Ein Artikel von Andreas Grimm
Neben der Diskussion um das Für und Wider eines Provisionsverbots sorgen sich viele Versicherungs- und Finanzmakler um den Wert ihres Unternehmens oder ihres Bestands. Denn: Viele von ihnen haben ihre Altersvorsorge auch auf die Erwartung aufgebaut, ihren Bestand irgendwann gewinnbringend zu verkaufen.
Erwartbare Effekte
Ohne gültiges neues Gesetz stellt jede Überlegung eine Spekulation dar. Dennoch lohnt ein genauer Blick auf die erwartbaren Effekte:
Bei der Erstellung eines Wertgutachtens, wie wir es beim Resultate Institut beispielsweise für Gerichte erstellen, sind wir an die geltende Rechtslage gebunden. Und die hat sich (noch) nicht verändert. Dennoch kann die Initiative der EU jetzt schon Wirkung erzielen. Sie erhöht das branchenspezifische Risiko, das bei unserem Bewertungsverfahren, dem modifizierten Ertragswertverfahren, mit in die Abzinsung zukünftiger Erträge einfließt: je höher das Risiko, desto geringer der Unternehmenswert. Im Verhältnis zum generell steigenden Zinsniveau, das ebenfalls einfließt, ist die Auswirkung aber noch verhältnismäßig gering.
Würde das Provisionsverbot aber tatsächlich in geltendes Recht einfließen, sähe die Sache anders aus: Die Gewinn- und Verlustrechnung der Maklerunternehmen würde sich drastisch ändern – und damit auch der Ertragswert.
Wer Glück hat, kann möglicherweise die Einkünfte aus seinem Altbestand sichern, soweit die Kunden nicht selbst zu Nettotarifen wechseln.
Seite 1 Provisionsverbot und Bewertung von Maklerbeständen
Seite 2 Neues Honorarmodell
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können