Die Hochwasserlage in den betroffenen Bundesländern bleibt kritisch. Noch gibt es zu den Ereignissen der vergangenen Tage keine Zahlen zu den Schäden – ob nun versichert oder nicht.
Erst kürzlich hatte der GDV für die Versicherer eine Naturgefahrenbilanz für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach sind im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von 4,9 Mrd. Euro durch Wetterextreme entstanden. Dem GDV zufolge entfielen auf die Sachversicherung Schäden in Höhe von 3,6 Mrd. Euro: 2,7 Mrd. Euro für Schäden durch Sturm und Hagel und 900 Mio. Euro durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen in Folge von Starkregen. Die Schadenbilanz fällt hier leicht unterdurchschnittlich aus. Für die Kraftfahrtversicherer war 2023 mit rund 465.000 Schäden in Höhe von 1,3 Mrd. Euro hingegen überdurchschnittlich hoch. Der langjährige Durchschnitt liegt hier bei 1,1 Mrd. Euro.
Lösung Elementarschaden-Pflichtversicherung?
2023 war also so etwas wie ein normales Jahr aus Sicht der Versicherer. Die aktuelle Situation dürfte die Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung jedoch wieder beleben. Im Jahr 2021 nahm diese aufgrund der verheerenden Folgen des Sturmtiefs Bernd an Fahrt auf. Die Versicherer bezahlten damals 8,75 Mrd. Euro an die Versicherten, 30 Mrd. Euro übernahm der Staat. Immobilienbesitzer wurden durch das Ereignis wachgerüttelt und schlossen eine Elementarschadenversicherung ab. Allerdings ebbte das Interesse bald wieder ab, wie Versicherer und Assekuradeure berichteten. Und so bleiben weiterhin etwa 46% der Hausbesitzer ohne Elementarschutz. Zudem wurden die Versicherungen immer teurer, zuletzt auch aufgrund der Schadeninflation. Seither wird über die Versicherbarkeit von Elementarschäden und die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung diskutiert. Doch hat auch die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vonseiten der Politik bisher keine Ergebnisse gebracht.
Versicherer wollen mehr Prävention und Bebauungsregeln
Erst- und Rückversicherer sprechen sich denn auch klar gegen eine Pflichtversicherung aus. Sie setzen auf Prävention und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Diese sollen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. „Es wird vielerorts geplant und gebaut, als ob es den Klimawandel und seine Folgen nicht gäbe“, so GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. „Daher benötigen wir eine Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht, weniger Flächenversiegelungen und Bauverbote in Überschwemmungsgebieten.“ Um die Folgen des Klimawandels abzufedern, haben die Versicherer ein Gesamtkonzept erarbeitet, das drei Kernelemente umfasst: Verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung, privaten Versicherungsschutz für Hauseigentümer und eine staatliche Vorsorge für den Fall eines katastrophalen Großereignisses.
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Leserkommentare
Comments
Elementarversicherung
Ich verstehe die Diskussion nicht.
Wem seine Immobilie nichts Wert ist, versichert sie halt nicht.
Viel mehr Existenzen werden durch die nicht vorhandene Arbeitskraftabsicherung zerstört.
Warum wird nicht da über eine Pflicht gesprochen?
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