In der Cyber Week und zum Black Friday werden besonders viele Elektronikartikel zu Schnäppchenpreisen verkauft. Oft werden sie zusammen mit Versicherungen angeboten: Embedded Insurance. Es reicht meist ein Klick oder die Zustimmung im Geschäft.
Doch gerade bei Versicherungen und Garantieverlängerungen für Elektrokleingeräte ist Vorsicht geboten, warnt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Sie sind weder bedarfsgerecht noch bieten sie einen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz.“
Versteckte Versicherung
Bei Embedded-Insurance-Lösungen werden Versicherungen für Elektrokleingeräte, beispielsweise Smartphones, unauffällig zum Kaufprozess hinzugefügt. „Versteckt sich die Prämie im Gesamtpreis des Produkts, nehmen Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertragsabschluss im schlimmsten Fall gar nicht wahr“, so Boss.
Oft sei dieser Prozess schnell abgeschlossen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibe kaum Zeit für eine genauere Prüfung der Konditionen und Vertragsdetails, heißt es vom BdV. Wer sich trotzdem Zeit für eine gründliche Prüfung nimmt, kann häufig nicht nachvollziehen, wann von der Versicherung unter welchen Voraussetzungen welche Leistungen erbracht würden.
Viele Unklarheiten für Kundinnen und Kunden
Zudem ist oft nicht klar, wann man überhaupt entschädigt werde. Die Vielzahl an Leistungsausschlüssen sowie unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämien führen dazu, dass vor allem bei Elektrokleingeräten ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz meist nicht gewährleistet sei – häufig wird auch lediglich der Zeitwert des Geräts ersetzt, teilt der BdV mit. Im Schadenfall kann darüber hinaus eine Selbstbeteiligung anfallen, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.
Diese Nachteile sieht der BdV noch
Auf zwei weitere Nachteile von Embedded Insurance weist der BdV hin: die eingeschränkte Auswahl und die erschwerten Kündigungsbedingungen. Wenn man etwa ein Smartphone bei einem speziellen Händler kauft, wird dieser nur die Versicherung seines Kooperationspartners anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sind somit von vornherein an einen bestimmten Versicherungsanbieter gebunden und haben keine Vergleichsoption. Auch über die Kündigungsbedingungen werde meist nicht ausreichend informiert. (lg)
Bild: © David Zarzosa – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können