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14. August 2024
Private Cyberversicherung „von den Versicherern vernachlässigt“?

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Private Cyberversicherung „von den Versicherern vernachlässigt“?

Cyberversicherungen im Rating

Aus den genannten Gründen und weil so gut wie alle Personen digital aktiv sind, lohnt es sich laut Franke und Bornberg, einen Blick auf die privaten Cyberversicherungen und ihre Leistungen zu werfen. Eine Bewertung der am Markt angebotenen Tarife sei nicht ganz einfach: „Private Cyberversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif deutlich“, erläutert Geschäftsführer Michael Franke. Seit 2021 führt die Agentur ein Rating für private Cyberversicherungen. „Der Vergleich der Tarife ist schwierig, aber umso wichtiger ist eine objektive Bewertung. Nur so lässt sich die notwendige Transparenz schaffen.“

Im Rahmen des Ratings wurden insgesamt 20 Tarife von 15 Versicherern analysiert. Zehn davon erreichten die Bewertung FF+ („gut“), fünf ein FF („befriedigend“), einer ein F („mangelhaft“) und vier ein F- („ungenügend“). Ein „sehr gut“ (FFF) und ein „hervorragend“ (FFF+) konnten nicht vergeben werden. Knapp unterhalb der FFF-Bewertung positioniert sich lediglich die VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover mit ihrem Cyberschutz und Cyberrechtsschutz. Dieser öffentliche Versicherer habe laut der Ratingagentur als einer der wenigen Anbieter kürzlich Neuerungen implementiert, darunter die Integration von Cyberpräventionsmaßnahmen sowie psychologischer Beratung für Themen wie Spiel-, Handy- und Online-Sucht.

 

Private Cyberversicherung „von den Versicherern vernachlässigt“?

 

Was waren die Kriterien?

Für das Rating wurden insgesamt 68 Detailkriterien festgelegt. Am stärksten gewichten die Analysten die Aspekte „Konto-/ Daten-/ Identitätsmissbrauch“, „Daten- und Geräterettung nach Cyber-Attacken“ sowie „Verlust bei Interneteinkäufen“. Um die Höchstbewertung FFF+ zu erreichen, wäre es für Franke und Bornberg etwa erforderlich, dass der Versicherungsschutz mindestens folgende Aspekte abdeckt: Pharming (Umleitung auf betrügerische Website), Phishing und Skimming (Betrug im Zusammenhang mit Zahlungskarten) bis zu einer Leistungshöhe von mindestens 15.000 Euro. Dieselbe Summe müsste auch für Verluste aus betrugsbehafteten Interneteinkäufen oder -verkäufen gewährleistet sein. Neben weiteren Leistungen würde ein optimaler Tarif auch für die Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen im Internet aufkommen.

Fazit

Abschließend ordnet Franke und Bornberg die Ergebnisse ein und merkt an, dass die Bestrebungen der Versicherer im Bereich der privaten Cyberversicherungen insgesamt zurückhaltend seien. Viele Tarife würden erhebliche Schwächen aufweisen, wobei vier der untersuchten Tarife sogar mit einem klaren „ungenügend“ bewertet wurden. Diese Schwächen äußerten sich beispielsweise darin, dass der Missbrauch von Konten, Daten oder Identitäten nicht versichert ist oder dass zwar die Datenrettung abgedeckt wird, jedoch nicht die Wiederherstellung der Geräte. Darüber hinaus würden häufig auch umfassende Leistungen zur Cyberhaftplicht und Cyberrechtsschutz vollständig fehlen.

Michael Franke schließt damit, dass die Landschaft der privaten Cyberversicherungen „nicht nur unübersichtlich“ bleibe, sondern auch von den Versicherern trotz steigender Risiken vernachlässigt werde. (mki)

Die einzelnen Ergebnisse des Ratings gibt es hier.

Bild: © Vital – stock.adobe.com