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16. Juli 2024
Finanzamt bezahlt Personalkosten bei Innovation, KI, neuen Projekten
Finanzamt bezahlt Personalkosten bei Innovation, KI, neuen Projekten

Finanzamt bezahlt Personalkosten bei Innovation, KI, neuen Projekten

Digitalisierung bietet für Maklerhäuser viele neue Geschäftspotenziale. Um diese zu ergreifen, sind zumeist größere Investitionen notwendig. Innovationsfreudige Maklerhäuser können sich dabei finanziell unterstützen lassen. In Betracht kommen Fördermittel der öffentlichen Hand, z. B. die Forschungszulage.

Ein Artikel von Kai Schimmelfeder, Geschäftsführer der feder consulting GmbH

Nur jedes fünfte Unternehmen in Deutschland kann als innovativ bezeichnet werden. Das bedeutet auch, dass ca. 80% innovationsfern sind. Diese Unternehmen stehen wesentlich stärker im Wettbewerb mit anderen Unternehmen und sind oftmals durchschnittlich im Produktangebot. Das wiederum führt zu Wachstumsstörungen und auch zu Ein­bußen bei Umsatz und Gewinn in den nächsten Jahren. Neue Produkte und Entwicklungen schaffen weitere und zusätzliche Absätze und Einnahmen in den Unternehmen. Das wiederum schafft mehr Kapital für Wachstum und weitere Investitionen im Unternehmen.

Der Engpass vieler Unternehmen ist die fehlende freie Liquidität, gekoppelt mit dem Risiko, dass im Grunde keiner genau weiß, ob das neue Produkt, die neue Entwicklung oder das neue Verfahren erfolgreich am Markt umgesetzt werden kann. Die sinkende Innovationslust bzw. die sinkende Innovationsmenge von Unternehmen in Deutschland hat die Politik bzw. haben verschiedene Ministerien bemerkt und Erkenntnisse aus anderen europäischen Ländern genutzt. Herausgekommen ist ein Anreiz in Form der steuerlichen Forschungsförderung: die Forschungszulage. Hier geht es um neue Entwicklungen, neue Produkte und neue Verfahren, die in und von Unternehmen „aus der Taufe“ gehoben werden. Berücksichtigt werden die Investitionen in Innovation und Entwicklung, die seit 2020 getätigt wurden (Rückwärtsförderung) oder aktuell geplant sind (Gegenwart und Zukunft).

Innovation und Entwicklung sind die Säulen jedes zukunftsorientierten Unternehmens. Durch die Nutzung der steuerlichen Forschungszulage können Unternehmen diese Aktivitäten besser finanzieren und das Risiko des Scheiterns reduzieren. Der Anspruch auf dieses Förderprogramm ist unabhängig von der Unternehmensgröße oder der aktuellen Gewinnsituation. Es wird auf Basis der Personal- und Materialkosten im Rahmen von Innovations- und Entwicklungs­projekten gewährt – eine großartige Chance zur Steigerung der Liquidität Ihres Unternehmens.

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren besonders, weil diese eine erhöhte Förderquote von 35% der förderfähigen Aufwendungen – bis zu 3,5 Mio. Euro Zuschuss – pro Jahr nutzen können. Das heißt, dass pro Wirtschaftsjahr 10 Mio. Euro (Personal-)Kosten gefördert werden.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine staatliche Förderung, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Ausgaben für Innovation und Entwicklung steuerlich abzusetzen. Es geht somit um neue Produkte, Dienstleistungen oder neue Verfahren. Diese Zulage soll Anreize schaffen, um Innovationen voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Sie wurde im Rahmen des Forschungszulagengesetzes eingeführt und richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen sowie an Konzerne. Durch diese Förderung können Unternehmen einen Teil ihrer Kosten für Innovations- und Entwicklungsprojekte erstattet bekommen, was dazu beiträgt, die Investitionen in innovative Technologien und Produkte zu erhöhen. Die Förderung kann sowohl für interne Innovationsprojekte als auch für Auftragsvergabekosten (Dienstleistungen von Dritten) in Anspruch genommen werden. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung der Forschungszulage sind im Gesetz festgelegt und müssen von den Unternehmen eingehalten werden, um von dieser steuerlichen Förderung zu profitieren.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Forschungszulage

Zuallererst ist entscheidend, dass das Vorhaben tatsächlich als Innovations- und Entwicklungs­tätigkeit gilt und nicht bereits anderweitig gefördert wird. Des Weiteren müssen die Ausgaben für die Forschungsprojekte nachweisbar sein. Grundsätzlich sind es drei Themen, die entscheidend sind: Das Vorhaben braucht ein Risiko. Kein Risiko – keine Förderung. Es muss planbar sein, und es muss neu sein. Also schöpferisch und bisher nicht am Markt vorhanden. Damit soll der Stand der Technik übertroffen werden.

Fallbeispiel: Erfolgreiche Nutzung der Forschungszulage in der Praxis

Ein Versicherungsmaklerunternehmen entwickelt hausintern und mit externen Programmierern eine App, die den Versicherungsbedarf von Menschen voraussieht. Basis ist eine Ist-Analyse, die mit bestehenden (anonymisierten) Daten von Bestandskunden gekoppelt wird – eine sog. „Predictive-Analysis“ bzw. Vorhersage-Software. Die App-Entwicklung nutzt einen Algorithmus (noch keine KI), um eine Vorhersagbarkeit aufzustellen. Kosten bzw. Investition in eigene Personalkosten waren rund 400.000 Euro. Hinzu kamen rund 200.000 Euro an Kosten für externe Dienstleister und Programmierer. Aus beiden Positionen zusammen ergibt sich ein Zuschuss aus der steuerlichen Forschungsförderung in Höhe von 130.000 Euro. Dieser Betrag wird direkt vom Finanzamt entweder ausgezahlt oder mit Steuerlasten verrechnet. So oder so, ein finanzieller Vorteil von 130.000 Euro.

Wann wird die Forschungs­zulage ausgezahlt?

Das Unternehmen stellt mit den richtigen Unterlagen wie Projekt­beschreibung, Zeitplan, Kostenplan, Stundeneinsatz und möglichen Dienstleisterpositionen den Antrag bei der Bescheinigungsstelle des Bundes. Hier wird das Projekt fachlich geprüft. Die Dauer soll drei Monate nicht übersteigen. Danach wird der Bescheid – wenn positiv – bereits an das Finanzamt geleitet und dort kann das jeweilige Unternehmen bzw. der Steuer­berater des Unternehmens den Abruf vornehmen.

Die Forschungszulage wird im Nachhinein ausgezahlt. Unternehmen erhalten die Zulage als Steuergutschrift nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Die genaue Auszahlungszeit hängt von der Einreichung des Antrags und der Prüfung durch das Finanzamt ab. Es ist wichtig, dass die Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen recht­zeitig und korrekt einreichen, um die Forschungszulage zeitnah zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Antragstellung, kann aber je nach Bearbeitungszeit variieren. Unternehmen sollten daher sorgfältig planen und die erforderlichen Schritte rechtzeitig durchführen, um von der Forschungszulage profitieren zu können.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © monropic – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder