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Assekuranz Sach allgemein

SDK vertreibt nun auch Kompositprodukte

Gemeinsam mit Neodigital als Kooperationspartner steigt die SDK mit ihrer neuen Digitalmarke SDK NEVA ins Kompositgeschäft ein. Zunächst gibt es einen Privathaftpflichttarif. Im Frühjahr soll eine Fahrradversicherung folgen.

Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) betritt mit ihrer digitalen Vertriebsmarke „SDK NEVA“ Neuland und vertreibt ab sofort auch Kompositprodukte. Sie kooperiert dabei mit der Neodigital Versicherung AG. Neodigital hat exklusiv für die SDK sogenannte White-Label-Produkte entwickelt und fungiert bei der Kooperation auch als Risikoträger. Die SDK übernimmt den Vertrieb und das Marketing.

Die Kunden erhalten nach Abschluss eines Versicherungsproduktes über die Webseite sdk-neva.de Zugang zu einem Self-Service-Kundenportal, in dem sie alle relevanten Geschäftsvorfälle wie z. B. Adressänderungen, Anpassungen der Versicherungsleistung, Zahlweise oder auch die Schadenmeldung durchführen können. Sämtliche Vorgänge werden in Echtzeit und im 24/7-Stunden-Betrieb verarbeitet. Über eine Postbox im Kundenportal sind die Kunden sowie alle am Prozess Beteiligten jederzeit über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert. Im Schadenfall besteht mithilfe eines sogenannten Schadentrackings die komplette Transparenz und Einsicht in die Bearbeitung des Schadenprozesses.

Zunächst PHV, ab Frühjahr Fahrradabsicherung

An den Start geht SDK NEVA zunächst mit einer Privathaftpflichtversicherung. Sie ist ab 2,09 Euro pro Monat für Einzelpersonen bzw. ab 2,69 Euro pro Monat für Familien erhältlich und enthält in der Plus-Variante 75 Mio. Euro Deckungssumme. Perspektivisch sollen auf die nun gestartete Privathaftpflichtversicherung weitere Produkte folgen, so z. B. im Frühjahr die Fahrradversicherung. (ad)

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Basler überarbeitet Elektronik Pauschalversicherung

Die Basler Versicherungen überarbeiten ihre Elektronik Pauschalversicherung. Der erweiterte Schutz wird ab März angeboten. Nun sind z. B. sowohl firmeneigene als auch private elektronische Geräte im Home-Office abgesichert. Außerdem gibt es einen optionalen Baustein für E-Fahrzeuge.

Seit 01.03.2022 bieten die Basler Versicherungen einen überarbeiteten Versicherungsschutz bei der Elektronik Pauschalversicherung. Dabei sind nun auch firmeneigene versicherte Technik im Home-Office sowie der Transport dorthin und die Nutzung abgesichert. Aber auch private Technik, die Mitarbeiter im Home-Office für ihre Firma nutzen, gehört nun dazu, und zwar bis zu einer Versicherungssumme von 2.500 Euro auf erstes Risiko.

Weltweiter Schutz

Zudem besteht eine Außenversicherung für bewegliche und stationäre Technik. Dabei gilt der Versicherungsschutz bis 50% der Versicherungssumme bei einem temporären Einsatz innerhalb Europas und global mit einer Höchstentschädigung von 100.000 Euro je Versicherungsfall bei einem temporären weltweiten Einsatz.

Leistungs-Update-Garantie

Die Leistungs-Update-Garantie versichert Schäden, die im vereinbarten Deckungsumfang nicht versichert sind, jedoch zum Zeitpunkt des Schadeneintritts durch aktuelle Bedingungen der Basler Versicherungen prämienneutral als mitversichert gelten. Zudem verzichtet die Police auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

E-Mobilität kann auch abgesichert werden

Für E-Automobile bieten die Basler Versicherungen optional den Baustein E-Mobilität. Er sichert Ladekabel, stationäre und mobile Ladestationen und Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen ab.

Versicherung für viele Betriebe möglich

Das aktualisierte Bedingungswerk wird für nahezu alle Betriebsarten angeboten. Zudem gilt eine einheitliche Prämienstaffel. Vermittler und Kunden können über den Online-Rechner InTech Angebote berechnen und abschließen. (lg)

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VHV: Photovoltaik – Baustein fürs Klima

Photovoltaikanlagen tragen zu einer nachhaltigen Erzeugung von Energie bei. Zudem sind sie für Anlagenbesitzer durch Einspeisung des Stroms ins Netz eine zusätzliche Einkommensquelle. Eine Anlagenversicherung minimiert daher die Folgen im Schadenfall, wie das Produktbeispiel der VHV zeigt.

<h5>Ein Artikel von Dirk Sennholz, Leiter Maschinen / Elektronik / Neugeschäft bei den VHV Versicherungen</h5><p>Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65% gegenüber 1990 sinken. Die Gesetzesnovelle ist bereits am 31. August 2021 in Kraft getreten. Die Ausgaben für den Klimaschutz werden also steigen, um die festgesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. In Form steigender Strompreise werden das auch viele Verbraucher zunehmend zu spüren bekommen.</p><h5>Kann man mit Klimaschutz auch Geld verdienen? Eindeutig JA!</h5><p>Mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach ist es möglich, mit dem Klimaschutz Geld zu verdienen. Mit einem zusätzlichen Solarstromspeicher können sich Verbraucher zudem weitgehend von der Strompreisentwicklung abkoppeln und bis zu 80% des Strombedarfs umweltfreundlich auf dem eigenen Dach erzeugen.</p><p>Das Beste dabei: Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen durch private Haushalte von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) unkompliziert gefördert. </p><p>Für eine gelungene Investition in eine autarke Selbstversorgung durch Photovoltaik sollte die Anlage nach erfolgter Installation gegen zahlreiche Risiken wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Brand, Blitz, Überspannung, Diebstahl, Vandalismus oder auch Bedienungsfehler etc. gut versichert sein. Denn so sinnvoll und nachhaltig die neuen Technologien im Bereich der Solarenergie auch sind, entstehen infolge von Witterung oder anderen Fremdeinwirkungen an Photovoltaikanlagen schnell hohe finanzielle Schäden.</p><p>Die VHV sichert mit der Elektronik- und Ertragsausfallversicherung VHV SOLARPROTECT die entstandenen Schäden und auch mögliche Ertragsausfälle ab. Das bedeutet: Im Schadenfall sind die fest eingeplanten Erlöse aus der Stromerzeugung finanziell abgesichert.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Absicherung auch von neuen Technologien--><h5>Absicherung auch von neuen Technologien</h5><p>Den kontinuierlichen technologischen Wandel hat die VHV ebenfalls stets im Blick. Die Eigennutzung des erzeugten Stroms rückt immer weiter in den Vordergrund. So kommen vermehrt Batterie- bzw. Solarstromspeicher zum Einsatz, die die zeitversetzte Nutzung des Solarstroms ermöglichen. Auch selbst genutzte Lade­stationen für die E-Mobilität (sog. Wallboxen) finden sich vermehrt an Immobilien installiert.</p><p>SOLARPROTECT sichert diese neuen Technologien ab. Sollten nach einem Schadenfall serienmäßig hergestellte Originalersatzteile nicht mehr zu beziehen sein, ersetzt die VHV auch Ersatzteile der Nachfolgegeneration. Somit besteht keine Sorge, einmal vom technologischen Fortschritt überholt zu werden.</p><p>Die neuen Leistungen von VHV SOLARPROTECT nochmals im Überblick:</p><ul><li>GAP-Deckung für Anlagen bis 50 kWp,</li><li>bei Solarstromspeichern bis zu einer Kapazität von 20 kWh,</li><li>Ladestationen zur Eigennutzung (Wallboxen),</li><li>Kosten für Fremdenergiebezug (max. 500 Euro – bis 50 kWp), wenn die Anlage schaden­bedingt ausfällt,</li><li>Technologiefortschritt (Ersatzteile der Nachfolgegeneration),</li><li>hohe Erstrisikosumme, z. B. für Aufräum- und Entsorgungskosten. </li></ul><p>Diesen Artikel lesen sie auch in AssCompact 01/2022, S. 49, und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2022/66145716&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Alessandro2802 – adobe.stock.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D0C7A208-FD2D-4245-BF74-BE78EAC22A46"></div>

 

Wann ist ein Versicherungsprodukt nachhaltig?

In der Versicherungswirtschaft redet alles von Nachhaltigkeit. Es ist aber auch das große Warten auf klare Vorgaben. In der Beratung zieht die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten an, heißt es. Aber was gilt als nachhaltiges Produkt?

<p>Nachhaltige Versicherungsprodukte sind im Trend – zumindest aus Sicht der Versicherer. Kaum eine Altersvorsorge-Police kommt mehr ohne eine grüne Tarifvariante aus. Zahlreiche neue Angebote oder Erweiterungen werden am Markt lanciert. Doch nehmen die Kunden die Produkte an? Ja, sagt Ralf Berndt, Vorstand der Stuttgarter. Die Nachfrage steige und Kunden würden sich bei Rentenversicherungen immer öfter für die grüne Variante entscheiden, so der Vertriebsmanager kürzlich bei einer Diskussion der Versicherungsforen Leipzig. </p><p>Doch woran können Versicherungsmakler und Kunden eigentlich festmachen, was ein nachhaltiges Produkt ist? In der Lebensversicherung ist dies in der Regel anhand der Kapitalanlage möglich. So kann sich der Kunde beispielsweise in einer fondsgebundenen Police für einen nachhaltigen Fonds entscheiden. Wandert das Geld allerdings später in der Vertragslaufzeit in den sicheren Deckungsstock, ist die Sache schon nicht mehr so eindeutig. </p><p>„Wir sind dunkelgrün“, erklärt in dem Zusammenhang Uwe Mahrt, Geschäftsführer von Pangaea Life, ebenfalls Teilnehmer der Versicherungsforen-Veranstaltung. Bei der nachhaltigen Marke der Bayerischen fließt die Kapitalanlage in klimafreundliche Sachwertfonds. Innerhalb der Gruppe werde das Vorsorgeprodukt mittlerweile nach der BU-Versicherung am zweithäufigsten verkauft, so Mahrt.</p><h5>Wie ist es bei Sachversicherungen?</h5><p>Doch wie sieht es bei Sachversicherungen aus? Antworten darauf sucht unter anderem die aktuarielle Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss. Sie geht davon aus, dass mit Festlegung der EU-Taxonomie der Weg frei wird, um in den Sparten Hausrat und Wohngebäude nachhaltige Produkte zu gestalten. Sind dies doch Bereiche, die direkt vom Klimawandel und von steigenden Schäden betroffen sind. </p><p>Zunächst geht es den Aktuaren darum, mit neuen Modellen Risiken besser erkennen und steuern zu können und diese in die Produktgestaltung einfließen zu lassen. Das sogenannte Standardmodell reicht in Zukunft nicht mehr aus, so die Aktuare kürzlich bei einem Pressegespräch. </p><p>Darüber hinaus lässt sich Nachhaltigkeit in Produkten aber auch an verschiedenen Parametern festmachen. Etwa anhand von Mehrleistungen beim Schadenersatz, Preisnachlässen oder Spenden bei Vertragsabschluss. Genügend Ideen gibt es auch diesbezüglich von den Mathematikern. </p><h5>Wer klassifiziert ein Produkt als nachhaltig?</h5><p>Unsicherheiten bleiben aber trotzdem weiterhin. Zum Beispiel ist bisher nicht bekannt, welche Stelle künftig – also nach Vorliegen der finalen EU-Taxonomie – ein Produkt als nachhaltig klassifizieren wird. Unbeantwortet ist auch die Frage, was mit Produkten ist, die bis dorthin als nachhaltig verkauft wurden oder noch werden. Die Zeit drängt bei der nachhaltigen Regulierung. Es braucht dringend Definitionen und Klarheit, damit das Vertrauen der Kunden – und auch Vermittler – nicht verloren geht. (bh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Worawut – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/24E696CF-516B-4BB4-8C92-C34432FD43C9"></div>

 

„Derzeit liegen E-Lastenräder und ihre Absicherung im Trend“

Umweltfreundliche Fortbewegungsmittel wie E-Bikes spielen in der Mobilität von Menschen eine zunehmend wichtige Rolle. Wie ihre optimierte Absicherung gegen Schäden gelingt, verrät Herr Gerold Saathoff, Vorstand Vertrieb bei der Ammerländer Versicherung, AssCompact in einem Kurzinterview.

Ein Interview mit Gerold Saathoff, Vorstand Vertrieb bei der Ammerländer Versicherung
Herr Saathoff, nie war die Bereitschaft größer, in hochwertige Fahrräder wie Lastenräder oder E-Bikes zu investieren. Nimmt denn dazu parallel auch das Interesse an speziellen Fahrradversicherungen bei den Haushalten zu?

Definitiv. Die Nachfrage ist hoch. Trotz des mittlerweile stark umworbenen Marktes ist der Umsatz unserer Fahrradsparte im ersten Halbjahr 2021 noch einmal deutlich um rund 83% gestiegen. Unsere Fahrradprodukte haben sich seit dem Start 2014 zur zweitstärksten Sparte nach der Hausratversicherung entwickelt.

Was leisten E-Bike-Versicherungen und wo geht der Trend hin?

Grundsätzlich geht es darum, die zentralen Risiken im Alltag abzufedern. Bei E-Bikes gehören hierzu Schäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten. Ebenso zentral ist der Diebstahlschutz – auch von Fahrradteilen. Schäden durch Unfälle, Vandalismus, Verschleiß und Materialfehler sollten ebenfalls abgefedert werden. Derzeit liegen vor allem E-Lastenräder und ihre Absicherung im Trend.

Warum überhaupt lohnt es sich, eine solche Spezialversicherung abzuschließen?

Sie kommt vor allem für hochwertige Fahrräder oder E-Bikes infrage. Diese kosten im Fachhandel durchschnittlich 2.800 Euro. Wer eines oder mehrere besitzt, möchte eine gute Absicherung, wir haben ja gerade über zentrale Leistungen gesprochen. Der Fahrradbaustein einer Hausratpolice greift bei diesen Rädern zu kurz, was die Leistungen und die Versicherungssumme betreffen.

Was passiert im Falle eines Fahrradunfalls in freier Wildbahn? Leistet eine Spezialversicherung dann auch eine Mobilitäts­garantie?

Diese lässt sich am besten sichern, indem man einen Schutzbrief ergänzt. Er garantiert unterwegs sofort Hilfe. Ein Schutzbrief bietet unter anderem eine 24-Stunden-Hotline mit Pannen- und Unfallhilfe oder Werkstattvermittlung. Der Service gilt je nach Vertrag auch im Ausland.

Bei E-Bikes ist ja gerade der Akku ein bedeutender Kostenfaktor. Wie sieht es denn mit der Übernahme von Reparaturkosten dafür aus?

Muss ein Akku ersetzt werden, kann das um die 800 Euro kosten. Neben Feuchtigkeits- und Elektronikschäden sollte auch Verschleiß abgesichert sein. Mit verschlechterter Akkukapazität verringert sich nach und nach die Reichweite des E-Bikes – ärgerlich, wenn man täglich fährt.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 48, und in unserem ePaper.

Bild: © schulzfoto – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Gerold Saathoff

IDD: So lautet das Zwischenfazit der EIOPA

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat ein Zwischenfazit zur 2018 eingeführten Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD gezogen. Ein abschließendes Urteil wird aufgrund zahlreicher Sondereffekte zwar erst in Zukunft möglich sein. Jedoch lässt sich auch aus dem Zwischenbericht bereits einiges ablesen.

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist seit dem 01.10.2018 in Kraft und wurde im Dezember desselben Jahres durch die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in deutsches Recht umgesetzt. Nun hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gut drei Jahre nach Einführung der IDD ein Zwischenfazit gezogen.

Sonderfaktoren verzerren das Bild

Belastbare Schlussfolgerungen können aus diesem Zwischenbericht jedoch noch nicht gezogen werden, merkt die EIOPA selbst an. Das liege einerseits daran, dass zahlreiche Sonderfaktoren (Covid-19-Pandemie, Digitalisierung etc.) das Bild in den vergangenen Jahren verfälscht hätten. Andererseits erschwerten auch lückenhafte Daten der Mitgliedsländer und der relativ kurze Anwendungszeitraum der IDD eine abschließende Bewertung der Maßnahmen.

Nächster Bericht in zwei Jahren

Aus diesem Grund plant die EIOPA auch, in zwei Jahren einen weiteren Bericht über die Anwendung der IDD zu veröffentlichen und auf diese Weise die EU-Kommission bei ihrer zukünftigen Überprüfung der Richtlinie zu unterstützen.

Harmonisierung geht nicht voran

In einigen Punkten liefert jedoch auch das Zwischenfazit bereits erste handfeste Erkenntnisse. Zum einen trifft das auf die Veränderungen am EU-Versicherungsvertriebsmarkt zu – bzw. die mangelnden Veränderungen. Denn trotz der Harmonisierungsbemühungen, die durch die IDD erfolgt seien, konstatiert die EIOPA weiterhin einen stark fragmentierten Markt. Immer noch existiere eine Vielfalt an nationalen Vertriebskanälen, Registrierungsanforderungen und Melderegelungen unter den EU-Mitgliedsländern. Auch das mache Aussagen darüber schwierig, wie sehr die IDD die Situation der Verbraucher im EU-Binnenmarkt verändert habe.

Vermittlerschwund

EU-weit sei auch die Zahl der registrierten Vermittler im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 weiter zurückgegangen. Das habe verschiedene Ursachen wie eine Konsolidierung am Markt, das zunehmende durchschnittliche Alter der Vermittler, strengere Berufsanforderungen auf nationaler Ebene sowie die Streichung inaktiver Vermittler aus den Registern der Mitgliedsstaaten.

Online- und Bankvertrieb steigern Relevanz

Bei der Analyse der verschiedenen Vertriebskanäle ist festzuhalten, dass im Jahr 2020 die Bancassurance eine wichtige Rolle bei der Vermittlung von Lebensversicherungen spielte. Anderen Vermittlern – und dabei hauptsächlich Handelsvertretern – wiederum komme den Auswertungen von EIOPA zufolge eine große Bedeutung in der Sachversicherung zu. Der Online-Vertrieb von Versicherungslösungen hatte bereits 2020 angezogen und dürfte durch die Covid-19-Pandemie noch einen zusätzlichen Aufschwung erfahren haben.

Beratungsqualität

Auch bei den Auswirkungen der IDD auf die Qualität von Beratung und Verkaufsmethoden vermeldet die EIOPA einige Erkenntnisse. Während einige Berufsverbände die Auswirkungen der IDD im Allgemeinen lobten, verwiesen Verbraucherverbände auf zahlreiche problematische Praktiken beim Versicherungsvertrieb – insbesondere bei der Vermittlung von fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie Restschuldversicherungen.

Aufsichtsbehörden ziehen gemischtes Fazit

Die nationalen Aufsichtsbehörden wiederum zeichneten laut EIOPA ein gemischtes Zwischenfazit im Hinblick auf die IDD-Umsetzung. In den meisten Mitgliedsstaaten gingen die Behörden davon aus, dass sich die Bedingungen im Versicherungsvertrieb für Verbraucher durch die Umsetzung der IDD verbessert hätten. Die Aufsichtsbehörden einiger Mitgliedsstaaten erachteten die Bedarfsprüfung jedoch manchmal als zu formalistisch – oder faktisch nicht-existent. Kunden würden teilweise dazu gedrängt, einfach ein Kästchen anzukreuzen, durch das bestätigt werde, dass der gewählte Vertrag den Anforderungen und Bedürfnissen des Kunden entspreche. Dieser Missstand sei insbesondere im Online-Vertrieb zu beobachten.

Beratung von Versicherungsanlageprodukten

Mängel bei der Kompetenz und Ausbildung von Versicherungsvermittlern erkennt die EIOPA insbesondere in Hinsicht auf für die Verbraucher schwierig zu verstehende Versicherungsanlageprodukte. Doch auch im Bereich Produktinnovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sieht die Aufsichtsbehörde Nachholbedarf bei den Vermittlern – gerade unter Berücksichtigung des absehbaren Bedeutungszuwachses der Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung in den kommenden Jahren.

Papierkrieg verunsichert Kunden

Des Weiteren gesteht die EIOPA auch ein, dass die Informationsanforderungen der EU-Gesetzgebung zu zahlreichen Überschneidungen führten. Das habe zum Ergebnis, dass die Verbraucher beim Abschluss einer Versicherungspolice eine Menge und Vielfalt an Unterlagen erhielten, die zur Verwirrung und Überlastung des Kunden führen könnten.

Cross-Selling in der Kritik

Der Bericht behandelt des Weiteren unter anderem die Überlastung der Aufsichtsbehörden einzelner EU-Mitgliedsstaaten, deren mangelnde Datenverfügbarkeit sowie die verbesserungswürdige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Außerdem problematisiert EIOPA in dem Bericht das sogenannte Cross-Selling von Finanzprodukten. Die Bündelung von verschiedenen Finanzprodukten und das damit häufig einhergehende aggressive Verkaufsgebaren sei von Verbraucherverbänden bereits vielfach angeprangert worden. (tku)

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ASP-Ernteversicherung von R+V auch für Neukunden

Die R+V bietet ihre ASP-Ernteversicherung nun auch für Neukunden an. Die Produkthaftung für Bestandskunden wird kostenfrei erweitert. Die Afrikanische Schweinepest ist extrem ansteckend und kann die Liquidität der Landwirte beeinträchtigen.

Im September 2020 wurden die ersten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland bekannt. Sie kann sowohl Wild- als auch Hausschweine befallen und endet für beide meist tödlich. Die Seuche gilt als hochansteckend. Ziel ist es, die Ausbreitung in weitere Regionen zu verhindern.

Versicherungsschutz für Bestandskunden erweitert

Die Ernteversicherung der R+V kommt zeitnah für den Verlust durch einen ASP-Ausbruch auf und sichert so die Liquidität der Landwirte. Folgend wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Schaden ermittelt. Die Leistungen wurden zudem erweitert: Futtermais und Weizen aus den ASP-Regionen werden schlechter bezahlt. Für diese Wertminderung kommt der Staat nicht auf. „Hier springen wir ein und erstatten bis zu 10% des Marktpreises“, sagt Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. Für R+V-Bestandskunden wird die Produkthaftung kostenlos erweitert.

Abschluss für Neukunden möglich

Auch Neukunden können sich nun mit der ASP-Ernteversicherung absichern. „Die Bauern brauchen den Erlös aus der Ernte, um neues Saatgut oder Düngemittel zu kaufen“, so Ziegler. Es gibt zwar staatliche Entschädigungen, oft dauert es aber lange, bis diese ankommen. „Wir reagieren auf die Bedürfnisse der Landwirte: In Verbindung mit unserer AgrarPolice können seit Beginn des Jahres auch Neukunden wieder die ASP-Ernteversicherung abschließen“, berichtet Ziegler. Deutschlandweit bieten nur zwei Versicherer diesen Schutz an.

Auflagen nicht nur für Tiere

Der Ausbruch des Virus bedeutet für landwirtschaftliche Betriebe häufig starke finanzielle Verluste, da strenge Auflagen verhängt werden: „Säen, düngen, ernten – all das ist in den betroffenen Regionen eingeschränkt oder sogar verboten“, weiß Ziegler. Das Besondere an Wildschweinen ist, dass sie standorttreu sind. Nur, wenn sie aufgescheucht werden, ziehen sie weiter. „Deshalb sind in den Schutzzonen auch die Jagd und der Holzeinschlag verboten – genauso wie Spaziergänge im Wald“, erklärt Ziegler.

Übertragung des Virus in entfernte Gebiete

Für Menschen und andere Tiere ist die Seuche übrigens nicht gefährlich. Über weggeworfene Essensreste, Kleidung bzw. Schuhe oder auch Fahrzeuge kann der Mensch allerdings die Krankheit übertragen. So kam es wahrscheinlich auch zu den ersten sogenannten „Satelliten-Ausbrüchen“ in mindestens zwei Regionen Deutschlands, die in keiner Nähe zur Grenze liegen. Folglich gibt es streng einzuhaltende Hygienevorgaben. Dazu Ziegler: „Wenn die Hygieneauflagen nicht eingehalten werden, kann die Seuche jederzeit überall in Deutschland ausbrechen.“ (lg)

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BSV: BGH-Verhandlungstermin steht fest

Stehen einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung zu, wenn er wegen der Corona-Pandemie seine Gaststätte schließen musste? Der BGH muss hierzu ein Urteil fällen und hat nun den entsprechenden Verhandlungstermin bekanntgegeben. Es ist der 26.01.2022.

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich mit der Frage zu befassen, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (BSV) wegen einer im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen. Wie nun bekannt wurde, findet der entsprechende Verhandlungstermin am 26.01.2022 statt.

BSV-Zusatzbedingungen zählen Krankheiten und Erreger auf

Der Sachverhalt ist Folgender: Dem betreffenden Versicherungsvertrag liegen die „Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) – 2008 (ZBSV 08)“ zugrunde. Demnach ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Falle einer bedingungsgemäßen Betriebsschließung den Ertragsausfallschaden bis zu einer Haftzeit von 30 Tagen. Die entsprechenden Paragrafen aus ZBSV 08 lauten auszugsweise: „§ 2 Versicherte Gefahren [...] Versicherungsumfang: Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger [...] den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt; [...] Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger [...]“ Darunter werden aber weder die Coronavirus-Krankheit Covid-19 noch das SARS-CoV oder das SARS-CoV-2 aufgeführt.

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ordnete mit der am 18.03.2020 in Kraft getretenen Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein unter anderem die Schließung von sämtlichen Gaststätten an, wobei Leistungen im Rahmen eines Außerhausverkaufs unter bestimmten Voraussetzungen zulässig waren. Der Kläger schloss daraufhin seine Gaststätte und bot einen Lieferdienst an.

Vorinstanzen: Keine einzelfallbezogene Maßnahme und ...

Mit seiner Klage begehrt er die Feststellung, dass der beklagte Versicherer verpflichtet ist, ihm aufgrund der Schließung seines Restaurants eine Entschädigung aus der BSV zu zahlen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Nach Auffassung des Berufungsgerichts setzt der entsprechende Paragraf in der ZBSV 08 eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer gerade aus dem konkreten Betrieb erwachsenden Infektionsgefahr voraus. Hieran fehle es aber im konkreten Fall.

... Aufzählung gilt als abschließend

Und unabhängig davon greife die BSV auch deshalb nicht ein, weil das Coronavirus im entsprechenden Paragraf nicht erfasst werde. Ein verständiger Versicherungsnehmer verstehe die Aufzählung der Krankheiten und Krankheitserreger aufgrund des eindeutigen Wortlauts mit dem Begriff „folgenden“ aber als abschließend. Die Erläuterung, dass die im folgenden Text aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger im Infektionsschutzgesetz namentlich genannt seien, unterstreiche lediglich die Herkunft des folgenden Katalogs und die Relevanz der genannten Krankheiten und Krankheitserreger.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.

BGH, Verhandlungsterminankündigung für den 26.01.2022 – IV ZR 144/21; Vorinstanzen: LG Lübeck, Urteil vom 08.01.2021 – 4 O 164/20 und Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 10.05.2021 – 16 U 25/21

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Swiss Re Institute: Versicherte Schäden aus Katastrophen

Das Swiss Re Institute schätzt die weltweiten versicherten Schäden aus Katastrophen im Jahr 2021 auf 112 Mrd. US-Dollar. Das ist die bisher vierthöchste Jahressumme. Naturkatastrophen verursachten geschätzte 105 Mrd. US-Dollar Schäden.

Das Swiss Re Institute hat eine vorläufige Schätzung zu versicherten Katastrophenschäden für das Jahr 2021 veröffentlicht. Mit insgesamt 112 Mrd. US-Dollar wird die vierthöchste Jahressumme erreicht. Diese sigma-Katastrophenschadenschätzungen beziehen sich auf Sachschäden, ohne Berücksichtigung von Covid-19-Schäden. Bei der Schätzung wird unterteilt in Naturkatastrophen und Man-made-Katastrophen. Erstere werden weltweit auf 105 Mrd. US-Dollar geschätzt, Man-made-Katastrophen auf 7 Mrd. US-Dollar.

Die zwei teuersten Katastrophen

Die zwei teuersten Katastrophen ereigneten sich in den USA: Der Hurrikan Ida, der unter anderem Überschwemmungen nach sich zog, und der Wintersturm Uri, der extreme Kälte, starke Schneefälle und Eisbildung brachte. Durch den extremen Frost fiel zeitweise sogar das Stromnetz in Texas aus.

Anderes Extrem des Wetterspektrums

Ein weiteres Wetterextrem waren Rekordtemperaturen, beispielsweise in Kanada bis um die 50 °C. Dadurch kam es häufig zu Bränden, die in diesem Jahr allerdings geringere versicherte Schäden verursachten als in vorigen Jahren, da meist eher große Waldflächen zerstört wurden als bewohnte Gebiete.

Jährliche Zunahme der Schäden

„2021 überstiegen die versicherten Naturkatastrophenschäden erneut den bisherigen Zehnjahresdurchschnitt. Damit setzte sich der seit Jahrzehnten zu beobachtende Trend einer jährlichen Zunahme der Schäden um 5 bis 6% fort. Es scheint inzwischen zur Normalität geworden zu sein, dass jedes Jahr mindestens ein sekundäres Naturgefahrenereignis, etwa eine schwere Überschwemmung, ein Wintersturm oder ein Waldbrand, Schäden von mehr als 10 Mrd. US-Dollar verursacht. Gleichzeitig erinnert der Hurrikan Ida eindringlich an die Bedrohung und das Schadenpotenzial von Spitzenrisiken. Schon ein einziges solches Ereignis in dicht besiedeltem Gebiet kann erhebliche Auswirkungen auf die Schadenbilanz eines Jahres haben“, sagt Martin Bertogg, Head of Catastrophe Perils bei Swiss Re. Angesichts von wachsendem Wohlstand, Urbanisierung und Klimawandel geht Swiss Re davon aus, dass Naturkatastrophenschäden auch künftig stärker steigen als das globale BIP.

Große Deckungslücke in Europa

In Europa war das teuerste Schadenereignis die Überschwemmung in Deutschland, Belgien und benachbarten Ländern im Juli 2021, dessen versicherte Schäden auf bis zu 13 Mrd. US-Dollar geschätzt werden. In Europa besteht gemäß Swiss Re offensichtlich eine große Deckungslücke, was Überschwemmungen angeht. Die Überschwemmungen waren die teuerste Naturkatastrophe in der Region seit 1970 und die zweitteuerste weltweit, nach dem Hochwasser in Thailand im Jahr 2011.

In die Stärkung kritischer Infrastrukturen investieren

Jérôme Jean Haegeli, Group Chief Economist von Swiss Re, setzt sich in diesem Zusammenhang für nachhaltige Infrastrukturen ein: „Die Folgen der Naturkatastrophen, die wir in diesem Jahr gesehen haben, zeigen einmal mehr, dass erhebliche Investitionen in die Stärkung kritischer Infrastrukturen notwendig sind, um die Auswirkungen extremer Wetterlagen abzumildern“, so Haegeli. „Investitionen in die Infrastruktur fördern nachhaltiges Wachstum und Resilienz. Davon brauchen wir mehr. Allein in den USA beläuft sich die Investitionslücke für die Instandhaltung kritischer und alternder Infrastrukturen bis 2040 auf durchschnittlich 500 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Die Versicherungswirtschaft trägt als Partner des öffentlichen Sektors entscheidend dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber Klimarisiken zu stärken, indem sie in nachhaltige Infrastrukturen investiert und sie auch versichert.“

Weitere Schäden in Europa

Die konvektiven Stürme im Juni 2021 verursachten weitere Schäden durch Hagel, Gewitter und Tornados. Swiss Re zählt sie ebenfalls zu den verheerenden sekundären Naturgefahrenereignissen in Europa. Sie ereigneten sich in Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Tschechien und der Schweiz. Die versicherten Schäden daraus werden auf 4,5 Mrd. US-Dollar geschätzt. (lg)

Bild: © Romolo Tavani – stock.adobe.com

 

ASCORE Unternehmensscoring Komposit: Neun Versicherer vorne

Das Unternehmensscoring Komposit 2021 rundet den Reigen der Bewertungen aus dem Haus ASCORE für dieses Jahr ab. Die meisten Unternehmen werden darin mit „sehr gut“ oder „ausgezeichnet“ bewertet, neun Versicherer erhalten die Höchstwertung „herausragend“. Eine positive Veränderung konstatieren die Analysten für 2021 vor allem im Bereich der Erfolgskennzahlen.

Nach den Unternehmensscorings für den Lebensversicherungs- und den PKV-Bereich (AssCompact berichtete hier und hier) hat ASCORE Analyse zum Abschluss des Jahres nun auch noch sein Unternehmensscoring Komposit vorgelegt.

Die Punktevergabe erfolgt wie von den ASCORE-Scorings gewohnt, nach dem relativen Scoring-Verfahren, bei dem die einzelnen Kennzahlen im Vergleich zum Markt bewertet werden. Für jedes erfüllte Kriterium wird dem Versicherer bei der Auswertung des jeweiligen Kriteriums ein ganzer oder ein halber Punkt zugewiesen. Die auf diese Weise erreichte Gesamtpunktzahl wird auf sechs Kompasse umgerechnet, wobei mit einer erreichten Gesamtpunktzahl zwischen 8,5 und 10 die Höchstwertung von sechs Kompassen („herausragend“) vergeben wird. Für 7 oder 8 Punkte gibt es fünf Kompasse („ausgezeichnet“), mit 5 bis 6,5 erreichten Punkten werden vier Kompasse („sehr gut“) erzielt und 3,5 bis 4,5 Punkte stehen für drei Kompasse („gut“). Die beiden Wertungen am unteren Ende der Skala – zwei Kompasse bzw. „ausreichend“ mit erreichten 2 oder 3 Punkten sowie ein Kompass bzw. „schwach“ mit erreichten 0 bis 1,5 Punkten in der Gesamtwertung – mussten im aktuellen Unternehmensscoring Komposit nicht vergeben werden.

Neun Versicherer sind „herausragend“

An der Spitze des Scorings stehen neun Gesellschaften, die mit sechs Kompassen das Prädikat „herausragend“ erreichen können. Es sind ARAG, Concordia, Debeka, HanseMerkur, InterRisk, LVM, Medienversicherung, Oberösterreichische und VHV. Die meisten untersuchten Gesellschaften (insgesamt 34) wurden von ASCORE mit vier Kompassen als „sehr gut“ bewertet. 22 Gesellschaften erhalten fünf Kompasse („ausgezeichnet“), neun Versicherer bekommen mit drei Kompassen das Gesamturteil „gut“.

Nach wie vor zählen zu den Bewertungsbereichen „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“. Auch die Anzahl der im Rahmen des Unternehmensscorings Komposit 2021 bewertungsrelevanten Kennzahlen ist mit zehn unverändert geblieben. Wie schon im Jahr 2020 flossen darüber hinaus auch neun nicht-bewertungsrelevante Kennzahlen in die Analyse ein.

Stabile Situation bei den Sicherheitskennzahlen

Bei den Sicherheitskennzahlen konstatieren die ASCORE-Analysten analog zum Vorjahr branchenweit eine relativ stabile Situation: Im Geschäftsjahr 2020 konnten die Gesellschaften ihr bilanzielles Eigenkapital insgesamt von 16,15 Mrd. Euro auf 16,85 Mrd. Euro steigern. Unter Berücksichtigung von nachrangigen Verbindlichkeiten, Sonderposten mit Rücklageanteil und Genussrechtskapital sowie abzüglich der angekündigten Dividendenausschüttungen ist der Branchenwert für die Eigenkapitalquote leicht von 38,8% im Jahr 2019 auf 39,0% im Jahr 2020 angestiegen.

Was die Solvencyquoten betrifft, gibt es laut ASCORE branchenweit eine leichte Verschlechterung aber trotzdem weiterhin ein stabiles Niveau: Die durchschnittliche SCR-Netto-Quote lag mit 250,9% im Geschäftsjahr 2020 leicht unter dem Vorjahreswert von 254,0%. Die Mindestgröße von 100% wurde wie im Vorjahr von allen Kompositunternehmen überschritten. Die SCR-Quote inklusive der sogenannten Volatilitätsanpassungen betrug durchschnittlich 252,9% im Geschäftsjahr 2020 nach 255,6% im Geschäftsjahr 2019. Übergangsmaßnahmen mussten auch im Geschäftsjahr 2020 von keiner Gesellschaft angewendet werden.

Positive Veränderung der Kennzahlen im Bereich „Erfolg“

Eine positive Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beobachtet ASCORE hingegen bei den meisten Kennzahlen Im Bereich „Erfolg“: Die versicherungstechnische Ergebnisquote (vor Schwankungsrückstellungen) ist von 5,0% im Vorjahr auf 6,7% im Jahr 2020 gestiegen. Die Brutto-Schadenquote lag im Geschäftsjahr 2020 mit 65,0% um einen Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert. Auch die Bruttokostenquote ist leicht gesunken und betrug im Jahr 2020 27,0% nach 27,2% im Vorjahr. Insgesamt, so die Analysten, ist auch die kombinierte Schaden-Kosten-Quote (netto) leicht gesunken; sie betrug im Jahr 2020 91,7%, während sie im Vorjahr noch bei 93,8% lag.

Deutlich abgenommen hat dagegen die Kapitalanlageergebnis-Quote: Nach noch 8,9% im Geschäftsjahr 2019 lag das Ergebnis aus Kapitalanlagen im Verhältnis zu den verdienten Prämien (feR) im Geschäftsjahr 2020 nur noch bei 6,0%.

Bei den Bestandskennzahlen seien abschließend die verdienten Bruttobeiträge erwähnt, die im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden konnten. Auch bei der Anzahl der mindestens einjährigen Verträge ist eine positive Veränderung im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten.

Weitere Informationen zum ASCORE Unternehmensscoring Komposit 2021 gibt es hier. (ad)

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