Die neue VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT
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Private Haftpflicht
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<p>Ende Oktober bringt die ARAG mit dem ARAG Hausrat-Schutz und dem ARAG Haftpflicht-Schutz zwei neu überarbeitete Produkte auf den Markt. Mit den Leistungserweiterungen orientieren sich beide Produkte des Düsseldorfer Versicherers nach eigenen Angaben noch näher am Kundenbedarf.</p><p>Eine der Neuerungen stellt der personenbezogene Schutz dar. Die ARAG zahlt nun bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Krankschreibung beispielsweise nach einem Feuer-Schaden in der Premium-Variante je verletzter Person bis zu 2.000 Euro. Sollte der ARAG-Kunde Opfer einer Gewalttat werden und Anspruch auf Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz haben, verdoppelt die ARAG diese bis 50.000 Euro. Bei einfachem Diebstahl zahlt die ARAG in der Premium-Variante auch bei elektronischen Geräten. Sportgeräte, wie beispielsweise Skier, Pferdesattel oder die Golfausrüstung, werden üblicherweise dauerhaft außerhalb der Wohnung untergebracht und fallen damit aus dem Versicherungsschutz. In der Premium-Variante ist das künftig nicht mehr der Fall.</p><h5>Schutz bei Handwerkerleistungen und Wohnungsübergabe</h5><p>Bonitätschecks für Handwerker oder Mieter sind in allen Produktvarianten enthalten. Für Mieter und Vermieter gleichermaßen bedeutsam ist die Rechtssicherheit bei der Übergabe einer Wohnung. Die ARAG übernimmt in der Premium-Variante die Kosten eines Dienstleisters, der den Kunden auf diesem Weg begleitet – bis zu zweimal pro Jahr – egal, ob beim Ein- oder Auszug. Bei Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern oder den Nachbarn steht den Kunden der ARAG die telefonische Rechtsberatung rund um die Uhr zur Verfügung. Auch eine Konfliktlösung mittels Mediation ist versichert, um einem Rechtsstreit vorzubeugen.</p><h5>Stark mit dem ARAG Haftpflicht-Schutz</h5><p>Die Versicherungssumme wurde mit 50 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden in der Premium-Variante angehoben. Gleichzeitig verzichtet die ARAG in dieser Produktlinie auf abweichende Selbstbeteiligungen für einzelne Leistungen, die sogenannten Sub-Selbstbeteiligungen. Darüber hinaus wurde der versicherte Personenkreis erweitert: Im neuen ARAG Haftpflicht-Schutz sind jetzt auch im Haushalt lebende Enkel und pflegebedürftige Personen in Pflegeeinrichtungen, sofern sie vorher in häuslicher Gemeinschaft lebten, mitversichert.</p><h5>Mehrwert für Bauherren</h5><p>Zudem sind auch Neubauten eingeschlossen. Kann der Schadenverursacher nicht zahlen, ersetzt die sogenannte Forderungsausfalldeckung den Haftpflichtschaden. Passend hierzu ist nun in der Komfort- und Premium-Variante Schadensersatz-Rechtsschutz enthalten. Selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten, beispielsweise als DJ oder Haushaltswarenverkäuferin, sind jetzt in der Premium-Variante bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro abgesichert. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/4AC75994-44AD-4C30-ABA4-EF214D4FA4E2"></div>
<p>Laut einer Unternehmensmitteilung hat DOMCURA im Zuge der Produktinnovationen Impulse aus dem Markt in die Tat umgesetzt. Erstmals kann der Versicherungsschutz in den neuen Konzepten nicht nur in den bekannten Ausprägungen Komfort- und Top-Schutz, sondern auch in einer Leistungsstufe Standard abgeschlossen werden. Diese richtet sich an den preisorientierten Kunden. </p><p>Eine Neuerung im Rahmen der Hausratversicherung ist neben zahlreichen weiteren Leistungserweiterungen der Baustein „Vollkasko-Versicherungsschutz“ für Fahrräder und Pedelecs. In der Privathaftpflichtversicherung profitieren Kunden ab sofort von der Erhöhung etlicher Entschädigungsgrenzen bis zur Deckungssumme und der Mitversicherung von Personenschäden untereinander. Die neuen Premium-Deckungskonzepte werden den Vermittlern auf unterschiedlichen Vertriebswegen zugänglich gemacht. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7228FD51-66D5-4D96-974D-129DEFAE4125"></div>
<p>Für Versicherte, die sich künftig für den Tarif Prima Plus mit Sorglos-Paket entscheiden, ist die Höchstleistungs-Garantie mitinbegriffen. Durch diese sind Leistungserweiterungen anderer Anbieter automatisch über den SLP-Haftpflichtschutz mitversichert. Auch dann, wenn diese bisher nicht im Versicherungspaket enthalten waren. Darüber hinaus wurde der Versicherungsschutz in diesem Tarif für elektronischen Datenaustausch und Internetnutzung (bis zu 20 Mio. Euro), für Immobilienbesitzer sowie bei Schlüsselverlust ergänzt. Europaweit mitversichert sind vermietete Ferienhäuser, kleine Mehrfamilienhäuser (bei Selbstnutzung einer Wohneinheit bis maximal drei Wohneinheiten) und Öltanks (ohne Begrenzung des Fassungsvermögens). Neben fremden privatgenutzten Schlüsseln sind im Tarif Prima Plus zusätzlich beruflich überlassene Schlüssel des Arbeitgebers oder Schlüssel von Dritten eingeschlossen.</p><h5>Neue Leistungen im Tarif Prima</h5><p>Auch der Tarif Prima wurde erweitert: Die Deckungssumme beträgt bereits im Basistarif 10 Mio. Euro. Mitversichert sind u. a. Schäden durch deliktsunfähige Personen und Kinder (bis zu 5.000 Euro), Mietsachschäden inklusive Schäden an Gebäuden und Grundstücken (bis zu 10 Mio. Euro) und der Schlüsselverlust von fremden privatgenutzten Haus- und Wohnungsschlüsseln (bis zu 15.000 Euro). Im Zeitalter digitaler Medien gewinnt die Absicherung bei elektronischem Datenaustausch und der Internetnutzung zunehmend an Bedeutung. Künftig umfasst der Versicherungsschutz deshalb auch diesen Bereich (bis zu 1 Mio. Euro). (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5EDBC5AA-E6A1-4F53-AA3F-D3702E8B1D6C"></div>
<p>Die Haftpflichtschäden sind in den letzten Jahren geringer als erwartet ausgefallen. Dadurch hat sich die Profitabilität der Versicherer trotz sinkender Preise für Haftpflichtrisiken verbessert, wie die jüngste sigma-Studie von Swiss Re erläutert. Das schwache Wirtschaftswachstum war einer der Hauptgründe für die geringen Haftpflichtschäden. Neue Risiken und ein stärkeres Wirtschaftswachstum werden jedoch höhere Schäden nach sich ziehen, was die Nachfrage nach Haftpflichtversicherungen wieder beleben sollte. </p><p>So wird der Studie zufolge eine Reihe technologischer, sozialer und regulatorischer Entwicklungen in naher Zukunft die Haftpflichtschäden ansteigen lassen. Cyberrisiken und die Haftpflicht im Zusammenhang mit neuen Technologien wie Fracking und selbstfahrende Autos werden größere Bedeutung erlangen. Reformen des Haftpflichtrechts in einigen Märkten haben sich positiv auf die Schadenhöhe ausgewirkt, doch sind dies laut Swiss Re einmalige Effekte, welche die weitere Zunahme von Haftpflichtschäden nicht bremsen werden. Die Assekuranz ist zudem besorgt über potenzielle Risikokumulationen. Danach multiplizieren sich die versicherten Schäden eines einzelnen Ereignisses über mehrere Unternehmen, Länder, Branchen und Geschäftssparten hinweg.</p><h5>Rückkehr auf Vorkrisenniveau</h5><p>Wirtschaftliche und soziale Faktoren wie geringe Inflation, eine mäßige Zunahme der Löhne, Reformen des Haftpflichtrechts und eine günstige Entwicklung der Gesundheitskosten haben dazu geführt, dass die Haftpflichtschäden seit 2008 tiefer ausgefallen sind als erwartet. Langfristig jedoch steigen die Haftpflichtforderungen in der Regel rascher an als das Wirtschaftswachstum. Swiss Re erwartet daher, dass die Schäden auf den üblichen Wachstumspfad zurückfinden, was wiederum die Nachfrage nach Haftpflichtversicherungen antreiben wird. </p><p>Nicht mehr benötigte Rückstellungen für Vorjahresschäden haben in den letzten Jahren die Profitabilität der Versicherer gestützt. Nehmen Haftpflichtschäden wieder stärker zu, kommen diese Rückstellungen bzw. Reserven unter Druck. Eine beschleunigte Auflösung von Reserven im Falle von hohen Schäden könnte die Profitabilität bereits existierender Versicherungsbestände erodieren. Haftpflichtrisiken einzuschätzen und die Prämien dafür zu bestimmen, ist angesichts ihrer langfristigen Natur eine Herausforderung, da die Schadensregulierung oft erst viele Jahre nach Versicherungsabschluss erfolgt. Swiss Re empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Assekuranz müsse ihr versicherungstechnisches Fachwissen nutzen, um ihre Preisgestaltung zu optimieren. Zudem müsse sie aufgrund der langfristigen Natur ihres Geschäfts und des steigenden Schadenaufwands ihre Kapitalstärke erhalten. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AE1025AB-221E-4D29-927D-7BA91B7882DF"></div>
<h5>Pecunia TV</h5><p>Pecunia ist ein TV-Magazin, dass sich ausschließlich mit Finanz- und Versicherungsthemen beschäftigt. Die Ausstrahlung erfolgt in Nordrhein-Westfalen und Online-Medien. Zur Zielgruppe gehören Verbraucher, aber auch Versicherungsvermittler aus der Branche. Gründer und Moderator des Formats ist Versicherungsmakler Dirk Magnuzki. Alle 14 Tage erscheint eine neue Sendung, die auch auf AssCompact online veröffentlicht wird.</p><p>Sehen Sie sich die Sendung <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/pecunia-%E2%80%93-das-finanz-und-v…; target="_blank" >hier</a> an.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA0101ED-9F2C-4833-8892-71B36CEE813F"></div>
<h5>Pecunia TV</h5><p>Pecunia ist ein TV-Magazin, das sich ausschließlich mit Finanz- und Versicherungsthemen beschäftigt. Die Ausstrahlung erfolgt in Nordrhein-Westfalen und Online-Medien. Zur Zielgruppe gehören Verbraucher, aber auch Versicherungsvermittler aus der Branche. Gründer und Moderator des Formats ist Versicherungsmakler Dirk Magnutzki. Alle 14 Tage erscheint eine neue Sendung, die auch auf AssCompact online veröffentlicht wird.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/49381A46-837D-4608-A6A1-A780E3C221A6"></div>
<p>Nach eingehender Prüfung sieht der DHV keine Alternative und nimmt das im Mai zunächst abgelehnte Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Prämienerhöhung an. Mittlerweile wurde das ursprüngliche Angebot modifiziert, die Vergütung der Beleghebammen im Schichtdienst nach oben korrigiert und die gesamte Vergütung um einen Zuschlag ergänzt. Dieser Zuschlag ergibt sich aus der seit Juli dieses Jahres geltenden gesetzlichen Neuregelung des SGB V und wird im Juli 2015 von einem noch zu verhandelnden sogenannten Sicherstellungszuschlag abgelöst. Beide Maßnahmen sollen die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe bei der Geburt sichern. „Wir fordern jedoch weiterhin eine strukturelle Lösung der Haftpflichtproblematik. Die Zuschläge helfen nur kurzfristig. Wir brauchen aber eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen“, meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes.</p><h5>Schneller Ausgleich durch die Krankenkassen notwendig</h5><p>Das ursprünglich angekündigte Schiedsstellenverfahren wird damit nicht beantragt. Das Verfahren würde die Ausgleichszahlungen für die Hebammen um mehrere Monate verzögern und deren finanzielle Belastung damit weiter verschärfen. Im Moment tragen die Hebammen die Kosten der um 20% auf 5.091 Euro angestiegenen jährlichen Haftpflichtprämie alleine. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) hat das Angebot des GKV-Spitzenverbandes bereits in der letzten Woche angenommen. </p><p>Nach wie vor profitieren nicht alle geburtshilflich tätigen Hebammen gleichermaßen von dem Kostenausgleich durch die Kassen. Einen geringeren Ausgleich erhalten beispielsweise Beleghebammen, die im Schichtdienst arbeiten. Der Abschluss mit dem GKV-Spitzenverband gilt nun rückwirkend ab Juli 2014 für ein Jahr und wird im Juli 2015 vom Sicherstellungszuschlag abgelöst. Dieser soll dann allen freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zugute kommen. Damit bleibt jedoch die Schwangeren- und Wochenbettversorgung weiterhin ungesichert. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5AD07662-DDFB-4A89-A6D1-6316F6445DA9"></div>
<p>Die VHV Versicherungen haben ihr Produkt VHV Privathaftpflicht an den Bedarf der Vermittler und Kunden angepasst. Bei der Neuaufstellung des Tarifs wurde eine Best-Leistungs-Garantie integriert, verschiedene Leistungserweiterungen und ein Tarif für die Zielgruppe 55+ entwickelt. So werde das Preis-Leistungs-Verhältnis der VHV weiter verbessert, so das Unternehmen.</p>
<p>Die VHV Versicherungen haben im Zuge der Überarbeitung ihrer Privathaftpflichtversicherung indem Zusatzbaustein Exklusiv eine Best-Leistungs-Garantie aufgenommen. Sollte der Kunde Kenntnis davon erhalten, dass im Versicherungsfall ein anderer Wettbewerber weitergehenden Leistungsumfang oder höhere Entschädigungsgrenzen anbietet, so steht ihm im Zuge des „Best Advice“-Prinzips dieselbe Leistung bei der VHV zu. Damit habe nach Ansicht des Versicherers insbesondere der Makler einen großen Vorteil in der Beratungshaftung, denn der Kunde sei damit immer optimal abgesichert.</p>
<p>Ergänzt wird die Arbeit des Maklers in Bezug auf die Beratungsleistung durch den neuen Best-Ager-Tarif der VHV Privathaftflicht. Laut Unternehmen ist der neue Tarif für die Zielgruppe 55+ nun um circa ein Viertel günstiger.</p>
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16 Leistungserweiterungen</h5>
<p>Die VHV möchte nach eigenen Angaben ein Leistungsspektrum anbieten, das der heutigen Zeit entspricht und hat deshalb den Tarif in diversen Punkten erweitert. Er beinhaltet nun beispielsweise auch den Verlust/Schaden an digitalen Schließsystemen wie Transpondern, die Absicherung der Risiken aus dem Betrieb von regenerativen Energieanlagen inklusive der Schäden durch die Einspeisung ins fremde Stromnetz und Be- und Entladeschäden des fremden Kfz und die Beschädigung durch falsche Betankung an fremden Kfz. (sg)</p>
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<p>„Wir verhandeln seit Monaten mit dem GKV-Spitzenverband, aber die Krankenkassen sind nicht bereit, die nachgewiesene Mehrbelastung der geburtshilflich tätigen Hebammen ausreichend auszugleichen“, sagt Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes. „Der GKV-Spitzenverband hat drei verschiedene Modelle vorgestellt, wie der berechnete Betrag vollständig zwischen den Hebammen verteilt werden kann. Leider haben die Hebammenverbände alle drei Modelle abgelehnt“, wehrt sich der GKV-Spitzenverband.</p>
<p>Betroffen von dem jetzigen Scheitern der Verhandlungen sind alle freiberufliche Hebammen, die in Kliniken, in Geburtshäusern und zuhause Frauen während der Geburt begleiten. Sie betreuen fast ein Viertel aller Geburten in Deutschland. Für sie steigt die aktuelle Haftpflichtprämie zum 01.07.2014 auf 5.091 Euro.</p>
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Vorwürfe von beiden Seiten</h5>
<p>„Nur wenn die Hebammen die Kostensteigerung vorübergehend anderweitig ausgleichen können, werden sie ihren Beruf weiterhin ausüben können“, warnt Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes. Der GKV-Spitzenverband bedauert, dass der „fehlende Einigungswille der Hebammenverbände“ dazu geführt habe, dass die freiberuflich tätigen Hebammen keine Planungssicherheit für den Zeitraum ab 01.07.2014 bekämen.</p>
<p>„Wir fordern die Hebammenverbände auf, die Verhandlungen um die Ausgleichszahlungen für die steigenden Prämien für deren Berufshaftpflichtversicherung nicht mit allgemeinen Honorarforderungen zu vermischen“, so der GKV-Spitzenverband. Als nächsten Schritt haben die Hebammen angekündigt, die Schiedsstelle anzurufen.</p>
<p>„Durch das Schiedsstellenverfahren verzögert sich der bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich durch die Krankenkassen unnötig“, so Jeschke vom Deutschen Hebammenverband. Jetzt warteten nicht nur die Hebammen mit wenigen Geburten auf den Sicherstellungszuschlag. Auch alle anderen freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen blieben eine ungewisse Zeit auf ihren Kosten sitzen, bedauert Jeschke. Zuletzt hatte das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket für freiberufliche Hebammen vorgestellt, um die Haftpflichtproblematik bei Geburtshebammen zu entschärfen. Das Paket enthielt unter anderem auch ebenjenen Sicherstellungszuschlag, durch den Hebammen, die wenige Geburten betreuen, entlastet werden sollen.</p>
<h5>
Assekuranz begrüßt Maßnahmenpaket</h5>
<p>Vorschläge zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe sowie ein Regressverzicht der Sozialversicherungsträger sollen ebenfalls den Versicherungsschutz dauerhaft bezahlbar machen. Denn die Berufshaftpflicht ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich teurer geworden. Grund hierfür sind „massiv gestiegene“ Kosten für Geburtsschäden infolge von Behandlungsfehlern. „Das Maßnahmenpaket ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft sehr geeignet, um die geburtshelfende Tätigkeit von freiberuflichen Hebammen auf eine solide und zukunftsfähige Basis zu stellen“, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.</p>
<p>Die Versicherungswirtschaft ist seit längerem im Gespräch mit den Hebammenverbänden und den zuständigen Ministerien. Wenn es bis zum 30.06.2014 keine Einigung gebe, könne die tatsächlich gezahlte Vergütung pro Geburt aufgrund eines zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband im vergangenen Jahr abgeschlossenen Vertrages sogar sinken, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Das müsse verhindert werden.</p>
<p>Text: Umar Choudhry</p>
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