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Private Haftpflicht

Versicherungspflicht für Sicherheitspersonal auf See und Futtermittelhersteller

Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet.

<p>Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet. </p><p/><p>So hat Ende Februar der Bundestag Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verabschiedet, die eine Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller vorschreiben. Zum anderen ist am 21.06.2013 der neue Paragraf 31 GewO in Kraft getreten. Dieser sieht eine Pflicht-Haftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vor. Beide Vorhaben stießen auf Widerstand der Versicherungswirtschaft. Letztlich konnte die Assekuranz jedoch die Einführung beider Pflichtversicherungen nicht verhindern. </p><p>Risiko Futtermittel</p><p>Mit einem „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ reagierte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf den „Dioxin-Skandal“. Für die Herstellung von Futtermitteln verwendete ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette. Der Skandal flog Ende 2010 auf, Verbraucherschützer forderten Konsequenzen, die Menschen waren verunsichert, die Politik stand unter Druck. Der zehn Punkte umfassende Aktionsplan des Bundes enthielt auch die „Absicherung des Haftungsrisikos“. </p><p/><p>Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) angestoßen. Diese wurde am 28.02.2013 beschlossen. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 22.03.2013 den Änderungen zu. Die Gesetzesänderung verpflichtet Hersteller von Futtermitteln eine Haftpflichtversicherung zu führen, die durch das Verfüttern eines von den Herstellern hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Die Mindestversicherungssumme muss jeweils für alle Schäden eines Versicherungsjahres zwischen 2 und 10 Mio. Euro betragen – abhängig von der jährlichen Herstellungsmenge des Betriebes. </p><p>Schutz vor Seeräuber</p><p>Den Nachweis einer Versicherungspflicht müssen nun ebenfalls Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen erbringen. Andernfalls wird die Zulassung von Sicherheitsmitarbeitern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Bundespolizei versagt. Dies regelt der neue Paragraf 31 Gewerbeordnung. Detailliert dargelegt ist die Pflichtversicherung dagegen im Paragrafen 12 der Seeschiffbewachungsverordnung. Die Mindestversicherungssumme je Schadenfall muss demnach 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden betragen. Wie es im Gesetz heißt, können die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. </p><p/><p>Auch die Pflichtversicherung für Wachunternehmen hat ihren Ursprung in einer damals aktuellen politischen Entwicklung. Die Fälle von Piraterie insbesondere vor der Küste Somalias nahmen vor ca. zwei Jahren zu. Die in den vergangenen Jahren weltweit stark gestiegene Piraterie stelle eine massive Bedrohung für Leib und Leben der Seeleute dar und verursache erhebliche wirtschaftliche Schäden, hieß es im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Da die Verordnung am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist sie ab dem 21.06.2013 gültig. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EBFC80EB-D353-4F9B-9AB5-732754C2AC1D"></div>

 

Start des neuen VHV TV- Werbespots: Dieter Bohlen erneut im Unglück

Im inzwischen sechsten TV-Werbespot für die VHV erfährt Dieter Bohlen auf schmerzhafte Weise, welche Gefahren die Gartenarbeit mit sich bringt. Ab dem 03.06.2013 wird der 20-sekündige Spot zum Thema Privathaftpflicht auf allen reichweitenstarken Sendern im Fernsehen zu sehen sein.

<p>Im neuen TV-Spot der VHV erwischt es dabei Dieter Bohlen erneut kräftig. Schuld daran ist ein Hobbygärtner, der mit seiner Nagelpistole eher schlecht als recht umgehen kann. Während sein Nachbar noch glimpflich davon kommt, gerät der Pop-Titan beim Ausladen seines Wagens unfreiwillig ins Visier des Laienhandwerkers und wird an einer sensiblen Stelle getroffen. Bei einem derartigen Gespür für Missgeschicke ist es schon mal gut, versichert zu sein. Besser ist es jedoch, wenn man von Experten versichert ist. Dies ist erneut die Kernbotschaft des VHVSpots, der mit einer Prise schwarzen Humors dem Zuschauer vermittelt wird. Der neue TV-Spot setzt die bereits seit 2009 erfolgreich laufende Werbekampagne der VHV mit Dieter Bohlen fort. Ergänzt wird der Spot erneut durch eine parallel laufende Online-Kampagne. Mehrere Studien haben in der Vergangenheit den Erfolg der Werbestrategie bestätigt. Laut Marktforschungsinstitut YouGov gehörten die Spots stets zu den beliebtesten unter den Vermittlern. Wie bereits in den vorigen Spots ist auch diesmal die renommierte Werbeagentur Scholz &amp; Friends aus Hamburg für Konzept und Realisation verantwortlich. </p><p>Den TV-Spot zum Anschauen gibt es <a href="http://www.vhv.de/vhv/privat/Unternehmen-Kampagnen-Dieters-Unfall-mit-e…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A570A3C4-CA94-4A38-95E4-BF6FFDE9C890"></div>

 

Strategie gegen Schwindler in der Haftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherungen (PHV) leiden in besonderem Maß unter Betrügereien. Die Branche schätzt, dass sich hinter jeder vierten Schadensmeldung ein Betrugsversuch verbirgt. Für die Branche bedeutet dies Verluste im Milliardenbereich. Erstmals untersucht eine Studie an der AKAD Hochschule Stuttgart dieses Phänomen und entwickelt ein Modell, das konsequent die finanziellen Anreize für Versicherungsbetrüger beseitigt.

<p>Die Autorin der Studie, Katja Sombeck, hat mit dieser Diplomarbeit ihr berufsbegleitendes Fernstudium in Betriebswirtschaftslehre an der AKAD Hochschule Stuttgart abgeschlossen. Die gelernte Versicherungskauffrau und Versicherungsfachwirtin greift darin Erkenntnisse ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit für verschiedene Versicherungsunternehmen auf: „Die Betrügereien umfassen zumeist Gelegenheitsdelikte wie fingierte oder frisierte ‚Schäden’ im Bereich bis 500 Euro.“</p><p>Zweistufige Anti-Betrugs-Strategie</p><p>Die 30-jährige Versicherungsexpertin entwickelte ein Bonus-Malus-Konzept, das den Nutzenüberlegungen des Betrügers zuwiderläuft. Das Modell basiert auf Prämienstufen für Beitragssätze zuzüglich eines einkommensabhängigen Selbstbehalts, die sich schrittweise pro schadensfreiem Jahr reduzieren. Im Schadensfall erfolgt eine Anhebung des Versicherungsbeitrags über zwei Stufen, welche die Schadenssumme und die Anzahl schadensfreier Jahre berücksichtigen. „Die Einführung eines solchen Modells könnte den Versicherungsbetrug eindämmen, da der finanzielle Vorteil aus dem Betrug sinkt“, so Sombeck. Denn bei durchschnittlichen Schäden von 500 Euro bzw. Wiederholungstaten sei durch das Stufensystem der Gewinn aus dem Betrug minimal oder kehre sich sogar in einen Verlust um. Aber auch Schadenübertreibungen werden durch das Modell für Betrüger unattraktiv. Dadurch würden viele Bagatellschäden wegfallen, wodurch der Versicherung wiederum freie Kapazitäten für die verstärkte Kontrolle der übrigen Schadensfälle zur Verfügung stünden. </p><p>Übertragbar auf andere Versicherungsarten</p><p>Katja Sombeck ist überzeugt, dass die flächendeckende Einführung eines solchen Modells erfolgreich dem Gefälligkeitsbetrug im Kleinsummenbereich die Stirn bieten könne. Die Maßnahmen seien plausibel und nicht imageschädigend für die Branche, da sie von ehrlichen Versicherungsnehmern im Sinne eines Nutzens für alle Versicherten nachvollziehbar wären und mögliche Beitragssenkungen nach sich ziehen. „Das Modell soll zu Maßnahmen gegen diese Form des Versicherungsbetrugs anregen, die auch ohne zwingend höhere Personal- und Prüfkosten eine hohe nachhaltige Wirkung entfalten können“, so die Studienautorin, die das Prämienstufenmodell in modifizierter Form auch für andere Versicherungstypen für geeignet hält: So könne dies etwa in der Privaten Krankenversicherung bei der Gestaltung des individuellen Beitrags und bei der Beitragsrückerstattung Anwendung finden. In dieser Versicherungsart gehe es weniger um die Betrugsvermeidung, als vielmehr um die Belohnung derer, die ausschließlich notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Krankenzusatzversicherungen mit ihrer preisempfindlichen Klientel könnten dieses Instrumentarium nutzen. „Mit den angepassten Modellen der Beitragsgestaltung und der Beitragsrückerstattungsvarianten können sie den Kunden nachvollziehbar gerechtere Konditionen anbieten“, schlägt Katja Sombeck vor.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/93DC4460-ABAB-47D2-9085-315C23EBEB6E"></div>

 

Welche Versicherung hilft bei Hochzeitspannen?

Die Deutschen wollen auf traditionelle Hochzeitsbräuche nicht verzichten. Doch nicht alle Bräuche sind auch außerhalb der Festgesellschaft gern gesehen – wie hupende Autokorsos. Und manche bergen sogar Risiken, zum Beispiel Skylaternen.

<p>CosmosDirekt gibt Tipps, worauf man achten sollte &ndash; und informiert, welche Versicherung einspringt, falls doch einmal etwas passiert.</p>
<p>Kein Tanz auf Bl&uuml;ten</p>
<p>Der Hochzeitstanz ist f&uuml;r viele Deutsche ein Muss &ndash; und auf Rosenbl&auml;ttern besonders romantisch. Das kann allerdings f&uuml;r unsch&ouml;ne Spuren auf dem Holzfu&szlig;boden im Festsaal sorgen &ndash; und f&uuml;r das Brautpaar ein teures Nachspiel haben. In solchen F&auml;llen hilft die Privat-Haftpflichtversicherung genauso wie bei Brandflecken durch Wunderkerzen.</p>
<p>Abstand im Autokorso beachten</p>
<p>Bei rund der H&auml;lfte der Deutschen ist der Autokorso ein beliebter Hochzeitsbrauch. Wer in Kolonne durch die Stadt f&auml;hrt, sollte jedoch auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Achtung: Ausgiebige Hupkonzerte im Autokorso gelten als Ordnungswidrigkeit und k&ouml;nnen mit Geldbu&szlig;en geahndet werden. Ebenfalls beliebt ist Blumenschmuck auf dem Auto. Hier hei&szlig;t es: gut befestigen &ndash; am besten mit Saugn&auml;pfen statt den &uuml;blichen Magnetf&uuml;&szlig;en, die Kratzer im Lack verursachen k&ouml;nnen. Mit einem Blumengesteck auf der Haube sollte man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren. Wer zu rasant unterwegs ist oder scharf bremst, riskiert, dass die Deko vom Auto fliegt und einen Unfall verursacht.</p>
<p>Sicheres Feuerwerk</p>
<p>Ein Feuerwerk ist bei vielen Hochzeiten der H&ouml;hepunkt. F&uuml;r 23% der Befragten geh&ouml;rt es unbedingt dazu. Bleibt es aber nicht nur beim Farbenzauber am Nachthimmel, sondern geht eine Rakete in die falsche Richtung und verletzt eine umstehende Person, ist die Privat-Haftpflichtversicherung wichtig. Denn ein Personenschaden kann schnell teuer werden. Die Versicherung zahlt, wenn der Schaden durch den fahrl&auml;ssigen Umgang mit Feuerwerksk&ouml;rpern entstanden ist und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen Dritter ab. Beim zust&auml;ndigen Ordnungsamt sollte man sich vorab unbedingt informieren, ob das Feuerwerk genehmigt werden muss.</p>
<p>Luftballons statt Skylaternen</p>
<p>Bei vielen Hochzeiten fliegen sie noch: Skylaternen. Die leichtentz&uuml;ndlichen Fluglaternen werden mit den besten W&uuml;nschen f&uuml;r das Brautpaar gen Himmel geschickt. F&uuml;r 16% der Deutschen ein sch&ouml;ner Hochzeitsbrauch. Doch auch ein gef&auml;hrlicher: Denn die Brandgefahr ist hoch. Mittlerweile sind Skylaternen in fast allen Bundesl&auml;ndern verboten. Bei einem Versto&szlig; droht eine Geldbu&szlig;e von bis zu 5.000 Euro. Statt Laternen ist es ratsamer lieber Luftballons steigen zu lassen. Diese sind nicht nur die sicherere Variante, sondern geh&ouml;ren auch f&uuml;r 57% der Deutschen zu einer gelungenen Hochzeitsfeier dazu. Das zust&auml;ndige Ordnungsamt erteilt die Genehmigung und informiert &uuml;ber eventuelle Geb&uuml;hren.</p>
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Welche Versicherungen brauchen junge Familien?

Deutschland bekommt mehr Kinder: Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Geburten 2010 um 1,9% auf 678.000 gestiegen. Auch 2011 wird sich dieser positive Trend voraussichtlich weiter fortsetzen. Viele frischgebackene Eltern stellen sich daher die Frage: Welche Versicherung braucht mein Nachwuchs?

<p>K&uuml;ndigt sich das erste Baby an, gibt es f&uuml;r die Eltern vieles zu organisieren: Kinderwagen, Babyausstattung und Familienauto stehen ganz oben auf der Liste. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz f&uuml;r den Nachwuchs aus? Wichtig, wenn sich die Lebensumst&auml;nde &auml;ndern, ist auch ein Blick in den Versicherungsordner. Werdende Eltern sollten daher eine Bestandsaufnahme machen und pr&uuml;fen, ob sie und ihr Kind ausreichenden Schutz genie&szlig;en. Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Absicherung beantwortet CosmosDirekt-Expertin Silke Barth.</p>
<p>Welchen Versicherungsschutz brauchen Familien?</p>
<p>&bdquo;Das A und O ist, dass die Eltern zun&auml;chst selbst gut finanziell abgesichert sind. Beide sollten eine Risikolebensversicherung abschlie&szlig;en, damit der Nachwuchs im Ernstfall versorgt ist. Die Versicherungssumme sollte laut Stiftung Warentest das Drei- bis F&uuml;nffache des Bruttojahreseinkommens betragen. Im Todesfall kann sie auf einmal oder als monatliche Rente ausgezahlt werden.&ldquo;</p>
<p>Ben&ouml;tige ich als Hausfrau und Mutter eine Berufsunf&auml;higkeitsversicherung?</p>
<p>&bdquo;Gerade Hausfrauen &ndash; und Hausm&auml;nner &ndash; brauchen eine private Berufsunf&auml;higkeitsversicherung. Sie zahlen keinerlei Beitr&auml;ge in die Rentenkasse ein und haben daher oft kaum oder gar keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, falls sie durch Krankheit oder Unfall pl&ouml;tzlich nicht mehr f&uuml;r Haushalt und Familie sorgen k&ouml;nnen. Viele Versicherer bieten einen Einsteigertarif an, der die oftmals stark beanspruchte finanzielle Lage junger Familien ber&uuml;cksichtigt.&ldquo;</p>
<p>Brauche ich eine eigene Haftpflicht f&uuml;r mein Kind?</p>
<p>&bdquo;Wer Nachwuchs erwartet, f&uuml;r den ist der Familientarif in der Haftpflichtversicherung ein Muss. Alle Kinder sowie der Ehe- oder Lebenspartner sind so gesch&uuml;tzt. Ein Kind bis zum 7. Lebensjahr haftet zwar nicht selbst, falls es zum Beispiel versehentlich das Auto des Nachbarn beim Spielen zerkratzt. Haben die Eltern jedoch ihre Aufsichtspflicht verletzt, m&uuml;ssen sie bzw. ihre Haftpflichtversicherung f&uuml;r den entstandenen Schaden aufkommen.&ldquo;</p>
<p>Wie sinnvoll ist eine Kindererwerbsunf&auml;higkeitsversicherung &ndash; auch Invalidit&auml;tspolice genannt?</p>
<p>&bdquo;Eine dauerhafte Krankheit ist laut Statistik das Hauptrisiko daf&uuml;r, dass ein Kind invalide wird und finanziell nie auf eigenen Beinen stehen kann. Kindererwerbsunf&auml;higkeitsversicherungen garantieren sowohl bei Krankheiten als auch bei Unf&auml;llen eine lebenslange Rente.&ldquo;</p>
<p>In welchen F&auml;llen sollte ich auf eine Unfallversicherung setzen?</p>
<p>&bdquo;Kinder sind besonders gef&auml;hrdet, sich beim Klettern, Toben oder Inlineskaten zu verletzen. Dabei besteht f&uuml;r sie die meiste Zeit kein gesetzlicher Unfallschutz: Dieser greift nur in der Schule, im Kindergarten sowie auf dem direkten Hin- und R&uuml;ckweg. Verletzt sich das Kind beispielsweise durch einen Radfahrunfall schwer, kommt die Krankenkasse zwar f&uuml;r die Behandlungskosten auf. Sie zahlt jedoch nicht f&uuml;r Folgekosten, falls etwa ein behindertengerechter Umbau notwendig werden sollte.&ldquo;</p>
<p>Was &auml;ndert sich bei der Krankenkasse, wenn ich ein Kind bekomme?</p>
<p>&bdquo;Sind die Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist das Kind automatisch und beitragsfrei &uuml;ber die Familienversicherung mit abgesichert. Privat Versicherte m&uuml;ssen f&uuml;r ihre Kinder einen separaten Beitrag zahlen. Achtung: Ist man beispielsweise als Selbstst&auml;ndiger freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, ist das Baby nicht automatisch mitversichert. Der Vertrag muss dementsprechend ge&auml;ndert werden.&ldquo;</p>
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D&O Policen müssen an verlängerte Haftungsfristen angepasst werden

Die Bundesregierung hat die Haftungsfristen für Bankmanager und Bankaufseher von fünf auf zehn Jahre verlängert. Damit müssen auch D&O Policen angepasst werden.

<p>Der D&amp;O Spezialist Hendricks &amp; Co. weist Vermittler darauf hin, dass die Bundesregierung die Haftungsfristen für Bankmanager und Bankaufseher von fünf auf zehn Jahre verlängert hat. Betroffen von der neuen Regelung sind laut dem Unternehmen aber auch mehrere Tausend Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Damit müssen auch D&amp;O Policen angepasst werden. </p><p>„Damit bleibt den betroffenen Banken jetzt genügend Zeit, Schadenersatzansprüche, die bis zum Stichtag 15. Dezember 2010 noch nicht verjährt waren, gegenüber ihren Managern und Chefkontrolleuren geltend zu machen“, erläutert Michael Hendricks, Gründer und Geschäftsführer des auf D&amp;O-Versicherungen spezialisierten Beratungsunternehmens Hendricks &amp; Co in Düsseldorf. Doch auch börsennotierte Unternehmen haben jetzt mehr Zeit, Pflichtverletzungen aufzudecken, so Hendricks. </p><p>Spektakuläre Auseinandersetzungen wie der VW-Skandal, der Mannesmann-Prozess und die um die schwarzen Kassen bei Siemens haben laut Hendricks &amp; Co. gezeigt, welche entscheidende Rolle der Faktor Zeit bei der Aufdeckung von Pflichtverletzungen spielen: „Erstens kommen die Folgen von Fehlentscheidungen der Topmanager erst mit großem Zeitverzug ans Licht. Und zweitens liefert kein Vorstand oder Aufsichtsrat sich und seine Kollegen gerne selbst ans Messer“, so Hendricks. „Das Personalkarussell im Vorstand oder Aufsichtsrat muss sich in der Regel erst einmal gedreht haben, bis Unternehmen Fehlverhalten ihres eigenen Führungspersonals ahnden.“</p><p>D&amp;O-Policen müssen jetzt an die längeren Fristen angepasst werden</p><p>Die Assekuranzen denken noch darüber nach, wie sie ihrerseits mit der gesetzlichen Neuregelung umgehen sollen. Zurzeit räumen D&amp;O-Versicherer für die Deckung von Schadenersatzansprüchen nur Nachmeldefristen von fünf, allenfalls sechs Jahren nach Ende des Versicherungsschutzes ein. Diese Frist gilt es laut Hendricks &amp; Co. nun auf zehn Jahre zu verlängern. „Die Chancen, dass die D&amp;O-Versicherungen gegen einen Prämienaufschlag entsprechende Lösungen anbieten werden, stehen gut“, urteilt D&amp;O-Experte Hendricks. „Die Unternehmen sind häufig schon aufgrund von entsprechenden Regelungen, die sie mit ihren Managern in den Anstellungsverträgen vereinbart haben, dazu verpflichtet, die Versicherer auf Anpassung der Versicherungsverträge zu drängen“, sagt Porf. Dr. Michael Kliemt, Fachanwalt für Arbitsrecht. Werden die Unternehmen nicht aktiv, würden sie riskieren, sich gegenüber den Vorstands- und Aufsichtsgremien ihrerseits schadenersatzpflichtig zu machen. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5A831177-5017-4A4A-93C9-D6A1F4E142EE"></div>