Neues Honorarmodell
Für das Neugeschäft stünden sie aber vor dem Problem, für sich ein neues Honorarmodell einzuführen – volumen-, anlass- oder zeitabhängige Vergütungen sind denkbar –; welches auf Akzeptanz stoßen dürfte, ist noch Spekulation. Leichter dürften sich Gewerbemakler und Makler mit vermögenden Privatkunden tun. Makler mit einkommensschwächeren Kunden dürften dagegen Umsätze verlieren – und sukzessive auch die Einkünfte aus ihrem Altbestand. Damit sinken die Erträge drastisch und folglich die Ertragswerte. Eine sichere Altersvorsorge sieht anders aus.
Auswirkung auf Kaufpreise
Sobald sich die EU-Pläne konkretisieren und sich die Einführung des Provisionsverbots abzeichnen sollte, dürfte sich dies auf die erzielbaren Kaufpreise deutlich auswirken. Höhere Schwankungen und ein deutlich sinkendes Niveau – ähnlich wie erwartete Markteingriffe der Behörden sich auf Börsenkurse auswirken, ohne dass die Maßnahme schon ergriffen worden wäre. Wer eher Privatkunden berät, dürfte gut beraten sein, sein Geschäftsmodell bereits heute zu hinterfragen, anzupassen und honorarbasierte Vergütungen einzuführen – dann kann ihn ein Provisionsverbot nicht schrecken. Wer erst damit anfängt, wenn alle damit beginnen, sieht sich vermutlich einem ruinösen Wettbewerb um die wenigen honoraraffinen Kunden ausgesetzt, weil alle gleichzeitig auf diese Kunden losgehen. Aber diese Empfehlung kann natürlich total falsch sein, sollte das Provisionsverbot dann doch nicht kommen. Eine Kristallkugel sollte man haben.
Über den Autor
Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2023, S. 85, und in unserem ePaper.
Bild: © vinzstudio – stock.adobe.com
Seite 1 Provisionsverbot und Bewertung von Maklerbeständen
Seite 2 Neues Honorarmodell
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können