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21. September 2024
Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

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Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

Beratungsfehler beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung können nicht nur finanzielle Schäden für den Kunden nach sich ziehen, sondern auch rechtliche Folgen für den Makler selbst haben. Was Vermittler besonders im Blick behalten sollten, fasst ein Rechtsexperte zusammen.

Worauf speziell in der Wohngebäudeversicherung zu achten ist

In der Wohngebäudeversicherung muss der Makler sicherstellen, dass der Versicherungsumfang genau auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des zu versichernden Gebäudes abgestimmt ist. Es ist wichtig zu prüfen, ob eine Immobilienfinanzierung bestimmte Versicherungspflichten vorschreibt und ob diese im Vertrag berücksichtigt werden. Besondere Vorsicht ist geboten bei Gebäuden mit Instandhaltungsstau oder bereits bestehenden Schäden. Solche Gebäude können höhere Risiken und Prämien mit sich bringen, da bestehende Mängel die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Schäden erhöhen. Zudem kann ein Instandhaltungsstau im Schadenfall zu Problemen bei der Regulierung führen, da Versicherer möglicherweise argumentieren, dass die Schäden durch mangelnde Pflege verursacht wurden. Auch der Schutz vor Elementarschäden sollte umfassend geprüft werden, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Wetterextreme.

Die Versicherungsklauseln im Blick behalten

Der Makler sollte sicherstellen, dass die Bedingungen der Gebäudeversicherung kundenfreundlich gestaltet sind. Hierzu gehört die Überprüfung der Klauseln auf bestimmte Regelungen: Wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Versicherungsfalls oder bei Verstößen gegen Obliegenheiten verzichtet? Gibt es einen Unterversicherungsverzicht? Sind Regelungen zur Neuwerterstattung bei Wiederaufbau in anderer Art und Größe enthalten? Und gibt es Bestimmungen zur Einschaltung und Kostenübernahme von Gutachtern für die Schaden­bewertung?

Allgemein ist es beim Thema Hausrat wie auch Wohngebäude essenziell, dass der Makler sowohl beim Neuabschluss als auch bei jährlichen Überprüfungen sicherstellt, dass alle Klauseln aktuell sind und den umfassenden Schutz bieten, den die Kunden benötigen. Ein aktuelles Beispiel sind Zusatzbausteine zur Cybersicherheit in der Hausratversicherung. Hier muss genau geprüft werden, welche Arten von Cyberbetrug abgedeckt sind. Oft sind nur Phishing-Fälle über E-Mail abgesichert, während Betrugsfälle über die Portale amazon.de, kleinanzeigen.de oder SMS ausgeschlossen sind. Die gründliche Prüfung und Beratung können den Kunden vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Schäden umfassend dokumentieren

Praxistipp

Im Schadenfall sollte der Makler umgehend bei einer detaillierten Schadendokumentation unterstützen, inklusive der Erstellung von Fotos und schriftlichen Aufzeichnungen. Er sollte den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden und sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Der Makler sollte den Kunden durch den gesamten Prozess begleiten, bei Bedarf externe Gutachter hinzuziehen und darauf achten, dass die Schadenabwicklung zügig und im Interesse des Kunden erfolgt. Die fristgerechte Dokumentation und Meldung von Schäden ist entscheidend, um im Schadenfall den Versicherungsschutz zu gewährleisten und Obliegenheitsverletzungen zu vermeiden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Versicherer ihre Gutachter erst Wochen nach einem Schadenereignis zum Schadenort schicken. Besonders bei Wasserschäden oder Überschwemmungen können sich die Schadenspuren über die Zeit ver­ändern oder verschwinden, was die Beweisführung erschwert. Eine frühzeitige Beweissicherung mit­hilfe des Maklers stärkt das Vertrauen des Kunden und minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 09/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © KADER – stock.adobe.com

 

 

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Ein Artikel von
Arne Baron Boonstra

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Peter Eller (1088) am 24. September 2024 - 13:44

Hallo Herr Boonstra,

zu den Sturmszenarien wüsste ich gern wo Sie das Verschulden für das Greifen der Haftpdlicht  sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eller