Ende Oktober bringt die ARAG mit dem ARAG Hausrat-Schutz und dem ARAG Haftpflicht-Schutz zwei neu überarbeitete Produkte auf den Markt. Mit den Leistungserweiterungen orientieren sich beide Produkte des Düsseldorfer Versicherers nach eigenen Angaben noch näher am Kundenbedarf.
Eine der Neuerungen stellt der personenbezogene Schutz dar. Die ARAG zahlt nun bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Krankschreibung beispielsweise nach einem Feuer-Schaden in der Premium-Variante je verletzter Person bis zu 2.000 Euro. Sollte der ARAG-Kunde Opfer einer Gewalttat werden und Anspruch auf Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz haben, verdoppelt die ARAG diese bis 50.000 Euro. Bei einfachem Diebstahl zahlt die ARAG in der Premium-Variante auch bei elektronischen Geräten. Sportgeräte, wie beispielsweise Skier, Pferdesattel oder die Golfausrüstung, werden üblicherweise dauerhaft außerhalb der Wohnung untergebracht und fallen damit aus dem Versicherungsschutz. In der Premium-Variante ist das künftig nicht mehr der Fall.
Schutz bei Handwerkerleistungen und Wohnungsübergabe
Bonitätschecks für Handwerker oder Mieter sind in allen Produktvarianten enthalten. Für Mieter und Vermieter gleichermaßen bedeutsam ist die Rechtssicherheit bei der Übergabe einer Wohnung. Die ARAG übernimmt in der Premium-Variante die Kosten eines Dienstleisters, der den Kunden auf diesem Weg begleitet – bis zu zweimal pro Jahr – egal, ob beim Ein- oder Auszug. Bei Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern oder den Nachbarn steht den Kunden der ARAG die telefonische Rechtsberatung rund um die Uhr zur Verfügung. Auch eine Konfliktlösung mittels Mediation ist versichert, um einem Rechtsstreit vorzubeugen.
Stark mit dem ARAG Haftpflicht-Schutz
Die Versicherungssumme wurde mit 50 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden in der Premium-Variante angehoben. Gleichzeitig verzichtet die ARAG in dieser Produktlinie auf abweichende Selbstbeteiligungen für einzelne Leistungen, die sogenannten Sub-Selbstbeteiligungen. Darüber hinaus wurde der versicherte Personenkreis erweitert: Im neuen ARAG Haftpflicht-Schutz sind jetzt auch im Haushalt lebende Enkel und pflegebedürftige Personen in Pflegeeinrichtungen, sofern sie vorher in häuslicher Gemeinschaft lebten, mitversichert.
Mehrwert für Bauherren
Zudem sind auch Neubauten eingeschlossen. Kann der Schadenverursacher nicht zahlen, ersetzt die sogenannte Forderungsausfalldeckung den Haftpflichtschaden. Passend hierzu ist nun in der Komfort- und Premium-Variante Schadensersatz-Rechtsschutz enthalten. Selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten, beispielsweise als DJ oder Haushaltswarenverkäuferin, sind jetzt in der Premium-Variante bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro abgesichert. (sg)
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