Ein Artikel von Steffen Moser, Versicherungs- und Finanzmakler, Generationenberater (IHK)
Menschen erwarten heute von ihrem Vermittler und ihrer Vermittlerin eine umfassende Beratung. Dazu gehören auch die Inhalte der Generationenberatung oder besser: der persönlichen Notfallplanung. Über 80% der Deutschen zwischen 30 und 69 Jahren suchen aktiv nach Informationen dazu. Vermittler sind bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen häufig noch hin und her gerissen, wie sie dies in ihre Beratung integrieren dürfen.
Generationenberatung in der Praxis
Was ist Generationenberatung in der Praxis wirklich? „Generationenberatung“ ist ein Begriff, der so nur in der Finanzdienstleistungsbranche existiert. Gegenüber Kunden darf man gerne etwas näher beschreiben, was inhaltlich damit gemeint ist.
Generationenberatung – oder besser: die persönliche Notfallplanung – ist die Verbindung aus finanzieller Vorsorge, rechtlicher Vorsorge und organisatorischen Hilfestellungen in Not- und Todesfällen.
- Zur rechtlichen Vorsorge gehört die Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügung, Unternehmervollmacht und Erbregelungen. Hierbei handelt es sich um rechtliche Dokumente, die sinnvollerweise nach einer individuellen rechtlichen Beratung erstellt werden. Und genau das ist die Herausforderung für Vermittlerinnen und Vermittler: Dies ist eine Rechtsdienstleistung und darf nicht von ihnen selbst erbracht werden!
- Zur finanziellen Vorsorge gehört die Absicherung sämtlicher biometrischer Risiken, insbesondere in den Bereichen Krankenschutz, Einkommensabsicherung, Unfall, Todesfallschutz und Langlebigkeit. Dies ist für die meisten Vermittlerinnen und Vermittler das normale Tagesgeschäft.
- Organisatorische Hilfestellungen im Not- und Todesfall sind u. a. ein Notfallordner, ein Notfallplan. Hierbei geht es darum, durch Informationen, Checklisten und die Zusammenstellung aller jetzt wichtigen Kontaktdaten, Vertragsnummern und Ansprechpartner die Familien zu entlasten.
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