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21. September 2024
Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

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Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

Hausrat und Wohngebäude: Haftungsrisiken für Makler

Beratungsfehler beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung können nicht nur finanzielle Schäden für den Kunden nach sich ziehen, sondern auch rechtliche Folgen für den Makler selbst haben. Was Vermittler besonders im Blick behalten sollten, fasst ein Rechtsexperte zusammen.

Ein Artikel von Arne Baron Boonstra, Rechtsanwalt bei der Keen Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beim Schutz des eigenen Grundstücks, Hauses oder der Mietwohnung sind drei Hauptversicherungen zu berücksichtigen: die Hausrat-, die Wohngebäude- und die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung deckt Schäden an den persönlichen Gegenständen ab, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden. Die Gebäudeversicherung schützt das eigentliche Bauwerk sowie fest eingebaute Bestandteile wie z. B. Heizungen oder Einbauküchen. Die Grundbesitzerhaftpflichtver­sicherung kommt ins Spiel, wenn auf dem Grundstück einer Person Schäden bei Dritten entstehen.

Verschiedene Sturmszenarien

Wenn ein Sturm einen Baum auf dem eigenen Grundstück zum Umfallen bringt und das Gebäude und der Hausrat des Nachbarn beschädigt werden, greift die Grundeigentümerhaftpflichtversicherung des Eigentümers des Grundstücks. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch das Eigentum einer Person bei Dritten entstehen.

Doch was ist, wenn ein Baum auf dem eigenen Grundstück umfällt und auf das eigene Haus fällt und dabei das eigene Gebäude und den Hausrat beschädigt? Dann sind sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung des Eigentümers gefragt. Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden am Bauwerk ab, während die Hausrat für die beschädigten persönlichen Gegenstände im Inneren des Hauses aufkommt.

Stürzt ein Baum vom Grundstück des Nachbarn auf das eigene Haus und beschädigt dabei das Gebäude und den Hausrat? In diesem Fall sind wiederum die eigene Wohngebäude- und die Hausrat­versicherung des Geschädigten gefragt. Diese Versicherungen übernehmen die Schadenregulierung. Eventuelle Regressansprüche gegenüber dem Nachbarn klärt der Versicherer selbst.

Zeit- und Neuwert in der Hausratversicherung

Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert eines Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Der Neuwert hingegen entspricht dem Preis, der aufgewendet werden muss, um einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand neu zu beschaffen.

Wird der Zeitwert anstelle des Neuwerts versichert, kann es zu erheblichen finanziellen Nachteilen für den Versicherungsnehmer kommen. Im Schadenfall wird nur der aktuelle Wert des beschädigten Gegenstands erstattet, was oft nicht ausreicht, um einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Dies führt zu einer Unterver­sicherung und möglicherweise zu Unzufriedenheit des Kunden, was letztlich auch das Vertrauen in den Makler erschüttern kann. Der Makler sollte daher immer darauf hinwirken, dass der Neuwert ver­sichert wird, um solche Risiken zu vermeiden.

Versicherungssumme regelmäßig überprüfen

Mit der Zeit steigt oft der Wert des Haushaltsinventars, da teurere Möbelstücke, hochwertigere Kleidung und zusätzliche Elektrogeräte hinzukommen. Daher sollte die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Wer eine zu niedrige Versicherungssumme wählt oder den Vertrag nicht anpasst, läuft Gefahr, im Schadenfall nur anteilig entschädigt zu werden. Wenn das Inventar beispielsweise einen Wert von 100.000 Euro hat, aber nur mit 60.000 Euro versichert ist, kann es passieren, dass die Versicherung nur 60 Prozent der Neuanschaffungskosten erstattet, selbst bei kleineren Schäden. Dieses Risiko lässt sich vermeiden, indem man in den Tarifklauseln einen Unterversicherungsverzicht vereinbart. Dieser ist heute bei vielen Hausratversicherungen verfügbar, fehlt jedoch häufig in älteren Policen.

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Ein Artikel von
Arne Baron Boonstra

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Peter Eller (1088) am 24. September 2024 - 13:44

Hallo Herr Boonstra,

zu den Sturmszenarien wüsste ich gern wo Sie das Verschulden für das Greifen der Haftpdlicht  sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eller