bAV in Deutschland eine „Dschungelexpedition“
Die betriebliche Altersversorgung in den USA gleiche Ebert zufolge einem gut ausgebauten Highway, während die in Deutschland eher einer Dschungelexpedition gleiche. Denn der Unternehmer müsse sich auf der Suche nach guten Lösungen für seine Arbeitnehmer durch ein Dickicht an Verordnungen kämpfen. Derartige Verordnungen, sprich die damit verbundene Regulatorik, würden zusätzlich auch die Kosten antreiben: Zum einen werde die Verwaltung der Assets aufwendig, zum anderen entstünden Eintrittsbarrieren für neue Anbieter, wodurch der Wettbewerb eingeschränkt sei.
Ein weiteres Problem sei das „Steuerdickicht. Beiträge bis zu einer Grenze von 3.624 Euro pro Jahr sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Der doppelte Betrag ist von der Einkommensteuer ausgenommen. Im Alter sind die Auszahlungen aus einer Betriebsrente dann als Einkommen zu versteuern und Sozialabgaben zu entrichten. Daher werden oberhalb der Freibeträge mitunter zweimal Steuern und Abgaben fällig – eine sogenannte Doppelverbeitragung. Dagegen sind Einzahlungen in Direktzusagen unbegrenzt steuerfrei und für die Krankenversicherungsbeiträge gibt es in der Auszahlungsphase mittlerweile einen Freibetrag. Beiträge zur Pflegeversicherung sind hingegen in voller Höhe zu entrichten. Kapitalertragssteuer fällt grundsätzlich nicht an.
Bei der bAV in Deutschland gibt es also steuerliche Konditionen, die sich zwar mit etwas Abstand betrachtet denen des 401(k)-Plans in den USA ähneln, aber nicht so vorteilhaft für den Arbeitnehmer seien. Die Freibeträge belaufen sich nur auf 15 bzw. 30% des US-Niveaus. Ausnahmen versuchen dies auszugleichen. Ein grundsätzlicher regulatorischer Vorteil der deutschen bAV hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben entstehe so aber nicht, sagt Ebert. (mki)
Bild: © MasterSergeant – stock.adobe.com
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