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21. September 2024
Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler
Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

Beratungsfehler beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung können nicht nur finanzielle Schäden für den Kunden nach sich ziehen, sondern auch rechtliche Folgen für den Makler selbst haben. Was Vermittler besonders im Blick behalten sollten, fasst ein Rechtsexperte zusammen.

Ein Artikel von Arne Baron Boonstra, Rechtsanwalt bei der Keen Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beim Schutz des eigenen Grundstücks, Hauses oder der Mietwohnung sind drei Hauptversicherungen zu berücksichtigen: die Hausrat-, die Wohngebäude- und die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung deckt Schäden an den persönlichen Gegenständen ab, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden. Die Gebäudeversicherung schützt das eigentliche Bauwerk sowie fest eingebaute Bestandteile wie z. B. Heizungen oder Einbauküchen. Die Grundbesitzerhaftpflichtver­sicherung kommt ins Spiel, wenn auf dem Grundstück einer Person Schäden bei Dritten entstehen.

Verschiedene Sturmszenarien

Wenn ein Sturm einen Baum auf dem eigenen Grundstück zum Umfallen bringt und das Gebäude und der Hausrat des Nachbarn beschädigt werden, greift die Grundeigentümerhaftpflichtversicherung des Eigentümers des Grundstücks. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch das Eigentum einer Person bei Dritten entstehen.

Doch was ist, wenn ein Baum auf dem eigenen Grundstück umfällt und auf das eigene Haus fällt und dabei das eigene Gebäude und den Hausrat beschädigt? Dann sind sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung des Eigentümers gefragt. Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden am Bauwerk ab, während die Hausrat für die beschädigten persönlichen Gegenstände im Inneren des Hauses aufkommt.

Stürzt ein Baum vom Grundstück des Nachbarn auf das eigene Haus und beschädigt dabei das Gebäude und den Hausrat? In diesem Fall sind wiederum die eigene Wohngebäude- und die Hausrat­versicherung des Geschädigten gefragt. Diese Versicherungen übernehmen die Schadenregulierung. Eventuelle Regressansprüche gegenüber dem Nachbarn klärt der Versicherer selbst.

Zeit- und Neuwert in der Hausratversicherung

Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert eines Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Der Neuwert hingegen entspricht dem Preis, der aufgewendet werden muss, um einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand neu zu beschaffen.

Wird der Zeitwert anstelle des Neuwerts versichert, kann es zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Versicherungsnehmer kommen. Im Schadenfall wird nur der aktuelle Wert des beschädigten Gegenstands erstattet, was oft nicht ausreicht, um einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Dies führt zu einer Unterver­sicherung und möglicherweise zu Unzufriedenheit des Kunden, was letztlich auch das Vertrauen in den Makler erschüttern kann. Der Makler sollte daher immer darauf hinwirken, dass der Neuwert ver­sichert wird, um solche Risiken zu vermeiden.

Versicherungssumme regelmäßig überprüfen

Mit der Zeit steigt oft der Wert des Haushaltsinventars, da teurere Möbelstücke, hochwertigere Kleidung und zusätzliche Elektrogeräte hinzukommen. Daher sollte die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Wer eine zu niedrige Versicherungssumme wählt oder den Vertrag nicht anpasst, läuft Gefahr, im Schadenfall nur anteilig entschädigt zu werden. Wenn das Inventar beispielsweise einen Wert von 100.000 Euro hat, aber nur mit 60.000 Euro versichert ist, kann es passieren, dass die Versicherung nur 60 Prozent der Neuanschaffungskosten erstattet, selbst bei kleineren Schäden. Dieses Risiko lässt sich vermeiden, indem man in den Tarifklauseln einen Unterversicherungsverzicht vereinbart. Dieser ist heute bei vielen Hausratversicherungen verfügbar, fehlt jedoch häufig in älteren Policen.

Worauf speziell in der Wohngebäudeversicherung zu achten ist

In der Wohngebäudeversicherung muss der Makler sicherstellen, dass der Versicherungsumfang genau auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des zu versichernden Gebäudes abgestimmt ist. Es ist wichtig zu prüfen, ob eine Immobilienfinanzierung bestimmte Versicherungspflichten vorschreibt und ob diese im Vertrag berücksichtigt werden. Besondere Vorsicht ist geboten bei Gebäuden mit Instandhaltungsstau oder bereits bestehenden Schäden. Solche Gebäude können höhere Risiken und Prämien mit sich bringen, da bestehende Mängel die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Schäden erhöhen. Zudem kann ein Instandhaltungsstau im Schadenfall zu Problemen bei der Regulierung führen, da Versicherer möglicherweise argumentieren, dass die Schäden durch mangelnde Pflege verursacht wurden. Auch der Schutz vor Elementarschäden sollte umfassend geprüft werden, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Wetterextreme.

Die Versicherungsklauseln im Blick behalten

Der Makler sollte sicherstellen, dass die Bedingungen der Gebäudeversicherung kundenfreundlich gestaltet sind. Hierzu gehört die Überprüfung der Klauseln auf bestimmte Regelungen: Wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Versicherungsfalls oder bei Verstößen gegen Obliegenheiten verzichtet? Gibt es einen Unterversicherungsverzicht? Sind Regelungen zur Neuwerterstattung bei Wiederaufbau in anderer Art und Größe enthalten? Und gibt es Bestimmungen zur Einschaltung und Kostenübernahme von Gutachtern für die Schaden­bewertung?

Allgemein ist es beim Thema Hausrat wie auch Wohngebäude essenziell, dass der Makler sowohl beim Neuabschluss als auch bei jährlichen Überprüfungen sicherstellt, dass alle Klauseln aktuell sind und den umfassenden Schutz bieten, den die Kunden benötigen. Ein aktuelles Beispiel sind Zusatzbausteine zur Cybersicherheit in der Hausratversicherung. Hier muss genau geprüft werden, welche Arten von Cyberbetrug abgedeckt sind. Oft sind nur Phishing-Fälle über E-Mail abgesichert, während Betrugsfälle über die Portale amazon.de, kleinanzeigen.de oder SMS ausgeschlossen sind. Die gründliche Prüfung und Beratung können den Kunden vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Schäden umfassend dokumentieren

Praxistipp

Im Schadenfall sollte der Makler umgehend bei einer detaillierten Schadendokumentation unterstützen, inklusive der Erstellung von Fotos und schriftlichen Aufzeichnungen. Er sollte den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden und sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Der Makler sollte den Kunden durch den gesamten Prozess begleiten, bei Bedarf externe Gutachter hinzuziehen und darauf achten, dass die Schadenabwicklung zügig und im Interesse des Kunden erfolgt. Die fristgerechte Dokumentation und Meldung von Schäden ist entscheidend, um im Schadenfall den Versicherungsschutz zu gewährleisten und Obliegenheitsverletzungen zu vermeiden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Versicherer ihre Gutachter erst Wochen nach einem Schadenereignis zum Schadenort schicken. Besonders bei Wasserschäden oder Überschwemmungen können sich die Schadenspuren über die Zeit ver­ändern oder verschwinden, was die Beweisführung erschwert. Eine frühzeitige Beweissicherung mit­hilfe des Maklers stärkt das Vertrauen des Kunden und minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 09/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © KADER – stock.adobe.com

 

 

 
Ein Artikel von
Arne Baron Boonstra

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Peter Eller (1088) am 24. September 2024 - 13:44

Hallo Herr Boonstra,

zu den Sturmszenarien wüsste ich gern wo Sie das Verschulden für das Greifen der Haftpdlicht  sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eller