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Assekuranz Sach allgemein

OCC kooperiert mit Sparkassen DirektVersicherung AG

Der auf Oldtimerversicherungen spezialisierte Assekuradeur OCC hat eine Partnerschaft mit der Sparkassen DirektVersicherung bekannt gegeben. Sparkassen-Kunden können damit nun auch von den OCC-Tarifen für automobile Klassiker profitieren.

Liebhaberfahrzeuge wie Oldtimer, Youngtimer, Newtimer oder Premium Cars sind mit herkömmlichen Autos nicht zu vergleichen. Als Sachwerte bieten sie eine alternative Geldanlagemöglichkeit und bieten zudem Schutz vor Inflation. Der auf Oldtimerversicherungen spezialisierte Assekuradeur OCC hat nun eine neue Partnerschaft mit der Sparkassen DirektVersicherung angekündigt. Sparkassen-Kunden profitieren dadurch künftig von den OCC-Tarifen für automobile Klassiker.

Neue Autoklassikerversicherung

In der neuen Autoklassikerversicherung der Sparkassen DirektVersicherung können Kunden nun direkt auf digitale OCC-Versicherungslösungen zurückgreifen und sich sofort ein Angebot erstellen lassen. Das gilt für Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premium Cars. Zu den OCC-Serviceleistungen gehört unter anderem auch die digitale Selbstbewertung des Oldtimers, die online innerhalb weniger Minuten möglich ist. Thomas Rücker von der Sparkassen DirektVersicherung AG erklärt die Vorteile der neuen Kooperation: „Die profunde Erfahrung und Leistungsfähigkeit von OCC sind uns schon lang vertraut – so freuen wir uns nun sehr auf die Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit. Die Produktpalette für besondere Fahrzeuge und das damit verbundene Know-how passen einfach gut mit den Versicherungslösungen der Sparkassen DirektVersicherung zusammen. Gemeinsam können wir unserem Kundenkreis interessante Angebote sowohl für Alltagsfahrzeuge als auch für Automobilklassiker unterbreiten.“ Marcel Neumann, Chief Market Officer bei OCC, ergänzt dazu: „Die Sparkassen DirektVersicherung ist für uns ein herausragender Partner. Uns verbindet die Leidenschaft für Automobile. Wir freuen uns außerordentlich, dass wir das Produktportfolio der Sparkassen DirektVersicherung mit unserem digitalen Angebot bereichern dürfen.“ (as)

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Corona-Pandemie: Zur Gültigkeit eines Yachtchartervertrags

Das LG München I hat entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Anzahlungen im Rahmen eines Yachtchartervertrags hat, da ihm im konkreten Fall weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungs- oder ein Widerrufsrecht zusteht. Stornierungsgrund war eine Reisewarnung.

Im August 2020 hatte ein Mann per E-Mail einen Yachtchartervertrag ohne Begleitpersonal (bareboat charter) für einen einwöchigen Zeitraum Ende August bzw. Anfang September 2020 zum Preis von 16.340 Euro für insgesamt sechs Personen abgeschlossen. Das Auswärtige Amt sprach dann aber sowohl für das Festland Spanien als auch für die Balearen, wo der Yachturlaub geplant war, ab Mitte August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine Reisewarnung aus. Grund war die Gefahr einer Covid-19-Erkrankung und damit eine Gefahr für Leib und Leben. Dennoch erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn, dass Reisen nach Spanien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter möglich seien. Reiserückkehrer müssten nur bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne. Der Kläger stornierte die Reise daher Mitte August 2020 per Mail und forderte die Rückzahlung seiner bereits geleisteten Charter.

Kläger: Überlassung der Yacht und Verschiebung der Reise nicht möglich

Seine Klage auf Rückzahlung der Charter begründete der Mann damit, dass eine Überlassung der Mietsache an ihn nicht möglich sei, da er zum vereinbarten Übergabe- und Überlassungstermin aufgrund der Corona-Krise nicht anwesend sein werde. Eine Reise sei ihm wegen anschließender zwangsläufiger Quarantäne nicht möglich. Eine Verlegung der Buchung sei ebenfalls keine Option, da er sich entschlossen habe, ein eigenes Schiff zu kaufen.

LG München I: Kläger bleibt Beweis schuldig

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und erachtete die Klage als nicht begründet. Denn: Im konkreten Fall sei deutsches Recht anwendbar. Ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen bestehe nicht. Trotz Hinweis des Gerichts habe der Kläger kein Beweisangebot dazu unterbreitet, dass die beklagte Chartergesellschaft nicht in der Lage gewesen sei, die Yacht zur Verfügung zu stellen. Zudem sei es ja der Kläger selbst gewesen, „der den Vertrag nicht durchführen wollte“.

Ansteckungsgefahr bei Yachturlaub anders zu beurteilen

Die Ansteckungsgefahr sei bei der geplanten Art von Urlaub anders zu beurteilen, als beispielsweise ein Urlaub in einer großen Hotelanlage. Deshalb bestehe kein Kündigungsrecht. Auch scheide ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB aus. Es handle sich um einen in seiner Person liegenden Grund, wenn der Kläger sich aufgrund der Reisewarnung dazu entschließe, nicht anzureisen. Die Zahlungspflicht bleibe dann bestehen.

Schließlich bestehe auch kein Widerrufsrecht nach den Regeln des Fernabsatzvertrages, da der Chartervertrag unter die Ausnahme nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB falle. Der streitgegenständliche Schiffsmietvertrag sei eine Dienstleistung im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie eine weitere Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen. Das Urteil ist rechtskräftig. (ad)

LG München I, Urteil vom 07.05.2021 – 15 O 13263/20

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Sprunghafter Anstieg bei Elementarschadenversicherungen

Nach Berichten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. haben angesichts der Flutkatastrophe 2021 zahlreiche Immobilienbesitzer eine neue Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Allerdings sind weiterhin noch die Hälfte aller Gebäude ohne diesen Versicherungsschutz.

Die Flutkatastrophe vom Juli hat deutlich mehr Menschen als sonst dazu veranlasst, ihre Häuser vollständig gegen Naturgefahren abzusichern. „Die Versicherer haben im dritten Quartal etwa 400.000 neue Elementarschadenversicherungen bei Wohngebäuden registriert“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim GDV. Üblicherweise sind es nach Angaben des Verbandes in einem Quartal nur 50.000 bis 100.000 neue Verträge. Der Zusatzbaustein deckt auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen mit ab, was bei einer einfachen Wohngebäudeversicherung nicht der Fall ist.

Spitzenwert im Neugeschäft erwartet

Für das Gesamtjahr 2021 geht der GDV nun von einem Spitzenwert bei den Neuabschlüssen für Elementarschadenversicherungen aus. „Wir schätzen, dass am Jahresende rund 50% aller Wohngebäude den Zusatzbaustein haben werden“, sagt Asmussen. Gegenüber Ende 2020 wäre das ein Plus von etwa vier Prozentpunkten. Gleichwohl sei eine Elementardichte von 50% alles andere als zufriedenstellend. „Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der wichtige Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt“, betont Asmussen.

Versicherungspflicht: Ja oder Nein?

Unterdessen kamen am 11./12.11.2021 die Justizminister der Länder zusammen, um über die Einführung einer Pflichtversicherung zu diskutieren. Die Ministerrunde beschloss bei ihrer Herbstkonferenz, dass eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Einführung einer solchen Pflichtversicherung prüfen soll. In der Beschlussvorlage hieß es dazu: Klimamodellen zufolge würden solche Starkregenereignisse wie im Juli in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich an Häufigkeit und Intensität gewinnen. Es stelle sich die Frage, ob man für Naturkatastrophen nicht ein ganz neues Modell der Schadenregulierung brauche. Zuletzt scheiterten entsprechende Bestrebungen 2017 an verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Justizminister der Länder befürchteten damals, dass eine solche Pflicht Grundrechte einschränken könnte – vor allem das Grundrecht des Einzelnen auf Vertragsfreiheit. Denn eine Versicherungspflicht würde Betroffene zwingen, einen Vertrag abzuschließen und für eine Versicherung zu zahlen. Dass eine Versicherungspflicht von der Gesellschaft aber durchaus erwünscht ist, zeigte eine repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale. Darin hatten sich im September 2021 59% der mehr als 1.000 Befragten für eine solche Versicherungspflicht ausgesprochen. Auch eine nach Risiko gestaffelte Prämie zwischen 5 und 50 Euro monatlich halten fast drei Viertel der befragten Eigentümer für angemessen.

Versicherer befürworten freiwillige Lösung

Wie AssCompact bereits berichtete, haben die Versicherer Anfang November hingegen ein Konzept vorgelegt, wie sich die Elementarschadenabdeckung für die rund 8,5 Millionen privaten Hauseigentümer, die noch nicht versichert sind, auch ohne eine Versicherungspflicht rasch erhöhen ließe. „Wir schlagen einen anderen Weg vor als eine Versicherungspflicht“, so Asmussen. „Wenn der Gesetzgeber den Versicherern die Möglichkeit gibt, würden wir alle bestehenden privaten Wohngebäudeversicherungsverträge zu einem Stichtag umstellen. Damit würden Millionen Hausbesitzer automatisch auch den Versicherungsschutz gegen Naturgefahren erhalten – außer der Verbraucher widerspricht aktiv.“ Nach den Vorstellungen des GDV soll diese sogenannte Opt-Out-Lösung in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, das gleichzeitig mehr Präventionsmaßnahmen einschließt und die Klimafolgenanpassung forciert. „Auch die öffentliche Hand muss nachhaltig umsteuern, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten. Ohne konsequente Klimafolgenanpassung wird unsere Gesellschaft gezwungen sein, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterereignisse immer wieder zu durchleben“, erläutert Asmussen weiter.

Juli-Flut bislang schwerste Naturkatastrophe in Deutschland

Die Juli-Flut, die vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu Verwüstungen geführt hatte, ist nach Angaben des GDV mit einem versicherten Schaden von über 7 Mrd. Euro die bislang schwerste Naturkatastrophe in Deutschland. Insgesamt geht der GDV von bis zu 200.000 beschädigten Gebäuden und bis zu 50.000 beschädigten Fahrzeugen aus. (as)

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Photovoltaikversicherung: Neue Kooperation mit neuem Produkt

Der Assekuradeur Top-Ass hat gemeinsam mit dem InsurTech mailo eine Zusammenarbeit bekannt gegeben. Die beiden Unternehmen bieten künftig eine Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen an. Das besondere dabei ist eine inkludierte Absicherung des Wechselrichters.

Der Assekuradeur Top-Ass GmbH reagiert auf die steigende Nachfrage nach gewerblichen Photovoltaikanlagen und bietet dafür gemeinsam mit dem digitalen Gewerbeversicherer mailo künftig ein erweitertes Versicherungsprodukt an. Dabei bietet die inkludierte Absicherung eines Wechselrichters einen einmaligen Vorteil für Gewerbekunden. „Das Leitbild von Top-Ass ist, Versicherungslösungen für Risiken anzubieten, die bisher am Markt von keinem Versicherer gezeichnet werden“, sagt Harald Brand, Geschäftsführer der Top-Ass GmbH.

Neue Versicherungsleistungen

Nach Angaben von Top-Ass zeichnet den Assekuradeur eine langjährige Erfahrung mit der Absicherung von Photovoltaikanlagen aus. „Viele Versicherer haben eine Photovoltaikversicherung im Angebot, aber meines Wissens nach bietet keiner eine sogenannte Wechselrichtergarantie an. Unser Konzept mit mailo bietet hier ein Alleinstellungsmerkmal“, erläutert Brand die Kooperation weiter. Zudem bietet der Tarif eine Ertragsgarantie, um einen möglichen Minderertrag durch schwache Globalstrahlung auszugleichen. Weiter bietet das neue Versicherungsprodukt eine Betreiberhaftpflicht sowie den Zusatzeinschluss von Batteriespeichersystemen und Ladestationen für Elektromobilität. „Das InsurTech mailo wiederum ist bekannt für einfache und schnelle Online-Abschlussstrecken, wir für unsere individuellen Konzepte – deswegen passen unsere beiden Geschäftsmodelle so gut zusammen“, so Brand weiter.

mailo fungiert als Risikoträger und Plattformanbieter

Der Abschluss der Police erfolgt über Top-Ass. Der digitale Gewerbeversicherer mailo wiederum fungiert in der Kooperation lediglich als Risikoträger im Hintergrund und stellt unabhängigen Vermittlern seine technische Plattform im Kontakt mit dem Endkunden zur Verfügung. „Versicherungsmakler können mit uns ihr Geschäftsmodell digitalisieren. Dabei stehen zwei ganz wesentliche Leistungen im Vordergrund: Individuelle White Label-Lösungen mit echter Dunkelpolicierung und der automatisierte Austausch von Bestandsdaten. Top-Ass ist für uns ein Beispiel dafür, wie effektiv und effizient die gemeinsame Erarbeitung unterschiedlicher Konzepte ist. Wir haben es geschafft, eine individuelle Absicherung für Photovoltaikanlagen zu konzipieren, die durch wesentliche Alleinstellungsmerkmale besticht,“ betont Dr. Matthias Uebing, Gründer und Vorstand der mailo Versicherung AG. Daneben kündigte der Top-Ass-Geschäftsführer weitere Projekte und Produktlaunches mit mailo in den nächsten Wochen an. (as)

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Wann ist die eigene VSH ein „Sorglospaket“?

Für Versicherungsmakler ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht. Sie haben aber die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten und Anbietern. Worauf zu achten ist und was VSH-Spezialisten bieten können, hat die Hans John Versicherungsmakler GmbH, selbst Spezialmakler, zusammengestellt.

<p>Wirksames Risikomanagement hat in der Maklerschaft in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Das Outsourcing von Risiken stellt dabei eine wichtige Strategie dar. Zu diesem Zweck vertrauen Makler ihre eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung regelmäßig „Spezialisten“ an – man spricht nicht umsonst davon, dass der Schuster selbst die schlechtesten Leisten hat. Doch worauf gilt es zu achten, um den richtigen externen Ansprechpartner für dieses sensible Thema zu finden? </p><h5>Die Prämie</h5><p>Vielfach legen Versicherungsmakler für ihre eigene Absicherung das Hauptaugenmerk auf eine möglichst günstige Prämie. Dies wird häufig mit der Überzeugung begründet, dass niemals ein Schadenfall eintreten wird. Aus diesem Grund wird die Versicherung auf ein Minimum reduziert: Versicherungssummen sollen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, der Selbstbehalt möglichst hoch sein und optionale Bausteine, für deren Abschluss keine gesetzliche Pflicht besteht, nicht eingeschlossen werden. Eine derartige Strategie ist eher als bewusste Risikoerhöhung denn als -reduzierung zu bezeichnen. Spätestens im Schadenfall muss dies teuer bezahlt werden. Das ist insbesondere deshalb für die Betroffenen tragisch, da sich bedarfsgerechter Versicherungsschutz und günstige Prämien regelmäßig nicht ausschließen.</p><h5>Die Abschlussmöglichkeit</h5><p>Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler ist eine komplexe und beratungsintensive Versicherung. Infolgedessen wird der erforder­liche Beantragungsprozess oftmals als zu umständlich und zeitintensiv angesehen. Der Wunsch nach einfachen Prozessen auch in diesem Bereich ist verständlich, darf jedoch nicht zulasten der Qualität des Versicherungsschutzes gehen. Das Risiko von Deckungslücken bei simplen PDF-Anträgen und Tarifrechnern, die nur für ein Produkt erstellt wurden, ist groß. Die Abfragen orientieren sich meist an der Struktur des jeweiligen konkreten Produkts, nicht jedoch am Bedarf des Ver­sicherungsmaklers. Hilfreicher sind digital gestützte Abschlussmöglichkeiten, die unterschiedliche Ver­sicherer und möglichst alle potenziellen Risiken berücksichtigen. Mit persönlicher Unterstützung und individueller Beratung durch Spezialisten kann und sollte der Makler anhand von „fachlichen Kriterien“ die geeignete Versicherung für seine Bedürfnisse auswählen. </p><h5>Die Versicherungsbedingungen</h5><p>Die Versicherungsbedingungen sind ohne Frage ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Anbieters. Die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) der Versicherer und Besondere Vereinbarungen (B.V.) zu Rahmenverträgen von „Spezialisten“ erweitern den Versicherungsschutz regelmäßig. Versicherungsmakler sollten hierbei grundsätzlich beachten, dass allein der Umfang eines Bedingungswerkes nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aussagt. So enthalten vermehrt Bedingungswerke – wohl auch aus Marketinggründen – eine Vielzahl von lediglich klarstellenden Klauseln, die ohnehin zum versicherten Tätigkeitsbereich zählen. Am Markt übliche „Häkchenvergleiche“ suggerieren sodann in dieser Form nicht existente Unterschiede in den Produkten.</p><p>Stets kritisch gilt es auch im Hinblick auf wohlklingende Garantien und vergleichbare Generalklauseln zu sein. Problematisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass sich die bedingungsseitige Tragfähigkeit eines erhofften oder angepriesenen Versicherungsschutzes regelmäßig erst im Schadenfall offenbart und ein bis dahin vorliegendes trügerisches Gefühl der Sicherheit dann der deckungsrechtlichen Realität weichen muss. Eine regelmäßige Aktualisierung von Klauseln und eine exakte Anpassung des Bedingungswerkes an die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten des Vermittlers lassen sich nicht allein durch Automatismen und „Garantieklauseln“ abbilden. Eine möglichst kollegiale, regelmäßige und fortwährende Beratung und Risikoanalyse bleiben unverzichtbar.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Der Service--><h5>Der Service</h5><p>Der Makler sollte im Zusammenhang mit seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch schnelle Reaktionszeiten, kompetente Unterstützung und Service bei der Beantragung und Verwaltung des Vertrages sowie im Schadenfall von seinem Ansprechpartner erwarten. Mögliche Anbieter sind Pools und Verbände, die Rahmenverträge zur Verfügung stellen, sowie Ver­sicherungsvertreter bzw. Assekuradeure und Versicherungsmakler mit entsprechenden Deckungskonzepten. Einige Aspekte des Serviceumfangs – etwa inwieweit der Versicherungsschutz regelmäßig aktualisiert oder Unterstützung im Schadenfall geboten wird – können bereits durch die Berücksichtigung des jeweiligen Status des Anbieters beantwortet werden. Eine rein vorsorgliche Schadenmeldung an einen Versicherungsvertreter/Assekuradeur wird beispielsweise nicht möglich sein, ohne dass dieser Fall zumindest als Reserve in die Schadenrenta des Versicherers fließen muss. </p><p>Auch der „doppelte Boden“ durch die Betreuung der eigenen VSH durch einen Makler ist grundsätzlich zu beachten: Begeht dieser Spezialmakler eine Pflichtverletzung, so haftet er hierfür dem Vermittler nach den üblichen Maßstäben. Letztlich bleibt festzustellen, dass ohne das Vorhandensein eines breit aufgestellten Service-Dienstleistungsspektrums ein echtes „Sorglospaket“ nicht denkbar ist. Nur über einen hohen Grad an Serviceorientiertheit und fachlicher Kompetenz lässt sich die notwendige Intensität der Betreuung der eigenen VSH dauerhaft in jeder Phase der Vertragslaufzeit gewährleisten. </p><h5>Fazit</h5><p>Es gibt wichtige Aspekte, die bei der Wahl des Ansprechpartners, Dienstleisters oder Partners im Bereich der eigenen VSH zu berücksichtigen sind. Neben den Gesichtspunkten Prämie, Abschlussmöglichkeiten, Versicherungsbedingungen und Service sind natürlich viele weitere Punkte beachtenswert. An dieser Stelle sei nur auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass auch ein verlässlicher und im deutschen VSH-Markt für Vermittler erfahrener Risikoträger gewählt wird, der eine hohe Fach- und Schadenkompetenz hat. </p><p>Für ein „Sorglospaket“ kommt es darauf an, dass die Anforderungen an alle Punkte mindestens gut erfüllt werden. Zu guter Letzt wird auch stets das Berücksichtigung finden, was in unserer Branche so wichtig ist und sie zudem so angenehm macht: der Nasenfaktor. Eine vertrauensvolle Partnerschaft in einem so wichtigen Segment wie der eigenen VSH muss von kollegialer Wertschätzung und Vertrauen getragen werden.</p><h5>Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2021 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-10-2021/65890444&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </h5><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Photobank – stock.adobe.com: Porträtfoto: © Hans John</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/163BDED5-F98E-48A2-BCF0-0372B4DF3D17"></div>

 
Ein Artikel von
Marc Hinrichsen

Don’t stop the music: Ausfallrisiko für Events profitabel versichern

Um die aktuellen Herausforderungen in der Eventbranche zu überwinden, sind das Engagement der Branchenvertreter, der Einsatz agiler Technologien und eine zukunftsorientierte Innovationsumgebung nötig. Paul Mang, Chief Innovation Officer bei Guidewire, erläutert, welche Auswirkungen dies für die gesamte Versicherungsbranche haben kann.

Für Festivalgänger, Musik- und Sportfans ist auch 2021 ein miserables Jahr – fast alle Live-Events wurden wegen der Pandemie abgesagt. Auch Herbst und Winter bringen nur einen kleinen Hoffnungsschimmer. Laut dem Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft werden in diesem Jahr in Deutschland rund 100.000 Shows ausfallen müssen. Die Branche steht vor einer neuen Herausforderung: Wie lassen sich die Ausfälle versichern? Und wie können Lösungsansätze für Versicherer in diesem hochkomplexen Risikoumfeld aussehen?

Musikfans waren schockiert, als Festivals wie das Wacken Open Air, Rock am Ring und Rock im Park auch 2021 wieder abgesagt wurden. Beim Glastonbury Festival, dem legendärsten Event in Großbritannien, wurde bei der Absage sogar ganz deutlich, warum: Es war schier unmöglich, die angemessene Versicherungsdeckung für die Veranstaltungsabsage zu einem vertretbaren Preis zu bekommen.

Noch Anfang 2020 galt die Veranstaltungsbranche als die sechstgrößte Wirtschaftsbranche in Deutschland – mit fast 1,5 Millionen Beschäftigten und rund 130 Mrd. Euro Umsatz. In diesem Jahr wird der Umsatz der Eventbranche voraussichtlich um 98% fallen. Im Mai hat der Bund deshalb einen Kulturfonds in Höhe von 2,5 Mrd. Euro beschlossen, der die Eventbranche mit Ticketzuschüssen und einer Ausfallversicherung für Großveranstaltungen unterstützt (hierfür stehen 600 Mio. Euro bereit).

2020 gehörten Veranstaltungsabsagen infolge der Pandemie zu den häufigsten Versicherungsfällen. Bereits im ersten Quartal 2020 hat beispielsweise die Allianz rund 200 Mio. Euro europaweit für Verluste durch Absagen verzeichnet, während die Liberty Mutual sogar die Hälfte ihrer 529 Mio. US-Dollar an Covid-19-bezogenen Verlusten auf Event-Absagen zurückführt. Wären die Olympischen Spiele in Tokio – die nach Jefferies-Analysten auf etwa 2 Mrd. US-Dollar mit zusätzlich 600 Mio. US-Dollar für die Unterbringung der Gäste versichert sind – auch abgesagt worden, wären die Auswirkungen auf die Versicherung erheblich gewesen.

Es überrascht nicht, dass der Markt für Veranstaltungsausfallversicherungen heute deutlich anders aussieht als noch 2019. Es gibt wenig staatliche Unterstützung, deshalb schließen die Versicherungen in der Regel Stornierungen aufgrund von Pandemien aus. Außerdem wird es immer schwieriger, eine umfangreichere Stornoabdeckung zu erhalten. Die rückläufigen Kapazitäten bedeuten, dass die ohnehin schon hohen Preise für viele potenzielle Versicherungsnehmer zunehmend unbezahlbar werden.

Ausfallversicherungen für Veranstaltungen sind nur die Spitze des Eisbergs

Die Zukunft dieses Versicherungsmarktes ist ein großes Fragezeichen. Preis und Relevanz werden zu wichtigen Parametern, und wenn Versicherer die Antwort nicht parat haben, werden andere Kapitalquellen diese Lücke bald füllen.

Dies betrifft aber noch eine wesentlich breitere Thematik: Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig Versicherungen für Gesellschaft und Wirtschaft im Allgemeinen sind. Vieles, was für den durchschnittlichen Verbraucher selbstverständlich ist, beruht auf einem Versicherungsschutz. Wenn dieser wegfällt, sind die Folgen erheblich.

Auch wenn die Eventbranche vielleicht nur einen kleinen Teil des Versicherungsmarktes ausmacht, steht die Versicherungsbranche insgesamt jedoch vor ähnlichen Herausforderungen. Weltweit gibt es immer komplexere Risiken, von denen viele nicht in die traditionellen Geschäftsmodelle der Versicherer passen – beispielsweise Cyber- oder Reputationsrisiken. Wenn die Versicherungsbranche keine Lösungen findet, wird ihre Relevanz in der modernen Wirtschaft infrage gestellt werden.

Die aktuelle Herausforderung im Veranstaltungsbereich ist deshalb nur die Spitze des Eisbergs – darunter liegt ein viel größeres Problem. Die Branche muss proaktiv an einer Lösung mitwirken, denn es gibt kein Patentrezept. Gefordert sind Kreativität, der Zusammenschluss mit verschiedenen Interessenvertretern und der Einsatz neuer Technologien, um Kapital künftig sinnvoll in diesem Bereich einsetzen zu können.

Mit am Tisch sitzen

Doch wie sieht so ein proaktives Handeln aus? Zunächst ist die Zusammenarbeit mit Regierungen und lokalen Behörden entscheidend. Die Deckung pandemiebedingter Schäden bei Großereignissen wird voraussichtlich eine öffentlich-private Lösung erfordern. Auch Angel Gurría, Generalsekretär der Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) rief die Versicherungsbranche deshalb kürzlich zu proaktiverem Handeln auf. „Wir benötigen dringend die Unterstützung der Versicherungsbranche, um Tools zu entwickeln und Expertise aufzubauen. Das wird uns dabei unterstützen, künftige pandemiebedingte Risiken besser zu steuern und gleichzeitig die Anforderungen an finanzielle Unterstützung durch den Staat zu minimieren“, sagt Gurría.

Eine Lösung zu finden, wird kompliziert und langwierig, aber die Branche muss sicherstellen, mit am Tisch zu sitzen, damit das „private“ Element der Partnerschaft funktioniert und die Versicherungsbilanzen effektiv genutzt werden können.

Zusätzlich sind Investitionen in agile Technologien erforderlich. Damit kann die Versicherungsbranche erschwingliche und relevante Lösungen anbieten. In einer Welt nach der Pandemie werden Versicherer die Versicherten noch genauer unter die Lupe nehmen und sich stärker auf das Gesamtrisiko konzentrieren müssen, das bis vor Kurzem im Veranstaltungsbereich kaum Beachtung fand.

Dank bemerkenswerter Fortschritte bei Cloud-Technologien und Modellierungsansätzen, die relevante Daten effizient erfassen, ist dies nun in großem Umfang möglich. Mit dieser Kombination wird „kontinuierliches Underwriting“ in der Versicherungsbranche möglich: Innerhalb weniger Minuten kann eine Fülle detaillierter Daten auf Abruf bereitgestellt werden. Zudem können Underwriter Risiken über den gesamten Lebenszyklus einer Police verfolgen.

In Kooperation mit EventAssec bietet Hiscox seit letztem Jahr eine Spezialversicherung für Risiken von digitalen Veranstaltungen in Deutschland an. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein hochanalytischer Ansatz Innovationen in einem schwierigen Markt freisetzen kann. Es dient auch als Warnung für Mainstream-Versicherer, wie schnell agilere Akteure Marktlücken füllen können.

Vernetzte Versicherungen

Obwohl es notwendig ist, mehr Daten und neue Analysen zur Lösung komplexer Risikoprobleme einzusetzen, reicht das nicht aus. Die Versicherungsbranche muss auch dafür sorgen, diese Daten effizient im gesamten Versicherungsnetzwerk zu nutzen – nur so können neue Angebote mit Mehrwert entstehen.

Diese „vernetzten Versicherungen“ benötigen optimierte Datenstandards, einen verstärkten Datenaustausch und bessere Systeme für den Datenfluss zwischen Unternehmen. Versicherer und Makler investieren heute in die Nachverfolgung und Pflege eigener Daten sowie den Zugriff auf externe Daten, anstatt eine stärker vernetzte Plattform zu entwickeln, um kreative Lösungen für schwierige Herausforderungen zu schaffen.

Es existieren bereits Lösungen, die Versicherer dabei unterstützen, die Leistung in einem bestimmten Markt zu bewerten und mit diesen Datenstandards und dem Datenaustauch ihre Ergebnisse zu verbessern. Gefragt ist jedoch eine breitere gemeinschaftliche Lösung, um Nettogewinne auf dem gesamten Markt zu erzielen.

Wie die Bilanz für Event-Veranstalter und Versicherer am Jahresende aussehen wird, ist noch ungewiss. Klar ist, dass die Versicherungsbranche diverse Möglichkeiten hat, zu reagieren und den Markt zu verändern.

Da die Welt immer komplexere Risiken hervorbringt, ist es essenziell, dass die Versicherungsbranche einen Weg findet, positiv darauf zu reagieren. Die heutige Herausforderung im Bereich der Veranstaltungsabsagen ist nur ein Beispiel für mögliche Entwicklungen, aber es werden noch zahlreiche weitere Herausforderungen entstehen.

Bild: © bluedesign – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Paul Mang

Welche Versicherer Marktanteile gewonnen oder verloren haben

Die Allianz bleibt mit deutlichem Abstand Marktführer unter den Erstversicherern. Es gibt aber Wettbewerber, die aufholen. Auch sonst verschieben sich die Marktanteile und damit die Positionen in der Rangliste. Genaue Auskunft gibt eine aktuelle Analyse.

Erneut hat das Kölner Institut für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste, KIVI GmbH, die Marktanteile im deutschen Erstversicherungsmarkt untersucht. Die Analysten untersuchten dabei Anbieter mit einem Prämienumsatz von über 50 Mio. Euro, was 264 Gesellschaften und einen Marktanteil von fast 98% ergibt. Der Betrachtungsraumzeitraum ist das Jahr 2020.

Allianz vorne, R+V steigt auf

Laut Analyse führt nach Gesamt-Bruttoprämieneinnahmen auf Konzernebene die Allianz-Gruppe mit deutlichem Abstand und mit einem Marktanteil von 19,75% das Feld an. Dahinter folgt das Aggregat der öffentlich-rechtlichen Versicherer (10,44%). Die R+V schafft es vom fünften auf den dritten Platz (6,35% Marktanteil) und verweist die Generali (6,06%) auf Platz vier und die Ergo auf den fünften Platz (5,60%).

Die R+V kann damit bei den Marktanteilen am meisten wachsen. Das Institut weiß aber auch zu berichten, dass die Allianz den höchsten Marktanteilsverlust verbuchen musste. Einen Rückgang erlebt auch die Ergo.

Auf Platz 6 landet mit einem Zuwachs die Debeka, auf Platz 7 die Axa. Wie in der letzten Analyse belegt die Talanx-Gruppe, allerdings mit Einbußen, Platz 8. Die KIVI-Analysten heben zudem hervor, dass die HanseMerkur beachtlich zulegen und ihren Marktanteil auf 1,10% erhöhen konnte. In der Rangliste bedeutet dies Platz 21.

Den Grund für die zahlreichen Veränderungen bei den Marktanteilen nach Bruttoprämieneinnahmen kennen die Analysten ebenfalls: Sie führen sie auf den jeweiligen „Appetit der Gesellschaften auf Einmalprämien“ zurück.

Die Top 10 (Marktanteil in Klammern)
  1. Allianz (19,75%)
  2. Öffentlich-Rechtliche Versicherer (10,44%)
  3. R+V (6,35%
  4. Generali (6,06%)
  5. ERGO (5,60%)
  6. Debeka (5,02%)
  7. AXA (4,82%)
  8. Talanx (3,94%)
  9. HUK-Coburg (3,55%)
  10. Zurich (2,57%)

Quelle: Auszug Marktanteilsstatistik 2020 der Erstversicherer, KIVI GmbH

Zur Erhebung

Die Erhebung der KIVI GmbH zu den Marktanteilen der Erstversicherer kann käuflich erworben werden. Die Analyse erfolgte auf Spartenebene – Leben, Kranken, Sach/Unfall – und darüber hinaus aggregiert über die Sparten auf Ebene der Versicherungsgruppen/-konzerne. Nähere Informationen zum Erwerb können per Mail an info@kivi-online.de erfragt werden. (bh)

 

Schadenschätzung für Flutkatastrophe nun bei 7 Mrd. Euro

Die Versicherer korrigieren die Schadenschätzungen für die Unwetterfront „Bernd“ weiter nach oben. Der GDV geht mittlerweile von Versicherungsschäden von 7 Mrd. Euro aus. „Bernd“ wird damit zur bislang schadenreichsten Naturkatastrophe in Deutschland.

Die versicherten Schäden der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, verursacht von der Unwetterfront „Bernd“, sind höher als ursprünglich angenommen. „Wir rechnen jetzt mit Versicherungsschäden von rund 7 Mrd. Euro”, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. Erste Schätzungen kurz nach dem Ereignis lagen noch bei 4 bis 5 Mrd. Euro, kurz danach wurden diese aber schon auf 5,5 Mrd. Euro erhöht.

Nach Angaben des GDV entfallen rund 6,5 Mrd. Euro auf Wohngebäude, Hausrat und Betriebe sowie rund 450 Mio. Euro auf Kraftfahrzeuge. Aktuell gehen die Versicherer von etwa 250.000 Schadenfällen aus – rund 200.000 an Häusern, Hausrat und Betrieben und bis zu 50.000 an Kraftfahrzeugen.

Schadenreichste Naturkatastrophe in Deutschland
Schadenschätzung für Flutkatastrophe jetzt bei 7 Mrd. Euro

Die Sturzflut ist die historisch schadenreichste Naturkatastrophe in Deutschland, teilt der GDV des Weiteren mit. Die Schäden liegen über denen der Hochwasser im August 2002 (4,75 Mrd. Euro) und im Juni 2013 (2,25 Mrd. Euro) sowie des Orkans „Kyrill“ (3,6 Mrd. Euro). Die Werte sind zum besseren Vergleich jeweils hochgerechnet auf aktuelle Versicherungsdichte und Preise. „Zusammen mit den hohen Hagelschäden im Frühsommer zeichnet sich ab, dass 2021 für die Versicherer eines der teuersten Naturgefahrenjahre überhaupt wird“, erklärt Asmussen.

Nicht alle Schäden versichert

Dabei liegen die tatsächlichen Unwetterschäden noch weit über den aktuellen Schätzungen, da bei Weitem nicht alle Gebäude gegen alle Naturgefahren versichert sind. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46% den Schutz vor weiteren Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser.

Lesen Sie auch: Flutkatastrophe: Versicherer zahlen 700 Mio. Euro an Vorschüssen

Bild: © mbruxelle – stock.adobe.com

 

die Bayerische: „Meine-eine-Police“ mit nachhaltigen Leistungen

Die Allgefahrenpolice „Meine-eine-Police“ der Versicherungsgruppe die Bayerische bündelt seit 2016 bis zu sieben Komposit-Bausteine in nur einem Vertrag. Jetzt umfasst sie auch nachhaltige Leistungen in den Bereichen Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude.

Die Versicherungsgruppe die Bayerische ergänzt ihr Produktportfolio sukzessive um ökologische Leistungen und hat ihre Allgefahrenpolice Meine-eine-Police dahingehend überarbeitet. Diese umfasst nun nachhaltige Leistungen in den Bereichen Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude ohne Mehrbeitrag. Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender der BA Bayerische Allgemeine Versicherung AG, kommentiert: „Damit schaffen wir eine komfortable Lösung insbesondere für Familien, die in Einfamilienhäusern wohnen und einen umfassenden und bestmöglichen Versicherungsservice wünschen. Um Lücken im Versicherungsschutz zu minimieren, binden wir bereits bestehende Versicherungen auch fremder Anbieter von Beginn an in den Versicherungsschutz ein.“

Die nachhaltigen Leistungen in den Bausteinen Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude umfassen im Schadenfall beispielsweise die Übernahme von Mehrkosten von bis zu 20% des Anschaffungswerts für nachhaltig produzierte Bodenbeläge, Farben, Möbel, Kleidung oder Haushaltsgeräte der höchsten Energieeffizienzklasse. Außerdem sind Wandladestation/Wallbox für Elektroautos im Carport oder der Garage ebenso mitversichert wie ehrenamtliche Tätigkeit, unentgeltliche Freiwilligenarbeit oder nebenberufliche Tätigkeit aufgrund eines ökologischen oder sozialen Engagements. Auch artgerecht gehaltene Bienenvölker, Bienenstöcke sowie Rankhilfen für Nutzpflanzen, Kräuter, Obst- und Gemüsepflanzen sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Bestleistungs-, Innovations- und Besitzstandsgarantie

Die Bayerische bietet in ihrer neuen Meine-eine-Police auch verschiedene Garantien wie die Bestleistungsgarantie. Diese gewährleistet den leistungsstärksten Schutz von allen Produkten der Bayerischen in den Bereichen Haftpflicht, Hausrat, Glas und Wohngebäude. Mit der Innovationsgarantie bzw. dem Bedingungsupdate profitieren Kunden automatisch von allen künftigen Leistungsverbesserungen. Zudem sorgt die Besitzstandsgarantie für Hausrat und Haftpflicht dafür, dass alle Leistungsvorteile aus dem vorherigen Vertrag für den Kunden erhalten bleiben.

Zudem enthält das Bündelprodukt einen neuen Rechtsschutztarif. Dieser umfasst neben einer unbegrenzten Deckungssumme auch eine persönliche Rechtsberatung zu einem Rechtsproblem nach drei schadenfreien Jahren und optional einen erweiterten Strafrechtsschutz.

„Meine-eine-Police“ seit 2016 auf dem Markt

Die „Meine-eine-Police“ der Bayerischen kam erstmalig 2016 auf den Markt und bündelt bis zu sieben Komposit-Bausteine in nur einem Vertrag. Drei feste Bausteine sind Privathaftpflicht-, Hausrat- und Glas-Versicherung, die Kunden teilweise noch ergänzen können. Zum Beispiel mit der Tierhalterhaftpflicht für Hundehalter oder Reiter. Auf Wunsch hinzuwählbar sind zudem Versicherungen für Wohngebäude, Unfall und Rechtsschutz sowie der Endlich-Mobil-Baustein, mit dem gerade Familien mit jugendlichen Kindern einen enormen Vorteil genießen, wenn diese erstmalig ein eigenes Auto versichern wollen.

Veränderte oder neue Risiken müssen nur einmal pro Jahr angezeigt werden, sind aber sofort mitversichert. Schafft sich ein Kunde beispielsweise unterjährig ein Haustier an, muss er dies erst im Rahmen des jährlichen Risikochecks der Bayerischen melden. (ad)

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Flutkatastrophe: Debatte um Elementarschadenschutz als Pflicht

Das Ausmaß der Schäden infolge der Flutkatastrophe ist noch kaum absehbar. Mit einer aktuellen Schadenschätzung sei laut GDV noch in dieser Woche zu rechnen. Politiker fordern die Pflicht zur Elementarschadenversicherung, einen anderen Weg schlagen Verbraucherschützer vor.

Deutschland kämpft gegen die Folgen der Unwetter, noch ist das Ausmaß der Schäden nicht abzusehen. „Die schrecklichen Folgen von Starkregen und Hochwasser in weiten Teilen Deutschlands berühren mich tief, sind erschütternd und in ihrem Ausmaß nur schwer zu ertragen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V., Jörg Asmussen, in einem Statement. „Meine Gedanken sind bei den Betroffenen; bei denen, die Angehörige und Freunde verloren haben und denen, die um Ihr Haus sowie Hab und Gut bangen.“ Die Versicherungsbranche werde alles tun, um pragmatisch und effizient zu helfen.

Schadenschätzung voraussichtlich noch in dieser Woche

Der GDV geht davon aus, dass sich das Jahr 2021 mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zu einem der schadenträchtigsten seit 2013 entwickeln könnte. Bereits im Juni hätten Starkregen und Hagel für einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Mrd. Euro gesorgt, so Asmussen. Noch ist das gesamte Ausmaß der Schäden der Flutkatastrophe nicht abzusehen. Mit einer aktuellen Schadenschätzung sei laut GDV voraussichtlich noch in dieser Woche zu rechnen. Auf die Versicherer dürften immense Belastungen zukommen. Bereits jetzt ist in Medienberichten die Rede davon, dass die Flutkatastrophe im Westen der Republik zu den teuersten Naturkatastrophen der vergangenen 20 Jahre in Deutschland zählen könnte.

Umdenken erforderlich: Bauvorschriften an Klimafolgen anpassen

Zugleich ruft der GDV zum Umdenken auf, denn eine Klimafolgenanpassung komme vielerorts zu kurz. Die Versicherer fordern, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht entsprechend anzupassen, um künftige Schäden zu verhindern. Der überwiegende Teil der Bebauungspläne sei zu einer Zeit beschlossen worden, als viele wissenschaftliche Erkenntnisse zu Extremwetterlagen und Klimawandel noch nicht vorlagen. „Hier gilt es umzusteuern, sonst setzt sich eine Spirale aus weiteren Katastrophen und steigenden Schäden in Gang, die erst teuer und irgendwann unbezahlbar wird“, warnt Asmussen.

Versicherer fordern von Politik mehr Unterstützung bei der Aufklärung

Zugleich bekräftigte der GDV die hohe Bedeutung von Aufklärung und Prävention, um Elementarrisiken auch künftig versichern zu können. Die Versicherer würden alles dafür tun, um Menschen über Gefahren von Extremwetterereignissen zu informieren. An die Bundesregierung adressiert ist die Forderung nach einem bundes­weiten Online-Naturgefahrenportal, in dem entsprechende Informationen gebündelt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sowie nach begleitenden Informationskampagnen.

Rufe nach einer Pflichtversicherung

Immer wieder wurde in der Vergangenheit über eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung diskutiert. So werden auch jetzt die Rufe wieder laut. Gegenüber MDR AKTUELL kündigte Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach, der auch Vorsitzender der Justizministerkonferenz der Länder ist, an, er wolle sich bundesweit für eine Pflichtversicherung stark machen. Für die nächste Sitzung der Justizminister im November wolle er einen entsprechenden Vorschlag vorbringen. Wie Malu Dreyer, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, mitteilte, hätten die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz beschlossen, die Frage zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen Bedingungen eine verpflichtende Elementarschadenversicherung möglich sei. Der Sachverhalt sei „rechtlich kompliziert“.

Verbraucherschützer mit Bedenken und anderem Vorschlag

Zum Thema Elementarschadenversicherung hat sich aktuell auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Wort gemeldet und politische Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe gefordert. In einem Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, heißt es: „Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophe führt erneut vor Augen, wie sehr die Schäden durch den Klimawandel für Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmen. Als Schutzmaßnahme gegen Unwetter empfiehlt der vzbv eine Elementarschadenversicherung. Eine unmittelbare Pflichtversicherung wäre allerdings ein hoher Eingriff in die Grundrechte.“ Stattdessen plädiert der vzbv dafür, das Prinzip einer Allgefahrendeckung nach dem Beispiel Großbritanniens im Gesetz zu verankern. „Damit hätten Verbraucher das Recht, dass beispielsweise ihre Häuser zunächst gegen alle Risiken abgesichert wären. Sie können aber auch einzelne Risiken abwählen“, so Müller weiter.

Die Versicherer sehen die Verbraucherschützer somit in der Pflicht, bezahlbaren Versicherungsschutz anzubieten. Führt dieser Weg aber innerhalb von zwei Jahren nicht zum gewünschten Ergebnis einer höheren Verbreitung der Elementarschadenversicherung, halten auch die Verbraucherzentralen die Einführung der Pflicht notwendig.

Insolvenzverwalter: Insolvenzantragspflichten für Flutopfer aussetzen

Derweil hat der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) auf die schwierige insolvenzrechtliche Situation durch die jüngste Flutkatastrophe hingewiesen. Für Unternehmen stelle sich die Frage der Insolvenzantragspflicht, wenn die Geschäftstätigkeit nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Als Lösung spricht sich der VID für eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Der Verband schlägt eine vergleichbare gesetzliche Regelung vor wie bei der Flutkatastrophe im Jahr 2016.

„Das Letzte, was Unternehmen und Unternehmer jetzt gebrauchen können, ist eine Diskussion um bestehende Insolvenzantragspflichten. Daher sollte der Gesetzgeber, trotz der parlamentarischen Sommerpause, die Insolvenzantragspflicht so schnell wie möglich aussetzen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Wichtig ist nicht nur, dass die staatlichen Hilfen so schnell wie möglich bei den betroffenen Unternehmen ankommen, sondern, dass die Unternehmer auch, frei von etwaigen insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken, einen Versuch des Neustarts planen können“, so Niering weiter. (tk)

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