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12. Januar 2025
Franke und Bornberg analysiert Entwicklungen und Trends in der BU

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Franke und Bornberg analysiert Entwicklungen und Trends in der BU

Franke und Bornberg analysiert Entwicklungen und Trends in der BU

Franke und Bornberg hat die Entwicklungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung 2024 beleuchtet und zeigt sich erleichtert, dass die befürchtete „Zeitenwende“ ausgeblieben ist. Zudem beleuchten die Experten, was sich 2025 in der Sparte tun könnte, etwa im Zuge der Anhebung des Höchstrechnungszinses.

Weitere „Trends“ in der BU im Jahr 2025

Neben diesem „Trend“ beobachtet Franke und Bornberg noch weitere Entwicklungen in der BU. So heben immer mehr Versicherer die Grenze für den Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation in Kleinbetrieben von fünf auf zehn Mitarbeiter an. Bei Selbstständigen verzichten mehr Versicherer auf die Prüfung von Umorganisation, wenn mindestens 90% der Arbeitszeit auf kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten entfällt. In der Vergangenheit war dies meist nur für Akademiker vorgesehen, wird aber nun auf eine breitere Zielgruppe ausgeweitet.

Als Verbesserung sehen die Analysten auch die vereinfachte Anerkenntnis der BU bei Vorliegen einer Erwerbsminderung an. „Dabei wird eine Berufsunfähigkeit automatisch anerkannt, wenn eine (volle) Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt wurde, was nicht selten der Fall ist“, schreibt Franke und Bornberg. Das verkürzt die Leistungsprüfung erheblich, was dazu führt, dass Versicherte einfacher und schneller ihre Leistungen erhalten. Immer mehr Versicherer nehmen dies in ihren Leistungskatalog auf. Erst im Dezember 2024 hat Franke und Bornberg die Ergebnisse seines Leistungspraxisratings in der BU veröffentlicht, wo die Analysten die Leistungspraxis von zehn deutschen BU-Versicherern untersucht hat. Durchschnittlich dauerte die Regulierung eines BU-Antrags im Jahr 2023 knapp 182 Tage, also fast ein halbes Jahr.

BU bleibt zuverlässiger Schutz im Bereich AKS

2024 war ein herausforderndes Jahr für die BU, resümiert Franke und Bornberg, die Marktstabilität konnte jedoch gewahrt werden. Mit einem verantwortungsvollen Umfang der Versicherer und gezielten Produktanpassungen bleibt die BU ein zuverlässiger Schutz vor existenziellen Risiken, prophezeien die Experten. (js)

Seite 1 Franke und Bornberg analysiert Entwicklungen und Trends in der BU

Seite 2 Weitere „Trends“ in der BU im Jahr 2025

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Peter Wolnitza… am 13. Januar 2025 - 11:52

Wenn man schon zu einem Thema schreibt, sollte man zumindest das Problem klar, deutlich und unmissverständlich beschreiben.
"Durch die konkrete Verweisung muss der Versicherer nicht zahlen, wenn der Versicherte in der Lage ist, eine Tätigkeit auszuüben, die sozial und finanziell vergleichbar mit seiner bisherigen Arbeit ist. Der Verzicht auf die konkrete Verweisung bedeutet, dass der Versicherer in einem solchen Fall trotzdem weiterzahlen würde."
(Unterstreichung von mir) Diese Formulierung ist falsch und leider irreführend, denn wenn sie beschreibt die Definition einer abstrakten Verweisung.

Richtig wäre dagegen: eine andere Tätigkeit konkret ausübt,

würde solche Missvertändnisse gar nicht erst aufkommen lassen.