Tipps für die Tagesarbeit
- Die Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung ist eine Maklertätigkeit. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte das dem Kunden gegenüber offen kommuniziert werden.
- Ein Maklervertrag sollte auch als solcher bezeichnet werden und so eindeutig und transparent wie möglich formuliert werden.
- Soll nur die Unterstützung beim Tarifwechsel geleistet werden – und keine dauerhafte Betreuung – muss dies eindeutig vereinbart werden und Einigkeit darüber bestehen, dass seitens des Maklers lediglich die Einsparmöglichkeiten bei dem Krankenversicherer des Versicherungsnehmers ermittelt werden sollen.
- Die in diesen Fällen vereinbarte, erfolgsabhängige, Vergütung ist zu beziffern. Um Vorwürfen von „Honorarexzessen“ den Boden zu entziehen, ist auf Angemessenheit zu achten.
BGH, Urteil vom 28.06.2018, Az.: I ZR 77/17
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