliche Einschätzung zur BVK-Klage gegen Vergleichsportal

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Kritik an dem Vergleichsportal Check24 bestätigt und begrüßt die am Mittwoch getroffenen ersten Einschätzungen des Landgerichts München I zur BVK-Klage. Eine Entscheidung gab es allerdings nicht.

<p>Das Landgericht M&uuml;nchen I hatte sich am Mittwoch damit zu besch&auml;ftigen, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verst&ouml;&szlig;t. Hintergrund ist eine Klage des BVK, mit der der Vermittlerverband eine Gleichbehandlung auch der digitalen Vertriebswege fordert. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals w&uuml;rden Verbraucher angelockt, um Versicherungsvertr&auml;ge &uuml;ber das Portal abzuschlie&szlig;en. All das geschehe, ohne die gesetzlichen Anforderungen f&uuml;r Versicherungsvermittler einzuhalten.</p>
<h5>
BVK sieht positive Signale</h5>
<p>Erste Einsch&auml;tzungen der vorsitzenden Richterin deutet der BVK nun als Best&auml;tigung. Sie habe deutlich zu erkennen gegeben, dass zum Wohl des Verbrauchers grunds&auml;tzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten. Auch habe das Gericht signalisiert, dass sich Check24 gegen&uuml;ber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss.</p>
<h5>
Prozess am 11.05.2016</h5>
<p>&bdquo;Als BVK begr&uuml;&szlig;en wir diese vorl&auml;ufigen Einsch&auml;tzungen des Gerichts und sehen darin eine St&auml;rkung des Verbraucherschutzes&ldquo;, so BVK-Pr&auml;sident Michael H. Heinz nach der Verhandlung vor dem Landgericht M&uuml;nchen I. Ein Urteil gab es nicht. Der Prozess wurde auf den 11.05.2016 vertagt. Der BVK hatte im vergangenen September eine Klage gegen Check24 eingereicht.</p>
<p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/landgericht-m%C3%BCnchen-i-besch%C…; target="_blank">Landgericht M&uuml;nchen I besch&auml;ftigt sich mit Check24</a></p>
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Landgericht München I beschäftigt sich mit Check24

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte bereits im September letzten Jahres Klage gegen das Vergleichsportal Check24 eingereicht. Aktuell beschäftigt sich das Landgericht München I in einer mündlichen Verhandlung damit, ob das Portal unlauteren Wettbewerb betreibt.

<p>Der BVK kritisiert das Geschäftsmodell des Vergleichsportals Check24. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge abzuschließen. „All das geschieht, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten – das können wir im Interesse unserer Kunden so nicht akzeptieren und daher haben wir uns zur Klage entschieden“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. </p><h5>Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer gefordert</h5><p>Verbraucherschutz dürfe im Internet nicht aufhören. Es müsse eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer geben, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine individuelle Beratung. Dem werde Check24 nicht gerecht, so der BVK.</p><p>Im Vorfeld der Klage hatte der Verband Check24 abgemahnt und aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Da das Vergleichsportal dazu nicht bereit war, reichte der BVK im September Klage ein. (kb) </p><p>Lesen Sie auch:</p><ul><li><a target="_blank" href="http://www.asscompact.de/nachrichten/mangelnde-transparenz-bei-vergleic…; target="_blank" >Mangelnde Transparenz bei Vergleichsportalen?</a></li><li><a target="_blank" href="http://www.asscompact.de/nachrichten/unlauterer-wettbewerb-bvk-verklagt…; target="_blank" >Unlauterer Wettbewerb: BVK verklagt check24</a></li></ul><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D8DEDA21-C969-4388-8E5A-9B06F50E314D"></div>

 

Provisionsabgabeverbot bleibt bis Mitte 2017

Vorerst bleibt das Provisionsabgabeverbot bestehen. Das sei ein Erfolg für Vermittler und den Verbraucherschutz, erklärt dazu der BVK. Nun will sich der Verband dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot auch über das bisher vorgesehene Enddatum hinaus bestehen bleibt.

<p>Schon lange wird über das Provisionsabgabeverbot diskutiert. Viele Branchenvertreter glauben seit geraumer Zeit nicht mehr daran, dass es sich langfristig halten wird. In den letzten Monaten haben insbesondere neue FinTechs die Diskussionen weiter befeuert. Sie setzen darauf, Provisionen künftig mit den Kunden zu teilen. Vorerst jedoch gilt das Provisionsabgabeverbot weiter. „Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt“, zeigt sich beispielsweise BVK-Präsident Michael H. Heinz erfreut. „Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, auch weiterhin den Verbrauchern erspart.“ Der BVK bezieht sich dabei auf eine im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 16.12.2015. Demnach bleibt das Provisionsabgabeverbot noch bis zum 30.06.2017 bestehen. </p><p/><p>Der BVK sieht darin aber nur das Erreichen eines Etappenziels. „Nach der Entscheidung zum Erhalt dieses Verbotes erwarten wir nun auch konsequenterweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, führt Heinz. „Der BVK wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.“ (bh)</p><p/><p>Lesen Sie auch: <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/provisionsabgabeverbot-wie-geht%E2…; target="_blank" >Provisionsabgabeverbot: Wie geht’s weiter?</a></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5C8ABD56-6F4A-43BE-8B0B-67D598D578A0"></div>

 

BVK befürchtet Geeignetheitserklärung für „reine Versicherungsprodukte“

Der Entwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz soll die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II umsetzen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. befürchtet auch Auswirkungen auf „reine Versicherungsprodukte“. So könnte unter anderem die Verzichtsmöglichkeit auf die Beratung ausgehebelt werden.

<p>Der Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz – abrufbar unter <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015…; target="_blank" >www.bundesfinanzministerium.de</a&gt; – sieht in Art. 12 vor, die Gewerbeordnung in § 34g Abs. 1 zu ändern und den Begriff Beratungsprotokoll durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen. Diese Erklärung soll die erbrachte Beratung nennen und erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. </p><h5>Widerspruch zur IDD</h5><p>In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), dass die Änderung der Vorschrift nicht nur für die Anlageberatung im Wertpapierbereich gelten würde, sondern aufgrund der bevorstehenden nationalen Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zukünftig auch für „reine Versicherungsprodukte“ erforderlich werden könnte. „Dies widerspricht jedoch der IDD, die eine Geeignetheitserklärung für den Versicherungsvertrieb durch Vermittler gerade nicht vorsieht“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.</p><p>Aus Sicht des BVK könnte zudem die im Gesetz (§ 61 VVG) weiterhin vorgesehene Beratungspflicht mit Verzichtsmöglichkeit ausgehebelt werden. „Dies ist sicherlich nicht Absicht des Gesetzgerbers, da für die Umsetzung der IDD in nationales Recht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie federführend ist und bereits signalisiert hat, an der bisherigen Regelung festhalten zu wollen“, so Heinz.</p><h5>Keine Statusänderung für 34f-Berater</h5><p>Der BVK begrüßt, dass der Entwurf zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften, der die Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II regelt, auch weiterhin die Ausnahmeregelung vom Kreditwesengesetz (KWG) für § 34f-Berater vorsieht, wodurch sich deren Status zukünftig nicht ändern wird. (kb) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/105AAE83-7C7E-4A67-93AC-B116057F4F5E"></div>

 

BVK: Digitalisierung und Bestandsbewertung als Herausforderungen für den Maklermarkt

Bei seiner traditionellen Pressekonferenz auf der DKM 2015 in Dortmund stellte der Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Andreas Vollmer, zwei große Herausforderungen für den Maklermarkt und die Lösungsansätze des BVK vor.

<p>Der Maklermarkt steht in nächster Zukunft vor mindestens zwei Herausforderungen, annonciert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bei seiner traditionellen Pressekonferenz auf der diesjährigen DKM in Dortmund: Erstens vor der Integration von digitalen Insellösungen und der Entwicklung einer einheitlichen Datensprache sowie zweitens vor einer marktgerechten Bewertung von Maklerbeständen.</p><p>An diesen beiden Herausforderungen arbeite man derzeit mit den Gesprächspartnern bei Unternehmen und anderen Verbänden, informiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Digitale Insellösungen zwischen Maklern und Unternehmen sind Bremsklötze, die abgeschlagen gehören, wenn wir die Effizienz und Integration erhöhen wollen. Viele Vermittler wünschen sich einen effektiveren digitalen Workflow mit ihren Versicherern. Denn die fortschreitende Digitalisierung bietet große Chancen, wesentlich schneller an die notwendigen Informationen zu Tarifen, Kunden, Verträgen, Schadenregulierung etc. zu gelangen, als über tradierte konventionelle Zugangswege, und hilft auch, die Transaktionskosten zu senken.“ Dazu arbeitet der BVK schon seit 2006 im Rahmen des Brancheninstituts Prozessoptimierung (BiPRO). Zusammen mit dem VDVM setzt sich der BVK im BiPRO-Beirat, dem auch der GDV angehört, für eine einheitliche Datensprache zwischen Maklern und Unternehmen ein. </p><h5>Kalkulationsprogramm für Bestandsbewertung</h5><p>Für die zweite unternehmerische Herausforderung von Maklern, die eine objektive und marktgerechte Bewertung ihrer Bestände vornehmen müssen, bietet der BVK ein auf Excel basierendes Kalkulationsprogramm an. Denn anders als Ausschließlichkeitsvertreter haben Versicherungsmakler keinen Ausgleichsanspruch zur Finanzierung ihrer Altersversorgung gegenüber den Versicherungsunternehmen. Sie können daher nur durch einen Verkauf ihres Maklerunternehmens eine ausreichende Altersversorgung realisieren.</p><p>Doch wie ist ihr Bestand objektiv zu bewerten? Der wichtigste Wert eines Maklerunternehmens beruht zwar auf der Aussicht auf künftige Courtagen aus den im Bestand vorhandenen Versicherungsverträgen. Doch dabei reicht es nicht aus, die Courtagehöhen rein quantitativ zu betrachten. Auch qualitative Aspekte wie etwa „Versicherungsunternehmen“, „Kunden“, „Risikomanagement“, „Ressourcen“ und „Bestandshistorie“ spielen bei der Bewertung des Maklerunternehmens ebenfalls eine große Rolle. Das von der betriebswirtschaftlichen Kommission des BVK gemeinsam mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund entwickelte BVK-Exceltool kombiniert daher für die Bewertung von Maklerbeständen erstmals einen quantitativen (Courtagehöhe) mit einem qualitativen (Kunden, Ressourcen) Ansatz. Damit kann eine nachvollziehbare Indikation für einen Wert des Maklerbestands ermittelt werden. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6AB0F0DC-E183-4D8F-B114-86FB45106308"></div>