Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Forschungszulage
Zuallererst ist entscheidend, dass das Vorhaben tatsächlich als Innovations- und Entwicklungstätigkeit gilt und nicht bereits anderweitig gefördert wird. Des Weiteren müssen die Ausgaben für die Forschungsprojekte nachweisbar sein. Grundsätzlich sind es drei Themen, die entscheidend sind: Das Vorhaben braucht ein Risiko. Kein Risiko – keine Förderung. Es muss planbar sein, und es muss neu sein. Also schöpferisch und bisher nicht am Markt vorhanden. Damit soll der Stand der Technik übertroffen werden.
Fallbeispiel: Erfolgreiche Nutzung der Forschungszulage in der Praxis
Ein Versicherungsmaklerunternehmen entwickelt hausintern und mit externen Programmierern eine App, die den Versicherungsbedarf von Menschen voraussieht. Basis ist eine Ist-Analyse, die mit bestehenden (anonymisierten) Daten von Bestandskunden gekoppelt wird – eine sog. „Predictive-Analysis“ bzw. Vorhersage-Software. Die App-Entwicklung nutzt einen Algorithmus (noch keine KI), um eine Vorhersagbarkeit aufzustellen. Kosten bzw. Investition in eigene Personalkosten waren rund 400.000 Euro. Hinzu kamen rund 200.000 Euro an Kosten für externe Dienstleister und Programmierer. Aus beiden Positionen zusammen ergibt sich ein Zuschuss aus der steuerlichen Forschungsförderung in Höhe von 130.000 Euro. Dieser Betrag wird direkt vom Finanzamt entweder ausgezahlt oder mit Steuerlasten verrechnet. So oder so, ein finanzieller Vorteil von 130.000 Euro.
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Das Unternehmen stellt mit den richtigen Unterlagen wie Projektbeschreibung, Zeitplan, Kostenplan, Stundeneinsatz und möglichen Dienstleisterpositionen den Antrag bei der Bescheinigungsstelle des Bundes. Hier wird das Projekt fachlich geprüft. Die Dauer soll drei Monate nicht übersteigen. Danach wird der Bescheid – wenn positiv – bereits an das Finanzamt geleitet und dort kann das jeweilige Unternehmen bzw. der Steuerberater des Unternehmens den Abruf vornehmen.
Die Forschungszulage wird im Nachhinein ausgezahlt. Unternehmen erhalten die Zulage als Steuergutschrift nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Die genaue Auszahlungszeit hängt von der Einreichung des Antrags und der Prüfung durch das Finanzamt ab. Es ist wichtig, dass die Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und korrekt einreichen, um die Forschungszulage zeitnah zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Antragstellung, kann aber je nach Bearbeitungszeit variieren. Unternehmen sollten daher sorgfältig planen und die erforderlichen Schritte rechtzeitig durchführen, um von der Forschungszulage profitieren zu können.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.
Bild: © monropic – stock.adobe.com
Seite 1 Finanzamt bezahlt Personalkosten bei Innovation, KI, neuen Projekten
Seite 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Forschungszulage
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können