Zweites großes Thema in der BU ist die Covid-Erkrankung und Long Covid. Gibt es hier aus Ihrer Sicht Probleme?
Die Angabe einer Covid-19-Infektion beim Abschluss einer BU-Versicherung ist bei vielen Versicherern nach wie vor unkritisch, wenn sie seit mehreren Monaten überstanden ist und man wieder normal arbeiten kann. Leidet jemand hingegen noch unter Long Covid, wird es zeitnah keinen Versicherungsschutz geben. Einen BU-Leistungsfall wegen Corona hatten wir noch nicht. Mein Eindruck ist jedoch, dass sich die Krankheit bzw. die deswegen geänderten Lebensumstände nicht gerade positiv auf die Psyche der Versicherten auswirken. Möglicherweise werden die größten Corona-Probleme also erst über den Umweg psychischer Erkrankungen sichtbar werden.
Wie beurteilen Sie im Allgemeinen die Annahmepolitik der Versicherer?
Unterschiedlich.
Kurze Antwort. Aber es gibt ja immer wieder Ausnahmen und Sonderaktionen, beispielsweise mit reduzierten Gesundheitsfragen. Ist das sinnvoll?
Wenige Gesundheitsfragen bedeuten nicht, dass sie deswegen leicht zu beantworten sind. Für manche Menschen ist das eine gute Chance auf Versicherungsschutz ohne Ausschlussklauseln. Die meisten Menschen, die bei uns anfragen, scheitern aber auch an diesen BU-Aktionen. Für sie ist eine anonymisierte Risikovoranfrage für einen normalen BU-Vertrag der bessere Weg.
Zudem scheinen Sie von der Schüler-BU überzeugt zu sein. Was gibt es hier zu beachten?
Die Schüler-BU war vor mehr als zehn Jahren ein Geheimtipp. Inzwischen haben es die Versicherer dank ihrer unsäglichen Berufsgruppen-Einstufungen geschafft, schon den Hauptschüler abzustrafen. Realschüler zahlen mehr als Gesamtschüler und diese manchmal mehr als Gymnasiasten, selbst wenn sie in der gleichen Jahrgangsstufe sind. Welch Wahnsinn! Was ich vor vielen Jahren einmal „Berufsgruppenbingo“ getauft habe, hat inzwischen die Schüler-BU deutlich unattraktiver gemacht. Als Argument für sie ist noch geblieben, den Kindern möglichst zu gesunden Zeiten Versicherungsschutz zu sichern, den sie später sowieso brauchen werden.
Seite 1 Wie existenzsichernd eine BU im Ernstfall ist
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Seite 3 In den vergangenen Jahren wurde viel über die Alternativen zur BU-Versicherung gesprochen. Heute grenzt man wesentlich deutlicher ab. Haben die Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihren – richtigen – Platz am Markt gefunden?
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Leserkommentare
Comments
RE: BU-Rente
Hallo Herr Daffner,
schönen Dank, dass Sie meinen Blogartikel gelesen haben.
Da der Kunde eine volle EWR bekommt, werden keine GKV-Beiträge auf die BU-Rente fällig.
Er muss höchstens gut 500.- € der BU-Rente mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern (den Ertragsanteil).
Herzliche Grüße
Matthias Helberg
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