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Newcomer im Kompositgeschäft: Wie Maklermarkt überzeugen?

Das Berliner Unternehmen Alteos wurde 2018 gegründet, entwickelt Versicherungslösungen und ist im Maklermarkt mit einer Hausratversicherung gestartet. Die AXA-Tochter fragt sich, warum sich digitale Anbieter bisher im Maklermarkt nicht durchsetzen konnten, und erklärt, was es selbst besser machen will.

Ein Artikel von Dr. Sebastian Sieglerschmidt, CEO der Alteos GmbH

In den vergangenen Jahren hat eine Reihe von jungen Unternehmen versucht, im Maklermarkt im Kompositgeschäft Fuß zu fassen. Viele von ihnen bezeichnen sich als InsurTechs und wollen den „verstaubten Versicherungsmarkt“ mithilfe neuester Technologien verändern. Ein Ziel ist es auch, einfache und kundenfreundliche Produkte in kürzester Zeit auszurollen. Der Autor denkt dabei an Start-ups wie Lemonade, Wefox, Coya oder Neodigital, aber auch Ableger etablierter Versicherungen wie Adam Riese (W&W) oder Proneo (Concordia).

Mittlerweile ist die Aufbruchstimmung jedoch einer gewissen Ernüchterung gewichen. Trotz aller Versprechungen und kerniger Marketing-Botschaften konnte kaum einer der neuen Spieler den Maklermarkt im nennenswerten Umfang erobern. Aber warum ist das so? Bei näherer Beleuchtung lassen sich verschiedene Gründe dafür feststellen.

Vernünftige Produktkalkulation

Makler haften für eine professionelle Beratung im Sinne ihrer Mandanten. Daher sind solide und nachhaltige Finanzen sowie eine vernünftige Produktkalkulation bei den angebotenen Versicherungsunternehmen unabdingbar. Start-ups dagegen müssen ihre Investoren vor allem durch viele Abschlüsse und schnell wachsende Kundenzahlen beeindrucken. Eine intensive Beschäftigung mit dem Produkt inklusive ordentlicher Prämienkalkulation bleibt dabei nicht selten auf der Strecke.

Bei einem neuen Anbieter kostete beispielsweise die Vollkasko-Deckung für einen Luxus-SUV mit einem Neupreis von weit über 200.000 Euro bei Markteinführung der neuen Kfz-Tarife ungefähr so viel wie die Versicherung eines VW Golf. Solche Unprofessionalitäten machen unter Maklern schnell die Runde und zerstören Vertrauen in die neuen Anbieter.

Service und Seriosität

Weiterhin ist die Beharrlichkeit von bestehenden Systemen nicht zu unterschätzen. Neue Produkte und Anbieter sind aus Maklersicht zunächst unbeschriebene Blätter. Ausführliche und langfristig angelegte Kommunikationsmaßnahmen sind daher besonders wichtig. Anbietervorstellung, Produktschulungen, Messeauftritte und nicht zuletzt einfach Zeit spielen eine nennenswerte Rolle, damit Makler neue Angebote in ihre Empfehlungen aufnehmen. Für das Vertrauen in einen neuen Anbieter ist es auch wichtig, dass auf eine professionelle Art und Weise kommuniziert wird. Sich in Guerilla-Manier bei der Hausmesse eines Maklerpools einzuschleichen, mag zwar für die „jungen Wilden“ unter den Start-ups ein Weg sein, ein paar unternehmensinterne Erfolgsgeschichten zu produzieren, ist für den guten Ruf im Maklermarkt aber sicher nicht förderlich.

Integration in die Abläufe des Maklerbetriebs

Schließlich ist es für Makler wichtig, dass sich neue Anbieter in bestehende Abläufe eingliedern. Self-Service-Portale oder proprietäre Schnittstellen klingen vielleicht für Start-up-Investoren schick. Für die meisten Makler bedeutet diese Art der Digitalisierung aber einfach nur Mehrarbeit. Bei hunderten Anbietern, mit denen Makler zusammenarbeiten, möchte sich niemand ständig neue Login-­Daten merken und sich immer wieder mit neuen Benutzeroberflächen und Prozessen befassen, wenn es beispielsweise um eine einfache Schadenmeldung oder Adressänderung geht.

Bei einigen neuen Versicherern müssen Kunden ein Login erstellen, um über eine gesonderte Weboberfläche an ihre Versicherungsdokumente zu kommen. Anschließend werden diese Kunden dann vom Versicherer direkt mit Werbung bespielt – nicht unbedingt ein maklerfreundliches Vorgehen.

Langfristiges Engagement

Die Alteos GmbH geht das anders an und hat dabei einen langfristigen Ansatz. Als Tochter des deutschen AXA-Konzerns mit Sitz in Berlin ist das Unternehmen vor wenigen Wochen mit einer auf den Maklermarkt spezialisierten Hausratversicherung gestartet. Weitere Kompositprodukte sollen folgen. Als erst 2018 gegründetes Unternehmen muss es sich zwar auch erst beweisen, hat aber als Neuling im Maklermarkt den Vorteil, aus den Fehlern der Vorgänger lernen zu können. Produktseitig kann Alteos bereits jetzt, kurz nach Markteintritt, einiges an Aufmerksamkeit und Verkaufsinteresse auf sich ziehen: In den relevanten Vergleichsprogrammen landet die Hausratversicherung von Alteos zuverlässig auf den besten Plätzen.

Maklerfreundliche Faktoren

Vor dem Start hat Alteos erst einmal zugehört: Makler haben genaue Vorstellungen, woran es bei den bestehenden Angeboten noch fehlt. Gerade bei einfachen Prozessen, zuverlässiger und schneller Datenlieferung in die Maklerverwaltungsprogramme und guter Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon scheinen die meisten Versicherer, nicht nur Neo-Carrier, Nachholbedarf zu haben. Hier liegt der Fokus für Alteos. Und eine Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses wird bei Maklern auch immer gerne gesehen. Als Tochterunternehmen eines großen Konzerns genießt Alteos außerdem einen gewissen Vertrauensbonus und ist nicht darauf angewiesen, den Anforderungen von Wagnis­kapitalgebern gerecht zu werden.

Alteos legt Wert auf hohe Qualitätsstandards in der Erreichbarkeit, beste Produkte sowie zuverlässige und einfache Prozesse. Wichtig für den Erfolg – gerade bei neuen Anbietern – sind darüber hinaus verständliche, hilfreiche Informationen zum Produkt und den Abläufen, die stets aktuell gehalten und den Maklern leicht verfügbar gemacht werden. Zeichnet sich ein junges Unternehmen dann noch durch maklerfreundliche Digitalisierung aus, die keine Mehrarbeit bedeutet, sollte der Gewinnung von Marktanteilen nichts mehr im Wege stehen.

Zu Autor und Unternehmen

Dr. Sebastian Sieglerschmidt ist seit Gründung CEO der Alteos GmbH. Zuvor hat der Digitalisierungsexperte Allianz X, den Venturing-Arm der Allianz, aufgebaut.

Alteos ist eine 100%-ige Tochter der AXA. Ein Geschäftsfeld von Alteos ist Embedded Insurance, zum Beispiel in den Bereichen E-Bikes, Hörgeräte und Elektronik. Für den Eintritt in den Maklermarkt konzipierte Alteos eine Hausratversicherung in sieben Tarifabstufungen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2022, S. 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © takasu – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Sebastian Sieglerschmidt

NRW und Rheinland-Pfalz mit höchsten Unwetterschäden

2021 haben die deutschen Versicherer laut GDV das höchste Schadenaufkommen ihrer Geschichte verzeichnet. Grund hierfür ist das Extremwetterereignis „Bernd“, das vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für hohe Schäden sorgte.

Mit Schäden von 12,7 Mrd. Euro war 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr für die Versicherer. So lautet das Fazit der Naturgefahrenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die veröffentlichte und nach Bundesländern differenzierte Bilanz erfasst dabei versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen. Auf die Sachversicherung entfiel dabei das Gros von 11,0 Mrd. Euro, die verbleibenden 1,7 Mrd. Euro betrafen die Kfz-Versicherung – AssCompact berichtete bereits. Damit steht 2021 an der Spitze der teuersten Naturgefahrenjahre für die Versicherer, resümiert der GDV. Es folgt das Jahr 1990 mit der Orkanserie „Daria“, „Vivian“ und „Wiebke“ (11,5 Mrd. Euro) und 2002 mit dem August-Hochwasser und verheerenden Stürmen (11,3 Mrd. Euro). Zum besseren Vergleich sind die Werte jeweils hochgerechnet auf aktuelle Versicherungsdichte und Preise. Der langjährige Mittelwert pro Jahr beträgt 3,8 Mrd. Euro.

Juli-Sturzflut verursacht hohe Schäden

Mit 8,2 Mrd. Euro ist der größte Teil der Versicherungsschäden auf die Sturzflut Bernd im vergangenen Sommer entfallen, heißt es im Presseschreiben. Betroffen von der Unwetterfront „Bernd“ waren vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern und Sachsen richtete Starkregen schwere Schäden an. Daher ist es auch wenig verwunderlich, dass diese Bundesländer vergleichsweise hohe Schadensummen verzeichneten.

 

NRW und und Rheinland-Pfalz mit höchsten Unwetterschäden

 

„Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit einer Schadensumme von 5,5 Mrd. Euro Schaden – gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 3,0 Mrd. Euro“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, die regionale Verteilung der Schadensummen. Die Sturzflut habe erneut gezeigt, wie verwundbar wir seien und wie wichtig flächendeckender Hochwasserschutz sei, gab Asmussen zu Bedenken. Denn: Laut GDV-Angaben summierten sich alleine im von den Unwettern stark betroffenen Ahrtal die Schäden auf rund 2 Mrd. Euro. In den Stadtstaaten Bremen und Berlin sowie im nordöstlichsten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verlief 2021 hinsichtlich der Schäden durch Naturgefahren verhältnismäßig ruhig ab (siehe Grafik oben).

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden weiterhin wenig verbreitet

Nach wie vor besitzen nach GDV-Angaben nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland den Schutz vor Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Daher ist die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden Gegenstand einer kontroversen Debatte. Während sich der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) klar für eine Pflicht ausspricht – AssCompact berichtete –, sehen GDV und auch die Verbraucherzentralen die Einführung einer Pflicht kritisch – auch darüber berichtete AssCompact. Fragt man dagegen die Hausbesitzer, spricht sich mit 79% der Befragten eine übergroße Mehrheit der Immobilieneigentümer für eine Versicherungspflicht gegen Elementargefahren aus, wie eine aktuelle Studie des Vergleichsportals Verivox bescheinigt. Nur 16% sind demnach gegen eine gesetzliche Pflichtversicherung. (as)

Für Hausbesitzer bietet der GDV hier einen Naturgefahren-Check für den Wohnstandort.

Lesen Sie auch: Quo vadis, Elementarschadenversicherung?

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Alteos überarbeitet HörgeräteSchutz

Die AXA-Tochter Alteos hat die Struktur ihres HörgeräteSchutzes erweitert und bietet die Absicherung nun in den drei Tarifen Verlustschutz, Komfortschutz und Komplettschutz an. Der Vertrieb erfolgt in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern.

Das Berliner InsurTech Alteos, eine AXA-Tochter, bietet seinen HörgeräteSchutz ab sofort in drei Tarifen an, mit denen der Versicherungsschutz noch enger an die individuellen Bedürfnisse der Endverbraucher angepasst werden kann: Der HörgeräteSchutz setzt sich nun aus den Tarifen Verlustschutz, Komfortschutz und Komplettschutz zusammen.

Ersatzgerät via Express-Versand

Sämtliches Zubehör, das beim Kauf eines Hörgeräts erworben wird, ist automatisch mitversichert, inklusive der Otoplastiken. Verlust und Diebstahl werden von allen Tarifen abgedeckt. Komfort- und Komplettschutz schützen darüber hinaus vor Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden, Bedienungsfehlern, Produktionsmängeln und vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte. Auch auf Reisen sind Alteos-Versicherungsnehmer abgesichert und erhalten ein Ersatzgerät via Express-Versand, falls das eigene Hörgerät verloren geht oder beschädigt werden sollte. Der Komplettschutz-Tarif sorgt zusätzlich für eine Schadenübernahme ohne Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit. Mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren wird der komplette Versorgungszeitraum bis zur nächsten Krankenkassenleistung abgedeckt. 

Bei Totalschaden oder Verlust des Hörgerätes können Alteos-Kunden sich außerdem auf eine transparente Zeitwertstaffelung verlassen. Bei Wahl des Verlust- und Komfortschutzes wird der volle Kaufpreis innerhalb des ersten Jahres ersetzt, bei Wahl des Komplettschutzes sogar innerhalb der ersten drei Jahre. Danach beträgt der Zeitwertabzug 10% pro Jahr, lediglich im letzten Jahr ist der Zeitwertabzug höher und liegt bei 20% vom vorherigen Jahr. 

Vertrieb in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern

Vertrieben wird der Alteos HörgeräteSchutz in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern. Die Partnerschaften basieren auf einem Tippgebersystem. Die Akustiker wählen vorab, ob sie pro verkaufter Versicherungspolice 0, 10, oder 20% Tippgeber-Vergütung erhalten möchten. Alteos erstellt innerhalb von zehn Minuten für alle Shop-Partner jeweils eine individualisierte Website, über die der HörgeräteSchutz schnell und einfach online abgeschlossen werden kann. Den Vertragsabschluss, das Vertragsmanagement sowie die Schadenregulierung übernimmt der Versicherungsanbieter dabei selbst. (ad)

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INTER erweitert „bessergrün“ um Photovoltaikversicherung

Die INTER hat ab sofort eine nachhaltige Photovoltaikversicherung im Programm. Kunden können damit nicht nur ihre Solaranlagen absichern, sondern einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, da für jeden Neuvertrag eine Lizenzgebühr in die Finanzierung ökologischer Projekte fließt.

Gemeinsam ökologische und soziale Verantwortung zu übernehmen ist das Ziel der bessergrün GmbH. An diesem nachhaltigen Marktplatz ist die INTER bereits seit 2019 beteiligt. Nach dem Startschuss im Oktober 2021 mit drei Krankenzusatzversicherungen und der Jagdhaftpflichtversicherung ergänzt die INTER das Angebot nun um eine Photovoltaikversicherung. Diese kann ab sofort in der Variante „bessergrün“ abgeschlossen werden.

Die Photovoltaikversicherung der INTER schützt Kunden vor den finanziellen Schäden bei Reparatur oder Wiederaufbau ihrer Photovoltaikanlage. Gleichzeitig können sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, denn für jeden Neuvertrag entrichten die Partner der bessergrün GmbH eine Lizenzgebühr, die in die Finanzierung ökologischer Projekte fließt – z. B. zur Wiederaufforstung geschädigter Wälder. Darüber hinaus werden die Beiträge der Kunden in nachhaltige Kapitalanlagen investiert. Die Variante „bessergrün“ kann ab sofort über alle Vertriebswege abgeschlossen werden. (ad)

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SHB erweitert vertriebliche Ausrichtung

Neben Leistungsverbesserungen in der SBS-Top Multirisk-Police für das Lebensmittelhandwerk und im Privathaftpflichttarif SHB-Exklusiv 2022 hat der Spezialversicherer SHB auch seine Abschlussstrecken ausgebaut: Nun gibt es auch bei Unfall und Haftpflicht eine umfassende digitale Kommunikation.

Der Spezialversicherer SHB Allgemeine Versicherung VVaG erweitert neben seiner SBS-Top Multirisk-Police für das Lebensmittelhandwerk nun auch seine vertriebliche Ausrichtung auf Privatkunden im Maklermarkt. Die Abschlusstrecken auf der Homepage www.shbversicherung.de sind dazu komplett überarbeitet worden: Für das Neugeschäft gibt es nun auch im Bereich der Unfallversicherung und der Haftpflichtversicherung eine umfassende digitale Kommunikation.

Unfallversicherung mit Erste-Hilfe-Baustein

Die Unfallversicherung hat über den Erste-Hilfe-Baustein Assistance-Leistungen inkludiert. So gibt es z. B. hauswirtschaftliche Hilfeleistungen (Erledigung von Einkäufen, Wäscheservice und Wohnungsreinigung), personenbezogene Hilfeleistungen (Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Fahrdienste, Grundpflege für die Dauer von bis zu 21 Stunden pro Woche, 24 Stunden Pflege- und Hausnotruf), Familienhilfe (Kinderbetreuung und -versorgung, Mobilitätsleistung für die Kinder, Familienhilfe-Plan) und sonstige Hilfeleistungen wie Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Pflegeplatzgarantie und Gartenpflege.

PHV grundlegend überarbeitet

Im März hat die SHB zudem ihre private Haftpflichtversicherung (PHV) grundlegend überarbeitet: Bei der Versicherungssumme kann der Kunde zwischen 20 und 60 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden wählen. Der Privathaftpflichttarif SHB-Exklusiv 2022 bietet zahlreiche Leistungsverbesserungen.

Rund um Fahrzeuge sind nun beispielsweise folgende Leistungen inkludiert: Be- und Entladeschäden, Schäden beim Öffnen der Kfz-Tür, Schäden durch Reinigungs- und Pflegearbeiten am Kfz, Übernahme von Vermögensschäden durch SFR-Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko-Versicherung, Übernahme der Vollkasko-SB bei einem mit dem Kfz von privaten Dritten verschuldeten Unfall. Bei den beiden letztgenannten Leistungen gilt es allerdings, spezielle Bedingungen zu beachten.

Vermögensschäden und Allmählichkeitsschäden sind im neu gestalteten Tarif SHB-Exklusiv 2022 nun ebenso enthalten wie die Prüfung der Haftpflichtfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion), die Erfüllung berechtigter Ansprüche und die Neuwertentschädigung innerhalb von zwölf Monaten ab Kauf über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Auch der Verlust von Kfz- und Tresorschlüsseln und die jeweiligen Folgeschäden sind abgesichert.

Des Weiteren enthält der Tarif spezielle Opferhilfe, in deren Rahmen psychologische Betreuung, Unterstützung bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, Schadensersatzansprüche aus Verstößen gegen das AGG, rechtliche Unterstützung (Erstberatung) in Schadenfällen und besondere Unterstützung in Konfliktsituationen (Mediation) gewährt werden. (ad)

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Welche Anbieter von E-Bike-Versicherungen am besten abschneiden

Radeln mit Elektromotorunterstützung ist in, nicht nur in Zeiten steigender Spritpreise. Doch mit dem E-Bike-Boom steigen auch die Unfallgefahren. Und da die Räder immer wertvoller werden, lohnt sich auch ein detaillierter Blick auf die Versicherungen, die es für Pedelec und Co. derzeit am Markt gibt. ServiceValue hat gemeinsam mit FOCUS das Angebot von 25 Versicherern unter die Lupe genommen. Acht erhalten ein sehr gutes Gesamturteil.

Nicht erst seit den exorbitant ansteigenden Spritpreisen und wegen Prioritätenverschiebungen infolge der Corona-Einschränkungen erfreuen sich E-Bikes immer größerer Beliebtheit. Egal ob mit Trittunterstützung bis 25 oder 45 km/h – die Fahrräder mit Elektromotor liegen voll im Trend. Mit weniger körperlicher Anstrengung und ohne Spritkostenbelastung einen größeren Radius erschließen zu können, hat allerdings auch seinen Preis: Wurden 2018 laut Zweirad-Industrie-Verband noch im Durchschnitt 735 Euro in ein neues Fahrrad investiert, waren es 2020 bereits 1.279 Euro, Tendenz steigend.

Tödliches Unfallrisiko für E-Bike-Fahrer dreimal höher als mit dem herkömmlichen Rad

Was allerdings mit mehr E-Bikes im Straßenverkehr auch zunimmt, sind die Risiken: Laut der aktuellen Allianz Zweirad-Sicherheitsstudie sind die Unfallrisiken für Zweiradfahrer in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. In Deutschland sterben aktuell fast zwei Fünftel der Verkehrsopfer als Zweiradfahrer, 2001 war es noch ein Viertel. Bei den Schwerverletzten stieg der Anteil von einem Drittel auf die Hälfte. Im Jahr 2020 gab es 983 getötete und 28.460 schwerverletzte Fahrradfahrer und Nutzer von E-Scootern und motorisierten Rädern. Zwar sind bei Letzteren der Allianz-Studie zufolge auch die Mofa-, Moped- und Motorradfahrer mit eingerechnet, dennoch führen die Studienautoren den rasanten Anstieg der Unfälle auch auf den E-Bike-Trend zurück. Und was die Folgen der Unfälle angeht, ergibt die Studie, dass bei den Fahrradopfern jeder dritte Getötete der Nutzer eines Elektrofahrzeugs ist. Das Risiko, bei einem Unfall tödlich zu verunglücken, ist nach Berechnungen des Allianz Zentrum für Technik (AZT) für Fahrradfahrer mit E-Bike gegenüber dem herkömmlichen Rad im langjährigen Mittel dreimal höher. Und dies gilt laut Allianz nicht nur bei Senioren, sondern auch bei jüngeren Radfahrern.

Das bieten die Versicherer

Doch auch ohne Personenschäden steigen die Risiken mit einem E-Bike. Und so hat die ServiceValue GmbH gemeinsam mit dem FOCUS vor dem Hintergrund höherer Kosten für den Zweiraderwerb 25 E-Bike-Versicherer unter die Lupe genommen und einer Wettbewerbsanalyse unterzogen. Kunden haben dafür mehr als 1.800 Urteile zu 20 Service- und Leistungsmerkmalen abgegeben.

Ammerländer punktet in allen Teilbereichen

Ein sehr gutes Gesamturteil für ihre E-Bike-Versicherung erhalten im aktuellen Ranking Ammerländer, ERGO, HDI, SV SparkassenVersicherung, Waldenburger Versicherung, Wertgarantie, wgv und Zurich (in alphabetischer Reihenfolge.) Dahinter platzieren sich sechs Unternehmen mit dem Gesamturteil „gut“ und weitere elf Gesellschaften.

Die Teildimensionen Produktangebot und Preis-Leistungs-Verhältnis wurden genauso untersucht wie die Teildimensionen Kundenbindung, Kundenservice und Kundenkommunikation. Jede Teildimension wird detailliert anhand von bis zu sieben verschiedenen Bewertungskriterien betrachtet. So fällt beispielsweise in die Teilkategorie Produktangebot die genaue Untersuchung von Angebotsvielfalt und Transparenz der Produkte und Leistungen eines Versicherers. Ebenso wird analysiert, wie es um Diebstahlschutz, Deckungs- und Leistungserweiterungen bestellt ist und wie umfangreich bzw. international der Versicherungsschutz gestaltet ist.

Verbindlichkeit der Aussagen gut, Websitequalität ausbaufähig

Verbindliche, verständliche und umfangreiche Aussagen der Versicherung zu ihren Angeboten und Produkten sind hingegen die Kernpunkte für eine ausgezeichnete Kundenkommunikation – insbesondere im Falle einer notwendigen Schadenabwicklung. Ein weiterer Faktor für die Bewertung in dieser Teildimension sind aber auch die Informationen, die auf der Website, möglichst ohne langes Suchen, zur Verfügung gestellt werden. Bei der Verbindlichkeit ihrer Angaben konnten laut ServiceValue viele Versicherungen punkten. Ausbaufähig sei dagegen oft die Qualität der Website, die viele Kunden nutzen, um sich eventuell schon vor einem ersten Gespräch einen Überblick über das Angebot zu verschaffen.

Das Gesamtergebnis im Ranking berechnet sich als ungewichteter Mittelwert aller Teildimensionen. Diese ergeben sich als ungewichteter Mittelwert aus den jeweiligen einzelnen Bewertungskriterien. Die Auszeichnung „gut“ erhalten alle Unternehmen, die über dem Mittelwert liegen. Unternehmen, die wiederum über dem Durchschnitt der mit „gut“ bewerteten Unternehmen liegen, erhalten ein „sehr gut“.

Was die Teildimension Produktangebot angeht, punkten neben der Ammerländer, die ein „sehr gut“ in allen Teildimensionen erreicht, vor allem ARAG, ERGO, HDI, SIGNAL IDUNA, SV SparkassenVersicherung, Wertgarantie und Zurich. In der Teildimension Kundenservice tun sich vor allem ERGO, SV SparkassenVersicherung, Waldenburger, Wertgaranie, wgv und Zurich besonders hervor. In Sachen Kundenkommunikation sind ERGO, HDI, hepster, SV SparkassenVersicherung, Wertgarantie und wgv „sehr gut“. Und auch das Preis-Leistungs-Verhältnis betreffend tun sich neben der Ammerländer ERGO, HDI, SV SparkassenVersicherung, Waldenburger und Wertgarantie besonders hervor. (ad)

Weitere Informationen zur Studie „E-Bike-Versicherungen 2022“ gibt es hier.

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Diskobetreiberin haftet für rutschige Tanzfläche

Die Betreiberin einer Diskothek muss dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. Dazu gehört es auch, dass die Tanzfläche regelmäßig von einem Disko-Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen und Scherben kontrolliert wird. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt.

Eine Diskobesucherin, die am Rand der Tanzfläche auf einer Getränkepfütze ausgerutscht ist, hat sich beim Sturz Knochenbrüche am Sprunggelenk und am Schienbeinkopf zugezogen. Infolgedessen musste sie über zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt und mehrfach operiert werden.

Erste Instanz weist Klage der Krankenversicherung ab

In der ersten Instanz vor dem Landgericht Mosbach war die Klage der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die die Schadensersatzansprüche der verletzten Diskobesucherin in Höhe der von ihr erbrachten Versicherungsleistungen übergegangen sind, noch abgewiesen worden. Die dagegen eingelegte Berufung hatte jetzt aber vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) vollumfänglich Erfolg: Das OLG hat die Betreiberin der betreffenden Diskothek im Neckar-Odenwald-Kreis zur Erstattung von Behandlungskosten und Krankengeld in Höhe von rund 37.000 Euro verurteilt.

Um nicht in Haftung genommen zu werden, hätte die Betreiberin der Diskothek beweisen müssen, dass sie ausreichende Anordnungen zur Kontrolle und Reinigung des Tanzbodens getroffen hatte und diese am Unfalltag auch praktiziert wurden, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, weil beispielsweise das Getränk erst nach einem kurz zuvor durchgeführten Kontrollgang auf den Boden gelangt war.

OLG: Anweisungen an den „Chef-Springer“ sind nicht ausreichend

Diesen Anforderungen genügten im vorliegenden Fall laut OLG jedoch bereits die dem „Chef-Springer“ als verantwortlicher Kontrollperson erteilten Anweisungen nicht. Der „Chef-Springer“ dieser Disko war nämlich lediglich dazu angehalten, sich von einer Bühne aus einen Überblick über die Tanzfläche zu verschaffen, ohne diese jedoch selbst zu betreten. Hierdurch konnten bei einer gut besuchten Tanzfläche die Einzelheiten des Fußbodens aber gar nicht erkannt werden. Die Diskobetreiberin hatte nach Darstellung des OLG also die sich für die Gäste beim Tanzen ergebenden Gefahren nicht in zumutbarer Weise gering gehalten.

Der Senat hat dazu wörtlich ausgeführt: „Das kann zwar nicht bedeuten, dass ständig ein Mitarbeiter mit einem Bodenwischer über die Tanzfläche läuft, um Getränkepfützen oder Scherben zu beseitigen, eine effektive Kontrolle des Fußbodens in gewissen Zeitabständen ist jedoch notwendig.“ Das gelte insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Diskobetreiberin die Mitnahme von Getränken auf die Tanzfläche zuließ und deshalb mit dem Verschütten von Flüssigkeiten während des Tanzens gerechnet werden musste.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung steht der verurteilten Diskobetreiberin aber die Beschwerde zum BGH offen. (ad)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2022 – 7 U 125/21

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Ofenabriss: Schornsteinfeger schuldet keinen Schadensersatz

Ein Schornsteinfegermeister, der einen Kachelofenbesitzer nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass sein veralteter Ofen im Katastrophenfall auch ohne Abriss oder Nachrüstung eingeschränkt weiter genutzt werden könnte, hat keine Pflichten verletzt. Es bestehe daher laut LG München kein Amtshaftungsanspruch.

Weil er der Meinung ist, sein Bezirkskaminkehrermeister habe ihn falsch beraten, hat ein Kaminofenbesitzer rund 7.000 Euro Schadensersatz gefordert. Der Schornsteinfeger habe ihn lediglich darauf hingewiesen, dass sein im Jahr 1994 errichteter Kachelofen zum 31.12.2020 außer Betrieb genommen oder nachgerüstet werden müsse. Er habe ihn aber nicht darüber informiert, dass der Ofen im Katastrophenfall auch ohne Nachrüstung weiter genutzt werden könne.

Hätte er über diese zumindest eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit Bescheid gewusst, hätte er seinen Kachelofen als „Schmuckstück“ behalten und kein Geld für einen neuen Ofen ausgegeben, argumentiert der Kläger. Da er nun aber seinen bisherigen Kachelofen durch einen neuen Ofen ersetzen habe lassen, um bei Heizungsausfall weiterhin über eine Wärmequelle zu verfügen, fordert er den Ersatz der Nachrüstkosten von seinem Kaminkehrer.

Das Landgericht München I (LG) hat die Klage jedoch abgewiesen und kommt zu dem Ergebnis, dass der Bezirkskaminkehrermeister bei seiner Beratung keine Pflicht verletzt habe.

Der Hinweis, dass der im Jahr 1994 errichtete Kachelofen entweder zum 31.12.2020 außer Betrieb zu nehmen oder nachzurüsten sei, da er nicht die Anforderungen an die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfülle, war laut LG nicht fehlerhaft. Darüber hinaus war der Schornsteinfeger in konkreten Fall nicht verpflichtet gewesen, gegenüber dem Ofenbesitzer auf die Möglichkeit des Notbetriebes im Katastrophenfall hinzuweisen. Denn hierfür habe er nach der Überzeugung des Gerichts vom Kläger im Gespräch keinerlei Anhaltspunkte bekommen. Der Kläger habe insbesondere auch nicht nachgefragt, was Außerbetriebnahme bedeute.

Das Gericht verkenne dabei nicht, dass Auskünfte, die ein Beamter erteilt, dem Stand seiner Kenntnismöglichkeiten entsprechend sachgerecht d. h. vollständig, richtig und unmissverständlich sein müssten, sodass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren könne. Aber auch unter Berücksichtigung dieses Maßstabs sei die Auskunft des Kaminkehrers im konkreten Fall vollständig, richtig und unmissverständlich gewesen.

Dem Kläger sei durch den Abriss des vorhandenen Kamins und der Errichtung eines neuen Kamins zudem kein Schaden entstanden. Denn auch bei entsprechend erteilter Auskunft hätte er entweder den vorhandenen Kachelofen nicht mehr uneingeschränkt weiter nutzen können oder er hätte trotzdem den geltend gemachten Schadenbetrag für die Nachrüstung aufwenden müssen. Entsprechend sei seine Vermögenslage nun genauso, wie sie mit der geforderten Auskunft gewesen wäre. In keinem Fall hätte der Kläger einen uneingeschränkt betriebsbereiten Ofen ohne die Zahlung von ca. 7.000 Euro erhalten. Im Gegenteil: Bei Erstattung der geforderten Zahlung würde der klagende Kachelofenbesitzer unzulässig bereichert, da er besser dastehen würde als ohne schädigendes Ereignis, so das LG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (ad)

LG München I, Urteil vom 23.03.2022 – 5 O 4553/21

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Terrorversicherung: Wirtschaft für Verlängerung der Staatsgarantie

Vor drei Jahren hat die damalige Bundesregierung die Staatsgarantie für den Terrorversicherer EXTREMUS bis Ende 2022 verlängert. Die Wirtschaft hofft auf eine weitere Verlängerung und wünscht sich eine frühzeitige Klärung.

In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium sprechen sich der GVNW als Interessensvertretung der versicherungsnehmenden Wirtschaft und der BDI als Spitzenverband der deutschen Industrie für eine Verlängerung der Staatsgarantie für den Terrorversicherer EXTREMUS AG aus.

EXTREMUS stellt für Schäden durch Terrorismus bei Großrisiken eine Jahreskapazität von 2,52 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Staat legt hier eine Garantie von 6,48 Mrd. Euro oben drauf und stockt damit auf 9 Mrd. Euro auf. So erhalten Unternehmen und Institutionen einen Versicherungsschutz im Rahmen der Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung bis zu einer Gesamtsumme von 25 Mio. Euro. Gegründet wurde EXTREMUS infolge der Terroranschläge vom 11.09.2001 in den USA.

Gefahr unzureichender Versicherungskapazitäten

Die Wirtschaftsvertreter fürchten nun, dass EXTREMUS bei Wegfall der Garantie vonseiten des Bundes den Geschäftsbetrieb kurzfristig einstellen müsste. Damit wäre auch der Abschluss von Terrorversicherungen kaum mehr möglich, da einzelne Versicherer nicht genügend Versicherungskapazitäten für Terrorrisiken zur Verfügung stellen könnten. Oder die Policen würden sehr teuer werden, was in einem harten Industrieversicherungsmarkt den Druck auf die Wirtschaft noch erhöhen würde. Viele Unternehmen würden sich dann keine Terrorversicherung mehr leisten können oder wollen.

Verbände hoffen auf frühzeitige Entscheidung

Die beiden Verbände GVNW und BDI plädieren aber nicht nur für die Fortsetzung der öffentlich-privaten Partnerschaft, sondern drängen auch zur Eile. Die deutschen Unternehmen wünschten sich Planungssicherheit und sollten nicht wie bei der letzten Verlängerung zu lange warten müssen. Dem Brief an das Ministerium ist zu entnehmen, dass sich damals einige Unternehmen gezwungen gefühlt haben, vorzeitig zu reagieren und schlechteren Schutz im Ausland einzukaufen. (bh)

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Württembergische: Eines der besten Jahre in bald 200-jähriger Geschichte

Die Württembergische erzielte 2021 ein dreifaches Marktwachstum in der Schaden-Unfall-Versicherung und ein deutliches Plus im Lebenbereich. Des Weiteren setzt der Versicherer seine Strategie, die unter anderem von Digitalisierung und Nachhaltigkeit geprägt ist, weiterhin mit vollem Tempo um.

Ein Interview mit Zeliha Hanning, Vorstandsvorsitzende der Württembergische Versicherung AG
Frau Hanning, 2021 war Ihr erstes Jahr als Vorstandsvorsitzende. Können Sie uns schon etwas zum Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres sagen?

Wir sind mit dem Jahr 2021 sehr zufrieden, die genauen Zahlen legen wir Ende März 2022 vor. Natürlich gingen die Coronavirus-Pandemie und die hohe Belastung aus den Elementarschäden nicht spurlos an uns vorbei. Doch unsere vorsichtige Risikostrategie mit einer vorausschauenden Rückversicherungsquote hat sich auch bei den Unwetterschäden bewährt. Auch die KUBUS-Marktuntersuchung 2021 bestärkt uns auf unserem aktuellen Weg: Beim Berater-NPS der KUBUS-Marktuntersuchung belegt die Württembergische erstmals Platz 1, beim Service-NPS erreicht sie Platz 2 und beim Unternehmens-NPS Platz 5.

Auch vertrieblich stehen wir für 2021 sehr gut da. Konkret bedeutet dies etwa für den Maklermarkt in Komposit eine Steigerung von 15,6% und in Vorsorge um 11,3% zum Vorjahr. Für dieses Ergebnis sind wir dankbar und auch die aktuellen Tendenzen lassen uns über alle Vertriebswege hinweg positiv und mit klarer Wachstumsfantasie auf das aktuelle Jahr blicken. Unser gutes Ergebnis ist das Resultat von stark gefragten Produkten sowie dem Fokus auf profitables Wachstum und Kostendisziplin. Wir setzen unsere Strategie weiterhin mit vollem Tempo um.

Im Lebenbereich ist dies insofern interessant, als der Höchstrechnungszins deutlich gesenkt wurde. Wird die private Altersvorsorge in dem Jahr das Sorgenkind?

Sorgenkind? Nein, davon sind wir weit entfernt, 2021 lief der Vertrieb im Lebengeschäft bestens. Mit Blick auf 2022 sollte man die Begriffe Garantie und Sicherheit nicht verwechseln. Hohe Garantien bedeuten einen hohen Anteil sicherer Kapitalanlagen und zu einem niedrigen Teil chancenreiche Kapital­anlagen wie beispielsweise Aktienfonds. Häufig wird diese nominale Berechnung dann als hohe Rendite verstanden. Über einen längeren Zeitraum muss das Risiko allerdings als realer, inflationsbereinigter Wert betrachtet werden.

Hier zeigt sich, dass hohe Garantien zwar das Risiko aus den zufälligen Schwankungen des Aktienmarktes reduzieren, aber das Risiko erhöhen, das aus der Inflation resultiert. Damit sind im aktuellen Zinsumfeld niedrigere Garantieniveaus auch für sicherheitsorientierte Menschen bedarfsgerechter als hohe. Trotz der aktuellen Senkung des Höchstrechnungszinses sind wir also auf einem guten Weg und können die Renditechancen, die sich hieraus ergeben, sehr gut in die Anlagestrategien für unsere Kundinnen und Kunden einbinden.

Nachhaltigkeit wird im Leben­bereich eine immer größere Rolle spielen. Aber auch auf Unternehmensseite müssen sich Versicherer und Maklerbetriebe dem Thema widmen. Was sind Ihre Pläne?

Nachhaltigkeit ist inzwischen nicht mehr nur ein klimatisches, gesellschaftliches und rechtliches Erfordernis, sondern auch ein unmittelbares Kundenbedürfnis. Ebenfalls muss die soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Gesamtgesellschaft bewertet werden. Als Antwort darauf verankern wir Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte, die sogenannten ESG-Kriterien, stärker im Versicherungsgeschäft.

Produktseitig sind gerade unser Genius und die BasisRente stark in einer nachhaltigen Anlagestrategie verankert. Das ermöglicht unseren Kundinnen und Kunden eine grüne, renditestarke Möglichkeit in der privaten Altersvorsorge. Auf dieser soliden Basis wollen wir aufbauen und unseren Teil der Verantwortung für künftige Generationen übernehmen.

Das Thema ist auch mit regulatorischen Anforderungen verbunden. Sehen Sie das als Problem, etwa auch auf Beratungsseite?

Grundsätzliche Probleme kann ich nicht erkennen. Natürlich ist die neue Nachfragepflicht für Lebensversicherungsanlageprodukte, um die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen, ein Aspekt, der fachkundig in die Beratung einfließen wird. Und auch die Neuerungen bei MiFID und den IDD-Richtlinien erfüllen wir. Studien zufolge wünschen sich über 80% der Kundinnen und Kunden bereits jetzt nachhaltige Anlagemöglichkeiten. Dies begrüßen wir als nachhaltiger Versicherer selbstverständlich.

Die Württembergische fokussiert sich auf den Mittelstand, ist aber im Grunde breit aufgestellt. Ist das in Zeiten steigender Anforderungen ein Vor- oder ein Nachteil, etwa auch im Maklermarkt?

Ich sehe es klar als Vorteil. Unser Anspruch ist es, sowohl unsere Privat- als auch unsere Firmenkunden bestmöglich abzusichern und wir haben gut ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten, die ihr Handwerk verstehen. Wir sind davon überzeugt, dass mittelständische und kleine Unternehmen einen verlässlichen Partner – einen Fels in der Brandung – benötigen, der selbst weiß, was es heißt, Mittelstand zu sein. Daran richten wir alles aus.

Umgesetzt in die Praxis heißt das zum Beispiel, dass wir uns sehr detailliert mit der individuellen Situation unserer Mittelstandskunden auseinandersetzen, das Lebenswerk von Unternehmerinnen und Unternehmern verantwortungsvoll absichern sowie einfache und nachvollziehbare Produkte anbieten. Wir erarbeiten für den Mittelstand maßgeschneiderte Lösungen. Wir beraten persönlich und umfassend und gehen auf alle für ein Mittelstandsunternehmen relevanten Risiken ein.

Steht also weiterhin das Firmenkundengeschäft im Fokus?

Unser Firmenkundengeschäft werden wir ganz klar weiterhin ausbauen. Die hohe Bedeutung wird auch durch unsere Ressortaufteilung im Kompositbereich seit Anfang des Jahres deutlich: Mit einem eigenen Ressort für das Firmenkundengeschäft, zu dem auch die Schaden-Sparte gehört, können wir uns noch stärker auf die Anforderungen der einzelnen Firmenkundinnen und -kunden konzentrieren.

Auch im Bereich Vorsorge haben wir uns seit Anfang des Jahres neu aufgestellt und eine fachliche Trennung der Vertriebsdirektionen in Leben und Kranken vorgenommen, um gerade in der bAV und bKV die Beratung noch persönlicher gestalten zu können. Wir sehen aber zudem, gerade im Maklermarkt, hohes Potenzial im Privatkundengeschäft und werden über unsere Digitalmarke Adam Riese hier einen neuen Vertriebsschwerpunkt legen.

Versicherer – auch Ihr Haus, wie gerade genannt – gründen digitale Marken. Ist das ein Erfolgsmodell?

Grundsätzlich bauen wir unsere Expertise in allen Vertriebskanälen und Sparten aus. Ende 2021 zählten wir rund 220.000 zufriedene Kundinnen und Kunden bei Adam Riese und damit bereits 26% mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen sprechen für sich. Die Nachfrage nach digitalen Produkten wächst immer weiter und wir erfüllen diese mit passgenauen, einfachen und verständlich aufbereiteten Produkten. Besonderer Vorteil ist die schnelle, vollständig digitale Bearbeitung von der Policierung bis zum Schadenprozess.

Auch profitiert die gesamte W&W-Gruppe von den Erfahrungswerten neuer, zukunftsweisender Projekte. Schon heute können wir beispielsweise eine KI-gestützte Risikoprüfung von Hunderassegruppen mittels Bilderkennungstool für die Auswahl der passenden Haftpflichtversicherung anbieten.

Herausforderungen bei Ihren Vertriebspartnern gibt es neben den schon genannten viele andere. Nachwuchssorgen gehören etwa dazu. An welchen Stellen können Sie heute als Versicherer noch unterstützen, ohne in das Unternehmertum des Maklers einzugreifen?

Unseren Vertriebspartnerinnen und -partnern stehen wir als Unternehmen und auch persönlich mit unseren Maklerbetreuerinnen und -betreuern jederzeit verlässlich zur Seite. Sie bieten für sie und ihre Kundinnen und Kunden weiterhin den besten Support. Eins ist jedoch klar: Digitalisierung wird immer mehr zunehmen. Daher bauen wir auch unsere digitalen Prozesse und Anbindungen stetig aus und können mit Adam Riese innovative, digitale Privatkundenprodukte bereitstellen. Unsere hochqualifizierten Kolleginnen und Kollegen im Firmenkundenbereich liefern dazu den passenden fachlichen Rückhalt.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 03/2022, S. 28 f., und in unserem ePaper.

Bild: © MH – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Zeliha Hanning