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4010

Assekuranz Sach allgemein

Die Versicherer mit der besten technischen Makleranbindung

Im vergangenen Jahr startete die AXA die „Initiative Digitalisierung“ für ihre Vertriebspartner. Belohnt wurde der Versicherer dafür nun mit einem ersten Platz für die beste technische Makleranbindung beim dvb-Makleraudit 2014. Auf Platz 2 und 3 folgen zwei Maklerversicherer.

<p>Im Rahmen ihres dvb-Makler-Audits 2014 hat die deutsche-versicherungsboerse.de (dvb) die technischen Anbindungen der Versicherer an die Versicherungsmakler untersucht und ermittelte die Anbieter mit der besten Unterst&uuml;tzung f&uuml;r die Vertriebspartner. Eine von der dvb einberufene Jury, die mit IT-Fachleuten und Versicherungsmaklern besetzt war, kr&ouml;nte im Zuge dessen die AXA als Sieger, die 79% der m&ouml;glichen Punkte erhielt. Mit gr&ouml;&szlig;erem Abstand folgt der VOLKSWOHL BUND mit 54%. Der Maklerversicherer aus Dortmund war im vergangenen Jahr noch als Sieger hervorgegangen. Den dritten Platz belegt die Haftpflichtkasse Darmstadt mit 50% der m&ouml;glichen Punkte.</p>
<p>&bdquo;In diesem Jahr f&auml;llt auf, dass die weiteren Verfolger sehr eng beieinander liegen. Der Vorsprung der AXA resultiert letztendlich aus den im letzten Jahr diversen umgesetzten MVP-Anbindungen, die von der Jury hoch bewertet wurden. Andere Versicherer sind noch nicht so weit&ldquo;, kommentiert dvb-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Friedel Rohde das Ergebnis. Er f&uuml;gt an, dass sich im n&auml;chsten Jahr das Bewerberfeld wohl wieder neu sortieren wird.</p>
<h5>
Bei den Extranets punktet die VHV</h5>
<p>F&uuml;r die Studie wurden neben Versicherern auch Versicherungsmakler befragt. Diese hatten die M&ouml;glichkeit, auch die Extranets der Versicherer zu bewerten. Bei der Award-Vergabe gingen die Ergebnisse der Makler-Extranetbewertung mit 15% in die Gewichtung ein. Zus&auml;tzlich wurde ein Teil der Antworten der Versicherer auf Grundlage der Maklerbefragung bepunktet. &bdquo;Die Antworten der Makler zeigen nach wie vor, dass sie mit der technischen Umsetzung immer noch nicht zufrieden sind&ldquo;, sagte Rohde dazu. Insbesondere die noch nicht ausreichende direkte Anbindung an das MVP sei ein Thema. Im Bereich der Extranets f&uuml;hlen sich die Makler von der VHV am besten unterst&uuml;tzt, gefolgt von der Haftpflichtkasse Darmstadt.</p>
<p>Deutlich macht die Studie auch, dass viele Makler weiterhin nur ungern die Extranets der Versicherer aufsuchen, da die Zugangsh&uuml;rden zu hoch sind. Daher fragte die dvb, welche Gesch&auml;ftsvorf&auml;lle die Makler lieber im Extranet oder lieber im MVP abwickeln wollen. Beispielsweise wollen &uuml;ber 80% der Makler den Zugriff und &Uuml;bertragung von Versicherungsscheinen im MVP, nur 18% votierten f&uuml;r das Extranet.</p>
<p>Die nur teilweise vorhandene einheitliche Authentifizierung (SSO) ist nach wie vor das gro&szlig;e Sorgenkind der Makler. Easy Login konnte seine Spitzenstellung im Markt mit rund 45% dabei ausbauen. Gl&uuml;cklich sind die Makler dennoch nicht, da sie dort weitere wichtige Maklerversicherer vermissen. (bh)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das dvb-Makler-Audit 2014 bietet zahlreiche weitere Erkenntnisse hinsichtlich der technischen Prozesse zwischen Versicherern und Versicherungsmaklern, aber auch zur Weiterbildungsinitiative &bdquo;gut beraten&ldquo;. Mehr Informationen zu der rund 130-Seiten umfassende Studie gibt es hier: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/umfragenstudien/dvbmakleraud…;
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Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann vom Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

<p>In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheidenden Fall begehren die Kläger von der Beklagten, ihrer Vermieterin, die Beseitigung eines Brandschadens in der von ihnen gemieteten Wohnung. Darüber hinaus begehren sie die Feststellung, bis zur Beseitigung dieses Schadens zu einer Minderung der Miete berechtigt zu sein. Brandursache war, dass die damals 12-jährige Tochter der Kläger Öl in einem Kochtopf auf dem Herd erhitzt, sodann die Küche bei eingeschalteter Herdplatte zeitweise verlassen und sich das Öl währenddessen entzündet hatte. </p><h5>Ansteigen der Versicherungskosten befürchtet</h5><p>Die Haftpflichtversicherung der Kläger verwies die Beklagte an deren Gebäudeversicherung. Eine Inanspruchnahme ihrer Gebäudeversicherung – deren Kosten nach dem Mietvertrag anteilig auf die Kläger umgelegt werden – lehnte die Beklagte jedoch mit der Begründung ab, dies führe zu einem Ansteigen der Versicherungskosten für den Gesamtbestand ihrer Mietwohnungen. Auch die von den Klägern geforderte Beseitigung des Brandschadens lehnte die Beklagte ab, da ein Mieter, der Mietmängel schuldhaft verursacht habe, weder einen Mangelbeseitigungsanspruch noch eine Minderung der Miete geltend machen könne.</p><p>Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten – die zwischenzeitlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Brandschäden beseitigt hatte – ist weitgehend erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat lediglich die Minderungsquote herabgesetzt und mit Rücksicht auf einen für die Schadensregulierung benötigten Zeitraum den Beginn der Minderung später angesetzt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.</p><h5>Nutzen von der Versicherung ist zu erwarten</h5><p>Nach der Rechtsprechung des BGH darf ein Mieter erwarten, als Gegenleistung für die (anteilig) von ihm getragenen Versicherungsprämien im Schadensfall einen Nutzen von der Versicherung zu haben. Deshalb ist ein Rückgriff des Versicherers auf den Mieter nach ständiger Rechtsprechung des BGH durch einen stillschweigenden Regreßverzicht ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nimmt, so dass der Mieter im Ergebnis so steht, als hätte er die Versicherung selbst abgeschlossen. Der Vermieter hat dagegen im Regelfall kein vernünftiges Interesse daran, anstelle der Versicherung den Mieter in Anspruch zu nehmen. Vielmehr ist der Vermieter aufgrund dieser Interessenlage regelmäßig verpflichtet, auf die Versicherung zurückzugreifen oder gegenüber dem Mieter auf Schadensersatz zu verzichten.</p><p>In Fortentwicklung dieser Rechtsprechung hat der BGH nun entschieden, dass der Mieter (hier die Kläger) in einem derartigen Fall vom Vermieter auch die Beseitigung der Brandschäden verlangen und gegebenenfalls die Miete mindern kann. Die Revision der Beklagten ist deshalb zurückgewiesen worden.</p><h5>Zur Begründung</h5><p>Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht entfällt zwar grundsätzlich, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt nach der heutigen Entscheidung aber nicht, wenn – wie hier – eine für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen. Denn der Mieter kann auch in dieser Konstellation erwarten, dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kommen.</p><p>Der BGH hat offen gelassen, ob der Vermieter ausnahmsweise nicht auf die Inanspruchnahme der Versicherung verweisen werden kann, wenn damit eine erhebliche Erhöhung der Versicherungsprämien verbunden wäre, denn es fehlte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts insoweit an einem konkreten Vortrag der Beklagten hinsichtlich einer zu erwartenden Beitragserhöhung. (kb) </p><p>BGH, Urteil vom 19.11.2014, Az.: VIII ZR 191/13, Pressemitteilung vom 19.11.2014</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/6C41A215-59B3-4EA9-8EA8-9BE55F2C10C3"></div>

 

Mobiles System zur genauen Erfassung von Kfz-Hagelschäden entwickelt

Um die Erfassung von Hagelschäden an Autokarosserien zu objektivieren haben das Münchner Systemhaus Automation W+R und die FABIS AG aus der Schweiz gemeinsam ein mobiles System entwickelt, das auf modernster 3D-Messtechnik basiert.

<p>Bislang werden Hagelschäden an Autokarosserien rein visuell von Spezialisten analysiert. Insgesamt wird das Schadensbild an 18 Positionen erfasst, von der Motorhaube bis hin zu den Schwellen. Auf dieser Basis wird ein Report erstellt, welcher die Grundlage zur Schadensregulierung bildet. Diese visuelle Methode hat aber Nachteile: Der menschliche Gutachter unterliegt zum einen der Tagesform, zum andern sind Ermüdungserscheinungen bei einer großen Anzahl von Schäden nicht auszuschließen. Eine kostenintensive Abfolge von Gutachten-Gegengutachten-Schlussgutachten kann das Resultat sein. </p><p>Zur Objektivierung der Erfassung von Hagelschäden haben sich nun die FABIS AG aus der Schweiz und das Münchner Systemhaus Automation W+R zusammen getan und einen Demonstrator entwickelt, welcher Schadensbilder genau erfasst, vermisst, und bildlich dokumentiert. Das in zwei Containern untergebrachte mobile System basiert auf modernster 3D-Messtechnik. Vier Roboter scannen die gesamte Karosserie berührungslos in ca. 20 Minuten – mehr oder weniger unabhängig von der Anzahl der Hagelschäden. Karosserien bis hin zu großen SUVs können analysiert werden. Ein Kollisionsschutz stellt sicher, dass auch nicht serienmäßige Anbauteile keine Beschädigung erfahren. Das System sichert so eine objektive, konstante und nachvollziehbare Schadenserfassung nach den hinterlegten Prüfkriterien im (möglichen) „24/7“-Betrieb. Der Geschäftsführer der Automation W+R Dr. Richard Söhnchen und René Hügli von der FABIS AG erklären, dass der Einsatz des neuen Systems eine Vermeidung von zu hoch angesetzten Schäden bedeute, sowie geringere Rückstellungen für den Versicherer, da keine Nachverhandlungen nötig seien. Dies führe außerdem zu einer schnelleren Schadensabwicklung mit reduzierten Verwaltungskosten. Aufgrund des exakten digitalen Reports könne es auch nicht mehr zu Doppeltverrechnungen kommen.</p><h5>Besichtigungen des Demonstrators möglich</h5><p>Der Demonstrator ist im bayerischen Großwallstadt bei der Firma Boll Automation – einer Tochterfirma der Automation W+R – aufgebaut. Er zeigt das Prinzip live an einem Pkw und kann nach Anmeldung (info@automationwr.de) besichtigt werden. Überdies haben Interessenten aus der Versicherungswirtschaft oder von Speditionen jetzt noch die Gelegenheit, im Dialog mit den entwickelnden Firmen Wünsche und Anregungen einzubringen, um den Demonstrator für die Anforderungen ihres Marktes zu optimieren.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7D1645DE-A017-4EB9-8EEC-414068EEE784"></div>

 

Wohngebäudeversicherer mussten 2013 tief in die Tasche greifen

Laut GDV-Naturgefahrenreport hat das Jahr 2013 den Wohngebäudeversicherern das höchste Schadenaufkommen seit sechs Jahren beschert. Ein vergleichbares Schadenaufkommen gab es demnach zuletzt 2007 durch den Stum Kyrill.

<p>Juni-Hochwasser und Hagelstürme – für die Versicherungswirtschaft war 2013 das Jahr der Naturgewalten. Innerhalb kürzester Zeit haben die Versicherer über eine Million Sachschäden an Gebäuden im Umfang von knapp 3,2 Mrd. Euro reguliert. Das entspricht über 40% der gesamten Leistungen der Wohngebäude- und Hausratversicherer in Höhe von 7,4 Mrd. Euro. Ein vergleichbares Schadenaufkommen gab es zuletzt 2007 mit Sturm Kyrill. Das geht aus dem aktuellen GDV-Naturgefahrenreport hervor. Allein durch die Hagelstürme wurden demnach im vergangenen Jahr versicherte Schäden an Gebäuden im Wert von 2,4 Mrd. Euro angerichtet. Auf das Hochwasser entfielen 750 Mio. Euro. Für Feuer- und Leitungswasserschäden zahlten die Versicherer 3,5 Mrd. Euro an ihre Kunden. </p><p>Die Erfahrungen des Ausnahmejahres 2013 zeigen, wie wichtig Präventionsmaßnahmen und Versicherungsschutz sind. Passende Schutzmaßnahmen setzen Wissen um die Gefahr voraus. Das jüngst gestartete gemeinsame Forschungsprojekt von Deutschem Wetterdienst (DWD) und GDV verknüpft die bundesweiten DWD-Daten zu den Regenmengen mit den Schadendaten der Versicherer. Im Ergebnis soll für jedes Gebiet in Deutschland das Starkregenrisiko genauer bestimmt werden können. </p><h5>Über den Naturgefahrenreport 2014 </h5><p>Der GDV-Naturgefahrenreport blickt auf die Schäden durch Naturgewalten an Gebäuden und Fahrzeugen im Jahr 2013. Er analysiert die meteorologischen Besonderheiten von Hagelstürmen, die damit einhergehenden Herausforderungen für das Schadenmanagement der Versicherer und mögliche Schutzmaßnahmen für Verbraucher. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CCE66827-26F3-41E4-97B2-F61E01EDBF09"></div>

 

EWC Wetterinformationen für Versicherer

Der Karlsruher Wetterspezialist EWC Weather Consult GmbH ist in diesem Jahr erstmals bei der DKM vertreten und steht für Informationen rund um die Bewertung von Schadenmeldungen durch präzise Wetterauskünfte bereit.

<p>Zum ersten Mal präsentiert der Karlsruher Wetterspezialist EWC Weather Consult seine Wetterservices zur Schadenbearbeitung auf der DKM. Aber bereits seit 1999 unterstützt EWC Versicherer in der Bewertung von Schadenmeldungen durch präzise Wetterauskünfte, gerichtsbeständige Gutachten, Unwetterwarnungen, Blitzstatistiken und Analysen. </p><p>Als Datengrundlage dienen dabei die Wetterinformationen nationaler Wetterdienste nach WMO-Standard (World Meteorological Information), moderne Geoinformationssysteme sowie ein genaues Blitzortungssystem. Aufbereitet werden die Daten durch firmeneigene Wettermodelle und statistische Verfahren. Adress- und zeitgenaue Online-Sofortinformationen zu Sturm, Blitz, Hagel, Regen und Temperatur können Schadenbearbeiter über eine Online-Maske abrufen. Abgerundet wird das Serviceangebot des Karlsruher Wetterdienstleisters durch zeitnahe, punkt-, polygon- oder PLZ-genaue Extremwetterinformationen. Jon Meis, Geschäftsführer von EWC, stellt auf der DKM die wichtigsten Informations- und Datenquellen zur Analyse schadensrelevanter Wettersituationen vor und erläutert Ansätze der anwendungsbezogenen Aufbereitung und Verknüpfung.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/861CBD2F-E0B5-4B6D-A893-6B9B5A577A34"></div>

 

Allianz analysiert die wichtigsten Schadensursachen bei Unternehmen

Die Allianz Global Corporate & Speciality (AGCS) hat vor Kurzem einen Bericht veröffentlicht, der die Ursachen der größten Versicherungsschäden des Unternehmens beleuchtet. Der „Global Claims Review 2014“ analysiert über 11.000 Großschäden aus 148 Ländern, die Gesamtkosten von über 21 Mrd. Euro verursacht haben.

<p>Als das Containerschiff MOL Comfort am 17.06.2013 im Arabischen Meer auseinanderbrach und anschließend sank, wurde dieses größte bis dato aufgezeichnete Containerschiffsunglück gleichzeitig zum höchsten Versicherungsschaden der Allianz des Jahres 2013. Laut dem vor Kurzem veröffentlichten Bericht des Industrieversicherers Allianz Global Corporate &amp; Speciality (AGCS) – „Global Claims Review 2014“ – führen Schiffsstrandungen generell die Schadensursachenstatistik an. Die Studie ist das Analyseergebnis von über 11.000 Großschäden aus 148 Ländern im Gesamtwert von über 21 Mrd. Euro.</p><p>Die Gesamtkosten der 20 größten Schäden beliefen sich 2013 insgesamt auf etwa 5,9 Mrd. Euro (Naturkatastrophen ausgenommen). Der Global Claims Review 2014 der AGCS beleuchtet die immer höher werdenden Summen, die bei Industrieversicherungsschäden entstehen. Die AGCS identifiziert die wichtigsten Ursachen und neuen Trends von mehr als 11.000 signifikanten Industrieschäden (Einzelwert von über 100.000 Euro) in 148 Ländern, in die das Unternehmen in der Zeit von 2009 bis 2013 involviert war. </p><h5>Schiffsstrandungen führen Statistik der Schadensursachen an</h5><p>Die Analyse zeigt, dass fast 70% der finanziellen Schäden auf zehn Schadensursachen zurückgehen. Die Haupt-Einzelursache ist das Stranden von Schiffen, was die hohen Kosten moderner Schifffahrtsrisiken widerspiegelt – gefolgt von Feuer und Flugzeugunglücken. Im Einzelnen sind die Hauptursachen für Schäden nach Gesamtwert (2009–2013, versicherte Schäden über 100.000 Euro): 1. Schiffsstrandungen, 2. Feuer, 3. Flugzeugunglück, 4. Erdbeben, 5. Sturm, 6. Personensachschaden (einschließlich Todesfälle), 7. Überschwemmung, 8. Berufshaftpflicht, 9. Produktschaden und 10. Maschinenschaden. </p><h5>Die schadensanfälligste Branche: Öl- und Gasindustrie</h5><p>Gestützt auf die Daten der Gesamtbranche für 2013 belaufen sich die zwanzig größten gemeldeten Schäden im kompletten Versicherungssektor insgesamt auf etwa 5,9 Mrd. Euro, wobei Schäden durch Naturkatastrophen nicht einbezogen sind. Schadensereignisse in der Öl- und Gasindustrie dominieren 2013 bei den größten Schäden mit 40% der Gesamtsumme. Feuer und/oder Explosion sind für acht der zwanzig wichtigsten Schäden bzw. mit etwa 2,9 Mrd. Euro für fast die Hälfte der Gesamtschadensrechnung verantwortlich.</p><h5>Größter Schaden seit Anfang des Jahres: Feuer in sibirischer Raffinerie</h5><p>Bisher gehen 2014 80% der wichtigsten gemeldeten Schäden auf Flugzeugunglücke oder Feuer zurück. Der Großteil Letzterer ist im Energiesektor angesiedelt: Der schwerste Schaden – ein Feuer in einer Raffinerie in Sibirien im Juni dieses Jahres – wird auf ungefähr 586 Mio. Euro geschätzt.</p><p>Die Allianz-Analyse für den Zeitraum 2009–2013 bestätigt außerdem die hohen Schäden, die der Öl- und Gassektor verzeichnet: Dieser ist mit durchschnittlich 20,8 Mio. Euro für die größten versicherten Schäden verantwortlich. Sie liegen damit mehr als zehnmal über der durchschnittlichen in dieser Analyse ausgewiesenen Schadenshöhe (1,9 Mio. Euro). Die Schäden durch Betriebsunterbrechung, die infolge von Sachschäden entstehen, nehmen durch schlanke Lieferketten sowie globalisierte Produktion an Bedeutung zu. Sie belaufen sich durchschnittlich auf eine Höhe von 997.602 Euro und liegen damit um 32% höher als die eigentlichen Sachschäden (755.198 Euro).</p><p>Der AGCS Global Claims Review 2014 ist Teil der umfassenderen Allianz-Initiative „Results for the Customer“ (Ergebnisse für den Kunden) mit dem Ziel, über die Finanzberichterstattung hinaus, auch die Services und Versicherungsleistungen für Kunden zu veranschaulichen. Der Review möchte Einblicke in die Schadensentwicklung und neue Risiken geben sowie Industriekunden über die für ihr Geschäft relevanten Schwerpunktbereiche informieren. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C06F5754-8620-496C-9AAF-CFFC11C11DCA"></div>

 

Warum Sachversicherer ihre Bestandskunden mehr wertschätzen sollten

Die Spielregeln der Interaktion zwischen Versicherungskunden, Maklern und Gesellschaften verändern sich im digitalen Zeitalter. Umso wichtiger wird es, sich um die loyalen Bestandskunden zu kümmern und die eigene Organisationsstruktur kundenzentrierter zu gestalten. Doch genau das tun viele deutsche Sachversicherer offenbar nicht. Das sind die Kernergebnisse einer aktuellen Studie der Managementberatung Bain & Company.

<p>Deutschlands Sachversicherer bewegen sich in einem gesättigten Markt und liefern sich einen harten Preiswettbewerb. In solch einer Situation sollten die Unternehmen laut Bain &amp; Company vor allem ihre Bestandskunden langfristig binden. Schließlich ist der wirtschaftliche Wert besonders loyaler Versicherungsnehmer laut dem „Deutschen Versicherungsreport 2014“ der Managementberatung siebenmal höher als der von Kritikern und viermal höher als der von neutralen Kunden. Dennoch verlieren einige Sachversicherer die Kundenbedürfnisse offenbar vermehrt aus dem Blick oder nehmen sie nach wie vor nicht ernst genug. Bei den 10.000 befragten Versicherungskunden in Deutschland hielten sich begeisterte und kritische Kunden daher gerade einmal die Waage.</p><h5>Empfehlungsbereitschaft nur knapp im positiven Bereich</h5><p>Der Net Promoter Score (NPS), der aus der Frage resultiert, wie wahrscheinlich Kunden ihre Versicherung einem Freund oder Kollegen weiterempfehlen würden, lag bei den deutschen Sachversicherern mit 1% nur noch minimal im positiven Bereich. Die Versicherten differenzieren dabei sehr genau zwischen einzelnen Anbietern. HUK Coburg und HUK24 gelingt es etwa den Studienergebnissen zufolge, mit einem klaren Leistungsversprechen und einer durchgängig guten Leistung zu begeistern. Generell schneiden Versicherungsvereine der Studie zufolge in der Gunst der Kunden überdurchschnittlich ab. Ihr NPS übersteigt mit 15% den Durchschnittswert der Branche deutlich. Multinationale Konzerne erhalten von ihren Kunden lediglich einen NPS von -10%. </p><h5>Wer die Kunden kontaktiert, profitiert</h5><p>Ein gelungener Dialog erhöhe die Loyalität wie kein zweiter Faktor. Bei mindestens einem Kontakt in den vergangenen zwölf Monaten erreichten die Versicherer einen NPS von 12%, ohne Interaktion dagegen -13%. Wichtig seien vor allem eine schnelle und transparente Abwicklung sowie eine regelmäßige, serviceorientierte Kommunikation. „Wer hier punktet, legt die Basis für eine langfristige Kundenbeziehung“, erläutert Bain-Partner Dr. Henrik Naujoks, Leiter der Praxisgruppe für die Beratung von Finanzdienstleistern in Europa und Co-Autor der Studie. Auch andere gelungene Interaktionen fördern der Untersuchung zufolge die Loyalität – von einfachen Auskünften über das Beratungsgespräch bis hin zur Vertragsänderung. </p><h5>Kommunikation auf mehreren Wegen</h5><p>Der Kundendialog steht laut Bain &amp; Company vor einer großen Herausforderung. In den kommenden drei bis fünf Jahren wird die Zahl der Nutzer digitaler Kanäle von knapp 50% auf rund 80% steigen. Die Mehrheit dieser Kunden möchte je nach Anlass selbst entscheiden, über welchen Kanal die Kontaktaufnahme erfolgt. Dabei erwarten sie, dass bei Online-Vertragsabschluss, sämtliche Daten zwischenzeitlich erfasst und hinterlegt sind. Das setze eine Verzahnung analoger und digitaler Angebote auf Basis einer Omnikanalstrategie voraus – und damit einen weitreichenden Umbau der IT. Die Versicherer müssten sich konsequent zu einer kundenzentrierten Organisation entwickeln. In der Studie wurden dafür vier wichtige Schritte identifiziert: </p><ul><li>Priorisierung der Kundensegmente und Geschäftsfelder</li><li>Fokus auf entscheidende Kundeninteraktionen</li><li>Kundenbindung durch innovative Produkte und herausragenden Service</li><li>Beschleunigung der Digitalisierung des Geschäftsmodells</li></ul><p>Der damit verbundene Aufwand lohne sich, da gerade die damit erreichten Kundengruppen vergleichsweise jung, einkommensstark und loyal sind. Ihr NPS liegt bei 19%. „Um Omnikanalfähigkeit zu erreichen, ist eine nachhaltige Transformation unerlässlich“, stellt Bain-Experte Naujoks fest. „Diese erfasst vom Vertrieb über die Preisgestaltung bis hin zur IT und dem Backoffice sämtliche Bereiche. Mit diesem Kraftakt tragen die Versicherungsunternehmen der Digitalisierung Rechnung. Zugleich steigern sie die Loyalität ihrer Kunden. „Und eine höhere Kundenloyalität“, ergänzt Naujoks, „verschafft ihnen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil in einem hart umkämpften Markt.“ (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0889B544-A27E-4D8C-A830-A087B9ECB097"></div>

 

Europ Assistance bringt Internet-Schutzbrief

Der Internet-Schutzbrief aus dem Haus der Europ Assistance Gruppe verspricht Privatpersonen Sicherheit im Internet und ist in Form einer Produktkomponente unter anderem zur Ergänzung der Hausratversicherung erhältlich.

<p>F&uuml;r die Netzsicherheit von Unternehmen sorgen mittlerweile etliche Dienstleister. Demgegen&uuml;ber gibt es f&uuml;r Privatpersonen bislang nur wenige Anbieter, die einen umfassenden Schutz in der digitalen Welt versprechen. Europ Assistance bietet mit dem Internet-Schutzbrief nun eine Produktkomponente unter anderem zur Erweiterung der Hausratversicherung an, die hier Abhilfe schaffen soll. F&uuml;r den Leistungsanspruch ist es unerheblich, ob es sich um Verleumdung, Beleidigung, Ver&ouml;ffentlichung von reputationssch&auml;digenden Aussagen, Fotos bzw. Videos ohne Einwilligung oder um unrechtm&auml;&szlig;ige Verbreitung von personengebundenen Daten handelt.</p>
<p>Neben schadensunabh&auml;ngiger Beratung z&auml;hlen zu den Leistungen des Internet-Schutzbriefs ein Online-Monitoring zur regelm&auml;&szlig;igen &Uuml;berwachung der pers&ouml;nlichen Daten, die Erstellung eines Ergebnisjournals in definierten Zeitabst&auml;nden und die Entfernung ungew&uuml;nschter Internetinhalte bzw. Darstellungen zur eigenen Person oder Familie. Bei gravierenden F&auml;llen von Rufsch&auml;digung steht ein Rechtsanwalt zur Durchsetzung der eigenen Interessen zur Verf&uuml;gung und die Betroffenen k&ouml;nnen psychologische Betreuung in Anspruch nehmen. Im Falle einer missbr&auml;uchlichen Verwendung von Zahlungsinformationen beim Online-Einkauf bietet der Internet-Schutzbrief der Europ Assistance betroffenen Kunden eine finanzielle Entsch&auml;digung bis zur vereinbarten H&ouml;chstgrenze. (ad)</p>
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Allianz kooperiert mit Media-Saturn

Kunden der Elektronikmärkte Media Markt und Saturn können sich ab sofort direkt beim Kauf von mobilen Geräte vor Reparaturkosten absichern. Möglich macht das eine neue Kooperation mit der Allianz. Auch Diebstahl und Verschleiß sind durch den neuen PlusSchutz abgesichert.

<p>Seit 01.09.2014 können Kunden in allen deutschen Media-Markt- und Saturn-Märkten ihre mobilen Geräte sofort beim Kauf gegen Reparaturkostgen versichern. Das neue Angebot PlusSchutz gibt es unter anderem für Notebooks, Tablets und Spielekonsolen sowie für Smartphones. Im Ausland haben beide Unternehmen bereits vorher entsprechend zusammengearbeitet, denn in der Schweiz, in Italien und in der Türkei kooperieren Media-Saturn und Allianz bereits seit Längerem bei Versicherungen für mobile Geräte. </p><h5>Neupreis bei Diebstahl</h5><p>Der Zwei-Jahres-Schutz greift dort, wo die gesetzliche Gewährleistung und die Herstellergarantie nicht wirken, wie zum Beispiel bei Schäden durch Verschleiß und Abnutzung. Auch bei Unfall- und Stoßschäden sowie Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit und Sand wird das Gerät kostenlos repariert. Ist eine Reparatur nicht möglich, kann der Kunde ein Neugerät oder Geldersatz wählen. Wenn das Gerät durch Diebstahl, Raub oder Einbruch abhandenkommt, erhält der Kunde den Neupreis erstattet. „Diese Leistung gibt es als Neuwertersatz ohne Selbstbeteiligung für den Kunden“, erläutert Wolfram Pazur, Leiter Technische Versicherungen der Allianz Versicherungs-AG. Das Angebot wird künftig auch in den Online-Shops von Media Markt und Saturn erhältlich sein.</p><h5>Abwicklung über die Filialen</h5><p>Die Abwicklung läuft im Schadenfall über die nächste Filiale von Media Markt oder Saturn. Dort wird die Reparatur bei einem Reparaturnetzwerk in Auftrag gegeben, das Tauschgerät gestellt oder der Kaufpreis erstattet. Bei Diebstahl, Raub und Einbruch hilft die Schaden-Hotline der Allianz Global Assistance weltweit und rund um die Uhr, beispielsweise um die Sperrung der SIM-Karte zu organisieren. (mh)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/3D8BBE9E-B204-4E22-8C26-3CC90B4815F4"></div>

 

Arzthaftpflicht: Versicherer bei Gutachterkommission mit im Boot

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die Arbeit ihrer „Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen“ überarbeitet. Ab sofort können sich auch Haftpflichtversicherer am Verfahren beteiligen.

<p>Haftpflichtversicherer k&ouml;nnen ab sofort bei Vorw&uuml;rfen von Behandlungsfehlern ihre Position au&szlig;ergerichtlich der &bdquo;Gutachterkommission f&uuml;r Arzthaftpflichtfragen&ldquo; der &Auml;rztekammer Westfalen-Lippe vorlegen. Dies erlaubt nunmehr eine Satzungs&auml;nderung der &Auml;rztekammer Westfalen-Lippe. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte sich f&uuml;r eine solche Verfahrens&auml;nderung stark gemacht. F&uuml;r die Haftpflichtversicherer bedeutet dies eine St&auml;rkung ihrer Rolle. Die Gutachterkommission f&uuml;r Arzthaftpflichtfragen geht Vorw&uuml;rfen von Behandlungsfehlern nach.</p>
<p>Dabei tr&auml;gt sie dazu bei, in Haftpflicht-Streitf&auml;llen einen au&szlig;ergerichtlichen Ausgleich zwischen Patient und Arzt zu finden. &bdquo;Wir holen, wenn n&ouml;tig, alle Beteiligten mit ins Boot &ndash; das wird, wenn tats&auml;chlich ein Haftpflichtfall vorliegt, die sp&auml;tere Regulierung des Schadens vereinfachen&ldquo;, hofft Dr. Theodor Windhorst, Pr&auml;sident der &Auml;rztekammer Westfalen-Lippe. Durch die Neuerung werde der Nutzen der Kommissions-Entscheidungen und der Service f&uuml;r alle, die sich an die Kommission wenden, noch einmal verbessert, so Windhorst.</p>
<h5>
Rechtliche Einsch&auml;tzung der Haftung</h5>
<p>Im Jahr 2013 gingen 1.440 Antr&auml;ge auf Kl&auml;rung eines vermuteten Behandlungsfehlers bei der Kommission ein. Das waren 101 weniger als noch im Vorjahr. Bei 209 oder rund 19% der 1.158 im Jahr 2013 entschiedenen Antr&auml;ge erkannte die Kommission einen Behandlungsfehler (dieser Wert blieb gegen&uuml;ber 2012 unver&auml;ndert). Der Zugang zur Gutachterkommission soll in K&uuml;rze auch &uuml;ber ein internetbasiertes Portal m&ouml;glich sein, k&uuml;ndigt die &Auml;rztekammer Westfalen-Lippe an. Das Verfahren bei der Kommission ist f&uuml;r die Antragsteller kostenlos und f&uuml;r alle Beteiligten freiwillig. Die Vorw&uuml;rfe w&uuml;rden zeitnah und neutral bewertet. &bdquo;Wenn ein Behandlungsfehler best&auml;tigt wird, erh&auml;lt der Antragsteller auch eine Aussage dar&uuml;ber, wie seine Haftungsanspr&uuml;che juristisch einzusch&auml;tzen sind&ldquo;, sagt Kammerpr&auml;sident Windhorst.</p>
<p>Mit der Neuorganisation der Gutachterkommission wurde au&szlig;erdem die Rolle der Patienten gest&auml;rkt. Ein Patientenvertreter nimmt zuk&uuml;nftig ihre Interessen wahr. Der GDV wird sich weiterhin bem&uuml;hen die Ausweitung auf die Haftpflichtversicherer auch f&uuml;r die Verfahrensordnungen weiterer Gutachterkommissionen anzuregen.</p>
<p>Text: Umar Choudhry</p>
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